29/2013 - Stadt Hagenbach
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<strong>Hagenbach</strong> - 12 - Ausgabe <strong>29</strong>/<strong>2013</strong> I 19. Juli <strong>2013</strong><br />
Platzordnung für das 3. Neuburger Eppleseefest<br />
der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein<br />
vom 03.08. bis 05.08.<strong>2013</strong><br />
§ 1<br />
Aufenthalt<br />
1. Mit dem Zutritt in den Veranstaltungsbereich erkennt der<br />
Besucher die Platzordnung an.<br />
2. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereiches<br />
besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst,<br />
Mitarbeiter des Veranstalters oder die Polizei die<br />
Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.<br />
§ 2<br />
Eingangskontrolle<br />
Der vom Veranstalter beauftragte Ordnungs- / Sicherheitsdienst<br />
ist berechtigt, die Besucher - auch mit technischen Hilfsmitteln -<br />
auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen<br />
hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen.<br />
§ 3<br />
Verhalten im Veranstaltungsbereich<br />
1. Alle Besucher haben sich im Veranstaltungsbereich so zu<br />
verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder -<br />
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder<br />
belästigt werden. Zudem haben sich alle Besucher im Veranstaltungsbereich<br />
so zu verhalten, dass keine sich auf dem<br />
Veranstaltungsgelände befindenden Einrichtungen beschädigt<br />
oder zerstört werden.<br />
2. Der Ordnungs- / Sicherheitsdienst ist befugt, randalierende<br />
oder in anderer Art und Weise auffällige Gäste ein Platzverbot<br />
zu erteilen bzw. den Zutritt zu verweigern.<br />
3. Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungs- / Sicherheitsdienstes,<br />
der Mitarbeiter des Veranstalters, sonstiger<br />
vom Veranstalter beauftragter Personen sowie der Polizei, der<br />
Feuerwehr und des Rettungs- und Sanitätsdienstes Folge zu<br />
leisten. Dies gilt auch für Anweisungen, die über Lautsprecher<br />
erfolgen.<br />
4. Das Gelände darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen<br />
Zugänge betreten werden.<br />
5. Alle Zugänge zum Gelände sind freizuhalten. Die im Veranstaltungsbereich<br />
mit Besuchern versperrten Rettungswege sind<br />
im Bedarfsfalle sofort zu verlassen.<br />
6. Unbeschadet dieser Platzordnung können erforderliche weitere<br />
Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung<br />
von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum<br />
erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen<br />
der Polizei, des Ordnungsdienstes oder Mitarbeitern des<br />
Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Anweisungen<br />
die über Lautsprecher erfolgen.<br />
7. Alle Personen, die das Gelände betreten sind aufgefordert,<br />
Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht<br />
wegzuwerfen, sondern in den auf dem Platz stehenden Abfallbehältern<br />
zu entsorgen.<br />
§ 4<br />
Verbote<br />
1. Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände und<br />
Sachen untersagt:<br />
1.1. Waffen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen<br />
oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur<br />
Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen<br />
geeignet sind.<br />
1.2. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem,<br />
splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt<br />
sind.<br />
1.3. Sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände,<br />
die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die<br />
Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände,<br />
durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden<br />
kann wie z. B. Transparente, Fahnen an Stangen oder Halterungen,<br />
Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, große Taschen,<br />
Rucksäcke und Reisekoffer.<br />
1.4. Fahnen und Transparente mit Aufforderungen oder Aussagen,<br />
die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten<br />
Sitten verstoßen.<br />
1.5. Druckluftfanfaren oder Gashupen.<br />
1.6. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- bzw. linksradikales,<br />
politisches oder sonstiges extremistisches Propagandamaterial.<br />
1.7. selbst mitgebrachte Speisen und Getränke aller Art.<br />
2. Verboten ist weiterhin:<br />
2.1. das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für<br />
allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen,<br />
insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und anderer<br />
Begrenzungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume,<br />
Masten aller Art und Dächer sowie Verkaufsstände.<br />
2.2. das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die<br />
erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind<br />
(z. B. die Bühne).<br />
2.3. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales<br />
sowie sonstige extremistisches Gedankengut zu äußern,<br />
durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material<br />
zu verbreiten.<br />
2.4. Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische<br />
Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper)<br />
mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.<br />
2.5. ohne Genehmigung Waren zu verkaufen oder anzubieten,<br />
Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen oder<br />
Sammlungen durchzuführen.<br />
2.6. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen,<br />
zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in<br />
anderer Weise zu verunstalten.<br />
2.7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw.<br />
in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von<br />
Sachen, Verunreinigungen zu verursachen.<br />
§ 5<br />
Gültigkeitsdauer<br />
Diese Platzordnung gilt während der gesamten Festveranstaltung.<br />
◗◗<br />
Festprogramm Eppleseefest <strong>2013</strong><br />
Bald ist es so weit!<br />
Nach den tollen Festtagen in den Jahren 2007 und 2010 findet in<br />
diesem Jahr das dritte Eppleseefest statt.<br />
Die Ortsgemeinde Neuburg und 10 beteiligte Vereine laden vom<br />
03. bis 05.08.<strong>2013</strong> ein. Bei hoffentlich tollem Wetter möchten wir<br />
unsere Besucherinnen und Besucher mit einen abwechslungsreichen<br />
Programm begeistern.<br />
Musik für jede Generation, Sport, Spiel, Spaß, Natur erleben,<br />
Bootstouren, tolles Essen und Getränke waren auf Sie.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Versäumen Sie dieses tolle Fest<br />
am Epplesee nicht.<br />
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Helferinnen<br />
und Helfer sowie die vielen Sponsoren, die unser Eppleseefest<br />
ermöglichen.<br />
Im Namen aller teilnehmenden Vereine und der Ortsgemeinde:<br />
Thorsten Pfirmann, Ortsbürgermeister<br />
Programmablauf<br />
Samstag, 03.08.<strong>2013</strong><br />
15.00 Uhr Eröffnung mit Fassanstich<br />
durch Verbandsbürgermeister Scherrer<br />
16.00 Uhr Fußballspiel: Lokalderby Neuburg - Scheibenhardt<br />
17.00 Uhr Showtanzgruppe<br />
18.00 Uhr Band Washhouse<br />
21.00 Uhr Band Alive<br />
Sonntag, 04.08.<strong>2013</strong><br />
10.00 Uhr Festgottesdienst<br />
11.00 Uhr Eröffnung der Schänken<br />
12.00 Uhr Mittagstisch<br />
12.00 bis<br />
18.00 Uhr Bootstouren auf dem Epplesee / Bootsclub Berg<br />
13.00 Uhr Beachvolleyballturnier veranstaltet von der SPD<br />
Neuburg am Epple Strand<br />
15.00 Uhr Unterhaltung auf dem Festplatz /<br />
Puppenspielerin / Kinderprogramm<br />
17.00 Uhr Showtanzgruppe „Die Neuburger Meerjungfrauen“<br />
19.00 Uhr Musikalische Unterhaltung<br />
„Hatzenbühler Dorfmusikanten“<br />
21.00 Uhr Band „The 80s Club“<br />
ab 22.00 Uhr “Feuerwerk auf dem Epplesee“<br />
Montag, 05.08.<strong>2013</strong><br />
12.00 Uhr Mittagstisch<br />
16.00 Uhr Eröffnung der Schänken<br />
17.00 Uhr Zumba zum mit machen mit Diana Rupp<br />
am Epple Strand<br />
18.00 Uhr Band „Beaf United“<br />
21.00 Uhr Band „Starboyzz“