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AVIATION NEWS Eine Information von Austro Control

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Ausgabe Nr. 3/Dezember 2013<br />

<strong>AVIATION</strong> <strong>NEWS</strong><br />

E i n e I n f o r m a t i o n v o n A u s t r o C o n t r o l<br />

Zentrale Meldestelle für Störungen (S.3)<br />

Ab sofort Meldungen online möglich<br />

Inhalt:<br />

uEU Flugbetriebsordnung<br />

für Allgemeine Luftfahrt (S. 2)<br />

uEuropäische Regelungen –<br />

Cabin Crew (S. 2)<br />

uAufsicht über<br />

Luftfahrtveranstaltungen (S. 2)<br />

uZentrale Meldestelle (S. 3)<br />

uAnflugverfahren für Griechenland (S. 3)<br />

uUnbemannte Luftfahrzeuge (S. 4)<br />

uATM Season Opener 2014 (S. 4)<br />

u Neue Telefonnummern<br />

Lizenzierung (S. 4)


<strong>AVIATION</strong> <strong>NEWS</strong><br />

E i n e I n f o r m a t i o n v o n A u s t r o C o n t r o l<br />

Europaweite Flugbetriebsverordnung für die Allgemeine Luftfahrt<br />

2012 wurde die europaweit gültige Flugbetriebsverordnung VO<br />

(EU) Nr. 965/2012 erlassen. Diese Verordnung orientiert sich<br />

grundsätzlich am ICAO Annex 6 und besteht aus einem übergeordneten<br />

Verordnungstext und einzelnen Anhängen (Annexen).<br />

2012 wurden nur die Anhänge 1 bis 5 erlassen,<br />

die einige allgemein gültige Bestimmungen enthalten:<br />

Teil I Definitionen, Teil II Behörden -<br />

vorgaben und spezifische Bestimmungen für den<br />

gewerblichen Transport <strong>von</strong> Personen und<br />

Gütern, Teil III Organisationsvorgaben, Teil IV<br />

Betriebsregeln für den gewerblichen Flugbe trieb<br />

und Teil V spezielle Betriebsgeneh mi gungen.<br />

Im August 2013 wurde diese Flugbetriebs -<br />

verordnung um Flugbetriebsregeln für die allgemeine<br />

Luftfahrt (GA), nämlich die Teile VI<br />

Cabin Crew – die neuen Standards seit April 2013<br />

Mit Umstellung auf die neuen EASA-Regulative wurde auch die<br />

Basis für europaweit einheitliche Ausbildungsstandards inklusive<br />

flugmedizinischer Regelungen für FlugbegleiterInnen geschaffen.<br />

Die entsprechenden Fristen laufen in Österreich seit 8. April 2013<br />

und enden am 8. April 2017. Die rechtliche Basis dafür findet sich in<br />

der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 bzw. der erfolgten Novellierung<br />

(EU)VO Nr. 290/2012 (sogenannte „Air Crew Regulation“).<br />

Analog zu den Pilotenlizenzen gibt es für<br />

FlugbegleiterInnen jetzt eine europaweit einheitliche<br />

Flugbegleiterbescheinigung (die sogenannte<br />

„Cabin Crew Attestation“) inklusive<br />

dem dazugehörigen „Medical Report“.<br />

NCC (Non Commercial Complex) und VII<br />

NCO (Non Commercial Operations) erweitert.<br />

Die Erweiterung der VO (EU) Nr. 965/2012 er -<br />

folgte durch Ausgabe der Verordnung VO (EU)<br />

Nr. 800/2013. Der Teil VI NCC betrifft den<br />

nicht gewerblichen Flugbetrieb mit komplexen<br />

motorgetriebenen Luftfahrzeugen (Jets, Twin-<br />

Turboprops, schwere Hubschrauber, etc.). Der<br />

Teil VII NCO beinhaltet jene flugbetrieblichen<br />

Regelungen, die zukünftig <strong>von</strong> Piloten der allgemeinen<br />

Luftfahrt in „anderen als komplexen<br />

Letzterer muss ab 8. April 2014 dann spätestens<br />

alle fünf Jahre verlängert werden. Die Basis -<br />

ausbildung selbst erfolgt einmalig und muss erst<br />

dann neu absolviert werden, wenn fünf Jahre<br />

lang keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde.<br />

Luftfahrzeugen“ (kleine GA) europaweit zu<br />

beachten sein werden. Die Teile NCC oder<br />

NCO (je nach verwendetem Ausbil dungs -<br />

luftfahrzeug) werden auch für Ausbil dungs -<br />

organisationen (ATOs) bei der Durch führung<br />

<strong>von</strong> Ausbildungsflügen einzuhalten sein.<br />

Um ausreichend Zeit für die Anpassung an die<br />

neuen europäischen Flugbetriebsregeln zu<br />

ermöglichen, sieht die Verordnung für die<br />

allgemeine Luftfahrt die Möglichkeit der<br />

Aussetzung (opt-out) der Bestimmungen bis spätestens<br />

25. August 2016 vor. Österreich plant den<br />

maximal möglichen opt-out-Rahmen auszuschöpfen.<br />

Derzeit sind nationale flugbetriebliche<br />

Regelungen teilweise in der ZLLV (z.B.<br />

Mindestausrüstung) und teilweise in den LVR<br />

enthalten (z.B. Pilotenverpflichtungen).<br />

Die für Österreich neue und im Vergleich detaillierte<br />

Struktur der Flugbetriebsregeln soll<br />

anhand des Teils „Non Commercial Operations“<br />

kurz beschrieben werden:<br />

Die NCO besteht aus 4 Unter abschnitten:<br />

– Unterabschnitt A,<br />

Allgemeine Anforderungen:<br />

In diesem Abschnitt sind allgemeine Themen<br />

geregelt. Dies sind beispielsweise Pflichten,<br />

Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Pilo -<br />

ten, Bewegung <strong>von</strong> LFZ am Boden, mitzuführende<br />

Dokumente, Handbücher und Unter -<br />

lagen, Führung des Bordbuchs, Beförderung<br />

gefährlicher Güter.<br />

– Unterabschnitt B,<br />

Betriebliche Verfahren:<br />

In diesem Abschnitt sind verschiedene Mindest -<br />

Ausgestellt werden die Bescheinigun gen im<br />

EASA-Format <strong>von</strong> allen Luftfahrt unter neh -<br />

men, die bereits in den Operations Specifi -<br />

cations über eine Zulassung für die Durch -<br />

führung <strong>von</strong> Basisausbildungen für Flugbe -<br />

gleiterInnen verfügen. Weiters können künftig<br />

auch unabhängige Trainingsorganisationen entsprechende<br />

Genehmigungen für die Basis -<br />

ausbildung der Kabinenbesatzung bei der<br />

zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.<br />

Die Bescheinigung für den erfolgreichen<br />

Abschluss dieser Basisausbildung – die „Cabin<br />

Crew Attestation“ – behält auch bei einem<br />

Wechsel des Luftfahrtunternehmens innerhalb<br />

Europas ihre Gültigkeit. Seitens der Unter -<br />

anforderungen für die Auswahl und Benutzung<br />

<strong>von</strong> Flugplätzen, Auswahl <strong>von</strong> Anflug- und Ab -<br />

flugstrecken, Betriebsstoff mengen (Kraft stoff -<br />

planung), Betankung, Flug vorbereitung, Wetter -<br />

bedingungen, Gebrauch <strong>von</strong> Sauerstoff, Um -<br />

gang mit Eis und sonstigen Ablagerungen, Vor -<br />

aus setzung für Beginn und Durchführung <strong>von</strong><br />

Anflügen und Landungen, die Beförderung und<br />

Unterweisung <strong>von</strong> Passagieren, etc. geregelt.<br />

– Unterabschnitt C,<br />

Luftfahrzeugleistungen und<br />

Betriebsgrenzen:<br />

Hier ist die Verpflichtung zur Beachtung der<br />

LFZ-Betriebsgrenzen und der verfügbaren<br />

LFZ-Flugleistungen für den beabsichtigten<br />

Betrieb festgelegt.<br />

– Unterabschnitt D,<br />

Instrumente, Daten und Ausrüstung:<br />

Dieser Abschnitt beinhaltet die Mindestaus -<br />

rüstungsforderungen für unterschiedliche Navi -<br />

gationsarten.<br />

Alle 4 Unterabschnitte beinhalten weitere Diffe -<br />

renzierungen für Flugzeuge, Hub schrauber,<br />

Segelflugzeuge und Ballone, sofern für diese<br />

unterschiedliche Anforderungen zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Im Laufe des kommenden Jahres sind weiterführende<br />

<strong>Information</strong>en zu diesem Thema im<br />

Rahmen verschiedener Veranstaltungen und<br />

Veröffentlichungen durch das BMVIT bzw.<br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> geplant. Termine und<br />

Neuigkeiten dazu werden rechtzeitig auf<br />

www.austrocontrol.at veröffentlicht.<br />

hans.kellner@austrocontrol.at<br />

nehmen sind die Listen der Kursteilnehmer<br />

inklusive der ausgestellten Bescheinigungen<br />

und Anträge an die zuständige Luftfahrt -<br />

behörde zu übermitteln.<br />

Bereits nach EU-OPS ausgestellte Flugbe -<br />

gleiterbescheinigungen behalten selbstverständlich<br />

bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Die<br />

Frist für die Umschreibung endet mit 8. April<br />

2017. Bis spätestens dann sind die Beschei -<br />

nigungen durch jenes Luftfahrtunternehmen,<br />

bei dem die FlugbegleiterInnen tätig sind, im<br />

EASA-Format zu erneuern.<br />

Mehr Details finden sie auf www.austrocontrol.at/Luftfahrtbehörde<br />

im Operations<br />

<strong>Information</strong>s Letter Nr. 12 / 2013.<br />

Aufsicht bei Luftfahrtveranstaltungen<br />

Anliegen aller Beteiligten im Luftverkehr und der Luftfahrt -<br />

behörden muss es sein, zur kontinuierlichen Hebung des<br />

Sicherheitsniveaus im Flugbetrieb beizutragen. Ebenso soll ein<br />

fairer Wettbewerb für alle Anbieter <strong>von</strong> gewerblichen Leistungen<br />

im Flugverkehr gewährleistet werden.<br />

Dabei wurden den zahlreich erschienenen und<br />

höchst interessierten Piloten <strong>Information</strong>en zu<br />

der Durchführung <strong>von</strong> „Vorfeldkontrollen“<br />

(Ramp Checks) sowie den „neuen FCL-<br />

Lizenzen“ mit auf den Weg gegeben.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en auf www.austrocontrol.at<br />

Insbesondere bei Luftfahrtveranstaltungen sieht<br />

die Branche sich immer wieder mit den folgenden<br />

Problemkreisen konfrontiert:<br />

• Selbstkostenflüge: Die Durchführung <strong>von</strong><br />

Selbstkostenflügen mit Luftfahrzeugen mit<br />

mehr als vier Sitzplätzen ist nicht erlaubt.<br />

• Rundflüge: Wenn ein österreichisches Luft -<br />

ver kehrsunternehmen nicht im Besitz einer<br />

Betriebsgenehmigung gemäß der VO (EG)<br />

Nr. 1008/2008 ist, ist für die Durchführung<br />

<strong>von</strong> Rundflügen in Österreich zumindest eine<br />

Beförderungsbewilligung in Verbindung<br />

einer Betriebsaufnahmebewilligung erforderlich.<br />

• Gewerblicher Flugbetrieb mit ausländisch<br />

registrierten Luftfahrzeugen: Es muss festgestellt<br />

werden, ob die erforderlichen<br />

Bewilli gungen <strong>von</strong> <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> oder <strong>von</strong><br />

anderen Luftfahrtbehörden vorliegen.<br />

Aus diesen Gründen wird <strong>von</strong> <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong><br />

bei diesen Veranstaltungen nun vermehrt<br />

Aufsicht durchgeführt. Die Präsenz bei diesen<br />

Veranstaltungen soll eine gewisse Sensibilität<br />

zur Einhaltung aller Regeln sowohl bei den<br />

Luftfahrzeugbetreibern als auch bei den<br />

Veranstaltern bewirken.<br />

Bei der diesjährig stattgefundenen AIR EXPO<br />

ZELL vom 07. bis 08. September war es dann<br />

soweit: <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> war sowohl als Auf -<br />

sichts organ als auch als <strong>Information</strong>sgeber<br />

präsent. Bei dieser größten österreichischen<br />

Flugsport-Fachmesse, die sich in den Reihen<br />

der großen europäischen Luftfahrtmessen etabliert<br />

hat, wurden Vorträge zum Thema<br />

„Vorfeldkontrollen“ gehalten, informiert wurde<br />

unter anderem zum Thema „Schwimmwesten<br />

bei Überwasserflügen“. Dabei wurde betont,<br />

dass es dem verantwortlichen Piloten in<br />

Abhängigkeit des An- bzw. Abflugwegs und der<br />

Luftfahrzeugeigenschaften obliegt, festzustellen,<br />

ob Schwimmwesten im jeweiligen Fall notwendig<br />

sind oder nicht.<br />

Am 14. September war <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> bei der<br />

<strong>Information</strong>s ver anstaltung des Österr. Aero -<br />

clubs (ÖAeC) Landesverband WIEN Sektion<br />

Motor flug am Spitzerberg/NÖ zu Gast.<br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> auf der Air Expo in Zell<br />

Nr. 3 / Dezember 2013


Zentrale Meldestelle und Meldedatenverarbeitung<br />

Bereits 2007 wurde mit der Zivilluftfahrt-Meldeverordnung die<br />

europäische Richtlinie über die Meldung <strong>von</strong> Ereignissen in der<br />

Zivilluftfahrt und über die Verarbeitung und Weiterleitung der aus<br />

der Meldung gewonnenen <strong>Information</strong>en in Österreich im nationalen<br />

Recht verankert.<br />

Mit der jüngsten Novelle des Luftfahrtgesetzes<br />

wurde die Verantwortung zur Führung der<br />

„Nationalen Datenbank der Störungen in der<br />

Zivilluftfahrt” per 1.10.2013 an <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong><br />

übertragen. Die Speicherung, sowie der Aus -<br />

tausch mit dem Europäischen Zentral speicher<br />

der in der Zentralen Meldestelle eingelangten<br />

Meldungen über Unfälle, Störungen und<br />

Ereignisse in der Zivilluftfahrt erfolgt daher<br />

nicht mehr durch die Sicherheits unter -<br />

suchungsstelle des Bundes, sondern wird <strong>von</strong><br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> durchgeführt. Das Melde -<br />

system betrifft alle Zivilluftfahrzeuge einschließlich<br />

Hänge- und Paragleiter.<br />

Konkret beinhalten die übertragenen<br />

Aufgaben:<br />

1 Die „Erfassung, Speicherung und Auswer -<br />

tung <strong>von</strong> <strong>Information</strong>en“ (Unfälle, Störun -<br />

gen und Ereignisse in der Zivilluftfahrt)<br />

2. Die Verantwortung über sowie die Führung<br />

und fachinhaltliche Betreuung der<br />

„Nationalen Datenbank“ unter Nutzung der<br />

<strong>von</strong> der EC bereitgestellten ECCAIRS-<br />

Software.<br />

3. Die Funktion als „Ansprechstelle“ entsprechend<br />

(EC) 1330/2007 für den Austausch<br />

der sicherheitsrelevanten <strong>Information</strong>en aus<br />

meldepflichtigen Ereignissen mit den anderen<br />

Mitgliedstaaten der EG, sowie die<br />

Übertragung <strong>von</strong> <strong>Information</strong>en aus der<br />

nationalen Datenbank in den Zentral -<br />

speicher („European Central Repository“ -<br />

ECR).<br />

Störungsmeldung ab sofort online abgeben!<br />

Zusätzlich ging im Oktober ein „On-Line“-<br />

Meldetool in Betrieb, das die Meldungen vereinfachen<br />

und damit auch die Meldekultur in<br />

Österreich weiter heben soll.<br />

Meldungen über Ereignisse und Störungen in<br />

der Zivilluftfahrt dienen ausschließlich dazu,<br />

die Sicherheit der Zivilluftfahrt in Österreich<br />

und Europa zu heben. Daher ist jede Piloten-<br />

Meldung wichtig und wertvoll!<br />

Das On-Line Meldetool ist über www.austrocontrol.at erreichbar.<br />

Was ist zu melden?<br />

• Ereignisse, die ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährden oder gefährden<br />

würden, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.<br />

• Unfälle, welche sich innerhalb des österreichischen Hoheitsgebietes ereignet haben.<br />

• Ereignisse, Unfälle und Störungen wenn sich diese außerhalb des österreichischen<br />

Hoheitsgebietes ereignet haben, sofern Luftfahrzeuge betroffen sind, die<br />

• im österreichischen Luftfahrzeugregister eingetragen sind, oder<br />

• im Rahmen eines österreichischen Luftverkehrsunternehmens oder einer österreichischen<br />

Zivilluftfahrerschule betrieben werden.<br />

Wer muss melden?<br />

Meldepflicht besteht für:<br />

• Halter <strong>von</strong> Zivilluftfahrzeugen<br />

• Zivilflugplatzhalter<br />

• Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes,<br />

• verantwortliche Piloten,<br />

• Personen, die Zivilluftfahrzeuge oder deren Ausrüstungs-, Bau oder Bestandteile entwickeln,<br />

herstellen, instandhalten oder verändern,<br />

• Personen, die eine Nachprüfungsbescheinigung oder Freigabebescheinigung für ein<br />

Zivilluftfahrzeug oder dessen Ausrüstungs-, Bau- oder Bestandteile unterzeichnen,<br />

• mit der Wahrnehmung <strong>von</strong> Aufgaben des Flugverkehrsdienstes betraute Personen,<br />

a) Personen, die eine Funktion in Zusammenhang mit dem Einbau, der Veränderung,<br />

Instandhaltung, Reparatur, Überholung, Flugprüfung oder Kontrolle <strong>von</strong><br />

Flugsicherungseinrichtungen ausüben, und<br />

b) Personen, die auf einem Flugplatz eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung<br />

<strong>von</strong> Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten,<br />

Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und<br />

Schleppen des Luftfahrzeugs.<br />

Wer darf melden?<br />

Alle Personen, die im Rahmen anderer Tätigkeiten im Bereich der Zivilluftfahrt ähnliche<br />

Funktionen, wie die genannten ausüben, können freiwillig Meldungen <strong>von</strong> Ereignissen erstatten,<br />

sofern sie dazu nicht bereits auf Grund anderer Regelungen verpflichtet sind. Diese<br />

Personen unterliegen dabei denselben Bestimmungen wie die meldepflichtigen Personen.<br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> entwickelt Verfahren für griechischen Airport<br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> hat für den griechischen Flughafen Heraklion<br />

(LGIR) ein neues satellitengestütztes RNP AR-Anflugverfahren<br />

(Required Navigation Performance - Authorization Required) entwickelt.<br />

Dieses neue, zukunftsweisende Anflugverfahren auf der<br />

Insel Kreta ist das erste PBN (Performance Based Navigation)<br />

Verfahren in Griechenland.<br />

Gerade die weitreichende Erfahrung <strong>von</strong><br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> für geographisch herausfordernde<br />

Anflugverfahren war maßgeblich dafür<br />

ausschlaggebend, dass die österreichische<br />

Flugsicherung um Unterstützung bei der<br />

Entwicklung gebeten wurde. Schon im Jahr<br />

2005 war <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> Vorreiter bei der<br />

europaweit ersten Implementierung eines<br />

RNP-Verfahrens am Flughafen Innsbruck.<br />

Die österreichische Unterstützung kam auf<br />

Anregung des Fluglinien-Dachverbands<br />

IATA und durch Zusammenarbeit mit der<br />

griechischen Zivilluftfahrtbehörde Hellenic<br />

CAA (HCAA), dem deutschen Aerospace<br />

Research Center DLR und der schwedischen<br />

Charter-Fluglinie Novair zu Stande.<br />

Nach erfolgreichen Vorarbeiten und einer<br />

Überprüfung des Ver fahrens im Zuge<br />

eines Simulator-Tests bei Novair in<br />

Stockholm, konnte vor kurzem der Erstflug<br />

mit einem unbesetzten Airbus A321 auf die<br />

Piste 09 in Heraklion durchgeführt werden.<br />

Der erfolgreiche Ablauf dieser Tests legt nun<br />

den Grundstein für einen wichtigen Schritt<br />

in Hinblick auf Verbesserungen bei Er reich -<br />

barkeit und Effizienz des Flughafens Heraklion,<br />

bei gleichzeitigen hohen Umwelt- und Sicher -<br />

heitsstandards.<br />

Das neue PBN AR-Procedure, das das<br />

bisherige „VOR letdown”-Verfahren in<br />

Heraklion ablösen wird, soll 2014 <strong>von</strong> der<br />

griechischen Zivilluftfahrtbehörde veröffentlicht<br />

werden und wird den Weg für weitere<br />

PBN-Verfahren auf griechischen Flughäfen<br />

ebnen.<br />

Nr. 3 / Dezember 2013


<strong>AVIATION</strong> <strong>NEWS</strong><br />

E i n e I n f o r m a t i o n v o n A u s t r o C o n t r o l<br />

„Unbemannte Luftfahrzeuge“ – Neue Regelungen ab 01.01.2014<br />

Das novellierte Luftfahrtgesetz bietet die rechtliche Grundlage<br />

dafür, dass zukünftig auch unbemannte Luftfahrzeuge zum Einsatz<br />

kommen können. Ebenso wurden die Bestimmungen für Flug -<br />

modelle erweitert.<br />

Im Rahmen der Novellierung wurden insbesondere<br />

für die unbemannten Luftfahrzeuge<br />

genaue Kriterien und Standards definiert, die<br />

sicherstellen sollen, dass diese Luftfahr zeuge<br />

sicher betrieben werden können und vor allem<br />

keine Gefährdung darstellen. Insbe sondere<br />

erfolgt eine genaue Klassifizierung nach<br />

Gewicht und Verwendungszweck, an die sich<br />

verschiedenste Bedingungen knüpfen. Auf<br />

Grundlage der neu geltenden Gesetzeslage<br />

werden entsprechende Anträge auf Betriebs -<br />

bewilligung <strong>von</strong> der Behörde ab dem 01. Jänner<br />

2014 beurteilt werden.<br />

Zu den Genehmigungs- und Betriebsvoraus -<br />

setzungen für „unbemannte Luftfahrzeuge“<br />

wurden <strong>von</strong> <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong>, als gemäß<br />

Luftfahrtgesetz zuständiger Behörde, konkrete<br />

Durchführungsbestimmungen veröffentlicht,<br />

die ab Ende Dezember ebenso wie eigens<br />

dafür ausgearbeitete „FAQs“ auf www.austrocontrol.at<br />

abrufbar sind.<br />

In einer gemeinsamen Initiative mit der<br />

Wirtschaftskammer Österreich lud <strong>Austro</strong><br />

<strong>Control</strong> am 25. No vember 2013 zur Informa -<br />

tions veranstaltung über den künftigen Betrieb<br />

<strong>von</strong> unbemannten Luftfahrzeugen. An die 40<br />

Hersteller und Betreiber nahmen die<br />

Gelegenheit war, sich die Bestimmungen direkt<br />

<strong>von</strong> den <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong> Experten erläutern zu<br />

lassen. Die Abteilungs leiter der Luftfahrt -<br />

agentur, Horst Hasenhütl (Abt. AOT) und<br />

Franz Graser (Abt. LSA), betonten, dass <strong>Austro</strong><br />

<strong>Control</strong> die neuen Regelungen „im Sinne der<br />

Sicherheit in der Luftfahrt und in der Öffentlichkeit<br />

in guter fachlicher Zusammenarbeit<br />

mit der Industrie, den Haltern und Betreibern“<br />

etablieren werde.<br />

Das LFG unterscheidet zukünftig folgende<br />

Kategorien <strong>von</strong> „Flugmodellen“ und „unbemannten<br />

Luftfahrzeugen“:<br />

1. Spielzeug<br />

Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie: (z.B.<br />

Mini-Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus<br />

Schaumstoff) sind bis zu einer Höhe <strong>von</strong> max.<br />

30 m erlaubt. <strong>Eine</strong> Gefährdung <strong>von</strong> Personen<br />

oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese<br />

„Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwen -<br />

dungs bereich des Luftfahrtgesetzes.<br />

2. Flugmodelle<br />

(zuständige Behörde Aeroclub)<br />

Das LFG unterscheidet zukünftig<br />

verschiedene Flugmodelle.<br />

Flugmodelle bis 25kg:<br />

Dürfen bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 150 m in einem<br />

Umkreis <strong>von</strong> 500 m mit Sichtkontakt verwendet<br />

werden, benötigen keine Betriebsbewilli -<br />

gung, der Pilot hat auf einen sicheren Betrieb<br />

zu achten.<br />

Flugmodelle ab 25 kg:<br />

Dürfen in einem Umkreis <strong>von</strong> höchstens<br />

500 m mit Sichtkontakt verwendet werden.<br />

Erhalten eine Kennzeichnung und werden in<br />

eine Kennzeichenliste eingetragen, die beim<br />

ÖAeC geführt werden soll. Der Betreiber<br />

benötigt eine Betriebsbewilligung durch den<br />

ÖAeC, der die entsprechenden technischen<br />

und betrieblichen Regeln veröffentlichen wird.<br />

Beide Flugmodellkategorien dürfen auf<br />

Modellflugplätzen sowie – unter Beachtung<br />

der Vorgaben der Luftverkehrsregeln – auch<br />

außerhalb betrieben werden.<br />

Bei beiden Kategorien ist der Betrieb mit<br />

Kamera erlaubt, sofern diese ausschließlich der<br />

Steuerung des Modells dient. Diese Flüge sind<br />

zur privaten Freizeitgestaltung und zum Zweck<br />

des Fluges selbst zulässig.<br />

3. Unbemannte Luftfahrzeuge<br />

(zuständige Behörde <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong>)<br />

Einleitend ist festzuhalten, dass <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong><br />

ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilli -<br />

gung erteilt. Es liegt in der Verantwortung des<br />

„Betreibers“ alle weiteren rechtlich relevanten<br />

Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz,<br />

Bewilligung zum Betrieb innerhalb <strong>von</strong> Sicher -<br />

heitszonen, gewerberechtliche Bewilligung,<br />

Naturschutz usw.).<br />

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1<br />

(mit Sichtverbindung):<br />

Diese Luftfahrzeuge bis max. 150 kg dürfen<br />

nur mit Sichtkontakt in einem Umkreis <strong>von</strong><br />

höchstens 500 m bis zu einer Höhe <strong>von</strong> max.<br />

150 m verwendet werden. <strong>Eine</strong> Kenn zeich -<br />

nung ist erforderlich. Der Betreiber erhält<br />

nach technischer und betrieblicher Prüfung<br />

eine Betriebs bewilligung (Bescheid). <strong>Austro</strong><br />

<strong>Control</strong> führt eine Liste über die unbemannten<br />

Luftfahrzeuge der Klasse 1. Anwendungs -<br />

gebiet: z.B. Arbeits flüge und gewerbliche Flüge<br />

mit Multikoptern. An diesen Systemen können<br />

auch Kameras montiert sein.<br />

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2<br />

(ohne Sichtverbindung):<br />

Hier ist kein Sichtkontakt erforderlich. Diese<br />

werden wie Zivilluftfahrzeuge zertifiziert und<br />

zugelassen (Erfüllung <strong>von</strong> Bauvorschriften<br />

bzw. Musterprüfung notwendig). Ebenso ist<br />

ein Pilotenschein erforderlich. Noch geringe<br />

Verbreitung, derzeit lediglich in Erprobung.<br />

Außerdem sind dieselben Vorgaben gemäß den<br />

Luftverkehrsregeln wie für bemannte Zivil -<br />

luftfahrzeuge einzuhalten.<br />

Inhalt der Durchführungsbestimmungen:<br />

Grundsätzlich wird bei der Bewilligung <strong>von</strong><br />

unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 in<br />

erster Linie auf das Gefährdungspotential<br />

abgestellt werden. Die Bestimmungen unterscheiden<br />

zukünftig 4 Einsatzgebiete (unbebaut,<br />

unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und<br />

verschiedene Gewichtsklassen. Insgesamt werden<br />

dann 4 Kategorien <strong>von</strong> unbemannten<br />

Luftfahr zeugen definiert (A-D). Danach richtet<br />

sich im Wesentlichen die Strenge der<br />

Auflagen. (z.B. Bauvorschriften, Leistungs -<br />

para meter, Qualifi ka tion des Piloten usw.).<br />

Die Durchführungsbestimmungen sind ab<br />

Ende Dezember auf www.austrocontrol.at<br />

abrufbar.<br />

uLFZ.Mailbox@austrocontrol.at<br />

ATM Season Opener 2014 – Verschiebung auf Herbst 2014<br />

Mit Dezember 2014 werden einheitliche europäische Luftver -<br />

kehrs regeln eingeführt (Standardized European Rules of the Air –<br />

SERA).<br />

Die damit einhergehenden Änderungen sind<br />

sowohl für VFR-, als auch für IFR-Piloten<br />

dermaßen umfassend, dass der ATM Season<br />

Opener 2014 ganz im Zeichen <strong>von</strong> SERA<br />

stehen wird.<br />

Durch SERA verändern sich die Bedingungen<br />

für Sichtnachtflüge, für Flugpläne und<br />

Alarmdienst, die Kriterien für kontrollierte<br />

Flüge und vieles mehr.<br />

In erster Linie führt es aber zu Änderungen der<br />

Luftraumstruktur und zur Abkehr <strong>von</strong> nationalen<br />

Eigenheiten (z.B. „NOATA“).<br />

Im Falle <strong>von</strong> Österreich bedeutet es, dass<br />

mit SERA die jahrzehntelang gültige<br />

Luftraum struktur durch ein neues System<br />

abgelöst wird.<br />

Es bedeutet eine Vereinfachung <strong>von</strong> Struk -<br />

turen, aber auch Umgestaltung <strong>von</strong><br />

Kontrollzonen, TMAs, CTAs, TMZ, etc.<br />

Aufgrund der Bedeutung für die Sicherheit der<br />

Luftfahrt orientieren wir uns am europäischen<br />

Zeitplan und veranstalten den kommenden<br />

ATM Season Opener einmalig im<br />

Herbst 2014 – zu einem Zeitpunkt, wo bereits<br />

alle Neuerungen fixiert sind, aber noch rechtzeitig,<br />

bevor sie in Kraft treten.<br />

Dennoch werden auch bei diesem „Season<br />

Opener 2014 – spezial“ die aktuellen Themen<br />

aus den Bereichen <strong>von</strong> Fluginformation,<br />

Meteorologie und Luftfahrtbehörde nicht zu<br />

kurz kommen.<br />

Die genauen Termine für den „Season Opener<br />

2014 – spezial“ werden im Sommer des kommenden<br />

Jahres bekanntgegeben.<br />

Alle <strong>Information</strong>en dazu erhalten Sie in<br />

ATM Season Opener 2014<br />

gewohnter Weise zeitgerecht über unseren<br />

elektronischen Newsletter, die „Aviation<br />

News“ und auf www.austrocontrol.at.<br />

Neue Telefonnummern bei der Pilotenlizenzierung<br />

Ab 2. 12. 2013 erweitern wir die telefonische Servicezeit der Pilotenlizenzierung und stellen<br />

für Ihr Anliegen eine eigene Durchwahl zur Verfügung, sodass Sie direkt zum richtigen<br />

Ansprechpartner gelangen. Die Telefonnummer 051703 - 7002 bleibt für Verlängerungen<br />

und Erneuerungen bestehen.<br />

051703 - 7002 für Verlängerungen und Erneuerungen<br />

051703 - 7003 für ATPL Ausstellungen, Musterberechtigungen für Luftfahrzeuge und<br />

bei Fragen zum Flugdienstberater<br />

051703 - 7004 für Helikopter Angelegenheiten<br />

051703 - 7005 für MPL Ausstellungen und Erteilung <strong>von</strong> Lehrberechtigungen<br />

051703 - 7006 für PPL Ausstellungen und IR Eintragungen<br />

051703 - 7007 für CPL Ausstellungen, Erweiterung <strong>von</strong> Kunstflug, Schleppflug und<br />

Sichtnachtflug sowie Anerkennungsscheine<br />

Außerdem erweitern wir die telefonischen Servicezeiten: Sie erreichen die Pilotenlizenzierung<br />

telefonisch werktags <strong>von</strong> Montag bis Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich,<br />

seit 02. Dezember 2013, auch donnerstags <strong>von</strong> 13:00 - 15:00 Uhr.<br />

Bei Anfragen außerhalb unserer Servicezeiten senden Sie bitte ein E-Mail an<br />

piloten@austrocontrol.at – wir rufen Sie gerne zurück!<br />

AIM-<strong>Information</strong><br />

Sichtflugkarten und vieles<br />

mehr zum Download<br />

Das elektronische Luftfahrhandbuch (eAIP)<br />

bietet Pilotinnen und Piloten kostenlos die<br />

Möglichkeit, online auf sämtliche AIP<br />

Inhalte – <strong>von</strong> Anflugkarten bis hin zur<br />

Luftraum-Klassifikation – zuzugreifen.<br />

Die Mitarbeiter des Aeronautical Infor -<br />

mation Managements stehen Ihnen bei<br />

Fragen zur AIP gerne unter:<br />

aim.sdm@austrocontrol.at<br />

zur Verfügung.<br />

Die eAIP ist über www.austrocontrol.at<br />

abrufbar.<br />

Impressum<br />

Aviation News – <strong>Eine</strong> <strong>Information</strong> <strong>von</strong> <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong><br />

(ACG)<br />

Der Newsletter erscheint 2-4x jährlich mit einer<br />

Auflage <strong>von</strong> 10.000 Exemplaren.<br />

Eigentümer, Herausgeber & Verleger:<br />

<strong>Austro</strong> <strong>Control</strong>, Schnirchgasse 11, 1030 Wien<br />

Redaktion: <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong>: Mag. Peter Schmidt,<br />

Christoph Caspar, Ing. Franz Graser, Horst Hasenhütl,<br />

Michaela Kanzler, DI Hans Kellner, Andreas Kurtz,<br />

DI Gerhard Lippitsch, Martin Rapp<br />

Fotos und Grafiken: <strong>Austro</strong> <strong>Control</strong>, FD Composites<br />

Hersteller: Druckerei Piacek Ges.m.b.H.,<br />

Favoritner Gewerbering 19, 1100 Wien<br />

Kontakt:<br />

Meinungen, Anregungen, Wünsche bitte per e-mail an:<br />

customer.relations@austrocontrol.at;<br />

Lizenzierung: piloten@austrocontrol.at;<br />

Ausbildung: flugschulen@austrocontrol.at;<br />

www.austrocontrol.at<br />

Hinweis:<br />

Die hier veröffentlichten <strong>Information</strong>en sind lediglich<br />

begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in<br />

Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen.<br />

Nr. 3 / Dezember 2013

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