Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...

Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ... Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...

22.01.2014 Aufrufe

Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht 35 menzuziehen. Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich bei vorausschauender Beurteilung ergibt, dass Montagearbeiten unter Tage insgesamt länger als drei Monate ausgeübt werden.

Anlage 4 Nachweis über Grubenfahrten Name: ______________________________________________________________________ Monat: _____________________________ Grubenfahrt Stempel und Ziel der Beginn Ende Unterschrift Schachtanlage Tag Grubenfahrt Uhrzeit Uhrzeit der Zeche 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29 30. 31.

<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Versicherungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Beitragsrecht</strong> 35<br />

menzuziehen. <strong>Versicherungs</strong>pflicht in der <strong>Knappschaft</strong>sversicherung<br />

besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich<br />

bei vorausschauender Beurteilung ergibt, dass Montagearbeiten<br />

unter Tage insgesamt länger als drei Monate<br />

ausgeübt werden.

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