Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
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Bei Auslandseinsätzen sind für jede Grubenfahrt die Angaben<br />
vom Arbeitnehmer selbst einzutragen <strong>und</strong> nach der Rückkehr<br />
aus dem Ausland von einem Zeichnungsberechtigten der<br />
Unternehmerfirma zu bestätigen. In diesem Zusammenhang<br />
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Nachweis der<br />
Untertageschichten nur das - vollständig ausgefüllte - Formblatt<br />
anerkannt wird, wobei für jede Grubenfahrt im Inland<br />
ausnahmslos die Bestätigung der Zeche vorliegen muss.<br />
2. Meldeverfahren der knappschaftlichen Rentenversicherung<br />
Die Deutsche Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />
hat von ihrem Recht, für den Bereich der knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung das Meldeverfahren selbst zu gestalten,<br />
Gebrauch gemacht. In diesen Fällen ist mit den Meldungen zur<br />
Sozialversicherung der besondere knappschaftliche Datenbaustein<br />
(DBKS) zu übermitteln. Ausführliche Informationen <strong>zum</strong><br />
besonderen knappschaftlichen Meldeverfahren enthalten die<br />
„Erläuterungen <strong>zum</strong> knappschaftlichen Meldeverfahren“, die<br />
bei Bedarf bei der<br />
Deutschen Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />
Dezernat VII.1.1<br />
45115 Essen<br />
angefordert werden können. Maschinelle Meldungen für<br />
die knappschaftlichen Besonderheiten aus maschinellen<br />
Entgel tabrechnungsprogrammen sind nur möglich, wenn die<br />
meldende Stelle auch <strong>zum</strong> knappschaftlichen Meldeverfahren<br />
zugelassen ist. Die Zulassung erfolgt durch die Deutsche<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See. Entsprechende<br />
Anträge sind an die<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />
Dezernat VII.9<br />
45115 Essen<br />
zu richten. Liegt keine Zulassung <strong>zum</strong> besonderen knappschaftlichen<br />
Meldeverfahren vor, können die Meldungen<br />
gleichwohl maschinell erstellt werden, wenn sie mit einer<br />
systemgeprüften Ausfüllhilfe erstellt werden. Auf die Ausführungen<br />
unter Ziffer 4 des Abschnitts „C. Meldeverfahren“ wird<br />
in diesem Zusammenhang verwiesen.<br />
Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz sowie im Datensatz Meldung<br />
(DSME) der Datensatzlieferung ist jeweils die Empfänger- bzw.<br />
Kranken kassenbetriebsnummer 980 9403 2 zu verwenden.<br />
Die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung mit<br />
dem besonderen knappschaftlichen Datenbaustein (DBKS)<br />
für Mitglieder der knappschaftlichen Krankenversicherung<br />
hat ausschließlich an die Datenannahmestelle der Deutschen<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See, E-Mail-Adresse:<br />
dav01@b2b.mailorbit.de zu erfolgen.