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Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...

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Bei Auslandseinsätzen sind für jede Grubenfahrt die Angaben<br />

vom Arbeitnehmer selbst einzutragen <strong>und</strong> nach der Rückkehr<br />

aus dem Ausland von einem Zeichnungsberechtigten der<br />

Unternehmerfirma zu bestätigen. In diesem Zusammenhang<br />

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Nachweis der<br />

Untertageschichten nur das - vollständig ausgefüllte - Formblatt<br />

anerkannt wird, wobei für jede Grubenfahrt im Inland<br />

ausnahmslos die Bestätigung der Zeche vorliegen muss.<br />

2. Meldeverfahren der knappschaftlichen Rentenversicherung<br />

Die Deutsche Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />

hat von ihrem Recht, für den Bereich der knappschaftlichen<br />

Rentenversicherung das Meldeverfahren selbst zu gestalten,<br />

Gebrauch gemacht. In diesen Fällen ist mit den Meldungen zur<br />

Sozialversicherung der besondere knappschaftliche Datenbaustein<br />

(DBKS) zu übermitteln. Ausführliche Informationen <strong>zum</strong><br />

besonderen knappschaftlichen Meldeverfahren enthalten die<br />

„Erläuterungen <strong>zum</strong> knappschaftlichen Meldeverfahren“, die<br />

bei Bedarf bei der<br />

Deutschen Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />

Dezernat VII.1.1<br />

45115 Essen<br />

angefordert werden können. Maschinelle Meldungen für<br />

die knappschaftlichen Besonderheiten aus maschinellen<br />

Entgel tabrechnungsprogrammen sind nur möglich, wenn die<br />

meldende Stelle auch <strong>zum</strong> knappschaftlichen Meldeverfahren<br />

zugelassen ist. Die Zulassung erfolgt durch die Deutsche<br />

Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See. Entsprechende<br />

Anträge sind an die<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

<strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See<br />

Dezernat VII.9<br />

45115 Essen<br />

zu richten. Liegt keine Zulassung <strong>zum</strong> besonderen knappschaftlichen<br />

Meldeverfahren vor, können die Meldungen<br />

gleichwohl maschinell erstellt werden, wenn sie mit einer<br />

systemgeprüften Ausfüllhilfe erstellt werden. Auf die Ausführungen<br />

unter Ziffer 4 des Abschnitts „C. Meldeverfahren“ wird<br />

in diesem Zusammenhang verwiesen.<br />

Im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz sowie im Datensatz Meldung<br />

(DSME) der Datensatzlieferung ist jeweils die Empfänger- bzw.<br />

Kranken kassenbetriebsnummer 980 9403 2 zu verwenden.<br />

Die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung mit<br />

dem besonderen knappschaftlichen Datenbaustein (DBKS)<br />

für Mitglieder der knappschaftlichen Krankenversicherung<br />

hat ausschließlich an die Datenannahmestelle der Deutschen<br />

Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-Bahn-See, E-Mail-Adresse:<br />

dav01@b2b.mailorbit.de zu erfolgen.

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