Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
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3. Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte<br />
Für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung im gewerblichen<br />
Bereich ausüben, gilt das allgemeine Meldeverfahren zur<br />
Sozialversicherung. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte<br />
in knappschaftlichen oder seemännischen Betrieben.<br />
In Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist als Empfängerbzw.<br />
Krankenkassenbetriebsnummer im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz<br />
sowie im Datensatz Meldung (DSME) der jeweiligen Datensatzlieferung<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich die Betriebsnummer 980 0000 6<br />
zugelassen.<br />
Bei Meldungen von geringfügig Beschäftigten in knappschaftlichen<br />
Betrieben (Betriebsnummer beginnt mit 980 XXXX X<br />
bzw. 098 XXXX X) ist jedoch im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz sowie<br />
im Datensatz Meldung (DSME) die Empfängerbetriebsnummer<br />
980 9403 2 zu verwenden.<br />
Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in einem privaten<br />
Haushalt ausüben, sind im Haushaltsscheckverfahren zu<br />
melden. Hier ist das allgemeine Meldeverfahren nicht anzuwenden.<br />
Auch erfolgt dieses Meldeverfahren nach wie vor auf<br />
Meldevordrucken (Haushaltsscheck).<br />
4. Meldeverfahren für Personen, die in der knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung versichert sind<br />
Ausführungen hierzu finden Sie unter Ziffer 2 des Abschnitts D.<br />
5. Maschinelle Ausfüllhilfen<br />
Sofern Meldungen nicht aufgr<strong>und</strong> systemgeprüfter Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltsabrechnungsprogramme erstellt werden können,<br />
besteht die Möglichkeit, sowohl die Meldungen <strong>und</strong> Beitragsnachweise<br />
mit Hilfe systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen<br />
zu erstatten.<br />
Von den Einzugsstellen wurde eigens hierfür eine maschinelle<br />
Ausfüllhilfe namens „sv.net“ entwickelt. Diese steht in zwei<br />
Versionen zu Verfügung:<br />
„sv.net/classic“ zur Installation auf dem PC (kostenloser<br />
download unter: www.svnet.info) <strong>und</strong><br />
„sv.net/online“ zur Erstellung <strong>und</strong> Weiterleitung der Meldung<br />
im Internet (www.gkvnet-ag.de/svnet-online).<br />
Mit beiden Versionen ist die Erstellung von Meldungen <strong>und</strong><br />
Beitragsnachweisen für das besondere knappschaftliche<br />
Meldeverfahren, das besondere Reedermeldeverfahren sowie<br />
das Melde- <strong>und</strong> Beitragsverfahren zur Sozialversicherung <strong>und</strong><br />
für geringfügig Beschäftigte möglich.<br />
Kontaktdaten<br />
ITSG Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung GmbH<br />
Seligenstädter Gr<strong>und</strong> 11<br />
63150 Heusenstamm<br />
Telefon 06104 600 50-0 | Telefax 06104 600 50-300<br />
www.itsg.de