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Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...

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3. Meldeverfahren für geringfügig Beschäftigte<br />

Für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung im gewerblichen<br />

Bereich ausüben, gilt das allgemeine Meldeverfahren zur<br />

Sozialversicherung. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte<br />

in knappschaftlichen oder seemännischen Betrieben.<br />

In Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist als Empfängerbzw.<br />

Krankenkassenbetriebsnummer im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz<br />

sowie im Datensatz Meldung (DSME) der jeweiligen Datensatzlieferung<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die Betriebsnummer 980 0000 6<br />

zugelassen.<br />

Bei Meldungen von geringfügig Beschäftigten in knappschaftlichen<br />

Betrieben (Betriebsnummer beginnt mit 980 XXXX X<br />

bzw. 098 XXXX X) ist jedoch im Vor- <strong>und</strong> Nachlaufsatz sowie<br />

im Datensatz Meldung (DSME) die Empfängerbetriebsnummer<br />

980 9403 2 zu verwenden.<br />

Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in einem privaten<br />

Haushalt ausüben, sind im Haushaltsscheckverfahren zu<br />

melden. Hier ist das allgemeine Meldeverfahren nicht anzuwenden.<br />

Auch erfolgt dieses Meldeverfahren nach wie vor auf<br />

Meldevordrucken (Haushaltsscheck).<br />

4. Meldeverfahren für Personen, die in der knappschaftlichen<br />

Rentenversicherung versichert sind<br />

Ausführungen hierzu finden Sie unter Ziffer 2 des Abschnitts D.<br />

5. Maschinelle Ausfüllhilfen<br />

Sofern Meldungen nicht aufgr<strong>und</strong> systemgeprüfter Lohn- <strong>und</strong><br />

Gehaltsabrechnungsprogramme erstellt werden können,<br />

besteht die Möglichkeit, sowohl die Meldungen <strong>und</strong> Beitragsnachweise<br />

mit Hilfe systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen<br />

zu erstatten.<br />

Von den Einzugsstellen wurde eigens hierfür eine maschinelle<br />

Ausfüllhilfe namens „sv.net“ entwickelt. Diese steht in zwei<br />

Versionen zu Verfügung:<br />

„sv.net/classic“ zur Installation auf dem PC (kostenloser<br />

download unter: www.svnet.info) <strong>und</strong><br />

„sv.net/online“ zur Erstellung <strong>und</strong> Weiterleitung der Meldung<br />

im Internet (www.gkvnet-ag.de/svnet-online).<br />

Mit beiden Versionen ist die Erstellung von Meldungen <strong>und</strong><br />

Beitragsnachweisen für das besondere knappschaftliche<br />

Meldeverfahren, das besondere Reedermeldeverfahren sowie<br />

das Melde- <strong>und</strong> Beitragsverfahren zur Sozialversicherung <strong>und</strong><br />

für geringfügig Beschäftigte möglich.<br />

Kontaktdaten<br />

ITSG Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung GmbH<br />

Seligenstädter Gr<strong>und</strong> 11<br />

63150 Heusenstamm<br />

Telefon 06104 600 50-0 | Telefax 06104 600 50-300<br />

www.itsg.de

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