Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht - Knappschaft ...
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B. <strong>Beitragsrecht</strong><br />
1. Beitragsberechnung<br />
Entgeltzahlung bis zu einem Monat (unbezahlter Urlaub,<br />
Arbeitsbummelei <strong>und</strong> Ähnliches) sowie für die Gesamtdauer<br />
eines rechtmäßigen Arbeitskampfes nicht in Betracht kommt.<br />
1.1 Allgemeines<br />
Die Beiträge werden in Vomh<strong>und</strong>ertsätzen (Beitragssätzen) des<br />
Arbeitsentgelts bis zur Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze<br />
erhoben. Auf unsere Broschüre „Arbeitsentgelt –<br />
Ein Gr<strong>und</strong>begriff des Sozialversicherungsrechts“ möchten wir<br />
hinweisen.<br />
Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nicht während<br />
des vollen Kalendermonats bestanden hat (Beginn oder<br />
Ende der Beschäftigung im Laufe des Monats), ist das Arbeitsentgelt<br />
nur bis zur Höhe der auf den Beschäftigungszeitraum<br />
(Teilmonat) entfallenden Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen.<br />
Zuwendungen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen<br />
Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (einmalig<br />
gezahltes Arbeitsentgelt), werden bei der Beitragsermittlung<br />
derart berücksichtigt, dass im Kalendermonat ihrer Auszahlung<br />
anstelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze<br />
die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze tritt. Bei<br />
der Berechnung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze<br />
ist die Jahres-Beitragsbemessungsgrenze zunächst mit<br />
der Anzahl der in Betracht kommenden beitragspflichtigen<br />
Kalendertage (voller Monat zu 30 Tagen) zu multiplizieren <strong>und</strong><br />
durch 360 zu dividieren. Weitere Informationen finden Sie in<br />
unserer Broschüre „Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem<br />
Arbeitsentgelt“.<br />
Das Gleiche gilt, wenn die tatsächliche Beschäftigung <strong>und</strong><br />
die Entgeltzahlung im Laufe des Abrechnungsmonats unterbrochen<br />
wurde <strong>und</strong> der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin<br />
während der Unterbrechungszeit Krankengeld, Mutterschaftsgeld,<br />
Elterngeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld<br />
oder Übergangsgeld während Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation bezogen hat. Außerdem besteht auch während<br />
der Elternzeit ohne Bezug von Elterngeld Beitragsfreiheit.<br />
Zu beachten ist jedoch, dass eine Kürzung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
bei einer Unterbrechung der Arbeit ohne<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden die Beiträge für versicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer je zur Hälfte von ihnen <strong>und</strong> ihren Arbeitgebern<br />
getragen. Von diesem Gr<strong>und</strong>satz gibt es allerdings Ausnahmen.<br />
Kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung haben - nach<br />
Ablauf des Monats, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollendet haben<br />
- einen Beitragszuschlag zu zahlen, der vom Beschäftigten<br />
allein zu tragen ist.