richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich
richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich
Nachfolgend aufgelistete Maßnahmen können beantragt werden: Maßnahme 31: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage 3) in Flachlagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen Maßnahme 32: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage 3) in Steillagen1) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen Maßnahme 34: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen1) 2) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen Maßnahme 33: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage4) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen Maßnahme 41: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage 3) in Flachlagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nach durchgeführter Bodenordnung Maßnahme 42: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage 3) in Steillagen1) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nach durchgeführter Bodenordnung Maßnahme 44: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen1) 2) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nach durchgeführter Bodenordnung Maßnahme 43: Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage 4) mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nach durchgeführter Bodenordnung €/ha 6.000 15.000 17.000 5.000 6.000 15.000 17.000 5.000 1) Es gilt die vor Ort gemessene tatsächliche Neigung der Bewirtschaftungseinheit nach Fertigstellung der Maßnahme. 2) Neben der Drahtrahmenerziehung können in Steilstlagen auch Umkehr-, Vertiko- und Trierer-Rad-Erziehung gewählt werden 3) Eine moderne Drahtrahmenanlage(Spaliererziehung) besitzt mindestens 3 Drähte (1 Biegedraht und 2 Heftdrähte) 4) Eindrahterziehung, Minimalschnittsysteme, Rebanlagen mit alternierender Zeilenbreite, durchschnittliche Zeilenbreite mindestens 2,40 m, aber höchstens 3,00 m (förderfähige Zeilenbreite) 6
Übersicht zu den Teilnahmebedingungen (Detailinformationen dieser Richtlinien unbedingt beachten!) Maßnahmen: - Flachlagen 31, 33, 41, 43 - Steillagen 32, 33, 42, 43 - Steilstlagen und Terrassen 34, 33, 43, 44 - Extensive Erziehungsform 2) 33, 43 Es muss mindestens die Rebsorte oder die Unterlage gewechselt werden. Anbaugebiete Hangneigung *) Zielfläche 2) *) Es gilt die tatsächlich vor Ort gemessene Neigung der Pflanzfläche nach Fertigstellung Mindest- Flächengröße Mindest- 3) 4) Zeilenbreite Steilstlagen Neigung >=50% >=5Ar - 5) bei Maßnahme 33 und 43 >=5Ar - Steillagen Neigung >=30% >=5Ar >=1,80 bei Maßnahme 33 und 43 >=5Ar >=2,40 Flachlagen Neigung =10Ar >=2,00 bei Maßnahme 33 und 43 >=10Ar >=2,40 1) alle rheinlandpfälzischen Anbaugebiete Umstrukturierung im Weinbau Rheinland-Pfalz - 2014 Allgemeine Bedingungen 1) Nur Drahtrahmenerziehung, in Steilstlagen auch Trierer Rad-, Vertiko- und Umkehrerziehung möglich Mindestförderflächen: in Flachlagen 10 ar, in Steil-/ Steilstlagen 5ar nach Bodenordnung auch kleinere Flächen, wenn nur 1 einzige Weinbaufläche im Verfahrensabschnitt Mindestgröße einer Fläche für die Teilnahme: 1ar. Räumlich zusammenhängende Flächen können zur Erreichung der Mindestzielfläche zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengefaßt werden. in Rheinland-Pfalz klassifizierte Rebsorten, nur Pfropfreben, keine Pfropfreben mit der Unterlage 26G; in genehmigten Anbaueignungsversuchen auch nicht klassifizierte Rebsorten möglich Mindeststockzahl: 2.500St./ha bei extensiver Erziehungsform oder Querterrassierung Mindeststockzahl: 3.500St./ha bei allen anderen Maßnahmen Die Höchstzeilenbreite für die Förderung beträgt bei allen Maßnahmen 3,00 m (Messvorschrift der EU). Bei breiteren Zeilen wird die Beihilfe entsprechend gekürzt. Zeilenbreiten über 4,00 m werden nicht gefördert. 2) Teilparzellenpflanzung ist möglich, wenn die jeweils vorgeschriebene Mindestgröße eingehalten wird. 3) Bei Maßnahme 33 und 43 beträgt Mindestzeilenbreite 2,40 m 4) die vorgeschriebene Zielzeilenbreite darf um maximal 10 cm unterschritten werden, wenn ein ungünstiger Flächenzuschnitt es erfordert. Bei Fahr- und Laufterrassen (Querterrassierung) kann die Zeilenbreite der letzten Zeile zum Hang je Terrasse um bis zu 30 cm gegenüber dem für die Steigung geltenden Zeilenabstand reduziert werden. 5) In Steilstlagen wird keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben. • Unbedingt vorstehende Bedingungen und die Richtlinien 2014 beachten • Antragstellung bei der zuständigen Kreisverwaltung (Betriebssitzprinzip) • Maßnahmen möglichst bis zum 30. Juni 2014 fertigstellen; anderenfalls unbefristete Bankbürgschaft bis zum 30. Juni 2014 in Höhe von 110% der Beihilfe zugunsten der zuständigen Kreisverwaltung 7
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Übersicht zu den Teilnahmebedingungen<br />
(Detailinformationen dieser Richtlinien unbedingt beachten!)<br />
Maßnahmen: - Flachlagen 31, 33, 41, 43<br />
- Steillagen 32, 33, 42, 43<br />
- Steilstlagen und Terrassen 34, 33, 43, 44<br />
- Extensive Erziehungsform 2) 33, 43<br />
Es muss mindestens die Rebsorte oder die Unterlage gewechselt werden.<br />
Anbaugebiete<br />
Hangneigung *) Zielfläche 2)<br />
*)<br />
Es gilt die tatsächlich vor Ort gemessene Neigung<br />
der Pflanzfläche nach Fertigstellung<br />
Mindest-<br />
Flächengröße<br />
Mindest-<br />
3) 4)<br />
Zeilenbreite<br />
Steilstlagen Neigung >=50% >=5Ar - 5)<br />
bei Maßnahme 33 und 43 >=5Ar -<br />
Steillagen Neigung >=30% >=5Ar >=1,80<br />
bei Maßnahme 33 und 43 >=5Ar >=2,40<br />
Flachlagen Neigung =10Ar >=2,00<br />
bei Maßnahme 33 und 43 >=10Ar >=2,40<br />
1)<br />
alle rheinlandpfälzischen<br />
Anbaugebiete<br />
Umstrukturierung im Weinbau Rheinland-Pfalz - 2014<br />
Allgemeine Bedingungen 1)<br />
Nur Drahtrahmenerziehung, in Steilstlagen auch Trierer Rad-, Vertiko- und Umkehrerziehung möglich<br />
Mindestförderflächen: in Flachlagen 10 ar, in Steil-/ Steilstlagen 5ar<br />
nach Bodenordnung auch kleinere Flächen, wenn nur 1 einzige Weinbaufläche im Verfahrensabschnitt<br />
Mindestgröße einer Fläche für die Teilnahme: 1ar.<br />
Räumlich zusammenhängende Flächen können zur Erreichung der Mindestzielfläche zu Bewirtschaftungseinheiten<br />
zusammengefaßt werden.<br />
in Rheinland-Pfalz klassifizierte Rebsorten, nur Pfropfreben, keine Pfropfreben mit der Unterlage 26G;<br />
in genehmigten Anbaueignungsversuchen auch nicht klassifizierte Rebsorten möglich<br />
Mindeststockzahl: 2.500St./ha bei extensiver Erziehungsform oder Querterrassierung<br />
Mindeststockzahl: 3.500St./ha bei allen anderen Maßnahmen<br />
Die Höchstzeilenbreite für die Förderung beträgt bei allen Maßnahmen 3,00 m (Messvorschrift der EU). Bei<br />
breiteren Zeilen wird die Beihilfe entsprechend gekürzt. Zeilenbreiten über 4,00 m werden nicht gefördert.<br />
2)<br />
Teilparzellenpflanzung ist möglich, wenn die jeweils vorgeschriebene Mindestgröße eingehalten wird.<br />
3)<br />
Bei Maßnahme 33 und 43 beträgt Mindestzeilenbreite 2,40 m<br />
4)<br />
die vorgeschriebene Zielzeilenbreite darf um maximal 10 cm unterschritten werden, wenn ein<br />
ungünstiger Flächenzuschnitt es erfordert.<br />
Bei Fahr- und Laufterrassen (Querterrassierung) kann die Zeilenbreite der letzten Zeile zum Hang je<br />
Terrasse um bis zu 30 cm gegenüber dem für die Steigung geltenden Zeilenabstand reduziert werden.<br />
5)<br />
In Steilstlagen wird keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.<br />
• Unbedingt vorstehende Bedingungen und die Richtlinien 2014 beachten<br />
• Antragstellung bei der zuständigen Kreisverwaltung (Betriebssitzprinzip)<br />
• Maßnahmen möglichst bis zum 30. Juni 2014 fertigstellen; anderenfalls unbefristete Bankbürgschaft<br />
bis zum 30. Juni 2014 in Höhe von 110% der Beihilfe zugunsten der zuständigen Kreisverwaltung<br />
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