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richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

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A Allgemeine Bestimmungen, Definitionen<br />

1. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erhalten Erzeuger von Wein, die Rebflächen in<br />

rheinland-pfälzischen Anbaugebieten bewirtschaften, Unterstützungen für durchgeführte<br />

Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen nach Maßgabe der Bestimmungen der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation<br />

der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), ABl. L 299 vom 16.11.2007, Seite 1 und<br />

der VO (EG) Nr. 555/2008 vom 27. Juni 2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen<br />

zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für<br />

Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotentials<br />

und der Kontrollen im Weinsektor sowie des Nationalen Stützungsprogramms der<br />

Bundesrepublik Deutschland, sowie der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 der Kommission vom<br />

30. November 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des<br />

Rates hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen der Modulation und des integrierten<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Stützungsregelungen für Inhaber<br />

landwirtschaftlicher Betriebe gemäß der genannten Verordnung und mit Durchführungsbestimmungen<br />

zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Einhaltung anderweitiger<br />

Verpflichtungen im Rahmen der Stützungsregelung für den Weinsektor, in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

2. Erzeuger im Sinne der Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen<br />

vom 21. Dezember 2009 (GVBl. Nr. 1, S. 15) ist, wer Rebflächen bewirtschaftet, die<br />

in der Weinbaukartei nach der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai<br />

2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich<br />

der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen<br />

zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen<br />

und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor (ABl. EU Nr. L 128 S. 15) in der<br />

jeweils geltenden Fassung erfasst sind.<br />

Förderfähig sind nur Rebflächen, die im Land Rheinland-Pfalz liegen.<br />

3. Förderfähig sind:<br />

• Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Flachlagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination<br />

an die sich verändernden Klimabedingungen<br />

• Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Steillagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination<br />

an die sich verändernden Klimabedingungen<br />

• Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Steilst- und Terrassenlagen mit Anpassung<br />

der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen<br />

• Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination<br />

an die sich verändernden Klimabedingungen<br />

Das Nähere regeln diese Richtlinien. Eine Verschiebung des Pflanzjahres auf ein späteres Jahr<br />

ohne erneute Antragstellung ist nicht möglich. Zulässige Maßnahmen und Beihilfesätze sind auf<br />

Seite 6 dargestellt.<br />

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