richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Flächenverkleinerungen unschädlich, wenn sie spätestens mit der Abgabe der Anlage 2 der Kreisverwaltung mitgeteilt werden und die Mindestfläche für die beantragte Maßnahme noch erreicht wird. Die Beihilfe wird allerdings nur für die tatsächlich bepflanzte/fertig gestellte Fläche gewährt (siehe Seite 24). 2. Unmittelbar nach Pflanzung/Fertigstellung der Maßnahme wird mit der Anlage 2 der Kreisverwaltung die Fertigstellung gemeldet. Danach wird die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) veranlasst. Der Anlage 2 ist gleichzeitig eine Kopie des Rebenbezugsscheines bzw. der Rechnung beizufügen, aus der sich der Bezug des Pflanzmaterials und Angaben zur Zahl der bezogenen Reben, der Rebsorte, der Unterlage und des Lieferdatums ergeben. Wichtig: Eine Pflanzung (Fertigstellung) laut der hier vorgegebenen Definition ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Pfropfreben gepflanzt, alle Pflanzpfählchen gesteckt sowie alle Endpfähle eingeschlagen und verankert sind und ein Draht je Zeile gespannt worden ist. Ein Ersatz für fehlende Endstickel, Draht und Verankerungen ist dann gegeben, wenn alle Mittelstickel vorhanden und eingeschlagen sind. Bei der Vor-Ort-Kontrolle (VOK) wird besonderer Wert darauf gelegt, dass mindestens alle vorstehenden Bedingungen eingehalten worden sind. Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle die Einhaltung obiger Mindestvorgaben nicht festgestellt, führt das zu einem Förderausschluss. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für eine vollständige Auszahlung reichen, kann eine prozentuale Kürzung der auszuzahlenden Förderbeträge erfolgen. Antragsteller, die alle beantragten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen und die Fertigstellung ihrer Kreisverwaltung gemeldet haben, brauchen keine Bankbürgschaft zu beantragen. Nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung (Anlage 2) an die Kreisverwaltung wird die Endkontrolle durchgeführt und die Beihilfe bei korrekter Durchführung bis zum 15. Oktober 2014 ausgezahlt. Der Antragsteller wird wegen der kurzen Zeitspanne zwischen VOK-Prüfung und Bescheiderstellung lediglich durch den Bescheid über das VOK-Ergebnis informiert. Notwendige Flächenmessungen werden von der Vor-Ort-Kontrolle mittels DGPS vorgenommen. Die verbindliche Fertigstellung ist mit der Anlage 2 der zuständigen Kreisverwaltung rechtzeitig vor Fristablauf zu melden. (siehe Seite 20) D Dringende Bitten an alle Antragsteller: • Antrag sorgfältig und gut lesbar ausfüllen (Anleitung beachten!) • Pflanzung/Maßnahme wie beantragt durchführen. • Änderungen vorher mit der Kreisverwaltung besprechen. • Meldetermine unbedingt einhalten. • Antrag auf Agrarförderung bis zum 15.05.2014 bei der Kreisverwaltung abgeben • Bei Pflanzungen bis zum 30.06.2014 (Fertigstellung wie definiert), dies der Kreisverwaltung mit der Anlage 2 bis 30.06.2014 mitteilen. 10

• Bei Pflanzungen/Fertigstellungen nach dem 30.06.2014 unbefristete Bankbürgschaft beantragen und der Kreisverwaltung bis zum 30.06.2014 vorlegen. Die fertig gestellte Pflanzung/Maßnahme muss bis zum 31.12.2014 der Kreisverwaltung mit der Anlage 2 gemeldet werden. • Nicht/nicht rechtzeitig abgegebene oder inhaltlich falsche Fertigstellungsmeldungen führen können zum Förderungsausschluss führen. • Zahlung der Beihilfe erfolgt bis zum 15. Oktober 2014. E Anleitung zum Ausfüllen des maschinenlesbaren Antrags (Anlage 1) Die Antragstellung erfolgt mit maschinenlesbaren Antragsblättern (Anlage 1). Sie sind vollständig vom Antragsteller auszufüllen und auch von Mitunternehmern zu unterschreiben (siehe Beispiel Seite 16 und 21). Unvollständige oder nicht lesbare Anlagen werden zurück gegeben. Der Antrag ist bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung innerhalb der Antragsfrist zu stellen. Der grüne Durchschlag (letztes Blatt) ist für den Antragsteller bestimmt. Zur sicheren EDV-Bearbeitung dürfen der Kreisverwaltung nur Originale eingereicht werden. Daher ist beim Ausfüllen sorgfältig (nicht knicken und beschädigen!) mit den Formularen umzugehen. Das Ausfüllen muss mit einem gut lesbaren blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber vorgenommen werden (kein Bleistift oder Filzschreiber!). Alle Eintragungen mit Ausnahme der Unterschrift sind in Druckschrift und deutlich lesbar vorzunehmen. Eintragungen erfolgen nur in die weißen Felder. Sie sind so vorzunehmen, dass die Eintragungen nicht über den Rand des Feldes hinausgehen. Die vorgedruckten quadratischen Felder reichen immer aus, um die dort jeweils notwendigen Angaben einzutragen. Es werden allerdings nicht immer alle Felder benötigt. Fehlerhafte Eintragungen dürfen nicht korrigiert werden. Bei Fehlern in einer Zeile ist die ganze Zeile durch Kreuze (X) in allen Feldern ungültig zu machen (siehe Beispiel lfd. Nr. 5). Diese Zeile wird dann beim automatischen Lesen nicht berücksichtigt. In der nächsten freien Zeile sind die Angaben vollständig und korrekt neu einzutragen. Das Formular kann auch mit Schreibmaschine ausgefüllt werden. Hier werden in der jeweiligen Spalte ohne Zwischenräume die notwendigen Eintragungen gemacht (siehe Abbildung, Beispiel lfd. Nr. 3). In das über die ganze Formularbreite gehende weiße Adressfeld sind die vollständigen Adressangaben des Antragstellers einzutragen. Die danach folgenden Eintragungen dürfen nur in die hierfür vorgesehenen weißen quadratischen Felder erfolgen. Die Bedeutung des jeweiligen Feldes ergibt sich aus dessen Überschrift im Formular. Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung: Hier trägt die Kreisverwaltung das Datum des Antragseinganges ein. (nicht vom Antragsteller auszufüllen!) Unternehmensnummer: Nummer des Betriebes in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank (LBD) (z. B. aus Antrag Agrarförderung) angeben. Wenn der Betrieb noch an keiner Förderung teilgenommen hat, muss zuerst eine Unternehmensnummer bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt werden. Hier müssen alle Felder gefüllt sein. Achtung: Die neue Nummer hat nur noch 15 Stellen und beginnt immer mit 276 07! 11

• Bei Pflanzungen/Fertigstellungen nach dem 30.06.2014 unbefristete Bankbürgschaft<br />

beantragen und der Kreisverwaltung bis zum 30.06.2014 vorlegen. Die fertig gestellte<br />

Pflanzung/Maßnahme muss bis zum 31.12.2014 der Kreisverwaltung mit der Anlage 2<br />

gemeldet werden.<br />

• Nicht/nicht rechtzeitig abgegebene oder inhaltlich falsche Fertigstellungsmeldungen<br />

führen können zum Förderungsausschluss führen.<br />

• Zahlung der Beihilfe erfolgt bis zum 15. Oktober 2014.<br />

E Anleitung zum Ausfüllen des maschinenlesbaren Antrags (Anlage 1)<br />

Die Antragstellung erfolgt mit maschinenlesbaren Antragsblättern (Anlage 1). Sie sind vollständig<br />

vom Antragsteller auszufüllen und auch von Mitunternehmern zu unterschreiben (siehe Beispiel<br />

Seite 16 und 21). Unvollständige oder nicht lesbare Anlagen werden zurück gegeben.<br />

Der Antrag ist bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung innerhalb der Antragsfrist<br />

zu stellen. Der grüne Durchschlag (letztes Blatt) ist für den Antragsteller bestimmt.<br />

Zur sicheren EDV-Bearbeitung dürfen der Kreisverwaltung nur Originale eingereicht werden. Daher<br />

ist beim Ausfüllen sorgfältig (nicht knicken und beschädigen!) mit den Formularen umzugehen.<br />

Das Ausfüllen muss mit einem gut lesbaren blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber<br />

vorgenommen werden (kein Bleistift oder Filzschreiber!). Alle Eintragungen mit Ausnahme der<br />

Unterschrift sind in Druckschrift und deutlich lesbar vorzunehmen. Eintragungen erfolgen nur in<br />

die weißen Felder. Sie sind so vorzunehmen, dass die Eintragungen nicht über den Rand des Feldes<br />

hinausgehen. Die vorgedruckten quadratischen Felder reichen immer aus, um die dort jeweils<br />

notwendigen Angaben einzutragen. Es werden allerdings nicht immer alle Felder benötigt. Fehlerhafte<br />

Eintragungen dürfen nicht korrigiert werden. Bei Fehlern in einer Zeile ist die ganze Zeile<br />

durch Kreuze (X) in allen Feldern ungültig zu machen (siehe Beispiel lfd. Nr. 5). Diese Zeile wird<br />

dann beim automatischen Lesen nicht berücksichtigt. In der nächsten freien Zeile sind die Angaben<br />

vollständig und korrekt neu einzutragen.<br />

Das Formular kann auch mit Schreibmaschine ausgefüllt werden. Hier werden in der jeweiligen<br />

Spalte ohne Zwischenräume die notwendigen Eintragungen gemacht (siehe Abbildung, Beispiel<br />

lfd. Nr. 3).<br />

In das über die ganze Formularbreite gehende weiße Adressfeld sind die vollständigen Adressangaben<br />

des Antragstellers einzutragen. Die danach folgenden Eintragungen dürfen nur in die<br />

hierfür vorgesehenen weißen quadratischen Felder erfolgen. Die Bedeutung des jeweiligen Feldes<br />

ergibt sich aus dessen Überschrift im Formular.<br />

Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung: Hier trägt die Kreisverwaltung das Datum des Antragseinganges<br />

ein. (nicht vom Antragsteller auszufüllen!)<br />

Unternehmensnummer: Nummer des Betriebes in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank<br />

(LBD) (z. B. aus Antrag Agrarförderung) angeben. Wenn der Betrieb noch an keiner Förderung<br />

teilgenommen hat, muss zuerst eine Unternehmensnummer bei der zuständigen Kreisverwaltung<br />

beantragt werden. Hier müssen alle Felder gefüllt sein. Achtung: Die neue Nummer hat nur noch<br />

15 Stellen und beginnt immer mit 276 07!<br />

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