richtlinie - Landkreis Bernkastel-Wittlich
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Flächenverkleinerungen unschädlich, wenn sie spätestens mit der Abgabe der Anlage 2 der<br />
Kreisverwaltung mitgeteilt werden und die Mindestfläche für die beantragte Maßnahme noch<br />
erreicht wird. Die Beihilfe wird allerdings nur für die tatsächlich bepflanzte/fertig gestellte Fläche<br />
gewährt (siehe Seite 24).<br />
2. Unmittelbar nach Pflanzung/Fertigstellung der Maßnahme wird mit der Anlage 2 der Kreisverwaltung<br />
die Fertigstellung gemeldet. Danach wird die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) veranlasst.<br />
Der Anlage 2 ist gleichzeitig eine Kopie des Rebenbezugsscheines bzw. der Rechnung beizufügen,<br />
aus der sich der Bezug des Pflanzmaterials und Angaben zur Zahl der bezogenen Reben,<br />
der Rebsorte, der Unterlage und des Lieferdatums ergeben.<br />
Wichtig: Eine Pflanzung (Fertigstellung) laut der hier vorgegebenen Definition ist erst dann<br />
abgeschlossen, wenn alle Pfropfreben gepflanzt, alle Pflanzpfählchen gesteckt sowie alle<br />
Endpfähle eingeschlagen und verankert sind und ein Draht je Zeile gespannt worden ist. Ein<br />
Ersatz für fehlende Endstickel, Draht und Verankerungen ist dann gegeben, wenn alle Mittelstickel<br />
vorhanden und eingeschlagen sind.<br />
Bei der Vor-Ort-Kontrolle (VOK) wird besonderer Wert darauf gelegt, dass mindestens alle<br />
vorstehenden Bedingungen eingehalten worden sind. Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle die Einhaltung<br />
obiger Mindestvorgaben nicht festgestellt, führt das zu einem Förderausschluss.<br />
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für eine vollständige Auszahlung reichen,<br />
kann eine prozentuale Kürzung der auszuzahlenden Förderbeträge erfolgen.<br />
Antragsteller, die alle beantragten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2014 abgeschlossen und die Fertigstellung<br />
ihrer Kreisverwaltung gemeldet haben, brauchen keine Bankbürgschaft zu beantragen.<br />
Nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung (Anlage 2) an die Kreisverwaltung wird die Endkontrolle<br />
durchgeführt und die Beihilfe bei korrekter Durchführung bis zum 15. Oktober 2014 ausgezahlt.<br />
Der Antragsteller wird wegen der kurzen Zeitspanne zwischen VOK-Prüfung und Bescheiderstellung<br />
lediglich durch den Bescheid über das VOK-Ergebnis informiert.<br />
Notwendige Flächenmessungen werden von der Vor-Ort-Kontrolle mittels DGPS vorgenommen.<br />
Die verbindliche Fertigstellung ist mit der Anlage 2 der zuständigen Kreisverwaltung rechtzeitig<br />
vor Fristablauf zu melden. (siehe Seite 20)<br />
D Dringende Bitten an alle Antragsteller:<br />
• Antrag sorgfältig und gut lesbar ausfüllen (Anleitung beachten!)<br />
• Pflanzung/Maßnahme wie beantragt durchführen.<br />
• Änderungen vorher mit der Kreisverwaltung besprechen.<br />
• Meldetermine unbedingt einhalten.<br />
• Antrag auf Agrarförderung bis zum 15.05.2014 bei der Kreisverwaltung abgeben<br />
• Bei Pflanzungen bis zum 30.06.2014 (Fertigstellung wie definiert), dies der Kreisverwaltung<br />
mit der Anlage 2 bis 30.06.2014 mitteilen.<br />
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