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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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1. Einleitung<br />

9<br />

chem Ausmaß wurden die jeweiligen Empfehlungen<br />

ganz/teilweise/gar nicht umgesetzt, und woran lässt<br />

sich das erkennen?“<br />

Es wurden sechs Fokusgruppeninterviews durchgeführt,<br />

an denen sich insgesamt 47 Personen beteiligten.<br />

Vier Gemein<strong>der</strong>atsklubs (Grüner-ALG-Klub, KPÖ-<br />

Klub, ÖVP-Klub und SPÖ-Klub) haben eine schriftliche<br />

Einschätzung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen abgegeben.<br />

<strong>Der</strong> FPÖ-Klub informierte die Geschäftsstelle,<br />

dass seitens <strong>der</strong> FPÖ <strong>Graz</strong> keine Stellungnahme abgegeben<br />

wird. 1<br />

Aus kostentechnischen Gründen (Druck) sind die Interviewleitfäden<br />

nicht im Anhang angeführt, sind aber bei<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates erhältlich.<br />

Die Fragen sind in den einzelnen Kapiteln vollständig<br />

angeführt.<br />

1.3 Berichtsstruktur<br />

Die Berichtsstruktur des Vorjahresberichtes wurde grundsätzlich<br />

beibehalten. Allerdings mit dem Unterschied,<br />

dass eine Gesamtbestandsaufnahme zu Daten und Fakten,<br />

Problemen und Defiziten sowie Beispielen guter<br />

Praxis im vorliegenden Bericht nicht erfolgt.<br />

<strong>Der</strong> Bericht glie<strong>der</strong>t sich in fünf Teile. Kapitel 2 bietet<br />

eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Menschenrechtssituation<br />

in <strong>Graz</strong>. Kapitel 3, 4 und 5 stellen den Kern des Berichts<br />

dar. Die Glie<strong>der</strong>ung erfolgt anhand <strong>der</strong> anerkannten Einteilung<br />

in bürgerliche und politische Rechte (Kapitel 3)<br />

und wirtschaftliche und soziale Rechte (Kapitel 4) sowie<br />

gemäß des Schwerpunktkapitels des Vorjahresberichtes,<br />

Umwelt und Gesundheit in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

– Luftqualität (Kapitel 5). In den einzelnen Kapiteln werden<br />

die Ergebnisse aus den Fokusgruppeninterviews<br />

und aus den schriftlichen Befragungen <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />

dargestellt. Die Informationen sind von den jeweiligen<br />

FokusgruppenleiterInnen, vom Beirat und <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle unkommentiert wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

1.4 Arbeitsgruppe und Dank<br />

<strong>Der</strong> Arbeitsgruppe „<strong>Menschenrechtsbericht</strong>“ gehörten<br />

die Beiratsmitglie<strong>der</strong> (in alphabetischer Reihenfolge)<br />

Christian Ehetreiber, Klaus Gartler, Maggie Jansenberger,<br />

Elke Lujansky-Lammer und Klaus Starl, für die Geschäftsstelle<br />

Alexandra Stocker an. Die Arbeitsgruppe<br />

wurde von Klaus Starl geleitet.<br />

<strong>Der</strong> Gesamtbericht wurde von Alexandra Stocker koordiniert.<br />

Die redaktionellen Beiträge stammen von (in<br />

alphabetischer Reihenfolge) Christian Ehetreiber (Mitglied<br />

des Menschenrechtsbeirates, ARGE Jugend gegen<br />

Gewalt und Rassismus), Christina Ehetreiber (redaktionelle<br />

Mitarbeit), Bernadett Füzi (ARGE Jugend<br />

gegen Gewalt und Rassismus), Bernd Promitzer (Volontär<br />

bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates),<br />

Klaus Gartler (Mitglied des Menschenrechtsbeirates,<br />

Österreichische Liga für Menschenrechte), Klaus<br />

Starl (Mitglied des Menschenrechtsbeirates, <strong>ETC</strong> <strong>Graz</strong>)<br />

und Alexandra Stocker (Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates,<br />

<strong>ETC</strong> <strong>Graz</strong>).<br />

Beson<strong>der</strong>er Dank gilt all jenen Personen, die das Entstehen<br />

dieses Berichts geför<strong>der</strong>t und tatkräftig unterstützt<br />

haben, insbeson<strong>der</strong>e den TeilnehmerInnen <strong>der</strong> Fokusgruppengespräche<br />

und den berichtenden Gemein<strong>der</strong>atsklubs.<br />

<strong>Graz</strong>, im November 2013.<br />

1 Email an die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates vom 16.9.2013.

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