Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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Mit Hannes freundlichen Bin<strong>der</strong> Grüßen<br />
Hannes Bin<strong>der</strong><br />
<strong>Graz</strong>, am 21.11.2013<br />
<strong>Graz</strong>,<br />
Ing. Hannes<br />
am 21.11.2013<br />
Bin<strong>der</strong><br />
Umweltamt<br />
Ing. Hannes Bin<strong>der</strong><br />
Luftreinhaltung&Chemie<br />
Umweltamt<br />
Luftreinhaltung&Chemie<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
Kaiserfeldgasse 1 | 8011 <strong>Graz</strong><br />
Stiege 2 | 4. Stock | Zi. 21<br />
Kaiserfeldgasse 1 | 8011 <strong>Graz</strong><br />
Tel.: +43 316 872-4311<br />
Stiege 2 | 4. Stock | Zi. 21<br />
Fax: +43 316 872-4309<br />
Tel.: +43 316 872-4311<br />
E-Mail@stadt.graz.at<br />
Fax: +43 316 872-4309<br />
www.oekostadt.graz.at<br />
E-Mail@stadt.graz.at<br />
www.oekostadt.graz.at<br />
Sehr geehrter Herr Starl,<br />
im Abschnitt 5.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluierung wird angeführt:<br />
Für die wesentlich schädlichere Feinstaubfraktion PM2,5 gibt es in Österreich keine gesetzliche<br />
Messverpflichtung,<br />
wobei sich die Belastungen innerhalb von <strong>Graz</strong> unterschiedlich verteilen.<br />
Am 11.12.2007 hat das Europäische Parlament einer neuen Luftqualitätsrichtlinie (RL<br />
2008/50/EG) zugestimmt. Diese Richtlinie ist das Ergebnis des Programms CAFE (Clean Air For<br />
Europe), in dem die Thematische Strategie Luft entwickelt wurde. Die wesentlichen Neuerungen<br />
gegenüber bestehenden Richtlinien sind Grenzwerte für feine Partikel (PM 2,5 ) und längere Fristen für<br />
die Einhaltung bestehen<strong>der</strong> Grenzwerte für PM10 und Stickstoffdioxid (NO 2 ).<br />
Die Luftqualitätsrichtlinie ist im Juni 2008 in Kraft getreten.<br />
Bei den Grenzwerten für PM 2,5 wurde eine neues Konzept verfolgt. Mit den bisherigen Grenzwerten<br />
für an<strong>der</strong>e Schadstoffe wie z.B. Stickstoffdioxid o<strong>der</strong> PM 10 wurde vor allem die Konzentration an<br />
Belastungsschwerpunkten (stark befahrenen Straßen, Umgebung von Industriebetrieben etc.)<br />
bewertet. Bei PM 2,5 wird dagegen auf eine generelle Senkung <strong>der</strong> Belastung in Städten abgezielt.<br />
Dadurch soll für größere Teile <strong>der</strong> Bevölkerung die Luftqualität verbessert werden. Um einen<br />
Mindestgesundheitsschutz zu gewährleisten, wird dieser Ansatz mit einem Grenzwert kombiniert.<br />
Konkret sieht die Richtlinie die in <strong>der</strong> Tabelle angeführte Reduktion <strong>der</strong> Belastung im städtischen<br />
Hintergrund vor. Diese Belastung wird mit einem Indikator für die durchschnittliche Exposition<br />
bewertet, <strong>der</strong> aus dem gleitenden Jahresmittelwert <strong>der</strong> Belastung über drei Jahre (2008, 2009, 2010<br />
o<strong>der</strong> - falls 2008 noch nicht genügend Daten vorliegen - 2009, 2010, 2011) errechnet wird. <strong>Der</strong><br />
städtische Hintergrund ist die typische Belastung in Wohngebieten abseits von stärker befahrenen<br />
Straßen o<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebieten. Für Österreich wird <strong>der</strong> Indikator als Durchschnitt<br />
über Messstellen in <strong>Graz</strong>, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien für die Jahre 2009-2011 berechnet.<br />
Um einen Mindestgesundheitsschutz für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, wird zusätzlich<br />
noch ein Grenzwert festgelegt, <strong>der</strong> im gesamten Staatsgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden<br />
muss, d.h. nicht nur im städtischen Hintergrund son<strong>der</strong>n auch an Belastungsschwerpunkten.<br />
Ausgenommen sind lediglich Gebiete, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat (z.B.<br />
Firmengelände ohne Wohngebäude), die Fahrstreifen von Straßen o<strong>der</strong> Mittelstreifen von Straßen,