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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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Mit Hannes freundlichen Bin<strong>der</strong> Grüßen<br />

Hannes Bin<strong>der</strong><br />

<strong>Graz</strong>, am 21.11.2013<br />

<strong>Graz</strong>,<br />

Ing. Hannes<br />

am 21.11.2013<br />

Bin<strong>der</strong><br />

Umweltamt<br />

Ing. Hannes Bin<strong>der</strong><br />

Luftreinhaltung&Chemie<br />

Umweltamt<br />

Luftreinhaltung&Chemie<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

Kaiserfeldgasse 1 | 8011 <strong>Graz</strong><br />

Stiege 2 | 4. Stock | Zi. 21<br />

Kaiserfeldgasse 1 | 8011 <strong>Graz</strong><br />

Tel.: +43 316 872-4311<br />

Stiege 2 | 4. Stock | Zi. 21<br />

Fax: +43 316 872-4309<br />

Tel.: +43 316 872-4311<br />

E-Mail@stadt.graz.at<br />

Fax: +43 316 872-4309<br />

www.oekostadt.graz.at<br />

E-Mail@stadt.graz.at<br />

www.oekostadt.graz.at<br />

Sehr geehrter Herr Starl,<br />

im Abschnitt 5.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluierung wird angeführt:<br />

Für die wesentlich schädlichere Feinstaubfraktion PM2,5 gibt es in Österreich keine gesetzliche<br />

Messverpflichtung,<br />

wobei sich die Belastungen innerhalb von <strong>Graz</strong> unterschiedlich verteilen.<br />

Am 11.12.2007 hat das Europäische Parlament einer neuen Luftqualitätsrichtlinie (RL<br />

2008/50/EG) zugestimmt. Diese Richtlinie ist das Ergebnis des Programms CAFE (Clean Air For<br />

Europe), in dem die Thematische Strategie Luft entwickelt wurde. Die wesentlichen Neuerungen<br />

gegenüber bestehenden Richtlinien sind Grenzwerte für feine Partikel (PM 2,5 ) und längere Fristen für<br />

die Einhaltung bestehen<strong>der</strong> Grenzwerte für PM10 und Stickstoffdioxid (NO 2 ).<br />

Die Luftqualitätsrichtlinie ist im Juni 2008 in Kraft getreten.<br />

Bei den Grenzwerten für PM 2,5 wurde eine neues Konzept verfolgt. Mit den bisherigen Grenzwerten<br />

für an<strong>der</strong>e Schadstoffe wie z.B. Stickstoffdioxid o<strong>der</strong> PM 10 wurde vor allem die Konzentration an<br />

Belastungsschwerpunkten (stark befahrenen Straßen, Umgebung von Industriebetrieben etc.)<br />

bewertet. Bei PM 2,5 wird dagegen auf eine generelle Senkung <strong>der</strong> Belastung in Städten abgezielt.<br />

Dadurch soll für größere Teile <strong>der</strong> Bevölkerung die Luftqualität verbessert werden. Um einen<br />

Mindestgesundheitsschutz zu gewährleisten, wird dieser Ansatz mit einem Grenzwert kombiniert.<br />

Konkret sieht die Richtlinie die in <strong>der</strong> Tabelle angeführte Reduktion <strong>der</strong> Belastung im städtischen<br />

Hintergrund vor. Diese Belastung wird mit einem Indikator für die durchschnittliche Exposition<br />

bewertet, <strong>der</strong> aus dem gleitenden Jahresmittelwert <strong>der</strong> Belastung über drei Jahre (2008, 2009, 2010<br />

o<strong>der</strong> - falls 2008 noch nicht genügend Daten vorliegen - 2009, 2010, 2011) errechnet wird. <strong>Der</strong><br />

städtische Hintergrund ist die typische Belastung in Wohngebieten abseits von stärker befahrenen<br />

Straßen o<strong>der</strong> Industrie- und Gewerbegebieten. Für Österreich wird <strong>der</strong> Indikator als Durchschnitt<br />

über Messstellen in <strong>Graz</strong>, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien für die Jahre 2009-2011 berechnet.<br />

Um einen Mindestgesundheitsschutz für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, wird zusätzlich<br />

noch ein Grenzwert festgelegt, <strong>der</strong> im gesamten Staatsgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden<br />

muss, d.h. nicht nur im städtischen Hintergrund son<strong>der</strong>n auch an Belastungsschwerpunkten.<br />

Ausgenommen sind lediglich Gebiete, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat (z.B.<br />

Firmengelände ohne Wohngebäude), die Fahrstreifen von Straßen o<strong>der</strong> Mittelstreifen von Straßen,

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