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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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Herrn<br />

Dr. Klaus Starl<br />

<strong>ETC</strong> <strong>Graz</strong><br />

Elisabethstraße 50B<br />

8010 <strong>Graz</strong><br />

Per e-mail: Menschenrechtsbeirat@etc-graz.at<br />

klaus.starl@uni-graz.at<br />

8011 <strong>Graz</strong>-Rathaus<br />

Tel.: +43 316 872-2200<br />

Fax: +43 316 872-2209<br />

magistratsdirektion@stadt.graz.at<br />

UID: ATU36998709, DVR: 0051853<br />

Parteienverkehr<br />

Mo. bis Fr. 8 bis 15 Uhr<br />

www.graz.at<br />

<strong>Graz</strong>, 13. November 2013<br />

<strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

Sehr geehrter Herr Dr. Starl!<br />

Zum Entwurf des <strong>Menschenrechtsbericht</strong>es <strong>2012</strong> darf ich folgende Stellungnahme abgeben:<br />

ad 2.1<br />

1. Zum Alkoholverbot: Seitens <strong>der</strong> Magistratsdirektion wird festgehalten, dass das<br />

Alkoholverbot keineswegs nur zur Folge hat, dass Nutzungskonflikte aus dem Blickpunkt<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit verdrängt werden. In den allermeisten Fällen geht es darum, die<br />

berechtigten Interessen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung und ihren Schutz vor übermäßiger<br />

nächtlicher Lärmbelästigung sicherzustellen (zB Univiertel).<br />

2. Zur Ordnungswache wird ausdrücklich festgestellt, dass diese kein privater<br />

Sicherheitsdienst ist, son<strong>der</strong>n eine städtische Einrichtung, die auf Grundlage des Stmk.<br />

Aufsichtsorgangesetzes mit fachlich gut ausgebildeten und behördlich angelobten<br />

Aufsichtsorganen arbeitet. Eine Gleichsetzung mit privaten Sicherheitsdiensten verkennt<br />

vollkommen die Rolle von Aufsichtsorganen in <strong>der</strong> österr. Rechtsordnung, die auch in<br />

an<strong>der</strong>en Verwaltungsvollzugsmaterien seit jeher unbestrittene, wichtige Funktionen<br />

wahrnimmt. Was unter dem Teilsatz „diskriminierungsrechtlich bliebe die politische<br />

Verantwortung nicht ausreichend transparent“ zu verstehen ist, ist vollkommen unklar.<br />

ad 2.2<br />

Wirtschaftliche und soziale Rechte<br />

In den bisherigen <strong>Menschenrechtsbericht</strong>en wurde immer wie<strong>der</strong> darauf hingewiesen, dass<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> auch die Verantwortung für negative Entwicklungen übernehmen müsse, die<br />

sie nicht direkt zu verantworten habe. Umgekehrt – bei positiven Entwicklungen – scheint<br />

dieser Gedanke nicht fortgeführt zu werden. Ansonsten wäre es unverständlich, warum<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> diese „erfreulichen Erfolge<br />

bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit nicht auf die eigenen Fahnen heften könne“.

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