Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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Herrn<br />
Dr. Klaus Starl<br />
<strong>ETC</strong> <strong>Graz</strong><br />
Elisabethstraße 50B<br />
8010 <strong>Graz</strong><br />
Per e-mail: Menschenrechtsbeirat@etc-graz.at<br />
klaus.starl@uni-graz.at<br />
8011 <strong>Graz</strong>-Rathaus<br />
Tel.: +43 316 872-2200<br />
Fax: +43 316 872-2209<br />
magistratsdirektion@stadt.graz.at<br />
UID: ATU36998709, DVR: 0051853<br />
Parteienverkehr<br />
Mo. bis Fr. 8 bis 15 Uhr<br />
www.graz.at<br />
<strong>Graz</strong>, 13. November 2013<br />
<strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />
Sehr geehrter Herr Dr. Starl!<br />
Zum Entwurf des <strong>Menschenrechtsbericht</strong>es <strong>2012</strong> darf ich folgende Stellungnahme abgeben:<br />
ad 2.1<br />
1. Zum Alkoholverbot: Seitens <strong>der</strong> Magistratsdirektion wird festgehalten, dass das<br />
Alkoholverbot keineswegs nur zur Folge hat, dass Nutzungskonflikte aus dem Blickpunkt<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit verdrängt werden. In den allermeisten Fällen geht es darum, die<br />
berechtigten Interessen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung und ihren Schutz vor übermäßiger<br />
nächtlicher Lärmbelästigung sicherzustellen (zB Univiertel).<br />
2. Zur Ordnungswache wird ausdrücklich festgestellt, dass diese kein privater<br />
Sicherheitsdienst ist, son<strong>der</strong>n eine städtische Einrichtung, die auf Grundlage des Stmk.<br />
Aufsichtsorgangesetzes mit fachlich gut ausgebildeten und behördlich angelobten<br />
Aufsichtsorganen arbeitet. Eine Gleichsetzung mit privaten Sicherheitsdiensten verkennt<br />
vollkommen die Rolle von Aufsichtsorganen in <strong>der</strong> österr. Rechtsordnung, die auch in<br />
an<strong>der</strong>en Verwaltungsvollzugsmaterien seit jeher unbestrittene, wichtige Funktionen<br />
wahrnimmt. Was unter dem Teilsatz „diskriminierungsrechtlich bliebe die politische<br />
Verantwortung nicht ausreichend transparent“ zu verstehen ist, ist vollkommen unklar.<br />
ad 2.2<br />
Wirtschaftliche und soziale Rechte<br />
In den bisherigen <strong>Menschenrechtsbericht</strong>en wurde immer wie<strong>der</strong> darauf hingewiesen, dass<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> auch die Verantwortung für negative Entwicklungen übernehmen müsse, die<br />
sie nicht direkt zu verantworten habe. Umgekehrt – bei positiven Entwicklungen – scheint<br />
dieser Gedanke nicht fortgeführt zu werden. Ansonsten wäre es unverständlich, warum<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> diese „erfreulichen Erfolge<br />
bei <strong>der</strong> Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit nicht auf die eigenen Fahnen heften könne“.