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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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Vorwort<br />

5<br />

Vorwort von Mag. a Dr. in Elke Lujansky-Lammer<br />

<strong>Der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2012</strong> ist ein Evaluationsbericht<br />

zu ausgewählten Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />

aus dem Bericht 2011. Seit 2007 liegt<br />

hiermit <strong>der</strong> dritte Evaluationsbericht vor. Auch diesmal<br />

wurden die Methoden angepasst und verbessert. Die Bewertungen<br />

über den Umsetzungsstand von insgesamt<br />

zehn ausgewählten Empfehlungen wurden in insgesamt<br />

sechs Fokusgruppendiskussionen mit Expertinnen und<br />

Experten aus Verwaltung und Zivilgesellschaft, Justiz und<br />

Exekutive, sowie mittels schriftlicher Anfragen an die Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />

erhoben.<br />

Das Ergebnis ist ein vielschichtiges Bild: Die ausgewählten<br />

Empfehlungen wurden sämtlich als relevant für die<br />

<strong>Graz</strong>er Menschenrechtspolitik beurteilt. Die Ergebnisse<br />

zeigen auch, dass in den meisten <strong>der</strong> angesprochenen<br />

Themen Maßnahmen ergriffen und Fortschritte erzielt<br />

wurden. Es ist ein positives Zeichen, dass es unterschiedliche<br />

Auffassungen zur Effizienz und Eignung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

gibt. In keinem <strong>der</strong> Themen wurden starre Abwehrhaltungen<br />

bemerkt, vielmehr waren die Gespräche<br />

und Antworten seitens <strong>der</strong> Politik offen und konstruktiv,<br />

wenn auch manchmal kontrovers. So kann <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong><br />

Evaluationsprozess als ein wesentliches Element eines<br />

Lernprozesses in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt<br />

und als offene Dialogplattform betrachtet werden.<br />

<strong>Der</strong> Prozess <strong>der</strong> Berichtserstellung wird durchaus ernst<br />

genommen und das Berichtsergebnis offensichtlich über<br />

den Menschenrechtsbeirat hinaus wahrgenommen. Das<br />

ist erstens erfreulich und zweitens wichtig für die weitere<br />

gemeinsame Arbeit des Menschenrechtsbeirates für die<br />

Menschenrechtsstadt <strong>Graz</strong>.<br />

Weiterhin stellen sich große Herausfor<strong>der</strong>ungen für <strong>Graz</strong><br />

als Menschenrechtsstadt. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Wirtschaftskrise,<br />

Armutsmigration nach und in Europa im<br />

Großen, die ungelösten und vielschichtigen Konflikte in<br />

<strong>der</strong> Nutzung des öffentlichen Raums, Rassismus und Diskriminierung<br />

im Alltäglichen erfor<strong>der</strong>n eine Einbeziehung<br />

menschenrechtlicher Aspekte. Die Menschenrechtsstadt<br />

soll sich „in all ihrem Handeln und in all ihren Entscheidungen<br />

von den Menschenrechten leiten lassen“ heißt es<br />

in <strong>der</strong> Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aus dem Jahr<br />

2001. Wie weit ist dieser Imperativ im Laufe <strong>der</strong> zwölf<br />

Jahre Menschenrechtsstadt in die Strukturen <strong>der</strong> städtischen<br />

Politik und Verwaltung eingedrungen? In einigen<br />

Punkten kann das aus den Berichten geschlossen werden,<br />

insbeson<strong>der</strong>e, wie auch im Bericht 2011 festgestellt,<br />

in den Bereichen, in denen gesetzliche Vorschriften bestehen,<br />

werden diese auch erfüllt, zumindest <strong>der</strong>en Umsetzung<br />

betrieben. In an<strong>der</strong>en Bereichen ist dies nicht <strong>der</strong><br />

Fall.<br />

Von einer selbstverständlichen Befassung des Menschenrechtsbeirates<br />

mit Themen, die auch menschenrechtliche<br />

Aspekte aufweisen, ist nicht zu berichten. Allzu<br />

häufig kann <strong>der</strong> Beirat seine Expertise nur aus eigenem<br />

Antrieb nachreichen. <strong>Der</strong> Menschenrechtsbeirat wird<br />

höchst selten in Arbeitskreise, sei es zu Fragen <strong>der</strong> Regelung<br />

des öffentlichen Raums, zu Sicherheit, zu sozialen<br />

Konflikten o<strong>der</strong> zum Thema Armutsmigration eingeladen,<br />

obwohl eben gerade die maßgebliche Expertise durch die<br />

breite Besetzung gegeben wäre. Ein weiterer Punkt zur<br />

Stärkung <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt wäre auch die interne<br />

Menschenrechtsausbildung. Sollte eine Menschenrechtsstadt,<br />

die über eben dieses fachlich hervorragende<br />

Gremium verfügt, nicht auch Grund- und Menschenrechte<br />

als Standardangebot in <strong>der</strong> verwaltungsinternen Ausund<br />

Fortbildung führen? Über welche Corporate Social<br />

Responsibility-Konzepte verfügen die Unternehmen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>? Müsste eine Menschenrechtsausbildung, wie<br />

bei <strong>der</strong> Polizei selbstverständlich, nicht auch zur Grundausbildung<br />

<strong>der</strong> Ordnungswache gehören?<br />

Elke Lujansky-Lammer<br />

Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>

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