Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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4. Soziale und wirtschaftliche Menschenrechte<br />
Ergebnisse aus <strong>der</strong> schriftlichen Befragung<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />
Betreffend die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung wird seitens<br />
des ÖVP-Klubs berichtet, dass das Angebot an<br />
Gemeindewohnungen stetig wächst. Auch wurde in<br />
den letzten Jahren die Sanierung bestehen<strong>der</strong> Häuser<br />
mit Priorität umgesetzt.<br />
<strong>Der</strong> KPÖ-Klub berichtet, dass im Zeitraum <strong>2012</strong>/2013<br />
insgesamt 240 Gemeindewohnungen errichtet wurden,<br />
davon 74 (rund 31%) für 1- bis 2-Personen-Haushalte.<br />
Nachstehende Neubau-Gemeindewohnungen wurden<br />
bzw. werden im angeführten Zeitraum übergeben:<br />
<strong>2012</strong>/2013<br />
Wohnungen<br />
gesamt<br />
davon 1-bis<br />
2-Zimmerwohnungen<br />
Wittenbauerstraße 22 5<br />
Zeppelinstraße 6 4<br />
Floßlendstraße 44 13<br />
Jauerburggasse 110 37<br />
Mariatrosterstraße 13 4<br />
Ilwofgasse 45 11<br />
240 74<br />
Falls die Empfehlung 19 ganz o<strong>der</strong> zumindest teilweise<br />
umgesetzt wurde: Für welche Personen(gruppen) hat<br />
sich die Wohnsituation in <strong>Graz</strong> verbessert? Woran lässt<br />
sich das erkennen (Indikatoren!)?<br />
Ergebnisse aus den Fokusgruppeninterviews<br />
Zwei Fünftel <strong>der</strong> TeilnehmerInnen beantworteten diese<br />
Frage nicht. Ein Viertel (4 TeilnehmerInnen von 16)<br />
identifizierten Personen mit Migrationsgeschichte, denen<br />
die teilweise Umsetzung von Empfehlung 19 nützt.<br />
Erkannt haben sie dies daran, dass MigrantInnen mittlerweile<br />
auch Zugang zu Gemeindewohnungen haben<br />
und so ihre Wohnverhältnisse verbessert wurden. Ein<br />
Achtel (2 TeilnehmerInnen) sahen die Situation einkommensschwacher<br />
Personen verbessert, weil sie sich<br />
Wohnungen am freien Markt nicht leisten, jedoch mithilfe<br />
des Kautionsfonds und des Mietzinszuzahlungsmodells<br />
eine Gemeindewohnung erhalten können. Als<br />
weitere, vereinzelte Nutznießer wurden Familien, gut<br />
„wohnfähige“ Personen, Menschen ohne Betreuungsbedarf<br />
und Reiche genannt. Zu den Indikatoren wurden<br />
keine verwertbaren Aussagen getroffen.<br />
Resümierend ist festzuhalten, dass <strong>der</strong> Bereich Wohnen<br />
jener Bereich ist, in dem nach Eindruck <strong>der</strong> TeilnehmerInnen<br />
die meisten Fortschritte in <strong>der</strong> konkreten<br />
Umsetzung von sozialen Menschenrechten in <strong>Graz</strong> gelungen<br />
sind.<br />
Fertigstellung 2014<br />
Wohnungen<br />
gesamt<br />
davon 1-bis<br />
2-Zimmerwohnungen<br />
Am Rehgrund 17 9<br />
Zeppelinstraße<br />
(1.Bauabschnitt)<br />
67 26<br />
84 35<br />
Vom ÖVP-Klub wird kritisch angemerkt, dass es bislang<br />
seitens <strong>der</strong> zuständigen <strong>Stadt</strong>rätin keine Initiative<br />
gebe, um das Budget in diesem Bereich zu erhöhen. So<br />
würden Gemeindewohnungen nicht an kaufwillige und<br />
kaufkräftige MieterInnen, die diese Form <strong>der</strong> Unterstützung<br />
nicht mehr benötigten, verkauft werden. <strong>Der</strong><br />
ÖVP-Klub for<strong>der</strong>t zudem die Zuteilung einer Gemeindewohnung<br />
geknüpft an eine bestimmte Mindestanwesenheitsdauer<br />
mit Hauptwohnsitz in <strong>Graz</strong>. <strong>Der</strong> SPÖ-<br />
Klub betont den Übertragungs-Wohnbau zu forcieren.<br />
Neben dem Bedarf an 1- bis 2-Zimmerwohnungen wird<br />
seitens des Grünen-ALG-Klubs auch die Problematik,<br />
Mehrkind-Familien adäquat unterzubringen, angeführt.<br />
4.2.4 Bildungspolitische Initiativen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
(Recht auf Bildung, Artikel 26 AEMR)<br />
Im Bereich Recht auf Bildung wurde die Empfehlung (22)<br />
des Menschenrechtsbeirates aus dem <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />
2011 hinsichtlich ihrer Umsetzung evaluiert.<br />
Das <strong>Graz</strong>er <strong>Stadt</strong>schulamt wie auch <strong>der</strong> Landesschulrat<br />
mögen Direktionen, LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen<br />
darauf hinweisen, dass ein Verbot des Gebrauchs<br />
ausgewählter Erstsprachen gegen die Europäische<br />
Menschenrechtskonvention verstößt und Mehrsprachigkeit<br />
an <strong>Graz</strong>er Schulen geför<strong>der</strong>t werden muss.<br />
Mehrsprachigkeit sollte als Bildungsideal und nicht als<br />
(vermeintlicher) Mangel ins öffentliche Bewusstsein gelangen.<br />
(Empfehlung 22)<br />
Inwiefern sind Ihnen konkrete Initiativen des Landeschulrates<br />
für Steiermark, des <strong>Stadt</strong>schulamtes <strong>Graz</strong> –<br />
o<strong>der</strong> auch an<strong>der</strong>er (welcher?) AkteurInnen – bekannt,<br />
um diese Empfehlung – KEIN Verbot <strong>der</strong> Verwendung