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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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38<br />

4. Soziale und wirtschaftliche Menschenrechte<br />

Ergebnisse aus <strong>der</strong> schriftlichen Befragung<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />

Betreffend die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung wird seitens<br />

des ÖVP-Klubs berichtet, dass das Angebot an<br />

Gemeindewohnungen stetig wächst. Auch wurde in<br />

den letzten Jahren die Sanierung bestehen<strong>der</strong> Häuser<br />

mit Priorität umgesetzt.<br />

<strong>Der</strong> KPÖ-Klub berichtet, dass im Zeitraum <strong>2012</strong>/2013<br />

insgesamt 240 Gemeindewohnungen errichtet wurden,<br />

davon 74 (rund 31%) für 1- bis 2-Personen-Haushalte.<br />

Nachstehende Neubau-Gemeindewohnungen wurden<br />

bzw. werden im angeführten Zeitraum übergeben:<br />

<strong>2012</strong>/2013<br />

Wohnungen<br />

gesamt<br />

davon 1-bis<br />

2-Zimmerwohnungen<br />

Wittenbauerstraße 22 5<br />

Zeppelinstraße 6 4<br />

Floßlendstraße 44 13<br />

Jauerburggasse 110 37<br />

Mariatrosterstraße 13 4<br />

Ilwofgasse 45 11<br />

240 74<br />

Falls die Empfehlung 19 ganz o<strong>der</strong> zumindest teilweise<br />

umgesetzt wurde: Für welche Personen(gruppen) hat<br />

sich die Wohnsituation in <strong>Graz</strong> verbessert? Woran lässt<br />

sich das erkennen (Indikatoren!)?<br />

Ergebnisse aus den Fokusgruppeninterviews<br />

Zwei Fünftel <strong>der</strong> TeilnehmerInnen beantworteten diese<br />

Frage nicht. Ein Viertel (4 TeilnehmerInnen von 16)<br />

identifizierten Personen mit Migrationsgeschichte, denen<br />

die teilweise Umsetzung von Empfehlung 19 nützt.<br />

Erkannt haben sie dies daran, dass MigrantInnen mittlerweile<br />

auch Zugang zu Gemeindewohnungen haben<br />

und so ihre Wohnverhältnisse verbessert wurden. Ein<br />

Achtel (2 TeilnehmerInnen) sahen die Situation einkommensschwacher<br />

Personen verbessert, weil sie sich<br />

Wohnungen am freien Markt nicht leisten, jedoch mithilfe<br />

des Kautionsfonds und des Mietzinszuzahlungsmodells<br />

eine Gemeindewohnung erhalten können. Als<br />

weitere, vereinzelte Nutznießer wurden Familien, gut<br />

„wohnfähige“ Personen, Menschen ohne Betreuungsbedarf<br />

und Reiche genannt. Zu den Indikatoren wurden<br />

keine verwertbaren Aussagen getroffen.<br />

Resümierend ist festzuhalten, dass <strong>der</strong> Bereich Wohnen<br />

jener Bereich ist, in dem nach Eindruck <strong>der</strong> TeilnehmerInnen<br />

die meisten Fortschritte in <strong>der</strong> konkreten<br />

Umsetzung von sozialen Menschenrechten in <strong>Graz</strong> gelungen<br />

sind.<br />

Fertigstellung 2014<br />

Wohnungen<br />

gesamt<br />

davon 1-bis<br />

2-Zimmerwohnungen<br />

Am Rehgrund 17 9<br />

Zeppelinstraße<br />

(1.Bauabschnitt)<br />

67 26<br />

84 35<br />

Vom ÖVP-Klub wird kritisch angemerkt, dass es bislang<br />

seitens <strong>der</strong> zuständigen <strong>Stadt</strong>rätin keine Initiative<br />

gebe, um das Budget in diesem Bereich zu erhöhen. So<br />

würden Gemeindewohnungen nicht an kaufwillige und<br />

kaufkräftige MieterInnen, die diese Form <strong>der</strong> Unterstützung<br />

nicht mehr benötigten, verkauft werden. <strong>Der</strong><br />

ÖVP-Klub for<strong>der</strong>t zudem die Zuteilung einer Gemeindewohnung<br />

geknüpft an eine bestimmte Mindestanwesenheitsdauer<br />

mit Hauptwohnsitz in <strong>Graz</strong>. <strong>Der</strong> SPÖ-<br />

Klub betont den Übertragungs-Wohnbau zu forcieren.<br />

Neben dem Bedarf an 1- bis 2-Zimmerwohnungen wird<br />

seitens des Grünen-ALG-Klubs auch die Problematik,<br />

Mehrkind-Familien adäquat unterzubringen, angeführt.<br />

4.2.4 Bildungspolitische Initiativen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

(Recht auf Bildung, Artikel 26 AEMR)<br />

Im Bereich Recht auf Bildung wurde die Empfehlung (22)<br />

des Menschenrechtsbeirates aus dem <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

2011 hinsichtlich ihrer Umsetzung evaluiert.<br />

Das <strong>Graz</strong>er <strong>Stadt</strong>schulamt wie auch <strong>der</strong> Landesschulrat<br />

mögen Direktionen, LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen<br />

darauf hinweisen, dass ein Verbot des Gebrauchs<br />

ausgewählter Erstsprachen gegen die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention verstößt und Mehrsprachigkeit<br />

an <strong>Graz</strong>er Schulen geför<strong>der</strong>t werden muss.<br />

Mehrsprachigkeit sollte als Bildungsideal und nicht als<br />

(vermeintlicher) Mangel ins öffentliche Bewusstsein gelangen.<br />

(Empfehlung 22)<br />

Inwiefern sind Ihnen konkrete Initiativen des Landeschulrates<br />

für Steiermark, des <strong>Stadt</strong>schulamtes <strong>Graz</strong> –<br />

o<strong>der</strong> auch an<strong>der</strong>er (welcher?) AkteurInnen – bekannt,<br />

um diese Empfehlung – KEIN Verbot <strong>der</strong> Verwendung

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