Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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3. Bürgerliche und politische Menschenrechte<br />
stünden dem Integrationsmodell einan<strong>der</strong> gerade im<br />
Bereich <strong>der</strong> Besachwaltung oft entgegen. Als ein zentrales<br />
Problem stellte sich in <strong>der</strong> Diskussion die Absicherung<br />
eigener Ansprüche von Institutionen (Banken,<br />
Heime, sonstige Vertragspartner usw.) gegenüber behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen heraus. Zur Anspruchssicherung<br />
wird demnach häufig eine Sachwalterbestellung von<br />
einer bestimmten Leistung abhängig gemacht. Dieses<br />
Problem könne durch entsprechende Maßnahmen gelöst<br />
werden. Das Justizministerium hat den Feldversuch<br />
„supported decision making“, eine Art Koordination aller<br />
notwendigen Unterstützungsinstrumente zur Erhaltung<br />
<strong>der</strong> Selbstbestimmung, gestartet. An diesem Projekt beteiligt<br />
sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> nicht. <strong>Graz</strong> hat ein Konzept zum<br />
Case-Management in Auftrag gegeben und beteiligt<br />
sich an <strong>der</strong> Erstellung eines geeigneten Landesaktionsplanes.<br />
Alle ExpertInnen kamen darin überein, in Zukunft<br />
stärker zu kooperieren, sich entsprechend zu koordinieren,<br />
um einen informellen Beitrag zum adäquaten Umgang<br />
mit den Problemstellungen zu pflegen. <strong>Der</strong> Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte<br />
lud alle Beteiligten zur Beiratssitzung<br />
ein, um entsprechende Informationsangebote gemeinsam<br />
zu erarbeiten. Die TeilnehmerInnen beurteilten die<br />
Empfehlungen somit als teilweise umgesetzt.