Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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3. Bürgerliche und politische Menschenrechte<br />
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Aufgaben, alles unternimmt, um Sachwalterschaften zu<br />
verhin<strong>der</strong>n bzw. zu verringern. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rechts<br />
materie seien auf an<strong>der</strong>er politischen Ebene angesiedelt.<br />
3.3 Resümee<br />
Im Themenkomplex bürgerliche und politische Rechte<br />
wurden das Diskriminierungsverbot und die Anerkennung<br />
als Rechtspersonen in für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> relevanter<br />
Weise näher betrachtet. Dazu wurden die<br />
Empfehlungen (1), Information und Bewusstseinsarbeit<br />
hinsichtlich Diskriminierung zur Prävention bzw. zur Hebung<br />
<strong>der</strong> Meldebereitschaft von Diskriminierungsfällen,<br />
(4 und 6) zur Vermeidung von Diskriminierung im<br />
öffentlichen Raum sowie Empfehlung (7), Maßnahmen<br />
nach Aufhebung des Bettelverbots, mit <strong>Graz</strong>er Expertinnen<br />
und Experten aus Verwaltung, Zivilgesellschaft<br />
und Exekutive evaluiert. Zum Recht auf Anerkennung<br />
als Rechtsperson wurden die Empfehlungen (11) und<br />
(12), die die Rolle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> hinsichtlich eine UN<br />
behin<strong>der</strong>tenkonventionsgerechte Reduktion von Sachwalterschaften<br />
für behin<strong>der</strong>te Menschen betreffen, mit<br />
VertreterInnen aus Verwaltung, Justiz und Sachwalterschaft<br />
geprüft.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit wurden wichtige<br />
und wirksame Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung<br />
im Bereich Nicht-Diskriminierung gesetzt, die sich sowohl<br />
an mögliche o<strong>der</strong> tatsächliche Opfer als auch an<br />
mögliche TäterInnen sowie an die breite Öffentlichkeit<br />
richten. Die Maßnahmen umfassen u.a. Kampagnen,<br />
Informationsmaterialien, aufsuchende Arbeit <strong>der</strong> Exekutive<br />
in Schulen sowie auch die Einrichtung <strong>der</strong> Antidiskriminierungsstelle<br />
Steiermark als Beschwerde- und<br />
Clearingstelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> und des Landes Steiermark.<br />
Wenngleich die Maßnahmen als sinn- und wirkungsvoll<br />
eingeschätzt wurden, können sie nicht als abgeschlossen<br />
gelten, da Präventionsarbeit eine permanente Aufgabe<br />
sei. Unzureichendes Bewusstsein und hetzerische<br />
Berichterstattung wurde von den TeilnehmerInnen insbeson<strong>der</strong>e<br />
einigen Printmedien attestiert.<br />
Zur Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden<br />
beson<strong>der</strong>s intensiv die Themenbereiche Alkoholverbot<br />
auf ausgewählten öffentlichen Plätzen, Befugnisüberschreitungen<br />
privater Sicherheitsdienste bei <strong>der</strong><br />
Überwachung des öffentlichen Raums und die Weiterführung<br />
<strong>der</strong> ExpertInnenkommission zur Nutzung des<br />
öffentlichen Raums diskutiert. Beim ersten Themenkomplex<br />
wurde die Frage diskutiert, ob die Regelung<br />
geeignet sei, den Schutzzweck mit angemessenen und<br />
diskriminierungsfreien Mitteln zu erreichen. Das überwiegende<br />
Argument <strong>der</strong> ExpertInnen war, dass die Regelung<br />
de facto keine Lösung für die Nutzung <strong>der</strong> dem<br />
Verbot unterliegenden Plätze bringe und ganz im Allgemeinen<br />
keine Lösung für die tatsächlich bestehenden<br />
Nutzungskonflikte biete, weil sie diese Konflikte in an<strong>der</strong>e<br />
Bereiche verschiebe, allenfalls aus dem Blickpunkt<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit verdränge.<br />
<strong>Der</strong> Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten, zu denen<br />
auch die <strong>Graz</strong>er Ordnungswache gehört, wurde<br />
von den ExpertInnen kritisch betrachtet. Diskriminierungsrechtlich<br />
fehle <strong>der</strong> klare Durchgriff, die politische<br />
Verantwortung ist nicht ausreichend transparent, die<br />
Kompetenzverteilung zwischen Exekutive und privaten<br />
Sicherheitsdiensten <strong>der</strong> Bevölkerung unbekannt. Geeignete<br />
Beschwerdestellen fehlten.<br />
Das allgemeine Bettelverbot nach steiermärkischem<br />
Sicherheitspolizeigesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof<br />
aufgehoben. Was weiter passieren soll, bleibt<br />
unklar. Einig waren sich alle Expertinnen und Experten,<br />
dass es we<strong>der</strong> klare Zuständigkeiten, Strategien o<strong>der</strong><br />
Aktionspläne gebe. Die Zuständigkeit für existenzielle<br />
Fragen von in <strong>Graz</strong> aufhältigen Roma wird informell zwischen<br />
Integrationsreferat und Sozialamt von Fall zu Fall<br />
aufgeteilt. Alle TeilnehmerInnen <strong>der</strong> Fokusgruppe begrüßten<br />
eine Befassung des Menschenrechtsbeirates,<br />
die Erarbeitung einer „Roma-Integrations-Strategie“<br />
mit allen betroffenen Institutionen zu initiieren.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Empfehlungen zu Maßnahmen zur Reduktion<br />
von Besachwaltungen behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
waren sich alle geladenen Expertinnen und Experten<br />
einig, dass sowohl die Empfehlung 11 (aktive Rolle <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>) als auch die Empfehlung 12 (Information)<br />
wesentliche Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />
seien. Zur Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen gab es<br />
differenzierte Meinungen in einer sachlichen und ausführlichen,<br />
vom Bemühen um Lösungen getragenen<br />
Diskussion. Die aktuelle Gesetzeslage för<strong>der</strong>e Integration<br />
von behin<strong>der</strong>ten Menschen in eine bestehende<br />
Umwelt. Die von Sachwalterschafts- und Behin<strong>der</strong>tenvertreterInnen<br />
bevorzugte, von <strong>der</strong> UN Behin<strong>der</strong>tenkonvention<br />
gefor<strong>der</strong>te, Inklusion (Anpassung des Umfelds<br />
an die Möglichkeiten von behin<strong>der</strong>ten Personen)