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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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3. Bürgerliche und politische Menschenrechte<br />

25<br />

Aufgaben, alles unternimmt, um Sachwalterschaften zu<br />

verhin<strong>der</strong>n bzw. zu verringern. Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rechts­<br />

materie seien auf an<strong>der</strong>er politischen Ebene angesiedelt.<br />

3.3 Resümee<br />

Im Themenkomplex bürgerliche und politische Rechte<br />

wurden das Diskriminierungsverbot und die Anerkennung<br />

als Rechtspersonen in für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> relevanter<br />

Weise näher betrachtet. Dazu wurden die<br />

Empfehlungen (1), Information und Bewusstseinsarbeit<br />

hinsichtlich Diskriminierung zur Prävention bzw. zur Hebung<br />

<strong>der</strong> Meldebereitschaft von Diskriminierungsfällen,<br />

(4 und 6) zur Vermeidung von Diskriminierung im<br />

öffentlichen Raum sowie Empfehlung (7), Maßnahmen<br />

nach Aufhebung des Bettelverbots, mit <strong>Graz</strong>er Expertinnen<br />

und Experten aus Verwaltung, Zivilgesellschaft<br />

und Exekutive evaluiert. Zum Recht auf Anerkennung<br />

als Rechtsperson wurden die Empfehlungen (11) und<br />

(12), die die Rolle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> hinsichtlich eine UN<br />

behin<strong>der</strong>tenkonventionsgerechte Reduktion von Sachwalterschaften<br />

für behin<strong>der</strong>te Menschen betreffen, mit<br />

VertreterInnen aus Verwaltung, Justiz und Sachwalterschaft<br />

geprüft.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit wurden wichtige<br />

und wirksame Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung<br />

im Bereich Nicht-Diskriminierung gesetzt, die sich sowohl<br />

an mögliche o<strong>der</strong> tatsächliche Opfer als auch an<br />

mögliche TäterInnen sowie an die breite Öffentlichkeit<br />

richten. Die Maßnahmen umfassen u.a. Kampagnen,<br />

Informationsmaterialien, aufsuchende Arbeit <strong>der</strong> Exekutive<br />

in Schulen sowie auch die Einrichtung <strong>der</strong> Antidiskriminierungsstelle<br />

Steiermark als Beschwerde- und<br />

Clearingstelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> und des Landes Steiermark.<br />

Wenngleich die Maßnahmen als sinn- und wirkungsvoll<br />

eingeschätzt wurden, können sie nicht als abgeschlossen<br />

gelten, da Präventionsarbeit eine permanente Aufgabe<br />

sei. Unzureichendes Bewusstsein und hetzerische<br />

Berichterstattung wurde von den TeilnehmerInnen insbeson<strong>der</strong>e<br />

einigen Printmedien attestiert.<br />

Zur Diskriminierungsfreiheit im öffentlichen Raum wurden<br />

beson<strong>der</strong>s intensiv die Themenbereiche Alkoholverbot<br />

auf ausgewählten öffentlichen Plätzen, Befugnisüberschreitungen<br />

privater Sicherheitsdienste bei <strong>der</strong><br />

Überwachung des öffentlichen Raums und die Weiterführung<br />

<strong>der</strong> ExpertInnenkommission zur Nutzung des<br />

öffentlichen Raums diskutiert. Beim ersten Themenkomplex<br />

wurde die Frage diskutiert, ob die Regelung<br />

geeignet sei, den Schutzzweck mit angemessenen und<br />

diskriminierungsfreien Mitteln zu erreichen. Das überwiegende<br />

Argument <strong>der</strong> ExpertInnen war, dass die Regelung<br />

de facto keine Lösung für die Nutzung <strong>der</strong> dem<br />

Verbot unterliegenden Plätze bringe und ganz im Allgemeinen<br />

keine Lösung für die tatsächlich bestehenden<br />

Nutzungskonflikte biete, weil sie diese Konflikte in an<strong>der</strong>e<br />

Bereiche verschiebe, allenfalls aus dem Blickpunkt<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit verdränge.<br />

<strong>Der</strong> Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten, zu denen<br />

auch die <strong>Graz</strong>er Ordnungswache gehört, wurde<br />

von den ExpertInnen kritisch betrachtet. Diskriminierungsrechtlich<br />

fehle <strong>der</strong> klare Durchgriff, die politische<br />

Verantwortung ist nicht ausreichend transparent, die<br />

Kompetenzverteilung zwischen Exekutive und privaten<br />

Sicherheitsdiensten <strong>der</strong> Bevölkerung unbekannt. Geeignete<br />

Beschwerdestellen fehlten.<br />

Das allgemeine Bettelverbot nach steiermärkischem<br />

Sicherheitspolizeigesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof<br />

aufgehoben. Was weiter passieren soll, bleibt<br />

unklar. Einig waren sich alle Expertinnen und Experten,<br />

dass es we<strong>der</strong> klare Zuständigkeiten, Strategien o<strong>der</strong><br />

Aktionspläne gebe. Die Zuständigkeit für existenzielle<br />

Fragen von in <strong>Graz</strong> aufhältigen Roma wird informell zwischen<br />

Integrationsreferat und Sozialamt von Fall zu Fall<br />

aufgeteilt. Alle TeilnehmerInnen <strong>der</strong> Fokusgruppe begrüßten<br />

eine Befassung des Menschenrechtsbeirates,<br />

die Erarbeitung einer „Roma-Integrations-Strategie“<br />

mit allen betroffenen Institutionen zu initiieren.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Empfehlungen zu Maßnahmen zur Reduktion<br />

von Besachwaltungen behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

waren sich alle geladenen Expertinnen und Experten<br />

einig, dass sowohl die Empfehlung 11 (aktive Rolle <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>) als auch die Empfehlung 12 (Information)<br />

wesentliche Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />

seien. Zur Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen gab es<br />

differenzierte Meinungen in einer sachlichen und ausführlichen,<br />

vom Bemühen um Lösungen getragenen<br />

Diskussion. Die aktuelle Gesetzeslage för<strong>der</strong>e Integration<br />

von behin<strong>der</strong>ten Menschen in eine bestehende<br />

Umwelt. Die von Sachwalterschafts- und Behin<strong>der</strong>tenvertreterInnen<br />

bevorzugte, von <strong>der</strong> UN Behin<strong>der</strong>tenkonvention<br />

gefor<strong>der</strong>te, Inklusion (Anpassung des Umfelds<br />

an die Möglichkeiten von behin<strong>der</strong>ten Personen)

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