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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz

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3. Bürgerliche und politische Menschenrechte<br />

17<br />

Jeweils einmal wurden Empfehlung (10), Entwicklung<br />

eines umfassenden <strong>Graz</strong>er Gewaltpräventionskonzeptes,<br />

Empfehlung (18), Bekämpfung <strong>der</strong> Jugendarbeitslosigkeit,<br />

sowie Empfehlung (23), Einführung eines<br />

Projektfonds zur För<strong>der</strong>ung von Menschenrechtsbildung<br />

(„die Menschenrechtsbildung solle nicht zu abstrakt<br />

sein“), genannt.<br />

Ergebnisse aus <strong>der</strong> schriftlichen Befragung<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />

Auch die Gemein<strong>der</strong>atsklubs wurden um ihre Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Relevanz <strong>der</strong> Empfehlungen ersucht. Bei den<br />

Klubs wurde die Fragestellung auf die Empfehlungen<br />

1 bis 16 betreffend die „bürgerlichen und politischen<br />

Menschenrechte“ beschränkt.<br />

Dreimal (Grüner-ALG-Klub, SPÖ-Klub und ÖVP-Klub)<br />

wurde die Empfehlung (4) genannt, welche sich auf das<br />

Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung (Artikel 2 AEMR) bezieht.<br />

Anzumerken sei hier allerdings die divergierende<br />

Haltung <strong>der</strong> genannten Klubs. Während sich <strong>der</strong> Grüne-<br />

ALG-Klub und <strong>der</strong> SPÖ-Klub für Maßnahmen für Diskriminierungsfreiheit<br />

im öffentlichen Raum aussprechen,<br />

teilt <strong>der</strong> ÖVP-Klub die Einschätzung des <strong>Graz</strong>er Menschenrechtsbeirates,<br />

wonach <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> empfohlen<br />

wird, von einer anlassbezogenen ausgrenzenden<br />

Verbotspolitik Abstand zu nehmen, nicht. Die Stellungnahme<br />

dazu lautet: „<strong>Der</strong> ÖVP Klub schätzt das Engagement<br />

des MR-Beirats, das auch hinter dem jährlichen<br />

Bericht steht, teilt aber einige Einschätzungen nicht.<br />

Vor allem das Einhalten von Spielregel im öffentlichen<br />

Raum muss aus unserer Sicht auch durch Exekutive und<br />

Ordnungswache gewährleistet werden, denn Vandalismus<br />

und öffentlicher Drogenhandel sind für uns nicht<br />

tolerierbar. Diese sind <strong>der</strong> Hintergrund für demokratisch<br />

beschlossene, ortspolizeiliche Verordnungen und<br />

nicht das im Bericht unterstellte Ausgrenzen von Gruppen.<br />

Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote an die<br />

angesprochene Gruppe von Streetwork bis ERFA. Damit<br />

ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> unserer Ansicht nach vorbildlich.“<br />

Zweimal (Grüner-ALG-Klub und ÖVP-Klub) wurde die<br />

Empfehlung (14), welche sich auf das Recht auf Asyl<br />

(Artikel 14 AEMR), im Konkreten auf die Unterbringung<br />

von unbegleiteten, min<strong>der</strong>jährigen AsylwerberInnen in<br />

Einrichtungen kompetenter Trägerorganisationen bezieht,<br />

genannt. Hier wird seitens des ÖVP-Klubs angemerkt,<br />

dass sich allerdings trotz deutlicher Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> die Situation rund um unbegleitete<br />

min<strong>der</strong>jährige AsylwerberInnen eher verschlechtert als<br />

verbessert hat.<br />

Ebenfalls zweimal (Grüner-ALG-Klub und SPÖ-Klub) wurde<br />

Empfehlung (10) betreffend das Recht auf Leben,<br />

Freiheit und Sicherheit (Artikel 3 AEMR) angeführt.<br />

Im Detail werden die Entwicklung eines umfassenden<br />

<strong>Graz</strong>er Gewaltpräventionskonzeptes und ein bedarfsorientierter<br />

Ausbau von Opferschutzeinrichtungen für Gewaltopfer<br />

empfohlen.<br />

Auch zweimal (KPÖ-Klub und SPÖ-Klub) wurde die<br />

Empfehlung (19) angeführt, welche sich auf das Recht<br />

auf angemessene Lebensführung (Artikel 25 AEMR)<br />

bezieht, konkret auf den Bau neuer Gemeindewohnungen.<br />

Jeweils einmal wurden Empfehlung (1) (ÖVP-Klub) und<br />

(3) (KPÖ-Klub) genannt, die sich beide auf das Verbot<br />

<strong>der</strong> Diskriminierung (Artikel 2 AEMR), erstere<br />

konkret auf eine verstärkte Aufklärungsarbeit und bewusstseinsför<strong>der</strong>nde<br />

Maßnahmen sowie öffentliches<br />

Auftreten von u.a. <strong>Graz</strong>er PolitikerInnen gegen Diskriminierung<br />

und Rassismus, zweite auf die Ausarbeitung<br />

und Umsetzung eines Aktionsplans zur Europäischen<br />

Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

auf lokaler Ebene, beziehen.<br />

Ebenso einmal (KPÖ-Klub) wurde Empfehlung (7), die<br />

Aufhebung des Bettelverbots, genannt.<br />

3.2.2 Diskriminierungsbekämpfung –<br />

Initiativen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

(Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung, Artikel 2 AEMR)<br />

Vier Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates aus<br />

dem <strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2011, nämlich die Empfehlungen<br />

(1), (4), (6) und (7), wurden hinsichtlich ihrer<br />

Umsetzung für diesen Themenbereich evaluiert.<br />

Verstärkte Aufklärungsarbeit und bewusstseinsför<strong>der</strong>nde<br />

Maßnahmen wie z. B. Informationskampagnen<br />

müssen durchgeführt werden, um die Diskrepanz zwischen<br />

<strong>der</strong> hohen Anzahl an Diskriminierungsmaßnahmen<br />

und <strong>der</strong> geringen Anzahl an eingebrachten Beschwerden<br />

und Anzeigen zu verringern. Diese sollen über das Diskriminierungsrecht<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch beim Zugang zu<br />

Dienstleistungen sowie über Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer<br />

informieren, um die Beendigung diskriminierenden<br />

Verhaltens sowie eine Ahndung von Gesetzesverstößen<br />

einzufor<strong>der</strong>n. Öffentliche Stellungnahmen<br />

von <strong>Graz</strong>er PolitikerInnen und Wirtschaftstreibenden<br />

sollen Gleichbehandlungs-, Antidiskriminierungs- und<br />

Antirassismuskampagnen unterstützen. (Empfehlung 1)<br />

Ergebnisse aus dem Fokusgruppeninterview<br />

In diesem Bereich sei sehr viel geschehen. Als erste<br />

Maßnahme, die hier gesetzt wurde, sei die Schaffung

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