Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 - ETC Graz
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3. Bürgerliche und politische Menschenrechte<br />
17<br />
Jeweils einmal wurden Empfehlung (10), Entwicklung<br />
eines umfassenden <strong>Graz</strong>er Gewaltpräventionskonzeptes,<br />
Empfehlung (18), Bekämpfung <strong>der</strong> Jugendarbeitslosigkeit,<br />
sowie Empfehlung (23), Einführung eines<br />
Projektfonds zur För<strong>der</strong>ung von Menschenrechtsbildung<br />
(„die Menschenrechtsbildung solle nicht zu abstrakt<br />
sein“), genannt.<br />
Ergebnisse aus <strong>der</strong> schriftlichen Befragung<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsklubs<br />
Auch die Gemein<strong>der</strong>atsklubs wurden um ihre Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Relevanz <strong>der</strong> Empfehlungen ersucht. Bei den<br />
Klubs wurde die Fragestellung auf die Empfehlungen<br />
1 bis 16 betreffend die „bürgerlichen und politischen<br />
Menschenrechte“ beschränkt.<br />
Dreimal (Grüner-ALG-Klub, SPÖ-Klub und ÖVP-Klub)<br />
wurde die Empfehlung (4) genannt, welche sich auf das<br />
Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung (Artikel 2 AEMR) bezieht.<br />
Anzumerken sei hier allerdings die divergierende<br />
Haltung <strong>der</strong> genannten Klubs. Während sich <strong>der</strong> Grüne-<br />
ALG-Klub und <strong>der</strong> SPÖ-Klub für Maßnahmen für Diskriminierungsfreiheit<br />
im öffentlichen Raum aussprechen,<br />
teilt <strong>der</strong> ÖVP-Klub die Einschätzung des <strong>Graz</strong>er Menschenrechtsbeirates,<br />
wonach <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> empfohlen<br />
wird, von einer anlassbezogenen ausgrenzenden<br />
Verbotspolitik Abstand zu nehmen, nicht. Die Stellungnahme<br />
dazu lautet: „<strong>Der</strong> ÖVP Klub schätzt das Engagement<br />
des MR-Beirats, das auch hinter dem jährlichen<br />
Bericht steht, teilt aber einige Einschätzungen nicht.<br />
Vor allem das Einhalten von Spielregel im öffentlichen<br />
Raum muss aus unserer Sicht auch durch Exekutive und<br />
Ordnungswache gewährleistet werden, denn Vandalismus<br />
und öffentlicher Drogenhandel sind für uns nicht<br />
tolerierbar. Diese sind <strong>der</strong> Hintergrund für demokratisch<br />
beschlossene, ortspolizeiliche Verordnungen und<br />
nicht das im Bericht unterstellte Ausgrenzen von Gruppen.<br />
Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote an die<br />
angesprochene Gruppe von Streetwork bis ERFA. Damit<br />
ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> unserer Ansicht nach vorbildlich.“<br />
Zweimal (Grüner-ALG-Klub und ÖVP-Klub) wurde die<br />
Empfehlung (14), welche sich auf das Recht auf Asyl<br />
(Artikel 14 AEMR), im Konkreten auf die Unterbringung<br />
von unbegleiteten, min<strong>der</strong>jährigen AsylwerberInnen in<br />
Einrichtungen kompetenter Trägerorganisationen bezieht,<br />
genannt. Hier wird seitens des ÖVP-Klubs angemerkt,<br />
dass sich allerdings trotz deutlicher Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> die Situation rund um unbegleitete<br />
min<strong>der</strong>jährige AsylwerberInnen eher verschlechtert als<br />
verbessert hat.<br />
Ebenfalls zweimal (Grüner-ALG-Klub und SPÖ-Klub) wurde<br />
Empfehlung (10) betreffend das Recht auf Leben,<br />
Freiheit und Sicherheit (Artikel 3 AEMR) angeführt.<br />
Im Detail werden die Entwicklung eines umfassenden<br />
<strong>Graz</strong>er Gewaltpräventionskonzeptes und ein bedarfsorientierter<br />
Ausbau von Opferschutzeinrichtungen für Gewaltopfer<br />
empfohlen.<br />
Auch zweimal (KPÖ-Klub und SPÖ-Klub) wurde die<br />
Empfehlung (19) angeführt, welche sich auf das Recht<br />
auf angemessene Lebensführung (Artikel 25 AEMR)<br />
bezieht, konkret auf den Bau neuer Gemeindewohnungen.<br />
Jeweils einmal wurden Empfehlung (1) (ÖVP-Klub) und<br />
(3) (KPÖ-Klub) genannt, die sich beide auf das Verbot<br />
<strong>der</strong> Diskriminierung (Artikel 2 AEMR), erstere<br />
konkret auf eine verstärkte Aufklärungsarbeit und bewusstseinsför<strong>der</strong>nde<br />
Maßnahmen sowie öffentliches<br />
Auftreten von u.a. <strong>Graz</strong>er PolitikerInnen gegen Diskriminierung<br />
und Rassismus, zweite auf die Ausarbeitung<br />
und Umsetzung eines Aktionsplans zur Europäischen<br />
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
auf lokaler Ebene, beziehen.<br />
Ebenso einmal (KPÖ-Klub) wurde Empfehlung (7), die<br />
Aufhebung des Bettelverbots, genannt.<br />
3.2.2 Diskriminierungsbekämpfung –<br />
Initiativen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
(Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung, Artikel 2 AEMR)<br />
Vier Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates aus<br />
dem <strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2011, nämlich die Empfehlungen<br />
(1), (4), (6) und (7), wurden hinsichtlich ihrer<br />
Umsetzung für diesen Themenbereich evaluiert.<br />
Verstärkte Aufklärungsarbeit und bewusstseinsför<strong>der</strong>nde<br />
Maßnahmen wie z. B. Informationskampagnen<br />
müssen durchgeführt werden, um die Diskrepanz zwischen<br />
<strong>der</strong> hohen Anzahl an Diskriminierungsmaßnahmen<br />
und <strong>der</strong> geringen Anzahl an eingebrachten Beschwerden<br />
und Anzeigen zu verringern. Diese sollen über das Diskriminierungsrecht<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch beim Zugang zu<br />
Dienstleistungen sowie über Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer<br />
informieren, um die Beendigung diskriminierenden<br />
Verhaltens sowie eine Ahndung von Gesetzesverstößen<br />
einzufor<strong>der</strong>n. Öffentliche Stellungnahmen<br />
von <strong>Graz</strong>er PolitikerInnen und Wirtschaftstreibenden<br />
sollen Gleichbehandlungs-, Antidiskriminierungs- und<br />
Antirassismuskampagnen unterstützen. (Empfehlung 1)<br />
Ergebnisse aus dem Fokusgruppeninterview<br />
In diesem Bereich sei sehr viel geschehen. Als erste<br />
Maßnahme, die hier gesetzt wurde, sei die Schaffung