Beschluss-Nummer 2008/0928 - Stadt Arnstadt
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TOP 11<br />
<strong>Beschluss</strong> des Lärmaktionsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />
Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher führte aus, dass durch die Umsetzung des europäischen<br />
Rechtes den Kommunen aufgetragen wurde, Lärmaktionspläne zu beschließen.<br />
Grundlage der Untersuchungen seien landesweite Lärmpegelbestimmungen gewesen.<br />
Die durch die Untersuchung ausgewiesenen Belastungen seien in <strong>Arnstadt</strong> noch intensiver<br />
betrachtet wurden. Die entsprechenden Planunterlagen seien für die Bevölkerung<br />
öffentlich ausgelegt worden. Nach Beendigung der Auslegung sei im Bauausschuss<br />
intensiv über Maßnahmen diskutiert worden, die für die Verringerung des Lärms tatsächlich<br />
geeignet seien. Die Maßnahmen, welche vorgesehen seien, könne man der<br />
<strong>Beschluss</strong>vorlage entnehmen. Der zu beschließende Lärmaktionsplan sei die Arbeitsgrundlage<br />
für die Verwaltung.<br />
Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Höhne teilte mit, dass der Bauausschuss dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat einstimmig empfohlen habe, der <strong>Beschluss</strong>vorlage zuzustimmen.<br />
Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Dr. Bader war der Meinung, dass man der EU danken<br />
könne, dass diese das Problem Lärm in Angriff genommen habe und die Kommunen<br />
verpflichtet habe, Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Aus den analytischen Untersuchungen<br />
werde deutlich, wie dringen notwendig dies sei. Leider sei es aber so, dass die<br />
Maßnahmen, welche vorgeschlagen werden, meist nicht in der Verantwortung der <strong>Stadt</strong><br />
liegen, oder mit größeren Investitionen verbunden seien. Man schlage jedoch vor, dass<br />
im Bauausschuss solche Maßnahmen, welche man kurzfristig beschließen könne, wie<br />
z. B. Reduzierung der Geschwindigkeiten, ausführlich diskutiert werden. Dem im Juni<br />
neugewählten <strong>Stadt</strong>rat sollte man empfehlen, dass die jährliche Berichterstattung des<br />
Bürgermeisters auch verfolgt werde.<br />
Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Hüttner informierte über die Beratung im Ausschuss<br />
für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten. Prinzipiell sei klar,<br />
dass ein Lärmaktionsplan erforderlich sei. Eine Reihe von Fragen konnten im Ausschuss<br />
nicht beantwortet werden. So wurde z. B. gefragt, ob die Verkehrsbelastung am<br />
Obertunk und Bierweg auch gemessen wurde und wenn ja, mit welchen Ergebnissen.<br />
Auch wurde gefragt, ob es Beschwerden von Anwohnern wegen zu hohem Verkehrslärm<br />
gegeben habe. Da die Fragen im Ausschuss nicht beantwortet werden konnten,<br />
habe der Ausschuss kein Votum abgegeben.<br />
Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Lang nahm Bezug auf die Frage, ob die Verkehrsbelastung<br />
am Obertunk und Bierweg auch gemessen wurde. Die Ilmenauer Straße sei<br />
in den Unterlagen mit einer hohen Verkehrsbelastung aufgeführt. Die Autos, die die Ilmenauer<br />
Straße lang fahren, fahren auch am Obertunk und Bierweg lang. Sie könne<br />
nicht nachvollziehen, warum dieser Bereich nicht in den Lärmaktionsplan mit einbezogen<br />
wurde. Deshalb möchte sie gern wissen, ob es eine Fortschreibung dieses Planes<br />
geben werde und ob der Obertunk und Bierweg dann mit einbezogen werde.<br />
Herr Dr. Ahner, Büro Verkehr 2000, erklärte, dass an irgendeinem Punkt bei der Betrachtung<br />
ein Schnitt gemacht werden müsse. Der Plan selbst werde alle fünf Jahre<br />
fortgeschrieben.<br />
Es gebe die Empfehlung, dass das Messnetz der <strong>Stadt</strong> weiter aufrecht erhalten bleibe.<br />
Bei dem Lärmaktionsplan gehe es auch nicht nur um Verkehrslärm, sondern es müssen<br />
alle Lärmquellen im Auge behalten werden.
Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Berninger sprach die im Lärmaktionsplan konkret<br />
dargestellten Maßnahmen an. Sie wolle gern wissen, ob es seitens der Verwaltung bereits<br />
Zeitfenster gebe, wann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen soll.<br />
Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass mit der <strong>Beschluss</strong>fassung des<br />
Planes, dieser schrittweise umgesetzt werde. Es sei mit Absicht darauf verzichtet worden,<br />
konkrete Jahre zu benennen. Der Plan gelte ab der <strong>Beschluss</strong>fassung und ab diesem<br />
Zeitpunkt müssen Wege gesucht werde, um die Maßnahmen umzusetzen. In vielen<br />
Fällen sei die <strong>Stadt</strong> selbst gar nicht zuständig. Die <strong>Stadt</strong> werde bei in solchen Fällen<br />
bei den zuständigen Stellen darauf drängen müssen, dass die Maßnahmen umgesetzt<br />
werden.<br />
<strong>Beschluss</strong>text:<br />
Der Lärmaktionsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wird in der vorliegenden Fassung vom November<br />
<strong>2008</strong> beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />
0 davon nicht bes. Mandate<br />
27 Anwesend<br />
26 Ja-Stimmen<br />
0 Gegenstimmen<br />
1 Enthaltungen<br />
0 Befangen - angenommen -<br />
<strong>Beschluss</strong> Nr.: <strong>2008</strong>/<strong>0928</strong>