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Beschluss-Nummer 2008/0928 - Stadt Arnstadt

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TOP 11<br />

<strong>Beschluss</strong> des Lärmaktionsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong><br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher führte aus, dass durch die Umsetzung des europäischen<br />

Rechtes den Kommunen aufgetragen wurde, Lärmaktionspläne zu beschließen.<br />

Grundlage der Untersuchungen seien landesweite Lärmpegelbestimmungen gewesen.<br />

Die durch die Untersuchung ausgewiesenen Belastungen seien in <strong>Arnstadt</strong> noch intensiver<br />

betrachtet wurden. Die entsprechenden Planunterlagen seien für die Bevölkerung<br />

öffentlich ausgelegt worden. Nach Beendigung der Auslegung sei im Bauausschuss<br />

intensiv über Maßnahmen diskutiert worden, die für die Verringerung des Lärms tatsächlich<br />

geeignet seien. Die Maßnahmen, welche vorgesehen seien, könne man der<br />

<strong>Beschluss</strong>vorlage entnehmen. Der zu beschließende Lärmaktionsplan sei die Arbeitsgrundlage<br />

für die Verwaltung.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Höhne teilte mit, dass der Bauausschuss dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat einstimmig empfohlen habe, der <strong>Beschluss</strong>vorlage zuzustimmen.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Dr. Bader war der Meinung, dass man der EU danken<br />

könne, dass diese das Problem Lärm in Angriff genommen habe und die Kommunen<br />

verpflichtet habe, Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Aus den analytischen Untersuchungen<br />

werde deutlich, wie dringen notwendig dies sei. Leider sei es aber so, dass die<br />

Maßnahmen, welche vorgeschlagen werden, meist nicht in der Verantwortung der <strong>Stadt</strong><br />

liegen, oder mit größeren Investitionen verbunden seien. Man schlage jedoch vor, dass<br />

im Bauausschuss solche Maßnahmen, welche man kurzfristig beschließen könne, wie<br />

z. B. Reduzierung der Geschwindigkeiten, ausführlich diskutiert werden. Dem im Juni<br />

neugewählten <strong>Stadt</strong>rat sollte man empfehlen, dass die jährliche Berichterstattung des<br />

Bürgermeisters auch verfolgt werde.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Herr Hüttner informierte über die Beratung im Ausschuss<br />

für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten. Prinzipiell sei klar,<br />

dass ein Lärmaktionsplan erforderlich sei. Eine Reihe von Fragen konnten im Ausschuss<br />

nicht beantwortet werden. So wurde z. B. gefragt, ob die Verkehrsbelastung am<br />

Obertunk und Bierweg auch gemessen wurde und wenn ja, mit welchen Ergebnissen.<br />

Auch wurde gefragt, ob es Beschwerden von Anwohnern wegen zu hohem Verkehrslärm<br />

gegeben habe. Da die Fragen im Ausschuss nicht beantwortet werden konnten,<br />

habe der Ausschuss kein Votum abgegeben.<br />

Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Lang nahm Bezug auf die Frage, ob die Verkehrsbelastung<br />

am Obertunk und Bierweg auch gemessen wurde. Die Ilmenauer Straße sei<br />

in den Unterlagen mit einer hohen Verkehrsbelastung aufgeführt. Die Autos, die die Ilmenauer<br />

Straße lang fahren, fahren auch am Obertunk und Bierweg lang. Sie könne<br />

nicht nachvollziehen, warum dieser Bereich nicht in den Lärmaktionsplan mit einbezogen<br />

wurde. Deshalb möchte sie gern wissen, ob es eine Fortschreibung dieses Planes<br />

geben werde und ob der Obertunk und Bierweg dann mit einbezogen werde.<br />

Herr Dr. Ahner, Büro Verkehr 2000, erklärte, dass an irgendeinem Punkt bei der Betrachtung<br />

ein Schnitt gemacht werden müsse. Der Plan selbst werde alle fünf Jahre<br />

fortgeschrieben.<br />

Es gebe die Empfehlung, dass das Messnetz der <strong>Stadt</strong> weiter aufrecht erhalten bleibe.<br />

Bei dem Lärmaktionsplan gehe es auch nicht nur um Verkehrslärm, sondern es müssen<br />

alle Lärmquellen im Auge behalten werden.


Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates Frau Berninger sprach die im Lärmaktionsplan konkret<br />

dargestellten Maßnahmen an. Sie wolle gern wissen, ob es seitens der Verwaltung bereits<br />

Zeitfenster gebe, wann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen soll.<br />

Der 1. Beigeordnete Herr Böttcher antwortete, dass mit der <strong>Beschluss</strong>fassung des<br />

Planes, dieser schrittweise umgesetzt werde. Es sei mit Absicht darauf verzichtet worden,<br />

konkrete Jahre zu benennen. Der Plan gelte ab der <strong>Beschluss</strong>fassung und ab diesem<br />

Zeitpunkt müssen Wege gesucht werde, um die Maßnahmen umzusetzen. In vielen<br />

Fällen sei die <strong>Stadt</strong> selbst gar nicht zuständig. Die <strong>Stadt</strong> werde bei in solchen Fällen<br />

bei den zuständigen Stellen darauf drängen müssen, dass die Maßnahmen umgesetzt<br />

werden.<br />

<strong>Beschluss</strong>text:<br />

Der Lärmaktionsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Arnstadt</strong> wird in der vorliegenden Fassung vom November<br />

<strong>2008</strong> beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Gesetzl. Anzahl d. Mitglieder<br />

0 davon nicht bes. Mandate<br />

27 Anwesend<br />

26 Ja-Stimmen<br />

0 Gegenstimmen<br />

1 Enthaltungen<br />

0 Befangen - angenommen -<br />

<strong>Beschluss</strong> Nr.: <strong>2008</strong>/<strong>0928</strong>

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