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Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

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Anhang IV Minimal <strong>und</strong> maximal erforderliches Parkfelder-Angebot im vereinfachten Verfahren<br />

für die Bewohner, das Personal <strong>und</strong> die Besucher/K<strong>und</strong>en (§ 61Abs. 2)<br />

Das minimal <strong>und</strong> maximal erforderliche Parkfelder-Angebot berechnet sich für Wohnnutzungen wie<br />

folgt:<br />

1. Ermittlung der Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281, Punkt 9<br />

2. Festlegen des minimal <strong>und</strong> maximal erforderlichen Parkfelder-Angebots anhand der Tabelle<br />

gemäss diesem Anhang IV, abhängig vom Standort-Typ. Der Standort-Typ ergibt sich aus dem<br />

Plan gemäss diesem Anhang IV.<br />

Das minimal <strong>und</strong> maximal erforderliche Parkfelder-Angebot berechnet sich für die übrigen Nutzungen<br />

wie folgt:<br />

1. Ermittlung der Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281, Punkt 10, Tabelle 1<br />

2. Festlegen des minimal <strong>und</strong> maximal erforderlichen Parkfelder-Angebots anhand der Tabelle<br />

gemäss diesem Anhang IV, welcher Tabelle 3 der VSS-Norm SN 640 281, Punkt 10 ersetzt, abhängig<br />

vom Standort-Typ. Der Standort-Typ ergibt sich aus dem Plan gemäss diesem Anhang<br />

IV.<br />

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