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Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

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2 Inventare <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagenpläne dienen zur Orientierung über bestehende Verhältnisse.<br />

3 Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie beruhen auf Leitbildern<br />

<strong>und</strong> enthalten Konzepte zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Energie,<br />

Freiraumgestaltung, Natur <strong>und</strong> Landschaft usw. oder für bestimmte Gebiete.<br />

4 Die zusätzlichen Planungsinstrumente gemäss Absatz 2 <strong>und</strong> 3 werden vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen<br />

<strong>und</strong> haben keine direkte Rechtswirkung für das betroffene Gr<strong>und</strong>eigentum. Sie<br />

sind bei der Projektierung <strong>und</strong> Beurteilung von <strong>Bau</strong>vorhaben sowie der Auslegung der<br />

Vorschriften der <strong>BNO</strong> beizuziehen <strong>und</strong> können zur Vorbereitung von Sondernutzungsplanungen<br />

dienen.<br />

5 Der Richtplan für die Zone IN ist im Sinn eines Entwicklungsrichtplans vom Einwohnerrat zu<br />

genehmigen.<br />

§ 4 Gestaltungsplanung<br />

1 Im Rahmen der Gestaltungsplanung wird ein zusätzliches Geschoss bewilligt, wenn dadurch<br />

eine städtebaulich einwandfreie Lösung erreicht wird <strong>und</strong> die Nachbargr<strong>und</strong>stücke<br />

nicht übermässig beeinträchtigt werden. Unter gleichen Voraussetzungen sind in den Zonen<br />

K5, Z5, G5 <strong>und</strong> den im Nutzungsplan bezeichneten Gebieten "Verenaäcker" <strong>und</strong><br />

"Hahnrain" zwei zusätzliche Geschosse zulässig.<br />

2 Für Neubauten im Rahmen von Gestaltungssplänen ist der Minergie-Standard vorgeschrieben.<br />

Andere Lösungen, die bezüglich Gesamtenergieverbrauch <strong>und</strong> Umweltbelastung<br />

mindestens gleichwertige Ziele erreichen, sind zulässig.<br />

§ 5 Hochhäuser<br />

1 In den im Nutzungsplan speziell bezeichneten Gebieten (Hochhausperimeter H1 <strong>und</strong> H2)<br />

sind Hochhäuser im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich.<br />

2 Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Hochhäuser städtebaulich <strong>und</strong> verkehrstechnisch<br />

geeignet sind <strong>und</strong> beinhaltet insbesondere<br />

- die Erschliessung durch den privaten <strong>und</strong> öffentlichen Verkehr sowie das Mobilitätskonzept<br />

- die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Hochhäuser, welche Rücksicht auf die<br />

nähere Umgebung nimmt, namentlich den Schattenwurf. Maximal zulässig sind im<br />

Hochhausperimeter H1 15-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 55 m,<br />

im Hochhausperimeter H2 20-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 70<br />

m.<br />

- die erhöhten Anforderungen an die Architektur, wie eine gute Einfügung in den städtebaulichen<br />

Kontext, die Fernwirkung, die volumetrische Ausbildung <strong>und</strong> die<br />

Materialisierung<br />

- das Aussenraumkonzept, welches auch ökologischen Ansprüchen genügt.<br />

2. Zonenvorschriften<br />

2.1 <strong>Bau</strong>zonen<br />

§ 6 Gr<strong>und</strong>masse <strong>und</strong> Zuordnungen<br />

1 In den <strong>Bau</strong>zonen gelten, unter Vorbehalt spezieller <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Zonenvorschriften, folgende<br />

Gr<strong>und</strong>masse <strong>und</strong> Zuordnungen:<br />

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