Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden
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2 Inventare <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagenpläne dienen zur Orientierung über bestehende Verhältnisse.<br />
3 Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie beruhen auf Leitbildern<br />
<strong>und</strong> enthalten Konzepte zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Energie,<br />
Freiraumgestaltung, Natur <strong>und</strong> Landschaft usw. oder für bestimmte Gebiete.<br />
4 Die zusätzlichen Planungsinstrumente gemäss Absatz 2 <strong>und</strong> 3 werden vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen<br />
<strong>und</strong> haben keine direkte Rechtswirkung für das betroffene Gr<strong>und</strong>eigentum. Sie<br />
sind bei der Projektierung <strong>und</strong> Beurteilung von <strong>Bau</strong>vorhaben sowie der Auslegung der<br />
Vorschriften der <strong>BNO</strong> beizuziehen <strong>und</strong> können zur Vorbereitung von Sondernutzungsplanungen<br />
dienen.<br />
5 Der Richtplan für die Zone IN ist im Sinn eines Entwicklungsrichtplans vom Einwohnerrat zu<br />
genehmigen.<br />
§ 4 Gestaltungsplanung<br />
1 Im Rahmen der Gestaltungsplanung wird ein zusätzliches Geschoss bewilligt, wenn dadurch<br />
eine städtebaulich einwandfreie Lösung erreicht wird <strong>und</strong> die Nachbargr<strong>und</strong>stücke<br />
nicht übermässig beeinträchtigt werden. Unter gleichen Voraussetzungen sind in den Zonen<br />
K5, Z5, G5 <strong>und</strong> den im Nutzungsplan bezeichneten Gebieten "Verenaäcker" <strong>und</strong><br />
"Hahnrain" zwei zusätzliche Geschosse zulässig.<br />
2 Für Neubauten im Rahmen von Gestaltungssplänen ist der Minergie-Standard vorgeschrieben.<br />
Andere Lösungen, die bezüglich Gesamtenergieverbrauch <strong>und</strong> Umweltbelastung<br />
mindestens gleichwertige Ziele erreichen, sind zulässig.<br />
§ 5 Hochhäuser<br />
1 In den im Nutzungsplan speziell bezeichneten Gebieten (Hochhausperimeter H1 <strong>und</strong> H2)<br />
sind Hochhäuser im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich.<br />
2 Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Hochhäuser städtebaulich <strong>und</strong> verkehrstechnisch<br />
geeignet sind <strong>und</strong> beinhaltet insbesondere<br />
- die Erschliessung durch den privaten <strong>und</strong> öffentlichen Verkehr sowie das Mobilitätskonzept<br />
- die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Hochhäuser, welche Rücksicht auf die<br />
nähere Umgebung nimmt, namentlich den Schattenwurf. Maximal zulässig sind im<br />
Hochhausperimeter H1 15-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 55 m,<br />
im Hochhausperimeter H2 20-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 70<br />
m.<br />
- die erhöhten Anforderungen an die Architektur, wie eine gute Einfügung in den städtebaulichen<br />
Kontext, die Fernwirkung, die volumetrische Ausbildung <strong>und</strong> die<br />
Materialisierung<br />
- das Aussenraumkonzept, welches auch ökologischen Ansprüchen genügt.<br />
2. Zonenvorschriften<br />
2.1 <strong>Bau</strong>zonen<br />
§ 6 Gr<strong>und</strong>masse <strong>und</strong> Zuordnungen<br />
1 In den <strong>Bau</strong>zonen gelten, unter Vorbehalt spezieller <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Zonenvorschriften, folgende<br />
Gr<strong>und</strong>masse <strong>und</strong> Zuordnungen:<br />
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