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Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

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6. Schluss- <strong>und</strong> Übergangsbestimmung<br />

§ 90 Inkrafttreten<br />

1 Die vorliegende <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> <strong>inkl</strong>usive Nutzungsplan tritt mit der kantonalen<br />

Genehmigung in Kraft.<br />

2 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen <strong>Bau</strong>gesuche werden auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

revidierten <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> entschieden.<br />

3 Durch diese <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> werden aufgehoben:<br />

a) Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> vom 24. Januar 1995 (<strong>inkl</strong>usive Teiländerungen)<br />

b) Die Nutzungspläne Innenstadt, Kappelerhof/Allmend/Meierhof, Rütihof, Dättwil vom 23.<br />

Oktober 2001 (<strong>inkl</strong>usive Teiländerungen)<br />

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