21.01.2014 Aufrufe

Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Einwohnerrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>,<br />

gestützt auf § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />

vom 19. Dezember 1978 1 <strong>und</strong> § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>wesen<br />

vom 19. Januar 1993 2 , nach Einsicht in den Planungsbericht des <strong>Stadt</strong>rats vom .... 3<br />

gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000,<br />

beschliesst:<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

1 Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> (<strong>BNO</strong>) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umwelt<strong>und</strong><br />

<strong>Bau</strong>recht. Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet.<br />

2 Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen <strong>und</strong> kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.<br />

§ 2 Ziele<br />

1 Die wesentlichen Ziele der <strong>BNO</strong> mit der rechtlichen Bedeutung von Planungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

sind:<br />

− die ökonomisch <strong>und</strong> ökologisch sinnvolle Nutzung <strong>und</strong> Erschliessung des <strong>Bau</strong>gebiets;<br />

− die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten <strong>und</strong> Erholen;<br />

− die Förderung einer guten Wohnqualität <strong>und</strong> preisgünstiger Wohnmöglichkeiten;<br />

− die Förderung der wirtschaftlichen Prosperität;<br />

− die Förderung einer guten Siedlungs-, Freiraum- <strong>und</strong> Architekturqualität;<br />

− die Pflege des Ortsbilds;<br />

− die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der siedlungsökologischen <strong>und</strong> landschaftlichen Qualitäten;<br />

− der Schutz der Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Lebensräume<br />

vor schädlichen Einwirkungen, namentlich des Verkehrs<br />

Jede raumwirksame Tätigkeit soll unter Schonung der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen wie<br />

Boden, Luft <strong>und</strong> Wasser erfolgen.<br />

2 Die Planungsziele sind als Beurteilungsmassstab für alle raumwirksamen Tätigkeiten verbindlich.<br />

§ 3 Planungsinstrumente<br />

1 Gr<strong>und</strong>eigentümerverbindliche Planungsinstrumente sind die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong>,<br />

der Nutzungsplan, Sondernutzungspläne sowie insbesondere folgende, vom Einwohnerrat<br />

erlassene Reglemente:<br />

- Altstadtreglement<br />

- Reklamereglement<br />

- Reglement über die Ersatzabgaben für nicht erstellte Parkfelder<br />

- Gebührenreglement zur <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong>.<br />

1 SAR 171.100.<br />

2 SAR 713.100.<br />

3 Abrufbar unter www.baden.ch<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!