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Bau- und Nutzungsordnung inkl. Anhänge (BNO ... - Stadt Baden

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§ 40 Inventarobjekte<br />

1 Die Inventarobjekte zeichnen sich durch ihre architekturhistorische, städtebauliche oder<br />

historische Bedeutung oder einen typologischen Stellenwert aus <strong>und</strong> werden im behördenverbindlichen<br />

Verzeichnis der Inventarobjekte aufgeführt.<br />

2 Bei <strong>Bau</strong>absichten an einem Inventarobjekt berät die Abteilung Planung <strong>und</strong> <strong>Bau</strong> die Eigentümer.<br />

Sie stützt sich dabei auf das Verzeichnis der Inventarobjekte.<br />

3 Der <strong>Stadt</strong>rat kann auf seine Kosten Fachgutachten einholen.<br />

§ 41 Verzeichnisse<br />

Das Verzeichnis der Gartenanlagen, das Verzeichnis der <strong>Bau</strong>denkmäler sowie das Verzeichnis<br />

der Inventarobjekte werden veröffentlicht. 4<br />

§ 42 Umgebungsschutz<br />

In der Umgebung von Schutzobjekten können nötigenfalls störende <strong>Bau</strong>teile untersagt<br />

sowie weitergehende Auflagen zur Gestaltung gemacht werden.<br />

§ 43 Beiträge<br />

Zum Erreichen der Schutzziele kann der <strong>Stadt</strong>rat für Schutzobjekte <strong>und</strong> in reduziertem<br />

Mass für Inventarobjekte <strong>und</strong> Objekte in Ensembleschutzzonen auf Antrag Beiträge ausrichten.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat regelt die Einzelheiten in einem Reglement.<br />

§ 44 Wiederherstellungspflicht<br />

Wer ein Schutzobjekt rechtswidrig verändert, beeinträchtigt, beseitigt, zerstört oder verwahrlosen<br />

lässt, ist zur Wiederherstellung auf eigene Kosten verpflichtet.<br />

§ 45 Unterhalt <strong>und</strong> Pflege der Schutzzonen <strong>und</strong> -objekte des Naturschutzes<br />

Unterhalt <strong>und</strong> Pflege der Schutzzonen <strong>und</strong> -objekte im Bereich des Naturschutzes sowie<br />

allfällige Abgeltungsansprüche der Gr<strong>und</strong>eigentümer bzw. Bewirtschafter werden durch<br />

privatrechtliche Vereinbarungen oder Bewirtschaftungsverträge zwischen Kanton bzw.<br />

Gemeinde <strong>und</strong> Bewirtschafter festgelegt <strong>und</strong> sichergestellt.<br />

4 Abrufbar unter www.baden.ch<br />

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