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49/2013 - Stadt Hagenbach

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<strong>Hagenbach</strong> - 16 - Ausgabe <strong>49</strong>/<strong>2013</strong> I 6.12.<strong>2013</strong><br />

(3) Schadensersatzpflicht der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde<br />

für vom Benutzer oder Mieter mitgebrachte Gegenstände,<br />

Wertsachen, Kleidungsstücke und Geräte, die beschädigt wurden<br />

oder abhanden gekommen sind, ist ausgeschlossen.<br />

(4) Von dieser Benutzungsordnung bleibt die Haftung der Ortsgemeinde<br />

als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand<br />

von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.<br />

(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde oder<br />

der Verbandsgemeinde an den überlassenen Anlagen, Einrichtungen,<br />

Geräten und Zugangswegen durch seine Nutzung der Grillhütte<br />

entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, der Ortsgemeinde und<br />

Verbandsgemeinde unverzüglich alle aufgetretenen Schäden zu<br />

melden.<br />

(6) Die Ortsgemeinde kann den Abschluss einer ausreichenden<br />

Haftpflichtversicherung, die auch Miet-, Sach- und Obhutschäden<br />

abdeckt, beim Abschluss des Mietvertrages fordern. Durch diese Versicherung<br />

sollen auch die Freistellungsansprüche abgedeckt sein.<br />

§ 10<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Der Erfüllungsort ist Scheibenhardt, der Gerichtsstand ist Kandel.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

Scheibenhardt, 27. November <strong>2013</strong><br />

Edwin Diesel, Ortsbürgermeister<br />

Anlage 1<br />

Gebührenordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Scheibenhardt<br />

(1) für die gesamte Anlage einschließlich der 50,00 €<br />

Nebenräume für Scheibenhard(t)er Gruppen pro Tag<br />

(2) für die gesamte Anlage einschließlich der 100,00 €<br />

Nebenräume für auswärtige Gruppen pro Tag<br />

(3) für Schulklassen 50,00 €<br />

(4) Entschädigung des Hüttenwartes 20,00 €<br />

(5) Entschädigung für nicht beseitigte, gefüllte<br />

Müllsäcke je Sack 5,00 €<br />

(6) Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet.<br />

Strom je kw/h 0,50 €<br />

Wasser je m 3 4,00 €<br />

Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 €<br />

Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

◗◗<br />

Nikolaus und Krampusse kommen<br />

nach Scheibenhardt<br />

Am Samstag, 07.12.13 ab 17.00 Uhr<br />

auf dem Festplatz<br />

Der Festplatz wird wieder brennen“, sagt Reinhard Guckert, Organisator<br />

des dritten Krampus-Rummels am Samstag in Scheibenhardt.<br />

Eine noch spektakulärere Show als bei den letzten beiden<br />

Events und mit noch mehr Holzmasken in zotteligen Ziegen- und<br />

Schafsfellen, gefolgt von Teufeln und Sensemännern sollen die<br />

Zuschauer in ihren Bann ziehen.<br />

Bereits im letzten Jahr machten die schaurigschönen Gestalten<br />

einen solchen Eindruck, dass man die Augen nicht von ihnen lassen<br />

konnte.<br />

Eine einzigartige Feuershow rundet die Veranstaltung ab. Mit dabei<br />

sind in diesem Jahr auch die Speyrer Brezlkracher mit ihrer Guggemusik.<br />

Der Krampusbrauch<br />

Der Krampus ist im alpenländischen Brauchtum eine Schreckgestalt<br />

der Adventszeit, die den heiligen Nikolaus begleitet. Während<br />

der Nikolaus die braven Kinder beschenkt, werden die unartigen<br />

vom Krampus, dem bösartigen Widerpart des Nikolaus, bestraft.<br />

Die „Krampusse“ sind männliche Gestalten und ähneln in ihrem<br />

Aussehen dem Teufel ebenso wie mystischen Tiergestalten. Sie<br />

tragen Kostüme aus Schaaf- oder Ziegenfellen, einen Rossschweif<br />

oder Kuhschwanz und eine Weidenrute sowie einen Ledergürtel<br />

mit großen Glocken.<br />

Die großen, oft kostbaren Holzmasken aus Zirben- oder Lindenholz<br />

zeigen teuflische oder animalische Züge. Hörner von Ziegen,<br />

Schafböcken, Kühen oder selten sogar von Steinböcken krönen die<br />

Masken.<br />

Auf dem Rücken tragen sie eine sogenannte Butte (bairisch<br />

„Kraxn“), in dem - der Sage nach - böse Kinder mitgenommen<br />

werden.<br />

Sie sind eine grölende, drohende und fauchende Meute, die immer<br />

unerwartet und plötzlich auftauchten, durch die Gassen rasen<br />

und ebenso schnell wieder verschwinden. Oft werden sie auch<br />

als Horde auf einem großen Hänger, der von einem Traktor gezogen<br />

wird, auf den Dorf- oder Hauptplatz gefahren, wo eine Menge<br />

Schaulustiger wartet. Mit Ketten und Peitschen bewaffnet, rasseln<br />

und schlagen die Krampusse wild um sich. Das laute Klingen der<br />

„Rollen“ soll angeblich die bösen Winter-Geister vertreiben. Zu<br />

diesem Spiel gehört, dass das Publikum - besonders die jungen<br />

Mädchen - die Krampusse neckten, reizen und verspotten um<br />

dann kreischend und schreiend davonzulaufen ohne erwischt zu<br />

werden.<br />

Sehen Sie bei dem Krampusrummel eine ganz andere Art von<br />

Fackeln und Feuer, begleitet mit mystischer Musik.<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

Aus der<br />

VG HAGENBACH<br />

wird berichtet<br />

◗ ◗ Bekanntmachung<br />

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung<br />

und Meldung der Abgabe, Verwendung und<br />

Verwertung <strong>2013</strong><br />

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2014<br />

- aus eigenen Erzeugnissen -<br />

Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie<br />

nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte<br />

Erzeugergemeinschaft abliefern.<br />

Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften<br />

müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse<br />

abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden<br />

Mitgliedern übernehmen.<br />

Ausnahme:<br />

Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur<br />

Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil<br />

ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung<br />

der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft<br />

abgelieferten Erzeugnisse befreit.<br />

- aus fremden Erzeugnissen -<br />

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder<br />

deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien,<br />

die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem<br />

Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost,<br />

teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen.<br />

Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des<br />

hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes,<br />

Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert<br />

abgegebenen Erzeugnisse.

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