SDBL SOLVO N AEROSOL 2009 - Buchem Chemie + Technik ...
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG)<br />
Nr. 1907/2006<br />
<strong>SOLVO</strong> N <strong>AEROSOL</strong><br />
Revisionsstand: Druckdatum: Version: 01<br />
10.<strong>2009</strong> 05.11.09<br />
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG<br />
Geeignete Löschmittel : CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand<br />
mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum<br />
bekämpfen.<br />
Besondere Gefährdung durch den Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase<br />
Stoff, seine Verbrennungsprodukte möglich (CO, CO2)<br />
oder entstehende Gase : Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden<br />
Besondere Schutzausrüstung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen<br />
bei der Brandbekämpfung : Vollschutzanzug tragen<br />
Aus Sicherheitsgründen Wasser im Vollstrahl<br />
ungeeignete Löschmittel :<br />
Weitere Angaben: : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in<br />
Kanalisation gelangen<br />
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen<br />
Berstgefahr beim Erhitzen<br />
Behälter kann unter Brandbedingungen explodieren<br />
Dämpfe sind schwerer als Luft und verbreiten sich am<br />
Boden<br />
Entzündung über größere Entfernung möglich<br />
Brandklasse B: flüssig oder flüssig werdende Stoffe (DIN<br />
EN 2)<br />
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