2013-11-05 Newsletter 9 V2.1-final-IdF - Institut der Feuerwehr ...

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21.01.2014 Aufrufe

Inhalt Ausgabe 9, November 2013 Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz Neuerungen bei den Notruf- Verbindungen 112 und 110 Digitale Objektversorgung im Flughafen Köln/Bonn Leitstellenanbindung Musterprogrammierung für Endgeräte - Versuch macht klug! Nach dem Netzaufbau beginnt die Nachbesserung In Kürze… Personalien: Seit dem 01.10.2013 untestützt Herr Oberregierungsrat Jörg Leipe die Projektgruppe Digitalfunk der Abteilung 7 im MIK NRW. Vor seinem Wechsel in den Landesdienst arbeitete Herr Leipe bei der Stadt Frankfurt und beschäftigte sich dort auf Landesebene und bei der Berufsfeuerwehr mit dem Thema Digitalfunk. Zum 01.11.2013 verließ Herr Brandoberinspektor Mirco Westbomke die Projektgruppe ARDINI und gleichzeitig den Landesdienst. Das MIK NRW und das IdF NRW wünschen ihm viel Erfolg bei der Stadt Paderborn und sagen „Danke schön“. Ensc n nf . Neuer DMO Frequenzbereich 406,1 - 410 MHz (We) Was lange währt, wird endlich gut. Getreu diesem Motto lässt sich die Entwicklung um die Zuteilung der neuen Frequenzen für den Direktmodus im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beschreiben. Stehen den BOS bis jetzt für die Nutzung des Direktmodus lediglich 58 Frequenzen zur Verfügung, erhöht sich diese Anzahl durch die Neuzuteilung auf 156. Somit stehen den BOS wesentlich mehr DMO-Gesprächsgruppen zur Umsetzung ihrer Kommunikationsstrukturen im Digitalfunk zur Verfügung. Allein für die Feuerwehren erhöht sich die Anzahl der nutzbaren DMO- Rufgruppen von derzeit 6 auf 20. Darüber hinaus werden mehr DMO- Rufgruppen für überplanmäßigen Bedarf und für die Zusammenarbeit verschiedener BOS zur Verfügung stehen, analog den TMO-Rufgruppen für taktisch-betriebliche Zusammenarbeit (TBZ). Notwendig wurde die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches erst durch den erhöhten Bedarf an Frequenzen für die Basisstationen der Freifeldversorgung im Netzmodus (TMO). Mit der Zuteilung des Frequenzbereiches von 406,1 bis 410 MHz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) einen exklusiven Bereich für den Direktmodus zugewiesen. Durch die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches stehen den BOS zukünftig mehr DMO- Rufgruppen zur Verfügung als bisher. Jedoch hat die BNetzA mit der förmlichen Zuteilungsurkunde auch Auflagen verbunden. Um Störungen auszuschließen, wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 150 km rund um den Standort der Radioastronomie in Effelsberg (in der Eifel) vereinbart, in der die DMO-Rufgruppen aus dem Frequenzbereich 407 - 409,1 MHz nicht verwendet werden sollen. Gleichzeitig entfallen aber auch Auflagen der bisherigen Zuteilung, wonach lediglich Präferenzfrequenzen uneingeschränkt bundesweit verwendet werden dürfen und für zahlreiche DMO-Frequenzen ein Schutzabstand zur Staatsgrenze von bis zu 50 km galt. 1

Inhalt<br />

Ausgabe 9, November <strong>2013</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Neuer DMO Frequenzbereich<br />

406,1 - 410 MHz<br />

Neuerungen bei den Notruf-<br />

Verbindungen <strong>11</strong>2 und <strong>11</strong>0<br />

Digitale Objektversorgung<br />

im Flughafen Köln/Bonn<br />

Leitstellenanbindung<br />

Musterprogrammierung für<br />

Endgeräte - Versuch macht klug!<br />

Nach dem Netzaufbau beginnt<br />

die Nachbesserung<br />

In Kürze…<br />

Personalien:<br />

Seit dem 01.10.<strong>2013</strong> untestützt<br />

Herr Oberregierungsrat Jörg<br />

Leipe die Projektgruppe Digitalfunk<br />

<strong>der</strong> Abteilung 7 im MIK<br />

NRW. Vor seinem Wechsel in<br />

den Landesdienst arbeitete Herr<br />

Leipe bei <strong>der</strong> Stadt Frankfurt<br />

und beschäftigte sich dort auf<br />

Landesebene und bei <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr<br />

mit dem Thema<br />

Digitalfunk.<br />

Zum 01.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> verließ Herr<br />

Brandoberinspektor Mirco<br />

Westbomke die Projektgruppe<br />

ARDINI und gleichzeitig den<br />

Landesdienst. Das MIK NRW<br />

und das <strong>IdF</strong> NRW wünschen<br />

ihm viel Erfolg bei <strong>der</strong> Stadt<br />

Pa<strong>der</strong>born und sagen<br />

„Danke schön“.<br />

Ensc n nf .<br />

Neuer DMO Frequenzbereich<br />

406,1 - 410 MHz<br />

(We) Was lange währt, wird endlich gut. Getreu diesem Motto lässt sich die<br />

Entwicklung um die Zuteilung <strong>der</strong> neuen Frequenzen für den Direktmodus im<br />

Digitalfunk <strong>der</strong> Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)<br />

beschreiben.<br />

Stehen den BOS bis jetzt für die Nutzung des Direktmodus lediglich 58 Frequenzen<br />

zur Verfügung, erhöht sich diese Anzahl durch die Neuzuteilung auf<br />

156. Somit stehen den BOS wesentlich mehr DMO-Gesprächsgruppen zur<br />

Umsetzung ihrer Kommunikationsstrukturen im Digitalfunk zur Verfügung.<br />

Allein für die <strong>Feuerwehr</strong>en erhöht sich die Anzahl <strong>der</strong> nutzbaren DMO-<br />

Rufgruppen von <strong>der</strong>zeit 6 auf 20. Darüber hinaus werden mehr DMO-<br />

Rufgruppen für überplanmäßigen Bedarf und für die Zusammenarbeit verschiedener<br />

BOS zur Verfügung stehen, analog den TMO-Rufgruppen für taktisch-betriebliche<br />

Zusammenarbeit (TBZ).<br />

Notwendig wurde die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches erst durch<br />

den erhöhten Bedarf an Frequenzen für die Basisstationen <strong>der</strong> Freifeldversorgung<br />

im Netzmodus (TMO). Mit <strong>der</strong> Zuteilung des Frequenzbereiches von<br />

406,1 bis 410 MHz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />

für den Digitalfunk <strong>der</strong> Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

(BDBOS) einen exklusiven Bereich für den Direktmodus zugewiesen.<br />

Durch die Zuteilung eines neuen Frequenzbereiches stehen den BOS zukünftig mehr DMO-<br />

Rufgruppen zur Verfügung als bisher.<br />

Jedoch hat die BNetzA mit <strong>der</strong> förmlichen Zuteilungsurkunde auch Auflagen<br />

verbunden. Um Störungen auszuschließen, wurde eine Schutzzone mit einem<br />

Radius von 150 km rund um den Standort <strong>der</strong> Radioastronomie in Effelsberg<br />

(in <strong>der</strong> Eifel) vereinbart, in <strong>der</strong> die DMO-Rufgruppen aus dem Frequenzbereich<br />

407 - 409,1 MHz nicht verwendet werden sollen. Gleichzeitig entfallen<br />

aber auch Auflagen <strong>der</strong> bisherigen Zuteilung, wonach lediglich Präferenzfrequenzen<br />

uneingeschränkt bundesweit verwendet werden dürfen und für zahlreiche<br />

DMO-Frequenzen ein Schutzabstand zur Staatsgrenze von bis zu 50<br />

km galt.<br />

1


<strong>Newsletter</strong> ARDINI Nordrhein-Westfalen<br />

Ausgabe 9, November <strong>2013</strong><br />

Bedingt durch die Umstellung ergeben sich zwangsläufig<br />

auch Än<strong>der</strong>ungen bei den Gruppennamen. Die bisherigen<br />

Namen, zum Beispiel 301F, 302F, etc., können wegen <strong>der</strong><br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Verwechslung <strong>der</strong> unterschiedlichen Frequenzen<br />

während <strong>der</strong> Migrationszeit nicht weiter Verwendung<br />

finden. Die offizielle Bekanntgabe <strong>der</strong> neuen DMO-<br />

Rufgruppen wird in Nordrhein-Westfalen in Kürze per Einführungserlass<br />

geregelt. Nach einer Übergangszeit dürfen<br />

dann ab dem 01. August 2014 ausschließlich die neuen<br />

Frequenzen für den Direktmodus verwendet werden, um die<br />

frei werdenden Frequenzen <strong>der</strong> Freifeldversorgung widmen<br />

zu können.<br />

legen. Die Mobilfunknetzbetreiber kommen ihrer rechtlichen<br />

Verpflichtung zur Übermittlung von Standortdaten an die<br />

Notrufabfragestellen seit dem 23. Dezember 2012 nach und<br />

übermitteln mit dem Notruf die Koordinaten des Zellschwerpunktes<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Funkzelle. Gleichzeitig werden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Mobilfunklösung Kartenanwendungen<br />

zur Verfügung gestellt, über die die Lage <strong>der</strong> Funkzelle<br />

über Internet-Portale <strong>der</strong> Telekom, Vodafone, Telefonica<br />

und E-Plus abgefragt werden können.<br />

Neuerungen bei den Notruf-<br />

Verbindungen <strong>11</strong>2 und <strong>11</strong>0<br />

(Ma) Eines <strong>der</strong> wichtigsten technischen Themen für die<br />

Leitstellen ist die in <strong>der</strong> Planung befindliche Anbindung an<br />

den Digitalfunk (s. Beitrag zum Vergabeverfahren). Daneben<br />

dürfen jedoch an<strong>der</strong>e technische Neuerungen - insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus dem Bereich <strong>der</strong> Notrufabfrage - nicht aus<br />

dem Blick fallen. Zu den Entwicklungen aus diesem Bereich<br />

werden sich daher künftig auch in diesem <strong>Newsletter</strong> Beiträge<br />

finden.<br />

In <strong>der</strong> jüngeren Vergangenheit sind bei den Notrufverbindungen<br />

einige rechtliche Än<strong>der</strong>ungen in Kraft getreten, die<br />

zu Verbesserungen bei <strong>der</strong> Verfolgung des Notrufs, aber<br />

auch zu Anpassungsbedarf bei den Notrufabfragestellen<br />

führen werden. Aus <strong>der</strong> am 26. November 2012 geän<strong>der</strong>ten<br />

Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) ergibt sich<br />

für Telefondiensteanbieter und -netzbetreiber die rechtliche<br />

Verpflichtung, mit <strong>der</strong> Notrufverbindung Daten über den<br />

Standort zu übermitteln, von dem die Notrufverbindung ausgeht.<br />

In <strong>der</strong> Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR<br />

Notruf), die durch die Bundesnetzagentur zuletzt am 24.<br />

April <strong>2013</strong> ergänzt wurde, sind u. a. die technischen Festlegungen<br />

getroffen, die bei <strong>der</strong> Übermittlung von Standortdaten<br />

an die jeweilige Notrufabfragestelle zu beachten sind.<br />

Darstellung des Standortes <strong>der</strong> Mobilfunkbasisstation und des Versorgungsgebietes.<br />

(Quelle: Fa. E-Plus Service GmbH & Co. KG)<br />

Auch wenn expressis verbis eine Pflicht zur Auswertung<br />

<strong>der</strong> Notrufdaten für die Notrufabfragestellen nicht ausgesprochen<br />

wurde, ist die Auslesepflicht die logische Folge<br />

<strong>der</strong> Übermittlungspflicht <strong>der</strong> Mobilfunkanbieter. Es wird daher<br />

empfohlen, in den Notrufabfragestellen Einrichtungen<br />

zur Dekodierung <strong>der</strong> gleichzeitig mit den Notrufverbindungen<br />

übermittelten Standortdaten verfügbar zu haben, um<br />

die Notrufträger nicht absehbaren Haftungsrisiken auszusetzen.<br />

Die Positionsbestimmung von Mobilfunkendgeräten über<br />

die Ortungsplattform <strong>der</strong> Allianz OrtungsServices GmbH<br />

(AOS), mit <strong>der</strong> im Übrigen nicht alle Mobilfunknetzbetreiber<br />

kooperieren, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen über<br />

den 30.06.<strong>2013</strong> hinaus nicht mehr möglich sein.<br />

Standortdaten aus Festnetzen<br />

Für die Übermittlung von Standortangaben aus Festnetzen<br />

konnte <strong>der</strong> Stichtag 23. Dezember 2012 nicht für alle<br />

Festnetze gleichermaßen eingehalten werden, da die technischen<br />

Gesichtspunkte, aber auch <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

zu berücksichtigen sind. Manche Festnetze<br />

liefern zwar genaue und meistens aktuelle Adressdaten,<br />

aus ISDN-Teilnehmervermittlungsstellen z. Bsp. kommen<br />

aber keine Standortdaten.<br />

Standortdaten aus Mobilfunknetzen<br />

Bei Notrufverbindungen, die von Mobilfunkanschlüssen<br />

ausgehen, ist grundsätzlich <strong>der</strong> vom Mobilfunknetz erkannte<br />

Standort des Endgerätes zum Zeitpunkt des Erkennens des<br />

Verbindungswunsches anzugeben. Kann dieser Standort<br />

aus technischen Gründen nicht ermittelt werden (das ist<br />

<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Regelfall), so ist ersatzweise die Funkzelle, in<br />

<strong>der</strong> die Notrufverbindung ihren Ursprung hat, zugrunde zu<br />

2<br />

Zur Abfrage <strong>der</strong> Standortdaten aus Festnetzen wird an<br />

dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die BNetzA<br />

seit Jahren kostenfrei eine Abfragemöglichkeit <strong>der</strong> Kundendaten<br />

gem. §§ 108 und <strong>11</strong>2 TKG für die Notrufabfragestellen<br />

zur Verfügung stellt. Mit diesem System können alle<br />

Netzbetreiberdateien abgefragt werden. Erfor<strong>der</strong>lich sind<br />

lediglich die Bereitstellung von zusätzlicher Hardware sowie<br />

die Programmierung einer Schnittstelle zum Einsatzleitsystem.


<strong>Newsletter</strong> ARDINI Nordrhein-Westfalen<br />

Ausgabe 9, November <strong>2013</strong><br />

Notrufsysteme von Fahrzeugen<br />

Durch die Neuerungen in <strong>der</strong> NotrufV ist auch das automatische<br />

Herstellen einer Notrufverbindung ohne unmittelbares<br />

Tätigwerden eines Menschen durch in Kraftfahrzeugen<br />

installierte Einrichtungen zulässig.<br />

Paneuropäischer E-Call<br />

Eine EU-Anfor<strong>der</strong>ung, mit <strong>der</strong>en Umsetzung zum Jahr<br />

2015 zu rechnen ist, ist die Implementierung des paneuropäischen<br />

E-Calls. Im Falle eines Unfalls wird vollautomatisch<br />

ein Notruf zur nächstgelegenen Notrufabfragestelle<br />

aufgebaut und es werden Notrufdaten wie beispielsweise<br />

die Fahrzeug-ID-Nummer und die GPS-Position des Fahrzeugs<br />

übermittelt. Anschließend können <strong>der</strong> Anrufer und<br />

<strong>der</strong> Leitstellenmitarbeiter miteinan<strong>der</strong> sprechen.<br />

Anschluss bei <strong>der</strong> zuständigen Notrufabfragestelle zugeordnet.<br />

Darüber hinaus wurde für den Fall einer technischen<br />

Störung für jede Notrufabfragestelle eine Ersatzabfragestelle<br />

festgelegt.<br />

Sobald alle Bundeslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesnetzagentur die<br />

gefor<strong>der</strong>ten Daten fehlerfrei geliefert haben, kann das Verfahren<br />

nach § 3 NotrufV in Gang gesetzt werden. Es ist<br />

davon auszugehen, dass mit einer Umstellung von <strong>der</strong> ortsnetzbezogenen<br />

auf die gemeindebezogene Notrufroutung<br />

noch im Laufe dieses Jahres gerechnet werden kann.<br />

Digitale Objektversorgung im<br />

Flughafen Köln/Bonn<br />

Die Europäische Kommission strebt zum Oktober 2015 die Einführung<br />

eines automatisierten Notrufsystems in Kraftfahrzeugen an. Damit sollen im<br />

Falle eines Verkehrsunfalles einsatzrelevante Informationen an die Leitstelle<br />

übermittelt und eine Sprachverbindung aufgebaut werden.<br />

SYNC-Notrufassistent von FORD<br />

In <strong>der</strong> jüngsten Fassung <strong>der</strong> NotrufV wird erstmalig die<br />

Übertragung von synthetischer Sprache zugelassen. Diese<br />

Möglichkeit wird bereits jetzt von dem Automobilhersteller<br />

FORD mit dem automatischen Notrufassistenten<br />

(Emergency Assistance) auf <strong>der</strong> konzerneigenen SYNC-<br />

Plattform genutzt. Mit Hilfe des SYNC-Notruf-Assistenten<br />

können Fahrzeuginsassen nach einem Autounfall über ein<br />

Bluetooth-aktiviertes und mit dem System verbundenes<br />

Mobiltelefon einen direkten Anruf an die örtliche <strong>11</strong>2-<br />

Notrufabfragestelle tätigen. Der Anrufempfänger erhält sowohl<br />

synthetische verbale Angaben zum Unfall als auch die<br />

GPS-Informationen des Fahrzeugs.<br />

(Ma) Der BOS-Digitalfunk ist im Großraum Köln seit mehr<br />

als einem Jahr in <strong>der</strong> Luft. Auch am Flughafen Köln/Bonn<br />

können die Einsatzkräfte <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden in vielen<br />

Gebäudeteilen und auf dem gesamten Vorfeld digital funken.<br />

Allerdings dringt die Funkversorgung über die nahegelegenen<br />

Basisstationen nicht in alle Gebäudeteile. Parkhäuser,<br />

Tiefgeschosse, aber auch <strong>der</strong> ICE-Bahnhof und die<br />

Tunnelstrecken <strong>der</strong> deutschen Bahn werden nunmehr nach<br />

einer Absprache aller Beteiligten digital nachgerüstet. In<br />

einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium,<br />

<strong>der</strong> Flughafen-Gesellschaft, <strong>der</strong> Deutschen Bahn und dem<br />

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW<br />

wurden Regelungen getroffen, wer welchen Part übernimmt,<br />

um kurzfristig die vorhandene digitale Betriebsfunkanlage<br />

des Flughafens so zu erweitern, dass auch die Sicherheitsbehörden<br />

ihren BOS-Funk auf <strong>der</strong> vorhandenen Infrastruktur<br />

abwickeln können. Dann wäre nach dem Flughafen Düsseldorf<br />

auch <strong>der</strong> Flughafen Köln/Bonn vollumfänglich im<br />

BOS-Digitalfunk versorgt.<br />

Neuroutung <strong>der</strong> Notrufe <strong>11</strong>0 und <strong>11</strong>2<br />

Die TR Notruf sieht eine Festlegung <strong>der</strong> Notrufursprungsbereiche<br />

auf Basis von Verwaltungsgrenzen vor und regelt<br />

so die bundesweite Umstellung von <strong>der</strong> bisherigen ortsnetzbezogenen<br />

auf die gemeindebezogene Notruflenkung.<br />

Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen <strong>der</strong> landesweiten<br />

Festlegung <strong>der</strong> neuen Notrufursprungsbereiche je<strong>der</strong> einzelnen<br />

Gemeinde bzw. mehreren benachbarten Gemeinden<br />

sowohl für den Notruf <strong>11</strong>2 als auch für den Notruf <strong>11</strong>0 ein<br />

Das Vorfeld eines Flughafens wird in den meisten Fällen durch die Freifeldversorgung<br />

<strong>der</strong> umliegenden Basisstationen ausreichend versorgt. Blickt<br />

man aber tiefer hinein, endet die Funkversorgung oftmals hinter den Eingangstüren<br />

<strong>der</strong>artiger Großbauten. Abhilfe schaffen hier Gebäudefunkanlagen.<br />

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<strong>Newsletter</strong> ARDINI Nordrhein-Westfalen<br />

Ausgabe 9, November <strong>2013</strong><br />

Leitstellenanbindung<br />

Zuschlag erteilt, Eilentscheidung <strong>der</strong> Vergabekammer<br />

zugunsten des Landes<br />

(Ma) Die Anbindung <strong>der</strong> Leitstellen <strong>der</strong> nichtpolizeilichen<br />

Gefahrenabwehr hat die entscheidende Hürde genommen.<br />

Im Vergabeverfahren des Landesamtes für zentrale polizeiliche<br />

Dienste (LZPD) ist am <strong>05</strong>.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> <strong>der</strong> Zuschlag erteilt<br />

worden. Der unterlegene Bieter hat zwar von seinem Recht<br />

Gebrauch gemacht, einen Nachprüfungsantrag bei <strong>der</strong><br />

Vergabekammer Düsseldorf zu stellen, die Vergabekammer<br />

u.a. in den erweiterten Probebetrieben einem Praxistest<br />

unterzogen. Eine erste Überarbeitung soll im Herbst erfolgen.<br />

Dabei werden nicht nur die Rückmeldungen aus den<br />

Praxistests einbezogen, son<strong>der</strong>n auch zwischenzeitliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Fleetmappings. Auch die Neuzuordnung<br />

<strong>der</strong> DMO-Gruppen wird sich dann darin finden. Die zentrale<br />

Programmiervorlage wird auch künftig <strong>der</strong> beste und einfachste<br />

Weg sein, die abgestimmten aktuellen Einstellungen<br />

für das Digitalfunknetz zu nutzen. Die Verantwortung, diese<br />

aktuellen Einstellungen auch tatsächlich in die Geräte einzubringen,<br />

obliegt aber letztlich den vorhaltenden Stellen.<br />

Nach dem Netzaufbau beginnt die<br />

Nachbesserung<br />

hat allerdings im Eilverfahren dem Land gestattet, den Zuschlag<br />

zu erteilen. Innerhalb <strong>der</strong> Rechtsmittelfrist ist das<br />

OLG nicht angerufen worden, sodass die Entscheidung <strong>der</strong><br />

Vergabekammer Bestand hat. Zwar läuft das Hauptsacheverfahren,<br />

welches darüber befinden wird, ob <strong>der</strong> unterlegene<br />

Bieter zu Recht o<strong>der</strong> zu Unrecht ausgeschlossen wurde,<br />

weiter, <strong>der</strong> Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter wird<br />

davon allerdings nicht mehr berührt. Die Anbindung <strong>der</strong><br />

kommunalen Leitstellen an das Digitalfunknetz kann nun<br />

beginnen. Zunächst werden die Leitstellen <strong>der</strong> Städte Düsseldorf<br />

und Mönchengladbach sowie des Kreises Mettmann<br />

und des Rhein-Erft-Kreises in einem Pilotprojekt angebunden.<br />

(We) Die zahlreichen Probebetriebe zur Inbetriebnahme<br />

<strong>der</strong> Netzabschnitte sind sicherlich kein Selbstzweck. Sie<br />

dienen dazu, Schwachstellen aufzudecken um anschließend<br />

gezielt nachbessern zu können. Diese Nachbesserungen<br />

werden jetzt erstmals in Nordrhein-Westfalen in dem<br />

Teilnetzabschnitt 28.1 (Großraum Düsseldorf) umgesetzt, in<br />

dem am 09.01.2012 <strong>der</strong> Startschuss für den Digitalfunk in<br />

NRW gegeben wurde. Die zahlreichen Rückmeldungen <strong>der</strong><br />

Nutzer lieferten wichtige Erkenntnisse über notwendige Verbesserungen.<br />

Aus allen Bereichen, in denen Versorgungsdefizite<br />

festgestellt werden konnten, wurden zunächst fünf<br />

Gebiete mit flächenmäßiger großer Ausdehnung o<strong>der</strong> starker<br />

Infrastruktur ausgewählt und gezielte Definitionen von<br />

Feinjustierungsmaßnahmen festgelegt. Konkrete Nachbesserungen<br />

ergeben sich somit für die Städte Düsseldorf,<br />

Viersen, Grevenbroich, Willich und Mönchengladbach.<br />

Musterprogrammierung für<br />

Endgeräte - Versuch macht klug!<br />

(Wew) Als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit des <strong>Institut</strong>s<br />

<strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>, <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>en und Hilfsorganisationen<br />

wurden in einer Veranstaltung am 19.4.<strong>2013</strong> Programmiervorlagen<br />

für Endgeräte <strong>der</strong> Firmen Sepura, Motorola<br />

und Cassidian vorgestellt. Enthalten sind darin das aktuelle<br />

Fleetmapping für NRW und Grundeinstellungen für eine<br />

möglichst einheitliche Bedienung. Selbstverständlich ist<br />

auch das vorhandene Wissen um netzbeeinflussende Parameter<br />

eingeflossen, so dass bei Verwendung dieser Programmiervorlagen<br />

keine Störungen des Netzes durch<br />

"falsche" Programmierung entstehen können. Damit wird<br />

eine wichtige For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Feuerwehr</strong>welt nach zentralen<br />

Empfehlungen für die Endgeräte erfüllt. Die Musterprogrammierung,<br />

zu finden über die Landesanwendung OPTA-<br />

Generator in IG NRW, wird gut angenommen und <strong>der</strong>zeit<br />

Schwachstellen aufzudecken, das war und ist <strong>der</strong> Sinn <strong>der</strong> Probebetriebe.<br />

Nun gilt es, diese Netzabschnitte entsprechend nachzubessern.<br />

Die Bandbreite <strong>der</strong> möglichen Maßnahmen dabei ist vielfältig.<br />

In keinem Fall besteht die Notwendigkeit einer zusätzlichen<br />

Basisstation. Oftmals reicht es aus, die Antennenausrichtung<br />

zu än<strong>der</strong>n, die Sendeleistung <strong>der</strong> Basisstationen<br />

anzupassen o<strong>der</strong> ergänzende Netzelemente an bestehenden<br />

Standorten zu installieren. Derzeit steht die Festlegung<br />

<strong>der</strong> notwendigen Nachbesserungsmaßnahmen für den Teilnetzabschnitt<br />

27.1 an. Die Festlegung <strong>der</strong>artiger Maßnahmen<br />

erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den zuständigen<br />

Behörden, um <strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen an die neue Infrastruktur<br />

zukünftig erfüllen zu können.<br />

4<br />

Impressum:<br />

Ministerium für Inneres und Kommunales, V.i.S.d.P.: MR Ulrich Marten, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf<br />

Telefon 02<strong>11</strong>/871-01, Telefax 02<strong>11</strong> 871/3355, poststelle@mik.nrw.de, www.mik.nrw.de

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