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Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...

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PROJEKTGRUPPE ARDINI NRW<br />

von ARDIN am 10. 12. 2009 verabschiedete Version wurde im April 2011 überarbeitet<br />

St<strong>an</strong>d: April 2011<br />

7 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)<br />

7.1 EMVG<br />

Die Geräte müssen den Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzes über die Elektromagnetische<br />

Verträglichkeit von Betriebsmitteln 13 (Geräten) entsprechen, und es muss für die<br />

Geräte eine EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt sein (CE-Zeichen).<br />

Bei HRT sind die Antennen so zu optimieren, dass <strong>der</strong> max. auftretende SAR-Wert<br />

(spezifische Absorptionsrate) unter den von <strong>der</strong> „Internationalen Kommission für<br />

nichtionisierende Strahlung“ (ICNIRP) empfohlenen Grenzwert für Kopf und Rumpf<br />

liegt.<br />

7.2 Richtlinie 1999/5/EG<br />

Die Funkgeräte müssen grundsätzlich den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie 1999/5/EG<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funk<strong>an</strong>lagen<br />

und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer<br />

Konformität (Abl. EG L 91 S. 10) entsprechen.<br />

Die Einhaltung dieser als R&TTE Richtlinie bek<strong>an</strong>nten Richtlinie wird durch das CE-<br />

Zeichen dokumentiert (Konformitätserklärung).<br />

7.3 Kfz-Richtlinie<br />

Geräte und Beistellteile (elektrisch/elektronische Untereinheiten als Komponenten<br />

o<strong>der</strong> getrennte technische Einheiten), die für den Betrieb in Kraftfahrzeugen<br />

vorgesehen sind, müssen zusätzlich den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kfz-Richtlinie<br />

72/245/EWG erweitert durch die Richtlinie 95/54/EG 14 genügen und mit "e“<br />

gekennzeichnet sein.<br />

13 EMVG<br />

14 fortgeschrieben durch die Richtlinien 2004/104/EG und 2006/28/EG<br />

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