Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...
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PROJEKTGRUPPE ARDINI NRW<br />
von ARDIN am 10. 12. 2009 verabschiedete Version wurde im April 2011 überarbeitet<br />
St<strong>an</strong>d: April 2011<br />
7 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)<br />
7.1 EMVG<br />
Die Geräte müssen den Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzes über die Elektromagnetische<br />
Verträglichkeit von Betriebsmitteln 13 (Geräten) entsprechen, und es muss für die<br />
Geräte eine EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt sein (CE-Zeichen).<br />
Bei HRT sind die Antennen so zu optimieren, dass <strong>der</strong> max. auftretende SAR-Wert<br />
(spezifische Absorptionsrate) unter den von <strong>der</strong> „Internationalen Kommission für<br />
nichtionisierende Strahlung“ (ICNIRP) empfohlenen Grenzwert für Kopf und Rumpf<br />
liegt.<br />
7.2 Richtlinie 1999/5/EG<br />
Die Funkgeräte müssen grundsätzlich den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie 1999/5/EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funk<strong>an</strong>lagen<br />
und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer<br />
Konformität (Abl. EG L 91 S. 10) entsprechen.<br />
Die Einhaltung dieser als R&TTE Richtlinie bek<strong>an</strong>nten Richtlinie wird durch das CE-<br />
Zeichen dokumentiert (Konformitätserklärung).<br />
7.3 Kfz-Richtlinie<br />
Geräte und Beistellteile (elektrisch/elektronische Untereinheiten als Komponenten<br />
o<strong>der</strong> getrennte technische Einheiten), die für den Betrieb in Kraftfahrzeugen<br />
vorgesehen sind, müssen zusätzlich den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kfz-Richtlinie<br />
72/245/EWG erweitert durch die Richtlinie 95/54/EG 14 genügen und mit "e“<br />
gekennzeichnet sein.<br />
13 EMVG<br />
14 fortgeschrieben durch die Richtlinien 2004/104/EG und 2006/28/EG<br />
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