Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...
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PROJEKTGRUPPE ARDINI NRW<br />
von ARDIN am 10. 12. 2009 verabschiedete Version wurde im April 2011 überarbeitet<br />
St<strong>an</strong>d: April 2011<br />
4 St<strong>an</strong>dardfunktionalitäten Stationäre Funkgeräte (FRT)<br />
Stationäre Funkgeräte müssen mindestens die gleichen Leistungsmerkmale<br />
aufweisen wie Fahrzeugfunkgeräte. Darüber hinaus sind die folgenden For<strong>der</strong>ungen<br />
zu erfüllen:<br />
4.1 Netzsp<strong>an</strong>nung<br />
Die Geräte sind für den Anschluss <strong>an</strong> 230 V Wechselsp<strong>an</strong>nung / 50 Hz<br />
(gegebenenfalls über externes Netzgerät) vorzusehen. Das Ein- und Ausschalten<br />
von Funk- und Netzgerät muss über eine Bedienfunktion möglich sein.<br />
4.2 Abgesetzte Bedieneinheit<br />
Die Geräte sind für die ortsfeste Verwendung als einbaufähige Sprechfunkgeräte mit<br />
abgesetzten Bedieneinheiten vorzusehen.<br />
4.3 Abgesetzter Betrieb<br />
Uneingeschränkter abgesetzter Betrieb des Sende-Empf<strong>an</strong>gsteiles vom Bedienteil<br />
bis zu einer Entfernung von mindestens 100 m muss möglich sein.<br />
Es soll ein uneingeschränkt abgesetzter Betrieb des S/E-Gerätes vom Bedienteil<br />
über eine LAN-Verbindung eines bestehenden IP-Netzes möglich sein. Das<br />
Steuerprotokoll soll offen gelegt werden, so dass es möglich ist, über eine<br />
Fremdsoftware das Steuer-LAN sowie die NF-Wege (Hören und Sprechen),<br />
bedienen zu können. Ggf. notwendige Zusatzkomponenten sollen mit <strong>an</strong>geboten<br />
werden. Das Konzept soll aufgezeigt werden.<br />
4.4 Gehäuse<br />
Das FRT muss <strong>der</strong> Schutzart IP 52 entsprechen.<br />
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