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Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

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<strong>Lernzielkatalog</strong> mittlerer <strong>feuerwehrtechnischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Stand 23.8.2002<br />

Seite 37<br />

1.6.3 Verantwortung <strong>für</strong> die Einhaltung der UVV<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Pflichten de Feuerwehrangehörigen<br />

alle der Arbeitssicherheit dienen<strong>den</strong> Maßnahmen anwen<strong>den</strong> können<br />

E 3 / H 2<br />

UG<br />

Verantwortung wissen, dass jeder im Bereich der Arbeitssicherheit Verantwortung zu tragen<br />

hat<br />

-Träger der Feuerwehr (z.B. Bürgermeister)<br />

-Führungskräfte<br />

-Feuerwehrangehörige<br />

wissen, dass ordnungswidrig im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII<br />

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Unfallverhütungsvorschrift<br />

nach § 15 Abs. 1 o. 2 zuwiderhandelt, soweit sie <strong>für</strong> einen bestimmten<br />

Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist<br />

Einhaltung der UVV<br />

z. B. erforderliche Ausrüstung<br />

z. B. Einwirkung und Überwachung<br />

z.B. Benutzung PSA<br />

E 2 UG<br />

E 1 LV<br />

1.6.4 Unfallmeldung<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Arbeitsunfall wissen, dass Unfälle von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst als<br />

Arbeitsunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

stehen. Es besteht Anzeigepflicht<br />

E 2 LV<br />

1.6.5 Sicherheitsbeauftragter<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Sicherheitsbeauftragter<br />

erläutern, dass der Sicherheitsbeauftragte rechtlich <strong>den</strong> anderen Feuerwehrangehörigen<br />

gleichgestellt ist. Seine Aufgaben nennen.<br />

Nicht <strong>für</strong> die Durchführung der<br />

Unfallverhütung verantwortlich<br />

§ 22 Abs. 1 – 3 SGB VII<br />

E 1 LV

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