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Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

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<strong>Lernzielkatalog</strong> mittlerer <strong>feuerwehrtechnischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Stand 23.8.2002<br />

Seite 36<br />

1.6.2 Träger und Aufgaben der Unfallversicherung<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Träger der UV wissen, dass <strong>für</strong> die UV in der öffentlichen Feuerwehr die Unfallversicherungsträger<br />

der öffentlichen Hand zuständig sind<br />

z. B. Gemeindeunfallversicherungsverband,<br />

Unfallkassen,<br />

Feuerwehrunfallkassen<br />

E 1 LV<br />

Aufgaben der UV wissen, dass die Träger der UV ein Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften,<br />

Richtlinien usw.) zur Sicherheit und Gesundheitsschutz erlassen<br />

Aufgaben:<br />

-Prävention, d.h. Verhütung von Unfällen und wirksame erste Hilfe,<br />

-Rehabilitation, d.h. Wiederherstellung der Gesundheit,<br />

-Entschädigung, d.h. finanzielle Leistungen<br />

§ 1SGB VII<br />

§ 15 SGB VII<br />

E 1 LV<br />

Versicherte Personen<br />

wissen, das kraft Gesetz die im Feuerwehrdienst Tätigen und Teilnehmer<br />

an Ausbildungsveranstaltungen einschließlich der Lehren<strong>den</strong> versichert<br />

sind. Beschäftigte (Angestellte der BF und FF mit hauptamtlichen Kräften)<br />

sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Jugendfeuerwehrangehörige<br />

2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII<br />

2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII E 1 LV<br />

Versicherungsfälle wissen, dass Unfälle von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst als<br />

Arbeitsunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen<br />

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten<br />

Feuerwehrdienst wissen, dass Feuerwehrdienst alle dienstlichen Tätigkeiten der Feuerwehr<br />

angehörigen umfasst, insbesondere bei Ausbildung, Übung und Einsatz<br />

z. B. Weg von und zum <strong>Dienst</strong><br />

§§ 8 und 9 SGB VII<br />

E 2 UG<br />

<strong>Dienst</strong>sport<br />

Merkblatt (GUV 20.1.3) E 2 UG

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