Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst
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Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 32 1.4.2 Begründung und Arten der Beamtenverhältnisse Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Sachliche und persönliche Voraussetzungen wissen, dass die Berufung nur zulässig ist, zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und in das Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer die Voraussetzungen hat E 1 LV Arten der Beamtenverhältnisse wissen, dass sich die Vielzahl der Beamtenverhältnisse nach verschiedenen Kriterien einteilen lassen z. B. Unterscheidung nach dem - Dienstherrn - Bindung an den Dienstherrn - nach der Dauer des Beamtenverhältnisses ... E 1 LV erläutern, dass das Beamtenverhältnis begründet werden kann auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Widerruf und auf Probe E 1 LV Laufbahngruppen wissen, dass es vier Laufbahngruppen gibt Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst E 1 LV wissen, dass eine Laufbahngruppe die Zusammenfassung mehrerer Ämter auf Grundlage ihrer Zuordnung zu Besoldungsgruppen ist z. B. BesGr A 1, A 2 E 1 LV Laufbahn wissen, dass es innerhalb der einzelnen Laufbahngruppen zahlreiche Laufbahnen gibt z. B. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E 1 LV wissen, dass eine Laufbahn aller Ämter derselben Fachrichtung umfasst, die eine gleiche Vor- und Ausbildung oder gleichwertige Befähigung erfordern E 1 LV
Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 33 Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode wissen, dass es einer Ernennung bedarf zur: Arten der Ernennung - Begründung - Umwandlung - Anstellung - Verleihung eines Amtes - zur Beförderung - und als Sonderfall Aufstieg Beamtengesetz Einstellung Laufbahnverordnung Grundgehalt ändert sich nicht E 1 LV wissen, dass mit der Berufung in das Beamtenverhältnis das Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn erlischt E 1 LV wissen, dass die Ernennung durch Aushändigung d. Urkunde erfolgt Verwaltungsakt E 1 LV wissen, dass die Urkunde einen bestimmten Wortlaut haben muss E 1 LV Rechtsfolgen von Fehlern in Urkunden wissen, dass bei einer fehlerhaften Ernennung kein Beamtenverhältnis zu Stande gekommen ist Nichternennung Rücknahme Beamtengesetze E 1 LV 1.4.3 Rechte und Pflichten des Beamten Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Rechte des Beamten wissen, dass der Dienstherr für das Wohl seiner Beamten und seiner Familien Beamtengesetze im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zu sorgen hat Alimentationspflicht E 1 LV Pflichten des Beamten wissen, dass sich die Beamtenpflicht aus der Definition des Beamtenverhältnisses, den Aufgaben und den Gesetzen, Verordnungen usw. ergeben Beamtengesetze E 1 LV
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Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode<br />
wissen, dass es einer Ernennung bedarf zur:<br />
Arten der Ernennung<br />
- Begründung<br />
- Umwandlung<br />
- Anstellung<br />
- Verleihung eines Amtes<br />
- zur Beförderung<br />
- und als Sonderfall Aufstieg<br />
Beamtengesetz<br />
Einstellung<br />
Laufbahnverordnung<br />
Grundgehalt ändert sich nicht<br />
E 1 LV<br />
wissen, dass mit der Berufung in das Beamtenverhältnis das Arbeitsverhältnis<br />
zum <strong>Dienst</strong>herrn erlischt E 1 LV<br />
wissen, dass die Ernennung durch Aushändigung d. Urkunde erfolgt Verwaltungsakt E 1 LV<br />
wissen, dass die Urkunde einen bestimmten Wortlaut haben muss E 1 LV<br />
Rechtsfolgen von<br />
Fehlern in Urkun<strong>den</strong><br />
wissen, dass bei einer fehlerhaften Ernennung kein Beamtenverhältnis zu<br />
Stande gekommen ist<br />
Nichternennung<br />
Rücknahme<br />
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1.4.3 Rechte und Pflichten des Beamten<br />
Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />
Rechte des Beamten wissen, dass der <strong>Dienst</strong>herr <strong>für</strong> das Wohl seiner Beamten und seiner Familien<br />
Beamtengesetze<br />
im Rahmen des <strong>Dienst</strong>- und Treueverhältnisses zu sorgen hat Alimentationspflicht E 1<br />
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Pflichten des Beamten<br />
wissen, dass sich die Beamtenpflicht aus der Definition des Beamtenverhältnisses,<br />
<strong>den</strong> Aufgaben und <strong>den</strong> Gesetzen, Verordnungen usw. ergeben<br />
Beamtengesetze<br />
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