Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

21.01.2014 Aufrufe

Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 32 1.4.2 Begründung und Arten der Beamtenverhältnisse Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Sachliche und persönliche Voraussetzungen wissen, dass die Berufung nur zulässig ist, zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und in das Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer die Voraussetzungen hat E 1 LV Arten der Beamtenverhältnisse wissen, dass sich die Vielzahl der Beamtenverhältnisse nach verschiedenen Kriterien einteilen lassen z. B. Unterscheidung nach dem - Dienstherrn - Bindung an den Dienstherrn - nach der Dauer des Beamtenverhältnisses ... E 1 LV erläutern, dass das Beamtenverhältnis begründet werden kann auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Widerruf und auf Probe E 1 LV Laufbahngruppen wissen, dass es vier Laufbahngruppen gibt Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst E 1 LV wissen, dass eine Laufbahngruppe die Zusammenfassung mehrerer Ämter auf Grundlage ihrer Zuordnung zu Besoldungsgruppen ist z. B. BesGr A 1, A 2 E 1 LV Laufbahn wissen, dass es innerhalb der einzelnen Laufbahngruppen zahlreiche Laufbahnen gibt z. B. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E 1 LV wissen, dass eine Laufbahn aller Ämter derselben Fachrichtung umfasst, die eine gleiche Vor- und Ausbildung oder gleichwertige Befähigung erfordern E 1 LV

Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 33 Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode wissen, dass es einer Ernennung bedarf zur: Arten der Ernennung - Begründung - Umwandlung - Anstellung - Verleihung eines Amtes - zur Beförderung - und als Sonderfall Aufstieg Beamtengesetz Einstellung Laufbahnverordnung Grundgehalt ändert sich nicht E 1 LV wissen, dass mit der Berufung in das Beamtenverhältnis das Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn erlischt E 1 LV wissen, dass die Ernennung durch Aushändigung d. Urkunde erfolgt Verwaltungsakt E 1 LV wissen, dass die Urkunde einen bestimmten Wortlaut haben muss E 1 LV Rechtsfolgen von Fehlern in Urkunden wissen, dass bei einer fehlerhaften Ernennung kein Beamtenverhältnis zu Stande gekommen ist Nichternennung Rücknahme Beamtengesetze E 1 LV 1.4.3 Rechte und Pflichten des Beamten Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Rechte des Beamten wissen, dass der Dienstherr für das Wohl seiner Beamten und seiner Familien Beamtengesetze im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zu sorgen hat Alimentationspflicht E 1 LV Pflichten des Beamten wissen, dass sich die Beamtenpflicht aus der Definition des Beamtenverhältnisses, den Aufgaben und den Gesetzen, Verordnungen usw. ergeben Beamtengesetze E 1 LV

<strong>Lernzielkatalog</strong> mittlerer <strong>feuerwehrtechnischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Stand 23.8.2002<br />

Seite 33<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode<br />

wissen, dass es einer Ernennung bedarf zur:<br />

Arten der Ernennung<br />

- Begründung<br />

- Umwandlung<br />

- Anstellung<br />

- Verleihung eines Amtes<br />

- zur Beförderung<br />

- und als Sonderfall Aufstieg<br />

Beamtengesetz<br />

Einstellung<br />

Laufbahnverordnung<br />

Grundgehalt ändert sich nicht<br />

E 1 LV<br />

wissen, dass mit der Berufung in das Beamtenverhältnis das Arbeitsverhältnis<br />

zum <strong>Dienst</strong>herrn erlischt E 1 LV<br />

wissen, dass die Ernennung durch Aushändigung d. Urkunde erfolgt Verwaltungsakt E 1 LV<br />

wissen, dass die Urkunde einen bestimmten Wortlaut haben muss E 1 LV<br />

Rechtsfolgen von<br />

Fehlern in Urkun<strong>den</strong><br />

wissen, dass bei einer fehlerhaften Ernennung kein Beamtenverhältnis zu<br />

Stande gekommen ist<br />

Nichternennung<br />

Rücknahme<br />

Beamtengesetze<br />

E 1 LV<br />

1.4.3 Rechte und Pflichten des Beamten<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Rechte des Beamten wissen, dass der <strong>Dienst</strong>herr <strong>für</strong> das Wohl seiner Beamten und seiner Familien<br />

Beamtengesetze<br />

im Rahmen des <strong>Dienst</strong>- und Treueverhältnisses zu sorgen hat Alimentationspflicht E 1<br />

LV<br />

Pflichten des Beamten<br />

wissen, dass sich die Beamtenpflicht aus der Definition des Beamtenverhältnisses,<br />

<strong>den</strong> Aufgaben und <strong>den</strong> Gesetzen, Verordnungen usw. ergeben<br />

Beamtengesetze<br />

E 1 LV

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