Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

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Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 26 1.2.7 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erläutern, warum dieser Grundsatz bei allen Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen Erfolg und Maßnahme dürfen nicht außer Verhältnis stehen E 2 UG 1..2.8 Amtshilfe, überörtliche Hilfe Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Überörtliche Hilfe erläutern, dass die Nachbarschaftshilfe auch zu den Aufgaben der Gemeinde gehört Auf Anforderung nach Brandschutzgesetz E 2 UG Amtshilfe erläutern, dass zur Amtshilfe Voraussetzungen gehören, dass es aber auch Grenzen der Amtshilfe gibt Grundgesetz Verwaltungsverfahrengesetz Brandschutzgesetz E 2 UG 1.2.9 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Begriffe wissen, was Schadenfeuer, Unglücksfall und öffentlicher Notstand bedeuten E 1 LV wissen, was unter einer leistungsfähigen Feuerwehr zu verstehen ist E 1 LV

Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 27 1.2.10 Gebühren bei der Feuerwehr Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Gebührenpflichtige wissen, wann bzw. ab wann ein Einsatz gebührenpflichtig ist oder wird BMA, böswillige Alarmierung Einsätze E 1 LV Verfahren der Gebührenerhebung wissen, welche notwendigen Angaben einzuholen bzw. zu machen sind E 1 LV 1.2.11 Feuerwehr im Straßenverkehr Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode § 3 StVO die zulässigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten wissen E 2 UG einen Anhalteweg nach Faustformeln berechnen und anwenden können, die Grundregeln für die Wahl der Fahrgeschwindigkeit erläutern können Verkehrszeichen, Fahren auf Sicht E 2 UG § 4 StVO Faustregeln zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes erläutern können Tachowert, Sekundenregel E 2 UG § 5 StVO die Möglichkeiten des Rechtsüberholens wiedergeben und erläutern können Autobahnen, Rad- und Mofafahrer, Fahrbahnmarkierung E 2 UG § 8 StVO die Regeln der Vorfahrt nach dem Grundsatz rechts vor links erklären können Verbindung §§ 8 und 9 E 1 LV

<strong>Lernzielkatalog</strong> mittlerer <strong>feuerwehrtechnischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Stand 23.8.2002<br />

Seite 27<br />

1.2.10 Gebühren bei der Feuerwehr<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

Gebührenpflichtige wissen, wann bzw. ab wann ein Einsatz gebührenpflichtig ist oder wird BMA, böswillige Alarmierung<br />

Einsätze<br />

E 1 LV<br />

Verfahren der Gebührenerhebung<br />

wissen, welche notwendigen Angaben einzuholen bzw. zu machen sind<br />

E 1 LV<br />

1.2.11 Feuerwehr im Straßenverkehr<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode<br />

§ 3 StVO<br />

die zulässigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten wissen E 2 UG<br />

einen Anhalteweg nach Faustformeln berechnen und anwen<strong>den</strong> können,<br />

die Grundregeln <strong>für</strong> die Wahl der Fahrgeschwindigkeit erläutern können<br />

Verkehrszeichen,<br />

Fahren auf Sicht E 2 UG<br />

§ 4 StVO Faustregeln zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes erläutern können Tachowert, Sekun<strong>den</strong>regel<br />

E 2 UG<br />

§ 5 StVO die Möglichkeiten des Rechtsüberholens wiedergeben und erläutern können<br />

Autobahnen, Rad- und Mofafahrer,<br />

Fahrbahnmarkierung E 2 UG<br />

§ 8 StVO die Regeln der Vorfahrt nach dem Grundsatz rechts vor links erklären können<br />

Verbindung §§ 8 und 9<br />

E 1 LV

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