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Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst

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<strong>Lernzielkatalog</strong> mittlerer <strong>feuerwehrtechnischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Stand 23.8.2002<br />

Seite 19<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode<br />

erläutern, dass in der Regel ein Bundesland sich gliedert in Regierungsbezirke,<br />

Landkreise, Kreisfreie Städte, große Kreisstädte und Gemein<strong>den</strong> E 2 UG<br />

wissen, dass es auch Stadtstaaten gibt Berlin, Hamburg, Bremen E 1 LV<br />

Organe des Bundes erläutern, dass die obersten Staatsorgane unterschiedliche Aufgaben haben<br />

z. B. Bundesrat als Vertretung<br />

der Länder beim Bund oder<br />

Bundestag, Gesetzgebung<br />

E 2 UG<br />

wissen, dass der gemeinsame Ausschuss streng genommen zu <strong>den</strong> Organen<br />

der Bundesrepublik gehört<br />

Notparlament GG<br />

Art. 115 E 1 LV<br />

1.1.5 Gewaltenteilung und Gesetzgebungskompetenz<br />

Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe / Methode<br />

Gewaltenteilung erläutern, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist und somit der Legislative<br />

Grundsatz der Gewaltenteilung gilt<br />

Exekutive<br />

Judikative<br />

E 2 UG<br />

erläutern, dass die Gewaltenteilung durch besondere Organe ausgeübt<br />

wird<br />

GG Art. 20, Abs. 2<br />

E 2 UG

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