21.01.2014 Aufrufe

GUV-V C53 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen

GUV-V C53 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen

GUV-V C53 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

M U S T E R - U V V<br />

I. Geltungsbereich<br />

Geltungsbereich<br />

<strong>GUV</strong>-V C 53<br />

§ 1. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Feuerwehreinrichtungen<br />

und Feuerwehrdienst.<br />

II. Begriffsbestimmungen<br />

Begriffsbestimmungen<br />

§ 2. Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind:<br />

1. Feuerwehren Einheiten, die nach lan<strong>des</strong>rechtlichen Bestimmungen<br />

als Feuerwehren aufgestellt sind;<br />

2. Feuerwehr- alle für den Feuerwehrdienst eingesetzten sächlichen<br />

einrichtungen Mittel, insbeson<strong>der</strong>e bauliche Anlagen, Fahrzeuge,<br />

Geräte und Ausrüstungen, ausgenommen Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe;<br />

3. Feuerwehr- Personen, die aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind<br />

angehörige (Feuerwehrdienst Leistende, Feuerwehranwärter und<br />

Angehörige <strong>der</strong> Jugendfeuerwehren);<br />

4. Feuerwehr- dienstliche Tätigkeiten <strong>der</strong> Feuerwehrangehörigen,<br />

dienst<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Ausbildung, Übung und Einsatz;<br />

5. Einsatzort die Stelle, an <strong>der</strong> die Feuerwehr dienstlich tätig wird;<br />

6. Unternehmer <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Feuerwehr nach lan<strong>des</strong>rechtlichen Vorschriften.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!