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Anlage - des Main-Kinzig-Kreises

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95<br />

75<br />

Völzberg<br />

Lichenroth<br />

Wüstenwillenroth<br />

Freiensteinau<br />

FB<br />

24<br />

Kirchbracht<br />

Illnhausen<br />

Mauswinkel<br />

Wettges<br />

Rebsdorf<br />

Holzmühl Hintersteinau<br />

98<br />

Neustall 99<br />

Uerzell<br />

Wallroth<br />

Böß-Gesäß<br />

Fischborn<br />

Bösgesäß<br />

71<br />

74 75<br />

Oberreichenbach<br />

Unterreichenbach<br />

Rabenstein<br />

Ulmbach<br />

Kressenbach<br />

Breitenbach<br />

Klosterhöfe<br />

92<br />

93<br />

Hutten<br />

92 93<br />

Gund<br />

FB<br />

24<br />

Hitzkirchen<br />

Helfersdorf<br />

Birstein<br />

Hettersroth<br />

72 74<br />

76<br />

Obersotzbach<br />

Untersotzbach<br />

Kerbersdorf<br />

Sarrod<br />

Schlüchtern<br />

91 92 93 95 98<br />

Niederzell<br />

90<br />

Elm<br />

Herolz<br />

Vollmerz<br />

93<br />

92<br />

Leisenwald<br />

Waldensberg<br />

Streitberg<br />

Spielberg<br />

73<br />

Hellstein<br />

Neuenschmidten<br />

Schlierbach<br />

Kath.Willenroth<br />

Wahlert<br />

Eckartsroth Romsthal<br />

Udenhain<br />

Marborn<br />

Steinau<br />

77<br />

90<br />

Bellings<br />

Ahlersbach<br />

Hohenzell<br />

Sannerz<br />

Weiperz<br />

91 96<br />

Sterbfr<br />

Bad Soden<br />

94 95<br />

Ahl<br />

Seidenroth<br />

Breunings<br />

Haag<br />

374<br />

FB<br />

44<br />

Büdingen<br />

Breitenborn<br />

66 67<br />

Wächtersbach<br />

71<br />

72<br />

Wittgenborn<br />

Hesseldorf<br />

Weilers<br />

Neudorf<br />

65<br />

76<br />

80<br />

Salmünster<br />

Hausen<br />

Ahlsberg<br />

99<br />

Marjoß<br />

Neuengronau<br />

Altengronau<br />

Altwiedermus<br />

Mittel-Gründau<br />

uß<br />

Hüttengesäß<br />

Niedergründau<br />

Lieblos<br />

Hain-Gründau<br />

Gettenbach<br />

59 60<br />

63 64<br />

62<br />

67 68<br />

Roth<br />

50<br />

61<br />

66<br />

374<br />

Gelnhausen<br />

61<br />

73<br />

VB<br />

95<br />

77<br />

Kassel<br />

Wirtheim<br />

69<br />

81 82 83<br />

77<br />

80<br />

81<br />

Aufenau<br />

84 85<br />

Bad Orb<br />

82<br />

83<br />

83<br />

Mernes<br />

Burgjoß<br />

Jossa<br />

8055<br />

94 97<br />

8055 8056<br />

Rothenbergen<br />

Altenhaßlau<br />

Langenselbold<br />

Hailer<br />

Meerholz<br />

62<br />

Neuenhaßlau<br />

Niedermittlau<br />

Lützelhausen<br />

Geißlitz<br />

51<br />

Gondsroth<br />

Großenhausen<br />

63<br />

Bernbach<br />

h Oberrodenbach<br />

Somborn<br />

Altenmittlau<br />

Horbach<br />

52<br />

38 50 52 53<br />

AB<br />

AB<br />

AB<br />

30<br />

55<br />

Neuses<br />

rk<br />

30<br />

31<br />

Albstadt<br />

AB<br />

31<br />

Michelbach<br />

Eidengesäß<br />

Breitenborn<br />

82<br />

83<br />

Lanzingen<br />

82<br />

Lettgenbrunn<br />

Roßbach 64 65 69<br />

64<br />

Bieber<br />

Oberndorf<br />

Pfaffenhausen<br />

NahverkehrsplaN<br />

Flörsbach<br />

MaiN-kiNzig-kreis<br />

Lohrhaupten<br />

Kempfenbrunn<br />

2013 - 2018<br />

Mosborn<br />

Schöllkrippen<br />

eNtwurf<br />

Mai 2013


Nahverkehrsplan<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

2013 - 2018<br />

Entwurf<br />

Bearbeitung<br />

IG Dreieich Bahn GmbH<br />

63303 Dreieich<br />

Felix Esselborn<br />

Lutz Sebbesse<br />

Alex Müller<br />

im Auftrag der<br />

KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong><br />

63450 Hanau<br />

Dreieich und Hanau, im Mai 2013


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................. 3<br />

Vorwort ................................................................................................................. 8<br />

I Einleitung und Rechtsrahmen ....................................................................... 10<br />

1 Einleitung ............................................................................................................10<br />

1.1 Aufgaben, Inhalte und Wirkungen <strong>des</strong> Nahverkehrsplans........................10<br />

1.2 Ausrichtung der Vorgaben ........................................................................11<br />

1.3 Formaler Aufbau <strong>des</strong> Nahverkehrsplans ...................................................12<br />

1.4 Beteiligungsverfahren ...............................................................................15<br />

2 Beschlussfassung .................................................................................................16<br />

3 Rechtsrahmen für den straßengebundenen ÖPNV ...........................................17<br />

3.1 Europarechtlicher Rahmen ........................................................................17<br />

3.2 Bun<strong>des</strong>rechtlicher Rahmen .......................................................................19<br />

3.3 Lan<strong>des</strong>rechtlicher Rahmen ........................................................................23<br />

II Bestandsaufnahme ........................................................................................ 24<br />

1 Raumstrukturanalyse ..........................................................................................24<br />

1.1 Lage <strong>des</strong> Planungsgebietes im Raum ........................................................24<br />

1.2 Bevölkerungsstruktur ................................................................................35<br />

1.3 Wirtschaft und Arbeitsplatzschwerpunkte ...............................................48<br />

1.4 Versorgungsstrukturen und Einkaufsorientierung ..................................50<br />

1.5 Schul-, Ausbildung- und Hochschulstandorte ...........................................50<br />

1.6 Gesundheitliche und soziale Einrichtungen .............................................54<br />

1.7 Tourismus, Naherholung und Freizeit ......................................................57<br />

2 Schienenpersonennahverkehr ............................................................................61<br />

2.1 Produkte und Besonderheiten ..................................................................61<br />

2.2 Aufgabenträgerschaft und Leistungsvergabe ..........................................62<br />

2.3 SPNV-Linien ................................................................................................64<br />

2.4 Stationen ...................................................................................................65<br />

3 Straßengebundener ÖPNV .................................................................................68<br />

3.1 Aufgabenträgerschaften, Linienbündel und Verkehrsunternehmen ......68<br />

3.2 Liniennetz und Bedienungsangebot .........................................................71<br />

3.3 Fahrzeuge ..................................................................................................77<br />

4 ÖPNV-Marketing ................................................................................................78<br />

Seite 3


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

4.1 Einsatz der Marketinginstrumente ...........................................................78<br />

4.2 Tarifstruktur ...............................................................................................79<br />

4.3 Vertrieb und Vertriebskanäle....................................................................79<br />

4.4 Kundenkommunikation und Fahrplaninformation .................................80<br />

5 Mobilitätsverhalten und Verkehrsnachfrage.....................................................81<br />

5.1 Kennwerte regionalen Mobilitätsverhaltens ............................................81<br />

5.2 Reisezeiten MIV / ÖV .................................................................................84<br />

5.3 Pendlerverflechtungen ..............................................................................87<br />

5.4 Verkehrsnachfrage im ÖV .........................................................................89<br />

5.5 Kennwerte der Verkehrsnachfrage im Individualverkehr ........................90<br />

6 Umsetzungsgrade der empfohlenen Maßnahmen aus dem<br />

Nahverkehrsplan 2008 ........................................................................................93<br />

6.1 Umsetzungsgrade der aus dem regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong><br />

RMV 2004 nachrichtlich übernommenen Maßnahmen ...........................93<br />

6.2 Umsetzungsgrade vorgesehener Maßnahmen im lokalen<br />

straßengebundenen ÖPNV .......................................................................96<br />

III Anforderungsprofil ...................................................................................... 100<br />

1 Stellung <strong>des</strong> Anforderungsprofils im Nahverkehrsplan .................................. 100<br />

2 Grundziele und Leitbilder ................................................................................ 101<br />

2.1 Sicherstellung von Mobilität und Erreichbarkeit .................................... 101<br />

2.2 Anforderungen durch demographische Entwicklungen ........................ 102<br />

2.3 Gleichstellung unterschiedlicher Nutzergruppen ................................... 103<br />

2.4 Finanzierungsvorbehalt........................................................................... 103<br />

3 Rechtsgrundlagen zur Ausgestaltung <strong>des</strong> ÖPNV ............................................. 106<br />

3.1 Ausreichende Bedienung ........................................................................ 106<br />

3.2 Allgemeine Anforderungen gemäß HÖPNVG ........................................ 107<br />

3.3 Regionale und lokale Linien und deren Aufgabenträger ...................... 107<br />

3.4 Barrierefreiheit ........................................................................................ 108<br />

4 Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV ............................................ 111<br />

5 Anforderungen an den ÖPNV aus Sicht von Gender <strong>Main</strong>streaming ............ 113<br />

6 Min<strong>des</strong>tstandards für die Verkehrsbedienung ................................................ 115<br />

6.1 Grundsätze der Netz- und Fahrplangestaltung zur Gewährleistung<br />

der Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards .......................................................... 115<br />

6.2 Verbindungen zwischen zentralen Orten............................................... 117<br />

6.3 Verbindungsmodell zwischen zentralen Orten unterschiedlicher<br />

Hierarchiestufen ...................................................................................... 118<br />

Seite 4


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

6.4 Abhängigkeit der Min<strong>des</strong>tbedienstandards von der Raumstruktur ...... 123<br />

6.5 Kriterien der Anbindung von Einrichtungen und Gebieten mit<br />

hohem punktuellen Zielverkehrsaufkommen ........................................ 129<br />

6.6 Bedienungsstandards für den regionalen Verkehr ................................ 130<br />

6.7 Besondere Grundsätze für Planung und Ausgestaltung <strong>des</strong><br />

schulbezogenen Linienverkehrs .............................................................. 135<br />

7 Qualitatives Grundangebot .............................................................................. 137<br />

7.1 Netzebenen, Verkehrsmittel und Angebotstypen ................................. 137<br />

7.2 Platzkapazitäten im straßengebundenen ÖPNV .................................... 141<br />

7.3 Min<strong>des</strong>tstandards für Stationen im Netz der Deutschen Bahn AG ........ 141<br />

7.4 Min<strong>des</strong>tstandards für die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV ........................................................................................................ 142<br />

7.5 Min<strong>des</strong>tstandards für die Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV .... 148<br />

7.6 Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Verkehrsdurchführung ......................... 150<br />

7.7 Min<strong>des</strong>tanforderungen an den Betrieb fahrgastrelevanter<br />

Verkehrsinfrastrukturen .......................................................................... 154<br />

7.8 Marketing ................................................................................................ 156<br />

7.9 Fahrgastinformation ............................................................................... 159<br />

7.10 Tarif .......................................................................................................... 161<br />

7.11 Vertrieb .................................................................................................... 162<br />

IV Schwachstellenanalyse ................................................................................ 164<br />

1 Räumliche Erschließung und Verbindungsqualität ......................................... 165<br />

1.1 Erschließungsqualität .............................................................................. 165<br />

1.2 Verbindungsqualität ............................................................................... 167<br />

1.3 Bedienstandards im SPNV ....................................................................... 170<br />

2 Mängel an Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV ................................. 170<br />

2.1 Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit ......................................... 170<br />

2.2 Eingeschränkte Aufenthaltsqualität ....................................................... 172<br />

3 Vorgaben zur Barrierefreiheit .......................................................................... 173<br />

3.1 Fehlende Barrierefreiheit ........................................................................ 176<br />

3.2 Unzureichender Ausbaustand ................................................................. 177<br />

3.3 Eingeschränkte verkehrliche Funktionalität ........................................... 179<br />

3.4 Keine durchgängige Außendarstellung ................................................. 180<br />

3.5 Unzureichende Informationsmöglichkeiten ........................................... 181<br />

4 Schwachstellen aus Sicht der Kommunen ........................................................ 182<br />

Seite 5


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

V Angebotskonzept ......................................................................................... 183<br />

1 Einleitung/Übersicht ......................................................................................... 183<br />

2 Verkehrsangebot .............................................................................................. 185<br />

2.1 Schienenpersonennahverkehr ................................................................. 185<br />

2.2 Regionaler straßengebundener ÖPNV ................................................... 185<br />

2.3 Lokaler straßengebundener ÖPNV ......................................................... 186<br />

2.4 Linien benachbarter Aufgabenträger ..................................................... 188<br />

2.5 Liniennummerierung ............................................................................... 189<br />

2.6 (Takt-)Verknüpfungspunkte im Zug- und Busverkehr ........................... 190<br />

2.7 Verknüpfungspunkte im AST-System ..................................................... 191<br />

2.8 Intermodale Verknüpfungspunkte ......................................................... 192<br />

2.9 Bürgerbus ................................................................................................ 192<br />

3 Fahrzeugkonzeption/-einsatz ........................................................................... 193<br />

4 Verkehrsinfrastruktur ....................................................................................... 194<br />

4.1 Anschlusssicherung mittels DFI ............................................................... 194<br />

4.2 Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV .......................................... 194<br />

4.3 Investitionsplanungen der Städte und Gemeinden ............................... 196<br />

4.4 Investitionsplanungen <strong>des</strong> Aufgabenträgers ......................................... 198<br />

5 Kundendienst und Service ................................................................................ 198<br />

6 Marketing ......................................................................................................... 198<br />

VI Linienbündelung .......................................................................................... 199<br />

1 Verkehrliche und rechtliche Grundlagen ......................................................... 199<br />

2 Zweck der Linienbündelung ............................................................................. 200<br />

3 Informationspflicht der zuständigen Behörde ................................................ 200<br />

4 Linienbündel im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis .................................................................. 202<br />

VII Maßnahmenwirkung und -bewertung ................................................ 204<br />

1 Auswirkungen gesellschaftlicher Prozesse auf die Verkehrsnachfrage .......... 204<br />

1.1 Demographischer Wandel und Mobilität ............................................... 204<br />

1.2 Künftige Seniorengenerationen und ÖPNV-Nutzung............................ 205<br />

1.3 Auswirkungen von Entwicklungen im Schulsystem auf den ÖPNV ....... 205<br />

1.4 Weiterentwicklung <strong>des</strong> Angebotes aus dem Bestand ............................ 207<br />

2 Maßnahmenwirkung ........................................................................................ 209<br />

3 Maßnahmenbewertung ................................................................................... 213<br />

3.1 Maßnahmengruppen mit Prioritäten zur Realisierung empfohlen ....... 213<br />

Seite 6


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.2 Maßnahmengruppen ohne Priorisierung ............................................... 215<br />

4 Nachfrageentwicklung, Kosten- und Erlösprognose ....................................... 217<br />

5 Investitionsplanung in ortsfeste <strong>Anlage</strong>n und sonstige Investitionen............ 221<br />

5.1 Fahrgastzähleinrichtungen ..................................................................... 221<br />

5.2 Haltestellenmodernisierung .................................................................... 221<br />

Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 222<br />

Tabellenverzeichnis .......................................................................................... 224<br />

Literaturverzeichnis ......................................................................................... 226<br />

Abkürzungsverzeichnis .................................................................................... 229<br />

Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n .................................................................................. 231<br />

<strong>Anlage</strong>n<br />

Seite 7


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Vorwort<br />

Vorwort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> GmbH (KVG <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>) legt Ihnen hiermit den neuen Nahverkehrsplan für den<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis vor. Dieser besitzt Gültigkeit für die Jahre<br />

2013 bis 2018, soweit er nicht vom Aufgabenträger verlängert<br />

wird oder Ereignisse eintreten, die eine Revision erfordern.<br />

Der Öffentliche Nahverkehr ist und bleibt ein wesentlicher Garant<br />

für die Sicherung der von Bevölkerung und Wirtschaft benötigten<br />

und geforderten Mobilität im Landkreis. Zugleich stellt<br />

sich die Frage nach der künftigen Finanzierung <strong>des</strong> Leistungsangebots dringlicher denn<br />

je, um ein nachhaltiges Nahverkehrsangebot sichern zu können. Hier ist in den kommenden<br />

fünf Jahren ein hohes Maß an Kreativität vonnöten, um die Aufgaben im<br />

ÖPNV mit den begrenzten finanziellen Mitteln bewältigen zu können.<br />

Vor diesem Hintergrund war die Erstellung <strong>des</strong> NVP von dem Ziel geprägt, eine Balance<br />

zwischen den Bedürfnissen der Fahrgäste nach einem qualitativ wie quantitativ guten<br />

Verkehrsangebot und der Finanzierbarkeit der Verkehrsleistungen zu erreichen.<br />

Wir sind der Überzeugung, diesen Ausgleich mit dem vorliegenden NVP geschaffen zu<br />

haben, womit Verbesserungen auf der einen Seite – genannt sei die schnellere Anbindungen<br />

an die Schienenstrecken durch gestreckte Linienführungen – mit Einschränkungen<br />

in Zeiten schwacher Nachfrage andererseits verbunden sind.<br />

Erstmals wird im NVP die Einführung eines bedarfsorientierten Angebotssystems verankert.<br />

Der Kreis folgt damit der Entwicklung in anderen Regionen, wo ebenfalls in Gebieten<br />

mit geringer Nachfrage ein zumeist als AST (Anruf-Sammel-Taxi) bezeichnetes<br />

System die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung deckt, jedoch ökonomischer als ein<br />

Linienverkehr mit Bussen betrieben werden kann.<br />

Unser mit Abstand größter Kundenstamm sind die Fahrgäste im Ausbildungsverkehr. Sie<br />

tragen wesentlich zur Sicherung der Einnahmen bei. Nicht nur <strong>des</strong>halb war es für uns<br />

Verpflichtung, das bisherige Angebot nahezu unverändert auch für die nächsten Jahre<br />

fortzuschreiben.<br />

Seite 8


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Vorwort<br />

Der demographische Faktor wird zunehmend auch die Zukunft <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />

bestimmen. Die „Alterspyramide“ beeinflusst Nachfrage und Angebot<br />

im ÖPNV in den kommenden Jahren erkennbar. Die Anzahl der Einwohner wird nach<br />

unseren heutigen Prognosen zufolge während der Laufzeit <strong>des</strong> neuen Nahverkehrsplans<br />

besonders im östlichen Kreisgebiet kontinuierlich abnehmen. Dabei wird vor allem die<br />

Anzahl der jungen Menschen zurückgehen, während deutlich mehr Senioren im Kreisgebiet<br />

leben werden. Mit dem abgestuften Angebotskonzept wollen wir den unterschiedlichen<br />

Bevölkerungsentwicklungen in den verschiedenen Teilbereichen <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong><br />

Rechnung tragen. Den Mobilitätsbedürfnissen der älteren Generation kommen wir vor<br />

allem durch einen qualitativ hochwertigen Fahrzeugeinsatz mit gewährleisteter Barrierefreiheit<br />

entgegen. Zudem schafft der RMV mit seinem Tarifangebot „65-plus-<br />

Jahreskarte“ einen weiteren Anreiz, Busse und Bahnen zu nutzen.<br />

Neben der zu begrüßenden Einführung eines Angebots für ältere Personen verbleibt<br />

dennoch die Aufgabe einer generellen Revision der Tarifstruktur im Verbundgebiet. Ihr<br />

kommt Einfluss auf die weiteren Möglichkeiten und Grenzen der Finanzierung <strong>des</strong><br />

ÖPNV insgesamt zu.<br />

Wir hoffen, dass unser Nahverkehrsplan an vielen Stellen zu angeregten Diskussionen<br />

beiträgt, mit Ideen zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> Nahverkehrs im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis beflügelt<br />

und uns als profunder Rahmenplan für die Arbeit in den nächsten Jahren dient.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. André Kavai<br />

Seite 9


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

I<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Aufgaben, Inhalte und Wirkungen <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

Der vorliegende vierte Nahverkehrsplan (NVP) für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erhält mit seiner<br />

Verabschiedung durch den Kreistag Gültigkeit für die Jahre 2013 bis zunächst 2018.<br />

Die Aufstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen beruht auf § 8 Abs. 3 PBefG<br />

und § 14 HÖPNVG. Die Aufgabenträger – in Hessen die Landkreise, kreisfreien Städte<br />

und die Städte über 50.000 Einwohner – haben die Verantwortung zur Ausgestaltung<br />

und Finanzierung <strong>des</strong> lokalen ÖPNV gesetzlich übertragen bekommen. Vom Aufgabenträger,<br />

dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, wurden die verantwortlichen Aufgabenbereiche an<br />

KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> mbH (KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>) übertragen.<br />

Zu den Verpflichtungen der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV fällt auch die Festschreibung<br />

der Rahmenplanung für die kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>des</strong> ÖPNV, die im<br />

Nahverkehrsplan ihren Ausdruck findet. Spätestens alle fünf Jahre ist darüber zu entscheiden,<br />

ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen bzw. fortzuschreiben ist.<br />

Zur Sicherung und zur Verbesserung <strong>des</strong> ÖPNV in Hessen werden durch die Verkehrsverbünde<br />

(RMV, NVV, VRN für den Kreis Bergstraße) die regionalen Nahverkehrspläne und<br />

durch die Aufgabenträger die lokalen Nahverkehrspläne aufgestellt. In einem Gegenstromprinzip<br />

sind die lokalen Nahverkehrspläne eines Verbundgebietes aus dem regionalen<br />

Nahverkehrsplan zu entwickeln, während dieser die Inhalte der lokalen Nahverkehrspläne<br />

zu berücksichtigen hat (vgl. § 14 Abs. 6 HÖPNVG).<br />

§ 9 Abs. 2 i. V. m. § 8 PBefG ermöglicht eine linienübergreifende, gebündelte Erteilung<br />

von Konzessionen. Gleichzeitig trägt der Aufgabenträger die Verantwortung, dass von<br />

ihm finanzierte Linien zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit bestellt werden.<br />

Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass eigenwirtschaftliche Betreiber nicht durch<br />

„Rosinenpickerei“ lukrative Linien betreiben und der öffentlichen Hand lediglich die<br />

Bestellung und Finanzierung stark subventionsbedürftiger Linien verbleibt. In Anpassung<br />

an die Erfordernisse eines liberalisierten, europäischen Verkehrsmarkts sowie zur<br />

Vermeidung der Übernahme ertragsreicher Linien durch eigenwirtschaftliche Konzessionäre<br />

werden daher Betriebsleistungen mehrerer Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV<br />

vom Aufgabenträger zu wirtschaftlichen Einheiten zusammengefasst, um als „Linienbündel“<br />

definiert betrieben und um erforderlichenfalls in künftigen, ggf. europaweiten<br />

Ausschreibungen beauftragt zu werden. Die Linienbündelung ist daher eine wesentliche<br />

Aussage <strong>des</strong> Nahverkehrsplans.<br />

Die Inhalte der Nahverkehrspläne werden bei der Erteilung von Liniengenehmigungen<br />

durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde berücksichtigt.<br />

Die Inhalte sind zudem Abwägungsbelang bei der Bauleitplanung und<br />

Grundlage für Mittelvergaben bei Investitionen in ÖPNV-bezogene Infrastrukturen<br />

durch das Land Hessen.<br />

Mit dem vierten Nahverkehrsplan verfolgt der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis die Intention, Perspektiven<br />

für eine mit allen Akteuren abgestimmte Weiterentwicklung <strong>des</strong> ÖPNV innerhalb<br />

Seite 10


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

<strong>des</strong> gesetzlich verankerten Rahmens zu bieten. Bei allen Vorhaben besitzt die Absicherung<br />

ihrer Finanzierung eine zentrale Bedeutung.<br />

1.2 Ausrichtung der Vorgaben<br />

Bei der Erstellung der Nahverkehrspläne sind die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse<br />

der Raumordnung zu berücksichtigen (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 1 HÖPNVG). Hierfür<br />

steht der Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 als Grundlage<br />

zur Verfügung, aus dem u. a. die zentralörtliche Gliederung und Einstufung entnommen<br />

sind.<br />

Die Inhalte <strong>des</strong> Nahverkehrsplans müssen mit den allgemeinen Zielen für und den Anforderungen<br />

an das ÖPNV-System korrelieren, die in den §§ 3 und 4 HÖPNVG formuliert<br />

sind. Des Weiteren muss der Nahverkehrsplan die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse<br />

der Raumordnung berücksichtigen; er muss den Anforderungen <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen<br />

(vgl. § 14 Abs. 3 HÖPNVG).<br />

Die übergeordnete Ausrichtung der verkehrlich-normativen Vorgaben für die Ausgestaltung<br />

<strong>des</strong> künftigen ÖPNV-Angebotes im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis fokussiert in hohem Maße<br />

auf<br />

• Sicherstellung von Mobilität und Erreichbarkeit,<br />

• Herausforderungen durch demographische Entwicklungen,<br />

• Gleichstellung unterschiedlicher Nutzergruppen,<br />

• Anforderungen an die Barrierefreiheit,<br />

• Belange aus Sicht von Gender <strong>Main</strong>streaming,<br />

• Finanzierungsvorbehalte in Bezug auf das projektierte Verkehrsangebot.<br />

Die Ausrichtung der planerischen Vorgaben im Nahverkehrsplan orientiert sich an den<br />

raumstrukturellen Gegebenheiten <strong>des</strong> Verbundgebietes und den je Raumkategorie vorherrschenden<br />

Verkehrsspannungen und Nachfrageverhalten. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gehört<br />

sowohl dem Verdichtungsraum, dem Ordnungsraum als auch dem ländlichen Raum<br />

an.<br />

Der Nahverkehrsplan verfolgt eine Systematisierung <strong>des</strong> Angebotes in Hinblick auf<br />

• die Schaffung eines abgestimmten Taktfahrplans, der insbesondere die Verknüpfung<br />

<strong>des</strong> lokalen Verkehrsangebots mit dem SPNV berücksichtigt,<br />

• die herzustellenden Verbindungen zwischen zentralen Orten unterschiedlicher Hierarchiestufen,<br />

• die Zuordnung <strong>des</strong> ÖPNV-Angebots in Netzebenen und zu Angebotstypen.<br />

Die Strukturierung <strong>des</strong> Verkehrsangebotes findet ihren konkreten Ausdruck im zeitlichen<br />

und räumlichen Zusammenwirken der Verkehrsmittel bzw. Angebotsformen.<br />

Neben dem SPNV übernehmen auch regionale Buslinien die Grundbedienung, wesentlich<br />

entlang der im Regionalplan ausgewiesenen Regionalachsen und überörtlichen<br />

Verkehrs- und Siedlungsachsen, die i. d. R. eine hohe Verkehrsnachfrage aufweisen. In<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

den Achsenzwischenräumen und in nachfrageschwächeren Verkehrsgebieten erfolgt<br />

eine Bedienung über das lokale Busangebot, jedoch nur dann, wenn das Fahrgastaufkommens<br />

dies rechtfertigt, z. B. zu den Spitzen <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs. Ansonsten<br />

erfolgt die Bedienung mit bedarfsgesteuerten Angebotsformen (AST).<br />

1.3 Formaler Aufbau <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

Nahverkehrspläne sollen laut § 14 Abs. 4 HÖPNVG für ihr jeweiliges Geltungsgebiet im<br />

Allgemeinen enthalten:<br />

• Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose <strong>des</strong> Gesamtverkehrs einschließlich der Verkehrsinfrastruktur,<br />

• eine Bewertung der vorstehenden Feststellungen,<br />

• das Strecken- und Liniennetz sowie Vorgaben zur Verkehrsabwicklung, insbesondere<br />

zu Bedienungs- und Verbindungsstandards sowie zur Beförderungs- und Erschließungsqualität,<br />

• Aussagen über Schnittstellen zum regionalen Verkehr und zu den anderen Verkehrsträgern,<br />

• Aussagen zur barrierefreien Gestaltung <strong>des</strong> ÖPNV-Angebotes nach § 8 Abs. 3 Satz 3<br />

PBefG,<br />

• Verkehrsentwicklungsprogramm, aus dem die angestrebten Maßnahmen zur Angebotsentwicklung<br />

und -verbesserung ersichtlich sind,<br />

• Anforderungen an Fahrzeuge und an die sonstige Verkehrsinfrastruktur,<br />

• ein Finanzierungskonzept, das auch eine Kostenschätzung geplanter Projekte und<br />

Vorhaben enthält, sowie ein Investitionsprogramm mit Prioritätensetzung.<br />

Die Abfolge der Kapitel und deren inhaltliches Zusammenwirken im Nahverkehrsplan<br />

für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis orientieren sich im Prinzip her an den Gliederungsvorgaben<br />

aus dem HÖPNVG, skalieren diese jedoch auf die Situation eines heterogenen Verkehrsgebietes<br />

mit Anteilen an allen drei Strukturräumen.<br />

Bestandsaufnahme<br />

In der Bestandsaufnahme (Kapitel II) werden die Raum- und Verkehrsstrukturen im<br />

Landkreis analysiert. Die Aufbereitung umfasst neben demographischen und ökonomischen<br />

Daten auch die Schulstandorte und die Schülerzahlen. Soweit vorhanden, werden<br />

Angaben zur Fahrgastnachfrage dargelegt.<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>des</strong> ÖPNV-Angebotes und der dazugehörigen Infrastrukturen<br />

bildet eine wesentliche Daten- und Informationsbasis für die Weiterentwicklung <strong>des</strong><br />

ÖPNV-Systems. Das gesamte ÖPNV-Angebot im Status quo (Fahrplanjahr 2012) geht aus<br />

einer „Liniensteckbriefliste“ hervor, die als <strong>Anlage</strong> beigefügt ist. In einem abschließenden<br />

Kapitel der Bestandsaufnahme werden die projektierten Maßnahmen und Projekte<br />

aus dem dritten Nahverkehrsplan für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis aus dem Jahr 2008 hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> Gra<strong>des</strong> ihrer Umsetzung bis zum Jahr 2012 eingestuft.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

Anforderungsprofil<br />

Im Anforderungsprofil (Kapitel III) sind normative Vorstellungen und Zielvorgaben für<br />

die künftige Ausgestaltung <strong>des</strong> ÖPNV auf dem Territorium <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis formuliert<br />

(vgl. Kap. I 1.2). Vorgaben aus dem Regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV (gem.<br />

vorliegendem Anhörungsentwurf) werden im Sinne einer integrierten Behandlung<br />

nachrichtlich übernommen.<br />

Das Anforderungsprofil stellt die übergeordnete Definition der „ausreichenden Bedienung“<br />

für das Kreisgebiet auf, die wiederum in den Min<strong>des</strong>tbedienstandards ihren<br />

quantitativen und qualitativen Ausdruck findet. Ein zentrales Unterkapitel behandelt<br />

daher die Erschließungs- und Verbindungsqualitäten; für letztere sind Bedienzeiten,<br />

Bedienhäufigkeiten, Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten die zentralen Größen (unabhängig<br />

der Angebotsform und der Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Linien).<br />

Über die allgemeinen Grundziele und Leitbilder hinaus werden im Anforderungsprofil<br />

maßgebende Aussagen für den straßengebundenen ÖPNV getroffen<br />

• zur Barrierefreiheit,<br />

• zur Typisierung und zum Ausbaustandard von Haltestellen,<br />

• zu Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge (Kategorien A, B und C) und<br />

• an die Betriebsdurchführung.<br />

Schwachstellenanalyse<br />

In der Schwachstellenanalyse (Kapitel IV) wird geprüft, inwieweit das Bestandsangebot<br />

von den Vorgaben aus dem Anforderungsprofil abweicht, wodurch Hinweise zum künftigen<br />

Handlungsbedarf geliefert werden.<br />

Ein Fokus der Schwachstellenanalyse liegt auf der ortssteilscharfen Prüfung der Erschließungs-<br />

und die Verbindungsqualitäten, da hier anhand von Fahrplandaten und Kartenmaterialien<br />

flächendeckende Aussagen generiert sind. Eventuelle Schwachstellen bei<br />

den Verbindungsqualitäten werden unabhängig von der Angebotsform und der Aufgabenträgerschaft<br />

an einer Linie benannt.<br />

Hinsichtlich der Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV werden Schwachstellen und<br />

Mängel exemplarisch aufgezeigt und erklärt. Adressaten sind die Städte und Gemeinden,<br />

in deren Planungshoheit und Eigentümerschaft sich diese Infrastrukturen befinden<br />

(im Fall der straßenbaulichen Ausgestaltung der Haltestellenbereiche sind die Straßenbaulastträger<br />

zuständig).<br />

Angebotskonzept<br />

Im Angebotskonzept (Kapitel V) werden die im Anforderungsprofil aufgestellten Vorgaben<br />

an das ÖPNV-System konkretisiert. Das entworfene Verkehrsangebot sollte bei<br />

vollständiger Umsetzung aller Einzelmaßnahmen keine Schwachstellen gegenüber dem<br />

Anforderungsprofil mehr erkennen lassen.<br />

Einleitend wird das Ineinandergreifen der Bestandteile <strong>des</strong> künftigen ÖPNV-Angebotes<br />

umrissen. Hauptbestandteil <strong>des</strong> Kapitels ist das Angebot auf den einzelnen Linien <strong>des</strong><br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

regionalen und lokalen straßengebundenen ÖPNV, deren Rahmendaten und Bediengebiete<br />

in Liniensteckbriefen festgehalten sind.<br />

Das Verkehrsangebot ist nach funktionalen oder formalen Kriterien strukturiert, d. h.<br />

• Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV,<br />

• regionaler straßengebundener ÖPNV in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV,<br />

• lokaler straßengebundener ÖPNV in Aufgabenträgerschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bzw. in<br />

Regie der KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>, schließlich die Stadtverkehre in<br />

<strong>Main</strong>tal, Nidderau, Gelnhausen und Bad Orb,<br />

• in das Kreisgebiet einbrechende Linien in federführender Aufgabenträgerschaft benachbarter<br />

Verkehrsverbünde und Landkreise.<br />

Die regionalen und lokalen Angebotstypen sind zu Netzen zusammengefasst, für die –<br />

nach zeitlich gestaffelter Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – ein Zielzustand<br />

projektiert ist, der u. a. kartographisch aufbereitet ist.<br />

Weitere Schwerpunkte <strong>des</strong> Angebotskonzeptes sind:<br />

• (Takt-)Verknüpfungspunkte im Zug- und Busverkehr,<br />

• Verknüpfungspunkte mit dem AST-System,<br />

• Fahrzeugkonzeption/-einsatz.<br />

Abschließend wird auf geplante Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen eingegangen.<br />

Dazu sind Maßnahmen an Haltestellen in den Städten und Gemeinden aufgelistet,<br />

soweit diese aus einer Abfrage bei den Kommunen aus 2012 genannt wurden.<br />

Linienbündelung<br />

Die Linienbündelung ist ein Verfahren mit Bezug zum Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG), das auf die verkehrlich und wirtschaftlich sinnvolle Verknüpfung von Verkehrsleistungen<br />

im straßengebundenen ÖPNV abzielt und bei der Konzessionierung eine<br />

entscheidende Rolle einnimmt. An diesem Punkt entfaltet der Nahverkehrsplan eine<br />

Wirkung auf Dritte, insbesondere auf eigenwirtschaftliche Antragsteller und auf die<br />

Genehmigungsbehörde. Daher ist die Linienbündelung – neben dem Anforderungsprofil<br />

und dem Angebotskonzept – ein unverzichtbarer Bestandteil eines Nahverkehrsplans<br />

(Kapitel VI).<br />

Hierzu sind neben den verkehrlichen und rechtlichen Grundlagen auch der Zweck der<br />

Linienbündelung sowie die Informationspflichten <strong>des</strong> Aufgabenträgers erläutert. Die<br />

Methoden der Linienbündelung sind allgemein gehalten, da die Linienbündelung für<br />

den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis in einer Fortführung der Bestandsbündel besteht, punktuell verändert<br />

um die im Angebotskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen.<br />

Die Linienbündel sind in Bündelsteckbriefen für lokalen Verkehr aufbereitet und mit<br />

Angaben versehen (u. a. enthaltene Linien und deren Führung, Beginn der Laufzeiten,<br />

jährliche Leistungen), die sich auf den Zielzustand nach Umsetzung der Maßnahmen<br />

beziehen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Das künftige Nachfrageniveau im ÖPNV im Kreis wird nicht nur aufgrund von Veränderungen<br />

beim Verkehrsangebot bzw. durch systeminterne Größen beeinflusst, sondern<br />

auch durch externe, gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie den Auswirkungen <strong>des</strong><br />

demographischen Wandels, dem Mobilitätsverhalten einzelner Bevölkerungsgruppen<br />

und den Entwicklungen im Schulsystem.<br />

Die im Angebotskonzept vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind zu Maßnahmengruppen<br />

aggregiert, deren Wirkungen auf die Fahrgastnachfrage abgeschätzt sind (Kapitel<br />

VI). Da es sich beim projektierten Verkehrsangebot um eine Weiterentwicklung aus dem<br />

Bestand heraus handelt, werden die Nachfrageveränderungen moderat ausfallen.<br />

Die Maßnahmengruppen sind auf Grundlage ihrer verkehrlichen Wirkungen bewertet<br />

und in Prioritätsstufen zur Realisierung empfohlen (vordringlich, hoch, neutral).<br />

1.4 Beteiligungsverfahren<br />

Die Erstellung <strong>des</strong> vorliegenden NVP wurde durch regelmäßige Erörterungen zwischen<br />

dem Planungsbüro IGDB und der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> vorbereitet und kontinuierlich abgestimmt.<br />

Die Einbeziehung der zu beteiligenden Gremien wurde durch die Einberufung eines<br />

„Koordinierungsausschusses“ gewährleistet. Der Kreis der Beteiligten reichte von der<br />

Aufgabenträgerseite (RMV, benachbarte LNO, etc.) über die Fachbehörden (RP Darmstadt,<br />

HLSV - Hessen Mobil, etc.), benachbarte Gebietskörperschaften, die kreisangehörigen<br />

Städte und Gemeinden, die im Kreis beauftragen Verkehrsunternehmen, deren<br />

Fachverband bis zu Vertretern verschiedener Interessensvereinigungen und fachkundigen<br />

Nutzern <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs. Die Protokolle der Sitzungen <strong>des</strong> Koordinierungsausschusseses<br />

finden sich in den <strong>Anlage</strong>n I-1 bis I-3.<br />

Vor der Beschlussfassung durch das Vertretungsorgan <strong>des</strong> Aufgabenträgers fand das<br />

förmliche Anhörungsverfahren gemäß PBefG und HÖPNVG statt. Die Anhörungsberechtigten<br />

sind in <strong>Anlage</strong> I-4 aufgeführt.<br />

Die Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung sowie deren<br />

weitere Berücksichtigung im NVP werden nach Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens in <strong>Anlage</strong><br />

I-5 nachgewiesen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

2 Beschlussfassung<br />

Dokumentation erfolgt in der Endfassung <strong>des</strong> NVP.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

3 Rechtsrahmen für den straßengebundenen ÖPNV<br />

3.1 Europarechtlicher Rahmen<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 <strong>des</strong> Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates über<br />

Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom 23.10.2007 wurde am<br />

03.12.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ersetzte die Verordnungen<br />

(EWG) Nr. 1191/1969 und (EWG) Nr. 1107/70, die zuvor die europarechtliche<br />

Grundlage für die Erbringung von Personenverkehrsdiensten bildeten. Die neue Verordnung<br />

trat am 03.12.2009 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Mitgliedsstaaten<br />

die Möglichkeit, ihre nationalen Rechtsrahmen an die neue EU-Verordnung anzupassen.<br />

In der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erst<br />

durch Artikel 1 eines Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert und an<br />

die Verordnung angepasst worden.<br />

Inhaltlich enthält die VO (EG) Nr. 1370/2007 erstmals für eine ÖPNV-bezogene EU-Verordnung<br />

einen speziellen Rechtsrahmen für die Vergabe Öffentlicher Personenverkehrsdienste<br />

auf Schiene und Straße, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen.<br />

In der VO (EG) Nr. 1370/2007 bestehen mehrere Möglichkeiten zur Vergabe öffentlicher<br />

Dienstleistungsaufträge. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zwischen diesen Varianten<br />

keine Wahlfreiheit besteht. Vielmehr ist eine abgestufte Vorgehensweise einzuhalten.<br />

Im Einzelnen werden gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 nur „öffentliche<br />

Dienstleistungsaufträge“ nach Maßgabe der VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben:<br />

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge werden nach Maßgabe dieser Verordnung<br />

vergeben. Dienstleistungsaufträge oder öffentliche Dienstleistungsaufträge<br />

gemäß der Definition in den Richtlinien 2004/17/EG oder 2004/18/EG<br />

für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen werden<br />

jedoch gemäß den in jenen Richtlinien vorgesehenen Verfahren vergeben,<br />

sofern die Aufträge nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen im<br />

Sinne jener Richtlinien annehmen. Werden Aufträge nach den Richtlinien<br />

2004/17/EG oder 2004/18/EG vergeben, so sind die Absätze 2 bis 6 <strong>des</strong> vorliegenden<br />

Artikels nicht anwendbar.“<br />

Hierbei bezeichnet laut Artikel 2 lit. i) der VO der Ausdruck „öffentlicher Dienstleistungsauftrag“<br />

„[…] einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen<br />

einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen<br />

Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines öffentlichen Dienstes mit der<br />

Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu<br />

betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen; gemäß<br />

der jeweiligen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten können diese rechtsverbindlichen<br />

Akte auch in einer Entscheidung der zuständigen Behörde bestehen,<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

• die die Form eines Gesetzes oder einer Verwaltungsregelung für den Einzelfall<br />

haben kann oder<br />

• die Bedingungen enthalten, unter denen die zuständige Behörde diese<br />

Dienstleistungen selbst erbringt oder einen internen Betreiber mit der Erbringung<br />

dieser Dienstleistungen betraut.“<br />

Falls es sich jedoch um „Dienstleistungsaufträge“ oder „öffentliche Dienstleistungsaufträge“<br />

gemäß den Definitionen in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG handeln<br />

sollte, sind ausweislich Art. 5 Abs. 1 der VO andere Vorschriften anzuwenden (s. o.). Diese<br />

Aufträge werden auf Grund der Umsetzung der benannten Richtlinien in deutsches<br />

Recht nach vergaberechtlichen Vorschriften vergeben.<br />

Dabei bezeichnet ein „Dienstleistungsauftrag“ i. S. d. Richtlinie 2004/17/EG gemäß deren<br />

Artikel 1 Abs. 2 d)<br />

„[…] Aufträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Anhang<br />

XVII, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind […],“<br />

sowie ein „öffentlicher Dienstleistungsauftrag“ i. S. d. Richtlinie 2004/18/EG gemäß deren<br />

Artikel 1 Abs. 2 d)<br />

„[…] öffentliche Aufträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne<br />

von Anhang II, die keine öffentlichen Bau- oder Lieferaufträge sind.“<br />

Die in den vorbezeichneten Anhängen aufgeführten Dienstleistungen sind auszugsweise<br />

in Tab. I-1 aufgeführt.<br />

Kategorie<br />

Bezeichnung<br />

CPC-<br />

Referenznummern<br />

CPV-<br />

Referenznummern<br />

2 Landverkehr, einschließlich<br />

Geldtransport und<br />

Kurierdienste, ohne<br />

Postverkehr<br />

712 (außer 71235)<br />

7512, 87304<br />

von 60100000-9 bis<br />

60183000-4<br />

(außer 60160000-7,<br />

60161000-4,<br />

60220000-6)<br />

und von 64120000-3 bis<br />

64121200-2<br />

18 Eisenbahnen 711 von 60200000-0 bis<br />

60220000-6<br />

Tab. I-1:<br />

Auszug aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG in der Fassung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 213/2008 vom 28. November 2007<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Falls keine vergaberechtlichen Vorschriften Anwendung finden sollten, ist eine Vergabe<br />

von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Artikel 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007<br />

möglich. Für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen<br />

kommt dies gemäß Artikel 5 Abs. 1 der VO nur bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen<br />

in Betracht, nicht jedoch bei Dienstleistungsaufträgen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

Sollten die zuständigen örtlichen Behörden beschließen, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste<br />

zu erbringen (was nach dem HÖPNVG unzulässig sein dürfte) oder öffentliche<br />

Dienstleistungsaufträge direkt an eine rechtlich getrennte Einheit zu vergeben,<br />

über die sie – oder im Falle einer Gruppe von Behörden: wenigstens eine zuständige<br />

örtliche Behörde – eine Kontrolle ausüben, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen<br />

entspricht, wäre dies grundsätzlich zulässig. Im Einzelfall sind die näheren Anforderungen<br />

der Verordnung zu beachten.<br />

Ferner wäre es für den Fall, dass keine vergaberechtlichen Vorschriften Anwendung<br />

finden sollten, in bestimmten, in Artikel 5 Abs. 4 der VO definierten Ausnahmefällen<br />

(Kleinunternehmerklausel) möglich, Aufträge direkt zu vergeben. Gemäß Artikel 5<br />

Abs.1 Satz 2 der Verordnung wird dies regelmäßig in Form einer Dienstleistungskonzession<br />

erfolgen. Im Rahmen einer derartigen Dienstleistungskonzession trägt der Unternehmer<br />

das überwiegende wirtschaftliche Risiko.<br />

Mithin sind öffentliche Personennahverkehrsleistungen i. d. R. als (öffentlicher) Dienstleistungsauftrag<br />

einzuordnen. Diese sind nach vergaberechtlichen Verfahren zu vergeben.<br />

Der Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Beschaffung von Verkehrsleistungen<br />

wird daher nur in Ausnahmefällen eröffnet sein.<br />

Für die Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung ist gemäß § 8<br />

Abs. 3a Satz 2 PBefG ein vom Aufgabenträger beschlossener Nahverkehrsplan zu berücksichtigen.<br />

Inhaltlich könnten die im Nahverkehrsplan enthaltenen Anforderungen als „Allgemeine<br />

Vorschriften“ i. S. v. Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 einzuordnen sein. Gemäß<br />

lit. a) dieses Absatzes sind die vom Betreiber eines öffentlichen Dienstes zu erfüllenden<br />

gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren. Bei einer derartigen „gemeinwirtschaftlichen<br />

Verpflichtung“ handelt es sich gemäß Artikel 2 lit. e) der VO um<br />

eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick<br />

auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten,<br />

die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen<br />

Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen<br />

ohne Gegenleistung übernommen hätte. Unter diese Definition fallen beispielsweise<br />

die im Nahverkehrsplan enthaltenen Vorgaben, wie die Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

an die einzusetzenden Fahrzeugqualitäten sowie die Bedienungsquantität.<br />

3.2 Bun<strong>des</strong>rechtlicher Rahmen<br />

3.2.1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.<br />

August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige<br />

Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen)<br />

und mit Kraftfahrzeugen.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 am 03.12.2009 sowie<br />

<strong>des</strong> Wegfallens der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 am gleichen<br />

Tage waren das PBefG zu novellieren sowie das Regionalisierungsgesetz (RegG)<br />

anzupassen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

Sowohl die Definition <strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), welcher für den<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis Gegenstand dieses Nahverkehrsplans ist, als auch die Forderung nach<br />

einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV hingegen<br />

sind beibehalten worden.<br />

Als ÖPNV wird in § 8 Abs. 1 S. 1 PBefG die allgemein zugängliche Beförderung von Personen<br />

mit Straßenbahnen, O-Bussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (auch Taxen<br />

oder Mietwagen) zur Befriedigung der Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr<br />

definiert. Gemäß § 8 Abs. 2 PBefG handelt es sich auch beim Verkehr mit<br />

Taxen oder Mietwagen, der eine der vorstehend genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt<br />

oder verdichtet, um ÖPNV. § 2 Abs. 1 HÖPNVG bezieht in die Definition auch Eisenbahnen<br />

sowie diejenigen alternativen Bedienungsformen mit ein, die überwiegend<br />

dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu<br />

befriedigen.<br />

Diese Definition ist in Zusammenhang mit § 2 <strong>des</strong> Regionalisierungsgesetzes sowie mit<br />

§ 2 Abs. 5 <strong>des</strong> Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378,<br />

2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 12. September 2012<br />

(BGBl. I S. 1884) geändert worden ist, zu sehen. In diesem Gesetz ist eine entsprechende<br />

Regelung enthalten.<br />

Allen genannten Normen ist gemein, dass diese keine Definition <strong>des</strong> Stadt-, Vorort- und<br />

Regionalverkehrs enthalten. Als Auffangklausel ist lediglich normiert, dass im Zweifel<br />

vom Vorliegen eines dieser Verkehre auszugehen ist, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle<br />

eines Verkehrsmittels die Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine<br />

Stunde nicht übersteigt.<br />

Ohne gesetzliche Definition ist davon auszugehen, dass es sich<br />

• bei Stadtverkehren um Verkehre innerhalb eines Gemeindegebietes handelt;<br />

• bei Vorortverkehren um Verkehre handelt, welche eine Gemeinde mit ihrem benachbarten<br />

Umland verbinden;<br />

• bei Regionalverkehren um Verkehre handelt, die eine Gemeinde mit zwar noch in<br />

der Nähe liegenden, aber nicht mehr angrenzenden Gemeinden verbinden.<br />

In § 2 Abs. 4 HÖPNVG wird folgende Definition für den regionalen Busverkehr getroffen:<br />

„Regionaler Busnahverkehr ist der öffentliche Personennahverkehr, der im<br />

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Sinne <strong>des</strong> Personenbeförderungsgesetzes<br />

erbracht wird und der <strong>des</strong>halb als regionale Linie in den regionalen<br />

Nahverkehrsplan aufgenommen ist. Der übrige öffentliche Personennahverkehr<br />

ist lokaler Verkehr.“<br />

Damit handelt es sich bei den ortsübergreifenden Verkehren dieses Nahverkehrsplans<br />

um Regionalverkehr i. S. d. PBefG und lokalen Verkehr i. S. d. HÖPNVG, welcher begrifflich<br />

vom regionalen Busverkehr <strong>des</strong> HÖPNVG zu unterscheiden ist.<br />

Wie unter Ziffer 2.1 bereits angesprochen, wird der Begriff der „ausreichenden Bedienung<br />

mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr“ auch in § 8 Abs. 3<br />

PBefG aufgegriffen: Die Genehmigungsbehörde hat im Zusammenhang mit den Auftraggebern<br />

und den Verkehrsunternehmen im Interesse einer ausreichenden Bedienung<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen für eine „Integration der Nahverkehrsbedienung“<br />

(u. a. durch Abstimmung der Fahrpläne) zu sorgen.<br />

Da der Begriff der „ausreichenden Bedienung“ sowohl im Regionalisierungsgesetz als<br />

auch im Personenbeförderungsgesetz genannt wird, gilt er nach diesen bun<strong>des</strong>gesetzlichen<br />

Normen einheitlich für den ÖPNV sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße.<br />

Im hessischen Lan<strong>des</strong>recht sind in § 4 Abs. 1 und 2 sowie in § 5 Abs. 2 HÖPNVG Anforderungen<br />

an eine ausreichende Verkehrsbedienung enthalten.<br />

Vom gesetzgeberischen Leitbild her sind Verkehrsleistungen im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 4<br />

S. 1 PBefG eigenwirtschaftlich zu erbringen. Hierbei handelt es sich gemäß § 8 Abs. 4<br />

S. 2-3 PBefG um<br />

„Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse,<br />

Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften<br />

nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 <strong>des</strong> Europäischen<br />

Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche<br />

Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der<br />

Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 <strong>des</strong> Rates (ABl. L<br />

315 vom 3.12.2007, S. 1) und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen<br />

Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher<br />

Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt<br />

wurden. Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Personen mit<br />

Zeitfahrausweisen <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs nach § 45a sind aus dem Anwendungsbereich<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgenommen.“<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist nach dem gegenwärtigen Stand der Kostenentwicklung sowie<br />

der erzielbaren Einnahmen aus Beförderungserlösen und Ausgleichs-zahlungen nicht<br />

damit zu rechnen, dass sich Verkehrsunternehmen um eine eigenwirtschaftliche Leistungserbringung<br />

bewerben werden. Damit ist gemäß § 8a Abs. 1 S. 1 PBefG die VO (EG)<br />

Nr. 1370/2007 maßgebend.<br />

Selbst wenn nicht mit eigenwirtschaftlichen Antragstellungen zu rechnen ist, sollen diese<br />

nach den Vorstellungen <strong>des</strong> Gesetzgebers durch die transparente Veröffentlichung<br />

von Informationen über auslaufende Liniengenehmigungen ermöglicht werden. So haben<br />

die zuständigen Behörden (hier: die KVG als Aufgabenträgerorganisation) gemäß<br />

§ 8a Abs. 2 S. 2 unter Verweis auf Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 eine Vorabbekanntmachung<br />

zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll nicht früher als 27 Monate vor<br />

Betriebsbeginn erfolgen und hat den Hinweis auf die Antragsfrist in § 12 Abs. 6 PBefG<br />

zu enthalten, wonach ein eigenwirtschaftlicher Antrag spätestens drei Monate nach der<br />

Vorabbekanntmachung zu stellen ist. Ergänzend ist ein eigenwirtschaftlicher Antrag<br />

gemäß § 12 Abs. 5 PBefG spätestens 12 Monate vor dem Beginn <strong>des</strong> beantragten Geltungszeitraums,<br />

d. h. der Betriebsaufnahme, zu stellen.<br />

Da gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 spätestens ein Jahr vor der Einleitung<br />

eines Vergabeverfahrens dort aufgeführte Informationen zu veröffentlichen sind und<br />

dieses einschließlich der Vorbereitung der Betriebsaufnahme durch das Verkehrsunternehmen<br />

ca. 12 Monate in Anspruch nimmt, ergeben sich verschärfte Handlungspflichten<br />

für die zuständigen Behörden, hier die KVG und mittelbar der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis. Die<br />

interne Entscheidungsfindung muss so frühzeitig beginnen, dass im Zeitraum zwischen<br />

27 und 24 Monaten vor Betriebsaufnahme eine Vorabbekanntmachung erfolgen kann.<br />

Seite 21


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

Dabei ist jedoch zu beachten, dass noch nicht alle über die Anforderungen dieses Nahverkehrsplanes<br />

hinausgehenden verkehrlichen Details, insbesondere die Fahrpläne, in<br />

ihrem Endstand vorzuliegen brauchen. Diese müssen erst zur Einleitung eines wettbewerblichen<br />

Verfahrens fertig gestellt sein.<br />

Ergänzend zur vorstehenden Vorabbekanntmachung hat die Genehmigungsbehörde<br />

gemäß § 18 Abs. 1 PBefG am Ende je<strong>des</strong> Kalenderjahres ein Verzeichnis aller Genehmigungen,<br />

die im öffentlichen Personennahverkehr für den Verkehr mit Straßenbahnen,<br />

Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bestehen, im Amtsblatt der Europäischen<br />

Union bekannt zu machen. Hierbei sind die Geltungsdauer anzugeben sowie ein<br />

Hinweis, dass die Verkehrsleistung im Anschluss eigenwirtschaftlich erbracht werden<br />

kann.<br />

3.2.2 Regionalisierungsgesetz (RegG)<br />

Das Gesetz zur Regionalisierung <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs – Regionalisierungsgesetz<br />

(RegG) vom 27.12.1993 (BGBl: I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4<br />

<strong>des</strong> Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, benennt die<br />

Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen<br />

als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 1 Abs. 1 RegG).<br />

Gemäß dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) kommt dem Staat eine Pflicht zur<br />

Mobilitätsgewährleistung zu. Die Öffentliche Hand hat die Aufgabe, eine Grundversorgung<br />

sicherzustellen, die den gewöhnlichen Mobilitätsbedürfnissen der einzelnen Bevölkerungsgruppen<br />

entspricht.<br />

3.2.3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)<br />

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Definition moderner öffentlicher Verkehrssysteme<br />

liegt in der Barrierefreiheit, welcher bei der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung<br />

sowie bei der Informationsdistribution <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrssystems eine besondere<br />

Bedeutung zukommt. Grundlage dafür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (insbesondere<br />

§ 4 und § 8 Abs. 2 BGG), § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG und lan<strong>des</strong>rechtlich § 4 Abs. 6<br />

HÖPNVG.<br />

Bun<strong>des</strong>rechtliche Grundlage der Forderung nach einem barrierefreien Zugang zum<br />

ÖPNV ist das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit in § 4 BGG wie folgt<br />

definiert:<br />

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige <strong>Anlage</strong>n, Verkehrsmittel, technische<br />

Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische<br />

und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie<br />

andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der<br />

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“<br />

Zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr weist § 8 Abs. 2 BGG auf einschlägige<br />

Rechtsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hin:<br />

„Sonstige bauliche oder andere <strong>Anlage</strong>n, öffentliche Wege, Plätze und Straßen<br />

sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel<br />

im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> barrierefrei zu gestalten. Weitergehende lan<strong>des</strong>rechtliche<br />

Vorschriften bleiben unberührt.“<br />

Seite 22


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Einleitung und Rechtsrahmen<br />

3.3 Lan<strong>des</strong>rechtlicher Rahmen<br />

Das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HÖPNVG) vom<br />

01. Dezember 2005, das zuletzt durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I, 466) geändert<br />

worden ist, gibt die Rahmenbedingungen für Planung, Organisation und Finanzierung<br />

<strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen vor.<br />

Als Ziel definiert das HÖPNVG in § 3, dass der Öffentliche Personennahverkehr als Teil<br />

<strong>des</strong> Gesamtverkehrssystems dazu beiträgt, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Der<br />

Öffentliche Personennahverkehr soll als wichtige Komponente zur Bewältigung <strong>des</strong> Gesamtverkehrsaufkommens<br />

gestärkt werden. Das Angebot <strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist hierzu vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv, leistungsfähig und<br />

effizient zu gestalten.<br />

Die Aufgabenträger haben gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HÖPNVG eine ausreichende Bedienung<br />

der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr im<br />

Rahmen <strong>des</strong> jeweiligen Nahverkehrsplans sicherzustellen. Sie sind ferner zuständig für<br />

die Planung, Organisation und Finanzierung <strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Hierbei definiert § 5 Abs. 1 HÖPNVG als Aufgabenträger die Landkreise, die kreisfreien<br />

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Diese nehmen die Aufgabe <strong>des</strong><br />

Öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr.<br />

Ferner können gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 HÖPNVG kreisangehörige Gemeinden, die keine<br />

Aufgabenträger verkörpern, im Einverständnis mit dem Landkreis und nach Maßgabe<br />

<strong>des</strong> Nahverkehrsplanes freiwillig Aufgaben <strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs in<br />

eigener Verantwortung wahrnehmen.<br />

Ergänzend nehmen Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 HÖPNVG die Belange <strong>des</strong><br />

regionalen Verkehrs, d. h. die Belange <strong>des</strong> Schienenpersonennahverkehrs, <strong>des</strong> Verbundbusverkehrs<br />

und <strong>des</strong> regionalen Busnahverkehrs, gemeinsam in Verkehrsverbünden<br />

wahr. An Verkehrsverbünden existieren in Hessen laut § 6 Abs. 2 HÖPNVG der<br />

Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund (RMV) sowie der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV).<br />

Alle Aufgabenträger in Hessen gehören einem dieser beiden Verbünde an. Einzig der<br />

südhessische Kreis Bergstraße kann aus Gründen der räumlichen und verkehrlichen Ausrichtung<br />

dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) angehören.<br />

Die Aufgabenträger können ihrerseits gemäß § 2 Abs. 6 und § 6 Abs. 1 HÖPNVG für die<br />

Belange <strong>des</strong> lokalen Verkehrs eine Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) einrichten.<br />

Der Aufgabenträger kann dieser die Wahrnehmung seiner Aufgaben ganz oder teilweise<br />

übertragen. Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt die KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong> mbH die Aufgaben der LNO. Sofern es aus verkehrlichen Gründen eine Zweckmäßigkeit<br />

erfüllt, können benachbarte Aufgabenträger eine Gemeinsame Nahverkehrsorganisation<br />

(GNO) gründen.<br />

Die Verbünde und die Nahverkehrsorganisationen als Aufgabenträgerorganisationen<br />

sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, insbesondere um über ihre jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen<br />

hinaus ein durchgängiges Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr<br />

zu gewährleisten. Darüber hinaus haben die Verkehrsverbünde gemäß § 7 Abs. 4<br />

HÖPNVG die Nahverkehrsorganisationen bei wichtigen verkehrlichen und tariflichen<br />

Vorhaben zu beteiligen.<br />

Seite 23


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

II<br />

Bestandsaufnahme<br />

1 Raumstrukturanalyse<br />

1.1 Lage <strong>des</strong> Planungsgebietes im Raum<br />

1.1.1 Kreisgebiet<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis liegt im nord-östlichen Bereich Südhessens und gehört dem Regierungsbezirk<br />

Darmstadt an. Die größte Stadt <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> ist die Sonderstatusstadt Hanau,<br />

Verwaltungssitz <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> ist Gelnhausen 1 . Im Zuge der hessischen Kreisgebietsreform<br />

wurden 1974 die damaligen Landkreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern mit<br />

der kreisfreien Stadt Hanau zum heutigen <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis zusammengeschlossen. Die<br />

Sonderstatusstadt Hanau einerseits und der übrige Landkreis andererseits sind jeweils<br />

eigene Gesellschafter <strong>des</strong> Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbun<strong>des</strong> (RMV) und üben die Funktion<br />

als ÖPNV-Aufgabenträger für den lokalen Verkehr (§ 5 Abs. 1 HÖPNVG) unabhängig<br />

voneinander aus.<br />

Das Kreisgebiet umfasst eine Fläche von rund 1.400 km² und wird begrenzt<br />

• im Norden von Wetteraukreis und Vogelsbergkreis,<br />

• im Osten von den Landkreisen Fulda und Bad Kissingen (Bayern),<br />

• im Süden von den Landkreisen <strong>Main</strong>-Spessart (Bayern), Aschaffenburg (Bayern),<br />

Offenbach sowie der Stadt Offenbach und<br />

• im Westen von der Stadt Frankfurt am <strong>Main</strong> sowie dem Wetteraukreis.<br />

Von Nordosten nach Südwesten durchfließt die <strong>Kinzig</strong> das Kreisgebiet und mündet in<br />

Hanau in den zweiten namensgebenden Fluss, den <strong>Main</strong>. Wesentliche Teile <strong>des</strong> Gebietes<br />

werden durch Ausläufer der Mittelgebirge Vogelsberg, Spessart und westliche Südrhön<br />

geprägt.<br />

Die topographischen Gegebenheiten bedingen auch die historisch gewachsenen Verkehrswege,<br />

die sich die Flusstäler zunutze gemacht haben. Im <strong>Kinzig</strong>tal verlaufen Eisenbahnstrecke<br />

und Autobahn (A66) Hanau – Fulda; die Bahnstrecken Frankfurt – <strong>Main</strong>tal –<br />

Hanau und Hanau – Aschaffenburg folgen dem <strong>Main</strong>tal. Abschnittsweise verlaufen A66<br />

bzw. A45 ebenfalls entlang <strong>des</strong> <strong>Main</strong>s. Mit rund 410.000 Einwohnern, davon etwa<br />

90.000 in der Stadt Hanau ist der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis der bevölkerungsreichste Landkreis<br />

in Hessen.<br />

1<br />

Engerer Untersuchungsraum <strong>des</strong> vorliegenden Nahverkehrsplans ist der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis mit<br />

Ausnahme der Sonderstatusstadt Hanau. Die Bezeichnung „<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*“ dient im NVP<br />

durchgängig zur Charakterisierung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes, welches die Stadt Hanau nicht<br />

umfasst.<br />

Seite 24


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-1:<br />

[eigener Entwurf]<br />

Übersicht über die Lage <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> im Raum mit strukturräumlicher<br />

Gliederung in den hessischen Planungsregionen<br />

1.1.2 Strukturräumliche Gliederung <strong>des</strong> Kreisgebiets<br />

Gemäß dem Regionalplan Südhessen wird das Gebiet <strong>des</strong> Regierungsbezirkes Darmstadt<br />

bzw. der Planungsregion Südhessen raumordnerisch in drei Strukturräume eingeteilt<br />

[vgl. Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 13ff.]:<br />

• Verdichtungsraum,<br />

• Ordnungsraum und<br />

• ländlicher Raum.<br />

Begrifflichkeiten, Grundsätze und Ziele der einzelnen Räume leiten sich aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

Hessen 2000 ab [vgl. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Lan<strong>des</strong>entwicklung 2000, S. 8 ff.]. Dabei wird der Verdichtungsraum wiederum<br />

als Kernraum <strong>des</strong> Ordnungsraumes bezeichnet, d. h. der Verdichtungsraum ist somit<br />

zugleich auch Bestandteil <strong>des</strong> Ordnungsraumes. Alle anderen Gebiete außerhalb <strong>des</strong><br />

Ordnungsraumes sind ländlicher Raum.<br />

Im Kreisgebiet staffeln sich die Strukturräume in West-Ost-Richtung. Abb. II-1 gibt einen<br />

Überblick über die Strukturräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bzw. in den hessischen Planungsregionen.<br />

Seite 25


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.1.2.1 Vorgaben zu den Strukturräumen aus dem Regionalplan<br />

Zu den Grundsätzen für die Entwicklung <strong>des</strong> Ordnungsraumes in Südhessen heißt es im<br />

Regionalplan [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 13]:<br />

„Der Ordnungsraum soll so gestaltet werden, dass die polyzentrale Siedlungsstruktur<br />

erhalten, die räumlichen Voraussetzungen für ein vielfältiges<br />

Arbeitsplatzangebot geschaffen, die Wohn- und die Umweltbedingungen<br />

sowie die Freiraumsituation verbessert werden. Dazu ist/sind<br />

• die weitere über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungstätigkeit<br />

in den Ober- und Mittelzentren sowie in zentralen Orten<br />

mit Flächenreserven an Nahverkehrs- und Siedlungsachsen zu<br />

konzentrieren,<br />

• […]<br />

• leistungsfähige Verkehrsverbindungen auf den Nahverkehrs- und Regionalachsen<br />

durch attraktive Angebote insbesondere <strong>des</strong> schienengebundenen<br />

Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs zu<br />

gewährleisten,<br />

• eine Reduzierung <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs durch Verkehrsvermeidung<br />

und Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel<br />

anzustreben.“<br />

Die Grundsätze zum Verdichtungsraum Rhein-<strong>Main</strong>/Rhein-Neckar werden im Regionalplan<br />

Südhessen wie folgt benannt [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 13f.]:<br />

„Der Verdichtungsraum Rhein-<strong>Main</strong>/Rhein-Neckar soll seine Funktion als<br />

Wirtschaftsraum von europäischer Bedeutung und als Impulsgeber für die<br />

Region auch in Zukunft erfüllen. Seine Stärken wie hohe Wirtschaftskraft,<br />

vielfältiger Arbeitsmarkt, breites Infrastrukturangebot auch im kulturellen<br />

und wissenschaftlichen Bereich und reichhaltiges Freizeitangebot sollen erhalten,<br />

Umweltbelastungen vermindert werden. Dazu ist/sind<br />

• […],<br />

• ein ausreichen<strong>des</strong> Wohnungsangebot durch Ausweisung von Wohnbaugebieten<br />

vorrangig in zentralen Lagen sowie an den Haltepunkten<br />

insbesondere <strong>des</strong> schienengebundenen ÖPNV vorzusehen,<br />

• die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Nutzung der Möglichkeiten<br />

zur Innenentwicklung und eine angemessene bauliche Verdichtung<br />

zu begrenzen,<br />

• […],<br />

• insbesondere verkehrsbedingte Emissionen und sonstige Luftverunreinigungen<br />

zu mindern und den Flächenverbrauch auf ein Min<strong>des</strong>tmaß<br />

zu reduzieren,<br />

• die internationale Anbindungsqualität durch Erhaltung und Stärkung<br />

<strong>des</strong> Flughafens Frankfurt <strong>Main</strong> als bedeutende Drehscheibe im internationalen<br />

Luftverkehr und die Realisierung der Hochgeschwindigkeitsstrecken<br />

<strong>des</strong> Schienenpersonenfernverkehrs zu gewährleisten,<br />

• […].“<br />

Seite 26


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Die Entwicklung <strong>des</strong> ländlichen Raumes als Pendant zum Ordnungsraum soll den hier<br />

genannten Grundsätzen folgen [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 14]:<br />

„Der ländliche Raum soll als eigenständiger und attraktiver Lebens- und<br />

Wirtschaftsraum gestaltet werden; eine einseitige Entwicklung zum Wohnstandort<br />

und Ergänzungsraum für den Ordnungsraum ist zu vermeiden. Seine<br />

wirtschaftliche Kompetenz ist zu stärken. Dazu ist/sind<br />

• die Mittelzentren in ihren Versorgungs-, Arbeitsplatz- und Infrastrukturfunktionen<br />

für ihr ländliches Umland zu stärken,<br />

• in den Mittelzentren günstige Standortbedingungen für Entwicklung,<br />

Ansiedlung und Neugründung sowie Erweiterung nicht agglomerationsabhängiger<br />

Unternehmen zu schaffen,<br />

• die über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungstätigkeit<br />

vorrangig in den Mittelzentren zu konzentrieren und die Tragfähigkeit<br />

und Eigenart ländlicher Strukturen bei der weiteren Siedlungstätigkeit<br />

als begrenzende Faktoren zu berücksichtigen,<br />

• […],<br />

• regionaltypische Formen von Tourismus und Erholung bei schonender<br />

Nutzung der landschaftlichen Potenziale auch als Wirtschaftsfaktor<br />

weiter zu entwickeln,<br />

• leistungsfähige Verkehrsanbindungen mit den Zentren <strong>des</strong> Verdichtungsraums<br />

durch geeignete Angebote <strong>des</strong> ÖPNV zu gewährleisten<br />

und eine ausreichende ÖPNV-Bedienung flächendeckend sicherzustellen,<br />

• vorhandene Infrastruktureinrichtungen zu erhalten und bedarfsgerecht<br />

auszubauen.“<br />

Seite 27


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.1.2.2 Strukturräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis finden sich alle drei im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Hessen und im<br />

Regionalplan Südhessen genannten Strukturräume wieder. Die rund 407.000 Einwohner<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> entfallen folgendermaßen auf die Strukturräume (vgl. Tab.<br />

II-1):<br />

Strukturraum<br />

Städte/Gemeinden<br />

Einwohner<br />

Fläche [km²]<br />

absolut relativ absolut relativ<br />

Verdichtungsraum<br />

Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg,<br />

Hanau, Langenselbold,<br />

<strong>Main</strong>tal, Nidderau,<br />

Niederdorfelden,<br />

Rodenbach, Schöneck<br />

228.279<br />

56,0 %<br />

282,3<br />

20,2 %<br />

davon Stadt Hanau<br />

89.082<br />

21,9 %<br />

76,49<br />

5,5 %<br />

davon MKK ohne<br />

Hanau<br />

139.197<br />

34,2 %<br />

205,88<br />

14,7 %<br />

Ordnungsraum<br />

(ohne Verdichtungsraum)<br />

Biebergemünd, Freigericht,<br />

Gelnhausen, Gründau,<br />

Hammersbach, Hasselroth,<br />

Linsengericht, Neuberg,<br />

Ronneburg<br />

89.508 22,0 % 318,5 22,8 %<br />

ländlicher Raum<br />

Bad Orb, Bad Soden-<br />

Salmünster, Birstein, Brachttal,<br />

Flörsbachtal, Jossgrund,<br />

Schlüchtern, Sinntal, Steinau<br />

an der Straße, Wächtersbach<br />

89.627<br />

22,0 %<br />

707,4<br />

50,6 %<br />

[Gemeindefreies Gebiet<br />

Gutsbezirk Spessart]<br />

0<br />

0,0 %<br />

89,30<br />

6,4 %<br />

Summe <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 407.414 100,0 % 1.397,5 100,0 %<br />

Stand: 30.06.2011<br />

Tab. II-1:<br />

Strukturräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 15, und<br />

Hessisches Statistisches Lan<strong>des</strong>amt 2012]<br />

Dem Verdichtungsraum Rhein-<strong>Main</strong> gehören neben der Sonderstatusstadt Hanau neun<br />

weitere Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 228.200 Einwohnern an. Somit lebt<br />

über die Hälfte der Kreisbewohner in diesem Strukturraum. Betrachtet man den Verdichtungsraum<br />

ohne die Stadt Hanau, leben etwa ein Drittel der Kreisbewohner<br />

(139.200 Einwohner) in diesem Gebiet. Dem Ordnungsraum sind neun Städte und Gemeinden<br />

zugeordnet, mit etwa 89.500 Einwohnern. Der flächenmäßig größte Strukturraum<br />

ist der ländliche Raum mit mehr als 57% der Kreisfläche mit etwa 89.600 Einwohnern.<br />

Zum ländlichen Raum gehört auch das gemeindefreie Gebiet <strong>des</strong> Gutsbezirks<br />

Spessart.<br />

Seite 28


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.1.2.3 Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong><br />

Zum „Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong>“ als Kerngebiet <strong>des</strong> Regionalverban<strong>des</strong><br />

FrankfurtRhein<strong>Main</strong> gehört das westliche Kreisgebiet mit den Städten und Gemeinden<br />

Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Hanau, Langenselbold, <strong>Main</strong>tal,<br />

Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck (vgl. Abb.<br />

II-1). Der Regionalverband FrankfurtRhein<strong>Main</strong> ist seit 2011 Nachfolger <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong><br />

Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong>.<br />

Grundlage der Arbeit im Regionalverband ist das „Gesetz über die Metropolregion<br />

Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong>“. Aufgaben sind unter anderem die regionale Flächennutzungsplanung<br />

und die regionale Verkehrsplanung für das Gebiet <strong>des</strong> Ballungsraumes. Aussagen<br />

zur regionalen Flächennutzungsplanung sind im „Regionalplan Südhessen / Regionaler<br />

Flächennutzungsplan 2010“, der von Verbandsgremien zusammen mit der Regionalversammlung<br />

Südhessen gemeinsam als integrierter Plan beschlossen wurde, zu finden.<br />

Darüber hinaus ist das gesamte Kreisgebiet Teil der „Metropolregion Frankfurt/Rhein-<br />

<strong>Main</strong>“.<br />

1.1.3 Entwicklungsachsen<br />

Die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung soll vornehmlich entlang von Achsen stattfinden.<br />

Der Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Hessen 2000 legt dazu Grundsätze und Ziele fest<br />

[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>des</strong>entwicklung 2000, S. 8]:<br />

„Für die Verkehrsnetze, die die Siedlungsstruktur <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Rahmen eines<br />

zukunftsfähigen Verkehrskonzepts groß- und kleinräumig erschließen<br />

und die eine wesentliche Grundlage der siedlungsstrukturellen Weiterentwicklung<br />

darstellen, sind Verkehrs- und Siedlungsachsen festzulegen. Die<br />

großräumigen Verkehrsachsen (überregional bedeutsame Verkehrsinfrastruktur)<br />

werden im LEP dargestellt, die Ausweisung der regionalen und<br />

überörtlichen Verkehrs- und Siedlungsachsen bleibt der Regionalplanung<br />

vorbehalten (regional bedeutsame Verkehrsinfrastruktur).“<br />

Im Regionalplan Südhessen wird <strong>des</strong>halb auch zwischen „Regionalachsen“ und den<br />

nachrangigen „überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen“ unterschieden (vgl.<br />

„Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010“ Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S.21 Abb. 5), wobei unter Nahverkehr in erster Linie ein nicht überregionaler<br />

Verkehr verstanden wird, denn nicht über alle Achsen dieser Kategorie verkehren<br />

auch entsprechend hochwertig eingestufte öffentliche Verkehrsmittel.<br />

Regionalachsen sollen laut Regionalplan den Leistungsaustausch zwischen den Mittelzentren<br />

sowie deren Anbindung an die Oberzentren und das überregionale Fernverkehrsnetz<br />

gewährleisten [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 25]. Folgende Regionalachsen<br />

mit Bezug zum <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind ausgewiesen 2 :<br />

2<br />

Zur besseren Orientierung unter Angabe der entlang der Entwicklungsachsen verlaufenden<br />

Kursbuchstrecken (KBS).<br />

Seite 29


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

• [KBS 615] Frankfurt – Offenbach – Hanau – Gelnhausen – Schlüchtern – (Fulda),<br />

• [KBS 640] Frankfurt – Hanau – (Aschaffenburg),<br />

• [KBS 641] Darmstadt / Hanau – Michelstadt / Erbach – (Eberbach),<br />

• [KBS 634] Bad Vilbel – Nidderau – Büdingen,<br />

• [KBS 631] Gelnhausen – Büdingen – Nidda – (Gießen).<br />

Zu den überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen, die vornehmlich die Verknüpfung<br />

der Oberzentren mit dem Umland insbesondere per ÖPNV gewährleisten sollen,<br />

zählen im Kreisgebiet [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 25f.]:<br />

• [KBS 640] Frankfurt – <strong>Main</strong>tal – Hanau,<br />

• [KBS 615] Frankfurt – Offenbach – Hanau,<br />

• [KBS 615] Hanau – Gelnhausen – Wächtersbach,<br />

• [KBS 641] Hanau – Groß-Umstadt,<br />

• [KBS 633] Hanau – Nidderau – Friedberg,<br />

• [KBS 640] Hanau – (Aschaffenburg)<br />

• [KBS 634] Bad Vilbel – Nidderau.<br />

Die den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis betreffenden Entwicklungsachsen sind in Abb. II-2 kartographisch<br />

dargestellt.<br />

Abb. II-2: Entwicklungsachsen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: Regierungspräsidium Darmstadt 2011]<br />

Seite 30


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.1.3.1 Administrative Gliederung<br />

Für die Nahverkehrsplanung sind die durch die Gebietsreform Anfang bis Mitte der<br />

1970er Jahre in Hessen entstandenen (Groß-)Gemeinden als kleinste zu betrachtende<br />

Einheit in der Regel zu groß und zu heterogen strukturiert. Für manche Fragestellungen<br />

eignen sich Stadt- und Ortsteile besser – beispielsweise hinsichtlich der Grundschulbezirke<br />

bzw. der Schuleinzugsbereiche, <strong>des</strong> Fahrgastpotenzials, der Festlegung von Bedienungsstandards,<br />

der Anbindung von Siedlungsbereichen, der Gestaltung von Netzen,<br />

der Lage von Bahnstationen oder in Bezug auf die zentralörtlichen Funktionen.<br />

In den 28 Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* (vgl. Tab. II-2) gibt es 150<br />

Stadt- und Ortsteile (vgl. <strong>Anlage</strong> II-1). Die Anzahl der Stadt- und Ortsteile reicht von<br />

einem in den Städten Bad Orb und Langenselbold bzw. den Gemeinden Großkrotzenburg<br />

und Niederdorfelden bis 16 in der Gemeinde Birstein.<br />

Bezeichnung<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Bad Orb Stadt 06435001<br />

Bad Soden-Salmünster Stadt 06435002<br />

Biebergemünd Gemeinde 06435003<br />

Birstein Gemeinde 06435004<br />

Brachttal Gemeinde 06435005<br />

Bruchköbel Stadt 06435006<br />

Erlensee Stadt 06435007<br />

Flörsbachtal Gemeinde 06435008<br />

Freigericht Gemeinde 06435009<br />

Gelnhausen Stadt 06435010<br />

Großkrotzenburg Gemeinde 06435011<br />

Gründau Gemeinde 06435012<br />

Hammersbach Gemeinde 06435013<br />

Hasselroth Gemeinde 06435015<br />

Jossgrund Gemeinde 06435016<br />

Langenselbold Stadt 06435017<br />

Linsengericht Gemeinde 06435018<br />

<strong>Main</strong>tal Stadt 06435019<br />

Neuberg Gemeinde 06435020<br />

Nidderau Stadt 06435021<br />

Niederdorfelden Gemeinde 06435022<br />

Rodenbach Gemeinde 06435023<br />

Gemeindekennziffer<br />

Seite 31


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Bezeichnung<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Ronneburg Gemeinde 06435024<br />

Schlüchtern Stadt 06435025<br />

Schöneck Gemeinde 06435026<br />

Sinntal Gemeinde 06435027<br />

Steinau an der Straße Stadt 06435028<br />

Wächtersbach Stadt 06435029<br />

Tab. II-2:<br />

Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

1.1.4 Zentralörtliche Gliederung<br />

Gemeindekennziffer<br />

Die zentralörtliche Gliederung, die dazugehörigen Verflechtungsbereiche und die konkret<br />

zu erfüllenden zentralörtlichen Funktionen der Ober-, Mittel- und Grundzentren<br />

sind im Regionalplan Südhessen festgelegt [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S.<br />

17ff.]. Grundzentren werden dabei entsprechend ihrer Lage und ihrer zu erfüllenden<br />

zentralörtlichen Funktion weiter in Unterzentren und Kleinzentren differenziert.<br />

Oberzentrum im Landkreis ist die Stadt Hanau mit rund 89.000 Einwohnern. Aufgrund<br />

der geographischen Lage besitzen für Teile <strong>des</strong> Untersuchungsraumes auch die benachbarten<br />

Oberzentren Aschaffenburg, Frankfurt am <strong>Main</strong>, Offenbach und Fulda eine besondere<br />

Bedeutung.<br />

Zur Gestaltung <strong>des</strong> Verkehrssystems stellt der Regionalplan den Grundsatz auf, dass die<br />

Oberzentren „aus ihrem Verflechtungsbereich im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr<br />

i. d. R. in einer Stunde erreichbar sind“ [Regierungspräsidium Darmstadt<br />

2011, S. 20].<br />

Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan sechs Mittelbereiche ausgewiesen,<br />

deren Abgrenzungen aus Abb. II-3 hervorgehen. Im Regionalplan Südhessen<br />

wird darauf hingewiesen, dass die mittelzentralen Funktionen insbesondere im Bereich<br />

<strong>des</strong> Verdichtungsraumes vielfach in enger räumlicher Arbeitsteilung mit benachbarten<br />

Gemeinden wahrgenommen werden. Dementsprechend sollen Mittelzentren ihre zentralörtlichen<br />

Aufgaben in enger Kooperation mit anderen Mittelzentren erfüllen [Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 22]. Zwei Mittelbereiche sind durch je zwei mittelbzw.<br />

oberzentrale Orte charakterisiert. Hinsichtlich der Einwohnerzahl weisen die Mittelbereiche<br />

eine erhebliche Spannweite auf:<br />

• Mittelbereich Bad Orb mit ca. 15.900 Einwohnern,<br />

• Mittelbereich Bad Soden-Salmünster/Wächtersbach mit ca. 37.200 Einwohnern,<br />

• Mittelbereich Bruchköbel/Hanau mit ca. 225.300 Einwohnern (136.200 Einwohner<br />

ohne Stadt Hanau),<br />

• Mittelbereich Gelnhausen mit ca. 54.300 Einwohnern,<br />

• Mittelbereich <strong>Main</strong>tal mit ca. 38.100 Einwohnern,<br />

• Mittelbereich Schlüchtern mit ca. 36.500 Einwohnern.<br />

Seite 32


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-3:<br />

Zentralörtliche Gliederung <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> mit seinen Mittelbereichen<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: Regierungspräsidium Darmstadt 2011]<br />

Hinsichtlich der Erreichbarkeit der Mittelzentren wird im Regionalplan folgender<br />

Grundsatz aufgestellt [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 21]:<br />

„Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Mittelzentren<br />

• die Funktion als Verknüpfungspunkte <strong>des</strong> regionalen Verkehrs<br />

mit dem Nahverkehr erfüllen können,<br />

• aus ihrem Mittelbereich bei mehrfacher Hin- und Rückfahrgelegenheit<br />

innerhalb einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

erreichbar sind.“<br />

Mit Ausnahme der Kurstadt Bad Orb sind die Mittelzentren <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> an<br />

den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) <strong>des</strong> RMV angeschlossen.<br />

In jeder Stadt bzw. Gemeinde gibt es ein Grundzentrum, d. h., je<strong>des</strong> Stadt- bzw. Gemeindegebiet<br />

ist zugleich sein eigener Nahbereich. Durch den Regionalplan findet für<br />

das Planungsgebiet eine weitere Abstufung nach Unter- und Kleinzentren statt. Hinsichtlich<br />

ihrer Erreichbarkeit werden folgende Grundsätze aufgestellt [Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 22f.]:<br />

und<br />

„Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Unterzentren die<br />

Funktion von Verknüpfungspunkten im Öffentlichen Nahverkehr erfüllen<br />

können.“<br />

Seite 33


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

„Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Kleinzentren im<br />

ÖPNV bedarfsgerecht mit den benachbarten Zentren verknüpft sind.“<br />

Die den Mittelbereichen zugeordneten Grundzentren und die jeweils zentralen Ortsteile<br />

sind aus Tab. I-1 zu entnehmen. In der Regel sind es die einwohnerstarken, oftmals<br />

zugleich auch die namensgebenden Ortsteile (Kernstadt, Kernort), die die grundzentrale<br />

Funktion für das Stadt- bzw. Gemeindegebiet wahrnehmen.<br />

Mittelbereich<br />

zugeordnete<br />

Nahbereiche<br />

grundzentrale(r) Ortsteil(e)<br />

Zentralitätsstufe<br />

Bad Orb Flörsbachtal Lohrhaupten Kleinzentrum<br />

Jossgrund Oberndorf Kleinzentrum<br />

Bad Soden-<br />

Salmünster/Wächtersbach<br />

Birstein Birstein Kleinzentrum<br />

Brachttal Schlierbach Kleinzentrum<br />

Bruchköbel/Hanau<br />

Erlensee<br />

Langendiebach,<br />

Rückingen<br />

Unterzentrum<br />

Freigericht Somborn Unterzentrum<br />

Großkrotzenburg Großkrotzenburg Unterzentrum<br />

Hammersbach Marköbel Kleinzentrum<br />

Hasselroth Neuenhaßlau Kleinzentrum<br />

Langenselbold Langenselbold Unterzentrum<br />

Neuberg Ravolzhausen Kleinzentrum<br />

Nidderau<br />

Heldenbergen, Windecken Unterzentrum<br />

Niederdorfelden Niederdorfelden Kleinzentrum<br />

Rodenbach Niederrodenbach Unterzentrum<br />

Ronneburg Hüttengesäß Kleinzentrum<br />

Schöneck Kilianstädten Kleinzentrum<br />

Gelnhausen Biebergemünd Kassel Kleinzentrum<br />

Gründau Lieblos Kleinzentrum<br />

Linsengericht Altenhaßlau Kleinzentrum<br />

<strong>Main</strong>tal - - -<br />

Schlüchtern<br />

Sinntal Sterbfritz Kleinzentrum<br />

Steinau a. d. Straße Steinau Unterzentrum<br />

Tab. II-3:<br />

Mittelbereiche, zugeordnete Grundzentren und zentrale Ortsteile<br />

[eigene Zusammenstellung; nach Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 21 ff.]<br />

Seite 34


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Bei der Bewertung der Einordnungen von Kommunen und - abgeleitet - deren ÖV-<br />

Angeboten in diese Strukturräume sind die spezifischen Gegebenheiten im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis zu berücksichtigen. Entlang der Hauptverkehrsachse <strong>des</strong> <strong>Kinzig</strong>tals ist in auffälliger<br />

Weise gerade im "ländlichen" Raum eine Aneinanderreihung zentraler Orte festzustellen:<br />

• Stadt Schlüchtern Mittelzentrum ca. 7.350 EW im Hauptort<br />

• Stadt Steinau a.d.Str. Unterzentrum ca. 5.050 EW im Hauptort<br />

• Stadt Bad Soden-Salmünster Mittelzentrum ca. 9.050 EW im Hauptort<br />

• Stadt Bad Orb Mittelzentrum ca.10.000 EW im Hauptort<br />

• Stadt Wächtersbach Mittelzentrum ca. 6.450 EW im Hauptort<br />

Obgleich hinsichtlich Einwohnerdichte und Strukturmerkmalen die Einordnung großer<br />

Flächen als "ländlicher Raum" angemessen ist, wird im Zuge <strong>des</strong> <strong>Kinzig</strong>talkorridors<br />

strukturell eine herausragende Reihung zentraler, einwohnerreicher Orte verkehrlich<br />

wirksam, die zugleich eine ÖPNV-affine Verdichtung rund um vorhandene Schienenstationen<br />

bilden.<br />

Im "übrigen Ordnungsraum" bildet Gelnhausen als herausragender Teil der Mittelzentrenkette<br />

im <strong>Kinzig</strong>tal die Brücke zwischen den Mittelzentren <strong>des</strong> "ländlichen Raumes"<br />

und dem Verdichtungsraum rund um das Oberzentrum Hanau. Die Stadt Nidderau -<br />

derzeit ausgewiesen als Unterzentrum - ist zwar nicht Teil der <strong>Kinzig</strong>talachse, befindet<br />

sich jedoch ebenfalls in verkehrsgünstiger Lage an der Schnittstelle der Achsen<br />

Glauburg – Bad Vilbel – Frankfurt/M und Friedberg – Bruchköbel – Hanau.<br />

Im Verdichtungsraum Hanau liegen die zentralen Orte mehrheitlich in deutlicher Entfernung<br />

von der Achse der <strong>Kinzig</strong>talbahn.<br />

1.2 Bevölkerungsstruktur<br />

1.2.1 Einwohner und Bevölkerungsdichte<br />

Aus Gründen der Datenerhebung durch die amtliche Statistik liegt die Feststellung der<br />

Einwohnerdichten flächendeckend nur auf der administrativen Ebene von Städten und<br />

Gemeinden vor, nicht jedoch für deren einzelne Stadt- und Ortsteile. Eine Übersicht<br />

über die wesentlichen Kennziffern findet sich in Tab. II-4.<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist im Regierungsbezirk Darmstadt mit 291 Einwohnern pro km²<br />

ein relativ dünn besiedelter Flächenlandkreis (Stand 31.12.2010). Innerhalb <strong>des</strong> Kreisgebiets<br />

lassen sich deutliche Unterschiede ausmachen (vgl. Abb. II-4).<br />

Seite 35


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Einwohner<br />

2005 2010<br />

Entwicklung<br />

2005-<br />

2010<br />

Fläche<br />

Einwohner<br />

pro km²<br />

2010<br />

Bad Orb 10.052 9.780 -2,78% 47,78 205<br />

Bad Soden-Salmünster 13.912 13.600 -2,29% 58,60 232<br />

Biebergemünd 8.378 8.305 -0,88% 78,55 106<br />

Birstein 6.588 6.297 -4,62% 86,63 73<br />

Brachttal 5.333 5.168 -3,19% 30,85 168<br />

Bruchköbel 20.789 20.572 -1,05% 29,69 693<br />

Erlensee 12.694 13.126 3,29% 18,59 706<br />

Flörsbachtal 2.598 2.484 -4,59% 52,11 48<br />

Freigericht 14.982 14.630 -2,41% 33,42 438<br />

Gelnhausen 21.837 21.510 -1,52% 45,19 476<br />

Großkrotzenburg 7.319 7.342 0,31% 7,45 986<br />

Gründau 14.786 14.652 -0,91% 67,64 217<br />

Hammersbach 4.746 4.811 1,35% 20,14 239<br />

Hanau 88.746 88.637 -0,12% 76,49 1159<br />

Hasselroth 7.403 7.291 -1,54% 18,92 385<br />

Jossgrund 3.725 3.615 -3,04% 50,61 71<br />

Langenselbold 13.015 13.453 3,26% 26,26 512<br />

Linsengericht 9.763 9.847 0,85% 29,82 330<br />

<strong>Main</strong>tal 38.071 37.962 -0,29% 32,40 1172<br />

Neuberg 5.231 5.169 -1,20% 10,54 490<br />

Nidderau 20.130 19.895 -1,18% 46,73 426<br />

Niederdorfelden 3.198 3.665 12,74% 6,53 561<br />

Rodenbach 11.427 11.149 -2,49% 16,73 666<br />

Ronneburg 3.221 3.229 0,25% 14,25 227<br />

Schlüchtern 17.302 16.777 -3,13% 113,31 148<br />

Schöneck 11.549 12.079 4,39% 21,50 562<br />

Sinntal 9.604 9.169 -4,74% 111,84 82<br />

Steinau an der Straße 11.153 10.723 -4,01% 104,87 102<br />

Wächtersbach 12.389 12.297 -0,75% 50,79 242<br />

[Gutsbezirk Spessart] 0 0 - 89,30 0<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 321.195 318.597 -0,82% 1.321,04 241<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 409.901 407.234 -0,66% 1.397,53 291<br />

Tab. II-4:<br />

Einwohner der Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt] 2012<br />

Seite 36


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-4:<br />

Bevölkerungsdichte in den Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>*<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt 2012]<br />

Die Einwohnerdichten nehmen mit zunehmender Entfernung vom Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong><br />

einerseits und von der Regionalachse <strong>des</strong> <strong>Kinzig</strong>tals andererseits ab.<br />

Dies wird zum einen an der Süd-Nord-Abfolge der Strukturräume erkennbar:<br />

• Verdichtungsraum 807 Einw./km² (ohne Hanau: 676 Einw./km²),<br />

• Ordnungsraum (ohne Verdichtungsraum) 281 Einw./km²,<br />

• ländlicher Raum 113 Einw./km² (ohne Gutsbezirk Spessart: 127 Einw./km²).<br />

Dicht besiedelte Städte und Gemeinden mit jeweils rund 1.000 Einw./km² sind die Anliegerkommunen<br />

entlang <strong>des</strong> <strong>Main</strong>s <strong>Main</strong>tal, Hanau und Großkrotzenburg. Über 500<br />

Einw./km² weisen alle daran angrenzenden Kommunen sowie die Stadt Langenselbold<br />

auf.<br />

Einwohnerdichten unterhalb <strong>des</strong> Kreisdurchschnitts finden sich im Ordnungsraum nur in<br />

größerer Entfernung zur <strong>Kinzig</strong>tal-Regionalachse. Im ländlichen Raum wird zum anderen<br />

auf niedrigerem Niveau nochmals der Unterschied in der Bevölkerungsdichte zwischen<br />

den Stadtteilen im <strong>Kinzig</strong>tal und der peripheren Gemeinden deutlich. Nur die<br />

Kurstädte Bad Orb, Bad Soden-Salmünster sowie Wächtersbach weisen eine Dichte von<br />

über 200 Einw./km² auf. Die Gemeinden Bierstein, Flörsbachtal, Jossgrund und Sinntal<br />

weisen mit 48 bis 82 Einw./km² die niedrigsten Werte auf.<br />

Die Einwohnerzahlen der 150 Stadt- und Ortsteile im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* sind in <strong>Anlage</strong><br />

II-1 kartographisch dargestellt, darüber hinaus in <strong>Anlage</strong> II-2 tabellarisch auf-<br />

Seite 37


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

geführt. Die Angaben stammen aus der Abfrage bei Städten und Gemeinden und beinhalten<br />

– soweit gemeldet – die Summe aus gemeldeten Haupt- und Nebenwohnsitzen.<br />

Für planerische Fragestellungen auf kleinräumiger Ebene wird üblicherweise diese Angabe<br />

herangezogen.<br />

Die Struktur der Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* erweist sich als sehr heterogen.<br />

Während die im Nordosten gelegenen Kommunen, mit jeweils über 10 Ortsteilen<br />

und meist einem einwohnerstarken Hauptort, fast durchweg geringe Einwohnerzahlen<br />

je Einheit aufweisen, bestehen die Kommunen <strong>des</strong> Ordnungs- und Verdichtungsraums<br />

aus deutlich weniger Einheiten. Sofern es sich nicht um Städte und Gemeinden<br />

mit nur einem – meist großflächigem – Ortsteil handelt (Großkrotzenburg, Langenselbold<br />

und Niederdorfelden), weist die Mehrzahl der Einheiten Einwohnerzahlen von<br />

über 1.000 Personen aus.<br />

In allen Strukturräumen weisen die Stadt- und Ortsteile entlang den ausgewiesenen<br />

Entwicklungsachsen überdurchschnittliche Einwohnerzahlen auf. Fast alle Einheiten<br />

über 4.000 Einwohner haben einen Bahnanschluss. Ausnahmen sind Bad Soden Salmünster<br />

Bad Soden, Bad Orb, Freigericht Somborn, Erlensee Langendiebach und Erlensee<br />

Rückingen.<br />

1.2.2 Altersstruktur der Wohnbevölkerung<br />

Abb. II-5:<br />

Altersverteilung der Wohnbevölkerung in den Strukturräumen, Städten und Gemeinden<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Stand: 31.12.2010)<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: Statistische Ämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder 2012]<br />

Bei Betrachtung der Wohnbevölkerung nach ihrem Altersaufbau werden fünf Gruppen<br />

mit Relevanz für den öffentlichen Personenverkehr gebildet (vgl. Abb. II-5). Die Alters-<br />

Seite 38


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

gruppen haben unterschiedliche Präferenzen hinsichtlich der Angebots- und Bedienungsstandards<br />

im ÖPNV.<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gibt es keine Auffälligkeiten beim Altersaufbau der Bevölkerung<br />

in Bezug auf die Strukturräume. Die Verteilung der aggregierten Altersgruppen zwischen<br />

den drei Raumtypen sowie im Vergleich zum korrespondierenden Kreiswert<br />

weicht nur geringfügig voneinander ab. Die Zahlen zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung<br />

je Kommune gehen im Einzelnen aus der Tabelle in <strong>Anlage</strong> II-3 hervor.<br />

Bei einzelnen Städten und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind zum 31.12.2010 folgende<br />

Auffälligkeiten herauszustellen, obwohl die Spannweiten kreisweit zumeist relativ<br />

gering bleiben:<br />

• „Junge“ Städte und Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an<br />

Einwohnern unterhalb der Volljährigkeit (< 18 Jahre) sind Hammersbach, Nidderau<br />

und Wächtersbach (alle ca. 18 %) sowie mit über 21 % die Gemeinde<br />

Niederdorfelden. Die relativ betrachtet wenigsten Kinder und Jugendlichen<br />

wohnen in der Kurstadt Bad Orb (unter 12 %) und der Gemeinde Rodenbach<br />

(rund 14 %). Der Kreiswert liegt bei 17 %.<br />

• Rund 63 % der Wohnbevölkerung <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> befindet sich im<br />

erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Die höchsten Anteile dieser<br />

Altersgruppe gibt es in Gründau und Langenselbold (jeweils rund 65 %), die<br />

niedrigsten wiederum in Bad Orb (57 %) und Rodenbach(59 %). Im Ordnungsraum<br />

ist diese Bevölkerungsgruppe mit rund 64% leicht überdurchschnittlich<br />

vertreten.<br />

• Die über 65-Jährigen stellen mit kreisweit 20 % jene Altersgruppe, die mit 15<br />

Prozentpunkten die größte Schwankungsbreite zwischen den Städten und<br />

Gemeinden aufweist. Jene mit den höchsten Anteilen an Senioren sind Bad<br />

Orb (32 %), Rodenbach (26 %), Bruchköbel, Flörsbachtal und Neuberg (alle bei<br />

23 %). Außergewöhnlich niedrige Anteile sind dagegen in Niederdorfelden<br />

(16 %), Nidderau (17 %), Gründau, Biebergemünd oder Hammersbach (18 %)<br />

zu finden.<br />

Ungleiche Altersverteilungen in den Kommunen lassen sich auf verschiedene Gründe<br />

zurückführen. Diese können u. a. auf punktuelle Besonderheiten (z. B. Kurbäder), auf<br />

die Siedlungs- und Baulandentwicklung, die Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten,<br />

die Erreichbarkeit von Oberzentren und weiterer Arbeitsplatzschwerpunkte sowie –<br />

teilweise daraus resultierend – auf sog. Kohorteneffekten zurückgeführt werden, bei<br />

denen aufgrund eines Ereignisses (z. B. einer Suburbanisierungswelle) eine überdurchschnittlich<br />

stark vertretene Generation mit den Jahrzehnten durch die Altersgruppen<br />

„wandert“.<br />

Obwohl im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis die Altersverteilungen in den Städten und Gemeinden<br />

nicht so stark voneinander abweicht wie dies in anderen Landkreisen Deutschlands oder<br />

Hessens der Fall ist, so deutet sich an, dass einige Gemeinden demographisch und somit<br />

auch infrastrukturell früher als andere vor neuen Herausforderungen stehen. Diese<br />

werden dann überwiegend im ländlichen Strukturraum zu finden sein. Die eingeschlagenen<br />

demographischen Entwicklungspfade werden sich im kommenden Jahrzehnt<br />

fortsetzen und deutlicher herausbilden (vgl. auch Kap. II 1.2.3 und II 1.2.4). Dies wird<br />

sich auch im Verkehrsaufkommen und in der Zusammensetzung der Verkehrsnachfrage<br />

bei allen Verkehrsmitteln auswirken.<br />

Seite 39


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.2.3 Einwohnerentwicklung seit 2005<br />

Ende Dezember 2010 wohnen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* laut amtlicher Statistik 318.597<br />

Personen. Dies sind 0,8 % weniger gegenüber dem Jahr 2005 mit 317.648 Einwohnern.<br />

Bei Betrachtung eines Zehnjahreszeitraumes ist dagegen noch ein leichtes Wachstum<br />

um 0,3 % festzustellen. Vom deutlichen Bevölkerungswachstum innerhalb der letzten<br />

20 Jahre von über 8 % ist die landkreisweite Einwohnerentwicklung deutlich gebremst<br />

und bei geringfügigen jährlichen Schwankungen sogar leicht rückläufig. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Landkreises fiel die Einwohnerentwicklung je nach Stadt bzw. Gemeinde unterschiedlich<br />

aus (vgl. Tab. II-4).<br />

Einwohnergewinne können nur noch in acht Städten und Gemeinden <strong>des</strong> Ordnungsund<br />

Verdichtungsraumes festgestellt werden. Deutliche Gewinne seit 2005 verzeichnet<br />

die Gemeinde Niederdorfelden mit einem Zuwachs von fast 13 % der Wohnbevölkerung.<br />

Zuwächse von über 3 % erhielten weiterhin Erlensee, Langenselbold und Schöneck.<br />

Einen gegenläufigen Trend ist für Rodenbach mit einem Bevölkerungsrückgang<br />

von 2,5 % festzustellen. Zusammen mit Veränderungen im Prozentbereich bei den übrigen<br />

Städten und Gemeinden <strong>des</strong> Verdichtungsraumes resultiert daraus insgesamt eine<br />

leicht positive Einwohnerentwicklung innerhalb dieses Strukturraumes (+0,7 %).<br />

Mit Ausnahme der Gemeinden Hammersbach (+1,4%), Linsengericht (+0,9 %) und Ronneburg<br />

(+0,3 %) ist für die kommunalen Einheiten <strong>des</strong> übrigen Ordnungsraumes ein<br />

leicht rückläufiger Trend zu beobachten (-1,0 %). Den stärksten Bevölkerungsrückgang<br />

weist dabei die Gemeinde Freigericht auf (-2,4 %).<br />

Die deutlichsten Einwohnerverluste fanden vor allem in den Gemeinden <strong>des</strong> ländlichen<br />

Raumes in größerer Entfernung zu den ausgewiesenen Entwicklungsachsen und im<br />

Nordosten <strong>des</strong> Kreisgebietes statt (insgesamt -3,0 %). Stärkere Bevölkerungsverluste<br />

über 4 % können in Steinau (-4,0 %), Flörsbachtal, Bierstein (beide -4,6 %)und Sinntal (-<br />

4,7 %) festgestellt werden. Unterdurchschnittliche Rückgänge sind nur in Wächtersbach<br />

(-0,8 %) sowie den Kurstädten Bad Soden-Salmünster (-2,3 %) und Bad Orb (-2,8 %) zu<br />

beobachten.<br />

Tab. II-5 schlüsselt die zwischen 2005 und 2010 stattgefundenen Einwohnerentwicklungen<br />

für die drei Strukturräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* auf.<br />

Strukturraum<br />

Einwohner am<br />

31.12.2005<br />

Einwohner am<br />

31.12.2010<br />

Entwicklung<br />

von 2005 bis 2010<br />

Verdichtungsraum* 138.192 139.243 0,7 %<br />

Ordnungsraum (ohne<br />

Verdichtungsraum*)<br />

90.347 89.444 -1,0 %<br />

ländlicher Raum 92.656 89.910 -3,0 %<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 321.195 318.597 -0,8 %<br />

Tab. II-5:<br />

Einwohnerentwicklung 2005 bis 2010 in den Strukturräumen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong>*<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt]<br />

Seite 40


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Trotz der vorgestellten Bevölkerungsentwicklung seit 2005 mit einem insgesamt leichten<br />

Rückgang bezogen auf das Kreisgebiet bleibt festzustellen, dass verglichen mit metropolenfernen<br />

Kreisen Hessens mit lokalen Rückgängen von über drei Prozentpunkten<br />

im Vergleichszeitraum der Demographische Wandel im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis vergleichsweise<br />

moderat ist.<br />

1.2.4 Einwohnerprognose bis 2029<br />

Der beobachtete Rückgang der Bevölkerung im Zeitraum bis 2010 liegt zum einen in<br />

dem steigenden Geburtendefizit, das seit 2000 für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis immer deutlicher<br />

zu beobachten ist: 1990-1999 bestand durch hohe Zuwanderungen aus den neuen<br />

Bun<strong>des</strong>ländern ein Geburtenüberschuss. Inzwischen gibt es wieder mehr To<strong>des</strong>fälle als<br />

Geburten, mit zunehmender Tendenz. Zum anderen liegt er im erstmals seit 2006 umgedrehten<br />

Wanderungssaldo begründet. Während zwischen 1998 und 2005 zum Teil<br />

vierstellige jährliche Wanderungsgewinne feststellbar waren überwiegen in den Jahren<br />

2006-2008 die Wegzüge. 2009 konnte wiederum ein leichter Wanderungsgewinn für<br />

den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis festgestellt werden (+399), allerdings überlagern sich beide Werte<br />

allenfalls zu einer Stagnation. Innerhalb <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> ist eine sehr unterschiedliche<br />

Einwohnerentwicklung in den nächsten Jahren zu erwarten [<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der<br />

Kreisausschuss 2011 S. 3 ff.].<br />

Aus Anlass dieser Beobachtungen hat der Kreistag 2008 mehrheitlich eine regelmäßige<br />

Aktualisierung der Bevölkerungsprognosen auf kommunaler Basis beschlossen. Die aktuell<br />

vorliegende Prognose stellt Ergebnisse aufbauend auf das Referenzjahr 2009 bis<br />

2034 dar. Wesentliche Grundlage für die Fortschreibung der Wanderungsbewegungen<br />

ist der Mittelwert der Wanderungssalden der Jahre 2006-2009, die in einem zusätzlichen<br />

Schritt erweitert wurde um Korrekturen der Wanderungssalden, die im Wesentlichen<br />

auf Einschätzungen und Rückmeldungen der Städte und Gemeinden beruhen. Die<br />

Prognosen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> finden im Rahmen <strong>des</strong> Nahverkehrsplanes für die<br />

Darstellung der zukünftigen Einwohnerentwicklung Verwendung (Bezugsjahre 2019<br />

und 2029). Gegenüber der auf Kreisebene aggregierten Prognose der Hessen Agentur<br />

bestehen aufgrund der abweichenden Methodik deutliche Unterschiede. Durch einen<br />

längeren Referenzzeitraum für die Wanderungsentwicklung gehen in die Prognose außergewöhnlich<br />

hohe Wanderungssalden ein (begründet durch Zuzüge nach der Wiedervereinigung),<br />

die für die Autoren der Vorausberechnung auf kommunaler Basis in<br />

Zukunft nicht wieder erreichbar sind [<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011 S. 3<br />

ff.].<br />

In allen Strukturräumen ist gemäß der Studie zur Demographischen Entwicklung im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis von einem Rückgang der Bevölkerung bis 2019 auszugehen (MKK<br />

ohne Hanau -3 %). Dieser wirkt sich besonders stark im ländlichen Raum aus (- 6 %). Bis<br />

2029 wird eine sich weiter verstärkende Bevölkerungsabnahme angenommen (vgl. Tab.<br />

II-6).<br />

Seite 41


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Strukturraum<br />

Einwohner<br />

2009<br />

Einwohner<br />

2019<br />

Einwohner<br />

2029<br />

Entwicklung<br />

2009 - 2019<br />

Entwicklung<br />

2009 - 2029<br />

Verdichtungsraum* 139.010 137.128 129.131 -1,4 % -7,1 %<br />

Ordnungsraum (ohne<br />

Verdichtungsraum)<br />

90.587 88.289 82.696 -2,5 % -8,7 %<br />

ländlicher Raum 89.759 84.360 76.060 -6,0 % -15,2 %<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 319.356 309.077 287.887 -3,0 % -9,9 %<br />

Tab. II-6:<br />

Einwohnerentwicklung 2009 bis 2029 in den Strukturräumen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong>*<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

In den Städten und Gemeinden verläuft die Entwicklung uneinheitlich (vgl. Abb. II-6). Im<br />

Zeitraum 2009 bis 2019 können einzelne Kommunen im Verdichtungsraum noch mit<br />

einem Bevölkerungszuwachs rechnen. Dies gilt für Erlensee (2,0 %), Langenselbold<br />

(1,3%), Nidderau (0,8 %), Niederdorfelden (1,0 %) und Schöneck (0,7 %). Für die weiteren<br />

Kommunen wird ein Bevölkerungsrückgang prognostiziert. Die höchsten Rückgänge<br />

verzeichnen dabei Rodenbach (-2,2 %), Bruchköbel (-3,3 %) und <strong>Main</strong>tal (-4,4 %). Für<br />

den Zeitraum 2009 bis 2029 wird ein Bevölkerungsrückgang von 1,3 % (Erlensee) bis<br />

12,2% (Rodenbach) prognostiziert.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Ordnungsraums verzeichnen für den Zeitraum 2009 bis 2019 Biebergemünd<br />

(-0,8 %), Gelnhausen (-1,8 %), Gründau (-2,1 %) und Hammersbach (-0,8 %) unterdurchschnittliche<br />

Rückgänge. Die höchsten Rückgänge werden für die Gemeinden<br />

Hasselroth (-4,2 %) und Neuberg (-5,2 %) angenommen. Innerhalb der zwei Dekaden<br />

bis 2029 verstärkt sich diese Entwicklung. Die Prognose für den Bevölkerungsrückgang<br />

im Ordnungsraum beträgt zwischen 5,0 % (Biebergemünd) und 13,9 % (Neuberg).<br />

Im ländlichen Raum gehen die Einwohnerzahlen zum Teil drastisch zurück. Im laufenden<br />

Betrachtungszeitraum bis 2019 kaum betroffen sind die Mittelzentren Bad Soden-<br />

Salmünster (-0,3 %) und Wächtersbach (-1,4 %). Die höchsten Rückgänge sind in den<br />

Gemeinden Jossgrund und Sinntal mit rund 10% zu erwarten. Im Zeitraum 2009 bis<br />

2029 wird für die Stadt Bad Orb sowie für die Gemeinden Flörsbachtal, Jossgrund und<br />

Sinntal Rückgänge von über 20% prognostiziert.<br />

Seite 42


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-6:<br />

Zu- und Abnahme der Wohnbevölkerung in den Strukturräumen, Städten und Gemeinden<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2009-2019 und 2009-2029<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

Abgesehen von der Frage, wie deutlich die Einwohnerzahlen in den kommenden Jahrzenten<br />

abnehmen, wird sich der Altersaufbau der Wohnbevölkerung stetig verschieben.<br />

Dieser Aspekt <strong>des</strong> demographischen Wandels wird allmählich Konsequenzen für alle<br />

öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen haben, besonders auch auf das öffentliche<br />

Verkehrssystem mit schienen- und straßengebundenen Verkehrsmitteln, denn<br />

auf sich ändernde Nachfragestrukturen wird man mit Anpassungen beim Verkehrsangebot<br />

und bei der Verkehrsinfrastruktur reagieren müssen.<br />

Gemäß der kleinräumigen Bevölkerungsprognose <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> [2011, S. 6]<br />

wird die Anzahl der Personen unter 18 Jahren im Kreisgebiet ohne die Stadt Hanau zwischen<br />

2009 und 2019 um rund 9.000 abnehmen (-16 %). Bei der Gruppe im erwerbsfähigen<br />

Alter zwischen 18 und 65 Jahren wird sich dieser Wert im selben Zeitraum auf<br />

etwa 9.800 Personen belaufen (-5 %). Trotz weniger werdender Gesamtbevölkerung im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* wird die Zahl der über 65-Jähringen von 2009 bis 2019 um rund<br />

9.200 Personen anwachsen (+ 15 %). Daraus resultiert ein kreisweiter* Bevölkerungsrückgang<br />

um rund 9.500 Personen (-3 %) zwischen 2009 und 2019.<br />

Für die folgende Dekade bis 2029 wird von einer Verdoppelung <strong>des</strong> Bevölkerungsrückgangs<br />

(2019-2029 -22.000 Personen) ausgegangen. Deutlichen Rückgängen bei der Bevölkerung<br />

unter 65 Jahren (-32.300 Personen) steht ein weiteres Anwachsen <strong>des</strong> Anteils<br />

älterer Menschen (+10.400) Personen gegenüber. Abb. II-7 stellt den prognostizierten<br />

Aufbau der Wohnbevölkerung für die Jahre 2019 und 2029 dar. Die Darstellung der<br />

prozentualen Verteilung verdeutlicht auch den starken relativen Anstieg von Personen<br />

über 65 Jahren, während der Anteil von Kinder und Jugendlichen nur leicht zurückgeht.<br />

Seite 43


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-7:<br />

Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 2019 und<br />

2029 nach Altersgruppen<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

Wie aus den Angaben zu den derzeitigen Bevölkerungszusammensetzungen nach Altersgruppen<br />

(vgl. Abb. II-5) hervorgeht wird die Alterung der Gesellschaft als eine Komponente<br />

<strong>des</strong> demographischen Wandels in den einzelnen Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> mit<br />

verschiedenen Geschwindigkeiten vonstattengehen. Die Veränderungen der Altersverteilung<br />

sind dabei in allen Strukturräumen mit dem Kreisdurchschnitt vergleichbar. Allerdings<br />

weisen die Städte und Gemeinden innerhalb der Strukturräume eine ganz unterschiedliche<br />

Entwicklung auf.<br />

Seite 44


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Im Verdichtungsraum werden die zunächst noch wachsenden Städte und Gemeinden<br />

Erlensee (17 %), Nidderau (16 %), Niederdorfelden (20 %) und Schöneck (17 %) 2019<br />

einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsanteil unter 18 Jahren halten (Durchschnitt<br />

Verdichtungsraum ohne Hanau 15%). Auch die bis dahin schrumpfende Gemeinde<br />

Großkrotzenburg hat einen leicht überdurchschnittlichen Anteil von Kindern und Jugendlichen.<br />

Dieser Effekt nivelliert sich in der folgenden Dekade weiter auf ein insgesamt<br />

gleiches Niveau. Nur Orte mit bereits heute überdurchschnittlichen Anteilen von<br />

Personen über 65 Jahren haben weniger Kinder und Jugendliche. Für Bruchköbel (29 %)<br />

und Rodenbach (33 %) wird ein besonders hoher Anteil von älteren Menschen im Jahre<br />

2029 angenommen (vgl. Abb. II-8).<br />

Abb. II-8:<br />

Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und Gemeinden im Verdichtungsraum<br />

ohne Hanau 2019 und 2029 nach Altersgruppen<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

Seite 45


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Die prognostizierten Anteile der Städte und Gemeinden im übrigen Ordnungsraum weisen<br />

eine sehr homogene Verteilung der Altersgruppen auf. Nur Hasselroth kann bis<br />

2019 ihren relativen Anteil an Personen unter 18 Jahren leicht steigern (+ 1 %) und damit<br />

ihre absolute Anzahl trotz Rückgang von über 4 % der Gesamtbevölkerung fast halten.<br />

Für 2029 wird insgesamt ein leicht höherer Anteil älterer Menschen im Ordnungsraum<br />

(28-31 %, Durchschnitt: 29 %) als im Verdichtungsraum (23-33 %, Durchschnitt 28<br />

%) prognostiziert (vgl. Abb. II-9).<br />

Abb. II-9:<br />

Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und Gemeinden im Ordnungsraum<br />

2019 und 2029 nach Altersgruppen<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

Seite 46


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Ein sehr heterogenes Bild zeigt sich im ländlichen Raum, wo insgesamt die größten Bevölkerungsverluste<br />

zu erwarten sind. Als einzige Kommune weist Bad Orb 2019 mit<br />

rund 1/3 der Bevölkerung überdurchschnittliche Werte von Personen über 65 Jahren auf<br />

(Durchschnitt: 25 %). Bis 2029 wird dieser Anteil auf 38 % ansteigen. Unter den beiden<br />

Städten, für die die geringsten Bevölkerungsverluste prognostiziert werden, weist<br />

Wächtersbach für den gesamten Prognosezeitraum unterdurchschnittliche Anteile älterer<br />

Menschen aus. Dies gilt auch für Schlüchtern und Steinau. Für die kleineren Gemeinden<br />

<strong>des</strong> ländlichen Raumes wird bis 2029 von einem rasanten Anstieg älterer Mitbürger<br />

bei durchschnittlichen Anteilen von Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Hohe Anteile<br />

älterer Personen haben 2029 die Gemeinden Birstein (33 %), Flörsbachtal (36 %),<br />

Jossgrund (34 %) und Sinntal (32 %). Zur Entwicklung der absoluten Einwohnerzahlen<br />

in den Gemeinden vgl. Abb. II-10.<br />

Abb. II-10: Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und Gemeinden im ländlichen<br />

Raum 2019 und 2029 nach Altersgruppen<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011]<br />

Seite 47


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.3 Wirtschaft und Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

Die einzig verfügbare flächendeckende und aktuelle Statistik zur Beschäftigung auf<br />

Gemeindeebene ist jene der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit. Diese berücksichtigt allein die<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 3 , enthält also keine (räumlich verortungsbaren)<br />

Angaben zu Beamten, Landwirten, Selbständigen, Honorarkräften, geringfügig<br />

Beschäftigten oder mithelfenden Familienangehörigen. Die Zahlen zu den sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten dienen als ein Indikator für Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

auf Gemeindeebene. Für alle erwerbstätigen Personen (im Sinne der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnung – VGR) weist die amtliche Statistik nur jene am Arbeitsort auf<br />

Kreisebene auf, nicht jedoch auf Gemeindeebene. Die Gesamtzahl an erwerbstätigen<br />

Personen am Arbeitsort betrug im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis rund 165.600 (Jahresmittel 2009).<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis waren über 114.600 Beschäftigte am Arbeitsort und nahezu<br />

143.800 am Wohnort gemeldet (Stand: 30.06.2011). Damit betrug das Verhältnis zwischen<br />

Beschäftigten am Arbeitsort zu jenen am Wohnort 0,80 – kreisweit liegt somit ein<br />

Arbeitsplatzunterschuss vor. Einzelwerte für die Beschäftigten und Entwicklungen seit<br />

2005 auf Gemeindeebene können Tab. II-7 entnommen werden. Bei negativem Faktor<br />

Beschäftigte am Arbeitsort zu Beschäftigten am Wohnort ist, besteht ein „Überhang“<br />

von Beschäftigten am Wohnort gegenüber jenen am Arbeitsort (Arbeitsplatzunterschuss).<br />

Je höher dieser Wert, <strong>des</strong>to mehr dominiert die Arbeitsplatz- gegenüber der<br />

Wohnfunktion (Arbeitsplatzüberschuss). Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis weisen nur Hanau und<br />

Gelnhausen einen Arbeitsplatzüberschuss auf. In vielen kleinere Städte und Gemeinden<br />

überwiegt dagegen die Wohnfunktion. Einen sehr geringen Faktor weisen Brachttal<br />

(0,27), Flörsbachtal (0,20), Neuberg (0,23) und Ronneburg (0,20) auf.<br />

In kleineren Städten und Gemeinden kann durch Eröffnung oder Abwicklung einzelner<br />

Firmen oder Betriebsstandorte, durch Standortverlagerungen und Umstrukturierungen<br />

innerhalb weniger Jahre die Zahl der Beschäftigten bei geringem absolutem Niveau<br />

starken Schwankungen unterliegen. Veränderungen der Beschäftigten am Wohnort<br />

hängen nicht nur mit der Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde<br />

zusammen, sondern auch mit der Einstufung der Erwerbstätigen (als sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigte oder nicht) und der demographischen Situation, z. B.<br />

Abnahme von Personen im Erwerbsalter.<br />

Alle Innenstädte stellen eine verhältnismäßig hohe Konzentration von Arbeitsplätzen<br />

<strong>des</strong> tertiären Sektors dar (Einzelhandel, öffentliche und private Dienstleistungen). Im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind dies vor allem die gewachsenen Innenstädte der Mittelzentren<br />

Gelnhausen, Langenselbold, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster und Schlüchtern.<br />

3<br />

Nachfolgend bezieht sich der im Text verwendete Begriff „Beschäftigte“ ausschließlich auf die<br />

„sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ gemäß der Statistik der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit.<br />

Seite 48


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

am Arbeitsort<br />

Faktor Besch.<br />

am Arbeitsort<br />

zu<br />

am Wohnort<br />

Anteil<br />

Einpendler<br />

2005 2011 Änderung 2011 2011<br />

Bad Orb 2.107 2.156 2,33% 0,77 57,8%<br />

Bad Soden-Salmünster 4.079 3.842 -5,81% 0,84 61,3%<br />

Biebergemünd 1.040 1.441 38,56% 0,46 65,3%<br />

Birstein 1.060 1.140 7,55% 0,50 54,1%<br />

Brachttal 612 512 -16,34% 0,27 61,9%<br />

Bruchköbel 2.566 2.882 12,31% 0,40 65,6%<br />

Erlensee 6.196 4.204 -32,15% 0,89 87,3%<br />

Flörsbachtal 190 169 -11,05% 0,20 43,8%<br />

Freigericht 1.798 2.115 17,63% 0,38 60,6%<br />

Gelnhausen 10.391 12.227 17,67% 1,58 80,4%<br />

Großkrotzenburg 1.165 1.266 8,67% 0,47 74,9%<br />

Gründau 3.552 3.389 -4,59% 0,62 71,2%<br />

Hammersbach 546 547 0,18% 0,31 65,4%<br />

Hanau 42.013 43.621 3,83% 1,45 71,5%<br />

Hasselroth 875 878 0,34% 0,31 77,7%<br />

Jossgrund 401 441 9,98% 0,34 39,5%<br />

Langenselbold 3.694 4.244 14,89% 0,83 80,5%<br />

Linsengericht 1.296 2.194 69,29% 0,61 80,7%<br />

<strong>Main</strong>tal 7.623 7.732 1,43% 0,58 71,1%<br />

Neuberg 343 429 25,07% 0,23 68,3%<br />

Nidderau 2.405 2.701 12,31% 0,36 63,6%<br />

Niederdorfelden 889 1.010 13,61% 0,70 86,9%<br />

Rodenbach 1.197 1.240 3,59% 0,33 67,3%<br />

Ronneburg 262 257 -1,91% 0,20 57,6%<br />

Schlüchtern 4.781 4.839 1,21% 0,92 61,7%<br />

Schöneck 1.299 1.322 1,77% 0,30 67,7%<br />

Sinntal 1.848 1.587 -14,12% 0,50 49,5%<br />

Steinau an der Straße 2.663 2.792 4,84% 0,76 62,9%<br />

Wächtersbach 3.008 3.443 14,46% 0,78 68,6%<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 67.886 70.999 4,59% 0,62 70,6%<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 109.899 114.620 4,30% 0,80 71,0%<br />

Tab. II-7:<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Städte und Gemeinden (Arbeitsort) im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Stichtag: 30.06.2005 bzw. 30.06.2011)<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt 2012, Bun<strong>des</strong>agentur<br />

für Arbeit, 2012]<br />

Seite 49


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.4 Versorgungsstrukturen und Einkaufsorientierung<br />

Die Attraktivität der einzelnen Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis als Einkaufs-<br />

und Versorgungsstandorte und damit deren Bedeutung als anzubindende Ziele<br />

im ÖPNV-Netz sind unterschiedlich zu bewerten.<br />

Wichtige Versorgungs- und Einkaufseinrichtungen mit Relevanz für den ÖPNV konzentrieren<br />

sich überwiegend auf die sieben Mittelzentren <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> sowie das Oberzentrum<br />

Hanau.<br />

1.5 Schul-, Ausbildung- und Hochschulstandorte<br />

1.5.1 Schulen<br />

In den kartographischen Darstellungen in <strong>Anlage</strong>n II-4 und II-5 sind alle Grundschulen<br />

sowie alle Schulen der Mittel- und Oberstufe und deren Schülerzahlen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* aufgelistet. Weil der Ausbildungsverkehr außerhalb der großstädtischen<br />

Ballungsräume das dominierende Nachfragesegment im straßengebundenen ÖPNV ist,<br />

sind Schulstandorte und deren Entwicklung für die Nahverkehrsplanung von unmittelbarem<br />

Interesse, sofern nicht die Beförderung durch Fahrten im freigestellten Schülerverkehr<br />

vorgezogen wird.<br />

Im Gültigkeitszeitraum dieses lokalen Nahverkehrsplans werden in den dünner besiedelten<br />

Teilen im nördlichen Kreisgebiet die Folgen <strong>des</strong> demographischen Wandels im<br />

Vergleich zu anderen Teilen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> am deutlichsten zu Tage treten<br />

(vgl. Kap. II 1.2).<br />

1.5.1.1 Grundschulen<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* sind im Schuljahr 2011/2012 insgesamt 78 Grundschulen in 74<br />

Stadt- bzw. Ortsteilen vorhanden (vgl. <strong>Anlage</strong> II-4). Erlensee und <strong>Main</strong>tal haben in<br />

einzelnen Stadtteilen jeweils zwei Grundschulen, in Linsengericht Altenhaßlau befindet<br />

sich eine Freie Montessori-Schule als zusätzliches Angebot im Ortsteil. Alle 28 Städte<br />

und Gemeinden haben auf ihren Gemarkungsgebieten min<strong>des</strong>tens eine Grundschule,<br />

die sich in der Kernstadt bzw. im Kernort oder im einwohnerstärksten Stadt- bzw. Ortsteil<br />

befindet. Besonders in einigen Städten und Gemeinden <strong>des</strong> südlichen Kreisgebiets<br />

können Kinder im Primarstufenalter noch relativ wohnortnah eine Grundschule besuchen,<br />

denn eine ganze Reihe von Stadt- und Ortsteilen weist noch eine in Betrieb befindliche,<br />

dezentrale Grundschule auf. Gemäß Schulentwicklungsplan 2012 – 2017 (Entwurf)<br />

geht der Schulträger von der Sicherung aller kleinen Grundschulstandorte aus.<br />

Allerdings wird bereits in der vorliegenden Entwurfsfassung die Schließung <strong>des</strong> Standortes<br />

Grundschule Uerzell in Steinau thematisiert. Im Verlauf der Bearbeitung <strong>des</strong><br />

Nahverkehrsplans wird in der Öffentlichkeit die Schließung weiterer Grundschulen in<br />

Bad Soden-Salmünster, Sinntal und Steinau diskutiert [vgl. <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der<br />

Kreisausschuss o. J., S. 66ff]<br />

Dem Hessischen Schulgesetz (HSchG) nach bezieht sich die freie Schulwahl nicht auf<br />

Grundschulen, Abweichungen vom Schulbezirk müssen daher beantragt und genehmigt<br />

werden. Kindern im Primarstufenalter aus Stadt- bzw. Ortsteilen ohne Grundschule wird<br />

entweder eine Grundschule in ihrer Wohngemeinde oder in einer Nachbargemeinde<br />

zugewiesen. Die gesetzlich verankerte Notwendigkeit einer Beförderung greift bei<br />

Grundschülern in der Regel erst ab einer Distanz von zwei Kilometern zwischen Woh-<br />

Seite 50


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

nort und Schule [vgl. § 161 Abs. 2 HSchG]. Der Träger der Schülerbeförderung entscheidet<br />

darüber, ob die Beförderung mit den Verkehrsmitteln <strong>des</strong> ÖPNV (Ausgabe von Zeitkarten<br />

<strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs), im freigestellten Schülerverkehr oder mittels privatem<br />

Kraftfahrzeug (gegen Kostenerstattung) erfolgt [vgl. § 161 Abs. 4 HSchG].<br />

Generell stellt jede Gemeinde einen eigenen Schulbezirk dar, der sich ggf. auf mehrere<br />

Grundschulstandorte aufteilt. Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis weisen fünf Grundschulen gemäß<br />

Schulentwicklungsplan einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden Bezirk auf<br />

(entsprechend verkleinert sich der Schulbezirk der Nachbarstadt/-gemeinde um diese<br />

Stadt-/Ortsteile).<br />

1.5.1.2 Weiterführende Schulen<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* sind weiterführende Mittelstufenschulen an 20 Standorten zu<br />

finden in<br />

• Bad Orb (Haupt-, Realschule),<br />

• Bad Soden-Salmünster (Gesamtschule),<br />

• Biebergemünd-Kassel (Haupt-, Realschule),<br />

• Birstein (Haupt-, Realschule),<br />

• Bruchköbel (Gesamtschule),<br />

• Erlensee (Gesamtschule),<br />

• Freigericht-Somborn (Gesamtschule),<br />

• Gelnhausen (Haupt-, Realschule, Gymnasium),<br />

• Großkrotzenburg (privates Gymnasium),<br />

• Gründau-Rothenbergen (Haupt-, Realschule),<br />

• Jossgrund-Oberndorf (Hauptschule),<br />

• Langenselbold (Gesamtschule),<br />

• <strong>Main</strong>tal-Bischofsheim (Gymnasium),<br />

• <strong>Main</strong>tal-Dörnigheim (Haupt-, Real-, Gesamtschule),<br />

• Nidderau-Heldenbergen (Gesamtschule),<br />

• Rodenbach (Haupt-, Realschule),<br />

• Schlüchtern (Haupt-, Realschule, Gymnasium)<br />

• Sinntal-Altengronau (Haupt-, Realschule),<br />

• Steinau (Haupt-, Realschule),<br />

• Wächtersbach (Gesamtschule).<br />

Darüber hinaus bestehen grundsätzlich Möglichkeiten der Nutzung von weiterführenden<br />

Schulen der Sonderstatusstadt Hanau, der Stadt Frankfurt und von Schulen benachbarter<br />

Kreise. 2010 waren rund 3.500 Gastschülerinnen und –schüler (ohne Förder- und<br />

Berufsschulen) gemeldet, darunter rund 2.400 für Hanau. Demgegenüber besuchen nur<br />

rund 1.000 Schülerinnen und Schüler, die anderen Schulträgern zugeordnet sind eine<br />

Schule im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*[vgl. <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss o. J., S. 59ff.].<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Der Entwurf <strong>des</strong> Schulentwicklungsplans für den Zeitraum 2012 bis 2017 beschäftigt sich<br />

detailliert mit eventuellen Änderungen bei den schulischen Angeboten für die Standort<br />

der Mittelstufenschulen, z. B. hinsichtlich Erhalt oder Auflösung von Förderstufen oder<br />

Schulzweigen [vgl. <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss o. J., S. 69ff.].<br />

Allgemein bildende gymnasiale Oberstufen befinden sich an den fünf Standorten<br />

• Bruchköbel,<br />

• Freigericht-Somborn,<br />

• Gelnhausen,<br />

• <strong>Main</strong>tal-Bischofsheim<br />

• Schlüchtern.<br />

Hinsichtlich der Standorte der gymnasialen Oberstufen werden laut Entwurf <strong>des</strong> Schulentwicklungsplans<br />

für den Zeitraum 2012 bis 2017 keine Veränderungen erwartet [vgl.<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss o. J., S. 69ff.] Alle Schulen der Mittel- und Oberstufe<br />

sind in <strong>Anlage</strong> II-5 kartographisch verortet.<br />

Standorte beruflicher Schulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gibt es in den Städten<br />

• Gelnhausen,<br />

• Schlüchtern,<br />

• <strong>Main</strong>tal sowie<br />

• Hanau.<br />

Träger der großen beruflichen Schulen in Hanau sind einerseits die Stadt Hanau selbst,<br />

zwei Schulen werden jedoch in einem gemeinsamen Zweckverband Hanau/<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis getragen.<br />

Im Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen sind keine grundsätzlichen Änderungen<br />

in Bezug auf die Standorte vorgesehen, die über einzelne Ausbildungsangebote<br />

hinausgehen [vgl Magistrat der Stadt Hanau, <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss,<br />

Verband der berufsbildenden Schulen der Stadt Hanau und <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

2011, S. 26 ff. ].<br />

Durch die Konzentration aller weiterführenden Schulen der Mittelstufe auf 20, der<br />

gymnasialen Oberstufen auf fünf und der beruflichen Schulen auf vier Standorte<br />

kommt es im Ausbildungsverkehr zu Gemeindegrenzen überschreitender Nachfrage<br />

erheblichen Ausmaßes. Die Notwendigkeit einer Beförderung bzw. deren Kostenerstattung<br />

durch den Träger der Schülerbeförderung greift bei Mittelstufenschulen bereits ab<br />

einer Distanz zwischen Wohnung und Schule von drei Kilometern (vgl. § 161 Abs. 2<br />

HSchG).<br />

Obwohl es bei allgemein bildenden Schulen ab der Mittelstufe in Hessen eine freie<br />

Schulwahl gibt, sind in den Schulentwicklungsplänen in der Regel Einzugsgebiete der<br />

Mittelstufenschulen stadt- bzw. ortsteilsscharf vorgesehen (abgeleitet aus den Grundschulbezirken),<br />

aus denen der Großteil der Schülerschaft stammt. Dies gilt analog auch<br />

für die gymnasialen Oberstufen, deren maßgebende Einzugsgebiete sich wiederum<br />

über die Mittelstufenschulen ergeben. Dadurch ist das Bedienungsgebiet für schulbezogene<br />

ÖPNV-Fahrten zwar abgesteckt, aber bei den meisten Schulen liegt ein erweitertes<br />

Einzugsgebiet vor. Von Vorteil ist, dass sich einige Gymnasien und berufsbildenden<br />

Schulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis in Städten mit einem konzentrierten SPNV- und ÖPNV-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Angebot befinden (in erster Linie Schulen entlang <strong>des</strong> SPNV-Korridors im <strong>Kinzig</strong>tal<br />

(Schlüchtern, Gelnhausen, Hanau), wodurch die Erreichbarkeit der Schulen an diesen<br />

Standorten erleichtert wird und sich entlang dieser Achsen auch das Einzugsgebiet erweitert.<br />

1.5.1.3 Schülerzahlen<br />

Die graphischen Übersichten in <strong>Anlage</strong>n II-4 und II-5 enthält die Schülerzahlen aller<br />

Schulen der Primar- und Sekundarstufen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* unabhängig von ihrem<br />

Wohnort (Angaben für private Schulen liegen nicht vor).<br />

Abb. II-11: Schüler an den Schulstandorten allgemeinbildender Schulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*,<br />

Schuljahr 2010/11 (ohne Privatschulen und Förderschulen)<br />

[eigener Entwurf; Daten nach <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss o. J]<br />

Dies ist analog auch für Abb. II-11 der Fall, in der die Schülerzahlen addiert über alle<br />

Schulformen für jeden Schulstandort auf Gemeindeebene gezeigt werden. Datenstand<br />

ist das Schuljahr 2010/2011, im dem für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* an allgemeinbildenden<br />

Schulen insgesamt rund. 29.800 Schüler gezählt wurden. Davon entfielen auf<br />

• Grundschulen ca. 11.200 (38 %),<br />

• Hauptschulen ca. 1.400 (5 %),<br />

• Förderstufen ca. 200,<br />

• Realschulen ca. 5.000 (17 %),<br />

• Integrierten Gesamtschulen ca. 5.300 (18 %),<br />

• Gymnasien – SEK I ca. 4.400 (15 %),<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

• gymnasiale Oberstufen ca. 2.500 (8 %).<br />

Nicht in diese Zahlen inkludiert sind Besucher von Förderschulen (ca. 1.400) und Berufsschulen<br />

(ca. 12.500 Voll-/Teilzeit mit Standorten in Hanau) sowie die hohe Zahl an Gastschülern<br />

außerhalb <strong>des</strong> Bereichs <strong>des</strong> Schulträgers.<br />

Als herausragende Schulstandorte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis dominieren neben Hanau die<br />

mittelzentralen Städte Bruchköbel (ca. 2.400 Schüler), Gelnhausen (ca. 3.700 Schüler),<br />

<strong>Main</strong>tal (ca. 3.500 Schüler) und Schlüchtern (ca. 2.700 Schüler) sowie die Gemeinde Freigericht<br />

(ca. 3.000 Schüler).<br />

Sehr kleine Schulstandorte mit weniger als 40 Schülern befinden sich in verschiedenen<br />

Ortsteilen von Bad-Soden Salmünster (1), Sinntal (6) und Steinau (3).<br />

Zum Besuch einer beruflichen Schule werden in der Regel aufgrund ihrer großen Einzugsbereiche<br />

längere Wege zurückgelegt. Einzelne Standorte außerhalb <strong>des</strong> eigentlichen<br />

Gebiets <strong>des</strong> Schulträgers <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis werden gemeinsam mit der Stadt Hanau<br />

getragen. Aus dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* besuchen rund 3.600 Personen berufliche<br />

Schulen in der Stadt Hanau. Darunter werden für ca. 1.500 Gastschulbeiträge gezahlt.<br />

Weitere Ziele von Berufsschülern sind u. a. Frankfurt (600) und Offenbach (250). Für<br />

rund 900 Schüler aus anderen Gebieten erhält der Schulträger <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis Gastschulbeiträge<br />

[vgl. <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss o. J., S. 69ff., Statistisches<br />

Jahrbuch der Stadt Hanau].<br />

1.5.2 Hochschulen<br />

In der Stadt Gelnhausen werden 2012, am Standort der Bildungspartner <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong><br />

GmbH zwei Hochschulausbildungsgänge angeboten (HessenCampus <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>).<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> befinden sich die nächstgelegenen Universitäten und<br />

größere Hochschulen in Aschaffenburg, Frankfurt, Fulda und Gießen. Die Mehrzahl der<br />

Hochschulen mit Standort innerhalb <strong>des</strong> RMV bietet den Studierenden ein Semesterticket,<br />

das auch für Fahrten über das Tarifgebiet <strong>des</strong> RMV hinaus gültig ist. Eine entsprechende<br />

Regelung für die Hochschulausbildungsgänge in Gelnhausen existiert nicht.<br />

1.6 Gesundheitliche und soziale Einrichtungen<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist mit mehreren Einrichtungen der medizinischen Versorgung<br />

und Betreuung ausgestattet. Krankenhäuser befinden sich im Verdichtungsraum in Hanau<br />

und im übrigen Ordnungsraum in Gelnhausen. Im ländlichen Raum bestehen<br />

Standorte in Schlüchtern, sowie insbesondere auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen<br />

ausgerichtete Einrichtungen in Bad Orb und Bad Soden-Salmünster. Darüber hinaus bestehen<br />

zum Teil auch Gesundheitszentren bzw. medizinische Versorgungszentren. Für<br />

die Nahverkehrsplanung ist eine unmittelbare Anbindung dieser Einrichtungen mit dem<br />

straßengebundenen ÖPNV dahingehend von Bedeutung, da Beschäftigte, Besucher und<br />

Patienten bzw. Bewohner zusammen ein nicht zu vernachlässigen<strong>des</strong> Fahrgastpotenzial<br />

bilden. Außerdem wird durch die kleinräumige Anbindung an den ÖPNV die Lagegunst<br />

einer Einrichtung erhöht. Nicht alle Linien im Landkreis verfügen in ihrer Nähe über<br />

eine Anbindung an den straßengebundenen ÖPNV (vgl. Tab. II-8). Insbesondere die Kurund<br />

Rehabilitationseinrichtungen in den Städten Bad Orb und Bad Soden-Salmünster<br />

mit zusammen über 2.000 Betten weisen in Teilen keine ÖPNV-Bedienung auf. Die Einrichtungen<br />

weisen in ihren Patienteninformationen großenteils auf eigene Fahrdienste<br />

von/zu den nächstgelegenen RE-Stationen hin.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Standort<br />

Name der Klinik<br />

Bettenzahl<br />

ÖPNV-Anbindung mit Haltestelle<br />

Bad Orb Reha-Kliniken Küppelsmühle ca. 170 MKK-84-85 „Küppelsmühle“<br />

[nur nachm. zus. eigene<br />

Transferangebote]<br />

Bad Soden-<br />

Salmünster<br />

Spessart Klinik<br />

MediClin Reha-Zentrum<br />

Klinik Bellevue<br />

Salztal Klinik<br />

<strong>Kinzig</strong>tal Klinik<br />

Rehabilitationsklinik St. Marien<br />

Klinik Lohrey<br />

Knappschafts-Klinik<br />

Rhönblick Klinik<br />

Fachklinik St. Georg<br />

ca. 300 MKK-82-85 „Busbahnhof“,<br />

„Untertor“<br />

ca. 290<br />

MKK-84-85 „Sportanlagen/Rehaklinik“<br />

[zus. eigene<br />

Transferangebote]<br />

ca. 200 - [eigene Transferangebote]<br />

ca. 130 - [ggf. eig. Transferangebote]<br />

ca. 220 - [eigene Transferangebote]<br />

ca. 190 - [eigene Transferangebote]<br />

ca. 140 - [eigene Transferangebote]<br />

ca. 150 - [eigene Transferangebote]<br />

k. A. - [ggf. eig. Transferangebote]<br />

ca. 180 - [ggf. eig. Transferangebote]<br />

Gelnhausen <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kliniken Gelnhausen ca. 310 MKK-61, MKK-62 „Kreiskrankenhaus“<br />

Medizinisches Versorgungszentrum<br />

-<br />

Gelnhausen<br />

Hanau Klinikum Stadt Hanau ca. 800 7, 8, 560, 562, 563, 564, 566<br />

„Klinikum“<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau<br />

Medizinisches Versorgungszentrum<br />

am St. Vinzenz-Krankenhaus<br />

Medizinische Versorgungszentrum<br />

Hanau<br />

ca. 270 1, 8, 9, 562, 563, MKK-23,<br />

MKK-28, MKK-33 „Hospitalstraße“<br />

-<br />

- MKK-23, MKK-29 „August-<br />

Bebel-Str.“<br />

Schlüchtern <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kliniken Schlüchtern ca. 250. MKK-90, MKK-91, MKK-93,<br />

Medizinisches Versorgungszentrum<br />

MKK-95 „Krankenhaus“<br />

-<br />

Schlüchtern<br />

Tab. II-8:<br />

Klinikstandorte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, ÖPNV-Anbindung<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Hinsichtlich der wohnortnahen allgemeinärztlichen Versorgung zeichnet sich im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis – wie in vielen agglomerationsfernen Landkreisen in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland auch – vor dem Hintergrund <strong>des</strong> hohen Durchschnittsalters der niedergelassenen<br />

Ärzte und der Nachwuchsprobleme eine sukzessive Verschlechterung der bisherigen<br />

Versorgung ab. Bereits in den Jahren vor 2010 gab es Probleme bei den hausärztlichen<br />

Versorgungsstrukturen in einzelnen ländlichen Gemeinden. Durch die mögliche<br />

Aufgabe von Landarztpraxen verlängern sich die Wege für die Patienten, die dann<br />

gegebenenfalls bis in die Mittelzentren fahren müssen, wo sich auch schon die meisten<br />

Facharztpraxen konzentrieren. Mit kreisweit 137 Vertragsärzten und –psychotherapeuten<br />

pro 100.000 Einwohner weist 2010 die Versorgungsdichte im Vergleich mit<br />

Hessen (175) einen schlechteren Wert auf [vgl. Zentralinstitut für die kassenärztliche<br />

Versorgung in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland 2012]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

1.7 Tourismus, Naherholung und Freizeit<br />

Mehrere Teilräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellen Ziele für den (Nah-)Erholungstourismus<br />

dar, die ihrer naturräumlichen Ausstattung entsprechend als „Naturpark Vogelsberg“,<br />

„Naturpark Spessart“ oder <strong>Kinzig</strong>tal vermarktet werden.<br />

Bedeutende touristische Destinationen sind die Heilbäder Bad Orb und Bad Soden-<br />

Salmünster, die mit Abstand die Übernachtungsstatistik kreisweit anführen. Schwerpunkt<br />

<strong>des</strong> Fremdenverkehrs in beiden Städten ist aufgrund der zahlreichen Kur- und<br />

Rehabilitationseinrichtungen im Aufenthalt zur Gesundheitsförderung zu sehen. Bei<br />

überdurchschnittlicher Aufenthaltsdauer machen die Übernachtungen in den beiden<br />

Kurstädten allein rund 60% aller Beherbergungen aus.<br />

Tab. II-9 enthält die amtlich statistischen Summen für Gästeankünfte und Übernachtungen<br />

je Stadt bzw. Gemeinde im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis für das Kalenderjahr 2010. Daraus ist<br />

die mittlere Verweildauer berechnet, ein Indikator für die Gästestruktur (Geschäftsreisende,<br />

Kurzurlauber, Urlauber und Kurgäste). Die Quotienten aus Gästeankünfte bzw.<br />

Übernachtungen und Einwohner sind Indikatoren für die wirtschaftliche Bedeutung <strong>des</strong><br />

Tourismus und für das touristische Potenzial einer Gemeinde. Aufgrund <strong>des</strong> Datenschutzes<br />

werden Gästeankünfte und Übernachtungszahlen aus Gemeinden mit weniger<br />

als drei Beherbergungsbetrieben, die mehr als neun Betten aufweisen, nicht veröffentlicht.<br />

Aufgenommen in die Statistik sind ebenfalls Angaben der Rehabilitationseinrichtungen<br />

und der Campingplätze (ohne Dauercamper).<br />

Im Dekadenvergleich zeigen sich für die Kurstädte - bedingt durch die Entwicklung im<br />

Gesundheitswesen - deutliche Veränderungen. Während das Bettenangebot in Bad<br />

Soden-Salmünster im Vergleich zu 2000 nahezu unverändert geblieben ist (-150), weist<br />

die Statistik für Bad Orb für den gleichen Zeitraum eine deutliche Reduktion <strong>des</strong> Angebots<br />

aus (Rückgang um rund 1.000 Betten). Bad Soden-Salmünster konnte die Zahl der<br />

Ankünfte leicht steigern (+ 3.700) und somit die rückläufige durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />

(-1,7 Tage) teilweise kompensieren. Die Zahl der Übernachtungen sank zwischen<br />

2000 und 2010 um rund 37.500 (- 8 %). Für Bad Orb werden deutliche Rückgänge<br />

verzeichnet. So sank die Zahl der Ankünfte um rund 6.000, verbunden mit einem Rückgang<br />

<strong>des</strong> Aufenthalts um 2,0 Tage ist hier eine Reduktion der Übernachtungszahlen um<br />

rund 30% (- 163.300) festzustellen.<br />

In den übrigen Städten und Gemeinden weist der Statistikvergleich ein uneinheitliches<br />

Bild auf. Auffällig sind die teilweise deutlich abweichenden Bettenzahlen im Jahr 2000<br />

und 2010. Kreisweit sanken die Übernachtungszahlen um rund 10% (- 155.000).<br />

Neben einzelnen Orten besonderen Interesses wie Bauwerke, Freizeitanlagen oder Museen<br />

sind vor allem die historischen Alt- und Innenstädte Ziele für die alltagbezogene<br />

Freizeit (Aufenthalt, Gastronomie, Zusammentreffen) in Kombination mit Einkaufen,<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Besuch von Veranstaltungen. Hierzu zählen<br />

besonders jene von Bruchköbel, Gelnhausen, Schlüchtern, Steinau und Wächtersbach.<br />

Nicht nur aus diesem Grund sollten die Altstädte auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

sowohl aus den eingemeindeten Ortschaften (Nahbereich) als auch aus den<br />

Nachbargemeinden (Mittelbereich) gut erreichbar sein, denn die Innenstädte stellen<br />

darüber hinaus auch Arbeitsplatzschwerpunkte <strong>des</strong> tertiären Sektors dar.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/ Gemeinde<br />

Ankünfte<br />

Bettenangebot<br />

Übernachtungen<br />

Ø Aufenthaltsdauer<br />

[d]<br />

Übernachtungen<br />

[d]<br />

Bad Orb 2.536 56.117 386.764 6,9 1.060<br />

Bad Soden-Salmünster 2.233 44.977 412.279 9,2 1.130<br />

Biebergemünd 183 4.595 13.816 3,0 38<br />

Birstein 97 2.381 8.924 3,7 24<br />

Brachttal • • • • •<br />

Bruchköbel 355 9.573 29.234 3,1 80<br />

Erlensee 132 8.531 17.207 2,0 47<br />

Flörsbachtal 285 2.980 9.139 3,1 25<br />

Freigericht 73 3.552 8.495 2,4 23<br />

Gelnhausen 411 20.097 38.556 1,9 106<br />

Großkrotzenburg • • • • •<br />

Gründau 188 8.847 20.597 2,3 56<br />

Hammersbach • • • • •<br />

Hanau 1.155 70.034 151.843 2,2 416<br />

Hasselroth • • • • •<br />

Jossgrund 71 971 2.960 3,0 8<br />

Langenselbold • • • • •<br />

Linsengericht • • • • •<br />

<strong>Main</strong>tal 576 21.362 50.994 2,4 140<br />

Neuberg • • • • •<br />

Nidderau 157 7.981 17.377 2,2 48<br />

Niederdorfelden • • • • •<br />

Rodenbach 117 4.924 8.663 1,8 24<br />

Ronneburg • • • • •<br />

Schlüchtern 504 13.363 32.071 2,4 88<br />

Schöneck • • • • •<br />

Sinntal 316 4.286 9.727 2,3 27<br />

Steinau an der Straße 165 4.249 8.007 1,9 22<br />

Wächtersbach 104 6.583 11.481 1,7 31<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 10.350 331.388 1.325.237 4,0 3.631<br />

• Wert unbekannt oder nicht veröffentlichungsfähig (Datenschutz). Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe<br />

mit mehr als neun Betten<br />

Tab. II-9:<br />

Tourismus 2010: Bettenangebot, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Für den ÖPNV sind touristische Standorte in erster Linie aus publikumswirksamer Hinsicht<br />

von Relevanz, in zweiter Linie auch für die dort beschäftigten Personen. In Tab.<br />

II-10 wird eine Auswahl an Freizeit- und Naherholungszielen in den Städten und Gemeinden<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> genannt, die als verkehrsanziehende Orte bzw. Einrichtungen<br />

eine gewisse Bedeutung für den ÖPNV-gebundenen Freizeitverkehr aufweisen.<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Bad Orb<br />

Bad Soden-<br />

Salmünster<br />

Biebergemünd<br />

Birstein<br />

Brachttal<br />

Bruchköbel<br />

Auswahl an Freizeit- und Naherholungszielen<br />

mit Relevanz für ÖPNV<br />

Toskana Therme<br />

Wildpark<br />

Kuranlagen<br />

Spessart-Therme<br />

Kuranlagen<br />

Historische Stadtkulisse<br />

Auswahl an ÖPNV-<br />

Anbindungen<br />

MKK-81<br />

MKK-83<br />

MKK-81, MKK-84/85<br />

MKK-80, MKK-95<br />

MKK-80, MKK-95<br />

MKK-80, MKK-95<br />

Erlensee Hallenbad MKK-37<br />

Flörsbachtal<br />

Freigericht<br />

Gelnhausen<br />

Golfplatz „Hof Trages“<br />

Erlebnisbad „Platsch“<br />

Historische Stadtkulisse mit<br />

Kaiserpfalz, Barbarossaburg, Marienkirche<br />

MKK-52<br />

MKK-53, AB-30<br />

R 36, R 50, MKK-61, MKK-62<br />

Großkrotzenburg Strandbad „Spessartblick“ R 55, R 56<br />

Gründau Golfplatz „Hühnerhof“ MKK-66<br />

Hammersbach<br />

Hasselroth<br />

Jossgrund Golfplatz MKK-83<br />

Langenselbold<br />

Linsengericht<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

Neuberg<br />

Freizeitanlage „<strong>Kinzig</strong>see“<br />

Sportzentrum<br />

MKK-59<br />

MKK-59<br />

Nidderau Kino 562, MKK-45<br />

Niederdorfelden<br />

Rodenbach Strandbad Rodenbach MKK-53<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Auswahl an Freizeit- und Naherholungszielen<br />

mit Relevanz für ÖPNV<br />

Auswahl an ÖPNV-<br />

Anbindungen<br />

Ronneburg<br />

Schlüchtern<br />

Schöneck<br />

Burg Ronneburg<br />

Jugendzentrum Ronneburg<br />

Historische Stadtkulisse<br />

Schloss Ramholz<br />

Burg Brandenstein<br />

565<br />

565<br />

MKK-90, MKK-91<br />

MKK-92, MKK-93<br />

Sinntal Burg Schwarzenfels MKK-91, MKK-96<br />

Steinau a. der Straße<br />

Wächtersbach<br />

Freizeitpark Steinau<br />

Marionettentheater<br />

Tropfsteinhöhle<br />

Historische Stadtkulisse mit Renaissance<br />

- Schloss<br />

R 50,<br />

MKK-90, MKK-94<br />

Tab. II-10:<br />

Auswahl an Freizeit- und Naherholungszielen und deren ÖPNV-Anbindung<br />

[eigene Zusammenstellung, Datenabfrage bei den Kommunen]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

2 Schienenpersonennahverkehr<br />

Die Eisenbahnstrecken mit Personenverkehr im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellen das Rückgrat<br />

<strong>des</strong> ÖPNV innerhalb der Region dar und garantieren darüber hinaus deren externe Erreichbarkeit<br />

( vgl. <strong>Anlage</strong> II-6). Das raumordnerische System der Entwicklungsachsen<br />

basiert großenteils auf dem vorhandenen Schienennetz (vgl. Kap. II 1.1.3). Die Organisation<br />

<strong>des</strong> Schienenpersonenverkehrs im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis obliegt dem Rhein-<strong>Main</strong>-<br />

Verkehrsverbund. Im vorliegenden Kapitel wird die Angebotssituation im Landkreis und<br />

in den angrenzenden Bereichen zusammengefasst. Für die Organisation <strong>des</strong> Verkehrs<br />

und die Betreiberstrukturen von Strecken und Stationen sei auf den Regionalen Nahverkehrsplan<br />

<strong>des</strong> RMV verwiesen.<br />

2.1 Produkte und Besonderheiten<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis verkehren zehn RMV-Schienenlinien, davon mit Ausnahme von<br />

drei Linien alle mit Regelhalt in Hanau Hauptbahnhof. Sie werden entsprechend ihrer<br />

räumlichen Lage und ihrer Funktion im Netz hierarchisch abgestuft verschiedenen Angebotsprodukten<br />

im Nahverkehr zugeordnet und innerhalb einer Linie weiter differenziert.<br />

Gemäß RMV werden die Produkte wie folgt differenziert: Der RegionalExpress<br />

(RE) ist ein schneller Regionalverkehrszug mit wenigen Halten. In der Regel verkehren<br />

RegionalExpress-Züge in einem regelmäßigen Takt (stündlich oder zweistündlich). Die<br />

RegionalBahn (RB) ist ein Nahverkehrszug mit Halt an allen Bahnhöfen In der Regel<br />

verkehren RegionalBahnen in einem regelmäßigen Takt (halbstündlich, stündlich oder<br />

zweistündlich). Der StadtExpress (SE) ist ein Nahverkehrszug mit Halt an allen Bahnhöfen<br />

im äußeren Teilabschnitt und ausgewählten Halten im Zulauf auf das Oberzentrum<br />

Frankfurt, im Bereich der Überlagerung mehrerer Linien und Produkte. Die Deutsche<br />

Bahn bezeichnet diese Linien abweichend RE bzw. RB. Im Ballungsraumverkehr bestehen<br />

zusätzlich Stadtschnellbahnen (S) mit dichteren Haltestellenabständen und –takten.<br />

Auf den Korridoren Wächtersbach – Hanau – Offenbach – Frankfurt, Aschaffenburg –<br />

Hanau – <strong>Main</strong>tal – Frankfurt und Groß-Umstadt – Babenhausen – Hanau werden auf der<br />

jeweiligen Linie neben Zugangebote mit halt an allen Bahnhöfen zusätzlich Regional-<br />

Express-Züge mit beschleunigter Führung angeboten. Der südmainische Korridor Hanau<br />

– Offenbach – Frankfurt wird außerdem mit S-Bahnen bedient. Züge auf dem Abschnitt<br />

Glauburg-Stockheim – Nidderau – Bad Vilbel mit Anbindung von/an Frankfurt werden<br />

als StadtExpress bezeichnet.<br />

Insbesondere zur Hauptverkehrszeit (Schul- und Berufsverkehr) bestehen vom Regellaufweg<br />

abweichende bzw. verlängerte Linienführungen und zusätzliche Zugangebote.<br />

Ein überregionaler Verknüpfungspunkt mit Anschluss an das Fernverkehrsnetz der<br />

Deutschen Bahn AG besteht im Landkreis in Hanau. Zusätzlich wird Schlüchtern von einzelnen<br />

Fernverkehrszügen bedient. Wichtige Umsteigebahnhöfe außerhalb <strong>des</strong> Landkreises<br />

sind Aschaffenburg, Frankfurt Hbf (tlw. Süd), Friedberg und Fulda. Mit den genannten<br />

Verknüpfungspunkten besteht Anbindung an weite Teile <strong>des</strong> überregionalen<br />

Schienenverkehrsangebots, zahlreiche Ziele in Deutschland sind umsteigefrei erreichbar.<br />

Ein Überblick über die regionalen Eisenbahnverkehre im RMV-Gebiet gibt Abb. II-12.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-12: Regionaler Schienenverkehrsplan Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund (Ausschnitt)<br />

[RMV]<br />

2.2 Aufgabenträgerschaft und Leistungsvergabe<br />

Zuständiger Aufgabenträger für den SPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist der Rhein-<strong>Main</strong>-<br />

Verkehrsverbund (RMV). Zwei Linien überschreiten auch Aufgabenträgergrenzen nach<br />

Bayern.<br />

Tab. II-11 listet die betriebsbereite Schieneninfrastruktur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis auf. Neben<br />

den im SPNV betriebenen Strecken durchquert die Schnellfahrstrecke Hannover –<br />

Würzburg den Landkreis ohne Personenverkehrshalt. Die Strecke Wächtersbach – Bad<br />

Orb ist seit 1995 ohne regelmäßigen Personennahverkehr. Auf dem inzwischen auf 600<br />

mm umtrassierten Abschnitt wird touristischer Sonderzugverkehr angeboten. Gemäß<br />

Regionalplan ist der Trassenverlauf für eine Wiederinbetriebnahme zu sichern [vgl Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 102].<br />

Mit der Leistungserbringung sind neben DB Regio AG bzw. DB Regio Hessen GmbH zwei<br />

weitere Unternehmen betraut. Die Linien 36 und 56 werden von der HLB Basis AG betrieben.<br />

Das zuständige Unternehmen für die Odenwaldbahn (Linie 64) ist die VIAS<br />

GmbH.<br />

Seite 62


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Streckenverlauf 1 (Streckenlänge im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, DB-KBS)<br />

Streckenname<br />

RMV-Linie<br />

Klassifikation<br />

(Haupt-/ Nebenbahn)<br />

Anzahl Gleise<br />

Elektifiziert<br />

SPNV<br />

SPFV<br />

GV<br />

Anzahl Stationen<br />

(MKK*/MKK)<br />

(Fulda – ) Bbf Mottgers ( – Bbf Burgsinn)<br />

(13,9 km, -)<br />

SFS Hannover - Würzburg<br />

- H 2 x - x x 0/0<br />

Fulda – Flieden – Schlüchtern - Wächtersbach<br />

– Gelnhausen – Hanau - Offenbach –<br />

Frankfurt/M (51,0 km, 615)<br />

<strong>Kinzig</strong>talbahn<br />

50, 64,<br />

(55)<br />

H 2(+1) x x x x 11/13<br />

Schlüchtern – Elm – Jossa – Gemünden<br />

(30,7km, 801)<br />

Bad Orb – Wächtersbach (6,3 km, -) 2<br />

Bad Orber Bahn<br />

Gießen – Hungen – Nidda – Glauburg-<br />

Stockheim – Büdingen – Gelnhausen (10,0<br />

km, 631)<br />

Lahn-<strong>Kinzig</strong>-Bahn<br />

Friedberg – Nidderau – Hanau (12,8 km,<br />

633)<br />

Glauburg-Stockheim – Nidderau – Bad<br />

Vilbel (15,4 km, 634)<br />

Niddertalbahn<br />

53 H 2/(1) x x - x 3/3<br />

- - 1 - - - - 3/3<br />

36 N 1 - x - x 3/3<br />

33 H 2 x x - x 3/5<br />

34 N 1 - x - - 7/7<br />

Aschaffenburg – Hanau – <strong>Main</strong>tal - Frankfurt/M<br />

(8,8 km, 640)<br />

<strong>Main</strong>-Spessart-Bahn<br />

55, 56,<br />

(50)<br />

H 2 X x x x 3/7<br />

Hanau – Babenhausen – Groß-Umstadt<br />

Wiebelsbach (2,6 km, 641)<br />

Odenwaldbahn<br />

Hanau – Mühlheim – Offenbach Ost –<br />

Frankfurt/M (645.8)<br />

64 N 1 - x - - 0/2<br />

S8/S9 H 1/2 x x - - 0/2<br />

1<br />

ohne Darstellung von Verbindungskurven<br />

2<br />

Schmalspurbahn. Z. Zt. nur Sonderzugverkehr<br />

Tab. II-11:<br />

Betriebsbereite Schieneninfrastruktur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung; Angaben nach RMV und DB Netz]<br />

Seite 63


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

2.3 SPNV-Linien<br />

In Tab. II-12 sind alle im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis verkehrenden Linien mit verkehrsvertraglich<br />

vereinbarter Fahrzeugkonfiguration im Regelbetrieb aufgeführt. In Schwachverkehrszeiten<br />

werden für die Linien 33 und 36 Ersatzverkehre mit Bussen angeboten. In Tab.<br />

II-13 ist das Verkehrsangebot der SPNV-Linien im Landkreis für das Fahrplanjahr 2012<br />

beschrieben.<br />

Linien-<br />

Nr.<br />

Regellaufweg<br />

Betreiber<br />

RB33 Friedberg – Nidderau – Hanau Hbf DB Regio<br />

Hessen<br />

SE34<br />

RB34<br />

Frankfurt Hbf – Bad Vilbel – Nidderau – Glauburg-<br />

Stockheim<br />

Bad Vilbel – Nidderau – Glauburg-Stockheim<br />

RB36 Gießen – Hungen – Nidda – Glauburg-Stockheim –<br />

Büdingen – Gelnhausen<br />

RE50<br />

SE50<br />

Frankfurt Hbf – Offenbach Hbf – Hanau Hbf – Wächtersbach<br />

– Schlüchtern – Fulda<br />

Frankfurt Hbf – Offenbach Hbf – Hanau Hbf – Langenselbold<br />

– Gelnhausen – Wächtersbach<br />

DB Regio<br />

Fahrzeug im<br />

Regelbetrieb<br />

GTW 2/6<br />

Lokbespannt<br />

mit Doppelstockwagen;<br />

BR 628<br />

HLB Basis GTW 2/6<br />

DB Regio<br />

RB53 Schlüchtern – Sterbfritz – Jossa – Gemünden am <strong>Main</strong> DB Regio BR 440<br />

RE55<br />

RB55<br />

RB56<br />

Frankfurt Hbf/Flughafen Regionalbhf – Offenbach<br />

Hbf (zum Teil ohne Halt) – Hanau Hbf – Kahl am<br />

<strong>Main</strong> – Aschaffenburg Hbf – Gemünden am <strong>Main</strong> –<br />

Würzburg Hbf<br />

Frankfurt Hbf – <strong>Main</strong>tal – Hanau Hbf - Großkrotzenburg<br />

– Kahl am <strong>Main</strong> – Aschaffenburg Hbf<br />

Hanau Hbf – Großkrotzenburg – Kahl (<strong>Main</strong>) – Alzenau<br />

– Schöllkrippen<br />

RE64 Frankfurt Hbf – Offenbach Hbf – Hanau Hbf –<br />

Babenhausen - Groß-Umstadt-Wiebelsbach (– Erbach<br />

(Odenwald))<br />

RB64<br />

Hanau Hbf – Babenhausen – Groß-Umstadt-<br />

Wiebelsbach<br />

S8 Wiesbaden Hbf – <strong>Main</strong>z Hbf – <strong>Main</strong>z-Bischofsheim –<br />

Rüsselsheim – Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof<br />

– Frankfurt Stadion – Frankfurt-Niederrad – Frankfurt<br />

Hbf (tief) – Offenbach Ost (– Hanau Hbf)<br />

S9<br />

Wiesbaden Hbf – <strong>Main</strong>z-Kastel – <strong>Main</strong>z-Bischofsheim<br />

– Rüsselsheim – Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof<br />

– Frankfurt Stadion – Frankfurt Hbf (tief) – Offenbach<br />

Ost – Hanau Hbf<br />

Tab. II-12: SPNV-Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Fahrplanjahr 2012)<br />

[eigene Zusammenstellung; Angaben nach RMV]<br />

DB Regio<br />

HLB Basis<br />

VIAS<br />

Lokbespannt<br />

mit Doppelstockwagen,<br />

vereinzelt: 143<br />

+ n-Wagen<br />

Lokbespannt<br />

mit Modus-<br />

Wagen / n-<br />

Wagen<br />

Desiro<br />

ITINO<br />

DB Regio BR 420/423<br />

DB Regio BR 420/423<br />

Seite 64


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Übliche Fahrtenfolge in Minuten 1<br />

Linien-Nr.<br />

Mo-Fr Sa So Mo-So<br />

05-06 Uhr<br />

06-09 Uhr<br />

09-15 Uhr<br />

06-17 Uhr 17-21 Uhr 08-21 Uhr 21-24 Uhr<br />

15-19 Uhr<br />

19-21 Uhr<br />

RB33 60 30 60 60 - -<br />

SE34 60 30-60 2 60 - - -<br />

RB34 V - - 60 60-120 60<br />

RB36 60 60 120 - 120 3 -<br />

RE50 60+V 60 60 60 60 60<br />

SE50 60+V 60 60 60 60 60<br />

RB53 120 120 120 - 120 3 -<br />

RE55 60+V 60 60 60 60 60<br />

RB55 60+V 60 60+V 120 120 60<br />

RB56 60 60 60 120+V 120 120<br />

1<br />

V= Verstärkerfahrten zum Taktangebot,<br />

2<br />

Dichtere Fahrtenfolge nur in Lastrichtung<br />

3<br />

nur bis ca. 17 Uhr<br />

Tab. II-13: SPNV-Bedienung auf Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* (Fahrplanjahr 2012)<br />

[eigene Zusammenstellung; Angaben nach RMV]<br />

Erhebungen zur Verkehrsnachfrage im SPNV werden im Kap II 5.4.1 vorgestellt.<br />

2.4 Stationen<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis werden im Fahrplanjahr 2012 insgesamt 35 Haltepunkte und<br />

Bahnhöfe bedient. Davon befinden sich 8 innerhalb <strong>des</strong> Stadtgebiets Hanau.<br />

Mit Ausnahme der Stationen<br />

• (Hanau) Wolfgang,<br />

• <strong>Main</strong>tal West,<br />

• (Nidderau) Eichen und<br />

• (Schöneck) Oberdorfelden<br />

befinden sich in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe Haltestellen <strong>des</strong> Busverkehrs, so<br />

dass Umsteigebeziehungen räumlich möglich sind. Tab. II-14 gibt einen Überblick über<br />

die Stationen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ihre Bedienung mit Linien <strong>des</strong> schienen- und straßengebundenen<br />

Nahverkehrs. Auf die tatsächliche zeitliche Qualität der Verknüpfung<br />

wird bei der Betrachtung <strong>des</strong> Angebots eingegangen.<br />

Seite 65


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Haltepunkt/Bahnhof SPNV-Linien Bus, AST Bemerkungen<br />

Bad Soden-Salmünster RE50, SE50 MKK-74, MKK-95<br />

Biebergemünd Wirtheim RE50, SE50 (MKK-64)<br />

Bruchköbel RB33 561, 562, 563,MKK-30, MKK-<br />

33, MKK-34<br />

Gelnhausen RB36, RE50, SE50 374, AB-30, MKK-60, MKK-<br />

61, MKK-62, MKK-63, MKK-<br />

64, MKK-66<br />

Gelnhausen Hailer-<br />

Meerholz<br />

SE50<br />

MKK-50, MKK-60, MKK-62<br />

Gelnhausen Haitz-Höchst SE50 MKK-61, MKK-64<br />

Großkrotzenburg RE55, RB55, RB56 566, MKK-51<br />

Gründau Lieblos RB36 374, MKK-58, MKK-66<br />

Gründau Mittel-Gründau RB36 (374), (MKK-58), (MKK-66),<br />

Hanau Hbf<br />

RB33, RE50, SE50,<br />

RE55, RB55, RB56,<br />

RE64, RB64, S8, S9<br />

1, 2, 5, 7, 11, 13, 562, 563,<br />

564, 565, 566, 567, n61, OF-<br />

81<br />

Hanau Nordbahnhof RB33 2, 10, 562, 563, 564, 565,<br />

MKK-33, MKK-54<br />

Hanau West RB55, 4, 5, 10, 12, MKK-23, n61<br />

Hanau Wilhelmsbad RB55 1, 9, 561, MKK-31<br />

Hanau Klein-Auheim (RE64), RB64 6<br />

Hanau Großauheim RB55, RB56 (7), 566<br />

Hanau Steinheim S8, S9 4, 11, 12, n61<br />

Hanau Wolfgang SE50 -<br />

Hasselroth Niedermittlau SE50 (MKK-50), (MKK-60)<br />

Langenselbold RE50, SE50 MKK-51, MKK-53, MKK-55,<br />

MKK-59, MKK-60<br />

<strong>Main</strong>tal Ost RE55, RB55 MKK-22, MKK-23, MKK-27<br />

<strong>Main</strong>tal West RE55, RB55 -<br />

Nidderau RB33, RE34, SE34 MKK-45<br />

Nidderau Eichen RE34, SE34 -<br />

Nidderau Ostheim RB33 562<br />

Nidderau Windecken RE34, SE34 562, MKK-45<br />

Niederdorfelden RE34, SE34 MKK-24, MKK-31<br />

Rodenbach b. Hanau SE50 (MKK-51), MKK-52, (MKK-<br />

53)<br />

Seite 66


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Haltepunkt/Bahnhof SPNV-Linien Bus, AST Bemerkungen<br />

Schlüchtern RE50, RB 53 MKK-90, MKK-91, MKK-92,<br />

MKK-93, MKK-95<br />

Schöneck Bü<strong>des</strong>heim RE34, SE34 MKK-24, MKK-31<br />

Schöneck Kilianstädten RE34, SE34 MKK-24, (MKK-31)<br />

Schöneck Oberdorfelden RE34, SE34 -<br />

Sinntal Jossa RB53 MKK-74, MKK-91, 8055,<br />

8056<br />

Sinntal Sterbfritz RB53 MKK-91, MKK-96, MKK-97<br />

Steinau a. d. Straße RE50 MKK-90<br />

Wächtersbach RE50, SE50 (MKK-65), MKK-70, MKK-<br />

70A, MKK-71, MKK-73,<br />

MKK-80, MKK-81, VB-95<br />

1<br />

kursiv: Linie an Haltestelle in der Nähe der Station, zusätzlich in (Klammer): Fußweg > 5min<br />

Tab. II-14:<br />

Stationen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis mit dort andienenden Linien<br />

[eigene Zusammenstellung; Angaben nach RMV]<br />

Seite 67


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

3 Straßengebundener ÖPNV<br />

3.1 Aufgabenträgerschaften, Linienbündel und Verkehrsunternehmen<br />

3.1.1 Differenzierung regionaler und lokaler Linien<br />

Die zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Bestandsaufnahme (3. Quartal 2012)<br />

vorherrschende Zuordnung zu den Aufgabenträgern im RMV-Gebiet erfolgt auf Basis<br />

<strong>des</strong> „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen“ (HÖPNVG) vom<br />

01.12.2005. Zur Unterscheidung regionaler und lokaler Verkehre bzw. Linien heißt es<br />

dazu in § 2 Abs. 2 HÖPNVG:<br />

„Regionaler Verkehr ist der öffentliche Personennahverkehr, der<br />

1. […];<br />

2. auf einer Linie mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen oder<br />

Kraftfahrzeugen im Sinne <strong>des</strong> Personenbeförderungsgesetzes […]<br />

erbracht wird, die die Gebietsgrenze <strong>des</strong> Aufgabenträgers überschreitet<br />

und deren regionaler Charakter bedeutend ist.<br />

Der übrige öffentliche Personennahverkehr ist lokaler Verkehr. In Zweifelsfällen<br />

entscheidet die nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständige<br />

Genehmigungsbehörde.“<br />

Die Gesetzesfassung, die bis zum 31.12.2009 gültig war, stimmt bei der zitierten Definition<br />

regionaler und lokaler Linien mit der Fassung wortgleich überein, deren neue Gültigkeit<br />

(auf Grund einer Novelle) bis zum 05.12.2012 reicht. Abänderungen der Kriterien<br />

für regionale und lokale Linien wurden nicht vorgenommen.<br />

In der seit dem 06.12.2012 gültigen Fassung wird die Unterscheidung zwischen regionalen<br />

und lokalen Verkehren in § 2 Abs. 4 ÖPNVG neu definiert:<br />

„Regionaler Busnahverkehr ist der öffentliche Personennahverkehr, der im<br />

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Sinne <strong>des</strong> Personenbeförderungsgesetzes<br />

erbracht wird und der <strong>des</strong>halb als regionale Linie in den regionalen<br />

Nahverkehrsplan aufgenommen ist.<br />

Der übrige öffentliche Personennahverkehr ist lokaler Verkehr.“<br />

Die Aufgabenträgerschaft für lokale Verkehre obliegt den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten sowie den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (vgl. § 5 Abs. 1 in Verbindung<br />

mit § 6 Abs. 1 HÖPNVG). Die Belange <strong>des</strong> regionalen Verkehrs werden durch<br />

die Aufgabenträger gemeinsam in Verkehrsverbünden wahrgenommen (vgl. § 6 Abs. 2<br />

HÖPNVG). Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wird die Aufgabenträgerschaft für die lokalen Verkehre<br />

im Auftrag <strong>des</strong> Landkreises und der Gemeinden durch eine lokale Nahverkehrsorganisation<br />

(LNO) wahrgenommen, der KreisverkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> mbH (KVG). Auf<br />

dem Gebiet der Sonderstatusstadt Hanau ist die HanauLNO Lokale Nahverkehrsorganisation<br />

für die Stadtverkehrslinien verantwortlich. Aufgrund der verkehrlichen Durchbindung<br />

lokaler Linien werden die Grenzen <strong>des</strong> Aufgabenträgers KVG nach Hanau und<br />

andere benachbarte Kreise überschritten. Außerdem brechen einzelne Linien benachbarter<br />

Aufgabenträger in den Bereich der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> ein. Die Linien der Hanau<br />

LNO verlassen nicht das Stadtgebiet Hanau.<br />

Seite 68


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

3.1.2 Zuordnung der Linien zu Linienbündeln und Aufgabenträgern<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* verkehren 70 Linien <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV gemäß § 42 PBefG (Stand: Fahrplanjahr 2012). Davon sind u. a.<br />

• 52 lokale Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> bzw. der<br />

KreisVerkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> (KVG) oder der Städte und Gemeinden.<br />

• 9 regionale Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV,<br />

• 2 lokale Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> Landkreises Aschaffenburg,<br />

• 5 lokale Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> Wetteraukreises bzw. der Zweckverband<br />

Oberhessische Versorgungsbetriebe.<br />

Tab. II-15 enthält die Zuordnung der Linien zu den Linienbündeln und Aufgabenträgern.<br />

Die Sortierung erfolgt linienbündelweise, wobei zu den Bündeln der benachbarten<br />

Aufgabenträger nur die Linien aufgelistet sind, soweit diese <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* eine<br />

Bedienung vornehmen.<br />

Nr.<br />

Linienbündel<br />

Bezeichnung<br />

Konzessionsablauf<br />

01 <strong>Main</strong>tal Stadt 05/2017<br />

02 Nidderau Stadt 12/2016<br />

03 Bruchköbel/Schöneck<br />

Stadt<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

AT 1 Linien VU 2<br />

Stadt<br />

Nidderau<br />

MKK-22, MKK-23, MKK-<br />

24, MKK-25, MKK-27,<br />

n64<br />

MKK-45<br />

12/2015<br />

MKK-30, MKK-31<br />

KVG<br />

12/2017 MKK-33, MKK-34<br />

Stadtverkehr<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

Stroh<br />

Racktours<br />

ARGE<br />

HRS<br />

04 MKK-Hanau West 12/2016 RMV 560 BVH<br />

04 MKK-Hanau Nord Ost 12/2017 RMV 564, 565 BVH<br />

04 MKK-Hanau Nord Süd 12/2017 RMV 561, 562, 563, 566 BVH<br />

05 Vorspessart 10/2015 KVG<br />

MKK-38, MKK-50, MKK-<br />

51, MKK-52, MKK-53,<br />

MKK-55, MKK-60<br />

Stroh<br />

06<br />

Gelnhausen/<br />

Langenselbold<br />

12/2015<br />

MKK-37, MKK-39, MKK-<br />

54, MKK-59<br />

09/2016<br />

KVG<br />

MKK-56, MKK-57<br />

Heuser<br />

12/2015 MKK-58, MKK-66 RDG<br />

07 Gelnhausen Stadt 12/2017<br />

08 Südvogelsberg 12/2016 KVG<br />

Stadt<br />

Gelnhausen<br />

MKK-61, MKK-62<br />

MKK-70, MKK-71, MKK-<br />

72, MKK-73, MKK-80<br />

Becker<br />

RVMK<br />

Seite 69


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Nr.<br />

Linienbündel<br />

Bezeichnung<br />

Konzessionsablauf<br />

AT 1 Linien VU 2<br />

09<br />

Nordspessart/<br />

Bad Orb<br />

12/2017 KVG<br />

06/2014<br />

Stadt<br />

Bad Orb<br />

MKK-63, MKK-64, MKK-<br />

64A, MKK-65, MKK-81,<br />

MKK-82, MKK-83<br />

MKK-84, MKK-85<br />

RVMK<br />

Noll<br />

10 Bergwinkel 12/2014 KVG<br />

MKK-90, MKK-91, MKK-<br />

92, MKK-93, MKK-94,<br />

MKK-95, MKK-97<br />

VGF<br />

WTK-Linie 374 12/2017 RMV 374 BVH<br />

VBK-Vulkan-Express<br />

09-Los4 (VUEXP)<br />

nicht bekannt RMV VB-95 (Vulkanexpress) BVH<br />

- - 12/2016 KVG MKK-74<br />

Schreiber<br />

- - 05/2016 KVG MKK-96 Gass<br />

- - 12/2015 KVG MKK-98 Klüh<br />

Wächtersbach 09/2016<br />

Stadt<br />

Wächtersbach<br />

City-Bus-Linie Wächtersbach<br />

Linie 1-4<br />

Stadt<br />

Wächtersbach<br />

- - nicht bekannt<br />

AB-30°, AB-31°<br />

LK Aschaffenburg<br />

Kahlgrund<br />

- Wöllstein/Karben 12/2016 ZOV FB-05°, FB-07° Stroh<br />

- Büdingen/Gedern 12/2014 ZOV FB-24°<br />

ARGE<br />

Stroh-<br />

Balser<br />

- Altenstadt 12/2017 ZOV FB-43°, FB-44° Stroh<br />

nicht bekannt - 8055, 8056 OVF<br />

1<br />

AT: zuständiger Aufgabenträger bzw. zuständige LNO<br />

2<br />

Konzessionsinhaber und Verkehrsunternehmer<br />

° Für das Linienbündel sind nur jene Linien aufgelistet, die im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* verkehren.<br />

Tab. II-15:<br />

Linienbündel und Aufgabenträger der auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* verkehrenden<br />

Linien<br />

[eigene Zusammenstellung, Angaben nach KVG, Regierungspräsidium Darmstadt]<br />

Die auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* verkehrenden Linien <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV sind in sechs regionalen und neun lokalen Bündeln organisiert. Weitere<br />

Linien gehören derzeit keinem Bündel an. Bei den Bündeln der benachbarten lokalen<br />

Aufgabenträger handelt es sich um einbrechende Linien unterschiedlicher Angebotsstruktur<br />

(Linien AB-30, AB-31, FB-05, FB-07, FB-24, FB-43, FB-44, 8055, 8056).<br />

Seite 70


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Regionale Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong>* sind zum einen jene Linien, die min<strong>des</strong>tens eine Landkreisgrenze überschreiten<br />

(Linien 374, 560, 561, 562, 563, 564, 565, 566, VB-95), zum anderen diejenigen Linien,<br />

die das Oberzentrum Hanau mit den umliegenden Bahnhöfen und Mittelzentren verbinden.<br />

Teilweise übernehmen die Linien zu bestimmten Zeiten auch Schienenersatzverkehre<br />

zu den Schienenlinien 33 und 36.<br />

3.1.3 Betreiberstrukturen<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* sind nach wettbewerblichen Verfahren fünf<br />

Verkehrsunternehmen mit der Betriebsdurchführung beauftragt (Stand: Fahrplanjahr<br />

2012), die zugleich sowohl Konzessionäre als auch Betriebsführer sind. Es handelt sich<br />

zum einen um ein Busunternehmen der DB Stadtverkehr GmbH: die Busverkehr Hessen<br />

GmbH (BVH) für die regionalen Linien im Kreisgebiet und die Verkehrsgesellschaft Region<br />

Fulda mbH (VGF) für die Linien <strong>des</strong> Linienbündel 10; zum anderen um mittelständische<br />

die Unternehmen G. Becker GmbH & Co. KG für den Stadtbus Gelnhausen und<br />

Stroh GmbH für den Stadtbus Nidderau.<br />

Hinzu kommen Verkehrsunternehmen, deren Leistungen nicht in einem wettbewerblichen<br />

Verfahren vergeben wurden:<br />

• (mittelbare und unmittelbare) Verkehrsunternehmen der öffentlichen Hand:<br />

Stadtverkehr <strong>Main</strong>tal GmbH, Regionalverkehr <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> GmbH (RVMK),<br />

Kahlgrund Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) sowie die Omnibusverkehr Franken<br />

GmbH (OVF).<br />

• mittelständische Unternehmen: Omnibusbetrieb Gass, Heuser Omnibusunternehmen<br />

GmbH & Co. KG, Omnibusbetrieb Klüh, Racktours GmbH & Co. KG,<br />

RDG Regionalverkehrsdienst Gründau Elke Laubach e.K., Noll GmbH & Co. KG,<br />

Schreiber Reisen GmbH, Stroh Bus-Verkehrs GmbH, sowie die Arbeitsgemeinschaften<br />

ARGE HRS Omnibus OHG und ARGE Stroh-Balser.<br />

3.2 Liniennetz und Bedienungsangebot<br />

3.2.1 Liniennetz<br />

Eine Übersicht der Linien <strong>des</strong> ÖPNV ist <strong>Anlage</strong> II-7 zu entnehmen. Regionale Zuständigkeiten<br />

(RMV: Schiene, Regionalbus) sind dabei grün dargestellt. Lokale Linien werden<br />

farblich differenziert nach regulären Buslinien zur Flächenerschließung (blau),<br />

Stadtbusverkehren (rot) sowie den wenigen AST-Angeboten (gelb). Innerhalb der letzten<br />

zehn Jahre zeigen sich deutliche Veränderungen hinsichtlich der Linienwege und<br />

Linienführung/ -benennung. Insgesamt ist eine Tendenz zu zusätzlichen Linien festzustellen,<br />

die einerseits durch die Ausgliederung reiner Schülerverkehre (bessere Fahrplandarstellbarkeit<br />

der Hauptachsen) und andererseits aufgrund neuer Angebote (z. B.<br />

Familienbusse Erlensee und Biebergemünd) bedingt sind.<br />

Die Karte zeigt insbesondere im Verdichtungs- und Ordnungsraum eine parallele Führung<br />

mehrerer Linien in einzelnen Teilabschnitten. In der <strong>Anlage</strong> II-8 kann anhand<br />

der Strichstärke die Anzahl der angebotenen Fahrten zwischen den Ortsteilen für einen<br />

Schulwerktag (separat mit Angebot nach 20 Uhr), Samstag und Sonntag abgelesen werden.<br />

Die nur saisonal an Wochenenden im Sommer verkehrende Linie VB-95 („Vogelsberger<br />

Vulkan-Express) ist in den Grafiken nicht dargestellt.<br />

Seite 71


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Das dichteste Fahrplanangebot besteht Montag-Freitag an Schultagen. Besonders im<br />

ländlichen Raum wird ein deutlicher Abfall der Fahrplandichte in den Ferien bzw. an<br />

schulfreien Tagen spürbar. Hier zeigt sich eine starke bis ausschließliche Schulverkehrsorientierung.<br />

Im Verdichtungsraum besteht ein dichtes, weitgehend vertaktetes Angebot,<br />

das nicht nur auf Radialachsen gerichtet auf die Zentren auch auf tangentialen<br />

Wegen geführt wird. Hervorzuheben sind außerhalb dieses Strukturraumes Angebotsverdichtungen<br />

im Umfeld der Mittelzentren und Schulstandorte Gelnhausen (Kreistadt),<br />

Bad Orb und Schlüchtern.<br />

Die achsenfernen Gebiete lassen sich dabei unterschiedlich charakterisieren:<br />

• Vogelsberg (Norden): Viele Ortsteile ohne klare Bündelung der Linienverkehre<br />

auf Verkehrskorridore.<br />

• Spessart (Süden): Wenige Ortsteile die teilweise räumlich in großer Distanz zu<br />

den zugeordneten oder benachbarten zentralen Orten liegen, jedoch mit klarer<br />

Bündelung der Linienverkehre auf Verkehrskorridore.<br />

• Bergwinkel: Kaum auf Verkehrskorridore gebündelte Angebote. Außerhalb<br />

der Bedienung Schlüchern – Sterbfritz – Altengronau – Jossa schwaches Angebot.<br />

Nach 20 Uhr besteht ein regelmäßiges Busverkehrsangebot nur im Raum Hanau/<strong>Main</strong>tal,<br />

teilweise mit Fahrten bis Mitternacht oder darüber hinaus. Im übrigen<br />

Kreisgebiet werden auf einem Teil der Linien zumeist ein bis zwei Fahrten bzw. Fahrtenpaare<br />

angeboten, in achsenfernen Bereichen besteht kein Angebot mehr. Rückgrat<br />

<strong>des</strong> Spätverkehrs bildet hier die <strong>Kinzig</strong>talbahn.<br />

An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist eine deutliche Reduzierung gegenüber<br />

dem Mo-Fr-Angebot erkennbar. Im Raum Hanau/Bruchköbel/<strong>Main</strong>tal ist dennoch ein<br />

gutes Grundangebot, insbesondere auf den regionalen Linien vorhanden. Sonn- und<br />

Feiertags beginnen die ersten Fahrten in diesem Bereich meist später als Samstags, einzelne<br />

Abschnitte werden gar nicht bedient. Außerhalb <strong>des</strong> Verdichtungsraumes besteht<br />

ein dichtes Angebot zwischen den Mittelzentren Bad Orb und Wächtersbach und im<br />

Raum Freigericht. In den übrigen Bereichen bestehen nur wenige Fahrten. Großenteils<br />

werden nur die grundzentralen Ortsteile an die Mittelzentren angebunden. Dies zeigt<br />

sich besonders im Angebot für Sonn- und Feiertagen.<br />

3.2.2 Liniencharakteristik<br />

Detaillierte Angaben zu den auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> verkehrenden Linien<br />

sind in tabellarisch in <strong>Anlage</strong> II-9 zusammengefasst. Basis der Angaben ist das<br />

Fahrplanjahr 2012.<br />

3.2.3 Anschlüsse und Verknüpfungen<br />

Die Anschluss- und Verknüpfungsbeziehungen zwischen SPNV und straßengebundenem<br />

ÖPNV-System sind in Tab. II-14 aufgeführt. Hier bestehen auch Anschlussmöglichkeiten<br />

zwischen den Verkehrsmitteln im straßengebundenen ÖPNV. Weiterhin bestehen Verknüpfungspunkte<br />

abseits der Bahnstationen. Sie sind für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis in Tab.<br />

II-16 zusammengestellt. Die Sortierung folgt alphabetisch nach Städte und Gemeinden.<br />

Es sind auch Verknüpfungspunkte in Nachbarkreisen und der Stadt Hanau genannt, sofern<br />

diese eine Bedeutung für die auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* verkehrenden<br />

Bus- und AST-Linien haben. Für einige Netzknoten bestehen mit definierten Warte-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

zeiten abgesicherte Umsteigebeziehungen zwischen dafür ausgewählten Linien (vgl.<br />

Kap. II 3.2.4).<br />

Bei schulbezogenen Verbindungen werden hin und wieder Haltestellen als Umsteigepunkte<br />

zwischen einzelnen Linien genutzt, die ansonsten keine systematischen Umsteigehaltestellen<br />

sind. Für Tab. II-16 wird daher nicht der Anspruch formuliert, dass singuläre<br />

Umsteigehaltestellen zwischen sich berührenden Fahrten im schulbezogenen Linienverkehr<br />

vollständig aufgeführt sind. Darüber hinaus können einige Haltestellen<br />

auch zum Umstieg zwischen abschnittsweise parallel geführter Linien dienen. Auch<br />

kann zwischen Linien, die an räumlich benachbarten, aber getrennten Haltestellen halten,<br />

umgestiegen werden, wobei dafür in der Regel etwas längere Fußwege zwischen<br />

den Haltestellepositionen anfallen.<br />

Je nach Bedeutung in Hinblick auf Lage, Einzugsbereich, Bedienungsfrequenz und<br />

Fahrgastaufkommen einer Haltestelle <strong>des</strong> straßengebundenem ÖPNV bestehen Verknüpfungen<br />

zu anderen Verkehrsmitteln im Vor- und Nachlauf einer Fahrt. In erster<br />

Linie ist erfolgt dies zum Radverkehr, denn beim straßengebundenen ÖPNV sind kombinierte<br />

Fahrten von MIV und ÖV über die modalen Schnittstelle „Park+Ride“ oder<br />

„Kiss+Ride“ im Vergleich zum SPNV von geringerer Bedeutung, so dass dafür auch<br />

kaum gewidmete Flächen eingerichtet sind. Dazu trägt auch das in der Regel dichte<br />

Haltestellennetz im Busverkehr bei, in der Start- und Zielpunkt zumeist fußläufig erreichbar<br />

sind.<br />

Stadt/Gemeinde Ortsteil, Haltestelle Bus, AST<br />

Bad Orb<br />

Bahnhof/Busbahnhof<br />

MKK-80, MKK-81, MKK-82, MKK-<br />

83, MKK-84&85<br />

Bad Soden-Salmünster Romsthal Feuerwehr<br />

MKK-90, MKK-95<br />

Biebergemünd Kassel, Kirche MKK-64, MKK-64A<br />

Birstein Birstein, Busbahnhof MKK-70, MKK-71, MKK-72, VB-95<br />

Brachttal<br />

Bruchköbel<br />

Erlensee<br />

Neuenschmidten, Feldstraße<br />

Bruchköbel, Innerer Ring/ Vogelsbergstr.<br />

Langendiebach, Festplatz<br />

Rückingen, LIMES-Kreisel<br />

MKK-70, MKK-71, MKK-72, MKK-<br />

73, MKK-85, VB-95<br />

561, 562, 563, MKK-30, MKK-33,<br />

MKK-34<br />

564, 565, MKK-30, MKK-37, MKK-<br />

51<br />

564, 565, MKK-37, MKK-54<br />

Flörsbachtal Lohrhaupten, Post MKK-64, MKK-82<br />

Freigericht<br />

Somborn, Busbahnhof<br />

MKK-52, MKK-53, MKK-60, AB-<br />

30, AB-31,<br />

Hammersbach Langen-Bergheim, Hanauer Str. 563, 564, MKK-57, FB-43<br />

Seite 73


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde Ortsteil, Haltestelle Bus, AST<br />

Hanau<br />

Hasselroth<br />

Hanau, Freiheitsplatz<br />

Neuenhaßlau, Busbahnhof<br />

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13,<br />

560, 562, 563, 564, 565, 566, n61,<br />

MKK-22, MKK-23, MKK-31, MKK-<br />

33, MKK-52, MKK-53, MKK-54<br />

MKK-51, MKK-53, MKK-55, MKK-<br />

60<br />

Jossgrund Pfaffenhausen, Lettgenbrunner Str. MKK-82, MKK-83<br />

Linsengericht Großenhausen, Ortsmitte MKK-63, AB-30<br />

Neuberg Ravolzhausen, Langenselbolder Str. 564, 565, MKK-51, MKK-54<br />

Ronneburg Hüttengesäß, Bahnhofstr. 565, MKK-56, FB-44<br />

Rodenbach b. Hanau<br />

Schlüchtern<br />

Sinntal<br />

Frankfurt/M.<br />

Niederrodenbach Landwehr/ Sparkasse<br />

Schlüchtern, Ulrich- von-Hutten-<br />

Gymnasium/ Untertor/Feuerwehr<br />

Altengronau Kreissparkasse<br />

Enkheim, U Enkheim<br />

Frankfurt/M., Hugo-Junkers-Str.<br />

MKK-51, MKK-52, MKK-53<br />

MKK-90, MKK-91, MKK-92, MKK-<br />

93, MKK-94, MKK-95, MKK-96,<br />

MKK-98<br />

MKK-74, MKK-91, MKK-96, MKK-<br />

97, 8056<br />

U4, U7, 42, 43, 44, n5, 551, MKK-<br />

23, MKK-25<br />

T12, T13, 41, 560, n64<br />

Frammersbach Frammersbach, Marktplatz (Rathaus) MKK-64, MKK-82, 8045<br />

Freiensteinau<br />

Radmühl II, Birsteiner Str.<br />

Freiensteinau, Unterer Brückenweg/<br />

Holzmühl<br />

Reindhards, Ortsmitte/ Freiensteinau<br />

Flechenbacher Str.<br />

MKK-72, VB-50, VB-52<br />

MKK-95, VB-50, VB-51, VB-52<br />

MKK-98, VB-50, VB-51, VB-52<br />

Limeshain Himbach, Am Zentrum 563, 564, FB-42, FB-43<br />

Schöllkrippen Schöllkrippen, Bahnhof (Kiosk) 20, 22, 27, 28, 29, 30<br />

Alzenau Alzenau, Busbahnhof 31, 32<br />

Tab. II-16:<br />

Verknüpfungspunkte <strong>des</strong> BPNV-Systems im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis und in angrenzenden<br />

Landkreisen (Stand: Fahrplan 2012)<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 74


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Eine vereinfachte, angebotsseitige Kategorisierung der Umsteigepunkte <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt sich auf Basis der Aufstellungen in Tab. II-14<br />

und Tab. II-16 folgendermaßen dar:<br />

• Verknüpfungspunkte erster Ordnung haben in erster Linie regionale Funktionen.<br />

Dort kann über den ganzen Tag hinweg systematisch zwischen dem SPNV<br />

und dem straßengebundenen ÖPNV umgestiegen werden (z. B. an den Bahnhöfen<br />

in Langenselbold, Gelnhausen, Wächtersbach, Bad Soden-Salmünster,<br />

Schlüchtern).<br />

• Verknüpfungspunkte zweiter Ordnung sind jene, an denen zwischen den Linien<br />

<strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV an zentralen Haltestellen systematisch<br />

über den Tag hinweg umgestiegen werden kann (z. B. Erlensee LIMES-Kreisel,<br />

Bad Orb (Bus-)Bahnhof, Kassel Kirche).<br />

• Bei der dritten Ordnung handelt es sich um – in Bezug auf das gesamte ÖPNV-<br />

System betrachtet – nachrangige Verknüpfungspunkte, an denen zu bestimmten<br />

Zeiten einzelne Übergänge gezielt hergestellt werden (z. B. in Niederrodenbach<br />

Landwehr) oder an denen im näheren Umkreis von Bahnstationen<br />

auch (schulbezogene) Buslinien verkehren (z. B. in Steinau an der Straße<br />

Bahnhof).<br />

3.2.4 Anschlusssicherung im Busverkehr<br />

Die Anschlusssicherung vom Zug auf den Bus geschieht zumeist mit dem Mittel der<br />

Sichtkontrolle bezüglich Zugankünften und Fahrgaststrom durch das Fahrpersonal in<br />

den Bussen. Technisch vermittelte Anschlusssicherungen sind durch die vielfältigen Betreiberstrukturen<br />

im Bus- und Bahnverkehr erschwert, einerseits durch die Zuständigkeiten<br />

der verschiedenen Unternehmen im Bahnbetrieb und andererseits durch die heterogenen<br />

technischen Kommunikationsmöglichkeiten auf Seiten der Busbetreiber.<br />

2011 wurden Workshops unter Beteiligung der verschiedenen Bereiche der Deutschen<br />

Bahn, der Busunternehmen und der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> zur Anschlusssicherung durchgeführt<br />

mit dem Ziel der Verbesserung der Situation. Erstes Ergebnis ist die Kommunikation<br />

von festen Wartezeitregelungen unter den beteiligten Unternehmen und die Veröffentlichung<br />

in den Medien der KVG. Weitere Maßnahmen sind vorgesehen. Insbesondere<br />

durch die geplante Einführung eines rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL)<br />

durch den RMV wird in Zukunft eine deutliche Verbesserung der Anschlusssicherungsmöglichkeiten<br />

erwartet.<br />

Derzeit sind für bestimmte Busanschlüsse an den RE-Stationen im <strong>Kinzig</strong>tal für den Verspätungsfall<br />

der Züge die folgenden Wartezeitregelungen festgelegt. Montag-Freitag<br />

betragen die betrieblich vertretbaren Wartezeiten acht bis zwölf Minuten, an den<br />

Bahnhöfen Bad Soden-Salmünster und Wächtersbach auch darunter. Für die letzte Busabfahrt<br />

wird eine verlängerte Wartezeit festgelegt von 15 Minuten.<br />

3.2.5 Haltestellen<br />

Der Zugang zum Verkehrsmittel Bus erfolgt über die Bushaltestellen entlang <strong>des</strong> Straßennetzes.<br />

Tab. II-17 führt die bedienten Haltestellen je Gemeinde auf und setzt die<br />

Zahl in Relation mit ausgewählten Strukturdaten. Hierfür wurden die im haltestellen-<br />

Management-System <strong>des</strong> RMV gemeldeten Haltestellen berücksichtigt, nicht jedoch diejenigen<br />

der freigestellten Verkehre und Sonderverkehre.<br />

Seite 75


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Anzahl<br />

der Haltestellen<br />

Einwohner<br />

Einw./<br />

Hst.<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

Siedl.- u.<br />

Verkehrsfläche<br />

[ha]<br />

Siedl. u.<br />

Verkehrsfl.[ha]<br />

/<br />

Hst.<br />

Bad Orb 59 9.780 165,8 4.778 417 7,1<br />

Bad Soden-Salmünster 21 13.600 647,6 5.860 989 47,1<br />

Biebergemünd 32 8.305 259,5 7.855 675 21,1<br />

Birstein 32 6.297 196,8 8.663 868 27,1<br />

Brachttal 17 5.168 304,0 3.085 392 23,1<br />

Bruchköbel 40 20.572 514,3 2.969 712 17,8<br />

Erlensee 36 13.126 364,6 1.859 483 13,4<br />

Flörsbachtal 15 2.484 165,6 5.211 373 24,9<br />

Freigericht 28 14.630 522,5 3.342 637 22,8<br />

Gelnhausen 70 21.510 307,3 4.519 1.089 15,6<br />

Großkrotzenburg 8 7.342 917,8 745 337 42,1<br />

Gründau 23 14.652 637,0 6.764 910 39,6<br />

Hammersbach 9 4.811 534,6 2.014 288 32,0<br />

Hasselroth 18 7.291 405,1 1.892 334 18,6<br />

Jossgrund 17 3.615 212,6 5.061 474 27,9<br />

Langenselbold 29 13.453 463,9 2.626 634 21,9<br />

Linsengericht 20 9.847 492,4 2.982 513 25,7<br />

<strong>Main</strong>tal 54 37.962 703,0 3.240 1.040 19,3<br />

Neuberg 8 5.169 646,1 1.054 242 30,3<br />

Nidderau 41 19.895 485,2 4.673 811 19,8<br />

Niederdorfelden 6 3.665 610,8 653 123 20,5<br />

Rodenbach 17 11.149 655,8 1.673 396 23,3<br />

Ronneburg 8 3.229 403,6 1.425 225 28,1<br />

Schlüchtern 46 16.777 364,7 11.331 1.740 37,8<br />

Schöneck 14 12.079 862,8 2.150 446 31,9<br />

Sinntal 36 9.169 254,7 11.184 1.252 34,8<br />

Steinau an der Straße 25 10.723 428,9 10.487 1.272 50,9<br />

Wächtersbach 44 12.297 279,5 5.079 739 16,8<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 773 318.597 412,2 132.104 18.520 24,0<br />

Tab. II-17:<br />

Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Haltestellen-Management-System <strong>des</strong> RMV Stand:<br />

21.06.2012 und nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt, Datenstand 31.12.2010]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV (Bus, AST) und deren Ausstattungskomponenten<br />

befinden sich im Eigentum der Städte und Gemeinden. In den 28 Städten und<br />

Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* gab es laut Haltestellen-Management-System<br />

(HMS) <strong>des</strong> RMV zum Stichtag 21.06.2012 zusammengenommen gut 770 Haltestellen. Es<br />

handelt sich um eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Auswertung, da Veränderungen<br />

bei den Haltestellen, ihren Positionen und vor allem bei deren Ausstattungsmerkmalen<br />

tagesaktuell erfolgen.<br />

Die meisten Haltestellen entfielen auf die fünf Städte mit Stadt- bzw. City-Bus Bedienung<br />

Gelnhausen, Bad Orb, <strong>Main</strong>tal, Wächtersbach und Nidderau, sowie auf die Stadt<br />

Schlüchtern (Flächengemeinde mit vielen Stadtteilen). In den Bereichen der Erschließung<br />

mit Stadtbussen trägt das dichte Haltestellennetz einer feinräumigen Erschließung<br />

der Kernstädte bei.<br />

Derzeit sind nur vereinzelte Haltestellen durch Hochborde für Gehbehinderte und Rollstulfahrer<br />

ausgebaut, so dass beim Einsatz der Kneeling-Technik am Niederflurfahrzeug<br />

idealerweise ein nahezu barrierefreier Übergang zwischen Fahrzeug und Bussteig hergestellt<br />

wird. Gleiches gilt für den behindertengerechten Ausbau mit Sehbehindertenleitstreifen.<br />

3.3 Fahrzeuge<br />

In den lokalen Verkehren im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* werden dem Bedarf angepasste Fahrzeugtypen<br />

verwendet, die im Regelfall den Min<strong>des</strong>tausstattungsvorgaben <strong>des</strong> RMV entsprechen.<br />

Beispiele für den Einsatz der jeweiligen Fahrzeuge sind:<br />

• Gelenkbus: Einsatz auf stark – auch außerhalb <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs –<br />

nachgefragten Linien (z. B. MKK-64 und MKK-81),<br />

• Buszug: Flexibler Einsatz eines Standardfahrzeugs oder Midibus mit abkoppelbaren<br />

Hänger. Einsatz besonders zur Nachfragespitze im Ausbildungsverkehr<br />

(z. B. MKK-52),<br />

• Standardfahrzeug: Niederflurige Fahrzeuge für die Grundbedienung (z. B.<br />

MKK-23 oder MKK-54)<br />

• Midibus: Einsatz für die Grundbedienung in Stadtverkehren oder auf Linien<br />

auf denen die Vorhaltung höherer Kapazitäten nicht erforderlich ist (z. B.<br />

MKK-61, MKK-62)<br />

• Minibus: Einsatz als Familienbus Erlensee und Biebergemünd (MKK-37, MKK-<br />

39, MKK-64A). Die Fahrzeuge übernehmen zur SVZ auch Einsätze auf anderen<br />

Linien der Betreiber<br />

Hervorzuheben ist der seit einigen Jahren etablierte Einsatz von Buszügen im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis. Hierdurch können punktuelle Kapazitätsengpässe, wie sie in der Schülerbeförderung<br />

vor allem zur ersten und sechsten Stunde auftreten, flexibel und kosteneffektiv<br />

aufgelöst werden, ohne auf zusätzliche Gelenkbusse oder weiteres Fahrpersonal<br />

zurückgreifen zu müssen.<br />

Im schulbedingten Linienverkehr wird auch auf hochflurige Altfahrzeuge und Reisebusse<br />

zurückgegriffen.<br />

Seite 77


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

4 ÖPNV-Marketing<br />

Der ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* ist Bestandteil <strong>des</strong> Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbun<strong>des</strong>.<br />

Durch den Verkehrsverbund werden wesentliche Bereiche <strong>des</strong> Marketings, wie Angebotskommunikation,<br />

Informationsmöglichkeiten, Gestaltungsvorgaben definiert und<br />

zentral zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellen die Aktivitäten der Lokalen Nahverkehrsorganisationen<br />

und Verkehrsunternehmen vor Ort wichtige Ergänzungen im<br />

Marketing-Mix dar.<br />

4.1 Einsatz der Marketinginstrumente<br />

Die KreisverkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> setzt neben grundlegenden Kommunikationsmaßnahmen<br />

(RMV-Fahrplanbücher, Informationswebsite) und einer angepassten<br />

Vertriebsstruktur ihr besonderes Augenmerk auf das Produktmarketing.<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* bestehen verschiedene innovative Nahverkehrsprodukte,<br />

die mit der Bezeichnung „plusbus“ vermarktet werden. Die Bezeichnung<br />

soll ausdrücken, dass mit den Linienangeboten mehr Service geboten wird, als es<br />

von herkömmlichen Bussen erwartet wird. Mit dem Projekt erschließt die KreisverkerkehrsGesellschaft<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> neue Wege der Mobilität. Insbesondere besitzen alle Busse<br />

der Generation plusbus eine behindertengerechte Ausstattung mit Einstiegsrampe<br />

für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen.<br />

Hierfür sind verschiedene Markenbezeichnungen definiert worden:<br />

• plusbus Familie: Mit dem plusbus Familie wird eine Versorgungslücke im Bereich<br />

<strong>des</strong> innerörtlichen Linienverkehrs geschlossen werden. Zielgruppen sind<br />

Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Behinderte. Durch ein Innerortsangebot<br />

mit dichtem Haltestellenabstand und darüber hinaus Halt auf Handzeichen<br />

werden alle wichtigen Dienstleistungszentren, Versorgungs- und Sozialeinrichtungen<br />

in einer Gemeinde erreicht. Beispiele sind:<br />

Familienbus Erlensee seit März 2010 (MKK-37 und MKK-39)<br />

Familienbus Spessart seit Dezember 2011 (MKK-64A)<br />

• plusbus Freizeit: Mit dem plusbus Freizeit werden verschiedene Freizeiteinrichtungen<br />

der Umgebung angebunden. Ziel ist es attraktive Ziele wie Bäder oder<br />

Kinos auch ohne Auto erreichbar zu machen. Beispiele sind:<br />

plusbus zum Luxor-Filmpalast Nidderau seit 2010 (562)<br />

plusbus zur Toskana-Therme Bad Orb seit 2010 (MKK-81)<br />

plusbus zum Kinopolis Hanau seit Dezember 2011 (MKK-54)<br />

Vogelsberger Vulkan-Express der VGO Wächtersbach – Hohenrodskopf<br />

an Samstag, Sonn- und Feiertagen in der Sommersaison mit<br />

Fahrradanhänger (VB-95)<br />

• plusbus Event: Der plusbus Event wird bei Großveranstaltungen als sorgenfreies<br />

Verkehrsmittel PKW-Alternative angeboten. Beispiele:<br />

Brüder-Grimm-Märchenfestspiele mit „MärchenExpress“ (MKK-23)<br />

Hanauer Weinfest (MKK-33 und MKK-54)<br />

Seite 78


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

4.2 Tarifstruktur<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gilt auf allen Linien innerhalb <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> sowie in die umliegenden<br />

hessischen Gebiete grundsätzlich RMV-Tarif. Ausnahmen bilden die Stadtbuslinie<br />

Bad Orb (MKK-84&85, Sondertarif orientiert sich am RMV-Tarif, Anerkennung von RMV-<br />

Fahrkarten) sowie die bayerischen Linien 8055 und 8056, für die auf dem gesamten Linienweg<br />

der ein Wabentarif der Landkreise <strong>Main</strong>-Spessart bzw. Bad Kissingen gilt. Für<br />

Fahrten in den Landkreis Aschaffenburg wird ein Übergangstarif angewandt.<br />

Das Kreisgebiet ist in sechs A-Tarifgebiete mit dem Kennziffern 29 bis 34 aufgeteilt. Die<br />

weitere Unterteilung innerhalb dieser A-Tarifgebiete erfolgt zumeist nach Ortsteilen<br />

oder Zusammenschlüssen benachbarter Ortsteile in sog. „A0“-Tarifgebiete. Nur das<br />

Stadtgebiet <strong>Main</strong>tal entspricht einem ehemals im RMV gebräuchlichen „A1“-<br />

Tarifgebiet, mit einer abweichenden Tarifstufe für den Binnenverkehr.<br />

Die Tarifpreisbildung erfolgt nach be- bzw. durchfahrenen Tarifgebiete. Für Fahrten<br />

innerhalb einer Zone (A0) ist die günstigste Preisstufe 1 zu bezahlen. Von einer zur angrenzenden<br />

nächsten Zone (A0+A0 = A1) wird die Preisstufe 2 verlangt. Diese Stufe gilt<br />

auch für Relationen innerhalb der A1-Waben.<br />

Für alle anderen Fahrten innerhalb eines A-Tarifgebiets gilt die Preisstufe 3; weitergehende<br />

Verkehre werden - je nach durchfahrenen A-Tarifgebieten- mit den Preisstufen 4<br />

bis 6 berechnet. Die Preisstufe 7 deckt tarifarisch den gesamten RMV-Verbundraum mit<br />

Ausnahme der Übergangstarifgebiete ab.<br />

Die folgenden Tarifgebiete enthalten alle Haltestellen der jeweiligen Kommune: 2091<br />

<strong>Main</strong>tal, 2915 Niederdorfelden, 2935 Hammersbach, 2940 Neuberg, 3060 Erlensee, 3065<br />

Rodenbach, 3073 Großkrotzenburg, 3105 Hasselroth und 3110 Langenselbold. Innerhalb<br />

dieser Städte und Gemeinden ist somit für alle Fahrten die Preisstufe 1 zu bezahlen (in<br />

<strong>Main</strong>tal Preisstufe 2). Wegen der Funktion der Tarifgebiete im Rahmen der Tarifbildungsregeln<br />

besteht für die übrigen Kommunen keine Deckungsgleichheit mit den tatsächlichen<br />

Gemarkungen der Kommunen bzw. ihrer Ortsteile.<br />

Im Grenzbereich zum unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg wurde vom RMV in<br />

Kooperation mit der VAB ein Übergangstarif eingeführt, der im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis die<br />

Tarifgebiete 29 (= Hanau), 30, 31 und 33 einbezieht.<br />

Für Einzelfahrten gelten in einzelnen Fällen Kurzstreckentarife - üblicherweise im 1500-<br />

Meter-Radius (A1) um die Einstiegshaltestelle - mit günstigeren Preisen.<br />

Die RMV-Tarifgebietseinteilung für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist in <strong>Anlage</strong> II-10 dargestellt,<br />

die 2013 gültige RMV-Preistabelle in <strong>Anlage</strong> II-11.<br />

4.3 Vertrieb und Vertriebskanäle<br />

Zusätzlich zum Fahrausweisverkauf in den Bussen über Fahrscheindrucker und stationären<br />

Automaten an den Bahnstationen besteht im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ein dichtes Vertriebsnetz<br />

für den Vorverkauf durch die Verkehrsunternehmen, Stadt- / Gemeindeverwaltungen<br />

oder Pressevertriebsstellen. Während sich in allen Kommunen im Verdichtungsraum<br />

min<strong>des</strong>tens eine Vorverkaufsstelle befindet, beschränken sich die Vertriebsstellen<br />

im übrigen Kreisgebiet im Wesentlichen auf die Mittelzentren. In Hanau befindet<br />

sich zusätzlich die Mobilitätsberatung und –information, sowie die Geschäftsstelle<br />

der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>.<br />

Seite 79


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

An allen RE-Stationen entlang der <strong>Kinzig</strong>talbahn, mit Ausnahme von Steinau (Straße)<br />

und Schlüchtern (nur in Bahnhofsnähe) bestehen DB Reisezentren bzw. DB Agenturen.<br />

Insgesamt stehen für den Vertrieb von Zeitkarten ca. 35 Vorverkaufsstellen im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis* zur Verfügung, die von den Verkehrsunternehmen oder der KVG <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong> betreut werden. Hinzu kommen nochmal ca. 15 Vorverkaufsstellen auf dem<br />

Stadtgebiet Hanau.<br />

4.4 Kundenkommunikation und Fahrplaninformation<br />

Die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> bietet in der Innenstadt Hanau eine Mobilitätsberatung und –<br />

information. Die „Mobi-Info“ bietet Beratungsmöglichkeiten zum gesamten Produktportfolio<br />

sowie Fahrplan- und Tarifauskünfte im RMV.<br />

Die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> veröffentlicht regelmäßig zum Fahrplanwechsel im Dezember das<br />

ÖPNV-Gesamtfahrplanangebot mit dem lokalen Fahrplanbuchsatz „<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

und Stadt Hanau“ <strong>des</strong> RMV.<br />

Nahezu alle Informationen über das gesamte ÖPNV-Angebot im RMV-Gebiet können<br />

über eine Service-Telefonnummer sowie im Internet abgerufen werden. Diese Informationswege<br />

stellen wichtige Ergänzungen zum jährlich erscheinenden Fahrplanbuch (in<br />

drei Teilausgaben) und den Aushängen an den Haltestellen im Kreisgebiet dar, um über<br />

baustellenbedingte Fahrplanänderungen und Angebotsanpassungen zu informieren.<br />

Seite 80


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

5 Mobilitätsverhalten und Verkehrsnachfrage<br />

5.1 Kennwerte regionalen Mobilitätsverhaltens<br />

Die Stichprobe der bun<strong>des</strong>weiten Erhebung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2002“<br />

wurde für Hessen aufgestockt, um regional differenzierte Ergebnisse zu erhalten [vgl.<br />

infas 2008, S. 3]. Die MiD folgt der Systematik der zuvor ausschließlich westdeutschen<br />

„Kontinuierlichen Erhebungen zum Verkehrsverhalten“ (KONTIV) der Jahre 1976, 1982<br />

und 1989. Aus der späteren Erhebung MiD 2008 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der<br />

Bestandsaufnahme (3. Quartal 2012) zum vorliegenden Nahverkehrsplan noch keine<br />

veröffentlichten regionsspezifischen Erhebungsdaten vor.<br />

In diesem Unterkapitel werden ausgewählte Mobilitätskennziffern aus der MiD 2002 für<br />

Hessen mit Fokus auf den ÖPNV präsentiert. Das Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> findet<br />

sich dabei in zwei regionalen Bereichen wieder, die in der vorliegenden Abgrenzung<br />

keine weitere Ausdifferenzierung möglich macht. Es handelt sich zum einen um die Region<br />

Rhein/<strong>Main</strong> (Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong>, Gebiet <strong>des</strong> Regionalverban<strong>des</strong>,<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis: Stadt Hanau und Altkreis Hanau) und zum anderen die Region<br />

Osthessen (Landkreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg, Altkreise Lauterbach, Gelnhausen<br />

und Schlüchtern). Während die Region Rhein/<strong>Main</strong> in der herangezogenen Regionalstudie<br />

nicht weiter nach Strukturräumen ausdifferenziert wurde, kann für die Region<br />

Osthessen nach Ordnungsraum und ländlicher Raum unterschieden werden. Der Bereich<br />

<strong>des</strong> Ordnungsraumes deckt sich mit dem Ordnungsraum im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ohne die<br />

im Ballungsraum liegenden Gemeinden Hammersbach, Ronneburg und Neuberg.<br />

Diese Mobilitätskennwerte sind <strong>des</strong>halb vor dem Hintergrund eines hochgradig heterogenen<br />

Gebietes zu interpretieren, das einerseits den großstädtischen Kern eines Verdichtungsraumes<br />

(Stadt Frankfurt) und andererseits auch sehr ländliche, achsenferne<br />

Bereiche (Vogelsberg) umfasst (vgl. Kap. II 1.1.2). Die Werte für Osthessen und die Region<br />

Rhein-<strong>Main</strong> werden zum hessischen Lan<strong>des</strong>durchschnitt und zu den Werten der beiden<br />

Großstädte <strong>des</strong> Ballungsraumkerns im Rhein-<strong>Main</strong> Gebiet – Frankfurt am <strong>Main</strong> und<br />

Offenbach am <strong>Main</strong> in Vergleich gesetzt (vgl. Tab. II-18).<br />

Die Ausprägungen für die Inanspruchnahme und die Wahrnehmung <strong>des</strong> ÖPNV in<br />

Osthessen liegen fast durchgehend unterhalb der hessenweiten Durchschnittswerte.<br />

Deutlich wird auch die herausragende Bedeutung <strong>des</strong> ÖV beim Wegezweck „Ausbildung“.<br />

Anhand der Vergleichswerte für Frankfurt und Offenbach wird deutlich, dass<br />

der Verdichtungsraum <strong>des</strong> Landkreises selbst insgesamt unterdurchschnittliche Mobilitätskennwerte<br />

im Vergleich zur Gesamtregion Rhein/<strong>Main</strong> haben muss.<br />

Auffällig bei der Pkw-Verfügbarkeit im ländlichen Raum Osthessens ist der relativ hohe<br />

Anteil der Haushalte ohne eigenes Fahrzeug, insbesondere im Vergleich zu den anderen<br />

ländlichen Regionen Hessens. Hierfür werden auch sozio-ökonomische Gründe genannt<br />

[vgl. infas 2008, S. 20].<br />

Seite 81


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Merkmal<br />

Region Osthessen<br />

Ländl.<br />

Raum<br />

Ordnungsraum<br />

Region<br />

Rhein/<br />

<strong>Main</strong><br />

Frankfurt /<br />

Offenbach<br />

Land<br />

Hessen<br />

Haushalte ohne eigenen Pkw 16 % 16 % 19 % 33 % 17 %<br />

Besitz einer ÖPNV-Zeitkarte 1 10 % 20 % 31 % 17 %<br />

Fußwegentfernung von der Wohnung zur nächstgelegener Haltestelle 1<br />

… der Bahn 35,3 min 24,3 min 14,7 min k. A. k. A.<br />

… <strong>des</strong> Bus 6,3 min 5,2 min 5,0 min k. A. k. A.<br />

Anteil <strong>des</strong> ÖV an der Verkehrsmittelnutzung, wenn nächstgelegene Haltestelle <strong>des</strong> schienengebundenen<br />

ÖV in „empfundener“ Entfernung zur Wohnung …<br />

1, 2, 3<br />

liegt.<br />

… < 1 km … 6 % 13 % 19 % 10 %<br />

… > 1 km ... 5 % 6 % 7 % 6 %<br />

ÖV-Anteil an allen Wegen 2,3 5 % 6 % 9 % 14 % 8 %<br />

ÖV-Anteil an Wegezweck … 2, 3<br />

… „Arbeit“ 10 % 21 % 31 % 13 %<br />

… „Ausbildung“ 33 % 30 % 29 % 35 %<br />

… „Begleitung“ 1 % 4 % 5 % 2 %<br />

… „private Erledigung“ 3 % 8 % 16 % 6 %<br />

… „Einkauf“. 2 % 5 % 8 % 4 %<br />

… „Freizeit“ 3 % 7 % 10 % 5 %<br />

Anteil der Wohnbevölkerung<br />

mit regelmäßiger ÖPNV-Nutzung<br />

29 % 40 % 50 % k. A. 39 %<br />

1<br />

(mind. monatlich)<br />

„Empfundene“ Erreichbarkeit üblicher Wegeziele vom Wohnort aus 1<br />

mit ÖPNV „sehr gut“ oder „gut“ 49 % 56 % 66 % 80 % 55 %<br />

mit Auto „sehr gut“ oder „gut“ 90 % 92 % 86 % 75 % 88 %<br />

1<br />

Personen ab 14 Jahre<br />

2<br />

ohne Wirtschaftsverkehr (regelmäßige berufliche Wege)<br />

3<br />

für Frankfurt/Offenbach, ÖPNV-Anteil, d. h. z. B. ohne Schienenfernverkehr<br />

Tab. II-18:<br />

Ausgewählte Merkmale regionalen Mobilitätsverhaltens im Vergleich<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach infas 2008 und Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong><br />

et al. 2005]<br />

In Abb. II-13 sind die Wegezwecke für verschiedene Kombinationen im Land Hessen<br />

wiedergegeben, die sich regional nicht signifikant unterscheiden. Die Säulendiagramme<br />

zeigen einerseits, dass Ausbildungswege nur einen äußerst geringen Teil <strong>des</strong> gesamten<br />

Wegeaufkommens ausmachen. In diesem Segment weist der ÖPNV in Hessen eine<br />

Seite 82


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

überdurchschnittlich hohe Inanspruchnahme auf (vgl. dazu auch Tab. II-18). Andererseits<br />

ist der Freizeitverkehr zwischen 24 % und 31 % das Segment mit dem höchsten<br />

Anteil am gesamten Wegeaufkommen. Der Anteil <strong>des</strong> ÖPNV bei diesem Nachfragesegment<br />

beträgt hessenweit lediglich 5 %.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

30%<br />

24%<br />

31% 29%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

18%<br />

15%<br />

19%<br />

23%<br />

13%<br />

Freizeit<br />

11%<br />

13%<br />

Einkauf<br />

9%<br />

7%<br />

private Erledigung<br />

14%<br />

9%<br />

8%<br />

6%<br />

Begleitung<br />

2%<br />

1%<br />

6%<br />

11%<br />

1%<br />

Ausbildung<br />

10% 14%<br />

8%<br />

6%<br />

dienstlich<br />

1%<br />

2%<br />

14%<br />

17%<br />

regelmäßig im Beruf<br />

12%<br />

16%<br />

Arbeit<br />

alle Wege (alle Tage) alle Wege (nur Mo-Fr) Wege von Frauen Wege von Männern<br />

Abb. II-13: Zusammensetzung <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens in Hessen nach Wegezwecken<br />

[eigener Entwurf; Daten nach Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong> et al. 2005,<br />

S. 25 ff.]<br />

Mobilitätsverhalten im Gendervergleich<br />

Aus Abb. II-13 wird ebenfalls deutlich, dass Frauen und Männer ein unterschiedliches<br />

Mobilitätsverhalten haben, vor allem bei berufsbezogenen Wegen, Einkaufs- oder Begleitwegen.<br />

In Hinblick auf eine genderorientierte 4 Nahverkehrsplanung greift das BMFSFJ<br />

(2010) folgende Unterschiede im Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern auf Basis<br />

empirischer Untersuchungen zusammenfassend auf:<br />

„Frauen und Männer sind unterschiedlich mobil: Öffentliche Verkehrsmittel<br />

werden in erster Linie von Frauen genutzt, Frauen gehen auch häufiger zu<br />

Fuß als Männer und sind eher mit kleinen Kindern unterwegs. Zudem fühlen<br />

sie sich häufiger als Männer bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in<br />

ihrer Sicherheit gefährdet.<br />

4<br />

Unter „Gender“ ist der soziale und ökonomische und nicht der biologische Geschlechterbegriff<br />

zu verstehen.<br />

Seite 83


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Frauen verfügen für den alltäglichen Gebrauch wesentlich seltener über ein<br />

Auto als Männer. Gleichzeitig haben sie aufgrund der immer noch vorherrschenden<br />

geschlechtsspezifischen Rollenverteilung die Hauptverantwortung<br />

für die Koordinierung aller familiären Aktivitäten. Daraus ergeben sich geschlechtsspezifisch<br />

unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen z.B. an<br />

das Angebot <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs.<br />

Das unterschiedliche Mobilitätsverhalten lässt sich […] in der Fläche [im ländlichen<br />

Raum; Anm. d. Autoren] verdeutlichen: Männer verkehren in der Regel<br />

ausschließlich zwischen Arbeitsplatz und Wohnung, während Frauen vielerlei<br />

Ziele zu jeweils unterschiedlichen Zeiten ansteuern müssen: Kindergarten,<br />

Schule, Geschäfte, Arztpraxen, Freizeiteinrichtungen, Wohnung und<br />

ggf. der eigene Arbeitsplatz.“<br />

Freizeitverkehr<br />

Unter dem Oberbegriff „Freizeit“ werden bei Erhebungen wie der MiD 2002 Wegezwecke<br />

subsumiert, die nicht den anderen Wegezwecken (z. B. Beruf, Ausbildung) eindeutig<br />

zugeordnet werden können. Grundsätzlich nehmen innerhalb <strong>des</strong> Freizeitverkehrs Wege<br />

zur Pflege sozialer Kontakte eine herausragende Stellung ein. Diese Quelle-Ziel-<br />

Beziehungen sind räumlich und zeitlich oft diffus und somit schwer zu bündeln. Ein<br />

Großteil der Wege in der Freizeit ist ferner auf das Wohnumfeld begrenzt und wird zu<br />

Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt.<br />

Diese Kurzcharakteristik soll verdeutlichen, dass zwar der Freizeitverkehr ein großes<br />

Marktsegment ist, auch für den ÖPNV, aber dieses ist weder per se bündelungsfähig wie<br />

der Ausbildungsverkehr mit eindeutigen Zielen (Schulstandort) noch ohne weiteres auf<br />

den ÖPNV verlagerbar. Im Vergleich zwischen dem Freizeit- und dem Ausbildungsverkehr<br />

ist noch zu berücksichtigen, dass es sich bei Letzterem um sog. „imperative“ Wege<br />

handelt, d. h. um „Zwangsfahrten“ minderjähriger „Zwangskunden“. Bei Freizeitverkehren<br />

handelt es sich um fakultative Wege, bei denen nicht nur das „Ob“, sondern alle<br />

Bestimmungsgrößen (Zeit, Raum, Ziel, Verkehrsmittelwahl, Dauer, Entfernung) vom<br />

Verkehrsnachfrager frei wählbar sind.<br />

Bei punktuellen Ereignissen wie Volksfesten oder Sportveranstaltungen mit hoher Publikumswirksamkeit<br />

können Fahrgäste in Teilsegmenten <strong>des</strong> Freizeitverkehrs leichter gewonnen<br />

werden. Zusatz- und Sonderfahrten können das Regelangebot zeitlich, räumlich<br />

und kapazitativ ergänzen. Darauf abgestimmte tarifliche Sonderregelungen tragen<br />

ein Übriges bei. Diese Aussage trifft ebenso auf Nachtverkehre zu, die von Hauptorten<br />

aus in den Nächten vor den Wochenenden und Feiertagen Verbindungen zurück in die<br />

Umlandgemeinden herstellen. Im Gebiet <strong>des</strong> MKK ist die zum Beispiel die Linie n64, die<br />

von einem Umsteigepunkt in Frankfurt die Stadtteile von <strong>Main</strong>tal anfährt.<br />

5.2 Reisezeiten MIV / ÖV<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Rand <strong>des</strong> Rhein-<strong>Main</strong>-Verdichtungsraumes<br />

mit den Oberzentren Frankfurt (mit Flughafen), Offenbach Hanau und Aschaffenburg.<br />

Die Verkehrsdichte <strong>des</strong> MIV auf den Straßen <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> wird vornehmlich im Westkreis<br />

durch erhebliche Aufkommen zu den Zentren geprägt. Zwischen Osthessen und dem<br />

Ballungsraum Rhein-<strong>Main</strong> werden die örtlichen Verkehre von Durchgangsverkehre ent-<br />

Seite 84


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

lang <strong>des</strong> <strong>Kinzig</strong>talkorridors überlagert, die ihren Start- und Zielpunkt selbst nicht im<br />

Kreisgebiet haben.<br />

Da die Straßenbelastungen je nach Verkehrszeit außerordentlich schwanken, stark divergierende<br />

Quelle-Ziel-Beziehungen innerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes bestehen<br />

und auf zahlreichen Buslinien die ÖV-Reisezeiten von Verbindung zu Verbindung z. T.<br />

stark schwanken, wäre ein flächenhaft aussagekräftiger Reisezeitvergleich zwischen ÖV<br />

und IV mit erheblichem Aufwand verbunden, der aber im Rahmen dieses NVP nicht<br />

sinnvoll erscheint. Daher werden im Folgenden allgemeine Aussagen getroffen.<br />

Die Nutzung <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrsangebots auf der Schiene ergibt einen umso höheren<br />

Reisezeitvorteil gegenüber dem MIV, je weniger Umsteigevorgänge benötigt<br />

werden, je höher die Systemreisegeschwindigkeit <strong>des</strong> jeweilig benutzten Zugproduktes<br />

ist und je geringer die Zu- und Abgangsstationen von den Ausgangs- und Zielpunkten<br />

entfernt liegen. Derartige Verbindungen bestehen vor allem entlang der <strong>Kinzig</strong>talbahn,<br />

der <strong>Main</strong>-Spessart-Bahn, der Lahn-<strong>Kinzig</strong>-Bahn und der Strecke Gemünden - Sinntal -<br />

Schlüchtern, innerhalb der HVZ auch längs der Niddertalbahn sowie der Strecke Friedberg<br />

- Hanau.<br />

Viele Buslinien schneiden im Reisezeitvergleich nicht wesentlich schlechter ab als der<br />

MIV, vornehmlich dort, wo direkte Linienführungen bestehen bzw. in Einzelfällen Beschleunigungsmaßnahmen<br />

greifen. Hierzu zählen im Grundsatz alle Linien mit umwegearmer<br />

Anbindung an leistungsfähige SPNV-Angebote.<br />

Schlechte Reisezeitverhältnisse für den Bus-ÖPNV ergeben sich insbesondere entlang<br />

von mehrspurig ausgebauten Schnellstraßen und Autobahnen, zu denen parallel kein<br />

leistungsfähiges SPNV-Angebot existiert bzw. wegen zusätzliche Umsteigezwänge am<br />

Hanauer Freiheitsplatz Reisezeitverlängerungen auf Relationen Richtung Frankfurt/M in<br />

Kauf zu nehmen sind. Hierzu zählen die Achsen<br />

• Gelnhausen – Gründau – Langenselbold – Erlensee – Hanau (Siedlungsband<br />

auf der Nordseite <strong>des</strong> unteren <strong>Kinzig</strong>tals)<br />

• Friedberg – Nidderau – Bruchköbel – Hanau (nicht beim SPNV, wohl aber beim<br />

parallelen Busverkehr mit regionalen bzw. lokalen Linien)<br />

• Gelnhausen – Nidda – Gießen (nicht beim SPNV, wohl aber beim Schienenergänzungsverkehr<br />

mit regionaler Buslinie 374).<br />

• Altenstadt – Hammersbach – Hanau (parallel zu A 45, verstärkt nach Realisierung<br />

zusätzlicher Autobahn-Anschlussstellen).<br />

Trotz der überwiegend zentralen Ausrichtung <strong>des</strong> SPNV-Angebots auf den Frankfurter<br />

Hauptbahnhof (bzw. Frankfurt Süd) ergeben sich für Verbindungen in den weiter westlich<br />

gelegenen Verbundraum zumeist auch längere Reisezeiten gegenüber dem MIV.<br />

Als Beispiel seien die Verbindungen Richtung Flughafen / <strong>Main</strong>z / Wiesbaden benannt.<br />

In Tab. II-19 werden von beispielhaften zentralen Standorten je Kommune die Reisezeiten<br />

für eine Fahrt mit dem eigenen PKW nach Hanau Freiheitsplatz bzw. Frankfurt Südbahnhof<br />

mit dem (kürzesten) Zeitbedarf für eine ÖPNV-Relation verglichen.<br />

Seite 85


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Zentrale Haltestelle<br />

HU Freiheitsplatz<br />

F Süd<br />

IV ÖV IV ÖV<br />

Bad Orb Bad Orb Busbahnhof 0:28 0:54 0:42 0:53<br />

Bad Soden-Salmünster Salmünster Bf 0:27 0:37 0:40 0:40<br />

Biebergemünd Kassel Kirche 0:28 0:51 0:41 0:54<br />

Birstein Birstein Busbahnhof 0:40 1:02 0:53 1:03<br />

Brachttal Schlierbach Rathaus 0:31 0:52 0:45 0:52<br />

Bruchköbel Bruchköbel Bf 0:11 0:13 0:27 0:29<br />

Erlensee Rückingen LIMES-Kreisel 0:08 0:10 0:25 0:28<br />

Flörsbachtal Lohrhaupten Post 0:57 1:43 1:10 1:38<br />

Freigericht Somborn Busbahnhof 0:21 0:34 0:35 0:41<br />

Gelnhausen Gelnhausen Bf 0:20 0:25 0:33 0:27<br />

Großkrotzenburg Großkrotzenburg Bf 0:14 0:20 0:30 0:24<br />

Gründau Lieblos Bf 0:17 0:40 0:30 0:39<br />

Hammersbach Marköbel Friedhof 0:20 0:34 0:36 0:58<br />

Hasselroth Niedermittlau Bf 0:17 0:32 0:30 0:29<br />

Jossgrund Oberndorf Roth 0:51 1:27 1:04 1:28<br />

Langenselbold Langenselbold Bf 0:14 0:23 0:27 0:21<br />

Linsengericht Großenhausen OM 0:23 0:50 0:36 0:52<br />

<strong>Main</strong>tal <strong>Main</strong>tal Ost Bf 0:21 0:14 0:12 0:13<br />

Neuberg<br />

Ravolzhausen Langenselbolder<br />

Str.<br />

0:14 0:26 0:26 0:50<br />

Nidderau Heldenbergen Bf 0:16 0:17 0:32 0:36<br />

Niederdorfelden Niederdorfelden Bf 0:18 0:23 0:25 0:41<br />

Rodenbach Rodenbach Bf 0:14 0:25 0:27 0:21<br />

Ronneburg Hüttengesäß Feuerwehr 0:19 0:43 0:32 1:05<br />

Schlüchtern Schlüchtern Bf 0:39 0:51 0:51 0:52<br />

Schöneck Kilianstädten Hanauer Str. 0:15 0:32 0:28 0:45<br />

Sinntal Sterbfritz Bf 0:47 1:23 1:01 1:17<br />

Steinau an der Straße Steinau Bf 0:30 0:52 0:44 0:45<br />

Wächtersbach Wächtersbach Bf 0:25 0:41 0:38 0:35<br />

Tab. II-19:<br />

Kürzeste Reisezeiten aus <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* nach Hanau und Frankfurt im Vergleich<br />

IV - ÖV in der morgendlichen HVZ<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Fahrplanauskunft RMV]<br />

Seite 86


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

5.3 Pendlerverflechtungen<br />

Der Regionalverband FrankfurtRhein<strong>Main</strong> kann für Verkehrsplanungen auf Quelle-Ziel-<br />

Matrices im regionalen Bereich zurückgreifen, die aktuell bezogen auf das Basisjahr<br />

2004/2005 Abschätzungen für den Verkehr im Jahr 2020 ermöglichen soll. Eingangsgrößen<br />

sind u. a. sozio-demographische Variablen (Einwohner, Beschäftigte) und weitere<br />

Strukturdaten, Mobilitätsstudien (MiD, Straßenverkehrszählungen, Fahrgastzählungen).<br />

Die „Verkehrsdatenbasis Rhein-<strong>Main</strong>“ (VDRM) wird in großer Detailschärfe für den Ballungsraum<br />

Rhein-<strong>Main</strong> entwickelt. Während im zentralen Bereich kleinräumige Verkehrszellen<br />

definiert werden, werden im äußeren Bereich mehrere Gemeinden zu einer<br />

Verkehrszelle zusammengefasst. Weitere Bereiche außerhalb <strong>des</strong> Ballungsraumes werden<br />

als Bezugsgebiet mit in die Datenbasis aufgenommen.<br />

Aufgrund der in weiten Teilen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> nicht in der notwendigen Verkehrszellenfeingliedrigkeit<br />

vorhandenen Datenbasis können diese Quelle-Ziel-Matrices<br />

nur grobe Anhaltspunkte für die bestehenden Verkehrsbeziehungen liefern. Für das<br />

Jahr 2020 liegt eine regionale Verflechtungs-Matrix auf Basis von Teilgebieten vor. Die<br />

vorliegenden VDRM-Daten wurden vornehmlich zur Abbildung regionaler Verkehrsbeziehungen<br />

herangezogen. Ihre Aussagekraft im lokalen Bereich ist beschränkt, zumal<br />

die im Rahmen der VDRM prognostizierte Bevölkerungsentwicklung vieler Kommunen<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis spürbar von der tatsächlichen bzw. im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis prognostizierten<br />

Entwicklung abweicht [vgl. Umlandverband Region Rhein-<strong>Main</strong> (1999), Regionalverband<br />

FrankfurtRhein<strong>Main</strong> (2011)].<br />

5.3.1 Pendler im Berufsverkehr<br />

Die Statistiken der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit enthalten die gemeldeten Wohn- und Arbeitsorte<br />

aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (vgl. Kap. II 1.3) 5 . Die daraus<br />

gewonnenen Pendlermatrizen für diese wichtige Beschäftigtengruppe lassen Schlüsse<br />

über die Intensität von Verflechtungen im Berufsverkehr zwischen Kreisen und Gemeinden<br />

sowie innerhalb von Gebietskörperschaften zu. Diese Pendlermatrix ist eine reine<br />

Beziehungsmatrix, die keine Aussagen zu Verkehrsstärken oder zu tatsächlich durchgeführten<br />

Wegen zwischen Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer Zeiteinheit zulässt, z. B.<br />

im Sinne einer Tages- oder Jahresmatrix. Andere, kleinräumige Datengrundlagen auf<br />

der administrativen Ebene von Gemeinden sind nicht flächendeckend verfügbar, denn<br />

die letzte, empirisch erhobene Berufspendlermatrix über alle Beschäftigten fand im Zuge<br />

der bun<strong>des</strong>deutschen Volks- und Arbeitsstättenzählung 1987 statt. Angaben aus dem<br />

jährlichen Mikrozensus sind für kleinräumige Betrachtungen oder konkrete Planungsräume<br />

nicht zu verwerten.<br />

Die Übersicht in <strong>Anlage</strong> II-12 liefert einen Überblick über die internen wie externen<br />

Pendlerverflechtungen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>. Von den rund 71.000 Beschäftigten am<br />

Arbeitsort im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* haben etwa 29 % ihren Wohnsitz innerhalb der jeweiligen<br />

Gemeinde (rund 21.000). Der Anteil der Wohnortpendler schwankt je nach Gemeinde<br />

zwischen 13 und 56 %. Insgesamt rund 47.000 Beschäftigte verbleiben auf ihrem<br />

Weg zum Arbeitsort innerhalb <strong>des</strong> Aufgabenträgergebietes, somit überschreiten<br />

rund 26.000 Beschäftigte Gemeindegrenzen innerhalb <strong>des</strong> MKK*. Hinzu kommen rund<br />

3.300 Einpendler aus dem Oberzentrum Hanau in die Gemeinden <strong>des</strong> übrigen Landkreises.<br />

Einpendler von Außerhalb in den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* stellen rund 21.000 Erwerbstä-<br />

5<br />

Nachfolgend bezieht sich der im Text verwendete Begriff „Beschäftigte“ ausschließlich auf die<br />

„sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ gemäß der Statistik der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit.<br />

Seite 87


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

tige. Größten Anteil haben dabei die Einpendler aus dem Wetteraukreis. Allerdings sind<br />

die externen Einpendlerbeziehungen stark von der räumlichen Nähe der Städte und<br />

Gemeinden zu den Nachbarregionen abhängig. Mit Abstand die größte Einpendlergruppe<br />

eines Nachbarlandkreises in eine Kommune <strong>des</strong> MKK weist die Stadt Schlüchtern<br />

auf (rund 800 aus dem Landkreis Fulda). Attraktivstes Pendlerziel innerhalb <strong>des</strong> Landkreises*<br />

ist die Kreisstadt Gelnhausen mit rund 7.000 Pendlern.<br />

Allerdings können insgesamt deutlich mehr Auspendler insbesondere in den Ballungsraum<br />

Rhein-<strong>Main</strong> festgestellt werden. Nach der Statistik der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

haben im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* rund 114.000 Beschäftigte ihren Wohnsitz. Demnach verlassen<br />

rund 67.000 Beschäftigte für ihren Weg zur Arbeit das Gebiet <strong>des</strong> Aufgabenträgers.<br />

In das Oberzentrum Hanau pendeln dabei rund 16.000 Beschäftigte aus dem übrigen<br />

Kreisgebiet. Eine sehr hohe Anziehungskraft weisen die weiteren Oberzentren <strong>des</strong><br />

Verdichtungsraumes Rhein-<strong>Main</strong> auf, insbesondere die Stadt Frankfurt mit rund 24.000<br />

Einpendlern aus dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*. In die Stadt Offenbach pendeln ebenso wie in<br />

den Kreis jeweils rund 3.000 Beschäftigte. Hohe Auspendleranteile sind auch in den<br />

Wetteraukreis, den Landkreis Fulda und den Landkreis Aschaffenburg festzustellen, vor<br />

allem zwischen benachbarten Kommunen.<br />

5.3.2 Pendler im Ausbildungsverkehr<br />

Fahrgäste mit Fahrtzweck „Schule“ stellen eine wichtige Kundengruppe <strong>des</strong> ÖPNV im<br />

Allgemeinen und <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im Besonderen dar, vor allem je weiter<br />

ein Ballungsraum entfernt ist und das Angebot im straßengebundenen ÖPNV zunehmend<br />

– wenn nicht gar nahezu vollständig – auf diese Kundengruppe ausgerichtet ist.<br />

Anhand der Angaben in den <strong>Anlage</strong>n II-4 und II-5 zu den Fahrschülern 6 der jeweiligen<br />

Bildungseinrichtung wird die besondere Relevanz dieser Gruppe deutlich.<br />

Zahlreiche Grundschulstandorte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* weisen einen Grundschulbezirk<br />

von zwei und mehr Ortsteilen auf. Während im Verdichtungsraum die Mehrzahl der<br />

Grundschulen in fußläufiger Entfernung zu den jeweiligen Wohnstandorten gelegen ist,<br />

besteht für die meisten Grundschulen im übrigen Ordnungsraum und den ländlichen<br />

Raum außerhalb der <strong>Kinzig</strong>talachse die Situation eines teilweise deutlich ausgeweiteten<br />

Einzugsgebietes.<br />

Die Schuleinzugsbereiche für die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II<br />

sind grundsätzlich noch weiter gefasst. Sie erfordern schulformabhängig für einen<br />

Großteil der Wohnstandorte ein Pendeln zum gewählten Ausbildungsstandort. Beispielsweise<br />

pendeln mehr als 80% der 2444 Schüler zur Kopernikusschule in Somborn.<br />

Darüber hinaus bestehen erhebliche Pendlerströme zu Schulstandorten in Nachbarkreisen<br />

und zu Schulen in Hanau sowie aus benachbarten Regionen in den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis* (vgl. Kap. II 1.5.1.3).<br />

Für die Erreichbarkeit der Schulstandorte entlang der <strong>Kinzig</strong>talachse zwischen Gelnhausen<br />

und Schlüchtern sowie im Zulauf auf das Oberzentrum Hanau übernimmt neben<br />

dem Fahrtenangebot im Busverkehr der SPNV eine herausragende Distributionsfunktion.<br />

6<br />

Die Angabe „Fahrschüler“ wurde aus den Meldungen der Schulen an die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> für<br />

das Schuljahr 2011/12 kompiliert. Die Wohnstandorte der Schulpendler liegen in der Regel nicht<br />

schulformspezifisch vor. Fehlende Angaben sind mit ‚??‘ gekennzeichnet.<br />

Seite 88


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

5.4 Verkehrsnachfrage im ÖV<br />

5.4.1 Verkehrsnachfrage im SPNV<br />

Für die RE-Stationen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* entlang der <strong>Kinzig</strong>talbahn liegen aktuelle<br />

Fahrgastzählungen und Erhebungen vor. Die Ergebnisse sind in <strong>Anlage</strong> I-2.2, (S. 29-<br />

53) zusammengestellt.<br />

5.4.2 Verkehrsnachfrage im straßengebundenen ÖPNV<br />

Für den straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* liegen Daten<br />

zur Fahrgastnachfrage auf den Buslinien in Aufgabenträgerschaft der KVG <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong> und <strong>des</strong> RMV in unterschiedlicher Tiefe vor. Zu den wenigen als Anruf-Sammel-<br />

Taxi verkehrenden Linien liegen keine Daten vor. Wesentliche Grundlage zur Ermittlung<br />

der Verkehrsnachfrage ist die verbundweite Fahrgasterhebung 2010.<br />

Abb. II-14 zeigt die Einsteiger Mo-Fr auf den lokalen Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*. Die<br />

Fahrgastzahlen sind in Relation zum im Fahrplanjahr 2010 vorgehaltenen Fahrplanangebot<br />

zu setzen. Außerdem bestehen einzelne Linien aus einem stark auf den Schülerverkehr<br />

ausgerichteten Angebot.<br />

Abb. II-14: Einsteiger je lokaler Linie Mo-Fr, RMV-Verbunderhebung 2010<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: RMV 2011]<br />

Für die regionalen Linien liegt eine Erhebung der Busverkehr Hessen GmbH aus dem<br />

Jahr 2010 vor. Die Einsteiger Mo-Fr sind in Abb. II-15 dargestellt.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Abb. II-15: Einsteiger je regionaler Linie Mo-Fr, Erhebung Busverkehr Hessen 2010<br />

[eigener Entwurf; Daten nach: KVG 2012]<br />

5.5 Kennwerte der Verkehrsnachfrage im Individualverkehr<br />

5.5.1 Motorisierungsrate und Pkw-Verfügbarkeit<br />

Die Ausstattung der Bevölkerung mit Personenkraftwagen liegt leicht über dem Lan<strong>des</strong>durchschnitt:<br />

Auf 1.000 Einwohner kommen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis zum Stichtag<br />

01.01.2011 555 PKW gegenüber 548 PKW Hessenweit. Auffällig ist eine überdurchschnittliche<br />

PKW-Dichte im Ordnungsraum (610 PKW je 1.000 Einwohner), die deutlich<br />

geringe Dichte in Hanau (472 PKW je 1.000 Einwohner) führt insgesamt zu einem unterdurchschnittlichen<br />

Wert für den Verdichtungsraum. Betrachtet man allerdings den<br />

Verdichtungsraum ohne die Stadt Hanau werden wiederum leicht überdurchschnittliche<br />

Werte erreicht (vgl. Tab. II-20). Die Gemeinden <strong>des</strong> ländlichen Raumes weisen trotz ihrer<br />

achsenfernen Lage keine sehr hohen PKW-Dichten aus.<br />

Stadt/ Gemeinde PKW PKW je 1.000 Einwohner<br />

Bad Orb 4.904 501<br />

Bad Soden-Salmünster 7.650 563<br />

Biebergemünd 4.981 600<br />

Birstein 3.863 613<br />

Brachttal 3.078 596<br />

Seite 90


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Stadt/ Gemeinde PKW PKW je 1.000 Einwohner<br />

Bruchköbel 12.257 596<br />

Erlensee 7.333 559<br />

Flörsbachtal 1.518 611<br />

Freigericht 8.925 610<br />

Gelnhausen 12.994 604<br />

Großkrotzenburg 3.921 534<br />

Gründau 8.888 607<br />

Hammersbach 2.980 619<br />

Hanau 41.802 472<br />

Hasselroth 4.358 598<br />

Jossgrund 2.189 606<br />

Langenselbold 7.971 593<br />

Linsengericht 5.946 604<br />

<strong>Main</strong>tal 20.175 531<br />

Neuberg 3.383 654<br />

Nidderau 11.751 591<br />

Niederdorfelden 2.021 551<br />

Rodenbach 6.518 585<br />

Ronneburg 2.072 642<br />

Schlüchtern 9.254 552<br />

Schöneck 6.905 572<br />

Sinntal 5.585 609<br />

Steinau an der Straße 6.215 580<br />

Wächtersbach 6.631 539<br />

Verdichtungsraum 120.654 529<br />

Verdichtungsraum ohne Hanau 78.852 566<br />

Ordnungsraum 54.527 610<br />

ländlicher Raum 50.887 566<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis mit Hanau 226.068 555<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ohne Hanau 184.266 578<br />

Tab. II-20:<br />

Anzahl der zugelassener PKW und PKW-Dichte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung; Daten nach Hessischem Statistischen Lan<strong>des</strong>amt (Einwohner Stand<br />

31.12.2010; Kraftfahrtbun<strong>des</strong>amt Stand: 01.01.2011]<br />

Seite 91


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

5.5.2 Verkehrsbelastungen im Straßennetz<br />

Die Verkehrsbelastungen im Straßennetz im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis werden anhand von Ausschnitten<br />

der Verkehrsmengenkarten für Hessen 2010 (<strong>Anlage</strong> II-13)dargestellt. Die<br />

höchste Autobahn-Verkehrsbelastung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wird im Bündelungsabschnitt<br />

von A 66 und A 45 zwischen Langenselbolder Dreieck und Hanauer Kreuz mit<br />

einer DTV von rund 89.300 Kfz pro Tag gemessen. Auffällig ist der deutliche Rückgang<br />

<strong>des</strong> Wertes im Vergleich zu 2000 um knapp 10 %. Die niedrigste Autobahn-<br />

Netzbelastung findet sich auf der A 66 zwischen den AS Schlüchtern Süd und AS<br />

Schlüchtern Nord mit rund 16.500 Kfz/Tag.<br />

5.5.3 Park+Ride und Bike+Ride<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis finden sich an zahlreichen Bahn-Stationen Park+Ride-Parkplätze<br />

und Fahrradstellplätze, die den Nutzern den Übergang zum ÖPNV ermöglichen. Während<br />

den Erhebungen an den RE-Stationen im <strong>Kinzig</strong>tal (vgl. II 5.4.1) wurde die Nutzung<br />

der jeweiligen Parkplätze mehrmals pro Erhebungstag aufgezeichnet. In Tab. II-21 wird<br />

die maximale Belegung dokumentiert. Die Nutzungsintensität von B+R ist – neben dem<br />

natürlichen Einfluss der örtlichen Topographie – stark abhängig von der Qualität der<br />

vorgefundenen B+R-<strong>Anlage</strong>n. Festzustellen ist eine insgesamt starke Nachfrage nach<br />

Stellplätzen festzustellen. Sofern ein – insbesondere für die Belange von Berufspendlern<br />

zufriedenstellen<strong>des</strong> Angebot besteht – kann für einen Teil der Nutzer dieser Einrichtungen<br />

der straßengebundene ÖPNV eine attraktive Alternative für den Vorlauf bzw.<br />

Nachlauf der nachgefragten Gesamtrelation darstellen. Dies ist insbesondere für die<br />

Gruppe von Berufspendlern der Fall, die sich im unmittelbaren Einzugsbereich von Linien<br />

im direkten Zulauf zu den Stationen befinden.<br />

RE-Station<br />

Lage<br />

Erhebungstag<br />

Anzahl<br />

PKW<br />

Anzahl<br />

Motorräder<br />

Anzahl<br />

Fahrräder<br />

Schlüchtern SO-Seite Bf 27.03.2012 289 8 6<br />

Steinau an der Straße Vier Teilflächen 22.03.2012 108 8 10<br />

Bad Soden-Salmünster Drei Teilflächen 21.03.2012 143 6 24<br />

Wächtersbach Fünf Teilflächen 21.03.2012 445 8 23<br />

Gelnhausen Vier Teilflächen 22.03.2012 167 8 35<br />

Langenselbold Drei Teilflächen 27.03.2012 518 10 41<br />

Tab. II-21: Belegung der Parkplätze an RE-Stationen im <strong>Kinzig</strong>tal<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 92


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

6 Umsetzungsgrade der empfohlenen Maßnahmen<br />

aus dem Nahverkehrsplan 2008<br />

Im Angebotskonzept eines jeden Nahverkehrsplans werden Maßnahmen definiert, die<br />

im Geltungszeitraum <strong>des</strong> Nahverkehrsplans zur Umsetzung empfohlen werden. Vorliegender<br />

Abschnitt zeigt auf, welche der direkt benannten Maßnahmen <strong>des</strong> lokalen NVP<br />

aus dem Jahr 2008 umgesetzt, teilweise umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden [vgl.<br />

Heinz+Feier 2008].<br />

Da der lokale Nahverkehrsplan 2008 eine Reihe von Maßnahmen enthält, die nachrichtlich<br />

aus dem regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV von 2004 für das Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> entnommen wurde, teilt sich die folgende Evaluierung über den Grad der<br />

Umsetzung in einen „regionalen“ und einen „lokalen“ Teil. Für die Umsetzung der<br />

Maßnahmen aus dem „regionalen Teil“ zeichnet in erster Linie der RMV als Aufgabenträger<br />

für den SPNV und den regionalen straßengebundenen ÖPNV verantwortlich, für<br />

jene aus dem „lokalen Teil“ die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> (KVG) als LNO für den lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV einschließlich der Stadtverkehre in Bad Orb, Gelnhausen, Langenselbold,<br />

<strong>Main</strong>tal und Nidderau. Es werden nur Maßnahmen aus dem regionalen<br />

Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV überprüft, die entweder für das gesamte Verbundgebiet im<br />

Allgemeinen (im Wesentlichen jedoch ohne Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau) oder für das<br />

Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> im Besonderen vorgesehen waren.<br />

6.1 Umsetzungsgrade der aus dem regionalen Nahverkehrsplan<br />

<strong>des</strong> RMV 2004 nachrichtlich übernommenen Maßnahmen<br />

Im regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV aus dem Jahr 2004 wurden Anforderungen an<br />

Haltestellen- und Fahrzeugausstattung festgelegt, die im lokalen Nahverkehrsplan für<br />

den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ebenfalls als Zielzustände definiert wurden, jedoch im Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>des</strong> RMV liegen.<br />

6.1.1 Ausstattung der Bahnstationen<br />

Die im regionalen Nahverkehrsplan geforderten Standards wurden und werden nacheinander<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis umgesetzt. So ist beispielsweise die Zahl der Bahnstationen<br />

mit Wartehallen gestiegen, außerdem wurde das Wegeleitsystem verbessert. Diese<br />

Maßnahmen gelten größtenteils als umgesetzt. Ergänzend ist im Rahmen <strong>des</strong> so genannten<br />

„Linienprogramms“ der Ausbau der Stationen parallel zum Ausbau der Streckeninfrastruktur<br />

vorangetrieben worden (Linie 34, 36 und 50), jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />

6.1.2 Ausstattung der Bushaltestellen<br />

Für die Ausstattung der Bushaltestellen wurde ein Konzept zur verbundweiten Erkennbarkeit<br />

entwickelt. Besonderes Augenmerk erhielt die Berücksichtigung der Belange<br />

mobilitätseingeschränkter Personen. Daneben ist die Etablierung <strong>des</strong> verbundweiten<br />

Haltestellenmanagementsystems (HMS) weit vorangeschritten.<br />

Seite 93


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

6.1.3 Strecken für den SPNV<br />

Im lokalen Nahverkehrsplan für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wurden Zielzustände aus dem<br />

regionalen Nahverkehrsplan für den RMV (2004) für die Bedienung von Eisenbahnstrecken<br />

im SPNV benannt.<br />

Der Ausbau der Niddertalbahn (Linie 34) ist abgeschlossen.<br />

Mit der Nordmainischen S-Bahn war ein herausragen<strong>des</strong> Schienenprojekt im Rhein-<br />

<strong>Main</strong>-Gebiet benannt. Eine Umsetzung ist ab dem Jahr 2018 vorgesehen.<br />

6.1.4 Zugangsstellen für den SPNV<br />

Der regionale Nahverkehrsplan für den RMV (2004) sah keine Einrichtung zusätzlicher<br />

Bahnstationen im Kreisgebiet vor.<br />

6.1.5 Fahrzeugstandards im SPNV<br />

Gemäß regionalem Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV (2004) sollten neben wirtschaftlichen<br />

Fahrzeugen mit hohem Komfort und ausreichendem Platzangebot zum Einsatz kommen.<br />

Des Weiteren galt es, die im Behindertengleichstellungsgesetz geforderte Herstellung<br />

barrierefreier Lebensverhältnisse zu verwirklichen.<br />

Mit Jahresfahrplan 2013 sind auf den Linien 33, 36, 53 und 56 im Regelfall behindertengerechte<br />

Fahrzeuge (Triebwagen der Baureihen 425, 440, 642 und 646) im Einsatz. Die<br />

Linien 34, 50 und 55 werden im Regelbtrieb mit lokbespannten Zügen und Doppelstockwagen<br />

bzw. Nahverkehrswagen der Gattung Bn bedient, die eine barrierefreie<br />

Nutzung eingeschränkt oder gar nicht zulassen.<br />

6.1.6 Fahrzeugstandards im straßengebundenen ÖPNV<br />

Die Standards für die einzusetzenden Busse wurden bei jeder Ausschreibung, die durch<br />

den RMV durchgeführt wurde, in den Fahrzeugkategorien als <strong>Anlage</strong> zur Leistungsbeschreibung<br />

vorgeschrieben. Dabei wurden die konkreten Forderungen aus dem regionalen<br />

Nahverkehrsplan 2004 mit dem Schwerpunkt auf Barrierefreiheit berücksichtigt und<br />

umgesetzt.<br />

Seite 94


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

6.1.7 Maßnahmen für das Angebot im regionalen straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Linie Linienverlauf Stand der Umsetzung<br />

560 Frankfurt Hugo-Junkers-Straße – Hanau<br />

Freiheitsplatz<br />

---<br />

562 Hanau Hbf – Bruchköbel – Nidderau Einsatz von Buszügen nicht umgesetzt.<br />

Übergänge im Bereich <strong>des</strong> Bahnhofs<br />

Hanau Nord von /zur Schienen Linie 33<br />

nicht vollständig realisiert.<br />

563 Hanau Freiheitsplatz – Bruchköbel –<br />

Hammersbach – Altenstadt<br />

564 Hanau Hbf – Erlensee – Neuberg /<br />

Hammersbach<br />

565 Hanau Hbf – Erlensee – Langenselbold<br />

– Ronneburg<br />

Einsatz von Buszügen nicht umgesetzt.<br />

Schnellbusangebot nicht umgesetzt.<br />

Einsatz von Buszügen nicht umgesetzt.<br />

Verknüpfung an der Haltestelle „Rückingen<br />

LIMES-Kreisel“ mit MKK-54<br />

umgesetzt.<br />

Einsatz von Buszügen nicht umgesetzt.<br />

Verknüpfung an der Haltestelle „Rückingen<br />

LIMES-Kreisel“ mit MKK-54<br />

umgesetzt.<br />

566 Hanau Hbf – Großkrotzenburg – Kahl Einsatz von Buszügen nicht umgesetzt.<br />

Tab. II-22:<br />

Stand der Umsetzung von Maßnahmen gemäß Netzhierarchie für den regionalen<br />

straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 95


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

6.2 Umsetzungsgrade vorgesehener Maßnahmen im lokalen<br />

straßengebundenen ÖPNV<br />

6.2.1 Maßnahmen für das linien- und korridorbezogene Angebot im<br />

straßengebundenen ÖPNV<br />

Die originär im lokalen Nahverkehrsplan für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (2008) vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen sind in Tab. II-23 aufgeführt und hinsichtlich ihres Umsetzungsgra<strong>des</strong><br />

kommentiert.<br />

Linie Maßnahme Stand der Umsetzung<br />

MKK-30<br />

MKK-31<br />

MKK-33<br />

MKK-34<br />

MKK-45<br />

MKK-54<br />

MKK-56<br />

MKK-64/81<br />

MKK-66<br />

MKK-71<br />

MKK-80<br />

<strong>Main</strong>tal-Wachenbuchen - Bruchköbel<br />

mit Verlängerung nach Erlensee.<br />

Aufteilung in zwei Linien(äste) nach<br />

Niederdorfelden und Bü<strong>des</strong>heim.<br />

Einsatz von AST-Verkehren in nachfrageschwachen<br />

Zeiten.<br />

Einsatz von AST-Verkehren in nachfrageschwachen<br />

Zeiten.<br />

Einführung <strong>des</strong> Stadtbuskonzepts<br />

Nidderau.<br />

Verknüpfung mit MKK-59 (Stadtbus<br />

Langenselbold)<br />

Einführung eines Wochenendangebots<br />

auf der Linie MKK-56 zur touristischen<br />

Erschließung Ronneburg<br />

und Verknüpfung am Bahnhof Langenselbold<br />

mit Schienenlinie 50.<br />

Verknüpfung der Linien in Lohrhaupten<br />

zu einer Verbindung Gelnhausen<br />

– Bad Orb – Wächtersbach<br />

via Flörsbachtal – Jossgrund.<br />

Einführung eines bedarfsgesteuerten<br />

Verkehrs zur Anbindung von<br />

Gründau-Gettenbach abends und<br />

am Wochenende.<br />

Auflösung <strong>des</strong> Ringverkehrs zwischen<br />

Brachttal und Wächtersbach<br />

Aufteilung in zwei Linien Wächtersbach<br />

– Bad Soden-Salmünster und<br />

Wächtersbach – Birstein.<br />

Umsetzung erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung erfolgt.<br />

Umsetzung teilweise erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung teilweise erfolgt.<br />

Umsetzung in Einzelfällen<br />

erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Seite 96


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Linie Maßnahme Stand der Umsetzung<br />

MKK-82/83<br />

MKK-96<br />

MKK-91<br />

Zusammenfassung mit Linie MKK-81<br />

und Führung als gegenläufiger<br />

Ringverkehr im Abschnitt Bad Orb –<br />

Jossgrund.<br />

Verknüpfung der Linie mit den Linie<br />

FD-42 und FD-47.<br />

Einführung eines zusätzlichen Spätkurses<br />

im Abschnitt Sterbfritz – Jossa.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Tab. II-23:<br />

Stand der Umsetzung von Maßnahmen gemäß Netzhierarchie für den lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Im lokalen Nahverkehrsplan für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (2008) sind weitere Maßnahmen<br />

für das linienbezogene Verkehrsangebot angeführt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit der Zuordnung von Linien verbunden. Die Maßnahmen zur Neuordnung<br />

<strong>des</strong> ÖPNV sind nach Strukturräumen zusammengefasst und in Tab. II-24 hinsichtlich<br />

ihres Umsetzungsstands kurz kommentiert.<br />

Maßnahme<br />

Stand der Umsetzung<br />

Verdichtungsraum<br />

Verknüpfung der Buslinien <strong>des</strong> Stadtverkehr<br />

<strong>Main</strong>tals untereinander sowie mit der Schienenlinie<br />

55 am Bahnhof <strong>Main</strong>tal Ost.<br />

Dritte Linie im Stadtbuskonzept Nidderau.<br />

Einsatz von Buszügen auf zahlreichen Linien.<br />

Nicht vollständig umgesetzt. Im Stadtverkehr<br />

<strong>Main</strong>tal sind fahrzeugumlaufbedingt nicht alle<br />

Relationen der Linien am Bahnhof <strong>Main</strong>tal Ost<br />

miteinander verknüpft.<br />

Das Stadtbuskonzept Nidderau ist mit nunmehr<br />

einer Linie MKK-35 in den Stadtteilen<br />

Heldenbergen und Windecken realisiert worden.<br />

Die Bedienung von Ostheim erfolgt nur<br />

noch mit der regionalen Buslinie 562<br />

Umsetzung auf den Linien MKK-31, MKK-33<br />

und MKK-38. Auf den regionalen Buslinien<br />

werden weiterhin Gelenkbusse eingesetzt.<br />

Ordnungsraum<br />

Konzentration der Buslinienführung im Bereich<br />

Freigericht–Somborn über die Verknüpfungshaltestelle<br />

„Somborn Kopernikusschule“.<br />

Umsetzung erfolgt.<br />

Seite 97


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

Maßnahme<br />

Einführung eines Wochenendangebots auf der<br />

Linie MKK-56 zur touristischen Erschließung<br />

Ronneburg und Verknüpfung am Bahnhof<br />

Langenselbold mit Schienenlinie 50.<br />

Einsatz von Buszügen auf zahlreichen Linien.<br />

Stand der Umsetzung<br />

Umsetzung nicht erfolgt.<br />

Umsetzung auf den Linien MKK-50 bis MKK-<br />

56.<br />

Ausrichtung <strong>des</strong> Buslinienangebots auf den<br />

Bahnhof Sterbfritz (Linie 53) und Verlagerung<br />

von frei werdenden km-Leistungen zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Angebots für die Sinntaler Ortsteile.<br />

Ländlicher Raum<br />

Weitgehend nicht umgesetzt bei Beibehaltung<br />

<strong>des</strong> Parallelverkehrs zwischen Sterbfritz und<br />

Schlüchtern.<br />

Einsatz von Buszügen auf zahlreichen Linien.<br />

Umsetzung auf den Linien MKK-60, MKK-64,<br />

MKK-70 bis MKK-72, MKK-80 und MKK-91.<br />

Noch teilweiser Einsatz von Gelenkbussen im<br />

Linienbündel 8 und 9.<br />

Tab. II-24:<br />

Stand der Umsetzung korridorbezogener Maßnahmen zur Neuordnung <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

6.2.2 Liniennetzkonzept<br />

Im Linienkonzept für den straßengebundenen ÖPNV, das im Fahrplanjahr 2013 im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis vorhanden ist, konnten zahlreiche Vorgaben aus dem lokalen Nahverkehrsplan<br />

<strong>des</strong> Jahres 2008 noch nicht umgesetzt werden.<br />

Seite 98


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Bestandsaufnahme<br />

6.2.3 Verknüpfungskonzept zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

Für die in Tab. II-25 aufgeführten Bahnstationen und Bushaltestellen wurden im lokalen<br />

Nahverkehrsplan für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (2008) systematische und zeitlich abgestimmte<br />

Anschlussbeziehungen gefordert, die auch auf den Vorgaben aus dem regionalen<br />

Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV (2004) aufsetzen.<br />

verknüpfte<br />

Verkehrsmittel<br />

vorgesehene<br />

Verknüpfungspunkte<br />

Linien<br />

(derzeitige Bez.)<br />

Stand der<br />

Umsetzung<br />

Bahn/Bus Bruchköbel Bf 33 MKK-33, 563 In Bau.<br />

Gelnhausen Bf. 50 MKK-61/62, In Bau<br />

Wächtersbach Bf<br />

50 MKK-81, MKK-<br />

70/71<br />

umgesetzt<br />

Bus/Bus<br />

Freigericht-Somborn<br />

MKK-38, MKK-51, MKK-<br />

52, MKK-58, AB-30<br />

umgesetzt<br />

Rückingen LIMES-<br />

Kreisel<br />

MKK-54 563/564<br />

umgesetzt<br />

Tab. II-25:<br />

Stand der Umsetzung von Maßnahmen für zeitlich abgestimmte Anschlussbeziehungen<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 99


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

III<br />

Anforderungsprofil<br />

1 Stellung <strong>des</strong> Anforderungsprofils im Nahverkehrsplan<br />

Das Anforderungsprofil formuliert die konkreten Vorstellungen und Zielvorgaben <strong>des</strong><br />

Aufgabenträgers <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis für die künftige Ausgestaltung <strong>des</strong> lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV. Das Anforderungsprofil ist die übergeordnete verbindliche Basis für<br />

die Nahverkehrsplanung der kommenden Jahre im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*, bis der vorliegende<br />

Nahverkehrsplan entweder fortgeschrieben oder ein Nahverkehrsplan mit neuen<br />

Inhalten beschlossen wird. Im Angebotskonzept werden die allgemeinen Zielvorgaben<br />

<strong>des</strong> Anforderungsprofils mittels konkreter Maßnahmen operationalisiert (vgl. Kap. V).<br />

Im vorliegenden Anforderungsprofil werden nachrichtlich Standards und Zielsetzungen<br />

zusammengefasst, die in die Zuständigkeit <strong>des</strong> RMV als Aufgabenträger für den SPNV<br />

und den regionalen straßengebundenen Verkehr fallen.<br />

Im Anforderungsprofil erfolgt die Festlegung der Kriterien und Standards für die Ableitung<br />

eines ÖPNV-Angebotes, das den gewünschten Umfang und die geforderte Qualität<br />

für alle Angebotsbestandteile aus Sicht <strong>des</strong> Aufgabenträgers <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis im<br />

Sinne der „ausreichenden Verkehrsbedienung“ verbindlich regelt (vgl. Kap. III 3.1). Daraus<br />

leitet sich schließlich die vertragliche Leistungsbeziehung zwischen Aufgabenträger<br />

und Verkehrsunternehmen ab, sofern die Erbringung der Verkehrsleistung im straßengebundenen<br />

ÖPNV durch Ausschreibungswettbewerb oder Direktvergabe ermittelt wird.<br />

Bei Genehmigungswettbewerben haben die um die Liniengenehmigungen konkurrierenden<br />

Verkehrsunternehmen die Min<strong>des</strong>tanforderungen bei der Ausgestaltung ihrer<br />

Anträge zu berücksichtigen, da mit dem Nahverkehrsplan das öffentliche Verkehrsinteresse<br />

aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> festgelegt wird, das die Genehmigungsbehörde<br />

gemäß §§ 13 Abs. 2a; 8 Abs. 3 PBefG bei der Bewertung von Genehmigungsanträgen<br />

zu beachten hat.<br />

Seite 100


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

2 Grundziele und Leitbilder<br />

2.1 Sicherstellung von Mobilität und Erreichbarkeit<br />

Das ÖPNV-System, bestehend aus Schienenpersonennahverkehr und straßengebundenem<br />

ÖPNV, ist auf die Sicherstellung der Mobilität von Personen im Raum ausgerichtet<br />

und <strong>des</strong>halb ebenso Bestandteil <strong>des</strong> Gesamtverkehrssystems einer Region wie der nichtmotorisierte<br />

und motorisierte Individualverkehr. Die verkehrlichen Aufgaben und Funktionen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Verkehrssystems lassen sich nicht auf einzelne Zielverkehrspunkte<br />

oder Wegezwecke reduzieren, sondern sind vielfältiger Natur, wie aus den beiden<br />

folgenden Zitaten hervorgeht.<br />

Das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen“ vom 01.12.2005 7<br />

ordnet die Ziele für den ÖPNV wie folgt ein [§ 3 HÖPNVG]:<br />

„Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil <strong>des</strong> Gesamtverkehrssystems und<br />

trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist es, den öffentlichen<br />

Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung<br />

<strong>des</strong> Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehrs ist daher vorausschauend, nutzerorientiert, attraktiv,<br />

leistungsfähig und effizient zu gestalten.“<br />

Im Regionalplan für Südhessen wird zum ÖPNV nachfolgender Grundsatz aufgestellt<br />

[Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 98]:<br />

„Der vom Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund und vom Verkehrsverbund Rhein-<br />

Neckar organisierte öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll durch die<br />

Ausweitung und Verdichtung integraler Taktfahrpläne im Schienennah- und<br />

Busverkehr zunehmend attraktiver werden. Hierfür notwendige Bau- und<br />

betriebliche Maßnahmen haben Vorrang vor Investitionen im Bereich <strong>des</strong><br />

motorisierten Individualverkehrs (MIV).“<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist Bestandteil <strong>des</strong> Verdichtungs- und Ordnungsraumes<br />

um die Oberzentren Frankfurt, Hanau und Offenbach. In diesen beiden<br />

Strukturräumen fällt dem ÖPNV-System eine wichtige Funktion zu, die in der Verringerung<br />

der negativen Auswirkungen <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs besteht. Für den<br />

ländlichen Raum, dem mehr als die Hälfte der Fläche <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> angehören,<br />

werden laut Regionalplan leistungsfähige Verkehrsverbindungen in die Zentren<br />

<strong>des</strong> Verdichtungsraumes und flächendeckend eine ausreichende ÖPNV-Bedienung gefordert.<br />

Auch die hier beginnenden oder endenden Wege, deren Ausgangs- oder Zielpunkte<br />

in einem benachbarten Oberzentrum oder Ballungsraum liegen, sollen auf der<br />

gesamten Reisekette vom Start- bis zum Zielpunkt mit dem ÖPNV-System grundsätzlich<br />

möglich sein.<br />

Die überregionale, in der Regel schienengebundene Erreichbarkeit benachbarter Oberzentren<br />

muss somit ebenfalls aus den Städten und Gemeinden <strong>des</strong> Ordnungsraumes<br />

und <strong>des</strong> ländlichen Raumes sichergestellt werden. Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind dies<br />

neben Hanau, Frankfurt und Offenbach auch Aschaffenburg und Fulda.<br />

7<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I S. 466)<br />

Seite 101


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Das ÖPNV-System soll innerhalb <strong>des</strong> Ordnungsraumes und <strong>des</strong> ländlichen Raumes weiterhin<br />

auf den Hauptachsen der Verkehrsnachfrage eine Alternative zum motorisierten<br />

Individualverkehr bieten, in den übrigen Bereichen abseits dieser nachfragestarken Korridore<br />

die Grundversorgung der Wohnbevölkerung in einer akzeptablen Weise sicherstellen<br />

und Zu- bzw. Abbringerfunktionen zu diesen Achsen erfüllen.<br />

2.2 Anforderungen durch demographische Entwicklungen<br />

Die verlässliche Erreichbarkeit von Städten und Gemeinden durch zeitgemäße öffentliche<br />

Mobilitätsangebote sowie die ihnen zugrunde liegenden Verkehrsinfrastrukturen<br />

ist eine unter mehreren Möglichkeiten zur Stabilisierung der Attraktivität einer Region<br />

als Wohn-, Ausbildungs- und Wirtschaftsstandort, die sich in jüngerer Vergangenheit<br />

und in Zukunft verstärkt mit Bevölkerungsabnahme und demographischen Wandlungsprozessen<br />

konfrontiert sieht [<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss 2011 S. 3 ff.].<br />

Die Aufgabenträger werden die einzelnen Komponenten <strong>des</strong> ÖPNV-Systems auf veränderte<br />

verkehrliche Rahmenbedingungen und auf ein sich wandeln<strong>des</strong> Mobilitäts- und<br />

Verkehrsverhalten sukzessive abstimmen müssen („Schrumpfungsmanagement“).<br />

Der Einwohnerrückgang in einer Region tritt besonders bei den Altersstufen der Schüler<br />

und Auszubildenden auf, den Hauptnutzern <strong>des</strong> ÖPNV-Systems, nicht nur für Fahrten zu<br />

den Schulen und Ausbildungsstätten, sondern auch in der Freizeit. Damit einher geht<br />

ein Wegfall von Einnahmen aus Schülerzeitkarten.<br />

Die Auswirkungen <strong>des</strong> demographischen Wandels im Nachfragesegment beruflich induzierter<br />

Wege auch im ÖPNV richten sich nach der Beschäftigungs- oder Erwerbstätigenquote.<br />

Diese kann trotz zurückgehender Bevölkerung konstant bleiben oder noch zunehmen,<br />

weil die Erwerbstätigkeit unter den Personen im erwerbsfähigen Alter zunimmt,<br />

z. B. durch einen Anstieg der Erwerbstätigkeitsquote bei Frauen oder durch einen<br />

strukturell bedingten Rückgang der Erwerbslosigkeit. Dennoch kann mit einem Abflachen<br />

der nachfrageseitigen – und als Konsequenz daraus auch der angebotsseitigen –<br />

Verkehrsspitzen gerechnet werden, da auch im Berufsverkehr flexible Arbeitsverhältnisse<br />

und -zeiten Effekte zeigen.<br />

Die im gleichen Zuge anwachsende Gruppe der Senioren wird das schwindende Fahrgastaufkommen<br />

im ÖPNV unter den Kindern und Jugendlichen nicht vollständig ersetzen,<br />

denn im Vergleich zu allen früheren Generationen sind die heutigen und künftigen<br />

Senioren zwar wesentlich „mobiler“, damit einhergehend aber auch MIV-affiner. Diese<br />

Entwicklung beruht insbesondere auf den Zunahmen von Führerscheinbesitz und Pkw-<br />

Verfügbarkeit bei Seniorinnen. Aber mit steigendem Alter nehmen Einschränkungen in<br />

der Mobilität zu, die das Führen eines Pkw erschweren oder gar unmöglich machen. Daher<br />

ist ein seniorengerechtes Angebot erforderlich, vor allem hinsichtlich der Anforderungen<br />

an Bedienung, Barrierefreiheit, Fahrzeuge, Fahrgastinformationen und Marketing.<br />

Im Allgemeinen zeigt sich auf der Seite der Verkehrsnachfrage, dass es bei abnehmenden<br />

Bevölkerungszahlen zu einem Rückgang bei der Gesamtzahl der unternommenen<br />

Wege kommt (Gesamtverkehrsaufkommen nimmt ab) bei gleichzeitiger Zunahme der<br />

Wegelängen (Gesamtverkehrsleistung nimmt zu). Dies trifft ebenso auf den Ausbildungsverkehr<br />

zu, wenn Schulstandorte geschlossen werden. Auch die absehbare Zunahme<br />

der Ein-Personen-Haushalte und die Diffusion der Einkaufs- und Besorgungswege<br />

durch Dezentralisierung der Einkaufsstrukturen, z. B. durch Verlagerungen der Lebensmittelversorger<br />

aus den Ortszentren zum Ortsrand, bewirken eine Zunahme <strong>des</strong> Bedarfs<br />

Seite 102


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

an tangentialen Verkehrsverbindungen. Sowohl der Einkaufsverkehr zu peripheren Einzelhandels-<br />

und Dienstleistungsstandorten als auch die Zunahme von Mobilitätsbedürfnissen<br />

abends und am Wochenende (Freizeitverkehr, soziale Kontakte) sind umso<br />

schwerer für den ÖPNV zu bündeln, <strong>des</strong>to geringer die Besiedelungsdichte ist.<br />

Angesichts dieser Herausforderungen ist es für die Aufgabenträger umso wichtiger, den<br />

Nutzern <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrssystems ein verständliches und nachvollziehbares Gesamtangebot<br />

zu unterbreiten, denn wahlfreie Gelegenheitsnutzer bringen andere Voraussetzungen<br />

mit und stellen andere Anforderungen an die Dienstleistung „ÖPNV“ als<br />

Regelkunden im Berufsverkehr oder als „Zwangskunden“ im Ausbildungsverkehr.<br />

Essentielle Voraussetzungen für das angesprochene Gesamtangebot sind zeitgemäße<br />

Verbindungen und Verkehrsinfrastrukturen, die zudem regelmäßig und häufig über<br />

den Tag verteilt in Anspruch genommen werden können, weil sich das Verkehrsaufkommen<br />

nicht mehr auf einzelne Spitzenstunden konzentriert. Dazu gehören ebenso<br />

ein transparentes Tarifsystem, ein nutzfreundlicher Vertrieb sowie darauf abgestimmte<br />

Kunden- und Marktkommunikationen.<br />

2.3 Gleichstellung unterschiedlicher Nutzergruppen<br />

Künftige bauliche, betriebliche und nicht zuletzt kundenbezogene Anforderungen an<br />

das öffentliche Verkehrssystem unterliegen in besonderem Maße der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter<br />

Personen (vgl. Kap. III 4) sowie der Gleichstellungspolitik zwischen<br />

den Geschlechtern, „Gender <strong>Main</strong>streaming“ (vgl. Kap. III 5). Unter „Gender“ ist<br />

in diesem Zusammenhang nicht der biologische, sondern der soziale und ökonomische<br />

Geschlechterbegriff zu verstehen, der sich auch in einem unterscheidbaren Mobilitätsund<br />

Verkehrsverhalten niederschlägt.<br />

2.4 Finanzierungsvorbehalt<br />

Betriebsleistungen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV, deren Kosten nicht durch Fahrgelderlöse<br />

gedeckt sind, verlangen eine Kofinanzierung durch die öffentliche Hand, um eine<br />

hochwertige, zeitgemäße und verlässliche ÖPNV-Bedienung in einem Verkehrsgebiet sicherzustellen.<br />

Allgemeine Finanzierungsgrundsätze sind § 11 Abs. 1 Satz 1 HÖPNVG zu<br />

entnehmen:<br />

„Die Aufgabenträger sichern die finanziellen Grundlagen <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.“<br />

Wichtige Finanzierungsquellen für alle lokalen Aufgabenträger sind<br />

• Zuwendungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen für den lokalen Verkehr (ehem. Infrastrukturkostenhilfe),<br />

die u. a. über die Regionalisierungsmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gespeist werden [vgl.<br />

§ 12 Abs. 1 HÖPNVG],<br />

• Strukturhilfen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen für ländliche Räume,<br />

• Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG, (in Hessen gem.<br />

§ 9a Nr. 1 HÖPNVG ersetzt durch u. a. § 12 Abs. 2 S.2 HÖPNVG: „die Zuwendungen<br />

[<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gem. § 12 Abs. 1 HÖPNVG] enthalten den Ausgleich für die Verpflichtungen<br />

nach § 4 Abs. 5 Satz 6, betreffend den Ausbildungsverkehr“),<br />

Seite 103


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 148<br />

SGB IX.<br />

Die Höhe der Mittel aus den einzelnen Quellen variiert je nach Aufgabenträgergebiet.<br />

Weitere Quellen zum Ausgleich <strong>des</strong> Defizits stellen originäre Mittel aus dem Kreishaushalt<br />

dar, zumeist aber durch die Kommunen über deren Kreisumlage bereitgestellt. Unter<br />

bestimmten Rahmenbedingungen können dem ÖPNV über einen steuerlichen Querverbund<br />

Finanzierungsmittel zufließen. Einige Städte und Gemeinden treten direkt als<br />

Besteller und Auftraggeber von lokalen Verkehrsdienstleistungen auf, die ihr innergemeindliches<br />

Angebot zumeist über ihre Versorgungsunternehmen (Querverbundsgedanke),<br />

aber auch direkt über den kommunalen Haushalt finanzieren. Ausweislich § 5<br />

Abs. 3 HÖPNVG erwächst aus dem Einverständnis eines Landkreises, dass eine kreisangehörige<br />

Stadt oder Gemeinde freiwillig Aufgaben <strong>des</strong> ÖPNV in eigener Verantwortung<br />

wahrnehmen kann, keine Verpflichtung <strong>des</strong> Aufgabenträgers (Landkreis bzw. LNO),<br />

diese Verkehre zu übernehmen oder zu finanzieren.<br />

Beschlüsse über Kürzungen der Regionalisierungsmittel oder der Ausgleichszahlungen<br />

für den Ausbildungsverkehr sowie über die zulässigen Verwendungszwecke dieser Mittel<br />

werden auf Bun<strong>des</strong>- bzw. Lan<strong>des</strong>ebene gefällt und liegen somit außerhalb <strong>des</strong> Zuständigkeitsbereichs<br />

der lokalen Aufgabenträger, gehen aber in der Konsequenz zu deren<br />

Lasten. In der Folge sind ebenfalls die kreisangehörigen Städte und Gemeinden betroffen,<br />

wenn sie direkt (als Besteller von Leistungen) oder indirekt (über Kreisumlage)<br />

die Kürzungen mit eigenen Haushaltsmitteln ausgleichen müssen. Deren Finanzierungsbereitschaft<br />

hängt – neben kommunalpolitischen Präferenzen – von ihrer finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit ab, die konjunkturellen Schwankungen und wirtschaftsstrukturellen<br />

Wandlungsprozessen unterliegt.<br />

Ein hochwertiges und für die Fahrgäste attraktives öffentliches Nahverkehrsnetz, das<br />

zur langfristigen Kundenbindung auch kontinuierlich Bestand haben soll, ist daher finanziellen<br />

Unwägbarkeiten ausgesetzt, die auch kurzfristig eintreten können und jenseits<br />

der Entscheidungs- und Einflusskompetenzen der Kostenträger liegen. Der lokale<br />

straßengebundene ÖPNV in Aufgabenträgerschaft der Landkreise ist davon besonders<br />

berührt und <strong>des</strong>sen Kostenträger finanziell schnell überfordert, wenn Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>mittel<br />

gekürzt werden. Dieser Unsicherheitsaspekt wiegt bei langfristigen vertraglichen<br />

Bindungen an Verkehrsunternehmen im Besteller-Ersteller-Verhältnis, wie es im<br />

Ausschreibungswettbewerb der Regelfall ist, besonders schwer. Vertragliche Bindungen<br />

an Verkehrsunternehmen erstrecken sich auch auf die Leistungen der Städte und Gemeinden<br />

gemäß § 5 Abs. 3 HÖPNVG.<br />

Daher ist es unabdingbar, dass der Besteller im Vorfeld der Vergabe den Umfang und<br />

die Struktur der zu beauftragenden Leistung in einem verkehrsplanerischen Prozess –<br />

unter Beachtung der Vorgaben <strong>des</strong> Nahverkehrsplans – der tatsächlichen bzw. prognostizierten<br />

Fahrgastnachfrage und der daraus abzuleitenden Einnahmesituation gegenüberstellt,<br />

bevor eine mehrjährige vertragliche Bindung an ein Leistungsvolumen und<br />

eine bestimmte Betriebsform erfolgt. Dies setzt detaillierte Kenntnisse über die Raumstruktur,<br />

das Fahrgastaufkommen und <strong>des</strong>sen Zusammensetzung im Ist-Zustand und für<br />

einen Prognosehorizont voraus. In der Phase der Angebotsplanung für die auszuschreibenden<br />

Leistungen sind daher Umstellungen bisher fest bedienter Linienbusfahrten auf<br />

Bedarfsbedienung durch AST oder Rufbus besonders unter Grenzkostenbetrachtungen<br />

zu prüfen (Flexibilisierung <strong>des</strong> Angebots). Bei instabilen Verhältnissen hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Fahrgastaufkommens, der Einnahmesituation und der Finanzierungsquellen ist als ein<br />

Ausweg eine kürzere Vertragslaufzeit in Betracht zu ziehen.<br />

Seite 104


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Leistungsanpassungen durch den Auftraggeber sind während der Vertragslaufzeit eines<br />

Verkehrsvertrages unter bestimmten Umständen möglich, die jedoch nicht einseitig zu<br />

Lasten <strong>des</strong> Verkehrsunternehmens gehen dürfen. Insbesondere folgende Konstellationen<br />

sind denkbar:<br />

• In den Verträgen wird eine Zu- und Abbestellklausel in Höhe von 10 % der ausgeschriebenen<br />

Kilometerleistung vereinbart.<br />

• Über den Grenzwert von 10 % hinaus wird ein ordentliches Abbestellrecht unter Beibehaltung<br />

der Gewinnmargen für das Verkehrsunternehmen für die Restlaufzeit <strong>des</strong><br />

Vertrages sowie ggf. der Übernahme steigender, anteilig umzulegender Fixkosten (z.<br />

B. für Fahrzeuge) vereinbart. Die Festlegung einer angemessenen Gewinnmarge sowie<br />

der ggf. zu berücksichtigenden Fixkosten sollte unter Hinzuziehung eines unabhängigen<br />

Gutachters bzw. Schlichters erfolgen.<br />

• Ein vergleichbares Verfahren würde auch zum Tragen kommen, falls der Besteller<br />

während der Laufzeit eines kombinierten Vertragsverhältnisses aus besonderen<br />

Gründen heraus Umschichtungen zwischen den Leistungsanteilen für Fest- und Bedarfsbedienung<br />

vornehmen sollte, sofern es dabei zu gravierenden Veränderungen<br />

bei den Fahrzeugen und den Fahrpersonalen kommen sollte.<br />

• In den Ausschreibungen werden Angaben über Marktaustrittskosten gefordert,<br />

durch die Bieter kalkuliert, gesondert ausgewiesen und in den Verträgen vereinbart.<br />

Hierdurch könnte ein Verkehr noch während der Laufzeit eines Verkehrsvertrages<br />

eingestellt werden. Der Verkehrsunternehmer würde über die Zahlung der Marktaustrittskosten<br />

„aus dem Vertrag gekauft“ werden.<br />

Aus Gründen der genannten finanziellen Unwägbarkeiten sind die im Nahverkehrsplan<br />

aufgestellten und regelmäßig zu erfüllenden Anforderungen stillschweigend an einen<br />

grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt geknüpft. Nur in seltenen und eng auszulegenden<br />

Ausnahmefällen kann eine vertragliche Verpflichtung aufgrund fehlender bzw.<br />

nicht mehr verfügbarer Finanzierungsmittel aufgelöst werden.<br />

Seite 105


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

3 Rechtsgrundlagen zur Ausgestaltung <strong>des</strong> ÖPNV<br />

3.1 Ausreichende Bedienung<br />

Im Vordergrund der Ausgestaltung <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrssystems steht die sog.<br />

„ausreichende Bedienung“ der Bevölkerung mit Leistungen im ÖPNV, auf die in einer<br />

Reihe von Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>gesetzen Bezug genommen wird (Regionalisierungsgesetz,<br />

Hessisches ÖPNV-Gesetz, Personenbeförderungsgesetz). Da diese Begrifflichkeit in<br />

den Gesetzen weder näher erläutert noch konkretisiert wird, ist der Nahverkehrsplan<br />

somit ein geeignetes Instrument, die „ausreichende Bedienung“ für das Wirkungsgebiet<br />

eines Aufgabenträgers zu definieren.<br />

In § 1 Abs. 1 RegG heißt es einleitend:<br />

„Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit<br />

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe<br />

der Daseinsvorsorge.“<br />

Den entsprechenden Wortlaut <strong>des</strong> PBefG findet man in § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG, der verkürzt<br />

lautet, dass hinsichtlich „[…] einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit<br />

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr […]“ Sorge zu tragen ist.<br />

Das Hessische ÖPNV-Gesetz schreibt in § 4 Abs. 1 zur ausreichenden Bedienung:<br />

„Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende Verkehrsbedienung ist<br />

als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der Entwicklung der<br />

Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen Gegebenheiten<br />

zu gestalten.“<br />

Die Rolle der Aufgabenträger für den ÖPNV in diesem Zusammenhang stellt § 5 Abs. 2<br />

HÖPNVG heraus:<br />

„Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung<br />

mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen <strong>des</strong><br />

betreffenden Nahverkehrsplanes […] sicher.“<br />

Mit der Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs der „ausreichenden<br />

Bedienung“ im Nahverkehrsplan werden durch den Aufgabenträger zwei Intentionen<br />

verfolgt:<br />

• Durch den Aufgabenträger wird eine Festlegung dahingehend getroffen, was dieser<br />

in Bezug auf die von ihm zu verantwortenden Systemkomponenten Verkehrsinfrastruktur<br />

– in Abstimmung mit den dafür zuständigen Baulastträgern wie Städten<br />

und Gemeinden – und Verkehrsangebot als „ausreichend“ bzw. „angemessen“ im<br />

Sinne der Weiterentwicklung <strong>des</strong> ÖPNV-Systems und der Schaffung diesbezüglicher<br />

quantitativer und qualitativer Min<strong>des</strong>tanforderungen und -standards ansieht. Bei<br />

dieser Konkretisierung der „ausreichenden Bedienung“ handelt es sich um ein Handlungskonzept<br />

unter Maßgabe <strong>des</strong> finanziellen Rahmens während der Laufzeit <strong>des</strong><br />

Nahverkehrsplans.<br />

• Bei der Genehmigung einer Linie <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV durch die Genehmigungsbehörden<br />

muss die Verkehrsleistung, also das Verkehrsangebot dieser Linie<br />

eine „ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen“ (d .h. aus-<br />

Seite 106


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

reichende Verkehrsbedienung) [§ 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG] aufweisen. Dabei kann die<br />

Genehmigung versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit dem vom Aufgabenträger<br />

beschlossenen Nahverkehrsplan nicht in Einklang steht [vgl. §§ 13 Abs. 2a<br />

S.1; 8 Abs. 3 S.2 PBefG].<br />

3.2 Allgemeine Anforderungen gemäß HÖPNVG<br />

Das Hessische ÖPNV-Gesetz (HÖPNVG) nennt in mehreren Absätzen allgemeine Anforderungen<br />

an die Ausgestaltung <strong>des</strong> ÖPNV. In § 4 Abs. 2 werden dazu Kriterien aufgezählt,<br />

die zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs<br />

gehören:<br />

„Eine regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und<br />

Übergangssicherheit, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen,<br />

ein leicht zugängliches und transparentes Fahrpreis- und<br />

Fahrscheinverkaufssystem sowie ausreichende Kapazitäten sind die wichtigsten<br />

Leistungsmerkmale <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs.“<br />

Ebenso werden neben intramodalen Umsteigemöglichkeiten zwischen SPNV und straßengebundene<br />

ÖPNV auch die Verknüpfungen zu anderen Verkehrsmitteln (Intermodalität)<br />

sowie umwelt- und sozialpolitische Belange hervorgehoben [§ 4 Abs. 3 HÖPNVG]:<br />

„Die verschiedenen Angebote <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs sollen<br />

untereinander und mit den Angeboten anderer Verkehrssysteme verknüpft<br />

werden. Die Umweltverträglichkeit ist als besondere Stärke weiterzuentwickeln,<br />

der sozialen Bedeutung <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs ist besonders<br />

Rechnung zu tragen.“<br />

3.3 Regionale und lokale Linien und deren Aufgabenträger<br />

Für das Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* nehmen zwei Aufgabenträger die Belange <strong>des</strong><br />

straßengebundenen ÖPNV wahr, deren Verkehrsangebote sich gegenseitig ergänzen.<br />

Zum einen ist dies der Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund (RMV) als Aufgabenträgerorganisation<br />

für die regionalen Linien [§ 6 Abs. 2 HÖPNVG]:<br />

„Die Aufgabenträger nehmen die Belange nach §7 Abs. 1 8 gemeinsam in<br />

Verkehrsverbünden wahr und sind auf einen Ausgleich der unterschiedlichen<br />

Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr in den unterschiedlichen<br />

Räumen bedacht. Verkehrsverbünde sind der Nordhessische Verkehrsverbund<br />

(NVV) und der Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund (RMV).“<br />

Zum anderen fallen die lokalen Linien dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis als Aufgabenträger zu.<br />

Hinzu kommen einige lokale Linien benachbarter Aufgabenträger, die auch in den angrenzenden<br />

Kommunen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis verkehren. Eine Abgrenzung zwischen<br />

„regionalen“ und „lokalen“ Linien wird in § 2 Abs. 4 HÖPNVG getroffen:<br />

„Regionaler Busnahverkehr ist der öffentliche Personennahverkehr, der im<br />

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Sinne <strong>des</strong> Personenbeförderungsgesetzes<br />

erbracht wird und der <strong>des</strong>halb als regionale Linie in den regionalen<br />

Nahverkehrsplan aufgenommen ist.<br />

8<br />

Schienenpersonennahverkehr, Verbundbusverkehr und regionaler Busnahverkehr<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Der übrige öffentliche Personennahverkehr ist lokaler Verkehr.“<br />

Gemäß diesen Definitionen <strong>des</strong> Hessischen ÖPNV-Gesetzes vom 01.12.2005 (zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 29. November 2012) ist der Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund<br />

(RMV) Aufgabenträger für den gesamten SPNV und für diejenigen Linien <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, die als regionale Linie in den regionalen Nahverkehrsplan<br />

aufgenommen sind. Dies ist insbesondere bei Linien der Fall, die Kreisgrenzen<br />

überschreiten und dabei einen deutlich erkennbaren regionalen Charakter<br />

aufweisen.<br />

Im vorliegenden Nahverkehrsplan wird bei der Frage der Unterteilung <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV in regionale und lokale Linien der vorliegende Entwurf für die Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) 2010-2019 herangezogen und diejenigen<br />

Linien als regionale Linien eingestuft, die dort konkret benannt sind. Die Festlegung<br />

erfolgt in Abstimmung zwischen regionalem Aufgabenträger und lokalen Aufgabenträgern.<br />

Alle übrigen Linien sind dann lokale Linien. Eine regionale Linie muss<br />

daher nicht mehr zwingend eine Kreisgrenze überschreiten, sondern deren Status kann<br />

sich statt<strong>des</strong>sen an den im Regionalplan ausgewiesenen Regionalachsen und überörtlichen<br />

Nahverkehrs- und Siedlungsachsen sowie an den Erfordernissen eines verbundweiten<br />

Grundnetzes orientieren. Die Regelung wird der verkehrlichen Situation in den Flächenlandkreisen<br />

gerecht.<br />

Der Aufgabenträger <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis nimmt gemäß § 5 Abs. 1 HÖPNVG die Aufgabe<br />

<strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Aufgabenträger<br />

können ihrerseits gemäß §§2 Abs. 6, 6 Abs. 1 HÖPNVG für die Belange <strong>des</strong><br />

lokalen Verkehrs eine Lokale Nahverkehrsorganisation (LNO) einrichten. Der Aufgabenträger<br />

kann dieser die Wahrnehmung seiner Aufgaben ganz oder teilweise übertragen.<br />

Sofern es aus verkehrlichen Gründen eine Zweckmäßigkeit erfüllt, können benachbarten<br />

Aufgabenträger eine Gemeinsame Nahverkehrsorganisation (GNO) gründen. Im<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt die Kreisverkehrsgesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> mbH (KVG<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>) die Rolle einer Lokalen Nahverkehrsorganisation.<br />

Ferner können gemäß §5 Abs. 3 Satz 1 HÖPNVG kreisangehörige Gemeinden, die keine<br />

Aufgabenträger sind, im Einverständnis mit dem Landkreis und nach Maßgabe <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

freiwillig Aufgaben <strong>des</strong> Öffentlichen Personennahverkehrs in eigener<br />

Verantwortung wahrnehmen.<br />

3.4 Barrierefreiheit<br />

Der Barrierefreiheit kommt bei der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung sowie<br />

bei der Informationsdistribution <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrssystems eine besondere Bedeutung<br />

zu. Grundlage dafür ist das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit<br />

wie folgt definiert [§ 4 BGG]:<br />

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige <strong>Anlage</strong>n, Verkehrsmittel, technische<br />

Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische<br />

und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie<br />

andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der<br />

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich<br />

ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“<br />

Zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr weist § 8 Abs. 2 BGG auf einschlägige<br />

Rechtsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hin:<br />

Seite 108


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

„Sonstige bauliche oder andere <strong>Anlage</strong>n, öffentliche Wege, Plätze und Straßen<br />

sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel<br />

im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> barrierefrei zu gestalten. Weitergehende lan<strong>des</strong>rechtliche<br />

Vorschriften bleiben unberührt.“<br />

Die entsprechenden Paragraphen aus dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von<br />

Menschen mit Behinderungen lauten sinngemäß [vgl. § 3 Abs. 1 HessBGG und § 10 Abs.<br />

2 HessBGG].<br />

Das Personenbeförderungsgesetz bezieht hinsichtlich der Barrierefreiheit neben Menschen<br />

mit Behinderungen alle Fahrgäste ein, die in irgendeiner Weise mobilitätseingeschränkt<br />

im weiteren Sinne sind. Dies kann somit auch auf Fahrgäste mit Kinderwagen<br />

oder viel Gepäck zutreffen. An den Aufgabenträger, der den Nahverkehrsplan aufstellt<br />

und beschließt, wird daher explizit der Auftrag formuliert, Aussagen zur zeitlichen Umsetzung<br />

erforderlicher Maßnahmen zur Herstellung barrierefreier Verkehrsmittel zu<br />

treffen. Im Sinne <strong>des</strong> § 8 Abs. 2 BGG ist folgender Auszug aus § 8 Abs. 3 PBefG daher als<br />

eine einschlägige Rechtsvorschrift <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für den (straßengebundenen) ÖPNV zu<br />

verstehen:<br />

„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch<br />

eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige<br />

Barrierefreiheit zu erreichen. […] Im Nahverkehrsplan werden Aussagen<br />

über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der<br />

Aufstellung <strong>des</strong> Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig<br />

zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder<br />

Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten<br />

Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind<br />

angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.“<br />

Zur Barrierefreiheit bezieht das Hessische ÖPNV-Gesetz als lan<strong>des</strong>rechtliche Vorschrift<br />

ebenfalls Stellung [§ 4 Abs. 6 HÖPNVG]:<br />

„Die Fahrzeuge, die baulichen <strong>Anlage</strong>n und die Fahrgastinformationen sollen<br />

so gestaltet werden, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen<br />

mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen<br />

an die Barrierefreiheit so weit wie möglich entsprechen.“<br />

Rechtliche Bestimmungen zur Barrierefreiheit bei Busfahrzeugen<br />

Bezüglich der barrierefreien Nutzung von Kraftomnibussen im Linienverkehr für Personen<br />

mit Gehbehinderungen und für Rollstuhlfahrer sind die Ausführungen <strong>des</strong> § 30d<br />

Abs. 4 StVZO maßgebend:<br />

„Kraftomnibusse mit Stehplätzen, die die Beförderung von Fahrgästen auf<br />

Strecken mit zahlreichen Haltestellen ermöglichen und mehr als 22 Fahrgastplätze<br />

haben, müssen zusätzlich den Vorschriften über technische Einrichtungen<br />

für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

nach den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.<br />

Dies gilt für andere Kraftomnibusse, die mit technischen Einrichtungen<br />

für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet<br />

sind, entsprechend.“<br />

Seite 109


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Der hier erwähnte Anhang zur StVZO verweist auf die Richtlinie 2001/85/EG 9 <strong>des</strong> europäischen<br />

Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften<br />

für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (außer dem<br />

Fahrersitz), also mit Kraftomnibussen. Die technischen Bestimmungen gemäß Anhang<br />

VII der Richtlinie sind in diesem Zusammenhang anzuwenden.<br />

Die Richtlinie 2001/85/EG unterscheidet – ähnlich wie die StVZO – bei den Kraftomnibussen<br />

zwischen Stadtbussen (Klasse I) 10 , Bussen für den „Überlandverkehr“ (Klasse II) 11 und<br />

Reisebussen (Klasse III) 12 .<br />

In Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/85/EG werden an Kraftomnibusse der Klasse I, also<br />

an Fahrzeuge für den Stadtlinienverkehr, folgende Anforderungen an die barrierefreie<br />

Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität gestellt:<br />

„Fahrzeuge der Klasse I müssen für Personen mit eingeschränkter Mobilität,<br />

einschließlich Rollstuhlfahrer, gemäß den technischen Vorschriften <strong>des</strong> Anhangs<br />

VII zugänglich sein.“<br />

Für die Fahrzeuge der Klassen II (Busse für den „Überlandverkehr“) und III (Reisebusse)<br />

gibt es hinsichtlich der Zugänglichkeit und der Nutzung durch mobilitätseingeschränkte<br />

Personen – im Gegensatz zu den Fahrzeugen der Klasse I (Stadtbusse) – einen Ermessensspielraum,<br />

der in Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/85/EG wie folgt formuliert ist:<br />

„Es steht den Mitgliedstaaten frei, für die Verbesserung der Zugänglichkeit<br />

von anderen Fahrzeugen als denen der Klasse I die geeignetste Lösung zu<br />

wählen. Wenn jedoch andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Klasse I mit Einrichtungen<br />

für Personen mit eingeschränkter Mobilität und/oder Rollstuhlfahrer<br />

ausgestattet sind, müssen diese Fahrzeuge den einschlägigen Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Anhangs VII entsprechen.“<br />

Eine Aussage <strong>des</strong> Artikels 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/85/EG ist, dass im Falle <strong>des</strong> Vorhandenseins<br />

von Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität bzw. für<br />

Rollstuhlfahrer in Fahrzeugen der Klassen II und III ebenfalls die technischen Bestimmungen<br />

wie für die Fahrzeuge der Klasse I einzuhalten sind (Anhang VII zur Richtlinie<br />

2001/85/EG). Sind solche Einrichtungen in keiner Weise vorhanden, entfällt die Einhaltung<br />

der technischen Bestimmungen <strong>des</strong> Anhangs VII zur Richtlinie 2001/85/EG.<br />

9<br />

Durch Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 vom 13.07.2009 ist Richtlinie 2001/85/EG mit<br />

Wirkung vom 01.11.2014 aufgehoben.<br />

10<br />

Klasse I: „Fahrzeuge mit Stehplätzen, die die Beförderung von Fahrgästen auf Strecken mit<br />

zahlreichen Haltestellen ermöglichen“ [Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.1.1.1. der Richtlinie 2001/85/EG].<br />

11<br />

Klasse II: „Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Beförderung sitzender Fahrgäste gebaut und so<br />

ausgelegt sind, dass die Beförderung stehender Fahrgäste im Gang und/oder in einem Bereich,<br />

der nicht größer ist als der Raum von zwei Sitzbänken, möglich ist“ [Anhang I Nr. 2 Ziffer<br />

2.1.1.2. der Richtlinie 2001/85/EG].<br />

12<br />

Klasse III: „Fahrzeuge, die ausschließlich für die Beförderung sitzender Fahrgäste gebaut sind“<br />

[Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.1.1.3. der Richtlinie 2001/85/EG].<br />

Seite 110


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

4 Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV<br />

Bei dem Begriff der „Barrierefreiheit“ wird im Verkehrsbereich in der Außendarstellung<br />

nicht selten ausschließlich auf die Nutzergruppe der Gehbehinderten und der Rollstuhlfahrer<br />

fokussiert. In der konsequenten Umsetzung <strong>des</strong> § 4 BGG umfasst die Forderung<br />

nach „Barrierefreiheit im ÖPNV“ grundsätzlich alle Nutzergruppen mit eingeschränkter<br />

Mobilität, darunter Hochbetagte, Gehörlose, Seh- und Greifbehinderte sowie Personen<br />

mit Konzentrations- und Orientierungsbeeinträchtigungen [vgl. BMVBS 2008, S. 5]. Für<br />

diesen heterogenen Personenkreis ist in der Konsequenz die Möglichkeit einer eigenständigen,<br />

selbstbestimmten, unabhängigen und sicheren Nutzung <strong>des</strong> ÖPNV zu gewährleisten.<br />

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und der damit einhergehenden<br />

steigenden Anzahl hochbetagter und/oder Menschen mit funktionalen<br />

Einschränkungen ist die Gewährleistung einer barrierefreien Nutzbarkeit <strong>des</strong> ÖPNV-Systems<br />

von zunehmender Bedeutung im Kontext eines gesellschaftlichen Konsenses.<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis verfolgt in seinem Verantwortungsbereich als Aufgabenträger<br />

für den straßengebundenen ÖPNV langfristig die Entwicklung und Gestaltung eines für<br />

Mobilitätseingeschränkte weitreichend „barrierefrei“ nutzbaren ÖPNV.<br />

Eine Barrierefreiheit für möglichst alle Benutzergruppen im konsequenten Verständnis<br />

<strong>des</strong> BGG und <strong>des</strong> HessBGG mit dem Anspruch einer flächendeckenden Gewährleistung<br />

im Kreisgebiet ist nur äußerst langfristig und mit sehr hohem Investitionsaufwand zu<br />

erreichen. Vor diesem Hintergrund wird für den mittelfristigen Planungshorizont <strong>des</strong><br />

vorliegenden Nahverkehrsplans das Ziel der Schaffung eines „weitgehend barrierefreien<br />

ÖPNV“ im Kreisgebiet im Kontext mit der oben formulierten langfristigen Zielsetzung<br />

definiert.<br />

Unter „weitgehend“ wird hier verstanden, dass für den Großteil der mobilitätseingeschränkten<br />

Nutzer weitreichend im Kreisgebiet – also an Haltestellen mit nachweisbarer<br />

oder anzunehmender Bedeutung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen – die<br />

Barrierefreiheit in der Nutzbarkeit <strong>des</strong> ÖPNV inklusive der Fahrgastinformationen gewährleistet<br />

wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Nutzer mit Rollstuhl, mit Geh- oder<br />

Sehbehinderung (Blinde) und/oder mit Gehörlosigkeit bzw. Schwerhörigkeit. In Bereichen<br />

<strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV (Fahrzeuge und Haltestellen), in denen eine Barrierefreiheit<br />

(noch) nicht gewährleistet ist, sind Hilfestellungen durch das Fahrpersonal<br />

vorzusehen. Hilfestellungen können auch durch dritte Personen geleistet werden, um<br />

eine noch nicht umgesetzte Barrierefreiheit zu kompensieren, sofern es sich nicht um<br />

fahrzeuggebundene Einstiegshilfen handelt, die nur vom Fahrpersonal bedient werden<br />

dürfen.<br />

Für die Erreichung der Zielsetzung ist vor dem Hintergrund der begrenzten Finanzmittel<br />

in Abstimmung mit den Behindertenvertretern ein tragfähiges Ausbau- und Modernisierungsprogramm<br />

anzustreben, das drei Handlungsrichtungen beinhaltet, deren Maßnahmen<br />

entlang einer Zeitschiene zu verteilen sind:<br />

• Bei Neubau bzw. grundhaftem Ausbau von Verkehrsanlagen bzw. bei der Neuanschaffung<br />

von Fahrzeugen ist eine Barrierefreiheit im Sinne <strong>des</strong> Behindertengleichstellungsgesetzes<br />

bzw. entsprechend der einschlägigen Vorschriften zwingend vorzusehen.<br />

Seite 111


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• Bei Umbauten an Verkehrsanlagen und an Fahrzeugen ist die Gewährleistung eines<br />

stufenfreien Einstiegs und eines stufenfreien Zugangs zum Bahnsteig bzw. zur Haltestellenkante<br />

sowie weitgehend eine durchgängige Orientierungsmöglichkeit für<br />

Blinde bzw. Sehbehinderte und Gehörlose umzusetzen.<br />

• Bei bestehenden Verkehrsanlagen ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. der<br />

Nutzbarkeit <strong>des</strong> ÖPNV durch punktuelle, kostengünstige Maßnahmen an der vorhandenen<br />

Infrastruktur anzustreben, welche als zielführende Zwischenlösungen ggf.<br />

auch provisorischen Charakter haben können.<br />

Wegeketten werden von „Informationsketten“ begleitet. Nutzungsrelevante Fahrgastinformationen<br />

müssen sowohl in visueller als auch in akustischer oder taktiler Form dem<br />

Benutzer dargereicht werden (sog. „Zwei-Sinne-Prinzip“) 13 . Die Informationssysteme<br />

sind einheitlich zu gestalten, um eine hohe Wiedererkennbarkeit und damit eine<br />

durchgängige, lückenlose Nutzbarkeit gewährleisten zu können. Zu vermeiden bzw.<br />

abzubauen sind zusätzliche „Barrieren“ durch unterschiedliches Design der Leit- und<br />

Informationssysteme. Visuelle, taktile und akustische Orientierungshilfen sind somit auf<br />

Grundlage <strong>des</strong> bisher realisierten Standards systematisch zur Schaffung „geschlossener<br />

Ketten“ weiterzuentwickeln (Anspruch der Standardisierung).<br />

13<br />

Wesentliche Informationen und Orientierungshilfen sind min<strong>des</strong>tens mit zwei der drei Sinne<br />

„Hören“, „Sehen“ und „Tasten“ darzureichen [vgl. BMVBS 2008, S. 21].<br />

Seite 112


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

5 Anforderungen an den ÖPNV aus Sicht von<br />

Gender <strong>Main</strong>streaming<br />

Unter der Begrifflichkeit „Gender <strong>Main</strong>streaming“ ist im Allgemeinen eine Vorgehensweise<br />

zu verstehen, bei der die Gleichstellung als Staatsaufgabe im Sinne <strong>des</strong> Art. 3 Abs.<br />

2 GG 14 besonders von allen öffentlichen Akteuren bei ihrem Handeln sicherzustellen<br />

und zu realisieren ist. Dadurch soll auf die systematische Beachtung der unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei Planung, Umsetzung<br />

und Bewertung <strong>des</strong> eigenen Handelns hingewirkt werden [vgl. BMFSFJ 2010]. Dabei<br />

ist die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung von Planungsschritten und den<br />

darauf basierenden Handlungen mit dem Ziel <strong>des</strong> Abbaus ungleicher Lebensbedingungen<br />

unerlässlich. Im Rahmen der Nahverkehrsplanung sind die alltägliche Mobilität und<br />

die Bewegungsfreiheit zu jeder Tages- und Nachtzeit von allen Nutzergruppen sicherzustellen.<br />

Anforderungen an das ÖPNV-System aus genderorientierter Sichtweise stehen<br />

in keinem Widerspruch zu jenen an die Barrierefreiheit <strong>des</strong> ÖPNV (vgl. Kap. III 4). In einigen<br />

Bereichen überlagern sich beide Anforderungskataloge, z. B. bei Kriterien für<br />

bauliche Barrierefreiheit für ältere Nutzerinnen und Nutzer oder als Erleichterung beim<br />

Mitführen von Kinderwagen.<br />

Aus verschiedenen, in der Fachliteratur dokumentierten Verkehrserhebungen geht hervor,<br />

dass Frauen aller Altersstufen oftmals als die dominierende Nutzergruppe im Jedermann-Verkehr<br />

im ÖPNV auftreten (vgl. Kap. II 5.1). Auf genderbezogene Belange,<br />

insbesondere der Frauen als Hauptnutzer, ist daher in der Nahverkehrsplanung besonders<br />

Rücksicht zu nehmen. Deshalb wird aus Sicht der Nahverkehrsplanung empfohlen,<br />

das ÖPNV-System einer Planungsregion zusammen mit fachkundigen Vertreterinnen<br />

und Vertretern auf mögliche Schwachstellen unter dem Blickwinkel einer genderorientierten<br />

Angebotsgestaltung systematisch zu überprüfen und zu kartieren. Unter Maßgabe<br />

<strong>des</strong> finanziellen Rahmens sind erkennbare Mängel zu beseitigen. Das subjektive<br />

Sicherheitsempfinden und -bedürfnis tatsächlicher und potenzieller Nutzerinnen und<br />

Nutzer aller Altersgruppen ist von den in die (Nah-)Verkehrsplanung involvierten Akteuren<br />

aufzunehmen und in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Auch Gesichtspunkte der<br />

Verkehrssicherheit für Nachfrager beider Gender sind in diesem Zusammenhang von<br />

grundlegender Bedeutung.<br />

Hinsichtlich der Ausgestaltung <strong>des</strong> ÖPNV-Systems – unabhängig ob Bahn- oder Busverkehr<br />

– bedeutet die ausdrückliche Berücksichtigung der Belange von Frauen angesichts<br />

unterschiedlichen Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens im Lebenszyklus eine Reihe konkreter<br />

operativer Anforderungen an Betrieb, <strong>Anlage</strong>n, Fahrzeuge und Kundenkommunikation<br />

[in Anlehnung an Niedersächsisches Frauenministerium 1997, S. 47]. Folgende<br />

Anforderungen kommen dabei zugleich allen Nutzergruppen zugute:<br />

• Bereitstellung von Verkehrsangeboten für alle Nutzergruppen und für alle Fahrtzwecke<br />

der Grunddaseinsfunktionen im Nahbereich (innergemeindlich), auch in verkehrsschwachen<br />

Zeiten (ggf. durch Einführung unkonventioneller Betriebsformen);<br />

14<br />

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der<br />

Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile<br />

hin“ [Art. 3 Abs. 2 GG].<br />

Seite 113


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• Gewährleistung der räumlichen und zeitlichen Erreichbarkeit von Dienstleistungsund<br />

Einkaufszentren, medizinischen Einrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

relevanten Beratungszentren, kinder- und frauenaffiner Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />

und von Arbeitsplatzschwerpunkten mit einem überproportional hohen Anteil<br />

weiblicher Beschäftigter;<br />

• Schaffung möglichst vieler umsteigefreier Verbindungen;<br />

• Einrichtung kurzer und sicherer Umsteigewege an belebten und einsehbaren Orten<br />

mit geringen Wartezeiten zu den Anschlussverkehrsmitteln (sofern sich Umsteigeverbindungen<br />

nicht vermeiden lassen);<br />

Bei der baulichen Gestaltung der Zugangsstellen zum ÖPNV-System und aller Umsteigepunkte<br />

(dabei Schwerpunkt auf Bahnstationen) sowie deren Betrieb ist zu achten auf<br />

• sichere und kurze Zu- und Abwege, das öffentliche Fuß- und Radwegenetz für Zuund<br />

Abgangswege mit einbeziehend (im Einvernehmen mit den Baulastträgern);<br />

• helle und funktionierende Beleuchtung;<br />

• Gewährleistung ungestörter Blickbeziehungen und Einsichten auf die Verkehrsanlagen<br />

(soziale Kontrolle);<br />

• Vermeidung von Unterführungen, Untertunnelungen und Wartehäuschen aus undurchsichtigen<br />

Werkstoffen;<br />

• Übersichtlichkeit und Einsehbarkeit von Treppen und Rampen, falls Unter-/Überführungen<br />

unvermeidlich sind;<br />

• Vandalismusresistenz der <strong>Anlage</strong>n und Einrichtungen sowie zeitnahe Entfernung<br />

von Vandalismusschäden, um weitere Verwahrlosung zu verhindern;<br />

• keine sichtbehindernde Vegetation;<br />

• Anbringen von Fahrplänen und anderer Fahrgastinformationen bereits an den Zuwegungen<br />

zu den Bahnsteigen, also noch vor Betreten eventueller Unterführungen.<br />

Bei den Fahrzeugen, aber auch bei den Zugangsstellen <strong>des</strong> ÖPNV-Systems sind folgende<br />

Anforderungen schwerpunktmäßig zu bedenken:<br />

• problemlose Mitnahme von Gepäck, Fahrrädern und Kinderwagen durch Schaffung<br />

entsprechender Ab- und Aufstellflächen;<br />

• Vorhandensein und Nutzbarkeit von Toiletten und Wickelräumen (ortsfest oder in<br />

den Fahrzeugen <strong>des</strong> SPNV);<br />

• Übersichtlichkeit bei der Innenraumgestaltung der Fahrzeuge;<br />

• sichtbar angebrachte und funktionierende Notrufeinrichtungen in Fahrzeugen, auf<br />

Bahnstationen und an zentralen Bushaltestellen;<br />

• Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Fahr- und Servicepersonal;<br />

• permanenter oder ggf. temporärer, dafür aber systematischer Einsatz von Serviceoder<br />

Begleitpersonal, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, denn vor dem<br />

Hintergrund <strong>des</strong> demografischen Wandels gewinnt die Personalpräsenz für die Sicherung<br />

einer hohen Kundenzufriedenheit und den Abbau von Nutzungshemmschwellen<br />

zunehmend an Bedeutung.<br />

Seite 114


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

6 Min<strong>des</strong>tstandards für die Verkehrsbedienung<br />

6.1 Grundsätze der Netz- und Fahrplangestaltung zur Gewährleistung<br />

der Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards<br />

Die planerisch-konzeptionellen Grundsätze für die künftige Netz- und Fahrplangestaltung<br />

im MKK-Gebiet orientieren sich an folgenden Vorgaben:<br />

• Die Linienführungen und die Abfolge der dabei bedienten Haltestellen sollen für<br />

den Nutzer transparent gestaltet und im Prinzip über alle Fahrten einer Linie einheitlich<br />

sein. Dies trifft in besonderem Maße auf Hauptlinien <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV mit regelmäßigem Fahrtenangebot zu, das sich primär an die Bedürfnisse <strong>des</strong><br />

Jedermann-Verkehrs richtet. Ausnahmen können daher bei Schulverkehrs- bzw. Schnellkursen<br />

bestehen oder bei Haltestellen zur Anwendung kommen, die zu Schwachlastzeiten<br />

als Bedarfs- bzw. Rufbushaltestellen dienen.<br />

• Der Angebotsumfang im Sinne von Fahrzeugtypen, Platzkapazitäten, gesonderter<br />

Linien usw. kann sich zwar am unterschiedlich hohen Fahrgastaufkommen an Schulund<br />

Ferientagen ausrichten, jedoch soll das Grundgerüst <strong>des</strong> Fahrtenangebotes für<br />

den Jedermann-Verkehr weitgehend unabhängig davon gestaltet sein – ggf. durch<br />

Umwandlung fest bedienter Busfahrten auf Bedarfsbedienung durch AST oder Rufbus<br />

– und nicht merklichen Angebotseinschränkungen unterliegen.<br />

Bei der Systematisierung <strong>des</strong> Angebotes zur mittel- bis langfristigen Schaffung eines<br />

verbundweiten Integralen Taktfahrplans (ITF) über die Linien <strong>des</strong> schienen- und straßengebundenen<br />

ÖPNV, sofern letztere für den Jedermann-Verkehr Relevanz haben,<br />

sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:<br />

• Das Fahrtenangebot soll im Zeitfenster der Min<strong>des</strong>tbedienung (vgl. Kap. III 6.4.2)<br />

vertaktet sein, d. h. dass alle Züge und Busse einer Linie und Richtung in regelmäßigen<br />

Zeitabständen verkehren (z. B. alle 30, 60 oder 120 Minuten).<br />

• Bei einem Integralen Taktfahrplan (ITF) sind die im Takt fahrenden Linien verschiedener<br />

Richtungen an Netzknoten so miteinander verknüpft, dass diese dort zur selben<br />

Zeit eintreffen und abfahren und „Rundumanschlüsse“ mit kurzen Übergängen<br />

ermöglichen.<br />

• Die Fahrtenfolgen der einzelnen Linien sollen einer einheitlichen Taktfamilie angehören,<br />

um Anschlüsse an Netzknoten zwischen Linien kompatibel herzustellen,<br />

die nicht dieselbe zeitliche Fahrtenfolge aufweisen.<br />

• Grundtakt eines jeden ITF-Systems ist der 60-Minuten-Takt, weshalb sich als Taktfamilie<br />

eine Fahrtenfolge im Abstand von 15, 30, 60 und 120 Minuten anbietet, damit<br />

eine gegenseitige und verbundweite Kompatibilität der Anschlüsse gewährleistet ist.<br />

40-Minuten-Takte sollen dabei möglichst vermieden werden, denn diese sind nur alle<br />

120 Minuten mit dem 60-Minuten-Takt kompatibel.<br />

• Ankünfte und Abfahrten finden über den ganzen Tag (HVZ und NVZ) an jeder Haltstelle<br />

zur selben Taktminute statt. Dazu wird es notwendig sein, bei den konsequent<br />

vertakteten Linien eventuell bestehende unterschiedliche Fahrzeitprofile für HVZ,<br />

NVZ oder für Schul- und Ferienwerktage zu harmonisieren. Differenzierte Fahrzeitprofile<br />

sind in der SVZ im Stadt-Umland-Verkehr bzw. im Verdichtungsraum Hanau<br />

Seite 115


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

im Interesse kürzerer Reisezeiten für die Fahrgäste zulässig, außerdem beim Einsatz<br />

von bedarfsorientierten Systemen wie Anruf-Sammel-Taxis zu Zeiten und in Gebieten<br />

mit schwachem Fahrgastaufkommen.<br />

• Die Linien werden an geeigneten Netzknoten miteinander verknüpft, wobei neben<br />

der Fahrtenfolge gemäß der Taktfamilie zwischen den Knoten eine Fahrzeit herzustellen<br />

ist, die so bemessen ist, dass sich dort sinnvolle, aber gesicherte Übergangszeiten<br />

zwischen den Linien ergeben.<br />

Abb. III-1 zeigt das Grundprinzip eines Integralen Taktfahrplans bei einem Grundtakt<br />

von 60-Minuten unter Einbeziehung sowohl <strong>des</strong> SPNV als auch <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV. Bei Fahrtabständen zwischen den Knoten von 30 oder 60 Minuten ergeben sich<br />

systembedingt Knoten mit „Rundumanschlüssen“ aus allen bzw. in alle Richtungen. Liegen<br />

die Fahrzeiten zwischen den Knoten dagegen bei 15 oder 45 Minuten, bieten die<br />

davon betroffenen Knoten bei einem 60-Minuten-Grundtakt lediglich Teilanschlüsse,<br />

vorzugsweise in Lastrichtung oder für besonders nachfragestarke Relationen.<br />

Netzknoten 1 Netzknoten 2<br />

< 30 min<br />

A<br />

< 15 min<br />

A<br />

D < 60 min<br />

A < 30 min<br />

D<br />

Situation am Netzknoten 4<br />

wenige Minuten vor '00<br />

D<br />

A<br />

D<br />

Netzknoten<br />

3<br />

D < 45 min<br />

D<br />

< 30 min<br />

< 15 min<br />

A<br />

Netzknoten 4<br />

a<br />

D<br />

Netzknoten 5<br />

A<br />

a<br />

Situation am Netzknoten 4<br />

wenige Minuten nach '00<br />

Bei einem 60-Minuten-Grundtakt<br />

Netzknoten zur Minute ...<br />

'00 '30 '15/'45<br />

(Teilknoten)<br />

A<br />

< x min<br />

SPNV-Linie<br />

Linie mit mehreren<br />

Netzknoten<br />

Linie mit einem<br />

Netzknoten<br />

Fahrzeit zwischen<br />

zwei Netzknoten<br />

D<br />

D<br />

A<br />

A a D<br />

Abb. III-1:<br />

[eigener Entwurf]<br />

Idealprinzip eines Integralen-Taktfahrplan-Systems<br />

Seite 116


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

6.2 Verbindungen zwischen zentralen Orten<br />

Der Regionalplan für Südhessen setzt bei den Grundzügen eines Nahverkehrsnetzes<br />

hinsichtlich anzubietender Relationen auf dem hierarchischen System der zentralen Orte<br />

auf [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 20 ff.]:<br />

und<br />

„Das Verkehrssystem soll so gestaltet werden, dass die Oberzentren […] aus<br />

ihrem Verflechtungsbereich im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr<br />

i. d. R. in einer Stunde erreichbar sind. […]<br />

Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Mittelzentren<br />

• die Funktion als Verknüpfungspunkte <strong>des</strong> regionalen Verkehrs mit<br />

dem Nahverkehr erfüllen können,<br />

• aus ihrem Mittelbereich bei mehrfacher Hin- und Rückfahrgelegenheit<br />

innerhalb einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar<br />

sind. […]<br />

Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Unterzentren die<br />

Funktion von Verknüpfungspunkten im Öffentlichen Nahverkehr erfüllen<br />

können.“<br />

„Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass die Kleinzentren im<br />

ÖPNV bedarfsgerecht mit den benachbarten Zentren verknüpft sind.“<br />

Die Vorgaben aus dem Regionalplan für Südhessen werden für das kreisweit anzuwenden<strong>des</strong><br />

Anforderungsprofil dahingehend aufgegriffen, dass Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards<br />

zwischen den zentralen Orten unterschiedlicher Hierarchiestufen innerhalb deren<br />

Grund-, Mittel- und Oberbereiche als erforderliche Bedienung aus Sicht der zentralörtlichen<br />

Gliederung festgelegt werden. Dadurch soll – unabhängig von der Lage<br />

physischer Verkehrswege, von konkreten Verkehrsmitteln (Zug, Bus, AST), deren Linienführungen<br />

und -bezeichnungen – den Nutzern eine Bewegung im Raum zu den verschiedenen<br />

Wegezwecken <strong>des</strong> Jedermann-Verkehrs ermöglicht werden, wobei der Fokus<br />

auf die Verbindung zu dem jeweils höherrangigen zentralen Ort gelegt ist.<br />

Auf eine gesonderte Vorgabe von Min<strong>des</strong>tanforderungen für Verbindungen zwischen<br />

Orten, bei denen eine Hierarchiestufe übersprungen wird – z. B. von einem nichtzentralen<br />

Stadt- bzw. Ortsteil zu einem Mittelzentrum oder von einem Grundzentrum zu einem<br />

Oberzentrum –, wird in diesem Verbindungsmodell verzichtet. Entweder bestehen<br />

an Netzknoten im Sinne der Systematik <strong>des</strong> Integralen Taktfahrplans (ITF) Anschlussverbindungen<br />

zu den nächst höheren zentralen Orten (vgl. Kap. III 6.1), die die Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards<br />

<strong>des</strong> Vorlaufes nicht unterschreiten, oder Bahn- und Buslinien sind de<br />

facto durchgebunden. Insofern sind alle Verbindungen zu den zentralen Orten aller höheren<br />

Stufen implizit im Min<strong>des</strong>tbedienungsmodell enthalten.<br />

Darüber hinausreichende Bedienungen, z. B. mit höherer Fahrtenfolge, oder anderweitig<br />

angebotene Verbindungen bleiben von den Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards dieses hierarchisch<br />

aufgebauten Verbindungsmodells unberührt. Sofern eine hohe Fahrgastnachfrage<br />

auf bereits existierenden ÖPNV-Verbindungen zwischen zentralen Orten unterschiedlicher<br />

Stufe besteht, ist dadurch ein Fahrtenangebot, das über die Min<strong>des</strong>tvorgaben<br />

hinausreicht, jederzeit gerechtfertigt. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn sich Ausbildungs-<br />

und Jedermann-Verkehr entlang von Entwicklungsachsen mit leistungsfähigen<br />

Verkehrsinfrastrukturen und öffentlichen Verkehrsangeboten überlagern. Dies gilt<br />

Seite 117


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

analog für Verbindungen zwischen zentralen Orten derselben Hierarchiestufe, also zwischen<br />

benachbarten Grund-, Mittel- oder Oberzentren, für die Bus- und Bahnverbindungen<br />

bestehen, für die aber im Anforderungsprofil keine Min<strong>des</strong>tkriterien vorgesehen<br />

sind (z. B. zwischen den Grundzentren Birstein und Brachttal, zwischen den Mittelzentren<br />

Bad Orb und Wächtersbach bzw. zwischen Hanau und den benachbarten Oberzentren).<br />

Vor allem im SPNV ergeben sich verschiedene Verbindungen zwischen zentralen Orten<br />

gleicher Hierarchiestufe aufgrund der Lage der Bahnstrecken entlang von Verkehrs- und<br />

Siedlungsachsen, z. B. KBS 615 (Hanau –) Gelnhausen – Wächtersbach – Bad Soden-<br />

Salmünster – Schlüchtern (– Fulda) bzw. Frankfurt – Offenbach – Hanau. Für den regionalen<br />

Schienenverkehr finden sich weitergehende Vorgaben im Regionalen Nahverkehrsplan<br />

<strong>des</strong> RMV. (vgl. Kap. III 6.6).<br />

6.3 Verbindungsmodell zwischen zentralen Orten unterschiedlicher<br />

Hierarchiestufen<br />

Abb. III-2:<br />

[eigener Entwurf]<br />

Schematisches Verbindungsmodell zwischen zentralen Orten<br />

Das in Abb. III-2 gezeigte schematische Verbindungsmodell basiert auf der Zuordnung<br />

der Siedlungsbereiche als zentrale Orte unterschiedlicher Hierarchiestufen, also als<br />

Stadt- bzw. Ortsteile ohne zentralörtliche Funktionen (NZ), als Grundzentren (GZ), Mittelzentren<br />

(MZ) oder Oberzentren (OZ). Jeder dieser Orte ist gemäß dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

einem Mittel- und Oberbereich zugeordnet. Der Regionalplan führt aus,<br />

dass die Verflechtungsbereiche besonders im Verdichtungsraum nicht eindeutig abzu-<br />

Seite 118


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

grenzen sind und die Aufgaben eines Mittelzentrums „hier vielfach in enger räumlicher<br />

Arbeitsteilung mit benachbarten Gemeinden wahrgenommen werden.“ [Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 21 f.]. Der Grund(versorgungs)bereich bezieht sich gemäß<br />

Regionalplan auf jeweils eine Stadt oder Gemeinde. Als zentraler Bereich gilt i. d. R. der<br />

Ortsteil mit dem Sitz der Gemeindeverwaltung. Für Erlensee und Nidderau werden jeweils<br />

zwei grundzentrale Ortsteile definiert. Auf eine Unterteilung der Grundzentren in<br />

Unter- und Kleinzentren wird für das Verbindungsmodell verzichtet. [vgl. Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 18 ff.].<br />

Für eine Min<strong>des</strong>tbedienung – unabhängig ob mit Zug, Bus oder AST – genießen im vorliegenden<br />

Anforderungsprofil Verbindungen innerhalb der jeweils zugeordneten zentralörtlichen<br />

Bereiche maßgebende Priorität (schwarz durchgezogene Pfeile) und zwar<br />

• vom Stadt-/Ortsteil ohne zentralörtliche Funktionen (NZ) zum zugehörigen Grundbzw.<br />

Gemeindezentrum (Stadt-/Ortsteil mit grundzentralen Funktionen; GZ) und zurück,<br />

• vom Grundzentrum (GZ) zum zugehörigen Mittelzentrum (MZ) und zurück,<br />

• vom Mittelzentrum (MZ) zum zugehörigen Oberzentrum (OZ) und zurück.<br />

In diesem Anforderungsprofil sind innergemeindliche Verbindungen explizit mit aufgenommen.<br />

Ortschaften mit zusammenhängender Bebauung sind erst dann an das ÖPNV-<br />

System für den Jedermann-Verkehr anzubinden, wenn diese mehr als 200 Einwohner<br />

haben [vgl. VDV 2001, S. 12; FGSV 2010, S. 15]. Liegen solch kleine Orte entlang <strong>des</strong> Verlaufes<br />

einer Linie <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV (Bus, AST), können diese an das ÖPNV-<br />

Netz angebunden werden.<br />

Von den 150 Stadt- und Ortsteilen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* haben 12 (8%) weniger als 200<br />

Einwohner. Dort leben summiert weniger als 1.500 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitze),<br />

die 0,4% der Gesamteinwohner <strong>des</strong> Landkreises entsprechen. Im Umkehrschluss<br />

sind über 99% aller Einwohner gemäß dem Anforderungsprofil an ein regelmäßig<br />

verkehren<strong>des</strong> ÖPNV-Angebot für den Jedermann-Verkehr anzubinden. Die ausdrückliche<br />

Einbeziehung der Einwohner der Stadt- und Ortsteile ohne zentralörtliche<br />

Funktionen (NZ) über 200 Einwohner in das Verbindungsmodell gewinnt dadurch an<br />

Gewicht, weil dort mit ca. 152.000 Einwohnern 47% der Wohnbevölkerung eine im<br />

Nahverkehrsplan verankerte ÖPNV-Anbindung erhalten.<br />

Im Verdichtungs- und Ordnungsraum wird für Stadt-/Ortsteile ohne zentralörtliche<br />

Funktion mit mehr als 3.000 Einwohnern für Verbindungen zum zugehörigen Grundzentrum<br />

(und zurück) ein gesonderter Min<strong>des</strong>tstandard festgelegt. Mit der Möglichkeit<br />

eines erweiterten Bedienungszeitraums und einer höheren Fahrtanzahl wird dem erhöhten<br />

Fahrgastpotenzial Rechnung getragen (Nidderau: Ostheim, <strong>Main</strong>tal: Wachenbuchen,<br />

Bruchköbel: Roßdorf, Hasselroth: Niedermittlau, Gründau: Rothenbergen, Gelnhausen:<br />

Hailer, Meerholz).<br />

Seite 119


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Sofern es eine von diesem System abweichende ÖPNV-Verbindung bereits gibt oder<br />

anderweitig sinnvoll ist, z. B. aufgrund <strong>des</strong> Verlaufs von Verkehrsinfrastrukturen, der<br />

topographischen Lage einzelner Orte oder der verkehrsanziehenden Wirkung wie Arbeitsplatzschwerpunkte<br />

und Versorgungsmöglichkeiten in anderen zentralen Orten,<br />

können Verbindungen auch dann den Min<strong>des</strong>tanforderungen genügen, wenn ersatzweise<br />

entweder<br />

• zu einem höherrangigen zentralen Ort der übernächsten Hierarchiestufe innerhalb<br />

<strong>des</strong> zugeordneten zentralörtlichen Bereichs (rot gestrichelte Pfeile in Abb. III-2) oder<br />

• zu einem höherrangigen zentralen Ort nächster oder übernächster Stufe in einem<br />

benachbarten zentralörtlichen Bereich (blau gestrichelte Pfeile in Abb. III-2)<br />

ausgewichen wird und die Verbindungen dorthin die Min<strong>des</strong>tanforderungen besser erfüllen.<br />

An die Verbindungen zwischen zentralen Orten gleicher Hierarchiestufen (grau durchgezogene<br />

Pfeile in Abb. III-2) werden im vorliegenden Verbindungsmodell ausdrücklich<br />

keine gesonderten Anforderungen gestellt, weil diese sich oftmals per se aufgrund <strong>des</strong><br />

tatsächlich vorhandenen ÖPNV-Netzes ergeben (vgl. Kap. III 6.2).<br />

Folgt man den Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

zwischen den zentralen Orten innerhalb der ihnen zugeordneten zentralörtlichen<br />

Bereiche (schwarz durchgezogene Pfeile in Abb. III-2), so ergeben sich für den<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis die in Tab. I-1 zusammengestellten Verbindungen (die Pfeilspitzen in<br />

beide Richtungen signalisieren wie in Abb. III-2, dass die Min<strong>des</strong>tanforderungen an Hinund<br />

Rückrichtungen gestellt werden). Von der Orientierung der Min<strong>des</strong>tbedienungsstandards<br />

an der zentralörtlichen Systematik gemäß Regionalplan kann abgewichen<br />

werden, sofern gleichwertige, aber bessere ÖPNV-Verbindungen zu anderen zentralen<br />

Orten höherer Stufe sinnvoll sind.<br />

Seite 120


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Stadt bzw.<br />

Gemeinde<br />

nicht-zentrale<br />

Stadt-/Ortsteile 1<br />

Gemeindehauptort<br />

bzw. zugeordnetes<br />

Grundzentrum<br />

zugeordnetes<br />

Mittelzentrum<br />

(jeweils Kernstadt)<br />

Bad Orb - Bad Orb<br />

Bad Soden-<br />

Salmünster<br />

Biebergemünd<br />

Birstein<br />

Brachttal<br />

Brüchköbel<br />

Erlensee -<br />

Flörsbachtal<br />

Freigericht<br />

Gelnhausen<br />

Ahl, Alsberg, Eckardroth,<br />

Hausen, Kath.-Willenroth,<br />

Kerbersdorf, Mernes,<br />

Romsthal, Wahlert<br />

Bieber, Breitenborn, Lanzingen,<br />

Roßbach, Wirtheim Kassel<br />

Bösgesäß 1, Böß-Gesäß 2,<br />

Fischborn, Hettersroth,<br />

Illnhausen, Kirchbracht,<br />

Lichenroth, Mauswinkel,<br />

Oberreichenbach, Obersotzbach,<br />

Unterreichenbach,<br />

Untersotzbach, Völzberg,<br />

Wettges, Wüstwillenroth<br />

Hellstein, Neuenschmidten,<br />

Spielberg, Streitberg,<br />

Udenhain<br />

Butterstadt, Niederissigheim,<br />

Oberissigheim, Roßdorf<br />

Flörsbach, Kempfenbrunn,<br />

Mosborn<br />

Altenmittlau, Bernbach,<br />

Horbach, Neuses<br />

Hailer, Haitz, Höchst,<br />

Meerholz, Roth<br />

Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach*<br />

Birstein<br />

Schlierbach<br />

Bruchköbel, Hanau*<br />

Langendiebach, Rückingen<br />

Lohrhaupten<br />

Somborn<br />

Gelnhausen<br />

Gelnhausen<br />

Bad Soden-Salmünster,<br />

Wächtersbach*<br />

Bad Soden-Salmünster,<br />

Wächtersbach*<br />

Bruchköbel, Hanau*<br />

Bad Orb<br />

Bruchköbel, Hanau*<br />

Großkrotzenburg - Großkrotzenburg Bruchköbel, Hanau*<br />

Gründau<br />

Breitenborn, Gettenbach,<br />

Hain-Gründau, Mittel-<br />

Gründau, Niedergründau,<br />

Rothenbergen<br />

Lieblos<br />

Gelnhausen<br />

Hammersbach Langen-Bergheim Marköbel Bruchköbel, Hanau*<br />

Hasselroth Gondsroth, Niedermittlau Neuenhaßlau Bruchköbel, Hanau*<br />

Jossgrund<br />

Burgjoß, Lettgenbrunn,<br />

Pfaffenhausen<br />

Oberndorf<br />

Bad Orb<br />

Langenselbold - Langenselbold Bruchköbel, Hanau*<br />

Seite 121


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Stadt bzw.<br />

Gemeinde<br />

nicht-zentrale<br />

Stadt-/Ortsteile 1<br />

Gemeindehauptort<br />

bzw. zugeordnetes<br />

Grundzentrum<br />

zugeordnetes<br />

Mittelzentrum<br />

(jeweils Kernstadt)<br />

Linsengericht<br />

Eidengesäß, Geislitz,<br />

Großenhausen, Lützelhausen<br />

Altenhaßlau<br />

Gelnhausen<br />

<strong>Main</strong>tal - <strong>Main</strong>tal<br />

Neuberg Rüdigheim Ravolzhausen Bruchköbel, Hanau*<br />

Nidderau<br />

Eichen, Erbstadt, Ostheim<br />

Heldenbergen, Windecken<br />

Bruchköbel, Hanau*<br />

Niederdorfelden - Niederdorfelden Bruchköbel, Hanau*<br />

Rodenbach Oberrodenbach Niederrodenbach Bruchköbel, Hanau*<br />

Ronneburg<br />

Schlüchtern<br />

Altwiedermus, Neuwiedermuß<br />

Ahlersbach, Breitenbach,<br />

Elm, Gundhelm, Herolz,<br />

Hohenzell, Hutten, Klosterhöfe,<br />

Kressenbach, Niederzell,<br />

Vollmerz, Wallroth<br />

Hüttengesäß<br />

Schlüchtern<br />

Bruchköbel, Hanau*<br />

Schöneck Bü<strong>des</strong>heim, Oberdorfelden Kilianstädten Bruchköbel, Hanau*<br />

Sinntal<br />

Steinau a. d. Straße<br />

Altengronau, Breunings,<br />

Jossa, Mottgers, Neuengronau,<br />

Oberzell, Sannerz,<br />

Schwarzenfels, Weichersbach,<br />

Weiperz, Züntersbach<br />

Bellings, Hintersteinau,<br />

Marborn, Marjoß, Neustall,<br />

Rabenstein, Rebsdorf,<br />

Sarrod, Seidenroth, Ulmbach,<br />

Ürzell<br />

Sterbfritz<br />

Steinau<br />

Schlüchtern<br />

Schlüchtern<br />

Wächtersbach<br />

Aufenau, Hesseldorf,<br />

Leisenwald, Neudorf,<br />

Waldensberg, Weilers,<br />

Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach*<br />

Wittgenborn<br />

1<br />

in kursiv nicht-zentrale Stadt-/Ortsteile < 200 EW die nicht angebunden werden<br />

müssen. In fett nicht-zentrale Stadt-/Ortsteile > 3.000 EW mit erweitertem Min<strong>des</strong>tbedienstandard.<br />

* Laut Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan gibt es keine eindeutige Zuordnung zu den Mittelzentren<br />

innerhalb der Mittelbereiche.<br />

Tab. III-1:<br />

Gemäß Min<strong>des</strong>tstandards vorgesehene Verbindungen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*<br />

[eigene Zusammenstellung; nach Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

– Oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde 2000, S. 20 ff. und Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2011, S. 20 ff.]<br />

Seite 122


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

6.4 Abhängigkeit der Min<strong>des</strong>tbedienstandards von der<br />

Raumstruktur<br />

Bei den zu definierenden Min<strong>des</strong>tbedienstandards für die Verbindungen zwischen den<br />

zentralen Orten sind die Verschiedenheiten der drei Strukturräume – Verdichtungsraum,<br />

Ordnungsraum, ländlicher Raum – zu berücksichtigen, in der Landkreis laut Regionalplan<br />

untergliedert ist [vgl. Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 13 ff.]. Gründe<br />

hierfür sind Bevölkerungsdichten, Siedlungsstrukturen und Raumnutzungen und in Folge<br />

davon das unterschiedlich hohe Verkehrsaufkommen und die anders geartete Zusammensetzung<br />

der Verkehrsnachfrage im öffentlichen Verkehr, die zwischen dem<br />

Großraum Rhein-<strong>Main</strong> einerseits und dem ländlichen Raum andererseits herrschen.<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gehört mit seinem Territorium sowohl dem Verdichtungsraum,<br />

dem Ordnungsraum als auch dem ländlichen Raum an. Für den vorliegenden Nahverkehrsplan<br />

werden gemeindeweise Min<strong>des</strong>tstandards für diese drei Strukturräume definiert.<br />

6.4.1 Erschließungsqualität<br />

Die punktbezogene Erschließung <strong>des</strong> Raumes mit Zugangsstellen ist Grundlage für die<br />

darüber abzuwickelnden Verbindungen (vgl. Kap. III 6.4.2). Die Erschließungsqualität im<br />

ÖPNV setzt sich zusammen aus<br />

• Erschließungswirkung von Haltestellen (auf Basis differenzierter Haltestelleneinzugsbereiche),<br />

• Erschließungsgrad (erschlossene Einwohner in Bezug zur Gesamteinwohnerzahl <strong>des</strong><br />

jeweiligen Betrachtungsraumes).<br />

Ein Haltestelleneinzugsbereich (Erschließungswirkung) wird aus Gründen der Einheitlichkeit<br />

und Nachvollziehbarkeit als Luftlinienradius um eine Bahnstation oder eine Haltestelle<br />

gezogen, die eine regelmäßige Bedienung für den Jedermann-Verkehr aufweist,<br />

um dadurch Haltestellen auszuschließen, die nur im schulbezogenen Linienverkehr<br />

angefahren werden. Je nach topographischen Voraussetzungen und in Abhängigkeit<br />

der Wege- und Straßenführungen kann sich die tatsächliche Entfernung gegenüber<br />

der Luftlinie um einen Umwegfaktor von 1,2 erhöhen [vgl. FGSV 2010, S. 8]. Dabei sind<br />

natürliche und künstliche Barrieren eingrenzend zu berücksichtigen (Bahnstrecken,<br />

Fernstraßen, Flüsse, fehlende Querungsmöglichkeiten usw.), die in Einzelfällen einen<br />

deutlich längeren Umweg erzwingen.<br />

Der definierte Min<strong>des</strong>tstandard „Erschließungsgrad“ gibt an, wie hoch der Anteil der<br />

gesamten Bevölkerung eines Ortes min<strong>des</strong>tens sein soll, die innerhalb eines definierten<br />

Luftlinienradius um eine Zugangsstelle zum ÖPNV-System wohnen muss, damit ein in<br />

sich baulich abgegrenztes Siedlungsgebiet als „räumlich erschlossen“ gilt. Dies trifft<br />

analog für die dort vorhandenen Arbeitsplätze und die Verkaufsflächen im Einzelhandel<br />

zu. In den Innenstädten der Mittelzentren sollte min<strong>des</strong>tens 90 % der mit Einkaufsund<br />

Dienstleistungsbetrieben sowie Verwaltungen belegten Grundfläche von den Haltestellen<br />

abgedeckt werden (vgl. Tab. III-2).<br />

Seite 123


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Strukturraum<br />

Verdichtungsraum<br />

Ordnungsraum<br />

ländlicher Raum<br />

MZ = Mittelzentrum<br />

Zentralitätsstufe<br />

<strong>des</strong> Stadtbzw.<br />

Ortsteils<br />

MZ,<br />

GZ, NZ > 200<br />

MZ<br />

GZ, NZ > 200<br />

Min<strong>des</strong>terschließungsgrad<br />

Radius um Zugangsstelle mit<br />

regelmäßiger Bedienung<br />

SPNV (RE, SE,<br />

RB)<br />

straßengeb.<br />

ÖPNV<br />

90 % 750 m 600 m<br />

80 % 1.000 m<br />

600 m<br />

750 m<br />

MZ<br />

1.000 m 600 m<br />

70 %<br />

GZ, NZ > 200 1.250 m 750 m<br />

GZ = Grundzentrum (Unter- und Kleinzentrum);<br />

NZ > 200 = nicht-zentraler Stadt-/Ortsteil über 200 Einwohner<br />

Tab. III-2:<br />

Erschließungsqualitäten im ÖPNV<br />

[eigener Entwurf; in Anlehnung an VDV 2001, S. 10 ff.; FGSV 2010, S. 8]<br />

In Tab. III-2 sind die Min<strong>des</strong>tanforderungen der räumlichen Erschließungskriterien wiedergegeben.<br />

So sind beispielsweise die Einwohner aller geschlossenen Ortschaften im<br />

Verdichtungsraum min<strong>des</strong>tens zu 90 % durch den ÖPNV zu erschließen, während es im<br />

Ordnungsraum und im ländlichen Raum davon abhängt, welcher Strukturraum und<br />

welche Zentralitätsstufe eines Ortes (MZ, GZ, NZ > 200 Einwohner) vorliegen. Entsprechend<br />

schwankt die Vorgabe über den Grad der ÖPNV-Erschließung zwischen 70 % (GZ<br />

und NZ > 200 Einwohner im ländlichen Raum) und 90 % (Innenstädte der Mittelzentren<br />

im Ordnungsraum).<br />

In den als Mittelzentren eingestuften Kernstädten von Bad Orb, Bad Soden-Salmünster,<br />

Bruchköbel, Gelnhausen, <strong>Main</strong>tal, Schlüchtern und Wächtersbach wird der Erschließungsradius<br />

um regelmäßig bediente Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV auf<br />

600 m festgelegt. In allen anderen Orten schwankt der Radius zwischen 600 m und 750<br />

m in Abhängigkeit vom Strukturraum und von der Zentralitätsstufe. Der SPNV (RE, SE,<br />

RB) erreicht mit seinen Zugangsstellen erfahrungsgemäß eine höhere Anziehungs- und<br />

Bündelungswirkung als der straßengebundene ÖPNV und wird zum Zurücklegen längerer<br />

Distanzen in Anspruch genommen, weshalb die Erschließungsradien um die Bahnstationen<br />

erhöht werden (bis zu 1.250 m).<br />

Bei Stadtbussystemen oder ähnlicher innergemeindlicher ÖPNV-Angebote sind sowohl<br />

in der Kernstadt als auch in den durch diese Angebote erschlossenen Stadtteilen produktspezifisch<br />

kleinere Einzugsbereiche (z. B. 300 m) bei höherer Erschließungsquote (z.<br />

B. 85 % oder mehr) für die Bewertung zugrunde zu legen. Im Sinne einer Produktdifferenzierung<br />

und -profilierung sind kürzere Haltestellenabstände systembedingt erforderlich,<br />

um die Marktausschöpfung mit angebotsseitigen Maßnahmen zielgerichtet zu erhöhen.<br />

Diese Aussagen betreffen das Bedienungsgebiet entlang der Linienführung <strong>des</strong><br />

Stadtbusses. Eine Verpflichtung zur flächendeckenden und kleinräumigen Erschließung<br />

zum Beispiel <strong>des</strong> gesamten Siedlungsbereichs einer Kernstadt durch den Stadtbus ist aus<br />

dieser Empfehlung ausdrücklich nicht abzuleiten.<br />

Seite 124


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Die Erschließungsqualität im ÖPNV entfaltet Rückkopplungen zur Bauleitplanung, auf die<br />

der Regionalplan für Südhessen verweist [Regierungspräsidium Darmstadt 2011, S. 28]:<br />

„Eine den natürlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste<br />

hohe bauliche Dichte ist anzustreben. Eine Verdichtung der Wohnbebauung<br />

sollte insbesondere im fußläufigen Bereich attraktiver Haltestellen <strong>des</strong> ÖV<br />

erfolgen. […]<br />

Unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, insbesondere durch den<br />

Umweltverbund (ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr) und der Auslastung<br />

von Versorgungseinrichtungen ist eine optimierte räumliche Zuordnung von<br />

Wohnen, Arbeiten, Erholen und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Versorgung<br />

mit Dienstleistungen anzustreben. Dabei sollen bereits auf der Ebene<br />

der Bauleitplanung Verkehrskonzepte unter besonderer Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Umweltverbun<strong>des</strong> entwickelt und umgesetzt werden.“<br />

6.4.2 Verbindungsqualität<br />

Die Verbindungsqualität setzt eine punktuelle Erschließung <strong>des</strong> Raumes voraus (vgl.<br />

Kap. III 6.4.1) und besteht aus den vier Komponenten<br />

• Bedienungszeiträume,<br />

• Anzahl Abfahrten pro Stunde bzw. Taktfolgen,<br />

• maximale Umsteigehäufigkeiten und<br />

• maximale Fahrzeiten.<br />

Die hier betrachtete Verbindungsqualität ist unabhängig von einzelnen Verkehrsmitteln<br />

<strong>des</strong> ÖPNV-Systems (Zug, Bus, AST) oder von den konkreten Linien zu sehen, auf denen<br />

diese Verkehrsmittel verkehren. Die Vorgaben zu Verbindungsqualitäten wirken sich<br />

aber direkt auf das im Rahmen <strong>des</strong> Nahverkehrsplans zu entwerfende Verkehrsangebot<br />

der lokalen ÖPNV-Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> aus.<br />

Aus Fahrgastsicht sollten die Reisezeiten im ÖPNV die Fahrzeiten im motorisierten Individualverkehr<br />

nicht um das 2,5-Fache übersteigen, denn oberhalb davon ist zumin<strong>des</strong>t<br />

eine „Akzeptanzsituation“ <strong>des</strong> ÖPNV gegenüber dem MIV kaum mehr gegeben. Dies<br />

wird ab dem Zwischenortsverkehr aufwärts bedeutsam. Bei einem Faktor unterhalb von<br />

1,5 ist dagegen von einer wahrnehmbaren Konkurrenzfähigkeit zum MIV auszugehen,<br />

bei der der Reisezeitaspekt einen positiven Einfluss zugunsten <strong>des</strong> ÖPNV ausübt. Dazwischen<br />

entscheiden weniger allein die Reisezeitverhältnisse als vielmehr andere objektive<br />

und subjektive Faktoren das Verkehrsmittelwahlverhalten (z. B. Kosten, zu erwartende<br />

Parkplatz- und Verkehrssituation, individuelle Präferenzen). Reisezeiten im ÖPNV und<br />

MIV werden von den Nutzern allerdings selten objektiv verglichen, als vielmehr subjektiv<br />

wahrgenommen und beurteilt. Außerdem fällt die Reisezeit je nach Verbindung<br />

höchst unterschiedlich aus, z. B. ob Start- und Zielpunkte mit längeren Vor- und Nachläufen<br />

zu bzw. von den Haltestellen verbunden sind oder ob eine Verbindung nur mit<br />

vielen Umsteigevorgänge zu bewältigen ist.<br />

Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis werden Min<strong>des</strong>tverbindungsqualitäten für alle drei Strukturräume<br />

bestimmt. Obwohl darin auch Verbindungen aus dem Ordnungsraum bzw. ländlichen<br />

Raum zum Oberzentrum Hanau im Verdichtungsraum (Mittelbereich Bruchköbel/Hanau)<br />

enthalten sind, ist dabei stets die Zugehörigkeit <strong>des</strong> Ortes einer unteren Hierarchiestufe<br />

zu einem Strukturraum aus Quellverkehrssicht maßgebend (Startpunkt für<br />

eine Verbindung zu einem Ort höherer Zentralitätsstufe).<br />

Seite 125


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Tab. III-3 enthält Min<strong>des</strong>tbedienzeiträume und Taktfolgen für die einzelnen Relationen<br />

zwischen den Orten unterschiedlicher Zentralitätsstufen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis unter Berücksichtigung<br />

ihrer Lage in einem der drei Strukturräume. Es wird nach Wochentagen<br />

unterschieden (Mo-Fr, Sa, So/F). Weil es sich bei den hier festgelegten Min<strong>des</strong>tverbindungsqualitäten<br />

ausschließlich um jene für den Jedermann-Verkehr handelt, wird nicht<br />

zusätzlich zwischen Schul- und Ferienwerktagen differenziert.<br />

Die Längen der Bedienzeiträume sind so angegeben, dass sich der Betriebsbeginn auf<br />

die erste Ankunft am zentralen Ort höherer Stufe und sich das Betriebsende auf die<br />

letzte Abfahrt vom zentralen Ort höherer Stufe bezieht.<br />

Beispielsweise soll an Werktagen (Mo-Fr) die erste Ankunft an einem Mittelzentrum –<br />

von einem Grundzentrum im Ordnungsraum aus kommend – um 5 Uhr morgens liegen,<br />

wobei ggf. eine Abweichung von +/- 30 Minuten je nach Lage im Raum zu beachten ist.<br />

Die letzte Abfahrt zurück in das Grundzentrum ist um 22 Uhr vorzusehen, wobei auch<br />

hier Abweichungen von +/- 30 Minuten vorkommen können. Die korrespondierenden<br />

Zeiten für Verbindung von einem Mittelzentrum im Ordnungsraum zum Oberzentrum<br />

und zurück liegen morgens bei 5 Uhr (erste Ankunft Mo-Fr am OZ an) und abends bei<br />

24 Uhr (letzte Abfahrt Mo-Fr vom OZ).<br />

Die unterschiedlichen Farbraster in Tab. III-3 geben die Min<strong>des</strong>tanzahl Fahrten pro<br />

Stunde bzw. den Grundtakt an, der für die entsprechende Verbindung anzubieten ist.<br />

Zum Beispiel sind Verbindungen zwischen Grundzentren und Bruchköbel/Hanau/<strong>Main</strong>tal<br />

als Mittelzentren im Verdichtungsraum montags bis freitags zwischen 5 Uhr und 20<br />

Uhr min<strong>des</strong>tens im 30-Minuten-Takt anzubieten (vgl. orangefarbene Balken in Tab.<br />

III-3), erst danach ist eine Ausdünnung auf einen 60-Minuten-Takt zulässig (gelbe Balken).<br />

Dieser Standard gilt auf für nicht-zentrale Stadt- und Ortsteile mit mehr als 3.000<br />

Einwohnern zu ihrem jeweiligen Grundzentrum. Die Mittelzentren im Verdichtungsraum<br />

sind im gleichen Zeitraum durchgehend im 15-Minuten-Takt an das Oberzentrum<br />

Hanau (oder alternativ ein benachbartes Oberzentrum anzubinden (grüner Balken), erst<br />

danach bis 23 Uhr im 30-Minuten-Takt (orangefarbener Balken) und eine weitere Stunde<br />

bis Mitternacht mit einer letzten Bedienung. Für nicht-zentrale Stadt- und Ortsteile<br />

<strong>des</strong> Verdichtungsraumes mit weniger als 3.000 Einwohnern ist zwischen 5 Uhr und 22<br />

Uhr min<strong>des</strong>tens eine Fahrt pro Stunde (gelbe Balken) zum Grundzentrum (gelbe Balken)<br />

anzubieten. Für die Min<strong>des</strong>tbedienstandards im Ordnungsraum werden vergleichbar<br />

abgestufte Aussagen zu Bedienungshäufigkeit und -zeitraum getroffen. Für Verbindungen<br />

nicht-zentraler Ortsteile im ländlichen Raum mit einem Grundzentrum Mo-Fr<br />

sowie der Grundzentren mit einem Mittelzentrum am Wochenende im ländlichen Raum<br />

und im Ordnungsraum wird eine Min<strong>des</strong>tbedienung im 120-Minuten-Takt bzw. min<strong>des</strong>tens<br />

eine Abfahrt alle zwei Stunden vorgesehen (blaue Balken).<br />

Die maximalen Umsteigevorgänge zwischen zentralen Orten benachbarter Stufe liegen<br />

bei jeweils einem Umstieg. Nur Verbindungen von nicht-zentralen Orten zu den nächsten<br />

Grundzentren innerhalb <strong>des</strong> Verdichtungsraumes haben umsteigefrei zu sein. Dies<br />

gilt auch für den Anschluss der Mittelzentren an Hanau mit Ausnahme von Bad Orb wo<br />

ein umsteigefreier Schienenanschluss fehlt (daher ist ein einmaliger Umstieg für MZ <br />

OZ im ländlichen Raum zulässig). Bei einer Fahrt von einem Stadt- oder Ortsteil ohne<br />

zentralörtliche Funktion zu einem Oberzentrum könnten sich die Umsteigevorgänge<br />

rein rechnerisch auf fünf aufsummieren. Dies wird aber auf dem Gebiet <strong>des</strong> MKK* nur<br />

auf einen vernachlässigbaren Bruchteil aller möglichen Verbindungen im Zulauf auf ein<br />

Oberzentrum zutreffen, da Linien teilweise durchgebunden sind und somit Umsteigevorgänge<br />

an einem zentralen Ort höherer Stufe entfallen.<br />

Seite 126


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Ebenso wird die Obergrenze für die Verbindung von einem nicht-zentralen Stadt- oder<br />

Ortsteil zu einem Oberzentrum von insgesamt 2 Stunden nur selten erreicht bzw.<br />

überschritten, sofern die Umstiege an den Netzknoten der ITF-Systematik folgen, wobei<br />

kurze und gesicherte Umstiege zwischen den korrespondierenden Linien die Regel sind<br />

(vgl. Kap. III 6.1). Außerdem sind gemäß Verbindungsmodell insbesondere für die nördlichen<br />

Bereiche <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> benachbarte Oberzentren als gleichwertige Ersatzziele zugelassen<br />

(vgl. Kap. III 6.3).<br />

Seite 127


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Min<strong>des</strong>tbedienstandard Verdichtungsraum<br />

Relation Zeitraum (von Min .00 bis Min .59) max. Umstieg max. Fahrzeit<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

So/F Sa<br />

Mo-Fr<br />

So/F<br />

Sa<br />

Mo-Fr<br />

So/F<br />

Sa<br />

Mo-Fr<br />

NZ < 3.000 EW GZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 0 15<br />

GZ MZ 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 45<br />

MZ OZ 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 2 2 1 0 30<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ < 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 15<br />

GZ MZ 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 45<br />

MZ OZ 1 2 2 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 2 2 2 1 1 0 30<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ < 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0 15<br />

GZ MZ 0,5 0,5 0,5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 45<br />

MZ OZ 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 0 30<br />

Min<strong>des</strong>tbedienstandard Ordnungsraum<br />

Relation Zeitraum (von Min .00 bis Min .59) max. Umstieg max. Fahrzeit<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ < 3.000 EW GZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0,5 0,5 1 15<br />

GZ MZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0,5 0,5 1 45<br />

MZ OZ 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 0 30<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ < 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 15<br />

GZ MZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 45<br />

MZ OZ 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 0 30<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ < 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 15<br />

NZ > 3.000 EW GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 15<br />

GZ MZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 45<br />

MZ OZ 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 0 30<br />

Min<strong>des</strong>tbedienstandard ländlicher Raum<br />

Relation Zeitraum (von Min .00 bis Min .59) max. Umstieg max. Fahrzeit<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 30<br />

GZ MZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 45<br />

MZ OZ** 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 45<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 30<br />

GZ MZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 45<br />

MZ OZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 45<br />

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 0<br />

NZ GZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 30<br />

GZ MZ 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 45<br />

MZ OZ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 45<br />

Erläuterungen:<br />

Relation:<br />

Min<strong>des</strong>tstandard auf jeweiliger Relation:<br />

NZ < 3.000 EW Stadt-/Ortsteil ohne zentralörtliche Funktion mit weniger als 3.000 Einwohnern<br />

NZ > 3.000 EW Stadt-/Ortsteil ohne zentralörtliche Funktion mit mehr als 3.000 Einwohnern<br />

GZ<br />

Grundzentrum (Kernstadt/Kernort/Stadt-/Ortsteil mit grundzentraler Funktion)<br />

MZ<br />

Mittelzentrum (Kernstadtbereich mit mittelzentraler Funktion)<br />

OZ<br />

Oberzentrum (Innenstadtbereich mit oberzentraler Funktion)<br />

Zeitraum: Angabe Bedienungszeitraum sowie Anzahl Fahrten je Stunde: 4 2 1 0,5<br />

[bei einer anzustrebenden Vertaktung: Grundtakt in Minuten] [15] [30] [60][120]<br />

Abweichungen von +/- 30 Minuten möglich<br />

** Im ländlichen Raum dichtere Fahrtenfolge MZ OZ von 5 bis 7 Uhr und von 16 bis 19 Uhr nur in Lastrichtung<br />

Umstieg:<br />

Angabe der maximal zulässigen Umstiege innerhalb einer Relation<br />

Bei einer Reisekette über den zentralen Ort hinaus sind die maximal zulässigen Umstiege je Relation zu addieren.<br />

Fahrzeit:<br />

Angabe der maximal zulässigen Fahrzeit innerhalb einer Relation<br />

(vereinzelte Abweichungen nach oben aus geographischen Gründen zulässig)<br />

Tab. III-3:<br />

[eigener Entwurf]<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Verbindungsqualitäten im ÖPNV<br />

Seite 128


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Notwendigkeiten für längere Bedienzeiten und häufigere Abfahrten gegenüber den<br />

Min<strong>des</strong>tvorgaben in Tab. III-3 können sich aus anderen Umständen heraus ergeben,<br />

hauptsächlich<br />

• aus Anforderungen an das Bedienkonzept im SPNV (vgl. Kap. III 6.6),<br />

• aus höherer potenzieller bzw. tatsächlicher Fahrgastnachfrage auf einer Verkehrsachse<br />

oder<br />

• im Zulauf auf einen zentralen Ort höherer Stufe (MZ, OZ).<br />

Die Fahrzeiten zwischen den zentralen Orten bestimmen sich maßgebend aus der räumlichen<br />

Entfernung zueinander, besonders zu den zentralen Orten entlang der <strong>Kinzig</strong>tal-<br />

Achse, und dem tatsächlichen Verlauf der Verkehrsinfrastrukturen aufgrund topographischer<br />

Gegebenheiten. Grundsätzlich müssen Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage<br />

in einem stetig ablaufenden Planungsprozess in Übereinstimmung gebracht werden.<br />

6.5 Kriterien der Anbindung von Einrichtungen und Gebieten<br />

mit hohem punktuellen Zielverkehrsaufkommen<br />

Im Nahverkehrsraum <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> befinden sich Einrichtungen und Nutzungsgebiete<br />

mit hohem Zielverkehrsaufkommen, für die aufgrund ihrer Bedeutung<br />

und Lage zu Innenstädten, Siedlungsgebieten und Verkehrswegen besondere Bedienungs-<br />

und Erschließungsstandards formuliert werden können. Diese können dadurch<br />

erforderlich werden, weil die Ziele entweder aufgrund ihrer Lage an Stadt- bzw. Ortsrändern<br />

oder abseits von Siedlungsgebieten von den Min<strong>des</strong>tstandards <strong>des</strong> Verbindungsmodells<br />

zwischen den zentralen Orten (Kap.III 6.4.2) nicht explizit erfasst werden<br />

oder die eine darüber hinaus gehende Bedienung aus Nachfrage- bzw. Kundensicht<br />

sinnvoll erscheinen lassen. Außerdem kann aus Gründen der Verkehrssicherheit eine<br />

zielnahe Erschließung notwendig sein.<br />

Es dreht sich im Wesentlichen um<br />

• Arbeitsplatzschwerpunkte (z. B. in größeren Gewerbe- und Industriegebieten mit<br />

ÖPNV-affiner Beschäftigten- und Besucherstruktur),<br />

• publikumswirksame Gesundheits- und Dienstleistungsstandorte (z. B. Krankenhäuser<br />

und Rehabilitationseinrichtungen mit regionaler Bedeutung, Verwaltungen),<br />

• Einkaufsstandorte (z. B. Gewerbegebiete mit großflächigem Einzelhandel wie Fachmarktzentren<br />

oder SB-Warenhäusern),<br />

• Orte der alltäglichen Freizeitgestaltung (z. B. Bäder, Freizeit- oder Parkanlagen, größere<br />

Sportanlagen mit generellem Wettkampf- und/oder Trainingsbetrieb),<br />

• touristisch bedeutende Punkte oder Gebiete (Ausflugsziele) oder<br />

• saisonale Ziele (z. B. Volksfeste, Sportveranstaltungen).<br />

Freizeitziele sollten über ein nachweisbar hohes Zielaufkommen im Jedermann-Verkehr<br />

verfügen, welches im Hinblick auf eine nennenswerte ÖPNV-Relevanz erfahrungsgemäß<br />

min<strong>des</strong>tens aus über 50.000 Personen im Jahr (Richtwert) bzw. aus saisonalen Aufkommensspitzen<br />

bestehen sollte.<br />

Bei Planungen zur Anbindung von Gewerbe- und Industriegebieten sind die Zusammensetzung<br />

der dort ansässigen Unternehmen und die Beschäftigtenstruktur zu beachten,<br />

Seite 129


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

weil unterschiedliche, sich widersprechende Ansprüche bestehen können. Beispielsweise<br />

ist im Vorfeld der Einrichtung einer ÖPNV-Anbindung fallweise zu klären, ob es sich um<br />

• personalintensive Bürostandorte (flexible Arbeitszeiten),<br />

• Betriebe der produzierenden Wirtschaft (Schichtbetrieb),<br />

• Betriebe mit hohem Anteil außerhalb Beschäftigter (z. B. Baugewerbe, Außendienstmitarbeiter),<br />

• Betriebe mit hohem Anteil an Saisonkräfte und/oder hoher Fluktuation,<br />

• Betriebe mit überwiegend weiblichen Beschäftigten oder<br />

• personalextensive, aber großflächige Logistikstandorte<br />

handelt. Ferner ist zu berücksichtigen, ob diese Gebiete Publikums- und Kundenverkehr<br />

erzeugen oder ob Einzelhandel vorhanden ist. Art und Umfang einer eventuellen Bedienung<br />

im straßengebundenen ÖPNV können daher von Fall zu Fall Variationen unterliegen,<br />

z. B. nachfragegesteuerte Erschließung mittels AST, Erschließung durch fest bediente<br />

Stadtbuslinie, Einbindung in den Überlandverkehr oder sinnvolle Kombinationen<br />

daraus, die den Bedürfnissen der Kunden entgegenkommen.<br />

6.6 Bedienungsstandards für den regionalen Verkehr<br />

6.6.1 Grundsätze der Bedienung<br />

Anforderungen an die Linien <strong>des</strong> SPNV sowie <strong>des</strong> regionalen straßengebundenen Verkehrs<br />

werden im Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) <strong>des</strong> RMV getroffen. Im Folgenden<br />

werden ausgewählte Grundsätze der Bedienung gemäß den Angaben im vorliegenden<br />

Entwurf für die Fortschreibung <strong>des</strong> RNVP 2010-2019 15 dargestellt [RMV 2013, S. 78ff].<br />

Für das RMV-Gebiet werden zur Herleitung verschiedener Bedienstandards und Produkte<br />

die drei Raumstrukturen „Kernraum“, „Region“ und „Verbindung Kernraum-<br />

Region“ abgegrenzt. Während Hanau und der Teil westlich der Linie Hanau-Schöneck<br />

(also zusätzlich Niederdorfelden und <strong>Main</strong>tal) zum „Kernraum“ gezählt werden, befindet<br />

sich der übrige Teil <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> im Teilraum „Region“. Die Schienenstrecken<br />

34, 50 und 55 werden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis zum Teilraum „Verbindung Kernraum-Region“<br />

gezählt.<br />

Dementsprechend abgestuft werden Bedienstandards und zugleich eine Ausdifferenzierung<br />

nach den Schienenprodukten S-Bahn, Expressverkehre (SE, RE) und Normalverkehre<br />

(RB) sowie dem Regionalbus festgesetzt. Zusätzlich werden im RNVP nachfrageorientierte<br />

Grenzen definiert, unter der die Bedienung im regionalen Verkehr zu prüfen ist<br />

sowie verschiedene Kennwerte für eine nachfrageorientierte Angebotsverdichtung<br />

[RMV 2013, S. 82]. Die Festsetzungen können den nachfolgenden Tabellen Tab. III-4,<br />

Tab. III-5 und Tab. III-6 entnommen werden.<br />

Anhand der Zahlen zur Verkehrsnachfrage (Ein-, Aus- Umsteiger pro Tag) definiert der<br />

RNVP Vorgaben für die SPNV-Halte. Bei höherer Verkehrsnachfrage steigt die Vorgabe<br />

für die Zahl der Abfahrten je Stunde und Richtung sowie für das Angebotserfordernis<br />

eines Expressangebotes. Die Anhand dieser Vorgaben werden verschiedene Angebotsprodukte<br />

definiert, die in den Kapiteln III 6.6.2 und III 6.6.3 vorgestellt werden.<br />

15<br />

Fassung vom 30.01.2013 zur Anhörung.<br />

Seite 130


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Kriterien Einordnung 1 Kernraum<br />

Verkehrsmittel<br />

regelmäßige Bedienung<br />

Fahrtenhäufigkeit<br />

(Taktfamilie)<br />

Betriebszeiten [h]<br />

(produktübergreifend)<br />

S-Bahn<br />

Expressverkehr<br />

RE, SE<br />

Normalverkehr<br />

RB<br />

Regionalbus<br />

Grundtakt 2 G 15/30 60 30/60 60<br />

HVZ M bedarfsgerechte Verdichtung<br />

SVZ<br />

(auch WE)<br />

M<br />

bedarfsgerechte Ausdünnung<br />

G 20<br />

Betriebstage G Montag bis Sonntag<br />

möglichst kurze Reisezeiten<br />

angestr. Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

min<strong>des</strong>tens [km/h]<br />

ausreichende Kapazitäten<br />

Platzangebot/<br />

Besetzungsgrad<br />

G 45 60 50 30<br />

NVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

HVZ<br />

G<br />

Besetzungsgrad 65 % (bezogen auf Sitzplätze<br />

2. Klasse und Stehplätze)<br />

SVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

1<br />

G = Grundangebot (anzustrebender Min<strong>des</strong>twert) M = marktorientierter Wert<br />

2<br />

kürzere Taktzeiten in Kernzone, längere im übrigen Gebiet<br />

Tab. III-4:<br />

[RMV 2013, S. 84]<br />

Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre: Kernraum<br />

Seite 131


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Kriterien Einordnung 1 Region<br />

Verkehrsmittel<br />

regelmäßige Bedienung<br />

Fahrtenhäufigkeit<br />

(Taktfamilie)<br />

Betriebszeiten [h]<br />

(produktübergreifend)<br />

Expressverkehr<br />

RE<br />

Normalverkehr<br />

RB<br />

Grundtakt 2 G 60/120 60 60<br />

HVZ M bedarfsgerechte Verdichtung<br />

SVZ<br />

(auch WE)<br />

M<br />

G 16<br />

bedarfsgerechte Ausdünnung<br />

Betriebstage G Montag bis Sonntag<br />

möglichst kurze Reisezeiten<br />

angestr. Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

min<strong>des</strong>tens [km/h]<br />

ausreichende Kapazitäten<br />

Platzangebot/<br />

Besetzungsgrad<br />

Regionalbus<br />

bedarfsorientiert<br />

bedarfsorientiert<br />

G 60 50 40<br />

NVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

HVZ<br />

G<br />

Besetzungsgrad 65 % (bezogen auf<br />

Sitzplätze 2. Klasse und Stehplätze)<br />

SVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

1<br />

G = Grundangebot (anzustrebender Min<strong>des</strong>twert) M = marktorientierter Wert<br />

2<br />

kürzere Taktzeiten in Kernzone, längere im übrigen Gebiet<br />

Tab. III-5:<br />

[RMV 2013, S. 84]<br />

Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre: Region<br />

Seite 132


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Kriterien Einordnung 1 Verbindung Kernraum - Region<br />

Verkehrsmittel<br />

regelmäßige Bedienung<br />

Fahrtenhäufigkeit<br />

(Taktfamilie)<br />

Betriebszeiten [h]<br />

(produktübergreifend)<br />

Expressverkehr<br />

RE<br />

Expressverkehr<br />

SE<br />

Normalverkehr<br />

RB<br />

Grundtakt 2 G 60/120 60/120 60/120<br />

HVZ M bedarfsgerechte Verdichtung<br />

SVZ<br />

(auch WE)<br />

M<br />

bedarfsgerechte Ausdünnung<br />

G 18<br />

Betriebstage G Montag bis Sonntag<br />

möglichst kurze Reisezeiten<br />

angestr. Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

min<strong>des</strong>tens [km/h]<br />

ausreichende Kapazitäten<br />

Platzangebot/<br />

Besetzungsgrad<br />

G 75 60 60<br />

NVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

HVZ<br />

G<br />

Besetzungsgrad 65 % (bezogen auf<br />

Sitzplätze 2. Klasse und Stehplätze)<br />

SVZ G Sitzplatzverfügbarkeit 100 %<br />

1<br />

G = Grundangebot (anzustrebender Min<strong>des</strong>twert) M = marktorientierter Wert<br />

2<br />

kürzere Taktzeiten in Kernzone, längere im übrigen Gebiet<br />

Tab. III-6:<br />

[RMV 2013, S. 84]<br />

Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre: Verbindung Kernraum-<br />

Region<br />

6.6.2 Produkte <strong>des</strong> SPNV und deren Merkmale<br />

Beim SPNV-Angebot im RMV wird grundsätzlich nach S-Bahnen und regionalem Bahnverkehr<br />

(R-Bahnen) unterschieden. Die S-Bahnen verbinden die wichtigen Zentren innerhalb<br />

<strong>des</strong> Kernraums miteinander und erschließen ihn räumlich. Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis* sind die von Hanau über Offenbach, Frankfurt, Frankfurt-Flughafen nach Wiesbaden<br />

geführten S-Bahn-Linien S8 und S9 von Bedeutung, die das R-Bahn-Angebot<br />

südmainisch ergänzen. Bis 2019 soll durch den Bau der nordmainischen S-Bahn das R-<br />

Bahn-Angebot teilweise ersetzt bzw. ergänzt werden. Diese Maßnahme erreicht in der<br />

Laufzeit <strong>des</strong> vorliegenden Nahverkehrsplans noch keine Wirkungskraft.<br />

Die Produkte <strong>des</strong> regionalen Bahnverkehrs werden in die Expressverkehre Regionalexpress<br />

(RE) und Stadtexpress (SE) sowie die Normalverkehre Regionalbahnen (RB) unterschieden.<br />

Regionalbahnlinien (RB) verbinden kleine und mittlere Orte mit den Mittelund<br />

Oberzentren oder bieten Anschlüsse an die Expressverkehre mit Halt auf allen<br />

Bahnhöfen bzw. Haltepunkten. Auf nachfragestarken SPNV-Achsen verkehren zusätzlich<br />

Regionalexpresse (RE) oder Stadtexpresse (SE). Während die RE-Linien in ihrem gesamten<br />

Laufweg mit wenigen Halten geführt werden, übernehmen SE-Linien v. a. au-<br />

Seite 133


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

ßerhalb <strong>des</strong> Kernraumes ohne ergänzen<strong>des</strong> S-Bahn-Angebot die Erschließung aller<br />

Bahnstationen, werden aber im Zulauf zum Kernraum als Express-Verkehr geführt. Daraus<br />

ergibt sich ein hierarchisches sich ergänzen<strong>des</strong> Netzmodell.<br />

6.6.3 Funktion regionaler Buslinien im integrierten Netz<br />

Der RNVP definiert die Kriterien nach denen regionale Buslinien mit der Maßgabe, dass<br />

sie eine „verkehrlich sinnvolle Komplementierung <strong>des</strong> SPNV-Netzes auf Achsen, denen<br />

eine ähnliche Verkehrsnachfrage zugrunde liegt, die aber keine Schieneninfrastruktur<br />

verfügen“ [RMV 2013, S. 87]:<br />

• Zentralörtliche Verbindungsfunktion: Steigende Bedeutung, je mehr Ober- und Mittelzentren<br />

miteinander verknüpft werden<br />

• Verknüpfungsfunktion mit dem SPNV: Stärkere Verankerung im integrierten regionalen<br />

Netz, wenn eine hohe Anzahl von SPNV-Haltepunkten bedient werden und<br />

Anschlüsse mit den SPNV-Linien hergestellt werden.<br />

• Schienenersatz-/Schienenergänzungsfunktion: Ersatz von Schienenverbindungen zur<br />

Schwachlastzeit oder Ergänzung mit Bereitstellung zusätzlicher Beförderungskapazitäten<br />

zu Zeiten hoher Nachfrage.<br />

• Linienlänge: Stärkere regionale Bedeutung für das regionale Netz je länger eine Linie<br />

ist. Linien unter 15 km auf dem Regelweg haben in der Regel keine entsprechende<br />

Netzwirkung, sondern haben eine lokale Erschließung im Fokus. Zwischen<br />

Kernraum und Region muss jedoch differenziert auf die jeweiligen Erfordernisse unterschieden<br />

werden.<br />

• Fahrtdauer der Reisenden: Die Gesamtreisezeit der Fahrten inkl. Umstiege sind Hinweise<br />

für die Nutzung einer Linie auf regionalen Relationen.<br />

• Anteil im Ausbildungsverkehr: Linien mit einem hohen Schülerverkehrsanteil sollen<br />

vornehmlich auf Schulanfangs- und Endzeiten ausgerichtet werden. Die regionale<br />

Ergänzungsfunktion spielt eine nachgeordnete Rolle, so dass die Ausrichtung auf die<br />

SPNV-Taktknoten vernachlässigt werden kann.<br />

• Anzahl betroffener Aufgabenträgerorganisationen: Wenn mehrere lokale Aufgabenträgerorganisationen<br />

von einer Linie betroffen sind, ist stärker davon auszugehen,<br />

dass eine Linie wichtige regionale Funktionen erfüllt.<br />

Anhand der genannten Kriterien und den Vorgaben aus dem HÖPNVG nimmt der RNVP<br />

eine Zuordnung der regionalen Bestandslinien zu Verbundbuslinien, Regionalbuslinien<br />

und Linien, die ganz überwiegend lokale Funktionen wahrnehmen und bei unverändertem<br />

Konzept zeitnah in die lokale Verantwortung überführt werden sollten. Verbundbuslinien<br />

sind demnach aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für die regionale Netzwirkung<br />

dem Verbund zugeordnete Linien und Regionalbuslinien Angebote mit bedeutender<br />

regionaler Netzfunktion, die aber durch Zusammenführung mit lokalen Linien<br />

zu einem integrierten Teilnetz Synergien generieren können [RMV 2013, S. 241]. In <strong>Anlage</strong><br />

4 C <strong>des</strong> RNVP werden die Linien 374 und 560 als Verbundbuslinien und die Linien<br />

562 bis 565 als Regionalbuslinien kategorisiert.<br />

6.6.4 Besonderheiten der künftigen Bedienung im SPNV<br />

Während im vorliegenden Entwurf <strong>des</strong> Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) <strong>des</strong> RMV<br />

für die meisten Schienenstrecken <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* im Wesentlichen eine Fort-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

schreibung <strong>des</strong> derzeitigen Bedienungsstandards vorgesehen ist, wird für die nordmainische<br />

Bahnstrecke die Umsetzung als S-Bahn-Betrieb bis 2019 geplant. Hierfür ist eine<br />

Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch zwei zusätzliche S-Bahn-Gleise vorgesehen.<br />

Der einzige zusätzliche Halt gegenüber dem Regionalbahn-Angebot soll auf<br />

Frankfurter Gebiet in Fechenheim gebaut werden, der jedoch den bestehenden Halt in<br />

<strong>Main</strong>kur ersetzen wird.<br />

Weiterhin ist in Bruchköbel-Roßdorf ein neuer Haltepunkt an der Linie 33 vorgesehen.<br />

Diese Angaben werden perspektivisch in den Nahverkehrsplan <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

mit aufgenommen, erlangen voraussichtlich aber keine Umsetzungsreife während der<br />

Laufzeit dieses Planes.<br />

6.7 Besondere Grundsätze für Planung und Ausgestaltung<br />

<strong>des</strong> schulbezogenen Linienverkehrs<br />

Zwischen dem Jedermann-Verkehr und dem Schülerverkehr gibt es hinsichtlich der Anforderungen<br />

an das ÖPNV-System erhebliche Schnittmengen. Dennoch erfordern Teile<br />

<strong>des</strong> Schülerverkehrs davon abweichende Vorgaben. Diese ergeben sich insbesondere<br />

dann, wenn das für den Jedermann-Verkehr konzipierte Regelangebot aufgrund von<br />

Siedlungsstrukturen, Schulstandorten, Linienführungen oder Zeitlagen für die spezifischen<br />

Belange <strong>des</strong> Schülerverkehrs nicht oder nur bedingt geeignet ist. Daher werden<br />

die Min<strong>des</strong>tstandards für die Verkehrsbedienung an dieser Stelle um besondere Anforderungen<br />

an das Angebot für den schulbezogenen Linienverkehr ergänzt. Für die Ausgestaltung<br />

und die Abwicklung <strong>des</strong> eigens in den ÖPNV integrierten Verkehrs zu und<br />

von allgemein bildenden und beruflichen Schulen gelten für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis –<br />

unter gegebenen finanziellen Umständen – folgende Grundsätze und Leitvorgaben:<br />

• Die grundsätzliche Verkehrssicherheit eines jeden Schülers auf dem gesamten Schulweg<br />

genießt oberste und uneingeschränkte Priorität.<br />

• Gesetzliche Grundlage für die Schülerbeförderung ist § 161 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes<br />

(HSchG), <strong>des</strong>sen Bestimmungen zu beachten sind.<br />

• Die Schülerbeförderung hat laut § 161 Abs. 4 Satz 2 HSchG vorrangig mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln zu erfolgen. Bei fehlendem oder unzureichendem Regelangebot<br />

für die Bedienung zwischen den Standorten der Schulen und ihrem maßgebenden<br />

Einzugsgebiet (basierend auf dem vorangestellten zentralörtlichen Verbindungsmodell)<br />

können entsprechende ÖPNV-Fahrten durchgeführt werden, die diese<br />

Besonderheiten berücksichtigen.<br />

• Eine Notwendigkeit zur Anbindung der nächstgelegenen Schule der jeweiligen<br />

Schulform besteht für Wohnplätze bzw. Ortsteile mit min<strong>des</strong>tens zehn Schülern. Bei<br />

sehr geringem Bündelungspotenzial sind Möglichkeiten anderer Beförderungsarten<br />

zu prüfen und ggf. anzubieten. Absehbar instabile Schulstandortsituationen sind bei<br />

der perspektivischen Angebotsplanung zu berücksichtigen, weshalb auf eine Flexibilität<br />

bei der Angebotserbringung zu achten ist.<br />

• Den besonderen Erfordernissen der einzelnen Schulstufen ist in Planung und Abwicklung<br />

<strong>des</strong> schulbezogenen Verkehrs Rechnung zu tragen.<br />

• Ein eigens für den Ausbildungsverkehr bereitgestelltes Fahrtenangebot <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Linienverkehrs ist auf die Schulanfangs- und -schlusszeiten abzustimmen. Die<br />

Seite 135


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Verbindung zwischen den Wohnorten und den Schulen besteht aus zwei Anfahrten<br />

und zwei Abfahrten. Ausnahmen sind durch den Kreistag zu beschließen.<br />

• Wartezeiten der Schüler vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende sind im<br />

Kontext einer wirtschaftlichen Fahr- und Umlaufplanung möglichst akzeptabel aus<br />

Sicht der Schüler zu gestalten. Maximal zulässige Wartezeiten sind bei Grund- und<br />

Förderschulen 30 min, bei weiterführenden Schulen 60 min.<br />

• Die Bedienungsgebiete der Buslinien und der Fahrten, die speziell für den Schülerverkehr<br />

eingerichtet sind, haben die maßgebenden Herkunftsorte der Schüler eines<br />

Schulstandortes abzudecken.<br />

• Durch die freie Schulwahl nach der Grundstufe können sich zwischen Wohnorten<br />

und weiterführenden Schulen Verkehrsbeziehungen ergeben, die ein geringes relationsbezogenes<br />

Aufkommen und damit auch nur ein entsprechend niedriges Bündelungspotenzial<br />

erreichen. Sollen eigens für dieses Nachfragepotenzial Linien <strong>des</strong><br />

straßengebundenen ÖPNV neu eingerichtet werden, müssen diese ebenso wie andere<br />

Linien auch ein wirtschaftlich vertretbares Aufwand-Ertrags-Verhältnis aufweisen<br />

[vgl. § 161 Abs. 4 HSchG].<br />

• Im Grundschulbereich sind Umsteigeverbindungen zu vermeiden.<br />

• Umsteigebeziehungen zwischen Linien sind zeitlich und hinsichtlich der Verkehrssicherheit<br />

an den Umsteigepunkten zu optimieren.<br />

• Die Gesamtreisezeiten zwischen den Wohnorten und den Schulstandorten sollen im<br />

Interesse der Kinder und Jugendlichen ihrer Länge nach und der Altersgruppe entsprechend<br />

zumutbar sein.<br />

• In Anbetracht einer volks- und betriebswirtschaftlich vertretbaren Fahrzeugauslastung<br />

werden ausreichende Beförderungskapazitäten durch Sitz- und Stehplätze bereitgestellt,<br />

die sich an der Länge der individuellen, fahrzeugbezogenen Beförderungszeit<br />

orientierten. Bei regelmäßigen Auslastungen der Beförderungskapazität<br />

(Sitz- und Stehplätze) von mehr als 80% über einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten<br />

sind entweder zusätzliche Fahrzeuge oder anderweitig entlastende Kapazitäten<br />

vorzusehen.<br />

• Rationalisierungsmaßnahmen im schulbezogenen Verkehr mit dem Ziel einer gleichmäßigeren<br />

Auslastung <strong>des</strong> Fahrzeugsparks und dadurch eines gleichmäßigeren Einsatzes<br />

<strong>des</strong> Fahrpersonals sind im Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher<br />

Mittel anzustreben, in dem eigens dafür vorgehaltene Kapazitätsspitzen abgebaut<br />

werden. Geeignete Maßnahmen sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schulträger<br />

und ÖPNV-Aufgabenträger auszuarbeiten.<br />

Seite 136


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7 Qualitatives Grundangebot<br />

7.1 Netzebenen, Verkehrsmittel und Angebotstypen<br />

Die Netzebenen, Verkehrsmittel und Angebotstypen stellen das Bindeglied zwischen<br />

den Min<strong>des</strong>tstandards für die Verkehrsbedienung in Kap. III 6 und der Angebotskonzeption<br />

in Kap. V dar, in der jeder Linie im Wirkungsbereich <strong>des</strong> Aufgabenträgers Funktionen<br />

und Angebotsstandards im Einzelnen zugeordnet werden. Die in Tab. III-7 aufgegriffenen<br />

Aspekte zu Netzebenen, Verkehrsmitteln, Angebotstypen usw. haben übergeordneten<br />

Charakter und sind <strong>des</strong>wegen im Anforderungsprofil der Angebotskonzeption<br />

vorangestellt.<br />

Das Verkehrsangebot im gesamten Aufgabenträger-Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>*<br />

wird in vier hierarchische Netzebenen eingeteilt, denen Verkehrsmittel und Angebotstypen<br />

zugeordnet sind:<br />

• Netzebene 1 ist der SPNV in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV („RE“ und „SE“ auf<br />

Netzebene 1a, „RB“ auf Netzebene 1b und „S-Bahn“ auf Netzebene 1c).<br />

• Netzebene 2 ist der straßengebundene ÖPNV im Verdichtungsraum um die Stadt<br />

Hanau mit Stadt-Umland-Beziehungen in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV (Netzebene<br />

2a) und in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> (Netzebene 2b).<br />

• Netzebene 3 ist der zwischengemeindliche, straßengebundene ÖPNV außerhalb <strong>des</strong><br />

Verdichtungsraumes um die Stadt Hanau.<br />

• Netzebene 4 ist der straßengebundene ÖPNV primär auf dem Gebiet einer Stadt<br />

oder Gemeinde unabhängig <strong>des</strong> Raumstrukturtyps.<br />

Den Verkehrsmitteln und Angebotstypen werden in Tab. III-7 werktägliche Grundtakte<br />

gemäß Verkehrsnachfrage, verkehrliche Funktionen (Verbindung, Erschließung) und<br />

hervorzuhebende Angebotsmerkmale zugeschrieben. Einige Angebotstypen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV, wie zum Beispiel das AST, sind für mehrere Netzebenen geeignet<br />

(2 bis 4). Tab. III-7 stellt eine Auswahl möglicher Angebotstypen dar, denn zukünftig<br />

sind weitere Formen oder Mixe denk- und je nach Situationsbezug kombinierbar.<br />

Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis als Aufgabenträger für den lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV entfalten die Anforderungen an die Netzebenen 2b, 3b und 4 unmittelbare Wirkung,<br />

die in der Angebotskonzeption in Kap. V Berücksichtigung finden. Von den Anforderungen<br />

an die Netzebenen 1, 2a und 3a (SPNV und regionaler straßengebundener<br />

ÖPNV in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV) ist der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* über das Territorialprinzip<br />

mittelbar berührt.<br />

Seite 137


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Netzebene<br />

Verkehrs<br />

mittel<br />

Angebotstyp<br />

Grundtakt<br />

(Mo-Fr)<br />

verkehrliche<br />

Funktionen<br />

Angebotsmerkmale<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)<br />

1a<br />

G<br />

H<br />

Regional-<br />

Express (RE)<br />

Stadt-<br />

Express (SE)<br />

60-120 min s. Kap. III 6.6.2 s. Kap. III 6.6.2<br />

1b F Regionalbahn<br />

(RB)<br />

60-120 min s. Kap. III 6.6.2 s. Kap. III 6.6.2<br />

1c B S-Bahn (S) 15-30 min s. Kap. III 6.6.2 s. Kap. III 6.6.2<br />

Verkehrsangebot mit Start/Ziel im Verdichtungsraum Hanau<br />

2a D Hauptlinie<br />

(Regionalbus,<br />

Verbundbus)<br />

30-60 min s. Kap. III 6.6.3 s. Kap. III 6.6.3<br />

2b D Hauptlinie 30-60 min Stadt-Umland-<br />

Verbindungen<br />

Qualitätsprodukt im Busverkehr<br />

im Verdichtungsraum<br />

Hanau<br />

fährt dort, wo kein Schienenverkehr<br />

ist oder eine zusätzliche<br />

Erschließungsfunktion<br />

erforderlich ist.<br />

2b D Ergänzungslinie<br />

60-120 min Stadt-Umland-<br />

Verbindungen,<br />

Tangentialverbindungen<br />

Qualitätsprodukt im Busverkehr<br />

im Verdichtungsraum<br />

Hanau<br />

fährt dort, wo kein Schienenverkehr<br />

ist oder eine zusätzliche<br />

Erschließungsfunktion<br />

erforderlich ist.<br />

straßengebundener ÖPNV außerhalb <strong>des</strong> Verdichtungsraumes Hanau<br />

3a D Schienenersatzverkehr<br />

(Verbundbus)<br />

Einzelfahrten<br />

in Lastrichtung<br />

Ergänzung zum<br />

SPNV-Angebot<br />

zu Schwachlastzeiten<br />

s. Kap. III<br />

6.6.3<br />

wenige (zentrale) Haltestellen<br />

s. Kap. III 6.6.3<br />

Seite 138


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Netzebene<br />

Verkehrs<br />

mittel<br />

Angebotstyp<br />

Grundtakt<br />

(Mo-Fr)<br />

verkehrliche<br />

Funktionen<br />

Angebotsmerkmale<br />

3a D Hauptlinie 60-120 min Verbindungen<br />

zwischen Grundund<br />

Mittelzentren<br />

Qualitätsprodukt im Busverkehr<br />

außerhalb Verdichtungsraum<br />

Hanau<br />

Angebot auch an Wochenenden<br />

ggf. als AST<br />

Corporate Design<br />

3a D Ergänzungslinie<br />

Einzelfahrten<br />

oder Fahrten<br />

im Takt<br />

Verbindungen<br />

zwischen nichtzentralen<br />

Sadt-<br />

/Ortsteilen,<br />

Grund- und Mittelzentren<br />

Qualitätsprodukt im Busverkehr<br />

außerhalb Verdichtungsraum<br />

Hanau<br />

Corporate Design<br />

spezifische Angebote <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV für den Freizeitverkehr<br />

3b D Nachtbus Einzelfahrten i. d. R. in Nächten<br />

vor Sa, So, F<br />

für nächtlichen<br />

Freizeitverkehr<br />

garantierte Anschlüsse<br />

spezifische Sicherheitsstandards<br />

Taxiruf-Service<br />

3b D Ausflugsbus<br />

Einzelfahrten<br />

oder Fahrten<br />

im Takt<br />

Anbindung, Erschließung<br />

von<br />

Naherholungszielen,<br />

touristischen<br />

Gebieten<br />

saisonal, ggf. nur an Wochenenden<br />

ggf. mit Fahrradanhänger<br />

regionale Bezeichnungen,<br />

Markennamen<br />

innerstädtischer bzw. innergemeindlicher straßengebundener ÖPNV<br />

4a D Stadtbus<br />

(Stadtlinie)<br />

4b D Ortsbus<br />

(Ortsverkehr)<br />

30-60 min Erschließung der<br />

Kernstadt<br />

Verbindung von<br />

Stadtteilen<br />

60-120 min Verbindung<br />

zwischen OT<br />

Anbindung an<br />

Netzknoten<br />

Innenstadterschließung<br />

kurze Haltestellenabstände<br />

Rendezvous-Prinzip, falls mehrere<br />

Stadtbuslinien vorhanden<br />

hochwertige Fahrzeuge<br />

Corporate Design mit kommunaler<br />

Identität<br />

für verkehrliche Verhältnisse<br />

in Flächengemeinden<br />

(in Anlehnung an StadtBus)<br />

Seite 139


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Netzebene<br />

Verkehrs<br />

mittel<br />

Angebotstyp<br />

Grundtakt<br />

(Mo-Fr)<br />

verkehrliche<br />

Funktionen<br />

Angebotsmerkmale<br />

differenzierte und bedarfsorientierte Angebote <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV<br />

2-4 L Anruf-<br />

Sammel-<br />

Taxi (AST)<br />

AST-Linie 60-<br />

120 min<br />

als Ergänzung<br />

einer Buslinie<br />

verschieden<br />

breites Einsatzfeld<br />

eigenständige<br />

AST-Linien<br />

oder Ergänzung<br />

von Buslinien<br />

bedarfsgesteuert, mit Voranmeldung<br />

Fahrplan- und Haltestellenbindung<br />

Integration in Verbundtarif<br />

ggf. zuschlagspflichtig<br />

max. Anmeldefrist 60 min, anzustreben<br />

30 min, Frühfahrten<br />

am Vorabend<br />

Einsatz von Pkw bis Kleinbus<br />

3-4 D Bürgerbus<br />

(nach § 42<br />

PBefG)<br />

Einzelfahrten<br />

oder Taktfahrplan<br />

Ergänzung Regelangebot<br />

zwischenörtliche<br />

Verbindung<br />

Erschließung<br />

Stadt-/Gemeindegebiete<br />

i. d. R. Festbedienung mit<br />

Fahrplan- und Haltestellenbindung<br />

Bedarfsbedienung möglich,<br />

dann Voranmeldeverfahren<br />

dichtes Haltestellennetz<br />

Integration in Verbundtarif<br />

Einsatz Kleinbus mit max. 8<br />

Sitzplätzen<br />

übriger Busverkehr ohne Produktanforderungen<br />

2-4 D sonstige<br />

Buslinie<br />

Einzelfahrten<br />

ohne durchgehende<br />

Vertaktung<br />

zwischenörtliche<br />

Verbindung<br />

Erschließung<br />

Stadt-/Gemeindegebiete<br />

i. d. R. auf Bedürfnisse <strong>des</strong><br />

Ausbildungsverkehrs abgestimmt<br />

Tab. III-7:<br />

Übersicht über Angebotstypen auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>*<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 140


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.2 Platzkapazitäten im straßengebundenen ÖPNV<br />

Die nachfolgenden Vorgaben zur planerischen Dimensionierung der Platzkapazitäten –<br />

Sitz- und Stehplätze sowie Plätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste betreffend –<br />

beziehen sich auf das ÖPNV-Angebot, das sich gezielt auch an den Jedermann-Verkehr<br />

richtet. Vergleichbare Anforderungen an ausreichende Platzkapazitäten im rein schulbezogenen<br />

Linienverkehr sind dagegen Bestandteil <strong>des</strong> Kap. III 6.7.<br />

Im straßengebundenen ÖPNV im Verdichtungsraum kann es zu den Hauptverkehrszeiten<br />

bei der Beförderung von Fahrgästen im Jedermann-Verkehr zu hohen Besatzzahlen<br />

kommen. Im Ordnungsraum und im ländlichen Raum ist dagegen erfahrungsgemäß nur<br />

vereinzelt mit diesen Erscheinungen zu rechnen. Dennoch können zu gewissen Zeiten<br />

auf entsprechenden Buslinien durch Überlagerungen von Fahrgastaufkommen im Jedermann-Verkehr<br />

und im Ausbildungsverkehr Besetzungsgrade auftreten, die oberhalb<br />

einer Grenze liegen, die aus Sicht eines Fahrgastes im Jedermann-Verkehr für eine längere<br />

Verweildauer aufgrund der Fahreigenschaften eines Busses als nicht mehr zumutbar<br />

einzustufen ist. Dies ist dann der Fall, wenn bei einer Busfahrt regelmäßig<br />

• neben allen Sitzplätzen zusätzlich<br />

• über 50 % der fahrzeugseitig zugelassenen Stehplätze<br />

• länger als 15 Minuten Fahrt im Stadtverkehr oder<br />

• länger als 30 Minuten im Zwischenorts- bzw. Überlandverkehr<br />

belegt sind. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und aus begründbaren planerischen<br />

Zwängen heraus dürfen diese Richtwerte für einige Streckenabschnitte ausnahmsweise<br />

kurzzeitig überschritten werden. Bei wiederkehrenden, „systematischen“ Überbesetzungen<br />

auf längeren Abschnitten ist seitens <strong>des</strong> Aufgabenträgers gegenzusteuern, um<br />

die an den Jedermann-Verkehr gestellten Qualitätsanforderungen zu gewährleisten.<br />

Hinsichtlich der Qualität der Betriebsdurchführung im Busverkehr ist in diesem Zusammenhang<br />

zu beachten, dass die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

auf 60 km/h begrenzt ist, wenn Fahrgäste keinen Sitzplatz einnehmen können<br />

[vgl. § 3 Abs. 3 Ziffer 2b StVO]. Die Vorteile einer Führung über Autobahnen oder autobahnähnlicher<br />

Straßen können somit nur generiert werden, wenn eine Sitzplatzgarantie<br />

gewährleistet werden kann.<br />

Bei Großveranstaltungen und zu Sondersituationen (z. B. extreme Witterung) gelten die<br />

definierten Qualitätsmaßstäbe ausdrücklich nicht.<br />

7.3 Min<strong>des</strong>tstandards für Stationen im Netz der Deutschen<br />

Bahn AG<br />

Die Bahnstationen im Kreisgebiet stellen die herausragenden Berührungspunkte mit<br />

dem ÖPNV-System für den Großteil der Kunden dar. Herauszuheben ist nicht nur die<br />

reine Zugangsfunktion zu SPNV sondern meist auch die Verknüpfungsfunktion zwischen<br />

Bus und Bahn sowie zu MIV und Rad.<br />

Ausgehend von der Stationskategorisierung durch den Betreiber, der DB Station & Service<br />

AG, die sich im Wesentlichen auf die Anforderungen der schienenseitigen Verkehrsanlagen<br />

beziehen, berücksichtigt der RMV als Aufgabenträger und Besteller der<br />

Seite 141


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

SPNV-Leistungen weitere Parameter im Hinblick auf die intermodalen und intramodalen<br />

Übergänge zu anderen Verkehrsträgern und stellt anhand zusätzlicher eigener Parameter<br />

eine RMV-Stationstypologie zusammen [RMV, 2013 S. 97ff]. Den RMV-<br />

Stationstypen A bis F werden entsprechende Standards in Hinblick auf den barrierefreien<br />

Zugang beziehungsweise Übergang, die dynamische Fahrgastinformation und die<br />

Angebote zur Verknüpfung mit individuellen Verkehrsmitteln zugeordnet. Die Verknüpfung<br />

mit dem straßengebundenen ÖPNV und den Schienenlinien untereinander ist<br />

nicht Teil dieser Standardisierung sondern basiert auf Grundlage <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens<br />

und den Standards zu den jeweiligen ÖV-Produkten.<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> befinden sich gemäß Definition im RNVP Stationen<br />

<strong>des</strong> Typus B bis F. Die Zuordnung der Stationen und der jeweils empfohlene Ausstattungsstandard<br />

ist dem vorliegenden Entwurf <strong>des</strong> RNVP zu entnehmen.<br />

7.3.1 Verknüpfungsschnittstelle zwischen Bahn und Bus<br />

Neben der Schaffung der räumlichen Nähe zwischen Bahn und Bus, der <strong>Anlage</strong> von barrierefreien<br />

Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten in Zug oder Bus spielt bei der Verknüpfung<br />

zum straßengebundenen ÖPNV die Dynamische Fahrgastinformation (DFI) eine zentrale<br />

Rolle (vgl. Kap. III 7.9.3). Nur mit Hilfe dynamischer Anzeiger wird es in Zukunft gelingen,<br />

das Thema Anschlusssicherung an wichtigen Verknüpfungspunkten <strong>des</strong> ÖPNV-Systems<br />

zu verankern. Dabei muss es Ziel sein, neben einheitlichen Anzeigen im Kreisgebiet<br />

den Fahrgästen betreiber- und verkehrsmittelunabhängige Informationen über Ankunftszeit,<br />

Verspätungen, Art <strong>des</strong> Verkehrsmittels und Anschlüsse in Echtzeit zu übermitteln.<br />

Die derzeit noch bestehenden rechtlichen Unsicherheiten sowie technische Rahmenbedingungen<br />

(einheitliche, betreiberunabhängige Datenlieferungen) werden dabei<br />

noch zu lösen sein.<br />

7.4 Min<strong>des</strong>tstandards für die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

7.4.1 Allgemeine Anforderungen<br />

Die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV sind als Zugangsstellen und Umsteigepunkte<br />

essenzielle Netzelemente mit hoher Systemwirkung. Dort warten und informieren<br />

sich Fahrgäste. Sie sind „Visitenkarten“ <strong>des</strong> ÖPNV. Alle Empfehlungen und Vorgaben<br />

im Nahverkehrsplan zu den Haltestellen sind unter der Maßgabe zu sehen, dass<br />

sich diese Infrastrukturen im Eigentum und in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden<br />

befinden (vgl. Kap. III 7.7.2).<br />

Haltestellen sind so anzulegen, dass<br />

• sie hinsichtlich Erreichbarkeit und Aufenthalt verkehrssicher sind (gegenüber Gefahren<br />

durch den Straßenverkehr),<br />

• sich Fahrgäste bei Zugang und Aufenthalt objektiv und subjektiv sicher fühlen (soziale<br />

Sicherheit),<br />

• keine Konfliktsituationen zwischen ein- und aussteigenden Fahrgästen entstehen,<br />

• Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt bzw. eingehalten werden,<br />

Seite 142


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• die im Zuge von Gender <strong>Main</strong>streaming aufgestellten Anforderungen Beachtung<br />

finden (vgl. Kap. III 5),<br />

• sie lage- und verkehrsgünstig zu Quell- und Zielorten liegen,<br />

• sie sich baulich in das Stadt- bzw. Ortsbild integrieren, dennoch aus Gründen der<br />

Verkehrssicherheit zwar auffällig, aber dennoch dezent gestaltet sind.<br />

Im Sinne <strong>des</strong> Verbundcharakters sind RMV-weite standardisierte Ausstattungen vorzunehmen<br />

und einzuhalten (vgl. Kap. III 7.4.4), wobei der konkrete Situationsbezug einer<br />

Haltestelle berücksichtigt werden muss.<br />

In Zusammenhang mit den hier definierten Min<strong>des</strong>tstandards für Haltestellen wird auf<br />

die Informationen der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung zur Förderung von<br />

Haltestellen und zur Planung und Gestaltung von Haltestellenanlagen in der jeweils<br />

aktuellen Fassung verwiesen.<br />

7.4.2 Priorisierung von Haltestellentypen<br />

Die Frage, ob eine Haltestelle am Fahrbahnrand, als Buskap oder als Busbucht anzulegen<br />

ist, hängt von mehreren Faktoren ab und erfordert stets eine Einzelfallprüfung.<br />

Dazu lassen sich u. a. die Lage der Haltestelle im (Straßen-)Raum, die Klassifizierung der<br />

Straße, das Verkehrsaufkommen, die verkehrliche Bedeutung, die Funktion der Haltestelle<br />

oder die dort verkehrenden Produkte (z. B. Stadtbus) nennen.<br />

Aus Sicht der Nahverkehrsplanung sind Bushaltestellen primär am Fahrbahnrand anzulegen.<br />

Die <strong>Anlage</strong> von Kaphaltestellen ist besonders entlang von bebauten, innerörtlichen<br />

Straßen mit seitlichen Parkstreifen geeignet, da<br />

• durch ein Vorziehen <strong>des</strong> Wartebereichs der Haltestelle bis zum Fahrbahnrand der<br />

Platzbedarf für die fahrgeometrisch aufwendigen Ein- und Ausfahrflächen einer<br />

Busbucht entfällt,<br />

• ein nahezu spaltfreies (barrierefreies) Heranfahren an die Bordsteinkante gewährleistet<br />

ist,<br />

• das Kap eine wirksame Maßnahme zur Verminderung von Störpotenzialen ist und<br />

• damit zur Einhaltung der Fahrzeiten beiträgt.<br />

Busbuchten weisen dagegen eine Reihe von Nachteilen auf, denn diese<br />

• haben einen höheren Platzbedarf, so dass Flächen für andere Nutzungen nicht mehr<br />

zur Verfügung stehen,<br />

• erfordern einen höheren baulichen Aufwand,<br />

• erschweren das Zusammenspiel zwischen Fahrzeug und Hochbord zur Gewährleistung<br />

eines barrierefreien Ein- und Ausstiegs, wodurch die Gefahr der Beschädigung<br />

von <strong>Anlage</strong> und Fahrzeug besteht (Bordhöhen von über 16 cm sind wegen Überstreifen<br />

der Haltestellenflächen beim Ein- und Ausfahren i. d. R. nicht realisierbar, an unebenen<br />

Straßen sind häufig nur 14 cm möglich),<br />

• werden häufig von anderen Verkehrsteilnehmern beparkt, wodurch ein spaltfreies<br />

Anfahren der Haltestellenkante fahrdynamisch verhindert wird und ein barrierefreies<br />

Ein- und Aussteigen nicht mehr möglich ist,<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• behindern den Bus bei der Wiedereinfädelung in den fließenden Straßenverkehr,<br />

wodurch sich Verspätungen ergeben.<br />

Aus diesen Gründen sollten Busbuchten nur noch dann gezielt angelegt werden, wenn<br />

• betriebliche Besonderheiten (notwendige Standzeiten der Fahrzeuge, Umsteigehaltestellen),<br />

• verkehrliche Argumente (hohes Fahrgastaufkommen, viele Barzahlungsvorgänge),<br />

• verkehrssicherheitsrelevante Aspekte (z. B. an Schulen, bei Haltestellen an Außerortsstraßen),<br />

• straßenverkehrstechnische Restriktionen gemäß den Regelwerken und Richtlinien<br />

zum Straßenentwurf, wie der RASt 06 (Richtlinie für die <strong>Anlage</strong> von Stadtstraßen)<br />

oder der RAL (Richtlinie für die <strong>Anlage</strong> von Landstraßen),<br />

• in Kombination mit baulichen Gegebenheiten (ausreichend Platz für Wartefläche<br />

vorhanden) 16<br />

eindeutig überwiegen.<br />

Aus diesen Gründen wird eine Empfehlung für das Halten am Fahrbahnrand und für<br />

Buskaps ausgesprochen, die im Zuge von Neuanlagen und Modernisierungen zu berücksichtigen<br />

ist. Buskaps treten bei Haltestellen in verstädterten Gebieten immer mehr in<br />

Erscheinung und haben sich wegen der überwiegenden Vorteile für Fahrgäste und Verkehrsunternehmen<br />

bewährt.<br />

7.4.3 Kategorisierung der Haltestellen<br />

Für die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV werden durch den RMV fünf Kategorien<br />

vorgegeben. Den jeweiligen Kategorien werden anschließend Min<strong>des</strong>tausstattungsmerkmale<br />

zugeordnet (vgl. Kap. III 7.4.4).<br />

Tab. III-8 gibt einen Überblick über die Haltestellenkategorien <strong>des</strong> RMV. Sie unterscheiden<br />

sich in erster Linie aufgrund ihrer angebots- und nachfrageseitigen Frequentierung,<br />

deren Abgrenzung zueinander auf qualitativen Skalen beruht.<br />

Bezeichnung Kennung Merkmale<br />

Zentrale Umsteige-<br />

Haltestelle<br />

A<br />

Zentrale Verknüpfung im Liniennetz: Bus-Bus oder/und Bus-<br />

Strab oder/und Strab-Strab<br />

Lage am Fernbahnhof und Nahverkehrsbahnhof (RE, SE, RB)<br />

der Bahn<br />

Hohe Anzahl Umsteiger<br />

Sehr hohes Fahrgastaufkommen<br />

In städtischen Gebieten, zentrale Lage<br />

16<br />

Wartefläche min<strong>des</strong>tens 2,5 m breit, keine Mischfläche mit Geh- oder Radweg, ausreichende<br />

Flächen für eine 180-Grad-Wende eines Rollstuhls<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Bezeichnung Kennung Merkmale<br />

Stations-Haltestelle<br />

Umsteige-<br />

Haltestelle<br />

Haltestelle<br />

Haltepunkt<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

Viele Umsteigeverbindungen Bahn-Bus oder/und Bahn-Strab<br />

Lage an Nahverkehrsbahnhof (RE, SE, RB) oder S-/U-<br />

Bahnstation<br />

Hohes bis mittleres Fahrgastaufkommen<br />

In städtischen und ländlichen Gebieten<br />

Mittlere Anzahl Umsteigeverbindungen Bus-Bus oder Bus-<br />

Strab oder Strab-Strab<br />

Lage an S-/U-Bahnstation<br />

Hohes/mittleres Fahrgastaufkommen<br />

In städtischen und ländlichen Gebieten<br />

Stadtkern, Stadtteilzentrum, Gemeindezentrum<br />

Geringe Anzahl Umsteigeverbindungen Bus-Bus oder Bus-<br />

Strab oder Strab-Strab<br />

Geringe Anzahl Umsteiger<br />

Mittleres Fahrgastaufkommen<br />

Alle Lagen in städtischen und ländlichen Gebieten<br />

Bushaltestelle<br />

Keine Umsteigebeziehungen<br />

Geringes Fahrgastaufkommen<br />

In ländlichen Gebieten, Lage: Stadtrand, Ortsteil, außerhalb<br />

Siedlungen<br />

Tab. III-8:<br />

Haltestellenkategorisierung und qualitative Klassifizierungsmerkmale<br />

[eigener Entwurf; in Anlehnung an RMV 1997]<br />

7.4.4 Kategoriebezogene Min<strong>des</strong>tausstattungsmerkmale<br />

Die Min<strong>des</strong>tausstattungsmerkmale für die jeweilige Haltestellenkategorie sind getrennt<br />

nach unmittelbarem Haltestellenbereich und weiterem Haltestellenumfeld aufgeführt.<br />

Die Aufstellung der kategoriebezogenen Ausstattungsvorgaben für die Haltestellen <strong>des</strong><br />

straßengebundenen ÖPNV sind in Tab. III-9 dargestellt. Als Sonderform (SF) werden<br />

Vorgaben für reine Ausstiegshaltestellen separat definiert. Bereits vorhandene bauliche<br />

Gegebenheiten an den Haltestellen – ungünstige Bauform, fehlende Hochborde oder<br />

fehlende taktile Leitstreifen – können in ihrem Bestand verbleiben. Die formulierten<br />

kategoriebezogenen Min<strong>des</strong>tstandards in Bezug auf bauliche Gestaltung und auf die<br />

barrierefreie <strong>Anlage</strong> (für Rollstuhlfahrer, Geh- und Sehbehinderte) kommen daher bei<br />

Neureinrichtung oder bei Modernisierungsprogrammen zum Tragen.<br />

Zur Min<strong>des</strong>tausstattung der Haltestellen gehören folgende standardisierte Komponenten<br />

im RMV-Design:<br />

• Haltestellenmast bzw. Haltestellenstele,<br />

• H-Schild,<br />

• Haltestellennamensschild,<br />

• Fahrplankasten bzw. Fahrgastinformationsvitrine,<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Diese Komponenten dienen der Wiedererkennung und der Fahrgastführung im Sinne<br />

einer hochwertigen Visitenkarte <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im RMV-Gebiet. Die<br />

Komponenten sind Voraussetzung für eine einheitliche Bestückung mit Fahrgastinformationsmedien<br />

(vgl. auch Kap. III 7.9.1).<br />

Infrastruktur-/Ausstattungselemente SF E C und D A und B<br />

bauliche <strong>Anlage</strong> <strong>des</strong> Haltestellenbereichs<br />

(verkehrs-)sichere <strong>Anlage</strong> X X X X<br />

konfliktarme Gestaltung (Ein-/Aussteiger) (X) X X<br />

behindertenfreundliche <strong>Anlage</strong> (Hochbord<br />

min<strong>des</strong>tens 18 cm, taktile Leitstreifen usw.)<br />

(X) (X) X X<br />

befestigte Wartefläche (X) (X) X X<br />

hindernisfreie Fläche mind. 2,5 x 2,5 m in<br />

Höhe der zweiten Bustür (für 180-Grad-<br />

Wende für Rollstuhlfahrer)<br />

überdachter Wartebereich mit transparenten<br />

Seitenwänden<br />

(X) (X) X X<br />

(X) X X<br />

Sitzgelegenheit im Wartebereich (X) X X<br />

Beleuchtung im überdachten Bereich<br />

(sofern außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

technisch realisierbar)<br />

Beleuchtung <strong>des</strong> Haltestellenbereichs<br />

(sofern außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

technisch realisierbar)<br />

optische/bauliche Abgrenzung gegenüber<br />

sonstigem Verkehrsraum<br />

(X) X X<br />

X X X X<br />

(X) (X) X X<br />

Ausstattungskomponenten<br />

Haltestellenmast im RMV-Design X X X X<br />

beleuchtete Fahrgastinformationsvitrine im<br />

RMV-Design<br />

Fahrplankasten im RMV-Design (anstatt<br />

Vitrine)<br />

* (X) X X<br />

* X<br />

Abfallbehälter (ggf. im RMV-Design) * (X) X X<br />

Angaben über Linienbedienung (über die<br />

Aushangfahrpläne hinaus)<br />

(X) (X) (X) X<br />

Aushangfahrplan (gem. RMV-Vorgabe) (X) X X X<br />

Liniennetzplan * (X) X X<br />

Tarifinformation * (X) X X<br />

Haltestellenübersichtsplan * (X) X<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Infrastruktur-/Ausstattungselemente SF E C und D A und B<br />

betriebliche Hinweise (Sonderinformationen) (X) X X X<br />

DFI-Anzeige mit akustischer Ausgabe * (X) X<br />

Bussteig- bzw. Haltepositionsbezeichnung * (X) (X) X<br />

Wegweiser innerhalb größerer Haltestellenbereiche<br />

* (X) X<br />

Umgebungsplan (Stadt-/Ortsplan) (X) (X) (X) X<br />

Beschriftung „Nur Ausstieg“<br />

X<br />

Lautsprecher * (X)<br />

Uhr * (X)<br />

Fahrkartenautomat * (X)<br />

behindertengerechte Toilette * (X)<br />

Videoüberwachung (unter Beachtung <strong>des</strong><br />

Datenschutzes)<br />

* (X)<br />

Notrufsäule * (X)<br />

Haltestellenumfeld<br />

(verkehrs-)sichere Zuwegung X X X X<br />

Fernhinweis auf die Haltestelle<br />

X<br />

Wegweiser zur Haltestelle (X) X<br />

Wegweiser zu Zielen (X) (X) (X) X<br />

Flächen für Bike+Ride * (X) (X) X<br />

Hinweis auf Bike+Ride im Straßenraum * (X) (X) X<br />

Flächen für Park+Ride * (X) X<br />

Hinweis auf Park+Ride im Straßenraum * (X) X<br />

Flächen für Kiss+Ride (Kurzzeitparkplätze) * (X)<br />

Hinweis auf Kiss+Ride im Straßenraum * (X)<br />

Taxistand * (X)<br />

Fahrkartenvorverkaufsstelle * (X)<br />

X Min<strong>des</strong>tausstattung (X) situations- oder nachfragebedingte Zusatzausstattung<br />

* Ausstattungselement richtet sich bei Ausstiegspositionen (SF) ggf. nach der Kategorie der<br />

Haltestelle (A, B, C, D oder E), der die Ausstiegsposition angehört.<br />

Tab. III-9:<br />

Min<strong>des</strong>tstandards für die Ausstattung der Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

[eigener Entwurf; in Anlehnung an RMV 1997]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Bei den Haltestellten der Kategorie „E“ ist ein niederflurgerechter bzw. barrierefreier<br />

Neu- oder Ausbau im Zuge von Modernisierungsprogrammen dann vorzusehen, wenn<br />

diese Haltestellen ein für diese Kategorie hohes Fahrgastaufkommen (über 100 schulwerktägliche<br />

Ein- und Aussteiger je Richtung) oder eine erkennbare Bedeutung für mobilitätseingeschränkte<br />

Nutzer aufweisen. Haltestellen an Schulen stellen aufgrund der<br />

Verkehrsspitzen und der damit verbundenen hohen punktuellen Fahrzeugfrequentierung<br />

eine Besonderheit im Haltestellennetz dar und müssen im Falle von Aus- und Umbauten<br />

der Haltestellenpositionen individuell betrachtet werden. In Kombination mit<br />

dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen sind Haltestellen, die mit niederflurgerechtem<br />

Hochbord (als Buskapstein, als Formstein „Kasseler Bord“ o. ä.) und mit taktilen Leitstreifen<br />

versehen sind, für Ein- und Ausstiegsvorgänge dann in Hinblick auf den Systemzugang<br />

weitgehend als „barrierefrei“ anzusehen (vgl. Abb. III-3). Damit entsprechen<br />

diese Haltestellen den Zielsetzungen <strong>des</strong> Nahverkehrsplans (vgl. Kap. III 3.4 und III 4).<br />

Abb. III-3:<br />

Musterbeispiel zur Gestaltung der Bodenindikatoren an einer Haltestelle in barrierefreiem<br />

Ausbauzustand<br />

[Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement 2012, S. 6]<br />

7.5 Min<strong>des</strong>tstandards für die Fahrzeuge im straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Min<strong>des</strong>tvorgaben an die Qualität der im regionalen straßengebundenen ÖPNV eingesetzten<br />

Fahrzeuge wurden durch den RMV seit 2002 vorgegeben. [vgl. RMV 2013, S. 60,<br />

S. 112ff] Für die Fahrzeuge für Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

werden abgestuft verschiedene Min<strong>des</strong>tanforderungen an Fahrgastkomfort, Fahrgastund<br />

Verkehrssicherheit, Technik und Umweltschutz definiert, die im Einzelnen aus der<br />

Seite 148


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Matrix in <strong>Anlage</strong> III-1 hervorgehen 17 . Bei den Abgasnormen der Dieselmotoren gelten<br />

die zum Zeitpunkt der Erstzulassung aktuellen EU-weiten Bestimmungen, wobei<br />

höherwertige, von der Fahrzeugindustrie angebotene Standards ebenso zur Anwendung<br />

kommen können (z. B. EEV statt Euro 5). Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, z.<br />

B. durch Stromspeicher, Gas oder Wasserstoff, oder mit Hybridantrieben senken den Verbrauch<br />

an erdölbasierten Kraftstoffen und tragen zu einer Reduktion <strong>des</strong> CO 2<br />

-Ausstoßes<br />

im Verkehrssektor bei. Aus diesen Gründen bekennt sich der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis grundsätzlich<br />

zum Einsatz alternativer Antriebe in den ÖPNV-Fahrzeugen.<br />

Unabhängig der im Anforderungsprofil <strong>des</strong> vorliegenden Nahverkehrsplans aufgestellten<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen der StVO, der StVZO<br />

und der BOKraft einzuhalten. Dem Aufgabenträger bzw. <strong>des</strong>sen LNO steht es im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Ausschreibungswettbewerbs frei, Fahrzeuge zu fordern, die höherwertige Ausstattungen<br />

aufweisen oder höhere Umweltstandards erfüllen. Diese Aussage gilt analog<br />

für die Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge mit höherwertiger Ausstattung oder mit<br />

höheren Umweltstandards einsetzen können.<br />

Bildung von Fahrzeugkategorien<br />

Die Fahrzeuge sind in folgende drei Hauptkategorien 18 eingeteilt:<br />

• Mit Kategorie „A“ werden alle Busfahrzeuge für den Linienverkehr (außer Minibus)<br />

versehen, die hohe und zeitgemäße Qualitätsanforderungen erfüllen und die im Regelverkehr<br />

einzusetzen sind. Es handelt sich im Normalfall um Neufahrzeuge oder<br />

um neuwertige Fahrzeuge. Diese sind <strong>des</strong>halb vor allem für Linien und Kurse bestimmt,<br />

die sich besonders auch an Fahrgäste im Jedermann-Verkehr richten.<br />

• Unter die Kategorie „B“ fallen alle Busfahrzeuge, die zeitweise als Verstärker- oder<br />

Ersatzfahrzeuge zum Einsatz kommen. Außerhalb von Ballungsräumen können Verstärkerfahrzeuge<br />

bei schulrelevanten Fahrten zu den Verkehrsspitzen eingesetzt<br />

werden, umlaufbedingt daraufhin auch bei Fahrten für den Jedermann-Verkehr. Bei<br />

den Fahrzeugen der Kategorie „B“ sind Abstriche beim Fahrzeugalter, beim Fahrgastkomfort<br />

und bei der Abgasnorm gegenüber Fahrzeugen der Kategorie „A“<br />

möglich, da es sich bei den Fahrzeugen der Kategorie „B“ um Gebrauchtfahrzeuge<br />

handelt.<br />

• Fahrzeuge der Kategorie „C“ sind für den Bedarfsverkehr (AST) oder für einzelne<br />

fest bediente Kurse mit geringem Fahrgastaufkommen vorgesehen, für die der abweichende<br />

Fahrzeugeinsatz gegenüber den Fahrgästen kommuniziert ist. Unter die<br />

Kategorie „C“ fällt auch der Minibus. Diese Fahrzeuge der Kategorie „C“ sind in der<br />

Regel nicht Bestandteil der Flotte eines Verkehrsunternehmens, sondern gehören<br />

zumeist zum Fuhrpark <strong>des</strong> mit der Leistung betrauten Unterauftragnehmers aus dem<br />

Taxi- bzw. Mietwagengewerbe. Diese Aspekte wurden bei der Formulierung der<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen an diese Fahrzeugkategorie mit einbezogen.<br />

17<br />

Aus Gründen der Lesbarkeit und der Übersichtlichkeit sind die aufgestellten Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

in einer <strong>Anlage</strong> zu finden, wodurch deren Bedeutung aber nicht reduziert wird.<br />

18<br />

Die hier genannten Fahrzeugkategorien dienen der Unterscheidung von Fahrzeugtypen und<br />

den ihnen zugewiesenen Min<strong>des</strong>tausstattungen im Rahmen der Nahverkehrsplanung im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis. Diese Fahrzeugkategorien sind daher nicht mit jenen der EU-Richtlinien deckungsgleich<br />

(vgl. Kap. III 3.4).<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Auf die Kategorien folgen Unterkategorien, die die Fahrzeugtypen näher spezifizieren<br />

(z. B. Standardbus für Regional-/Überlandverkehr oder für Stadtverkehr, Midibus usw.).<br />

Die Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Fahrzeugqualitäten je Haupt- und Unterkategorie<br />

gehen im Detail aus der Matrix in <strong>Anlage</strong> III-1 hervor. Die je Linie in Frage kommende<br />

Fahrzeugkategorie (A, B, C) wird im Angebotskonzept angegeben (vgl. Kap. V).<br />

Die geforderten Fahrzeugzusatzausstattungen wie Klimaanlage, Kneeling oder bei Bedarf<br />

LSA-Beeinflussung sind im laufenden Betrieb ihren jeweiligen Bestimmungen nach<br />

zu nutzen.<br />

Barrierefreie Nutzung<br />

Den Belangen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste ist beim Fahrzeugeinsatz besonders<br />

Rechnung zu tragen (vgl. Kap. III 4). Durch EU-Richtlinie 2001/85/EG und StVZO ist für<br />

Stadtbusse bereits verpflichtend, mobilitätseingeschränkten Personen – in erster Linie<br />

Personen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrern – eine barrierefreie Nutzung inklusive<br />

<strong>des</strong> Zugangs zum Fahrzeug zu ermöglichen (vgl. Kap. III 3.4). Bei „Überlandbussen“<br />

ist eine barrierefreie Nutzung rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Nur wenn<br />

diese explizit freiwillig vorgesehen wird, etwa durch den Aufgabenträger oder durch<br />

das Verkehrsunternehmen, müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Fahrzeuge<br />

für den „Überlandverkehr“ denselben technischen Vorschriften und Regelwerken folgen,<br />

die für Stadtbusse Anwendung finden.<br />

Im vorliegenden Anforderungsprofil für die Fahrzeuge <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV<br />

ist der Ermessensspielraum hinsichtlich einer barrierefreien Nutzung bei den „Überlandbussen“<br />

dahingehend differenziert berücksichtigt, dass alle Fahrzeuge der Kategorie<br />

„A“ die gesetzlichen Standards an eine barrierefreie Nutzbarkeit erfüllen müssen. Bei<br />

den Fahrzeugen der Kategorien „B“ und „C“ 19 ist – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten<br />

– die Anwendung dieser Anforderung dem Aufgabenträger <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis bzw. den Verkehrsunternehmen bei Leistungen, die nicht dem Vergabewettbewerb<br />

unterliegen, freigestellt.<br />

7.6 Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Verkehrsdurchführung<br />

Bezüglich Qualitätssicherung, Leistungsdurchführung und Anforderungen an das Fahrpersonal<br />

stellt der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis eine Reihe von Kriterien für den straßengebundenen<br />

ÖPNV auf (vgl. Kap. III 7.6.1 bis Kap. III 7.6.3), die im Kundeninteresse als Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

zu betrachten sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die einheitlichen Min<strong>des</strong>tqualitätskriterien<br />

auch bei unterschiedlichen Konstellationen zur Anwendung kommen,<br />

also<br />

• im Zuge <strong>des</strong> Ausschreibungswettbewerbs Eingang in die Verträge zwischen Besteller<br />

(Aufgabenträger, LNO) und Ersteller (Verkehrsunternehmen) finden,<br />

• im Falle von Direktvergaben als Auflage dienen oder<br />

• bei „eigenwirtschaftlichen“ Verkehrsleistungen üblicherweise als Auflage an den<br />

Bestand einer Konzession geknüpft ist, etwa wie die Verpflichtung zur Einhaltung<br />

<strong>des</strong> Verbundtarifs.<br />

19<br />

Bei der Fahrzeugkategorie „C“ ist nur der Minibus von dieser Bestimmung betroffen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.6.1 Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Qualitätssicherung im straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

7.6.1.1 Pünktlichkeit und Anschlusssicherung durch die „10-Minuten-Garantie“<br />

Die Beteiligung am RMV-Servicepaket „Zehn-Minuten-Garantie“ ist vorgesehen. Fahrgäste,<br />

die mit min<strong>des</strong>tens zehn Minuten Verspätung an ihrem Fahrziel aussteigen, erhalten<br />

nach Reklamation ihre Fahrkosten bis zur Preisstufe 4 in voller Höhe erstattet.<br />

Wahlweise werden Taxikosten nach Vorlage einer Quittung bis zu einer Höhe von 15<br />

Euro erstattet, wenn die verspätete Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nach<br />

21.00 Uhr stattgefunden hat. Hier kann vom Fahrgast gewählt werden, ob das Fahrgeld<br />

erstattet oder ein Taxizuschuss gewährt werden soll. Die Kosten für die Erstattungen<br />

tragen zunächst die für die Linie zuständige Lokale Nahverkehrsorganisation beziehungsweise<br />

bei Linien <strong>des</strong> Regionalbusnetzes der RMV.<br />

7.6.1.2 Zustand der eingesetzten Fahrzeuge<br />

Alle im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge haben in einem technisch und betrieblich<br />

einwandfreien sowie sauberen Zustand zu sein, darüber hinaus äußerlich und im Inneren<br />

gepflegt in Erscheinung zu treten. Vor dem morgendlichen Betriebsbeginn ist diese<br />

Anforderung unabdingbar. Sichtliche, die Nutzung beeinträchtigende und schwerwiegende<br />

Verunreinigungen <strong>des</strong> Fahrzeuginnenraumes sind während der Einsatzzeiten<br />

tagsüber bei der nächstmöglichen Gelegenheit zu entfernen (z. B. an Endhaltestellen).<br />

Ist dies nicht möglich, muss das Fahrzeug unverzüglich ausgesetzt bzw. aus dem Umlauf<br />

herausgenommen und mit einem anderen, sauberen Fahrzeug getauscht werden. Auffällige<br />

und mutwillig herbeigeführte Vandalismusschäden wie zerschlissene Sitze sind<br />

ebenso unverzüglich zu beheben, andere beschädigte oder funktionsuntüchtige Inneneinrichtungsgegenstände<br />

sind dabei ebenfalls instand zu setzen. Ein Austausch <strong>des</strong><br />

Fahrzeugs im laufenden Betrieb wird dann als notwendig erachtet, wenn eine erkennbare<br />

Anzahl der Sitze oder andere fahrgastrelevante Fahrzeugeinrichtungen Beschädigungen<br />

aufweisen, die das Maß <strong>des</strong> Erträglichen überschreiten. Einzelheiten ergeben<br />

sich aus den Verkehrs- bzw. Dienstleistungsverträgen zwischen Leistungsbesteller und<br />

Verkehrsunternehmen.<br />

In den Fahrzeugen ist ein der Jahreszeit angemessenes Raumklima durch Einschalten<br />

von Klimaanlage, Lüftungs- oder Heizsystem durch das Fahrpersonal sicherzustellen. Der<br />

Aufenthalt der Fahrgäste ist in Anbetracht der vorherrschenden Witterung angenehm<br />

zu gestalten. Fahrgastrelevante Ausstattungsmerkmale, wie Haltestellenanzeige, Kneeling,<br />

Rampe, Videoanlage u. a., müssen zum Betriebsbeginn einsatzbereit sein. Schäden<br />

an diesen sind unverzüglich und nachhaltig zu beheben. Im Interesse einer kunden- und<br />

qualitätsorientierten Dienstleistungserbringung sollten die Mängel daher spätestens<br />

nach 48 Stunden behoben sein.<br />

7.6.1.3 Beschwerdemanagement und Qualitätsmanagementsystem<br />

Die Entgegennahme und die Weiterbearbeitung von Beschwerden, Anregungen und<br />

Hinweisen der Fahrgäste in schriftlicher, mündlicher, telefonischer oder digitaler Form<br />

liegen bei regionalen Linien in der Verantwortung <strong>des</strong> RMV, bei lokalen Linien in der<br />

Verantwortung der lokalen Aufgabenträger bzw. deren LNO. Die Aufgabenträger bzw.<br />

die LNO können sich dabei Dritter bedienen. Für die Annahme und Weiterleitung an<br />

diese Stellen sind alle Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens mit Kundenkontakt mit-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

verantwortlich, ebenfalls das Fahrpersonal (der verkehrlichen Einzelsituation entsprechend).<br />

Alle Verkehrsunternehmen auf dem Gebiet <strong>des</strong> RMV haben an dem verbundweiten<br />

Qualitätsmesssystem (QMS) in partnerschaftlicher Gegenseitigkeit teilzunehmen. Dazu<br />

tragen sie mit entsprechenden Datenlieferungen an den RMV bei. Für die laufende<br />

Verbesserung der Qualität der angebotenen Leistungen sind die eingehenden Beschwerden<br />

statistisch auszuwerten. In einem rückgekoppelten Verfahren sind bekannt<br />

werdende betriebliche Qualitätsmängel durch die Verkehrsunternehmen zu beheben.<br />

Eingegangene Beschwerden sind unverzüglich zu bearbeiten. [vgl. RMV 2013, S. 62-64]<br />

Nach erfolgter Definition und Gewichtung der Qualitätsstandards in den Verkehrsverträgen<br />

stellen die erhobenen Qualitäten die Grundlage für ein Bonus-Malus-System, das bei<br />

Vergabe von Verkehrsleistungen Anwendung finden kann.<br />

7.6.2 Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Leistungsdurchführung im straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Die im Folgenden aufgestellten Vorgaben zur Leistungsdurchführung im straßengebundenen<br />

ÖPNV setzen u. a. technische Systeme voraus, die zum Zeitpunkt der Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> Nahverkehrsplans in ländlichen Räumen noch nicht überall vorhanden waren.<br />

Eine Umsetzung der davon betroffenen Vorgaben wird im Gültigkeitszeitraum <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

angestrebt, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

7.6.2.1 Einrichtung und Besetzung einer Betriebsleitstelle<br />

Alle auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> konzessionierten Verkehrsunternehmen<br />

haben eine Betriebsleitstelle zu unterhalten, die das Bindeglied zwischen Fahrbetrieb<br />

und der Disposition darstellt. Diese ist zu den Betriebszeiten der jeweiligen Linien <strong>des</strong><br />

Verkehrsunternehmens für alle Angelegenheiten rund um Betriebssteuerung, Betriebsüberwachung,<br />

Anschlusssicherung sowie für kurzfristige Personal- und Fahrtzeugdisposition<br />

zuständig. Die Betriebsleitstelle ist mit einem Disponenten mit ausreichenden Entscheidungskompetenzen<br />

zur Sicherung eines störungsarmen Betriebes zu besetzen, der<br />

in seiner Arbeit durch ein dem Betriebsgeschehen angemessenes System unterstützt<br />

wird (z. B. durch ein RBL). Mehrere Unternehmen können eine gemeinsame Betriebsleitstelle<br />

einrichten. Ein Mitarbeiter <strong>des</strong> Verkehrsunternehmens mit Betriebsleiterbefugnissen<br />

muss jeden Punkt <strong>des</strong> Bedienungsgebietes „seiner“ Linien innerhalb einer Stunde<br />

erreichen können.<br />

Es muss eine lückenlose und störungsfreie Kommunikation zu allen eingesetzten Fahrzeugen<br />

<strong>des</strong> Verkehrsunternehmens im Bedienungsgebiet sichergestellt sein, sofern dies<br />

nicht durch äußere Umstände wie topographische Gegebenheiten oder Lücken in der<br />

Abdeckung der Mobilfunknetze abschnittsweise behindert wird. Außerdem muss es<br />

eine Kommunikation mit den Betriebsleitstellen anderer im Bedienungsgebiet tätiger<br />

Verkehrsunternehmen geben, damit unternehmensübergreifende Anschlüsse im Verspätungsfall<br />

abgesichert werden. Eine entsprechende Kommunikationsmöglichkeit ebenfalls<br />

mit den Transportleitungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist für die beidseitige<br />

Anschlusssicherung zwischen SPNV und straßengebundenem ÖPNV wünschenswert.<br />

Die Betriebsleitstelle hat innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit kundenbezogene<br />

Angelegenheiten zu klären, die mit dem Fahrbetrieb in Verbindung stehen.<br />

Während der Schwachlastzeiten oder während der Betriebszeiten von Nachtverkehren,<br />

in denen nur einzelne Fahrzeuge im Einsatz sind, kann auf eine durchgehende örtliche<br />

Besetzung der Betriebsleitstelle verzichtet werden, sofern statt<strong>des</strong>sen ein reaktionsfähi-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

ges Bereitschaftssystem vorhanden ist, bei dem beispielsweise ein mit betrieblicher bzw.<br />

dispositiver Handlungskompetenz ausgestatteter Mitarbeiter jederzeit per Mobilfunk o.<br />

ä. von den Busfahrern erreicht werden kann.<br />

7.6.2.2 Pünktlichkeit, Verspätungs- und Störungsmanagement<br />

Die Pünktlichkeit im laufenden Betrieb wird wie folgt definiert:<br />

• Als genau pünktliche Abfahrtszeit gilt verbindlich die 15. Sekunde der jeweils angegeben<br />

Fahrplanminute.<br />

• Verfrühungen sind nicht zulässig.<br />

• Die Toleranzzeit einer „pünktliche Abfahrt“ beträgt beim Stadtbus o. ä. Verkehren<br />

drei Minuten, beim Regionalbus bzw. bei Überlandfahrten fünf Minuten.<br />

Bei einer unvorhergesehenen Störung <strong>des</strong> Betriebsablaufs unabhängig von der Ursache<br />

hat das Fahrpersonal unverzüglich die Betriebsleitstelle zu unterrichten, die die Informationen<br />

an den Aufgabenträger weiterleitet. Daraufhin haben die Verkehrsunternehmen<br />

entweder einen eingeschränkten (Regel-)Betrieb oder einen Notbetrieb herzustellen<br />

und so lange aufrechtzuerhalten, bis der Regelbetrieb wieder in vollem Umfang<br />

gefahren werden kann. Eine Ersatzbeförderung der Fahrgäste muss innerhalb einer angemessen<br />

Zeit gewährleistet sein, die sich an dem Bedienungsgebiet (Stadt, Land) und<br />

an der Taktfolge der von der Störung betroffenen Linie orientiert.<br />

Die Fahrgäste sind durch das Fahrpersonal und mit Hilfe der Leitstelle über eine Störung<br />

in Kenntnis zu setzen. Dazu gehört auch die Mitteilung über Abweichungen, Ausfälle,<br />

Ersatzmaßnahmen und alternativen Fahrmöglichkeiten. Ist eine Buslinie in ein dynamisches<br />

Fahrgastinformationssystem (DFI) eingebunden, sind die geänderten Betriebszustände<br />

über die an das DFI-System angeschlossenen Ausgabemedien kund zu tun.<br />

7.6.3 Min<strong>des</strong>tanforderungen an das Fahrpersonal im straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> darf im Linienbusverkehr nur entsprechend<br />

ausgebildetes und qualifiziertes Fahrpersonal zum Einsatz gelangen, das der ordnungsgemäßen<br />

Erfüllung seiner anspruchsvollen Aufgabenfelder in einem zeitgemäßen und<br />

kundenorientierten ÖPNV gewachsen ist. Die Verkehrsunternehmen haben diese grundlegende<br />

Vorgabe bei Auswahl und Einsatz sicherzustellen und innerbetrieblich zu<br />

überwachen. Die Untergrenze der Entlohnung <strong>des</strong> Personals darf nicht unterhalb <strong>des</strong><br />

tarifvertraglich vereinbarten Niveaus für das private Omnibusgewerbe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong><br />

Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO) oder <strong>des</strong>sen Nachfolgeorganisation(en)<br />

in der jeweils gültigen Fassung liegen. Diese Forderungen gelten analog für den<br />

abgestimmten Einsatz von Subunternehmern, sofern diese regelmäßig einen Teil der<br />

Fahrleistung <strong>des</strong> Konzessionärs erbringen. Im Einzelnen sind folgende Kriterien gegenüber<br />

dem Aufgabenträger (bzw. Besteller) nachweislich zu erfüllen:<br />

• Das Fahrpersonal muss über hinreichende Ortskenntnisse verfügen, sich im RMV-<br />

Tarif (bzw. bei Bedarf in den Tarifen der Nachbarverbünde, sofern diese in Randgebieten<br />

<strong>des</strong> RMV-Gebietes zur Anwendung kommen), im Fahrplangefüge der Linien,<br />

beim Liniennetz und bei Anschlussbeziehungen eines Verkehrsgebietes auskennen.<br />

Das Fahrpersonal muss außerdem in der Lage sein, dem Fahrgast einen richtigen<br />

Fahrschein auszustellen und sachlich korrekte, kundenorientierte Auskünfte zum Tarif<br />

und zur nachgefragten Verbindung zu erteilen. Hierfür sind angemessene Kenntnisse<br />

der deutschen Sprache und Schrift notwendig.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• Die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen inklusive <strong>des</strong> Fahrpersonals sind durch regelmäßige<br />

Schulungen und Fortbildungen entsprechend ihren Einsatzfeldern auf einem<br />

aktuellen fachlichen Kenntnisstand zu halten. Dies betrifft betriebliche, kundenbezogene,<br />

sicherheitsrelevante, tarifliche sowie technische Themenfelder. Zusammen<br />

mit dem Fahrpersonal sind in regelmäßigen Abständen Trainings im Umgang<br />

mit Konflikt- und Stresssituationen abzuhalten. Dies betrifft ebenso den angebrachten<br />

Umgang mit Kindern und Jugendlichen im schulbezogenen Linienverkehr<br />

oder mit (minderjährigen) Fahrgästen im abendlichen Freizeitverkehr.<br />

• Das eingesetzte Fahrpersonal muss ein gepflegtes Erscheinungsbild abgeben und die<br />

Bestimmungen zum Nichtraucherschutz im Fahrzeug auch während der Pausen einhalten.<br />

Das Personal hat insoweit Unternehmensbekleidung zu tragen, sofern beim<br />

Verkehrsunternehmen solches im Allgemeinen getragen wird. Für einen Mitarbeiter<br />

im Kundenkontakt ist min<strong>des</strong>tens eine angemessene Bekleidung zu gewährleisten.<br />

• Das Fahrpersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen kundenfreundlich und hilfsbereit<br />

zu zeigen. Fahrgästen mit offensichtlichen Mobilitätseinschränkungen ist, sofern<br />

die betriebliche Lage es zulässt, bei Ein- und Ausstieg Hilfe durch das Fahrpersonal<br />

anzubieten. Das Fahrpersonal hat Rollstuhlfahrer bei Ein- und Ausfahrt in bzw. aus<br />

dem Bus durch Ausklappen oder Ausfahren der Rampe aktiv zu unterstützen. Die<br />

Kneeling-Technik ist daher einzusetzen, sofern Ein- oder Aussteigevorgänge von erkennbar<br />

mobilitätseingeschränkten Fahrgästen an nicht niederflurgerechten Haltestellen<br />

zu erwarten sind.<br />

• Über kurzfristig eingetretene Änderungen im Betriebsablauf – z. B. bei Anschlüssen,<br />

Haltestellen, Linienweg, Verspätungen – hat das Fahrpersonal die Fahrgäste rechtzeitig<br />

und ausführlich zu informieren sowie einen aktuellen Lagestand bei der Betriebsleitung<br />

einzuholen.<br />

• Das Fahrpersonal hat offensichtliche Belästigungen von Fahrgästen durch andere<br />

Fahrgäste wahrzunehmen und diesen entgegenzuwirken, z. B. durch Aufforderung<br />

zum Aussteigen aus dem Fahrzeug, durch Benachrichtigung der Betriebsleitung oder<br />

durch Verständigung der Polizei.<br />

• Die aufgestellten Anforderungen gelten in abgewandelter Form ebenfalls für Fahrpersonale<br />

von Unternehmen <strong>des</strong> Taxen- und Mietwagengewerbes, die als Unterauftragnehmer<br />

von Konzessionären bei Bedarfsverkehren zum Einsatz gelangen (AST).<br />

7.7 Min<strong>des</strong>tanforderungen an den Betrieb fahrgastrelevanter<br />

Verkehrsinfrastrukturen<br />

7.7.1 Bahnstationen<br />

Der gesamte Betrieb von Stationen im Eisenbahnbereich (Reinigung, Reparatur, Wartung,<br />

Winterdienst usw.) sowie alle Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht obliegen<br />

den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die zugleich Eigentümer der eisenbahnverkehrlichen<br />

Bestandteile einer Bahnstation sind (Bahnsteige, Bahnsteigzuwegungen,<br />

Ausstattungseinrichtungen). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen finanzieren ihre<br />

Aktivitäten durch die Stationspreise, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen für jeden<br />

Zughalt entrichten müssen.<br />

Auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> ist die DB Station&Service AG für die Bewirtschaftung aller<br />

Bahnstationen eigenverantwortlich zuständig. Hierauf hat die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> als<br />

Seite 154


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Aufgabenträgerorganisation für den lokalen Verkehr zwar keinen rechtlichen Einfluss,<br />

kann aber im Interesse der Nahverkehrskunden auf die Einhaltung gewisser Min<strong>des</strong>tstandards<br />

bei Pflege und Wartung hinwirken und unterstützend tätig sein.<br />

Die pflegerische Betreuung <strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong> einer Bahnstation mitsamt den Abstellflächen<br />

für Pkw und Fahrräder obliegt den Städten und Gemeinden. Für das Gesamtbild einer<br />

Bahnstation ist das Umfeld in einem angemessen Zustand zu halten.<br />

7.7.2 Qualitätssicherung bei den Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Die Haltestellen sind das Aushängeschild <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs. Somit<br />

ist das Erscheinungsbild einer Haltestelle nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die<br />

Aufenthaltsqualität dort sondern auch für die Akzeptanz <strong>des</strong> Gesamtsystems ÖPNV.<br />

Sauberkeit und das Vorhandensein von aktuellen Aushangfahrplänen und anderen relevanten<br />

Fahrgastinformationen sind dabei Grundvoraussetzung. Saubere und gepflegte<br />

Haltestellen tragen auch in erheblichem Umfang zum Sicherheitsempfinden der Kunden<br />

bei.<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind alle Haltestellen im Eigentum derjenigen Stadt oder Gemeinde,<br />

auf deren Gemarkungsgebiet sie sich befinden. Dies betrifft sowohl die baulichen<br />

<strong>Anlage</strong>n als auch sämtliche fahrgastrelevante Ausstattungen wie Masten, H-Schilder<br />

usw. Daher sind auch alle Kosten für Neueinrichtung, Reparatur, Wartung und Pflege<br />

von den Städten und Kommunen zu tragen. Hierzu gibt es bereits Verträge zwischen<br />

der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> mbH bzw. dem MKK und den einzelnen Kommunen.<br />

Die bestehenden Verträge sollen um Qualitätssicherungsvereinbarungen ergänzt werden,<br />

in denen die turnusmäßige Reinigung und die Bestandspflege <strong>des</strong> Haltestellenbereiches<br />

und der Ausstattungskomponenten geregelt werden. Zur Reinigung gehören<br />

auch die Entfernung von Laub, Müll und sonstigen Verschmutzungen sowie der Winterräumdienst.<br />

Bei der Bestandspflege der Ausstattungskomponenten ist eine zeitnahe<br />

Weiterleitung der Info bei fehlenden Aushangfahrplänen an das betreibende Verkehrsunternehmen<br />

anzustreben. Alle turnusmäßigen Tätigkeiten an den Haltestellen sollen<br />

protokolliert werden.<br />

Zur Pflege der Haltestelleninfrastruktur wird im RMV ein Haltestellenmanagementsystem<br />

(HMS) kontinuierlich bewirtschaftet. Dieses System stellt ein zentrales Instrument<br />

der verbundweiten Qualitätssicherung für die Haltestellen dar, in dem u. a. folgende,<br />

stets aktuell gehaltene Informationen abrufbar sind:<br />

• Daten zur Identifizierung der Haltestelle,<br />

• Haltestellenausstattung,<br />

• Elemente der Fahrgastinformation,<br />

• Angaben zur Bedienung durch Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV,<br />

• Fotos zu jeder Haltestellenposition.<br />

Das Haltestellenmanagementsystem ist internetbasiert und soll allen beteiligten Akteuren<br />

Leserechte gewähren.<br />

Seite 155


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.8 Marketing<br />

7.8.1 Marketingziele im ÖPNV und Zuständigkeiten<br />

„Marketing ist die Kunst, Kunden auf gewinnbringende Weise zu finden und<br />

zufrieden zu stellen.“ 20<br />

Der RMV und die auf dem Verbundgebiet wirkenden Lokalen Nahverkehrsorganisationen<br />

(LNO) organisieren Mobilitätsdienstleistungen. Der ÖPNV steht in starker Konkurrenz<br />

vor allem zum motorisierten Individualverkehr. Nur wenige Kunden – hauptsächlich<br />

jene, die aus verschiedenen Gründen keine Verkehrsmittelwahlfreiheit haben – sind<br />

ersatzlos auf Bus und Bahn angewiesen. Der weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung,<br />

der individuell zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln wählen kann, ist daher<br />

mit Marketinginstrumenten wie Produkt-, Service-, Kontrahierungs-, Distributions- und<br />

Kommunikationspolitik als Nahverkehrskunde zu gewinnen, zufrieden zu stellen und<br />

dauerhaft zu halten.<br />

Das Verbundmarketing ist eine zentrale Aufgabe <strong>des</strong> RMV, die in Abstimmung mit den<br />

Lokalen Nahverkehrsorganisationen und den Verkehrsunternehmen erfolgt. Diese Akteure<br />

– darunter ebenfalls die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> – müssen sowohl in die strategischen<br />

Überlegungen als auch in die Schulungen eingebunden werden, darüber hinaus in den<br />

Informationsfluss über die Maßnahmen selbst.<br />

In Ergänzung <strong>des</strong> zentralen Verbundmarketings kann die lokale Ebene (LNO, Stadt oder<br />

Gemeinde bei innerörtlichen ÖPNV-Angeboten) eigene Internetauftritte gestalten, unter<br />

der Dachmarke „RMV“ Printmedien herausgeben, eine Geschäftsstelle unterhalten<br />

oder Eigenwerbung in und an den Fahrzeugen anbringen 21 .<br />

Die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> verfolgt zusammen mit dem RMV mit einer aufgabenträger- und<br />

anbieterübergreifenden Konzeption die Ziele<br />

• ständige Information <strong>des</strong> Verkehrsangebots,<br />

• Verbesserung der Image- und Sympathiewerte,<br />

• Abbau der subjektiven und objektiven Zugangshemmnisse zum ÖPNV,<br />

• Stärkung <strong>des</strong> Vertrauens in die Leistungsfähigkeit, Preiswürdigkeit und Kundenfreundlichkeit<br />

<strong>des</strong> Systems,<br />

um die Verkehrsnachfrage min<strong>des</strong>tens zu halten und mehr noch, um neue Fahrgäste zu<br />

gewinnen. Grundlagen für erfolgreiche Marketingaktivitäten sind Analysen <strong>des</strong> Verkehrsmarktes,<br />

laufende Marktbeobachtungen und Kundenzufriedenheitsanalysen. Damit<br />

werden Schwachstellen in der Nachfrage sichtbar und es kann durch Maßnahmen<br />

gegengesteuert werden. Ohne entsprechende „Werkzeuge“ laufen diese Marketingaktivitäten<br />

ins Leere.<br />

20<br />

Allgemeingültiger und viel zitierter Lehrsatz zu Marketing.<br />

21<br />

Die Möglichkeit von Fremdwerbung an/in Fahrzeugen bleibt davon unberührt ( <strong>Anlage</strong> III-1).<br />

Seite 156


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.8.2 Verfolgung eines gesamtheitlichen Marketingansatzes<br />

Das Leitziel für künftige Marketingaktivitäten ist der gesamtheitliche Ansatz durch Hervorhebung<br />

der systemimmanenten Vorteile <strong>des</strong> ÖPNV gegenüber dem MIV und der Vorteile<br />

eines Verkehrsverbun<strong>des</strong> für den Kunden. Dazu zählen<br />

• ein Fahrplan,<br />

• eine Fahrkarte und<br />

• ein abgestimmtes Angebot mit Sicherstellung der nachgefragten Reisekette.<br />

In diesem Kontext liegen weitere hervorzuhebende Vorteile eines Verbun<strong>des</strong> und seiner<br />

Verkehrsangebote, denn letztere umfassen mehr als nur ein „ausreichen<strong>des</strong>“ Grundangebot<br />

in den ländlichen Räumen <strong>des</strong> Verbundgebietes, sondern reichen zu einer verhältnismäßig<br />

dichten Fahrtenfolge – und dies nicht nur im Verdichtungsraum Hanau –<br />

Frankfurt-Rhein-<strong>Main</strong>. Trotz oder gerade wegen <strong>des</strong> prognostizierten Bevölkerungsrückgangs<br />

ist die Betonung der angestrebten Stabilität <strong>des</strong> hohen Angebotsniveaus im<br />

gesamten Verbundraum ein wichtiger Bestandteil einer strategischen Marktorientierung.<br />

Dazu sind das Preis-Leistungs-Verhältnis und die qualitativen Vorteile <strong>des</strong> Angebots<br />

heraus zu stellen (z. B. neue Fahrzeuge, Spätverkehrs- und Freizeitangebote,<br />

Stadtbusse, Ergänzungsverkehre wie AST oder Bürgerbus). Für die Umsetzung eines gesamtheitlichen<br />

Marketings bedeutet dies, dass sowohl die Dachmarke „RMV“ als auch<br />

die Marke „KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>“ mit ihrem einheitlichen Erscheinungsbild konsequent<br />

angewendet wird.<br />

7.8.3 Vermarktung <strong>des</strong> Gesamtangebotes<br />

Die Vermittlung <strong>des</strong> Gesamtangebots steht im Vordergrund der Vermarktungsstrategien.<br />

Der potenzielle Kunde soll einen leichten Zugriff auf die für ihn notwendigen und<br />

zweckmäßigen Informationen erhalten können, im Vorfeld beginnend mit seiner Entscheidung<br />

über die Verkehrsmittelwahl, weiter über die Betreuung während seiner Reise<br />

bis hin zum Abschluss seiner Fahrt.<br />

• Von zu Hause aus: Zugang erfolgt über alle elektronischen Informationswege (Handy,<br />

Internet). Trotz wachsender Bedeutung elektronischer Auskunftssysteme sind<br />

Printmedien (u. a. Fahrplanbücher, Linienfahrpläne) beizubehalten.<br />

• Beratungsstellen: Dazu gehören neben dem RMV-Callcenter mit Personal besetzte<br />

Verkaufs- und Informationsstellen an zentralen Bahnhöfen bzw. Umsteigeknoten in<br />

den Ober- und Mittelzentren <strong>des</strong> Verbundgebietes. Es sollte min<strong>des</strong>tens ein personenbedientes<br />

Service-Center im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* geben. Diese Funktion kann auch<br />

durch die Geschäftsstelle der LNO erfüllt werden.<br />

• Betreuung vor Fahrtantritt: An den Zugangsstellen zum ÖPNV-System sind wichtige<br />

Informationen zu wiederholen: Beschilderungen der Zuwege, Wiedererkennung als<br />

RMV-Haltestelle, Fahrplan, Liniennetz und Servicenummern, die einfache und nutzerfreundliche<br />

Bedienung von Fahrkartenautomaten und die korrekte Beschilderung<br />

der Fahrzeuge. Künftiges Ziel muss es sein, an wichtigen Stationen den statischen<br />

Soll-Fahrplan durch eine dynamische Ist-Fahrplan-Anzeige zu ergänzen (vgl. Kap. III<br />

7.9.2).<br />

• Betreuung während der Fahrt: Akustische und optische Haltestellenansagen in den<br />

Fahrzeugen, Ausweisung von Sitzplätzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste,<br />

Ausweisung von Nutzflächen für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

• Zu jedem Zeitpunkt während der Fahrt einschließlich der Zu- und Abwege: Betreuung<br />

über Telefon bzw. Handy (SMS) und ggf. über Personal.<br />

Das zur Fahrgastbetreuung eingesetzte Personal muss entsprechend und kontinuierlich<br />

geschult sein, schließlich verkörpert es das unmittelbare Bindeglied <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong> zu<br />

seinen Fahrgästen. Die Schulungen sollten nicht alleine fachliche Themen umfassen,<br />

sondern auch den freundlichen und kompetenten Auftritt beinhalten.<br />

Kundengarantien, (vgl. Kap. III 7.6.1.1), sind weiterzuentwickeln und entsprechend zu<br />

kommunizieren, so dass beim Kunden das sichere Gefühl entsteht, dass ihm auch bei<br />

Schlecht- oder Nichterbringung der ihm angebotenen Leistung kompetent geholfen<br />

wird.<br />

7.8.4 Vermarktung von Teilangeboten<br />

Die Vermarktung spezieller Angebote (Verbesserungen, Neuerungen, Fokus auf bestimmte<br />

Nutzergruppen, tarifliche Vorteile) sind als Aufsatz und Ergänzung zur Kommunizierung<br />

<strong>des</strong> Gesamtangebots unerlässlich, nicht nur zur (Re-)Aktivierung der Nachfrage,<br />

sondern auch zur Vermittlung der Lebendigkeit und Innovationsfreudigkeit <strong>des</strong><br />

Verbun<strong>des</strong> und seiner lokalen Partner. Die Vermarktung von Teilangeboten durch lokale<br />

Aufgabenträger, durch Städte und Gemeinden richtet sich nach dem Zuschnitt der lokalen<br />

Verkehre. Dabei sind folgende Parameter zu beachten:<br />

• Besonderes Augenmerk muss auf die Erschließung von Potenzialen im Freizeitverkehr<br />

gerichtet werden. Soweit ausreichende Nachfragepotenziale nachweisbar vorhanden<br />

sind und entsprechende fahrplanmäßige Angebote auch vorgehalten werden<br />

(z. B. Ausflugsbusse), sollten diese aktiv beworben werden, zweckmäßigerweise<br />

auch in Zusammenarbeit mit Betrieben in der Zielregion (gemeinsame Vermarktung).<br />

• Der Verbleib von Schülern und Auszubildenden als Kunden <strong>des</strong> ÖPNV nach deren<br />

Schul- bzw. Ausbildungszeit sollte Anlass und Ziel spezieller Ansprachen für diese<br />

Nutzergruppe sein.<br />

• Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt nachhaltig, sehr viele<br />

von ihnen haben ein hohes Mobilitätsbedürfnis, wollen sich aber nicht mehr dem<br />

Stress <strong>des</strong> Autofahrens aussetzen. Sie sind dem ÖPNV gegenüber aufgeschlossen,<br />

haben aber Angst, sich in diesem System souverän zurechtzufinden. Entsprechend<br />

zugeschnittene und verständliche Tarifangebote können für diese Zielgruppe eine<br />

Antwort sein.<br />

• Die Darstellung verbesserter, fahrplanmäßiger Angebote (kürzere Reisezeiten) erhält<br />

dann eine hohe Aufmerksamkeit, wenn diese im Vergleich zu Reisezeiten im MIV<br />

positiv kommuniziert werden können.<br />

• Schließlich verfügt der ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis über herausragende Qualitäten<br />

(Fahrzeuge, Tarif, Pünktlichkeit, besondere Produkte usw.), die lohnen, in regelmäßiger<br />

Wiederholung offensiv distribuiert zu werden.<br />

Essentielle Voraussetzung der Vermarktung von Teilangeboten im ÖPNV ist deren<br />

glaubwürdige Existenz. Das explizit herausgestellte Angebot muss nachprüfbar besser<br />

sein als im Vorher-Zustand oder fühlbar besser sein als das der Konkurrenz. Wenn diese<br />

Voraussetzungen erfüllt sind, dürfte die Klientel ohne größere Streuverluste erreicht<br />

werden können.<br />

Seite 158


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.9 Fahrgastinformation<br />

7.9.1 Printmedien<br />

Zentrales Element der Kommunikation mit den Kunden sind verbundweit standardisierte<br />

Fahrgastinformationsmedien, mit gleichen Piktogrammen und Symbolen für einen<br />

einheitlichen Auftritt im Verbundgebiet und somit auch im Tarifgebiet. An den Zugangsstellen<br />

zum ÖPNV-Netz hilft eine ebenfalls einheitliche Infrastruktur, hier Vitrinen,<br />

die Informationsträger gleichsam genormt und umfassend zu präsentieren:<br />

• haltestellenbezogene oder linienbezogene Fahrpläne;<br />

• produktbezogene Linienaushänge (RE, SE, RB, Bus, Stadtbus, AST);<br />

• Liniennetzpläne schematisch und/oder topografisch (Landkreis, Stadtbusstadt, RMV-<br />

Schienennetzplan);<br />

• Tarifaushänge;<br />

• Sonderinformationen (z. B. Baustellenfahrplan, Linienwegsänderungen, Nichtbedienung<br />

von Haltestellen, Verbundwerbung).<br />

Für Layout und Gestaltung der Printmedien haben die Ersteller (LNO, Verkehrsunternehmen)<br />

neben der Berücksichtigung von Gestaltungsvorgaben <strong>des</strong> RMV besonders zu<br />

beachten, dass das einheitliche Erscheinungsbild der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> gewahrt wird.<br />

Für den Kunden sollten vor allem die Linienfahrpläne, Tarifinformationen sowie die Liniennetzpläne<br />

für die persönliche Nutzung erhältlich sein, darunter auch zum individuellen<br />

Herunterladen auf den Internetseiten der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>.<br />

7.9.2 Fahrplanauskunft im Internet<br />

In der verbund- bzw. hessenweiten Fahrplanauskunft sollen alle öffentlichen Verkehrslinien<br />

abrufbar sein. Diese werden zentral im Verbunddatenpool gesammelt, gepflegt<br />

und in die Auskunft eingestellt. Auch hier ist die rechtzeitige Lieferung der Fahrplandaten<br />

nach Verbundvorgaben von den lokalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen<br />

einzuhalten, um das gesamte Angebot umfassend und rechtzeitig beauskunften zu<br />

können.<br />

7.9.3 Verbundweite Datendrehscheibe <strong>des</strong> RMV<br />

Der RMV verfolgt zusammen mit den Lokalen Nahverkehrsorganisationen den Aufbau<br />

einer verbundweiten Datendrehscheibe (vDDS) angesiedelt beim IT-System der RMV<br />

GmbH. Nach dem Ansatz „Sammeln und Verteilen“ werden Echtzeitdaten alle im RMV<br />

eingesetzten Systeme zusammengeführt und für verschiedene Dienste in einem mandantenfähigen<br />

System bereitgestellt. Grundlage hierfür ist ein einheitlicher technischer<br />

Standard.<br />

Wesentliche Ziele <strong>des</strong> Systems sind eine verbesserte Fahrgastinformation mit Echtzeitdaten<br />

in Auskunftssystemen, mobilen Endgeräten und an Haltestellen, sowie die Anschlussoptimierung<br />

durch Bereitstellung der relevanten Echtzeitdaten an die beteiligten<br />

Verkehrsunternehmen. Weitere künftig mögliche Funktionen der vDDS können eine<br />

Nutzung im Rahmen <strong>des</strong> Qualitätsmanagements, <strong>des</strong> Leistungscontrollings, für statistische<br />

Auswertungen und für planerische Belange sein [vgl. RMV 2013 207ff].<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

Zur Sicherstellung <strong>des</strong> Systems ist in allen Verkehrsverträgen die Lieferung von Echtzeitdaten<br />

mit den jeweils aktuellen Vorgaben hinsichtlich der spezifischen fahrzeug- und<br />

datenseitigen Anforderungen verpflichtend vorzusehen. Für eigenwirtschaftliche Verkehre<br />

besteht über entsprechende lokale Qualitätssicherungsvereinbarungen eine Lieferpflicht.<br />

7.9.4 Dynamische Fahrgastinformation<br />

Dynamische Fahrgastinformationen dienen der Echtzeitinformation für Fahrgäste zu<br />

den öffentlichen Verkehrsmitteln in einem definierten Bereich (Haltestelle, Haltestellenbereiche,<br />

Umsteigeknoten, nächstgelegene Haltestellen vom aktuellen Standort).<br />

Zusätzlich ermöglichen die Systeme dem Fahrpersonal bei Abweichungen im fahrplanmäßigen<br />

Betrieb Anschlüsse sicherzustellen. Damit verbessern sich die Nutzungsmöglichkeiten<br />

<strong>des</strong> ÖPNV für die Fahrgäste. Durch die verbundweite Datendrehscheibe <strong>des</strong><br />

RMV wird ein diskriminierungsfreier Zugriff auf den aktuellen Datenbestand sichergestellt<br />

[vgl. RMV 2013 209ff].<br />

Neben dem gezielten Ausbau entsprechender Anzeigen an geeigneten Verknüpfungspunkten<br />

ist für die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> auch eine Kooperation mit Einrichtungen hoher<br />

Fahrgastfrequenz vorstellbar, wie z. B. Versorgungszentren, Öffentliche Einrichtungen<br />

oder Freizeiteinrichtungen.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.10 Tarif<br />

Ein Verbundtarif muss für alle Kunden einfach, verständlich und nachvollziehbar gestaltet<br />

sein. Dies gilt ebenso bei <strong>des</strong>sen Weiterentwicklung. Das Sortiment aus Einzel- und<br />

Zeitkarten hat mit dem Ziel einer hohen Marktdurchdringung und Ergiebigkeit möglichst<br />

viele unterschiedliche Kundengruppen anzusprechen. Die Tarifgestaltung wird als<br />

ein wesentliches Instrument im Marketing gesehen, um die in Kap. III 7.8 formulierten<br />

strategischen Grundsätze sicher zu stellen. Entsprechend bedürfen die Weiterentwicklung<br />

<strong>des</strong> Verbundtarifs und die damit verknüpften Marketingaktivitäten <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong><br />

und seiner Partner eine enge gegenseitige Abstimmung.<br />

7.10.1 Zuständigkeiten bei Verbundgesellschaft<br />

Im Hessischen ÖPNV-Gesetz ist dem Verbundtarif und der Tarifsystematik im Allgemeinen<br />

ein eigener Absatz gewidmet [§ 4 Abs. 5 HÖPNVG]:<br />

„Das Fahrpreissystem (Beförderungstarife) ist so zu gestalten, dass innerhalb<br />

der Verkehrsverbünde mit einem Fahrschein, auch einem solchen in elektronischer<br />

Form, alle öffentlichen Nahverkehrsmittel unternehmensübergreifend<br />

nutzbar sind (Verbundtarif). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet,<br />

den Verbundtarif anzuwenden. Die Tarifstruktur soll überschaubar und<br />

allgemein verständlich sein. An den Grenzen der Verkehrsverbünde sind<br />

Übergangstarife oder andere gemeinsame Tarifangebote zu schaffen. Darüber<br />

hinaus sind Tarife anzustreben, die lan<strong>des</strong>weit gelten (Hessentarif). Für<br />

die Beförderung von bestimmten Personengruppen, insbesondere von Auszubildenden,<br />

können Zeitfahrausweise zu ermäßigten Fahrpreisen angeboten<br />

werden.“<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 HÖPNVG obliegt es den Verkehrsverbünden, den Verbundtarif, herkömmliche<br />

und elektronische Fahrscheine und elektronische Fahrscheinsysteme festzulegen<br />

sowie Vereinbarungen über die Anerkennung von Verbundtarifen, Übergangstarifen<br />

und lan<strong>des</strong>weit gültigen Tarifen abzuschließen. Die Verkehrsverbünde beteiligen<br />

die Lokalen Nahverkehrsorganisationen an der Entscheidungsfindung zu wichtigen […]<br />

tariflichen Vorhaben [vgl. § 7 Abs. 4 HÖPNVG].<br />

Die Bestimmung <strong>des</strong> Fahrkartensortiments im Einzelnen, die Festlegung der Höhe und<br />

die Gestaltung der Fahrpreise, der Zuschnitt der Tarifzonen, Tarifbestimmungen und<br />

Beförderungsbedingungen liegen in der operativen Verantwortung <strong>des</strong> RMV und seiner<br />

Gremien. Kleinere Veränderungen und Anpassungen beim Fahrscheinsortiment, bei der<br />

Zielgruppenabdeckung oder bei den Tarifbestimmungen sind Teil eines permanenten<br />

Anpassungs- und Optimierungsprozesses und werden ebenso durch den RMV erledigt.<br />

Alle Verkehrsunternehmen, bei denen der RMV-Tarif zur Anwendung kommt, sind zur<br />

Teilnahme an den Einnahme-Aufteilungs-Verfahren verpflichtet.<br />

Die Lokalen Nahverkehrsorganisationen können in Absprache und im Einvernehmen mit<br />

dem RMV zu besonderen Ereignissen zeitlich begrenzte tarifliche Sonderangebote auflegen.<br />

Die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> wird die sich aus den raumstrukturellen Besonderheiten <strong>des</strong><br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* ergebenden Erfordernisse an einen künftigen Tarif in den Abstimmungsprozess<br />

einer Weiterentwicklung <strong>des</strong> Verbundtarifes einbringen.<br />

Seite 161


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

7.10.2 Verkehrsunternehmens- und aufgabenträgerübergreifender Tarif<br />

Durch den Tarif <strong>des</strong> RMV ist gewährleistet, dass Beförderungsangebote verschiedener<br />

Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im RMV-Gebiet mit einem Fahrschein zum<br />

einen durchgehend und zum anderen verkehrsunternehmens- sowie aufgabenträgerübergreifend<br />

genutzt werden können. Der RMV-Tarif ist somit der einzig gültige Nahverkehrstarif<br />

für den Binnenverkehr im RMV-Gebiet.<br />

In Gemeinden, die an Nachbarverbünde angrenzen, sind Abweichungen von diesem<br />

Prinzip dahingehend weiterhin zulässig, dass Tarife der Nachbarverbünde im Binnenverkehr<br />

dieser Gemeinden Anwendung finden können, sofern ein Großteil der übrigen<br />

Quelle-Ziel-Beziehungen besonders auf diese Nachbarräume ausgerichtet ist. Dies gilt<br />

analog für grenznahe Gemeinden anderer Verbund- oder Aufgabenträgergebiete, die<br />

hohe Verflechtungen mit dem RMV-Gebiet aufweisen.<br />

Im straßengebundenen ÖPNV sind alle Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, die gänzlich<br />

oder überwiegend Leistungen auf dem RMV-Gebiet erbringen, nur dann zu genehmigen,<br />

wenn vom Konzessionär gewährleistet wird, dass die Bestimmungen <strong>des</strong> RMV-<br />

Tarifes eingehalten werden. Dies gilt für alle Formen der Erlangung einer Konzession, d.<br />

h. nach Direktvergaben, Ausschreibungs- oder Genehmigungswettbewerb. Für ein- und<br />

ausbrechende Linienverkehre nach § 42 PBefG, die nur einen geringen Teil ihrer Leistung<br />

auf dem RMV-Gebiet erbringen, sind im Einzelfall gesonderte Tarif- und Anerkennungsregelungen<br />

zu treffen.<br />

7.11 Vertrieb<br />

Der Erwerb eines Fahrscheins soll für alle Nahverkehrskunden im RMV-Gebiet auf einfachem<br />

Weg entweder vor Fahrtantritt oder unmittelbar bei Fahrtantritt problemlos und<br />

unkompliziert möglich sein.<br />

Der persönliche Kontakt im Vertrieb erfolgt im Wesentlichen über die Fahrer der Busunternehmen.<br />

Eine Ausweitung der dezentralen Vertriebsstellen, etwa in öffentlichen Einrichtungen<br />

der Städte und Gemeinden, ist in Hinblick auf die Etablierung weiterer personengebundener<br />

Vertriebswege begrüßenswert. Dabei ist es aber unabdingbar, dass<br />

die Kunden auch bei diesen Stellen kompetente und geschulte Ansprechpartner für das<br />

vorgesehene Vertriebsportfolio vorfinden.<br />

An die Vertriebswege und an das Vertriebsportfolio werden folgende Anforderungen<br />

gestellt:<br />

• Auf allen Buslinien, bei denen der RMV-Tarif zur Anwendung kommt, muss das<br />

komplette Fahrkartensortiment verkauft werden, wovon nur Jahreskarten ausgenommen<br />

sind. Der operative Vertrieb durch das Fahrpersonal erfolgt mittels Fahrscheindrucker<br />

(vgl. Kap. III 7.5). Darüber hinaus haben die Betreiber eines Linienbündels<br />

mit einer Betriebsleistung von mehr als 300.000 km/Jahr den Betrieb einer<br />

stationären Vertriebs- und Informationsstelle in ihrem Verkehrsgebiet sicherzustellen.<br />

• Bei AST-Verkehren muss sichergestellt sein, dass der Fahrgast beim Fahrer zumin<strong>des</strong>t<br />

eine Einzelfahrkarte zu jedem beliebigen Zielort im Kreisgebiet lösen kann.<br />

• Bei Fahrten im SPNV muss gewährleistet sein, dass der Fahrgast entweder an den<br />

Bahnstationen oder in den Fahrzeugen seinen gewünschten Fahrschein erwerben<br />

Seite 162


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Anforderungsprofil<br />

kann, wobei wiederum die gesamte Tarifpalette angeboten werden muss (ausgenommen<br />

Jahreskarten).<br />

• In den Kundenzentren <strong>des</strong> RMV muss das komplette Fahrscheinsortiment vorgehalten<br />

werden (inkl. Jahreskarten). Die Kundenzentren haben eine fachkundige Beratung<br />

zu gewährleisten. Bei ausreichendem Nachfragepotenzial am Standort ist zu<br />

prüfen, ob die Kundenzentren sukzessive zu Mobilitätszentralen weiterentwickelt<br />

werden, die ein breiteres Portfolio in allen Fragen rund um die lokale bzw. regionale<br />

Mobilität anbieten.<br />

Im Verbundgebiet <strong>des</strong> RMV werden verschiedene elektronische bzw. Online-<br />

Ticketformen getestet. Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind dies ein elektronisches Ticket (derzeit<br />

nur für Jahreskarten), das RMV-Handy-Ticket, das System Touch&Travel sowie in den<br />

Bussen der HSB innerhalb Hanaus das System get>>>in. Wesentliche Anforderungen an<br />

die künftigen elektronischen Vertriebswege sind eine einfache und für die Kunden<br />

leicht verständliche Anwendungsweise aber auch eine funktionierende Einnahmeaufteilung<br />

auf die jeweiligen Verkehrsleistungserbringer.<br />

Seite 163


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

IV<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Die Schwachstellenanalyse wird hauptsächlich unter Berücksichtigung <strong>des</strong> „neuen“ Anforderungsprofils<br />

vorgenommen (vgl. Kap. III). Es handelt sich um einen Soll-Ist-<br />

Vergleich, bei dem der Ist- <strong>des</strong> bestehenden ÖPNV-Systems mit dem Soll-Zustand gemäß<br />

den Vorgaben aus dem Anforderungsprofil in Relation gesetzt wird. Liegt der Ist-<br />

Zustand unterhalb <strong>des</strong> Soll-Zustan<strong>des</strong>, ist eine Schwachstelle identifiziert, für deren Behebung<br />

im Angebotskonzept planerische Maßnahme erarbeitet sind (vgl. Kap. V). Darüber<br />

hinaus werden weitere Schwachstellen und Mängel im ÖPNV-System mit aufgenommen,<br />

die von den Aufgabenträgern, von den Städten und Gemeinden oder anderen<br />

Stellen benannt wurden.<br />

Basis für die Mängelanalyse sind das Verkehrsangebot im Fahrplanjahr 2013 und die<br />

infrastrukturellen Gegebenheiten in den Jahren 2011 und 2012. Im Allgemeinen gilt für<br />

die Aufnahme und Benennung von Mängeln das Territorialprinzip, d. h. nachweisbare<br />

Unzulänglichkeiten im ÖPNV-System auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> werden<br />

unabhängig davon betrachtet, welcher Akteur für welchen Teilbereiche zuständig ist, z.<br />

B. welche Linie <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV welchem Aufgabenträger federführend<br />

zugeordnet ist. Spezifische Aussagen zum SPNV sind in Hinblick darauf als eine nachrichtliche<br />

Übernahme aus dem regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV zu verstehen, weil<br />

sich die Anforderungen an den SPNV aus diesem Planwerk ergeben.<br />

Eine in diesem Sinne vollständige Erfassung aller Schwachstellen und Defizite <strong>des</strong> ÖPNV<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis würde eine detaillierte Analyse aller Komponenten und Teilsysteme<br />

voraussetzen. Aufgrund der Vielzahl an Vorgaben, der Größe <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

und <strong>des</strong> Angebotsumfanges ist dies faktisch nicht durchführbar, weshalb bei der<br />

vorliegenden Mängelanalyse ein integriertes Vorgehen gewählt wurde. Neben Schwerpunktsetzungen<br />

werden dabei verschiedene Vorgaben aus dem Anforderungsprofil<br />

zusammengefasst behandelt.<br />

Seite 164


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

1 Räumliche Erschließung und Verbindungsqualität<br />

1.1 Erschließungsqualität<br />

Eine Analyse der räumlichen Abdeckung der Siedlungsbereiche im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

basiert auf den für ländliche Räume relevanten Radien und Min<strong>des</strong>terschließungsgraden,<br />

die um die regelmäßig bedienten Zugangsstellen gezogen werden (vgl. Kap. 6.4.1<br />

<strong>des</strong> Anforderungsprofils). In Tab. IV-1 ist nach Stadt bzw. Gemeinde aufgelistet, ob und<br />

welche Schwachstellen es in der räumlicher Erschließung der Siedlungsbereiche durch<br />

Bahnstationen und Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV gibt.<br />

Ein ersichtliches Defizit in der Erschließungsqualität ist lediglich in Teilen von Bad<br />

Soden- Salmünster zu erkennen, bei dem die jeweiligen besiedelten Hanglagen außerhalb<br />

<strong>des</strong> Erschließungsradius der einzig vorhandenen Haltestellen „Ba<strong>des</strong>traße“ und<br />

„Schweizerhaus“ liegen. Ansonsten bezieht sich ein Großteil der übrigen Erschließungsdefizite<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis tendenziell auf kleine Siedlungsplätze und auf nur wenig<br />

publikumswirksame Einrichtungen, die über keine Haltestellen verfügen oder die sich<br />

außerhalb der Haltestelleneinzugsradien befinden. Allerdings ist zu berücksichtigen,<br />

dass zahlreiche Haltestellen nur von schulrelevanten Fahrten bedient werden, so dass<br />

hier die von diesen Haltestellen erschlossenen Gebiete nur über ein zeitlich eingeschränktes<br />

Angebot verfügen.<br />

Stadt / Gemeinde<br />

Bad Orb<br />

Schwachstellen in der räumlichen Erschließung<br />

Keine<br />

Bad Soden-Salmünster OT Bad Soden – Bereiche Parkstraße und Zum Traroth<br />

Biebergemünd<br />

Keine<br />

Birstein<br />

Keine<br />

Brachttal<br />

Bruchköbel<br />

Erlensee<br />

Flörsbachtal<br />

Freigericht<br />

Keine<br />

Kernstadt - Entfall der Haltestelle „Altes Rathaus“ schwächt die Erschließung<br />

der Innenstadt.<br />

OT Langendiebach - Wohngebiet Markwaldsiedlung I<br />

An der Sandwiese<br />

OT Langendiebach – Gewerbegebiet Fliegerhorst<br />

OT Langendiebach –<br />

Gewerbegebiet zwischen Langenselbold und Erlensee<br />

Keine<br />

Keine<br />

Seite 165


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Stadt / Gemeinde<br />

Gelnhausen<br />

Großkrotzenburg<br />

Gründau<br />

Schwachstellen in der räumlichen Erschließung<br />

Keine<br />

Keine<br />

Keine<br />

Hammersbach<br />

Keine<br />

Hasselroth<br />

Keine<br />

Jossgrund<br />

Langenselbold<br />

Keine<br />

Kernstadt - Bereich westliche Hanauer Straße<br />

Linsengericht<br />

Keine<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

Keine<br />

Neuberg<br />

Niederdorfelden<br />

Nidderau<br />

Rodenbach<br />

Ronneburg<br />

Schlüchtern<br />

Schöneck<br />

Sinntal<br />

Steinau<br />

Wächtersbach<br />

OT Rüdigheim – Erschließung <strong>des</strong> Wohngebietes Limes III<br />

Keine<br />

OT Ostheim – Bereich In der Wolfskaute<br />

OT Niederrodenbach – Bereich Südring<br />

Keine<br />

OT – Niederzell Bereich Zur Dornenhecke<br />

OT Hutten – Siedlungsgebiet Am Heiligenborn<br />

Keine<br />

Keine<br />

OT Bellings – Bereich der Wochenendhäuser<br />

OT Seidenroth – Keine Erschließung im Linienverkehr<br />

Keine<br />

Tab. IV-1:<br />

Schwachstellen in der räumlichen Erschließung<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 166


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

1.2 Verbindungsqualität<br />

Die Verbindungsqualitäten richten sich nach der zentralörtlichen Einstufung der Stadtund<br />

Ortsteile und der zentralörtlichen Bereiche (Grund-, Mittel-, Oberbereiche) gemäß<br />

dem Regionalplan für Südhessen (vgl. Kap. III 6.4.2 <strong>des</strong> Anforderungsprofils). Anhand<br />

<strong>des</strong> Jahresfahrplans 2013 wurden die Verbindungen zu und von den jeweils höherrangigen<br />

zentralen Orten abgefragt, d. h. zwischen einem<br />

• Stadt-/Ortsteil (OT) ohne zentralörtliche Funktionen (nichtzentraler Ort – NZ) und<br />

einem Grundzentrum (GZ),<br />

• Grundzentrum und einem Mittelzentrum (MZ),<br />

• Mittelzentrum und einem Oberzentrum (OZ).<br />

Bei deutlich werdenden Mängeln wurden gleichwertige Ersatzverbindungen zu anderen<br />

zentralen Orten geprüft und benannt.<br />

In <strong>Anlage</strong> IV-1 sind die Verbindungsqualitäten für alle im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis abgefragten<br />

Relationen nach drei Stufen bewertet. In Tab. IV-2 sind die nennenswerten<br />

Mängel und Schwachstellen bei den Verbindungen je Stadt bzw. Gemeinde zusammengestellt.<br />

Bei einem Abgleich der in Kap. III 6.4.2 formulierten Anforderungen an die Verbindungsqualitäten<br />

und dem Verkehrsangebot im Status quo (Jahresfahrplan 2012) zeigen<br />

sich insgesamt keine gravierenden Mängel oder Schwachstellen in der ÖPNV-Bedienung<br />

im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />

Die erkennbaren „Mängel“ bei den Verbindungen von den im ländlichen Raum gelegenen<br />

Mittelzentren Bad Orb Hanau sind vor dem Hintergrund einzuordnen, dass<br />

der Kurort als einziges Mittelzentrum derzeit nicht über einen SPNV-Anschluss verfügt<br />

und prinzipiell nur über Wächtersbach erreicht werden kann.<br />

Teilweise sind zur Erfüllung <strong>des</strong> Anforderungsprofils alternative Anbindungen von<br />

nichtzentralen Orten oder Grundzentren an Mittel- oder Oberzentren notwendig. Diese<br />

so genannten Ersatzrelationen stellen in der Regel die geforderten Min<strong>des</strong>tstandards<br />

sicher. Beispielhaft sei hier die Verbindung aus dem Flörsbachtal an das Mittelzentrum<br />

Gelnhausen genannt. Diese Relation bietet ein höherwertiges Verkehrsangebot als jene<br />

der Gemeinde zugeordnete Verbindung in das Mittelzentrum Bad Orb.<br />

Im Verdichtungsraum sind nur ein Einzelfällen Defizite bei der Verbindungsqualität<br />

vorhanden (z.B. <strong>Main</strong>tal-Wachenbuchen in der Funktion als Mittelzentrum). Wesentliche<br />

Schwachstellen weisen die Städte und Gemeinden <strong>des</strong> Ordnungsraums im Hinblick<br />

auf die Bedienzeiträum und Bedienungsintensität vor allem am Wochenende auf. Verbesserungen<br />

sind überwiegend im ländlichen Raum notwendig. Vor allem im Bereich<br />

Südvogelsberg werden derzeit nur in Ausnahmefällen die Standards <strong>des</strong> Anforderungsprofils<br />

erreicht.<br />

Seite 167


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Verbindungsqualitäten<br />

Start Ziel Mängel / Schwachstelle<br />

Bad Orb MZ Bad Orb OZ Hanau Bedienungszeitraum, Fahrzeit<br />

Bad Soden-Salmünster<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

GZ/MZ Bad<br />

Soden-<br />

Salmüster<br />

Bedienungszeitraum und –<br />

intensität, am Wochenende<br />

Biebergemünd<br />

NZ OT Breitenborn<br />

GZ Kassel<br />

Bedienungszeitraum und –Intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Birstein<br />

GZ Birstein<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

MZ Wächtersbach<br />

GZ Birstein<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Brachttal<br />

GZ Schlierbach<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

MZ Wächtersbach<br />

GZ Schlierbach<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Bruchköbel<br />

NZ OT<br />

Butterstadt<br />

GZ Bruchköbel<br />

Leichte Mängel beim Bedienungszeitraum<br />

an Sonn- / Feiertagen<br />

Erlensee<br />

Keine<br />

Flörsbachtal<br />

GZ Lohrhaupten<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

MZ Bad Orb<br />

bzw. Gelnhausen;<br />

GZ Lohrhaupten<br />

Bedienungszeitraum und<br />

–intensität am Wochenende<br />

Bedienungszeitraum und<br />

–intensität am Wochenende<br />

Freigericht<br />

GZ<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

MZ Gelnhausen<br />

GZ Somborn<br />

Leichte Mängel bei Bedienungszeitraum<br />

und –intensität am Wochenende<br />

Leichte Mängel bei Bedienungszeitraum<br />

und –intensität am Wochenende<br />

Gelnhausen<br />

Keine<br />

Großkrotzenburg<br />

Keine<br />

Gründau<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

GZ Lieblos<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Hammersbach<br />

Keine<br />

Hasselroth<br />

NZ OT Gondsroth<br />

und Niedermittelau<br />

GZ Neuenhaßlau<br />

GZ Neuenhaßlau<br />

MZ Gelnhausen<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an Sonn- / Feiertagen (Niedermittlau<br />

auch am Samstag)<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Seite 168


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Jossgrund<br />

Langenselbold<br />

Verbindungsqualitäten<br />

Start Ziel Mängel / Schwachstelle<br />

Keine<br />

keine<br />

Linsengericht<br />

NT OT<br />

GZ Altenhaßlau Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

MZ Wachenbuchen<br />

OZ Hanau<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Neuberg<br />

NZ OT Ravolzhausen<br />

GZ Rüdigheim<br />

GZ Rüdigheim<br />

MZ/OZ Hanau<br />

Bedienungszeitraum montags bis<br />

freitags<br />

Bedienungszeitraum montags bis<br />

freitags<br />

Niederdorfelden<br />

Keine<br />

Nidderau<br />

NZ OT Erbstadt<br />

GZ Heldenbergen<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an Sonn- und Feiertagen<br />

Rodenbach<br />

NZ OT Oberrodenbach<br />

GZ Niederrodenbach<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Ronneburg<br />

Keine<br />

Schlüchtern<br />

NZ OT<br />

GZ/MZ Schlüchtern<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Schöneck<br />

GZ MZ/OZ Fahrzeiten von Bü<strong>des</strong>heim nach<br />

Hanau<br />

Sinntal<br />

NZ OT südlich /<br />

östlich von<br />

Sterbfritz<br />

GZ<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Steinau<br />

NZ (alle Ortsteile)<br />

GZ<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

am Wochenende<br />

Wächtersbach<br />

NZ OT der<br />

Spielberger<br />

Platte<br />

GZ/MZ Wächtersbach<br />

Bedienungszeitraum und –intensität<br />

an allen Betriebstagen<br />

Tab. IV-2:<br />

Schwachstellen bei den Verbindungsqualitäten<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 169


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

1.3 Bedienstandards im SPNV<br />

Die Bedienstandards im SPNV sind im Regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV niedergelegt<br />

und in den Lokalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> nachrichtlich übernommen<br />

(vgl. Kap. III 6.6 <strong>des</strong> Anforderungsprofils).<br />

2 Mängel an Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wurden in den letzten Jahren sukzessive nahezu alle Haltestelleninfrastrukturen<br />

<strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV modernisiert. Neben Fördermitteln vom<br />

Land Hessen flossen in das damalige Investitionsprogramm auch Eigenmittel der Kommunen<br />

ein. Das vormals uneinheitliche Erscheinungsbild der Haltestellen wurde weitgehend<br />

durch einen standardisierten Auftritt im Corporate-Design <strong>des</strong> RMV abgelöst (vgl.<br />

Kap. II 3.2.5 der Bestandsaufnahme). In Schlüchtern erfolgt aktuell 2013 die Modernisierung<br />

der <strong>Anlage</strong>n.<br />

Die meisten Umsteigehaltestellen und aufkommensstärksten Haltestellen sind mit Wartehallen<br />

und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Während die Oberfläche eines Haltestellenbereichs<br />

in die Verantwortung <strong>des</strong> Straßenbaulastträgers fällt (der ggf. mit der<br />

Kommune identisch ist), kommen die Städte und Gemeinden für alle weiteren Ausstattungen<br />

an den Haltestellen auf.<br />

Allerdings sind die Modernisierungsmaßnahmen an der Haltestelleninfrastruktur noch<br />

nicht voll umfänglich durchgeführt. Hinzu kommen Anforderungen aus dem vorliegenden<br />

Nahverkehrsplan an einen „weitgehend barrierefreien ÖPNV“. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen zeigen daher – angesichts von rund 800 Haltestellen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis, die in der Regel Masten in beiden Fahrtrichtungen besitzen – noch vorhandene<br />

typische Schwachstellen und Mängel bei den Haltestellen nur exemplarisch auf.<br />

2.1 Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit<br />

Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit treten häufig bei Haltestellenpositionen<br />

auf, die sich an anbaufreien Außerortsstraßen befinden. Diese Haltestellenpositionen<br />

bestehen baulich zumeist nur aus einem Masten mit dem vorgeschriebenen Haltestellenschild<br />

(Zeichen 224 StVO) am Fahrbahnrand (vgl. Abb. IV-1). In der Regel fehlen<br />

gegenüber Haltestellen in bebauten Gebieten<br />

• befestigte Warteflächen,<br />

• Gehwege,<br />

• Querungsanlagen,<br />

• Beleuchtungen und<br />

• Schutzmöglichkeiten vor schlechter Witterung.<br />

Seite 170


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Durch die bauliche Situation und den fließenden Verkehr ergeben sich für die Fahrgäste<br />

einige Komforteinbußen in der Reisekette und zwar<br />

• beim Zu- und Abgang zu/von der Haltestelle,<br />

• beim Warten sowie<br />

• beim Ein- und Ausstieg in das/aus dem Fahrzeug.<br />

Zum einen nehmen diese Haltestellen eine wichtige Funktion der räumlichen Erschließung<br />

wahr. Außerorts gelegene Einrichtungen und kleinere Siedlungsplätze (Aussiedlerhöfe<br />

o. ä.) werden durch diese „einfachen“ Haltestellen angebunden – vor allem im<br />

schulbezogenen Linienverkehr –, so dass deren Andienung unverzichtbar ist.<br />

Zum anderen ist die Fahrgastfrequentierung oft sehr gering (unter fünf Fahrgästen pro<br />

Tag und Fahrtrichtung), weshalb ein vollwertiger Ausbau aus finanziellen Gründen nur<br />

selten in Erwägung gezogen wird.<br />

Abb. IV-1:<br />

[Fotos: IGDB]<br />

Beispiele für einfache Haltestellen an anbaufreien Außerortsstraßen<br />

Seite 171


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

2.2 Eingeschränkte Aufenthaltsqualität<br />

Eine eingeschränkte Aufenthaltsqualität für wartende Fahrgäste liegt dann vor, wenn<br />

die Haltestellenbereiche<br />

• abseitig gelegen,<br />

• schlecht einsehbar,<br />

• nicht ausreichend beleuchtet sind und daher<br />

• kein ausreichen<strong>des</strong> (subjektives) Sicherheitsgefühl aufkommen lassen.<br />

Zudem wird die Aufenthaltsqualität an Haltestellen durch gänzlich fehlende Unterstände<br />

und Sitzgelegenheiten negativ beeinflusst. Die Aspekte sind vor allem in Hinblick auf<br />

die Etablierung eines gendergerechten ÖPNV-Systems von Bedeutung (vgl. Kap. 5 <strong>des</strong><br />

Anforderungsprofils). Konkret beziehen sich die Defizite bei der Aufenthaltsqualität<br />

oftmals auf vorhandene Fahrgastunterstände bzw. Wartehallen mit Sitzgelegenheiten<br />

(vgl. Abb. IV-2),<br />

• die keine transparenten Seitenwände haben,<br />

• deren bauliche Gestaltung nicht mehr zeitgemäß ist,<br />

• die sich in einem ungepflegten Zustand befinden,<br />

• nicht stufenfrei erreichbar sind,<br />

• für den Busfahrer beim Heranfahren nicht einsehbar sind.<br />

Abb. IV-2:<br />

[Fotos: IGDB]<br />

Beispiele für Haltestellen mit eingeschränkter Aufenthaltsqualität<br />

Seite 172


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

3 Vorgaben zur Barrierefreiheit<br />

Die Herstellung eines barrierefreien ÖPNV-Systems ist als ein langfristig angelegter Prozess<br />

anzusehen, der viele Teilkomponenten umschließt, angefangen bei der baulichen<br />

Infrastruktur (Bahnstationen und Bushaltestellen inklusive deren Zuwegungen) über die<br />

Fahrzeuge bis hin zur Fahrgastinformation (dynamische Fahrgastinformation, gedruckte<br />

und digitale Medien). Daher ist auch die Identifizierung mit anschließender Beseitigung<br />

entsprechender Schwachstellen ein prozesshafter Vorgang, der in diesem Nahverkehrsplan<br />

mit angestoßen werden soll.<br />

Die Komplexität bei der Schaffung eines barrierefreien ÖPNV wird dadurch erhöht, dass<br />

die Gruppe aller Mobilitätsbehinderten sehr heterogen zusammengesetzt ist (vgl. Hessische<br />

Straßen- und Verkehrsverwaltung 2006, S. 21). Zu den mobilitätsbehinderten Personen<br />

im engeren Sinne werden jene gerechnet, die<br />

• bewegungsbehindert (geh-, steh-, greifbehindert),<br />

• wahrnehmungsbehindert (blind, gehörlos, seh-, hör-, orientierungsbehindert),<br />

• sprachbehindert,<br />

• geistig und/oder psychisch behindert sind.<br />

Die Gruppe der mobilitätsbehinderten bzw. -eingeschränkten Personen im weiteren Sinne<br />

setzt sich zusammen aus<br />

• Älteren,<br />

• klein- und großwüchsigen Personen,<br />

• Analphabeten,<br />

• werdenden Müttern,<br />

• Menschen mit temporären Erkrankungen, mit unfall- oder rehabilitationsbedingten<br />

Einschränkungen,<br />

• Personen mit Kleinkindern, Kinderwagen oder schwerem Gepäck.<br />

Die aufgeführten Personengruppen haben aufgrund ihrer spezifischen Mobilitätsbehinderungen<br />

teils unterschiedliche Anforderungen an „ihre“ jeweilige Barrierefreiheit im<br />

öffentlichen Raum und im ÖPNV. Dennoch bleibt festzuhalten, dass ein barrierefreier<br />

ÖPNV – in einem ersten Schritt für einen Teil der mobilitätseingeschränkten Personen –<br />

normalerweise auch anderen Nutzergruppen zugutekommt, unabhängig davon, ob sie<br />

eine anders gelagerte Mobilitätseinschränkung aufweisen oder keinen mobilitätsbezogenen<br />

Einschränkungen unterliegen.<br />

Im Zuge der Fortschreibung eines Nahverkehrsplans kann nicht die Aufgabe geleistet<br />

werden, für alle Komponenten <strong>des</strong> ÖPNV-Systems in einem Landkreis und für alle Formen<br />

von Mobilitätseinschränkungen eine dezidierte Schwachstellenliste zu erstellen. In<br />

Bezug auf die Barrierefreiheit im ÖPNV-System wird statt<strong>des</strong>sen auf allgemeine und<br />

übergeordnete Mängel verwiesen, die zu einer deutlichen Beeinträchtigung einer barrierefreien<br />

Reisekette führen (vgl. Tab. IV-3).<br />

Seite 173


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Teilbereich<br />

Informationskette<br />

Zuwegungen im öffentlichen<br />

Straßenraum zu den Zugangsstellen<br />

<strong>des</strong> ÖPNV-Systems<br />

Bahnstationen<br />

Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

exemplarische<br />

Schwachstelle<br />

fehlende barrierefreie Internetauftritte<br />

und Fahrplanauskunftssysteme<br />

keine optische und akustische<br />

Fahrgastinformation (FGI) am<br />

Bahnsteig oder im Fahrzeug<br />

nur optische FGI am Bahnsteig<br />

oder im Fahrzeug<br />

nur akustische FGI am Bahnsteig<br />

oder im Fahrzeug<br />

ungeschultes, nichtsensibilisiertes<br />

Fahr- und Servicepersonal<br />

bei mündlichen<br />

Auskünften<br />

hoch montierte Fahrgastinformationen<br />

an den Zugangsstellen<br />

zum ÖPNV<br />

Printmedien: wenig kontrastreich,<br />

kleine Schrift<br />

bauliche Barrieren wie Treppenstufen<br />

(z. B. bei Unterführungen,<br />

topografischen Niveauunterschieden)<br />

Steigungen bzw. Neigungen<br />

über 6 %<br />

fehlende oder unzureichende<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Bahnsteige sind nicht barrierefrei<br />

erreichbar (fehlende Rampen<br />

oder Aufzüge)<br />

Bahnsteighöhen korrespondieren<br />

nicht mit den Einstiegshöhen<br />

der Züge<br />

fehlende taktile Leitsysteme<br />

fehlende niederflurgerechte<br />

Hochborde 1<br />

betroffene Gruppe<br />

Blinde, Sehbehinderte,<br />

Analphabeten<br />

Blinde, Sehbehinderte, Analphabeten,<br />

Gehörlose, Hörbehinderte,<br />

Orientierungslose<br />

Blinde, Sehbehinderte,<br />

Analphabeten<br />

Gehörlose, Hörbehinderte<br />

Sprach-, Hörbehinderte, geistig<br />

und/oder psychisch Behinderte,<br />

Orientierungslose, Analphabeten<br />

Rollstuhlfahrer, kleinwüchsige<br />

Personen, Kinder<br />

Sehbehinderte, ggf. Ältere<br />

Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen<br />

oder schwerem Gepäck,<br />

ggf. Ältere<br />

Rollstuhlfahrer, Personen mit<br />

schwerem Gepäck<br />

Seh-, Orientierungsbehinderte<br />

(subjektives Sicherheitsempfinden<br />

nicht gegeben)<br />

Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen<br />

oder schwerem Gepäck,<br />

ggf. Ältere<br />

Blinde, Sehbehinderte<br />

Blinde, Sehbehinderte<br />

Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen,<br />

ggf. Ältere<br />

Seite 174


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Teilbereich<br />

Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV<br />

exemplarische<br />

Schwachstelle<br />

fehlende taktile Leiteinrichtungen<br />

1<br />

fehlende oder unzureichende<br />

Ausleuchtung <strong>des</strong> Haltestellenbereiches<br />

(innerhalb geschlossener<br />

Ortschaften)<br />

betroffene Gruppe<br />

Blinde, Sehbehinderte<br />

Seh-, Orientierungsbehinderte<br />

(subjektives Sicherheitsempfinden<br />

nicht gegeben)<br />

Fahrzeuge im SPNV Hochflurfahrzeuge Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen,<br />

ggf. Ältere<br />

Einstiegshöhe korrespondiert<br />

trotz Niederflurausführung<br />

Blinde, Sehbehinderte<br />

nicht mit den Bahnsteighöhen<br />

Busfahrzeuge Hochflurfahrzeuge Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen<br />

und Gepäck, ggf. Ältere<br />

Fahrzeuge im Stadtverkehr,<br />

die nicht den Anforderungen<br />

<strong>des</strong> § 30d Abs. 4 StVZO und<br />

<strong>des</strong> Anhanges VII zur Richtlinie<br />

2001/85/EG entsprechen. 2<br />

Fahrzeuge im Überlandverkehr,<br />

bei denen im Rahmen <strong>des</strong> Ermessensspielraums<br />

auf die<br />

Anforderungen nach Anhang<br />

VII zur Richtlinie 2001/85/EG<br />

verzichtet wird. 2<br />

Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen,<br />

ggf. Ältere, Blinde, Sehbehinderte<br />

Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Personen mit Kinderwagen<br />

und Gepäck, ggf. Ältere,<br />

Blinde, Sehbehinderte<br />

Fahrzeuge im AST-Einsatz Einsatz von Pkw Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer,<br />

Großwüchsige, Personen<br />

mit Kinderwagen oder mit viel<br />

Gepäck<br />

1<br />

Dies betrifft Busbahnhöfe und Bushaltestellen mit nachweisbarer oder anzunehmender Bedeutung<br />

für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.<br />

2<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Umfanges der rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit bei Busfahrzeugen wird<br />

an dieser Stelle auf die Ausführungen im Anhang VII zur Richtlinie 2001/85/EG verwiesen.<br />

Tab. IV-3:<br />

Allgemeine und exemplarische Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit im ÖPNV<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 175


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

3.1 Fehlende Barrierefreiheit<br />

Zur Schaffung eines weitgehend barrierefreien ÖPNV im Kreisgebiet ist es erforderlich,<br />

dass für den Großteil der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste die Nutzbarkeit <strong>des</strong><br />

ÖPNV ermöglicht wird (vgl. Kap. 4 <strong>des</strong> Anforderungsprofils). Auf der infrastrukturellen<br />

Seite gehören dazu Bushaltestellen mit nachweisbarer oder anzunehmender Bedeutung<br />

für Personen mit Mobilitätseinschränkungen (im Rollstuhl sitzend, mit Geh- und Sehbehinderungen).<br />

Demzufolge stellen nachfolgende Haltestellengruppen ohne niederflurgerechte<br />

Hochborde 22 und ohne taktile Leiteinrichtungen (Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder)<br />

eine Systemschwachstelle dar: 23<br />

• zentrale Omnibusbahnhöfe und Umsteigehaltestellen;<br />

• stark frequentierte Haltestellen in Innenstadtbereichen oder an Schulzentren;<br />

• Haltestellenpositionen an sozialen und anderen publikumsintensiven Einrichtungen<br />

(z. B. an Krankenhäusern, Einrichtungen für Behinderte und Senioren, Schwimmbädern,<br />

Stadthallen, im Umfeld von Versorgungsmöglichkeiten).<br />

Im Landkreis sind einige zentrale Omnibusbahnhöfe und Umsteigehaltestellen zum<br />

Zeitpunkt der Erstellung der Schwachstellenanalyse (II. Quartal 2013) noch gar nicht<br />

oder noch nicht durchgehend niederflurgerecht bzw. barrierefrei gestaltet:<br />

• Bruchköbel Bahnhof<br />

• <strong>Main</strong>tal Ost Bahnhof<br />

• Nidderau Bahnhof<br />

• Langenselbold Bahnhof<br />

• Rodenbach Bahnhof<br />

• Steinau an der Straße Bahnhof<br />

Einige der im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bereits niederflurgerecht ausgebauten Haltestellenpositionen<br />

verfügen nicht über taktile Leiteinrichtungen, so dass die barrierefreie Nutzbarkeit<br />

für einen nennenswerten Teil der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste nur bedingt<br />

gewährleistet ist (vgl. Kap. 3.2).<br />

22<br />

Hochborde sollen i. d. R. eine Höhe von 18 cm aufweisen. Bei nicht richtliniengerecht angelegten<br />

Busbuchten müssen zur Gewährleistung <strong>des</strong> fahrdynamisch ggf. erforderlichen „Überfahrens“<br />

der Haltestellenbereiche und zur Vermeidung von Schäden an den Fahrzeugen die Hochborde<br />

mit Höhen unter 18 cm eingebaut werden. Dadurch können die Hochborde ihre zugedachte<br />

Funktion unter Umständen nicht voll erfüllen.<br />

23<br />

Ausnahmen sind Haltestellen, die nur durch das AST oder vereinzelt im schulbezogenen Linienverkehr<br />

angefahren werden.<br />

Seite 176


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Abb. IV-3:<br />

[Fotos: IGDB/KVG]<br />

Beispiel für zentrale Umsteigehaltestellen ohne (durchgängige) Barrierefreiheit<br />

3.2 Unzureichender Ausbaustand<br />

Haltestellen laufen Gefahr, ihren Bestimmungszweck nicht voll erfüllen zu können, falls<br />

die in den aktuellen „Richtlinien für die <strong>Anlage</strong> von Stadtstraßen“ (RASt 06) der Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen niedergelegten Abmessungen für<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>des</strong> ÖPNV nicht eingehalten werden (vgl. FGSV 2006, S. 94 ff.).<br />

Im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wurden in den Jahren vor 2012 Haltestellenpositionen sukzessive<br />

erneuert (Stand: Februar 2013). Vor allem wurden diese mit Hochborden für einen niederflurgerechten<br />

Übergang zwischen Bussteig und Fahrzeug versehen. Vereinzelt<br />

kommt es vor, dass ausgebaute Haltestellenpositionen den ihnen zugedachten Aufgaben<br />

nicht voll gerecht werden können:<br />

• Die Haltestellen sind so angelegt, dass die Hochborde fahrgeometrisch nicht optimal<br />

angefahren werden können, z. B. in Knotenpunktbereichen oder bei zu kurz angelegten<br />

Busbuchten, die den Anforderungen der RASt 06 an ausgebaute Haltestellenpositionen<br />

nicht entsprechen (vgl. Foto links oben in Abb. IV-4).<br />

• Die erforderliche Min<strong>des</strong>tbreite <strong>des</strong> ausgebauten Bussteigs von 2,5 m wird durchgängig<br />

oder punktuell (z. B. durch Einbauten) deutlich unterschritten (vgl. Foto<br />

rechts unten in Abb. IV-4). Auf solchen Bussteigen ist auf der Höhe der zweiten<br />

Bustür eine Wendemöglichkeit für Rollstuhlfahrer oder für Kinderwagen daher nicht<br />

mehr gegeben.<br />

• Die Länge <strong>des</strong> Hochbor<strong>des</strong> ist für die dort verkehrenden Fahrzeuge (z. B. für Gelenkbusse),<br />

für eine dichte Fahrzeugfolge oder für das Abwarten von Anschlüssen an einer<br />

Haltestellenposition nicht ausreichend ausgelegt.<br />

• Bei Haltestelle mit Hochborden in Kurvenlagen lässt sich bei zu kleinen Krümmungsradien<br />

kein barrierefreier Übergang zwischen allen Türen <strong>des</strong> Fahrzeugs und dem Bussteig<br />

herstellen, da die Spaltbreiten zu groß sind.<br />

• Bei Haltestellen mit Hochborden geht beim Kneeling, dem seitlichen Absenken <strong>des</strong><br />

Fahrzeugs, unter gewissen Umständen eine Verletzungsgefahr für wartende Fahrgäste<br />

aus, falls die Hochborde nicht aus Randsteinen bestehen, die nach unten abgerundet<br />

sind. Außerdem sind Beschädigungen der Reifenflanken möglich.<br />

Seite 177


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

• Haltepositionen mit zu kleinen Warteflächen sind einem hohen Fahrgastaufkommen<br />

nicht gewachsen oder für einen intensiven Fahrgastwechsel nicht geeignet. Eine Erreichbarkeit<br />

der Haltestelle für Rollstuhlfahrer oder für Kinderwagen ist nicht möglich<br />

(vgl. Foto rechts oben in Abb. IV-4).<br />

• Etliche Haltestellen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wurden zwar richtlinienkonform neu angelegt<br />

oder ausgebaut, dennoch fehlen taktile Elemente für sehbehinderte Fahrgäste<br />

(vgl. Foto links unten in Abb. IV-4).<br />

• Haltestellen wurden mit taktilen Elementen versehen, die jedoch nicht durchgehend<br />

als eine geschlossene Kette ausgebildet sind.<br />

Abb. IV-4:<br />

[Fotos: IGDB/KVG]<br />

Beispiele für ausgebaute Haltestellen mit begrenzter barrierefreier Nutzbarkeit für<br />

mobilitätseingeschränkte Fahrgäste<br />

Seite 178


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

3.3 Eingeschränkte verkehrliche Funktionalität<br />

Die Nutzung von Haltestellen kann durch mehrere Faktoren eingeschränkt sein. Folgende<br />

Kombinationen treten dabei auf:<br />

• Eine Haltestelle kann durch einen Bus – dauerhaft oder temporär – nicht ordnungsgemäß<br />

angefahren werden, weil die baulichen Zustände der Straßeninfrastruktur<br />

oder Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer (motorisierter Individualverkehr,<br />

Wirtschaftsverkehr) dies nicht erlauben.<br />

• Durch fehlende Fahrbahnmarkierungen wird ein innerörtlicher Haltestellenbereich<br />

optisch nicht herausgehoben, so dass keine klare Abgrenzung zum ruhenden Verkehr<br />

entsteht (vgl. linkes Foto in Abb. IV-5).<br />

• Die Zuwegungen im öffentlichen Straßenraum zu einer Haltestelle sind weder behinderten-<br />

noch gendergerecht, weil Gehwege fehlen, Gehwegbreiten zu schmal<br />

sind, Fußwege keine Beleuchtung haben, Treppenstufen Hürden darstellen, Unterführungen<br />

(Fußgängertunnel) zu subjektiven oder tatsächlichen Hindernisse werden.<br />

• Eine Haltestelle kann die ihr zugewiesene verkehrliche Funktion nicht erfüllen, da<br />

diese beispielsweise fußläufig nur durch Umwege erreichbar ist oder sich nicht in<br />

räumlicher Nähe ihres Bestimmungsorts befindet (vgl. rechtes Foto in Abb. IV-5).<br />

• Haltestellen sind – zum Teil jahreszeitlich bedingt – durch Vegetation verdeckt und<br />

vom öffentlichen Straßenraum kaum mehr als solche zu erkennen.<br />

Abb. IV-5:<br />

[Fotos: IGDB]<br />

Beispiele für Haltestellen mit eingeschränkter verkehrlicher Funktionalität<br />

Seite 179


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

3.4 Keine durchgängige Außendarstellung<br />

Haltestellen werden als „Visitenkarten“ <strong>des</strong> ÖPNV bezeichnet, deren optisches Erscheinungsbild<br />

zugleich eine wirksame Form der Außendarstellung ist. Im RMV-Gebiet folgt<br />

ein Großteil der Haltestellenmasten einem verbundweit standardisierten System mit<br />

hohem Wiedererkennungswert für Fahrgäste und Öffentlichkeit (vgl. Kap. 7.4 <strong>des</strong> Anforderungsprofils).<br />

Uneinheitliche Haltestellenmasten und -beschilderungen erschweren eine durchgehende<br />

Außendarstellung im Corporate Design. In diesem Zusammenhang sind zu erwähnen:<br />

• Haltestellenposition haben weder Haltestellenschild (Zeichen 224 StVO), Haltestellennamensschild<br />

noch Fahrplankasten, obwohl eine fahrplanmäßige Bedienung vorgenommen<br />

wird.<br />

• Haltestellenpositionen werden nur mit provisorischen Masten markiert, obwohl es<br />

sich um reguläre und fahrplanmäßig angefahrene Haltestellen handelt (vgl. linkes<br />

Foto in Abb. IV-6).<br />

• Haltestellenpositionen <strong>des</strong> allgemeinen Linienverkehrs sind nicht im RMV-Design gehalten.<br />

Etliche davon lassen sich noch an Schulen antreffen, die aus Zeiten <strong>des</strong> freigestellten<br />

Schülerverkehrs herrühren (vgl. rechtes Foto Abb. IV-6).<br />

Abb. IV-6:<br />

[Fotos: IGDB]<br />

Beispiele für Haltestellen ohne durchgängige Außendarstellung im Corporate Design<br />

Seite 180


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

3.5 Unzureichende Informationsmöglichkeiten<br />

Wegeketten gehen stets eng mit Informationsketten einher, weshalb nutzungsrelevante<br />

Fahrgastinformationen an den Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im ländlichen<br />

Raum zumin<strong>des</strong>t durchweg in visueller Form vorzuhalten sind (vgl. auch § 40 Abs.<br />

4 PBefG). Die Informationssysteme sollen vorzugsweise einem einheitlichen Gestaltungsschema<br />

folgen, um sowohl eine hohe Wiedererkennbarkeit als auch eine leichte Nutzbarkeit<br />

gewährleisten zu können (vgl. Kap. 4 und 7.9 <strong>des</strong> Anforderungsprofils).<br />

Die Informationsmöglichkeiten an Haltestellen sind dann als unzureichend oder gar als<br />

mangelhaft einzustufen, sofern<br />

• haltestellen- oder linienbezogene Fahrpläne fehlen (vgl. linkes Foto in Abb. IV-7);<br />

• Fahrgastinformationen bei Dunkelheit nicht lesbar sind;<br />

• von Rollstuhlfahrern nicht erreichbar oder erkennbar sind, weil abseitig gelegen o-<br />

der nicht stufenfrei erreichbar;<br />

• von kleinwüchsigen Nutzern, Personen im Rollstuhl und Kindern nicht erkennbar<br />

sind, weil zu hoch angebracht (vgl. rechtes Foto in Abb. IV-7);<br />

• Sondersituationen nicht bekannt gegeben werden (z. B. Baustellen, Linienwegsänderungen,<br />

Nichtbedienung);<br />

• Vitrinen und Fahrplankästen zerstört oder anderweitig unbrauchbar sind;<br />

• Wegeleitungen (Beschilderungen) fehlen oder unbrauchbar sind.<br />

Abb. IV-7:<br />

[Fotos: IGDB]<br />

Beispiele für Haltestellen ohne ausreichende Informationsmöglichkeiten<br />

Seite 181


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Schwachstellenanalyse<br />

4 Schwachstellen aus Sicht der Kommunen<br />

Im Rahmen einer Abfrage unter allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> wurden ebenfalls Schwachstellen, Probleme, Defizite und Mängel im bestehenden<br />

ÖPNV-Angebot abgefragt. Im Einzelnen waren die Städte und Gemeinden<br />

aufgefordert, kritische Sachverhalte zu benennen hinsichtlich<br />

• Fahrtenangebot (z. B. Fahrplan),<br />

• Verbindungen (z. B. in die zentralen Orte),<br />

• Erschließung (z. B. durch fehlende Haltestellen),<br />

• (Fahrgast-)Information,<br />

• Haltestellen,<br />

• Fahrzeuge und Reisekomfort,<br />

• Tarife.<br />

In <strong>Anlage</strong> IV-2 sind die entsprechenden Fragebogenrückläufe gemeindeweise zusammengestellt.<br />

Zusammengefasst beziehen sich die von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen<br />

genannten Kritikpunkte hauptsächlich auf<br />

• mangeln<strong>des</strong> Fahrtenangebot in den Abendstunden und am Wochenende,<br />

• hohes Fahrpreisniveau für kurze Strecken innerhalb der Kommune.<br />

Seite 182


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

V<br />

Angebotskonzept<br />

1 Einleitung/Übersicht<br />

Der Lokale Nahverkehrsplan behandelt die lokalen Linien <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV (Bus, AST) in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> bzw. in Regie der<br />

KreisverkehrsGesellschaft <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> (KVG) als zuständiger Lokaler Nahverkehrsorganisation<br />

(LNO).<br />

Der SPNV ist nicht Gegenstand <strong>des</strong> vorliegenden Lokalen Nahverkehrsplans, sondern <strong>des</strong><br />

Regionalen Nahverkehrsplans <strong>des</strong> RMV (RNVP). Dies trifft ebenso auf den regionalen<br />

Busverkehr in federführender Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV zu, auch wenn die vorgesehene<br />

Angebotskonzeption in Abstimmung mit den lokalen Aufgabenträgern erfolgt.<br />

Die Fortschreibung <strong>des</strong> RNVP befindet sich während der Erarbeitung <strong>des</strong> vorliegenden<br />

Nahverkehrsplans in der Entwurfsphase. Für Angaben zu regionalen Linien, sowie zu<br />

einbrechenden Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV in federführender Aufgabenträgerschaft<br />

benachbarter (Land-)Kreise oder Verbünde findet im Rahmen dieses Angebotskonzeptes<br />

eine nachrichtliche Übernahme <strong>des</strong> jeweils aktuell verfügbaren Sachstands<br />

statt.<br />

Das Angebotskonzept verfolgt das Ziel, die bestehenden ÖPNV-Strukturen schrittweise<br />

und zielgerecht so um- bzw. auszubauen, dass sie den mittel- bis längerfristig zu erwartenden<br />

gesellschaftlich-verkehrlichen Anforderungen an das lokale Angebot <strong>des</strong> straßengebundenen<br />

ÖPNV (in Verbindung mit dem regionalen Angebot im Zugverkehr und<br />

im straßengebunden ÖPNV) gerecht werden können.<br />

Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung <strong>des</strong> lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV liegt, wie bereits dargelegt, im Spannungsfeld zwischen dem Wünschenswerten<br />

und Finanzierbaren. Aus dem Kreis der Teilnehmer <strong>des</strong> die NVP-Erstellung begleitenden<br />

Koordinationsausschusses wurden mehrfach ein dichteres Fahrtenangebot, längere Betriebszeiten<br />

und die Schließung von Angebotslücken angeregt. Diesen aus Fahrgastsicht<br />

im Grundsatz berechtigten Forderungen stehen einerseits erhebliche finanzielle Restriktionen<br />

auf Seiten der Aufgabenträger gegenüber, andererseits erhöhen sich die Kosten<br />

der Verkehrsleistungserbringung ständig. Schließlich sind den Leistungsbestellern im<br />

Versuch Grenzen gesetzt, eine höhere Nutzerfinanzierung durchzusetzen, womit im<br />

Ergebnis – auch bei kontinuierlicher Anhebung <strong>des</strong> Tarifniveaus – der Grad der Kostenunterdeckung<br />

nicht merklich reduziert werden kann.<br />

Weitere prägende Faktoren für die Konzeptionierung <strong>des</strong> künftigen Angebots sind die<br />

Demographische Entwicklung und die Umsetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit.<br />

Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird über die nächsten<br />

Jahre weiter zunehmen. Zugleich ist absehbar, dass die sozio-ökonomischen Voraussetzungen<br />

für eine weiterhin ständig wachsende „Auto-Mobilität im Alter“ keineswegs als<br />

gesichert angesehen werden können. Der gesellschaftliche Bedarf an flächendeckenden<br />

ÖPNV-Angeboten in städtischen wie ländlichen Räumen bleibt weiterhin bestehen. Zugleich<br />

wird der Anteil von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum<br />

stark zurückgehen. Für den Schul- und Ausbildungsverkehr bedeutet dies insgesamt ein<br />

Rückgang der Verkehrsnachfrage mit einem Einbruch der Einnahmeerlöse bei einem<br />

nur geringfügig reduzierbarem Aufwand. Durch veränderten Zuschnitt der Einzugsbereiche<br />

von Schulen, Änderungen bei den Schulstandorten und die freie Schulwahl ist<br />

Seite 183


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

dazu gegenläufig in Teilbereichen <strong>des</strong> Netzes eine Zunahme der Bedienungserfordernisse<br />

zu erwarten. Zusammengefasst steht der ÖPNV vor der Herausforderung, ein ausreichen<strong>des</strong><br />

Grundangebot bei einem insgesamt z. T. drastischen Rückgang aller Bevölkerungsgruppen<br />

sicherzustellen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit finden bei<br />

entsprechenden Umsetzungen von Fahrzeugkonzepten in der Grundbedienung sowie<br />

den Maßnahmen bei der stationären Infrastruktur ihren Niederschlag.<br />

Vor diesem Hintergrund liegt die Intention <strong>des</strong> Nahverkehrsplans überwiegend bei einer<br />

„Fortschreibung <strong>des</strong> bestehenden Angebots“ verbunden mit Verbesserungen <strong>des</strong><br />

Bedienzeitraumes, insbesondere im Wochenendverkehr, aber auch mit Umstellung <strong>des</strong><br />

Angebots auf flexible Angebotsformen. Ziel ist – verbunden mit dem Angebot auf der<br />

Schiene und im regionalen straßengebundenen ÖPNV sowie ergänzt durch Angebote<br />

verschiedener Städte und Gemeinden – ein flächenhaftes Grundangebot an allen Tagen<br />

sicherzustellen.<br />

Liniensteckbriefe<br />

Für alle Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>*<br />

sind die angebotsseitigen Eckdaten in einzelnen Steckbriefen festgehalten. Ihnen linienbündelweise<br />

24 vorangestellt befindet sich eine Grafik mit dem Linienverlauf über<br />

alle Stadt-/Ortsteile. Die Steckbriefe enthalten Angaben zu<br />

• Linienverlauf;<br />

• Linienbündel;<br />

• Fahrzeugkategorie;<br />

• Angebotstyp (gemäß Kap. III 7.1);<br />

• Verkehrstagen, Betriebszeiten und Fahrtenfolge;<br />

• Verknüpfungspunkte, grundsätzliche Anschlussmöglichkeiten zwischen Verkehrsmitteln<br />

und ggf. (vertaktete) Anschlüsse zwischen einzelnen Linien;<br />

• Verkehrliche Funktionen, anzubindende Einrichtungen bzw. Gebiete, Bemerkungen<br />

und Änderungen gegenüber 2012 (sofern zutreffend);<br />

• Abschätzung der Fahrplankilometer eines durchschnittlichen Betriebsjahres (ggf.<br />

getrennt nach Betriebsform).<br />

•<br />

In der <strong>Anlage</strong> V-1 sind die Steckbriefe für den gesamten Busverkehr und die flexiblen<br />

Angebotsformen zusammengefasst, einschließlich der nachrichtlichen Übernahme<br />

regionaler Linien und Linien in Federführung benachbarter Aufgabenträger.<br />

24<br />

Angaben zu den Linienbündeln und den darin enthaltenen Linien entsprechen den Angaben<br />

in Kapitel VI (Linienbündelung). Hier dient die Darstellung der besseren Übersichtlichkeit.<br />

Seite 184


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

2 Verkehrsangebot<br />

2.1 Schienenpersonennahverkehr<br />

Aufgabenträger für den SPNV ist der RMV. Die mittel- und langfristigen Planungen zum<br />

SPNV sind dem vorliegenden Entwurf zum Regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV zu<br />

entnehmen. Demnach sind gegenüber dem Fahrplanstand 2013 keine weitreichenden<br />

Anpassungen <strong>des</strong> Verkehrsangebots auf den Schienenstrecken <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

während der Laufzeit dieses Nahverkehrsplans vorgesehen. Im Kreisgebiet werden unverändert<br />

die der Verbindungsfunktion Kernraum-Region zugeordneten Linien 34, 50<br />

und 55 angeboten sowie außerdem die Linien 33, 36, 53 und 56 in der Region.<br />

2.2 Regionaler straßengebundener ÖPNV<br />

Im Bereich <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* sind durch den RMV keine neuen regionale Linien<br />

vorgesehen [vgl. RMV 2013 S. 166f]. Der vorliegende Entwurf zum Regionalen Nahverkehrsplan<br />

<strong>des</strong> RMV bewertet anhand verschiedener Kenndaten die Bestandslinien im<br />

regionalen straßengebundenen ÖPNV und liefert Handlungsempfehlungen hinsichtlich<br />

einer Optimierung. Den Angaben ist keine konkrete Angebotsplanung zu entnehmen<br />

[vgl. RMV 2013 S. 168]. Dementsprechend ist das Angebot im Bestand aus Sicht der KVG<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> im Grundsatz weiterzuführen und in Abstimmung mit dem lokalen Aufgabenträger<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Für das Grundangebot der Gemeinden Hammersbach, Neuberg und Ronneburg sieht<br />

das vorliegende Angebotskonzept eine Übernahme von Leistungen durch lokale Linien<br />

vor. Dadurch kann die Führung der Linien 564 und 565 für das Grundangebot auf den<br />

Abschnitt Hanau – Erlensee beschränkt werden. Zur Umsetzung dieser Konzeption befindet<br />

sich die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> in Abstimmung mit dem RMV.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

2.3 Lokaler straßengebundener ÖPNV<br />

Auf 56 lokalen Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* ist ein Fahrtenangebot vorgesehen. Hierunter<br />

befinden sich elf Stadtlinien für die die jeweiligen Städte, die Aufgabenträgerschaft<br />

innehaben bzw. die durch die Städte vornehmlich mitfinanziert werden. Zehn Linien<br />

dienen im Wesentlichen dem Schul- und Ausbildungsverkehr und verkehren nur an<br />

Schulwerktagen. Zahlreiche Haupt- und Ergänzungslinien werden in Schwachlastzeiten,<br />

am Tagesrand oder am Wochenende sowie auf schwach nachgefragten Linienabschnitten<br />

bedarfsorientiert bedient. Für neun Ergänzungslinien im ländlichen Raum ist außerhalb<br />

<strong>des</strong> Schul- und Ausbildungsverkehrs eine tägliche Grundbedienung mit Anrufsammeltaxis<br />

(AST) vorgesehen.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Angebotskonzeptionen (bzw. -veränderungen<br />

zum Fahrplanstand 2013) im Verantwortungsbereich der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> für den Jedermann-Verkehr<br />

in Teilbereichen zusammengefasst. Für die linienweise Darstellung<br />

wird auf die <strong>Anlage</strong> V-1 verwiesen.<br />

2.3.1 Angebotskonzept Region West<br />

• Veränderte Anbindung von Wachenbuchen an Dörnigheim (MKK-22 und MKK-30),<br />

Hanau (MKK-32) und Bruchköbel (MKK-30).<br />

• Erweiterung der MKK-30 zu einer vertakteten Tangentiallinie mit Linienverlängerung<br />

bis <strong>Main</strong>tal Ost Bf bzw. Rodenbach Bf.<br />

• Unterteilung der MKK-31 in zwei Linienäste: MKK-31 Hanau – Mittelbuchen – Kilianstädten<br />

– Bü<strong>des</strong>heim und MKK-32 Hanau – Wachenbuchen – Niederdorfelden –<br />

Oberdorfelden mit Umsetzung eines Taktverkehrs und Angebotsverbesserungen in<br />

Schwachlastzeiten und am Wochenende. Die Anbindung an den SPNV erfolgt in Hanau-Wilhelmsbad.<br />

• Aufbau eines in die Linie MKK-52 integrierten Ortsbussystems für Rodenbach mit<br />

neuer Anbindung der Bereiche Ringstraße, Rathaus und Nahversorgungszentrum.<br />

• Verdichtung <strong>des</strong> Angebots zur HVZ im Abschnitt (Neuenhaßlau Bbf –) Langenselbold<br />

Bf – Rodenbach – Hanau Freiheitsplatz durch zusätzliche Fahrten der MKK-53. Die<br />

MKK-52 und MKK-53 ergänzen sich min<strong>des</strong>ten im Abschnitt Langenselbold Bf – Hanau<br />

Freiheitsplatz zu einem 20-Min-Takt.<br />

• Integration <strong>des</strong> Stadtverkehrs Langenselbold in die in Langenselbold Kernstadt verkehrenden<br />

Linien MKK-54, MKK-56, MKK-57, MKK-60, MKK-68. Hierdurch verbessertes<br />

umsteigefreies Angebot zwischen den jeweiligen Abschnitten der Linien und<br />

Langenselbold Kernstadt bzw. Bf sowie erweitertes Fahrtenangebot innerhalb Langenselbold.<br />

• Übernahme der Grundbedienung für die Gemeinden Hammersbach, Neuberg und<br />

Ronneburg durch die lokalen Linien MKK-56 und MKK-57 mit Anschluss in Langenselbold<br />

Bf an den RE-Verkehr nach Hanau und Frankfurt.<br />

• Verlängerung MKK-60 über Langenselbold Bf (RB-Anschluss) und Langenselbold<br />

Kernstadt – Ravolzhausen – Erlensee nach Hanau-Wolfgang zur Anbindung <strong>des</strong><br />

Technologieparks.<br />

Seite 186


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

• Durch veränderte Wegführung der in Erlensee verkehrenden Linien MKK-30, MKK-<br />

60 sowie 564 und 565 verbesserte Flächenerschließung der Stadt Erlensee.<br />

• Neukonzeption <strong>des</strong> Korridors Gelnhausen – Gründau – Langenselbold mit vertakteten<br />

Linien MKK-66, MKK-67 (neu) und MKK-68 (ehem. MKK-58). In den Abschnitten<br />

Gelnhausen – Lieblos – Rothenbergen – Mittel-Gründau – Breitenborn ergänzen sich<br />

jeweils zwei Linien zu einem 60-Min-Grundtakt. Die MKK-67 verbindet neu Rothenbergen<br />

mit Niedermittlau und ergänzt die MKK-60 im Abschnitt Gelnhausen – Hailer<br />

– Meerholz – Niedermittlau zu einem 60-Min-Grundtakt.<br />

• Einsatz von bedarfsorientierten Bedienformen in Schwachlastzeiten und am Wochenende,<br />

teilweise nur auf schwach nachgefragten Linienabschnitten.<br />

2.3.2 Angebotskonzept Region Mitte<br />

• Neukonzeption <strong>des</strong> Angebots im Bereich Südvogelsberg mit den Linien MKK-71 bis<br />

MKK-77: Bus-Grundbedienung Mo-Fr der Grundzentren von Birstein und Brachttal<br />

im 60-Minuten-Takt (MKK-71 und MKK-72) sowie der mittelzentralen Bereiche von<br />

Bad Soden-Salmünster (MKK-77) mit Anbindung an Wächtersbach (bzw. Steinau).<br />

Bedienung der nicht am Linienweg dieser Linien befindlichen Stadt- und Ortsteile<br />

von Bad Soden-Salmünster, Birstein, Brachttal und Wächtersbach, außerhalb <strong>des</strong><br />

Schul- und Ausbildungsverkehrs mit bedarfsorientierten Bedienformen (MKK-73 bis<br />

MKK-76).<br />

• Grundbedienung Mo-Fr MKK-64 zwischen Gelnhausen und Bieber als Bus im 60-Min-<br />

Grundtakt sowie zwischen Bieber und Paffenhausen im 120-Min-Grundtakt; außerhalb<br />

<strong>des</strong> Schul- und Ausbildungsverkehrs als AST.<br />

• MKK-69 („Familienbus Spessart“) ehem. MKK-64A: Zusätzliche Bedienung von Breitenborn<br />

und Weiterführung in der HVZ bis Wirtheim (Fa. Strauss).<br />

• MKK-82 und MKK-83 ergänzen sich zu einem gegenläufigen durchgehenden Ringverkehr<br />

Bad Orb – Jossgrund – Bad Orb. Durchbindung von Fahrten Mo-Fr ab/bis<br />

Wächtersbach in Ergänzung (und Ersatz bisheriger Fahrten) der MKK-81 zwischen<br />

Bad Orb und Wächtersbach Mo-Fr zu einem 30-Minuten-Grundtakt-Angebot zwischen<br />

05:00 Uhr und 21:00 Uhr. Grundbedienung für die Toskana-Therme sowie in<br />

der HVZ von Wirtheim (Fa. Strauss) mit MKK-82 und MKK-83.<br />

• Einsatz von bedarfsorientierten Bedienformen in Schwachlastzeiten und am Wochenende,<br />

teilweise nur auf schwach nachgefragten Linienabschnitten.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

2.3.3 Angebotskonzept Region Ost<br />

• Neukonzeption <strong>des</strong> Angebots im Bereich Bergwinkel mit Linien MKK-90 bis MKK-99:<br />

Bus-Grundbedienung Mo-Fr der grund- und mittelzentralen Bereiche von Steinau,<br />

Schlüchtern und Sinntal (MKK-90 und MKK-91) sowie <strong>des</strong> Rings Schlüchtern – Herolz<br />

– Vollmerz – Grundhelm – Hutten – Elm – Schlüchtern (MKK-92/93) im 60-Minuten-<br />

Takt. Bedienung der nicht am Linienweg dieser Linien befindlichen Stadt- und Ortsteile<br />

von Steinau, Schlüchtern und Sinntal außerhalb <strong>des</strong> Schul- und Ausbildungsverkehrs<br />

mit bedarfsorientierten Bedienformen (MKK-94 bis MKK-99).<br />

• Neue Anbindung der Stadtteile Ahl, Alsberg und Seidenroth mit einem bedarfsorientierten<br />

Grundangebot.<br />

• Einsatz von bedarfsorientierten Bedienformen in Schwachlastzeiten und am Wochenende,<br />

teilweise nur auf schwach nachgefragten Linienabschnitten.<br />

2.4 Linien benachbarter Aufgabenträger<br />

In <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* fahren neun Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV, die sich in<br />

Aufgabenträgerschaft benachbarter (Land-)Kreise oder Verkehrsverbünde befinden.<br />

Daher fällt die Umsetzung von Maßnahmen oder die Umstrukturierung <strong>des</strong> Verkehrsangebotes<br />

bei den „einbrechenden“ Linien <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV in deren Federführung.<br />

In Einzelfällen wird die Leistung eigenwirtschaftlich durch die Verkehrsunternehmen<br />

erbracht, weshalb sie einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung <strong>des</strong><br />

Angebotes haben – unter Beachtung der Rahmenvorgaben der jeweiligen Nahverkehrspläne.<br />

Das Angebot der Linien AB-30 und AB-31 im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis wird unter Mitfinanzierung<br />

der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> betrieben.<br />

Die „einbrechenden“ Linien werden in den Lokalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong> nachrichtlich aufgenommen. Deren Verkehrsangebot ist weit gefächert. Dieses<br />

reicht<br />

• von Linien mit einer einzigen Haltestelle im Landkreis (z. B. 8055) oder<br />

• von Linien mit wenigen Fahrten im schulbezogenen Linienverkehr (z. B. FB-43)<br />

• über Linien mit einem nicht-regelmäßigen Grundangebot im Jedermann-Verkehr (z.<br />

B. FB-05) bis hin<br />

• zu Linien mit einem vertakteten Angebot (auch) für den Jedermann-Verkehr (z. B.<br />

AB-30).<br />

Die einbrechenden Linien sind überwiegend als Grundprodukt „Bus“ mit Festbedienung<br />

eingestuft.<br />

Aus den Liniensteckbriefen in <strong>Anlage</strong> V-1 geht die nachrichtlich aufgenommene<br />

Angebotskonzeption für die einbrechenden Linien einzeln hervor. Sofern keine Anpassungen<br />

im künftigen Angebotskonzept bekannt sind, wird dabei die Bestandssituation<br />

dargestellt.<br />

Seite 188


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

2.5 Liniennummerierung<br />

Die Liniennummerierung der Linien in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />

folgt der bewährten Systematik mit der Zuordnung von Ziffernblöcken zu einem Verkehrsraumes<br />

und dem vorangestellten KFZ-Kennzeichen. Gegenüber den Bestand ergeben<br />

sich nur kleinere Anpassungen aufgrund einzelner Neuzuschnitte von Linien bzw.<br />

der Integration bisher ‚fremder‘ Linien in den Nummernbereich <strong>des</strong> jeweiligen Verkehrsraumes.<br />

Die vorgesehenen Anpassungen sind den Liniensteckbriefen in <strong>Anlage</strong><br />

V-1 zu entnehmen.<br />

In Tab. V-1 werden die vorgesehenen Änderungen der Nummerierung bei den Linien,<br />

deren Verlauf und Bedienform im Wesentlichen einer Fortschreibung <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> zur<br />

Übersicht separat aufgeführt (ohne Bezeichnung von Linien, die innerhalb eines Verkehrsraums<br />

insgesamt neu zugeschnitten wurden, wie z. B. die Linien MKK-71 bis MKK-<br />

77 im Südvogelsberg).<br />

Bezeichnung alt Bezeichnung neu<br />

MKK-45<br />

MKK-58<br />

MKK-59 -<br />

MKK-35<br />

MKK-68<br />

Bemerkungen<br />

Zuordnung in den Verkehrsraum Bruchköbel/<br />

Schöneck/Nidderau<br />

Zuordnung in den Verkehrsraum Gelnhausen mit Neukonzeption<br />

MKK-66 bis MKK-68<br />

Integration in die Linienkonzeption der Linien MKK-<br />

54, MKK-56, MKK-57, MKK-60 und MKK-68<br />

MKK-64A MKK-69 Vermeidung von Verwechselungen mit MKK-64<br />

MKK-69<br />

MKK-74<br />

MKK-59<br />

MKK-94<br />

Zuordnung in den Verkehrsraum Langenselbold, Freimachung<br />

Bezeichnung für Familienbus Spessart<br />

Zuordnung in den Verkehrsraum Bergwinkel, Freimachung<br />

Bezeichnung für Linien im Verkehrsraum Südvogelsberg<br />

Tab. V-1:<br />

Änderungen der Liniennummerierung<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

2.6 (Takt-)Verknüpfungspunkte im Zug- und Busverkehr<br />

Verknüpfungspunkt Taktverknüpfungen Bemerkungen<br />

<strong>Main</strong>tal Ost<br />

Nidderau Bf<br />

Hanau-Wilhelmsbad<br />

Bruchköbel Bf<br />

Erlensee LIMES-Kreisel<br />

Rodenbach Bf bzw. Sparkasse<br />

Langenselbold Bf<br />

Niedermittlau Bf<br />

Gelnhausen Bf<br />

Kassel Kirche<br />

Wächtersbach Bf<br />

Bad Soden-Salmünster Bf<br />

Steinau a. d. Straße Bf<br />

Schlüchtern Bf<br />

Sterbfritz Bf<br />

RB 55 MKK-22/30 MKK-<br />

23<br />

RB 33 RB 34 MKK-35<br />

RB 55 MKK-31/32<br />

RB 33 562/563/ MKK-33<br />

564/565 MKK-54, MKK-30<br />

RB 50 MKK-30 MKK-<br />

52/53<br />

RE 50 MKK-54 MKK-56<br />

MKK-57 MKK-68<br />

RB 50 MKK-60<br />

RB 50 MKK-67<br />

RE 50 MKK-60 MKK-61<br />

MKK-62 MKK-63 <br />

MKK-64 MKK-66/MKK-67<br />

MKK-68<br />

RB 50 AB-30<br />

MKK-64 MKK-69<br />

RE 50 MKK-71/72, MKK-<br />

81/82/83,<br />

RB 50 MKK-81<br />

RE 50 MKK-77<br />

RE 50 MKK-90<br />

RE 50 MKK-91 MKK-<br />

92/93<br />

RB 53 MKK-91/96/97<br />

MKK-30 nur aus/in Ri. Bruchköbel<br />

Linie 1 Linie 2 Linie 3: Taktverknüpfungen zwischen den Linien 1, 2 und 3<br />

Linie 1 Linie 2, Linie 3: Taktverknüpfungen von Linie 1 zu Linie 2 und 3 (und umgekehrt)<br />

Linie 1 Linie 2/Linie 3: Taktverknüpfungen von Linie 1 zu Linie 2 oder 3 (und umgekehrt)<br />

Tab. V-2:<br />

(Takt-)Verknüpfungspunkte im Zug- und Busverkehr<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind 15 Orte definiert, an denen vertaktete Umsteigebeziehungen<br />

zwischen SPNV und Busverkehr sowie zwischen Buslinien untereinander konzeptionell<br />

vorgesehen sind.<br />

Abweichungen kann es im schulbezogenen Linienverkehr geben. Fahrten die in den<br />

Hauptverkehrszeiten neben dem Ausbildungsverkehr auch dem Jedermannverkehr die-<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

nen, sollen an Schul- und Ferientagen gleichermaßen Anschlüsse bieten. Verschiebungen<br />

von Taktfahrten sollen <strong>des</strong>halb auch an Schultagen nicht zu Anschlussverlusten führen,<br />

da diese Fahrten für den Jedermannverkehr unattraktiv sind und auch an Ferientagen<br />

nicht genutzt werden.<br />

Daneben gibt es regelmäßig zu festgelegten Uhrzeiten verschiedene dezentrale Umsteigepunkte.<br />

Deren Ausweisung ist fahrplanabhängig und liegt somit jenseits der konzeptionellen<br />

Rahmenvorgaben <strong>des</strong> Nahverkehrsplans.<br />

An den Knotenpunkten mit vertakteten Anschlüssen sollen die Umsteigezeiten so bemessen<br />

sein, dass die Wartezeiten für den Fahrgast nicht zu lang ausfallen. Anzustreben<br />

sind Umsteigezeiten unter 20 Minuten. Im Gegenzug sollen geringfügige Verspätungen<br />

ohne gravierende Auswirkungen auf das Anschlussverkehrsmittel noch abgefangen<br />

werden können. Bei den jeweils letzten Fahrten <strong>des</strong> Betriebstags ist auf jeden Fall der<br />

Anschluss abzuwarten. Die Umsteigebeziehungen sind auch betrieblich (von SPNV auf<br />

Bus) bzw. linienbündelübergreifend (von Bus auf Bus) zu gewährleisten.<br />

2.7 Verknüpfungspunkte im AST-System<br />

Verknüpfungspunkt<br />

im AST-System<br />

zu priorisierende<br />

Taktverknüpfungen<br />

Bemerkungen<br />

Birstein Busbahnhof MKK-71/72 MKK-74/76 Anschluss Bus/AST<br />

Pfaffenhausen MKK-64 MKK-82/83 Anschluss Bus/AST<br />

Bieber Röhrig<br />

MKK-64<br />

Anschlüsse zwischen Bus- und<br />

AST-Fahrten der Linie MKK-64<br />

Bad Orb Busbahnhof MKK-81 MKK-82/83 Anschluss Bus/AST<br />

Sterbfritz Bf MKK-91 MKK-96/97 Anschluss Bus/AST<br />

Tab. V-3:<br />

Verknüpfungspunkte mit zeitlich abgestimmten Anschlüssen zwischen Busund<br />

AST-Linien<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Im AST-System sind Umsteigepunkte definiert zwischen<br />

• SPNV und AST,<br />

• Bus und AST,<br />

• AST und AST.<br />

Im AST-System können beliebige Fahrtrelationen innerhalb <strong>des</strong> Kreisgebietes gebucht<br />

werden. Eine Beförderung im AST kommt nicht zustande, wenn es im Abstand von +/-<br />

30 Minuten eine fest bediente Zug- oder Busfahrt gibt. Angefragte Relationen können<br />

zudem „gebrochen“ werden, so dass vom Fahrgast eine Teilstrecke mit dem Zug oder<br />

dem Bus und eine andere Teilstrecke mit dem AST zurückgelegt wird. Hierfür sind in der<br />

Dispositionssoftware der AST-Zentrale Umsteigepunkte hinterlegt, an denen auch die<br />

Anschlüsse garantiert werden, da jeder Fahrgast mit seiner Fahrtrelation eingebucht ist.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

In Tab. V-3 sind jene Verknüpfungspunkte gelistet, bei denen zeitlich abgestimmte Anschlüsse<br />

zwischen Bus und Linien mit AST-Verkehr im Grundangebot fahrplanmäßig<br />

herzustellen sind, um durchgehende Verbindungen ohne lange Wartezeiten anbieten<br />

zu können.<br />

2.8 Intermodale Verknüpfungspunkte<br />

Es ist darauf hinzuwirken, das Park+Ride (P+R)- und Bike+Ride (B+R)-System für den<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* schrittweise weiterzuentwickeln und am integrierten ÖPNV-System<br />

auszurichten. Grundsätzlich sollten min<strong>des</strong>tens an jedem Bahnhof/Haltepunkt <strong>des</strong> SPNV<br />

Bike+Ride-<strong>Anlage</strong>n vorgehalten werden. Diese sind in Abhängigkeit von der räumlichen<br />

und verkehrlichen Situation sowie bestimmt durch die potentielle Nachfrage im jeweiligen<br />

Einzugsgebiet bedarfsgerecht zu dimensionieren. Neben überdachten Fahrradständer-<strong>Anlage</strong>n<br />

sollen nach Möglichkeit auch abschließbare Fahrradboxen vorgehalten<br />

werden. Weiterhin können an geeigneten Busverknüpfungspunkten und im Einzelfall<br />

an anderen Bushaltestellen P+R und B+R-<strong>Anlage</strong>n sinnvoll sein.<br />

Vorgesehene Investitionsplanungen der Städte und Gemeinden werden in Kapitel V 4.3<br />

vorgestellt.<br />

In einem Projekt der IVM, an dem auch der MKK und die KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> beteiligt<br />

sind, sollen derzeit für bestehende und zu installierende Fahrradverleihstationen/-<br />

systeme einheitliche Nutzungskonzepte entwickelt werden. Dabei soll auch untersucht<br />

werden, welche Standorte – auch von e-Bikes nebst entsprechender Infrastruktur – dazu<br />

geeignet wären, zum einen die Funktion als Lückenschluss für ÖPNV-Wegeketten und<br />

zum anderen die Funktion zur Bedienung touristischer Zwecke zu erfüllen.<br />

2.9 Bürgerbus<br />

Unter den Begriff „Bürgerbus“ fallen sowohl eine besondere Angebotsform <strong>des</strong> „herkömmlichen“<br />

ÖPNV mit allen Pflichten nach dem PBefG (insbesondere Betriebspflicht)<br />

als auch ein „sozialer Fahrdienst“ für spezielle Zielgruppen (als ein vom PBefG freigestellter<br />

Verkehr). Letztere Ausprägung <strong>des</strong> „Bürgerbusses“ hat sich vereinzelt in anderen<br />

hessischen Landkreisen etabliert. Darüber hinaus sind auch Mischformen oder ein<br />

flexibler Betrieb als „Mietwagen“ nach § 49 PBefG denkbar. Allen Formen gemein ist das<br />

ehrenamtliche Engagement der Bürger, die sich vor allem als Fahrer einbringen.<br />

Sollten künftig im Kreisgebiet Bürgerbusprojekte entstehen, werden diese durch den<br />

Landkreis eine politische Unterstützung erfahren. Initiierung, Ausgestaltung und Finanzierung<br />

sollen jedoch den Städten und Gemeinden obliegen („Bottom-up-Ansatz“).<br />

Seite 192


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

Merkmal „herkömmlicher“ ÖPNV „sozialer Fahrdienst“<br />

Rechtsgrundlagen Linienverkehr nach § 42 PBefG Freistellungsverordnung<br />

Pflichten alle Pflichten nach PBefG -<br />

Verkehrsunternehmen<br />

Betriebsformen<br />

wird durch ein VU rechtlich und<br />

technisch betreut<br />

i. d. R. Festbedienung, optional<br />

Abschnitte mit Bedarfsbedienung<br />

-<br />

nach Fahrplan oder nach Voranmeldung<br />

(Bedarfssteuerung)<br />

Tarif Verbundtarif, ggf. Haustarif Haustarif, „Spende“, kostenfrei<br />

Fahrgäste steht allen Fahrgästen offen nur für Zielgruppe (z. B. Senioren)<br />

Fahrzeug<br />

Träger<br />

Tab. V-4:<br />

Kleinbus max. 8 Fahrgastsitzplätze (Führerschein „B“)<br />

Verein mit ehrenamtlichen Organisatoren<br />

und Fahrern<br />

Merkmale von Formen <strong>des</strong> Bürgerbusses<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

dito oder Gemeinde (mit ehrenamtlicher<br />

Unterstützung)<br />

3 Fahrzeugkonzeption/-einsatz<br />

Entsprechend den Grundsätzen <strong>des</strong> Anforderungsprofils (vgl. Kap. III 7.5) werden für die<br />

lokalen Linien Fahrzeuge der Kategorien A, B und C vorgesehen. Dabei können Fahrzeuge<br />

der Kategorie B immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Fahrten als Verstärkerfahrten<br />

oder Fahrten im Ausbildungsverkehr vorgesehen sind und das vorgesehene<br />

Grundangebot ergänzen. Fahrzeuge der Kategorie C werden für die Stadt-<br />

/Ortsbusverkehre Erlensee und Biebergemünd sowie alle bedarfsorientierten Fahrten<br />

vorgesehen. Die vorgesehenen Fahrzeugkateogrien sind der <strong>Anlage</strong> V-1 zu entnehmen.<br />

Bei der Neuvergabe von Linienbündeln ist die Berücksichtigung nachfrageangepasster<br />

Platzkapazitäten von essentieller Bedeutung. Für das vertaktete Grundangebot außerhalb<br />

der Verkehrsspitzenzeiten der Verkehre nicht nur im ländlichen Raum ist der Einsatz<br />

von Midi-Bussen vorzusehen, sofern ausreichende Platzkapazitäten gem. Kap. III 7.2<br />

sichergestellt werden können. Der Einsatz von Buszügen für die Spitzenkapazitäten im<br />

Ausbildungsverkehr und hoher Nachfrage in der HVZ hat sich im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bewährt.<br />

Durch die Möglichkeit der flexiblen Kapazitätsanpassung können die vorgesehenen<br />

Midi- und Standard-Zugmaschinen kostenreduzierend auch für Einsätze in den übrigen<br />

Verkehrszeiten eingeplant werden. Bei der künftigen Linienbündelvergabe ist ein<br />

entsprechender Einsatz von Buszügen min<strong>des</strong>tens im bisherigen Umfang vorzusehen.<br />

Entsprechende Vorgaben zur Fahrzeug(unter)kategorie werden in den Vergabeunterlagen<br />

getroffen.<br />

Seite 193


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

4 Verkehrsinfrastruktur<br />

4.1 Anschlusssicherung mittels DFI<br />

Die Anschlusssicherung ist nicht nur für den einzelnen Fahrgast von Bedeutung, der bei<br />

Verspätung dennoch seinen Anschluss erreichen möchte. In einem regionsweiten ÖPNV-<br />

System können nicht alle nachgefragten Relationen umsteigefrei angeboten werden.<br />

Um den stets als Nachteil oder gar als Hürde empfundenen Umsteigevorgang reibungslos<br />

und zeitlich kurz zu halten, sind Anschlüsse abzustimmen und betrieblich abzusichern.<br />

Schließlich setzt sich ein Teil der Nachfrage im SPNV und im Busverkehr aus Fahrgästen<br />

mit Vor- und Nachlauffahrten zusammen.<br />

Das Fahrpersonal der Buslinien hat nach betrieblichen Vorgaben auf Anschlusszüge und<br />

Anschlussbusse zu warten. Die Wartezeiten werden bemessen nach<br />

• der Bedeutung <strong>des</strong> Anschlusses,<br />

• den weiteren Anschlussbindungen entlang <strong>des</strong> Linienweges,<br />

• der Fahrzeugumlaufbindungen und<br />

• der Tageszeit.<br />

In einer Abwägungssituation muss dann dem Anschluss Vorrang vor der Pünktlichkeit<br />

<strong>des</strong> abfahrenden Kurses gegeben werden. Die Prioritätenfolge der Anschlusssicherungen<br />

hängt von der Anzahl der Umsteiger und vom zeitlichen Abstand nachfolgender<br />

(Ersatz-)Fahrten ab.<br />

In ländlichen Räumen kommen bei den Verkehrsunternehmen rechnergestützte Betriebsleisysteme<br />

zum Einsatz, die der verkehrlichen Situation angepasst sind (RBL<br />

„light“). Eine „verbundweite Datendrehscheibe“ (vDDS) übernimmt die Datenverarbeitung<br />

und versorgt die DFI-Server und die Echtzeit-Fahrplanauskunft (vgl. Kap. III 7.9.3).<br />

Dadurch soll den Fahrgästen und dem Fahrpersonal nicht nur über die DFI-Anzeigetafeln<br />

an den Umsteigehaltestellen Informationen über Ankunfts- und Übergangszeiten<br />

zur Verfügung gestellt werden, sondern auch über das Internet, wodurch weitere Ausgabemedien<br />

gespeist werden können (PC, mobile Endgeräte).<br />

Im Geltungszeitraum <strong>des</strong> vorliegenden Nahverkehrsplans sollen ortsfeste DFI-Anzeigetafeln<br />

an zentralen Umsteigehaltestellen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis aufgestellt werden, worunter<br />

Umsteigepunkte sowohl zwischen SPNV und Bus als auch zwischen Bus und Bus<br />

fallen. Nach dem Stand Mai 2013 sind hierfür vorgesehen:<br />

• Langenselbold (Bahnhof),<br />

• Gelnhausen (Bahnhof),<br />

• Wächtersbach (Bahnhof),<br />

• Bad Orb (Busbahnhof),<br />

4.2 Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV<br />

Investitionen in die Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV obliegen den Städten<br />

und Gemeinden als Eigentümer der Haltestelle und ihrer Bestandteile (vgl. Auflistung<br />

der Vorhaben in V 4.3). Bei Modernisierungsmaßnahmen sind daher die Vorgaben <strong>des</strong><br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

Anforderungsprofils zu beachten (vgl. Kap. III 7.4). An dieser Stelle sei nochmals auf<br />

wichtige bauliche und gestalterische Aspekte sowie auf die Belange mobilitätseingeschränkter<br />

Fahrgäste hingewiesen:<br />

• Ausbau einer Haltestelle bei nachgewiesener verkehrlicher Sinnhaftigkeit;<br />

• vorrangige <strong>Anlage</strong> am Fahrbahnrand;<br />

• im Fall <strong>des</strong> Ausbaus von Haltestellenpositionen in Busbuchten hinreichende Bemessung<br />

der fahrgeometrischen Ein- und Ausfahrbereiche gemäß RASt 06;<br />

• Einbau der Hochborde in gerade verlaufenden Straßenabschnitten (nicht in Krümmungen<br />

oder Kurvenlagen);<br />

• Länge der Hochborde analog zu den eingesetzten Busfahrzeugen;<br />

• ausreichend breite Warteflächen (min<strong>des</strong>tens 2,5 m);<br />

• transparenter Wetterschutz mit Sitzgelegenheiten;<br />

• Ausbildung der taktilen Leitelemente als geschlossene Kette;<br />

• bei Haltestellen außerorts verkehrssichere <strong>Anlage</strong> und Zugangsmöglichkeiten.<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

4.3 Investitionsplanungen der Städte und Gemeinden<br />

Im Zuge der Fortschreibung <strong>des</strong> Lokalen Nahverkehrsplans für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

wurde Anfang 2012 bei den Städten und Gemeinden abgefragt,<br />

• ob sich zu dem Zeitpunkt aktuelle Infrastrukturplanungen im Bereich <strong>des</strong> ÖPNV in<br />

Bearbeitung bzw. in Erstellung befanden (z. B. neue Haltestellen, Wartehallen),<br />

• ob bereits für die Jahre ab 2014 Investitionsmaßnahmen im ÖPNV angemeldet seien<br />

(z. B. für Haltestellen, Bahnhofsumfelder).<br />

Stadt/Gemeinde<br />

aktuelle Maßnahmen<br />

(bis 2013)<br />

Investitionen ab 2014<br />

Bad Orb Ausbau L 3199 zwischen NK 5722<br />

004 + 5722 005; in diesem Zuge<br />

werden 5 Haltestellen behindertengerecht<br />

ausgebaut und erhalten<br />

z.T. Wartehallen<br />

Bad Soden-Salmünster<br />

Biebergemünd<br />

Dynamische Fahrgastinfo Busbahnhof,<br />

Salinenplatz, Toskana-<br />

Therme<br />

Herstellung der Barrierefreiheit<br />

am Bhf. Salmünster inkl. Umgestaltung<br />

<strong>des</strong> Bahnhofsumfelds;<br />

Verlegung Bushaltestelle Obertor<br />

(Bad Sodener Str.; ST. Salmünster)<br />

in die Bahnhofstr. im Rahmen <strong>des</strong><br />

Baus <strong>des</strong> Kreisverkehrs<br />

Birstein<br />

Brachttal<br />

Bruchköbel<br />

Erlensee<br />

Flörsbachtal<br />

Freigericht<br />

Ausbau Haltestelle LIMES-Kreisel;<br />

Neubau einer Bus-Spur und Bushaltestelle<br />

(Nelly- Sachs-/Geschw.-<br />

Scholl-Straße<br />

Neubau einer Bushaltestelle im<br />

„Gewerbepark Erlensee“; Buslinien-Anpassung<br />

u. Neubau von<br />

Haltestellen im Konversionsgebiet<br />

„Fliegerhorst“; Ertüchtigung <strong>des</strong><br />

Bahngleises im Konversions- gebiet<br />

„Fliegerhorst“ sowie Bau<br />

Bahnhof u. P+R-<strong>Anlage</strong><br />

Gelnhausen Busbahnhof am Bahnhof Erneuerung Bushaltestellen im<br />

Stadtgebiet<br />

Großkrotzenburg<br />

Gründau<br />

Hammersbach<br />

Behindertengerechter Umbau<br />

Bushaltestellen<br />

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Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

Stadt/Gemeinde<br />

Hasselroth<br />

Jossgrund<br />

Langenselbold<br />

aktuelle Maßnahmen<br />

(bis 2013)<br />

Investitionen ab 2014<br />

Park+Ride Platz am Bahnhof Niedermittlau<br />

Linsengericht<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

Neuberg<br />

Niederdorfelden<br />

Nidderau<br />

Rodenbach<br />

Bahnhofsumfeld (Bushaltestelle)<br />

<strong>Main</strong>tal; Schulbushaltestelle<br />

„Schulzentrum Ost“; Schulbushaltestelle<br />

„Schulzentrum West“;<br />

Bushaltestelle „<strong>Main</strong>tal Halle“<br />

Bushaltestelle Bahnhofsbereich<br />

Lagerhausstraße<br />

Bushaltestelle „Konrad-Höhl-<br />

Straße“<br />

geplante neue Haltestellen: in der<br />

neuen Stadtmitte: Haltestelle für<br />

Stadtbus und Haltestelle Höhe<br />

Bertha-von-Suttner-<br />

Schule/Schwimmbad für Bus 562;<br />

angestrebt: Haltestelle Bahnhof<br />

Eichen für Bus 562<br />

Ronneburg<br />

Schlüchtern<br />

Schöneck<br />

Sinntal<br />

Steinau<br />

Wächtersbach<br />

Erneuerung von Haltestellen und<br />

Wartehallen<br />

Neue Wartehalle: Schöneck-<br />

Kilianstädten Hanauer Straße/Richard-Wagner-Straße<br />

Sterbfritz: neue Haltestelle Erbachstraße/Einmündung<br />

Sommerweg;<br />

Sannerz: Wartehalle an<br />

der Bushaltestelle Kastanienstraße<br />

Haltestelle Nahversorgungszentrum<br />

„Sachsenhof“<br />

Bahnhof Wächtersbach: Barrierefreier<br />

Ausbau, Fahrrad-<br />

/Motorrad- Abstellplätze, WC-<br />

<strong>Anlage</strong><br />

Altengronau: neue Haltestelle am<br />

Naturbad; Züntersbach: Wartehalle<br />

an der Bushaltestelle "Kasseler<br />

Straße"<br />

Tab. V-5:<br />

Von den Städten und Gemeinden mitgeteilte Planungen und Investitionen in Bezug<br />

auf die ÖPNV-Infrastruktur<br />

[eigene Zusammenstellung; nach Auskunft der Städte und Gemeinden aus dem 1. Quartal 2012;<br />

teilweise redaktionell nachbearbeitet oder sinngemäß wiedergegeben]<br />

Seite 197


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Angebotskonzept<br />

4.4 Investitionsplanungen <strong>des</strong> Aufgabenträgers<br />

Um den Kunden eine bessere Qualität zu gewährleisten, soll das rechnergestützte Betriebsleitsystem<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> Echtzeitdaten an die verbundweite Datendrehscheibe<br />

(vDDS) der RMV-GmbH liefern. Diese Daten sollen auch zur internen Optimierung<br />

der Leistungsplanung für die lokalen Buslinien und zur Anschlusssicherung Bus/Bus<br />

verwendet werden.<br />

Pro Linienbündel sollen mittelfristig 30% der Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählanlagen<br />

ausgerüstet sein, um bessere Informationen über die Auslastung der Fahrzeuge<br />

zu erhalten. Auch diese Daten sollen in die Leistungsplanung einfließen, um den<br />

Einsatz der Buszüge weiter zu optimieren.<br />

5 Kundendienst und Service<br />

Zur Sicherstellung einer kundenfreundlichen Vertriebsstruktur ist bei allen neuen Linienbündelvergaben<br />

ab einer Betriebsleistung von 300.000 km/a eine Vertriebsstelle<br />

durch das beauftragte Unternehmen einzurichten.<br />

Die Beteiligung der Verkehrsunternehmen an der verbundweiten Datendrehscheibe <strong>des</strong><br />

RMV (vDDS) ist unverzichtbarer Bestandteil der Leistungsvergabe. Dadurch können (dynamische)<br />

Fahrgastinformationen – insbesondere an Umsteigeknoten im Verspätungsfall<br />

deutlich verbessert werden – sowie Informationen an die Betreiber zur Anschlusssicherung<br />

weitergegeben werden.<br />

Die Dokumentation <strong>des</strong> Echtzeitverlaufs der Fahrten ist auch Grundlage für die KVG-<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-weite Einführung <strong>des</strong> RMV-Service-Paketes „Zehn-Minuten-Garantie“. Die<br />

Umsetzung dient nicht nur zu Marketingzwecken und Kundenbindung, sondern auch<br />

der Qualitätssicherung der Betriebsdurchführung durch die jeweiligen Unternehmen.<br />

6 Marketing<br />

Die über elektronische Kanäle derzeit bereit gestellten Informationen seitens <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong><br />

und der KVG <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong> umfassen Grundthemen (Fahrplan, Tarif, Liniennetz,<br />

etc.) wie auch aktuelle Verkehrsmeldungen und Freizeittipps. Durch die Übermittlung<br />

dynamischer Fahrgastinformationen auch an mobile Endgeräte können sich Fahrgäste<br />

auch unmittelbar vor und während der Fahrt informieren. Dieser Weg <strong>des</strong> Informationstransfers<br />

gewinnt weiter an Bedeutung und sollte ausgebaut werden.<br />

Weiterhin von Relevanz sind Printmedien, wie das Fahrplanbuch für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis. Sie werden eher von der älteren Generation bevorzugt, die aufgrund <strong>des</strong> demographischen<br />

Wandels weiter an Bedeutung für die Nachfrage gewinnen wird. Daher<br />

wird eine Fahrgastinformation als essentiell angesehen.<br />

Mit einem Mix aus elektronischen wie klassischen Marketingkonzepten wird die Einführung<br />

der neuen Angebote begleitet, insbesondere zur Angebotsverbesserung am Wochenende<br />

und zur Umstellung auf flexible Bedienformen.<br />

Seite 198


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Linienbündelung<br />

VI<br />

Linienbündelung<br />

1 Verkehrliche und rechtliche Grundlagen<br />

Bei der Linienbündelung handelt es sich um ein Instrument aus dem PBefG 25 zur verkehrlich<br />

und wirtschaftlich sinnvollen Verknüpfung von Verkehrsleistungen. So wird in §<br />

8 Abs. 3 Satz 2 PBefG den von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) die<br />

Zuständigkeit für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung<br />

mit Verkehrsleistungen zugewiesen. Diese definieren hierzu die Anforderungen an Umfang<br />

und Qualität <strong>des</strong> Verkehrsangebotes, <strong>des</strong>sen Umweltqualität sowie die Vorgaben<br />

für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in einem Nahverkehrsplan.<br />

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d) PBefG wäre eine Genehmigung <strong>des</strong> Verkehrs<br />

zu versagen, wenn der beantragte Verkehr u. a. einzelne ertragreiche Linien aus<br />

einem im Nahverkehrsplan festgelegten Linienbündel herauslösen würde.<br />

Durch ein integriertes Nahverkehrsangebot soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung<br />

mit Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und eine wirtschaftliche<br />

Verkehrsgestaltung sichergestellt werden, so dass die Belastung der öffentlichen<br />

Haushalte möglichst gering ausfällt. Dies soll insbesondere erreicht werden durch<br />

• Verkehrskooperationen,<br />

• gegenseitige Abstimmungen,<br />

• einen Verbund der Beförderungsentgelte (i. e. Tarifkooperation bzw. Verkehrs- und<br />

Tarifverbund) und<br />

• Koordination der Fahrpläne.<br />

Durch die in § 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglichkeit der Konzessionserteilung für mehrere,<br />

gebündelte Linien, mit der verkehrlich miteinander verflochtene Leistungen auch<br />

genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden können, entsteht innerhalb eines Linienbündels<br />

regelmäßig auch eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Zuordnung.<br />

Seit der Neufassung <strong>des</strong> PBefG zum 01.01.2013 ist die Bedeutung <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

bei der Genehmigung einer Verkehrsleistung gegenüber der vorherigen Rechtslage gestiegen.<br />

Durch § 9 Abs. 2 i. V. m. § 8 PBefG wird der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

eine linienübergreifende, gebündelte Erteilung von Konzessionen ermöglicht. Hierbei<br />

ist gemäß § 8 Abs. 3a Satz 2 PBefG ein vom Aufgabenträger beschlossener Nahverkehrsplan<br />

bei der Konzessionserteilung zu berücksichtigen (vgl. dazu auch § 14 HÖPNVG).<br />

Dieser bildet gemäß § 8 Abs. 3 Satz 8 PBefG den Rahmen für die Entwicklung <strong>des</strong> ÖPNV.<br />

Das Zusammenspiel der vorstehenden Normen ermöglicht es, durch eine auf sachlicher<br />

Grundlage bei der Aufstellung <strong>des</strong> Nahverkehrsplans erfolgte Linienbündelung diese<br />

bei der Konzessionserteilung zu berücksichtigen und somit ein Bindeglied zwischen der<br />

Planung <strong>des</strong> Aufgabenträgers und der Konzessionierung durch die Genehmigungsbehörde<br />

herzustellen.<br />

25<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990<br />

(BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598)<br />

geändert worden ist.<br />

Seite 199


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Linienbündelung<br />

2 Zweck der Linienbündelung<br />

Die Bildung von Linienbündeln verfolgt insbesondere den Zweck der Sicherung einer<br />

dauerhaften, gleichmäßigen, für den Fahrgast durchgängigen und kostengünstigen<br />

Verkehrsbedienung im Sinne eines wirtschaftlichen Ausgleichs zwischen ertragsstarken<br />

und ertragsschwachen Linien. Sowohl im Hinblick auf die mögliche Stellung eigenwirtschaftlicher<br />

Anträge gemäß § 13 PBefG als auch im Hinblick auf Ausschreibungen von<br />

Verkehrsleistungen definieren Linienbündel zugleich die Anforderungen einer im öffentlichen<br />

Verkehrsinteresse liegenden, ausreichenden Verkehrsbedienung. Im Vorfeld<br />

von eigenwirtschaftlichen Antragstellungen oder Ausschreibungen bieten Linienbündel<br />

Schutz vor sog. „Rosinenpickerei“, bei der sich Verkehrsunternehmen auf eigenwirtschaftlicher<br />

Basis ausschließlich die Konzessionen rentabler Linien sichern und die Finanzierung<br />

der verbliebenen, unrentablen Linien allein der öffentlichen Hand überlassen.<br />

Werden in einem Bündel rentable mit weniger rentablen Linien zusammengefasst, so<br />

wird für den Fall einer eigenwirtschaftlichen Antragstellung das konzessionierte Verkehrsunternehmen<br />

seine Gewinne aus dem rentablen Linienbereich in die Finanzierung<br />

der ertragsärmeren Bereiche einbringen müssen.<br />

Für den Fall einer gemeinwirtschaftlichen Antragstellung wird der Auftraggeber die<br />

höheren Zahlungen für ertragsarme Linienbereiche durch geringere Zahlungen für rentablere<br />

Linienbereiche abmildern und so den Gesamtzuschuss der öffentlichen Hand reduzieren.<br />

Die Linienbündelung im Nahverkehrsplan ermöglicht bei der Konzessionserteilung<br />

eine Abwehr von Genehmigungsanträgen auf ertragsstarke Einzellinien <strong>des</strong><br />

Bündels und verhindert deren Herauslösen aus dem wirtschaftlichen Verbund der Linien.<br />

3 Informationspflicht der zuständigen Behörde<br />

Informationen über auslaufende und neu zu erteilende Linienverkehrskonzessionen<br />

eines Linienbündels sind jedem Interessenten in einem transparenten Verfahren in gleicher<br />

Weise zugänglich zu machen.<br />

So hat ausweislich der am 03.12.2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,<br />

Artikel 7 Abs. 1 und 2, jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht<br />

öffentlich zugänglich zu machen über die<br />

• in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen,<br />

• ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie<br />

• diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen<br />

Rechte.<br />

Seite 200


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Linienbündelung<br />

Ferner hat jede zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

sicherzustellen, dass spätestens ein Jahr vor Einleitung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens<br />

oder ein Jahr vor der Direktvergabe min<strong>des</strong>tens die folgenden Informationen<br />

im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden:<br />

• Name und Anschrift der zuständigen Behörde,<br />

• Art <strong>des</strong> geplanten Vergabeverfahrens,<br />

• von der Vergabe möglicherweise betroffenen Dienste und Gebiete.<br />

Darüber hinaus gehende Anforderungen ergeben sich aus dem zum 01.01.2013 reformierten<br />

PBefG. So soll die Veröffentlichung nicht früher als 27 Monate vor Betriebsbeginn<br />

erfolgen und hat den Hinweis auf die Antragsfrist <strong>des</strong> § 12 Abs. 6 PBefG zu enthalten.<br />

Diese Frist gibt vor, dass eigenwirtschaftliche Anträge für Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen<br />

spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen sind.<br />

Ferner sollen in der Vorabbekanntmachung die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag<br />

verbundenen Anforderungen für<br />

• Fahrplan,<br />

• Beförderungsentgelt und<br />

• Standards<br />

angegeben werden. Es kann darüber hinaus angegeben werden, inwieweit eine Vergabe<br />

als Gesamtleistung beabsichtigt ist (Netz, Teilnetz, Linienbündel, Linie).<br />

Die Angaben können auch durch Verweis auf bestimmte Inhalte <strong>des</strong> Nahverkehrsplans<br />

oder durch einen Verweis auf andere öffentlich zugängliche Dokumente geleistet werden.<br />

Auf lan<strong>des</strong>rechtlicher Ebene folgt eine Veröffentlichungspflicht aus dem „Leitfaden für<br />

die Erteilung von Liniengenehmigungen in Hessen nach dem 3. Dezember 2009“ <strong>des</strong><br />

Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>des</strong>entwicklung (HMWVL) vom<br />

29.12.2009. Dieser bezieht sich auf die PBefG-Fassung in der bis zum 31.12.2012 geltenden<br />

Version und ist zum Inkrafttreten der PBefG-Reform am 01.01.2013 nicht aufgehoben<br />

worden. In Kapitel 4 <strong>des</strong> Leitfadens werden ein (Regel-)Antragszeitraum, abweichende<br />

Antragszeiträume sowie Verkehre ohne Antragszeitraum behandelt. In Kapitel<br />

5 wird das Verhältnis eigenwirtschaftlicher Anträge (dort entsprechend der früheren<br />

Terminologie noch als „kommerzielle Anträge“ bezeichnet) zu gemeinwirtschaftlichen<br />

Anträgen behandelt.<br />

Die inhaltliche Bedeutung <strong>des</strong> hessischen Leitfadens ist durch die Reform <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>gesetzlichen<br />

PBefG seit dem 01.01.2013 gesunken, so dass auf diesen inhaltlich nicht näher<br />

eingegangen wird.<br />

Seite 201


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Linienbündelung<br />

4 Linienbündel im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

Die im vorliegenden Nahverkehrsplan aufgestellte Linienbündelung umfasst die Linien<br />

<strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV in Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>*. Die<br />

„einbrechenden“ Buslinien in federführender Aufgabenträgerschaft <strong>des</strong> RMV und benachbarter<br />

LNOs sind nicht Gegenstand dieses Kapitels.<br />

Für die in den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis „einbrechenden“ regionalen Buslinien in Aufgabenträgerschaft<br />

<strong>des</strong> RMV (374 und 560er-Linien) ebenfalls keine Linienbündelung aufgestellt.<br />

Deren Bündelzugehörigkeit geht aus dem Regionalen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> RMV<br />

hervor.<br />

Die einzelnen Linienbündel für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis sind in Bündelsteckbriefen beschrieben,<br />

unabhängig von einer Bedienung im Bus- bzw. AST-Verkehr. Die Nummerierung<br />

und die namentliche Bezeichnung der Linienbündel für beide Betriebsformen richten<br />

sich i. d. R. nach deren Bediengebieten.<br />

Die Informationen in den Linienbündelsteckbriefen beziehen sich auf den im Angebotskonzept<br />

projektierten Zielzustand (integriertes Bus- und AST-Netz).<br />

Die in den Bündelsteckbriefen ausgewiesenen Konzessionslaufzeiten richten sich nach<br />

den Laufzeiten aktueller Genehmigungsurkunden. Im Übrigen sind in den Linienbündelsteckbriefen<br />

(<strong>Anlage</strong> VI-1) die Angebotskonzepte berücksichtigt. Abweichungen<br />

von dieser Regel kommen ggf. zum Tragen, sofern<br />

• ein Verkehrsvertrag vorzeitig aufgelöst und damit die Bestandskonzession ebenfalls<br />

hinfällig werden sollte oder<br />

• ein Verkehrsvertrag nach regulärem Ablauf für einen befristeten Zeitraum verlängert<br />

werden sollte.<br />

Die Basis für die vorliegende Linienbündelung bildet das Linienbündelungsverfahren,<br />

das mit der Aufstellung <strong>des</strong> Nahverkehrsplans 2003 – 2007 seitens <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong> und <strong>des</strong> RMV durchgeführt wurde. Die vorhandenen Unternehmer wurden daran<br />

gemäß § 8 Abs. 3 PBefG beteiligt.<br />

Bei der vorliegenden Linienbündelung handelt sich um eine Fortschreibung aus dem<br />

Bestand heraus (Fahrplanjahr 2013). Es gibt keine grundlegenden Änderungen an den<br />

Bündelzuschnitten. Einige Änderungen gegenüber den Bestandsbündeln stehen in Zusammenhang<br />

mit den im Angebotskonzept beschriebenen Maßnahmen, worunter fällt:<br />

• Einrichtung neuer Linien (z. B. Linien MKK-67, MKK-77),<br />

• Einrichtung bedarfsgesteuerter Verkehre und Entfall der Busbedienung im Grundangebot,<br />

• Umnummerierung von Linien (z. B. Linien MKK-58 in MKK-68; MKK-74 in MKK-94).<br />

Die Linien <strong>des</strong> lokalen Busverkehrs sind zu 9 Bündeln zusammengefasst (vgl. Tab. VI-1).<br />

Einzelheiten zu den Bündeln gehen aus <strong>Anlage</strong> VI-1 hervor.<br />

Seite 202


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Linienbündelung<br />

Linienbündel<br />

Linien (MKK-…)<br />

01 <strong>Main</strong>tal Stadt 22, 23, 24, 25, 27<br />

02 Nidderau Stadt 35<br />

03 Bruchköbel/Schöneck 30, 31, 32, 33, 34<br />

05 Vorspessart 38, 50, 51, 52, 53, 55, 60<br />

06 Gelnhausen/Langenselbold 37, 39, 54, 56, 57, 66, 67, 68<br />

07 Gelnhausen Stadt 61, 62<br />

08 Südvogelsberg 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80<br />

09 Nordspessart/Bad Orb 59, 63, 64, 65, 69, 81, 82, 83, 84, 85<br />

10 Schlüchtern/Bergwinkel 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99<br />

Tab. VI-1: Linienbündel für den lokalen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

Seite 203


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

VII<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

1 Auswirkungen gesellschaftlicher Prozesse auf die<br />

Verkehrsnachfrage<br />

1.1 Demographischer Wandel und Mobilität<br />

Die Auswirkungen <strong>des</strong> demographischen Wandels werden sich auf die künftig zu erwartende<br />

Verkehrsnachfrage und damit einhergehend auf die Nahverkehrsplanung niederschlagen.<br />

Auch wenn die Folgen für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis im kommenden Jahrzehnt<br />

im Verdichtungs- und übrigen Ordnungsraum noch verhalten sind, werden die Veränderungen<br />

im ländlichen Raum deutlich spürbar sein.<br />

• Die Konsequenzen aus den soziodemographischen Prozessen auf das Verkehrsgeschehen<br />

treten nicht schlagartig auf, sondern verlaufen langsam, aber kontinuierlich<br />

und je nach Teilregion mit verschiedenen Geschwindigkeiten – im Gegensatz beispielsweise<br />

zu einer Werksschließung und dem damit verbundenen abrupten Wegfall<br />

<strong>des</strong> Zielverkehrsaufkommens an einem Ort.<br />

• Die Einwohnerzahl nahm im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2005 bis 2010 um weniger als 1 % ab,<br />

wobei einige Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum Einwohnerverluste von<br />

3% bis 5% verzeichneten. Bis zum Jahr 2019 werden landkreisweit weitere Einwohnerrückgänge<br />

prognostiziert (ca. 3 %), die vor allem im ländlichen Raum umso deutlicher<br />

sein werden, je weiter eine Gemeinde von der <strong>Kinzig</strong>talachse entfernt liegt.<br />

• Der Rückgang der Wohnbevölkerung geht in der Regel mit einer Abnahme <strong>des</strong> gesamten<br />

Verkehrsaufkommens einher (Anzahl Wege bzw. Anzahl Fahrten). Davon<br />

unberührt kann sich aber die Verkehrsleistung weiterhin erhöhen, weil die pro Person<br />

zurückgelegten täglichen Wegelängen stetig ansteigen, zumin<strong>des</strong>t bei den sog.<br />

„mobilen“ Personen, die außerhäusliche Aktivitäten (Ausbildung, Beruf, Einkauf,<br />

Freizeit) unternehmen.<br />

• Das Hauptkundenpotenzial speziell <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV außerhalb großstädtischer<br />

Ballungsräume stellen Kinder und Jugendliche dar, die öffentliche Verkehrsmittel<br />

auf dem Weg zu ihren Schul- und Ausbildungsstätten sowie in ihrer Freizeit<br />

nutzen. Von den Einwohnerrückgängen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist besonders die<br />

Altersgruppe der unter 18-Jährigen betroffen (vgl. Kap.II 1.2.4). Der Einfluss auf das<br />

Nahverkehrssystem im Falle von Änderungen im Schulsystem oder bei den Schulstandorten<br />

– zumeist durch sinkende Schülerzahlen ausgelöst – ist in Kap. VII 1.2 gesondert<br />

erläutert.<br />

• Die Einwohner im erwerbsfähigen Alter werden sich ebenfalls weiter verringern, die<br />

sowohl die Gruppe der hochmobilen Personen stellen als auch das Fahrgastpotenzial<br />

im Berufsverkehr ausmachen. Eine Erhöhung der Erwerbstätigenquote an der Gesamtbevölkerung<br />

kann diese Trendentwicklung wieder in Ansätzen ausgleichen.<br />

Hierbei ist aber die raumstrukturell bedingte unterschiedliche Bedeutung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Verkehrssystems für beruflich induzierte Wege zu berücksichtigen, denn dieses<br />

nimmt bei diesem Wegezweck innerhalb ländlicher Räume im Vergleich zu Verdichtungsräumen<br />

nur eine nachgeordnete Rolle ein.<br />

Seite 204


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

1.2 Künftige Seniorengenerationen und ÖPNV-Nutzung<br />

Die Anzahl der über 65-Jährigen wird im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ungeachtet einer sinkenden<br />

Gesamteinwohnerzahl weiter zunehmen. Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht damit<br />

gerechnet werden, dass die größer werdende Gruppe der Senioren die schwindende<br />

Gruppe der Kinder und Jugendlichen als Fahrgäste im ÖPNV mengenmäßig ersetzen<br />

wird.<br />

Für diese These spricht, dass immer mehr Senioren – besonders auch in ländlichen Räumen<br />

– einen Führerschein und einen permanenten Zugang zu einem Pkw im Haushalt<br />

haben, der weiterhin in ihrer Alltagsmobilität zum Einsatz kommt.<br />

Im Ballungsraum Rhein-<strong>Main</strong> ohne die Städte Frankfurt und Hanau (im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis: Verdichtungsraum und Gemeinden Hammersbach, Neuberg und Ronneburg) waren<br />

bereits 2002 nur 11 % aller Haushalte ohne Zugang zu einem eigenen Pkw [vgl.<br />

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong> et al. 2005, S. 13]. Seit dem Erhebungsjahr<br />

2002 hat die allgemeine Motorisierungsrate wiederum zugelegt.<br />

Der erhöhte Führerscheinbesitz trifft in besonderem Maße auf Seniorinnen zu. Durch<br />

den Kohorteneffekt werden im kommenden Jahrzehnt hessenweit nahezu 9 von 10<br />

Seniorinnen über einen Führerschein verfügen. Dann werden sie mit den Männern ab<br />

60 Jahren aufwärts gleichauf liegen, bei denen 2002 in Hessen schon eine Führerscheinquote<br />

von 90 % festgestellt wurde [vgl. Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/<br />

Rhein-<strong>Main</strong> et al. 2005, S. 18]. Außerdem hat ein Großteil der künftigen Seniorengeneration<br />

außerhalb der Ballungsräume über Jahrzehnte einen „automobilen“ Lebensstil<br />

adaptiert, <strong>des</strong>sen Routinen auch nach Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben fortgeführt<br />

werden.<br />

Unabhängig davon entfallen die Gründe, täglich lange Wege zu einer Ausbildungsstätte<br />

oder zu einem Arbeitsplatz zurücklegen zu müssen. Die Wegehäufigkeit in Bezug auf<br />

alle Personen verringert sich mit zunehmendem Alter allmählich, da nicht jeden Tag<br />

Wege unternommen werden müssen, so dass der Anteil der täglich „mobilen“ Personen<br />

signifikant zurückgeht. Auch die zurückgelegten Entfernungen nehmen nach Wegfall<br />

der maßgebenden Gründe deutlich ab. Statt<strong>des</strong>sen findet im Alltag eine vermehrte Orientierung<br />

auf das Wohnumfeld bzw. innerhalb der Wohngemeinde statt.<br />

Bei kurzen Wegen im Wohnumfeld hat es der ÖPNV aber mit systembedingten Nachteilen<br />

zu tun, vor allem außerhalb von Großstädten und größeren Mittelstädten mit entsprechenden<br />

ÖPNV-Angeboten, die auch für kürzere Distanzen ausgelegt sind (dichte<br />

Fahrtenfolgen in einem engmaschigen Haltestellennetz). Im Nahbereich bis zu 1 km<br />

überwiegen deutlich über alle Raumkategorien das Zu-Fuß-Gehen und das Fahrradfahren,<br />

die zusammen auch noch bei Wegen bis zu einer Länge von 2 km einen großen<br />

Anteil an der Verkehrsmittelwahl haben [vgl. Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/<br />

Rhein-<strong>Main</strong> et al. 2005, S. 52].<br />

1.3 Auswirkungen von Entwicklungen im Schulsystem auf<br />

den ÖPNV<br />

Externe und interne Entwicklungen <strong>des</strong> Schulsystems und der Schulstandorte beeinflussen<br />

die Verkehrsnachfrage im ÖPNV-System hinsichtlich Fahrgastaufkommen, Wegelängen<br />

oder Bedienzeiten und ziehen Angebotsanpassungen besonders im straßengebundenen<br />

ÖPNV nach sich. Eine Auswahl wichtiger Einflussfaktoren und deren Auswirkun-<br />

Seite 205


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

gen wird in Tab. VII-1 stichwortartig besprochen, wobei diese Liste allgemein und nicht<br />

konkret in Bezug auf den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis zu verstehen ist.<br />

Externe und interne Entwicklungen in<br />

Bezug auf das Schulsystem<br />

sinkende Schülerzahlen<br />

Schließung von Schulstandorten<br />

Neugründung von Schulen in privater bzw. in<br />

freier Trägerschaft<br />

Ausdifferenzierung der schulischen Angebote<br />

an verschiedenen Standorten<br />

Auswirkungen auf den ÖPNV<br />

geringeres Verkehrsaufkommen<br />

weniger Kapazitätsbereitstellung und langfristig<br />

voraussichtlich geringerer Fahrzeugbedarf<br />

zur Spitzenstunde<br />

Ergänzung von Linienverkehren durch flexible<br />

Bedienung<br />

höhere Verkehrsleistung (Pkm)<br />

zusätzliche Beförderungsleistungen zu anderen<br />

Schulstandorten<br />

hohe Betriebskosten pro Fahrgast bei Fahrten<br />

mit geringer Besetzung, wenn niedriges Fahrgastaufkommen<br />

räumlich dispers verteilt ist<br />

ausgeprägte Differenzierung der Schülerverkehrsverflechtungen<br />

erhöhter Betriebsaufwand<br />

höhere individuelle Verkehrsleistung pro Ausbildungspendler<br />

geringeres Bündelungspotenzial<br />

ggf. gleichmäßigere Auslastung der Fahrzeugkapazitäten,<br />

Abnahme der Lastrichtungsspitzen<br />

Inanspruchnahme der freien Schulwahl<br />

(in Hessen derzeit nicht bei Grundschulen und<br />

beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft,<br />

nur bei allgemein bildenden weiterführenden<br />

Schulen)<br />

Zunahme <strong>des</strong> Nachmittagsunterrichts und<br />

nachmittäglicher Betreuungsangebote<br />

höherer Aufwand, Nachfrage und Angebot im<br />

Ausbildungsverkehr aufeinander abzustimmen<br />

geringeres Bündelungspotenzial aufgrund diffuser<br />

Quelle-Ziel-Ströme<br />

Wünsche aus Eltern- und Schülerschaft zur<br />

Schaffung neuer Verbindungen, obwohl Bündelungspotenzial<br />

insgesamt gering bleibt<br />

zeitliche Verlagerung der Nachfrage von den<br />

Mittags- auf die Nachmittagsstunden<br />

Streuung <strong>des</strong> nachmittäglichen Verkehrsaufkommens,<br />

gleichmäßigere Flottenauslastung<br />

zusätzliche Fahrten an Nachmittagen, entsprechend<br />

höhere Fahrleistung<br />

Seite 206


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Externe und interne Entwicklungen in<br />

Bezug auf das Schulsystem<br />

inklusive Bildung<br />

Schulform SI/SII mit acht Jahrgangsstufen statt<br />

neun Jahrgangsstufen („G8“)<br />

Auswirkungen auf den ÖPNV<br />

Beförderung von Schülern mit Behinderungen<br />

vorzugsweise im allgemeinen Linienverkehr<br />

nach § 42 PBefG und im SPNV anstatt im freigestellten<br />

Schülerverkehr<br />

Einsatz von barrierefreien bzw. -armen Fahrzeugen<br />

im Busverkehr und beim AST (sofern<br />

AST für die Beförderung von Schülern mit Behinderungen<br />

vorgesehen ist)<br />

barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen entlang<br />

von Linien für den Ausbildungsverkehr<br />

um eine Jahrgangsstufe reduziertes Fahrgastaufkommen<br />

im schulbezogenen Verkehr<br />

ggf. Rückverlagerung von MIV-Mitfahrten auf<br />

den ÖPNV, da weniger Schüler das Führerscheinalter<br />

erreicht haben werden<br />

Tab. VII-1: Auswirkungen von Entwicklungen im Schulsystem auf den ÖPNV<br />

[eigene Zusammenstellung]<br />

1.4 Weiterentwicklung <strong>des</strong> Angebotes aus dem Bestand<br />

Die in den Kapiteln VII 1.1 bis VII 1.2 skizzierten Entwicklungen wirken sich besonders<br />

auf die Nutzungszahlen im straßengebundenen ÖPNV aus. Die Verkehrsnachfrage zu<br />

den ausbildungsbezogenen Einrichtungen verhält sich etwa in gleichem Maße wie zur<br />

Bevölkerungsentwicklung. Die Verkehrsnachfrage im Jedermann-Verkehr wird – soweit<br />

entsprechende Angebotsstrukturen vorhanden sind – bestimmt durch<br />

• das Verhalten der in ihrer Verkehrsmittelwahl freien Entscheider,<br />

• aber auch von Reisezeitvergleichen sowie<br />

• von individuellen Preisvergleichen Pkw- gegen ÖPNV-Nutzungskosten.<br />

Gegen Ende <strong>des</strong> vergangenen Jahrzehnts ließ der vorübergehende Einbruch der Wirtschaftsleistung<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, ausgelöst durch die weltweite Finanzkrise<br />

und mit Auswirkungen auf die Beschäftigungshöhen, viele Verkehrsnachfrageprognosen<br />

schnell Makulatur werden. Kaum waren diese angepasst, erholten sich<br />

Wirtschaft, Arbeitsmarkt und verfügbares Einkommen wieder. Insofern weisen Vorhersagen<br />

zur künftigen Entwicklung der Fahrgastzahlen Unschärfen auf, soweit es Nachfragesegmente<br />

mit starker Orientierung auf berufsbedingte bzw. geschäftlich bedingte<br />

Wege oder kostenintensive Freizeitwege betrifft.<br />

Die Intention der Fortschreibung <strong>des</strong> lokalen Nahverkehrsplans für den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis liegt in<strong>des</strong> in einer weitgehenden Fortführung <strong>des</strong> bestehenden Angebots, mit<br />

partiellen Angebotsausweitungen einerseits und Anpassungen im System (flexible Angebotsformen<br />

ersetzen fest bediente Busfahrten) andererseits. Der straßengebundene<br />

ÖPNV im Kreisgebiet lässt sich wie folgt charakterisieren:<br />

• Der regionale straßengebundene ÖPNV ist grundsätzlich vertaktet und wird fast ausschließlich<br />

im Verdichtungsraum entlang aufkommensstärkerer Achsen geführt. In<br />

Seite 207


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Anbetracht <strong>des</strong> dort vorhandenen Strukturraumes ist der regionale Busverkehr daher<br />

als angebotsorientiert einzustufen.<br />

• Das Angebot im lokalen Busverkehr ist je nach Strukturraum sowohl angebotsorientiert<br />

(Verdichtungsraum, Ordnungsraum) als auch nachfrageorientiert (ländlicher<br />

Raum) geplant. Das Fahrtenangebot ist im ländlichen Raum auf Zeiten und auf Abschnitte<br />

mit hohem Fahrgastaufkommen konzentriert, beispielswese im ausbildungsbezogenen<br />

Verehr oder im Zulauf auf die Mittelzentren.<br />

• Das lokale AST ist ein bedarfsorientiertes System zur Ergänzung <strong>des</strong> lokalen Busverkehrs.<br />

Es wird ein tatsächlicher Bedarf in Form eines angemeldeten Verbindungswunsches<br />

seitens eines Fahrgastes vorausgesetzt.<br />

Insofern ist die Intention <strong>des</strong> Angebotskonzeptes vor dem Hintergrund in einem Ausgleich<br />

der Fahrgastverluste aus den Bevölkerungsentwicklungen durch gezielte Verbesserungen<br />

im Angebot mit Neukundengewinnung zu verstehen, so dass im Ergebnis die<br />

Gesamtnachfrage auf dem Status quo gehalten werden kann.<br />

Im Verdichtungsraum und weiten Teilen <strong>des</strong> Ordnungsraums hat der lokales Busverkehr<br />

im Fahrgastsegment <strong>des</strong> Jedermannverkehrs bereits eine hohen Stellenwert, der insbesondere<br />

dort sehr gut nachgefragt wird, wo dichter Taktverkehr und/oder sichere Anschlüssen<br />

zum SPNV angeboten werden kann. Grundsätzlich sind jedoch auch im lokalen<br />

Verkehr <strong>des</strong> gesamten <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis die Fahrgäste <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs<br />

quantitativ dominierend. Besonders in ländlich strukturierten Kreisen bilden Schüler<br />

und Auszubildende auf dem Weg von und zu ihren Ausbildungsstätten die größte Kundengruppe.<br />

Sie sollen während und nach ihrer Ausbildung weiter als Kunden gebunden<br />

werden. Durch gezielte Fahrtenangebote im Freizeitverkehr (z. B. plusbus-Konzept) an<br />

Werktagen und an Wochenenden wird das ÖPNV-Angebot für diese Kundengruppe<br />

außerhalb der Zeiten <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs zusehends attraktiver. Dadurch ergeben<br />

sich Chancen für den Erhalt <strong>des</strong> Kundenstamms und für eine erweiterte Nachfrage im<br />

Freizeitverkehr.<br />

Mit der Einführung eines bedarfsgesteuerten AST-Verkehrs werden <strong>des</strong>sen Systemvorteile<br />

dahingehend genutzt, dass es zu einer erheblichen Erweiterung der Fahrtmöglichkeiten<br />

gegenüber den fest bedienten Fahrten im Bahn- und Busverkehr kommt,<br />

wodurch eine gewisse Umkehr der derzeit tendenziell negativen Nachfrageentwicklungen<br />

– vor allem im Busverkehr – erwartet werden darf.<br />

Seite 208


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

2 Maßnahmenwirkung<br />

Das Angebotskonzept sieht verschiedene Maßnahmen für den lokalen Busverkehr sowie<br />

für das lokale AST-System auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> vor (vgl. Kap. V), die<br />

Änderungen beim Rahmenverkehrsangebot gegenüber dem Zustand im Jahresfahrplan<br />

2013 bedeuten. Darüber hinaus listet das Angebotskonzept investive Vorhaben der<br />

Städte und Gemeinden auf, die von der Modernisierung von Haltestellen (<strong>Anlage</strong>, Wartehallen)<br />

bis hin zur grundlegenden Umgestaltung von Zentralen Omnibusbahnhöfen<br />

(Gelnhausen) reichen. Die Wirkungen der Maßnahmen auf die Fahrgastnachfrage werden<br />

im vorliegenden Unterkapitel überschlägig umrissen und eingeschätzt.<br />

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um eine moderate<br />

Fortentwicklung <strong>des</strong> Bestandsnetzes, die entweder positive oder nur geringe Auswirkungen<br />

auf das gesamte Nachfragevolumen im ÖPNV haben wird. Die nachfrageseitigen<br />

Effekte werden nicht schlagartig eintreten, da ein Großteil der Maßnahmen – vor<br />

allem im Busverkehr – erst nach dem sukzessiven Auslaufen der jeweiligen Bestandskonzessionen<br />

bzw. -verträge umgesetzt werden kann. Im Kapitel V zum Angebotskonzept<br />

sind daher auch die voraussichtlichen Umsetzungshorizonte mit angegeben. Durch<br />

die Struktur <strong>des</strong> Verkehrsangebotes im Kreisgebiet, bei der insbesondere im ländlichen<br />

Raum ein neu zu etablieren<strong>des</strong> AST-Angebot fest bediente Busfahrten ergänzt oder<br />

wegfallende Fahrten ersetzt, können Angebotsanpassungen beim Busverkehr abseits<br />

der nachfragstärkeren Bedienachsen ohne negative Auswirkungen auf die Fahrgäste<br />

vorgenommen werden.<br />

Größere Anpassungen beim Verkehrsangebot und dadurch ausgelöste Nachfrageveränderungen<br />

ergeben sich im Verdichtungsraum nördlich von Hanau im Zusammenhang<br />

mit dem neuen Angebotskonzept der Linien MKK-30 bis MKK-32. Weitere nachfragerelevante<br />

Anpassungen sind im Korridor Neuberg und Ronneburg – Langenselbold - Erlensee<br />

– Hanau durch die Neuausrichtung der Linien MKK-56 und MKK-57 zu erwarten.<br />

Mit der verbesserten Integration <strong>des</strong> Gewerbeschwerpunkts in Hanau-Wolfgang in das<br />

ÖPNV-Netz <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> durch die Linien MKK-51 bis MKK-53 und MKK-60<br />

sind Nachfragezuwächse erwartbar. Im Ordnungsraum werden mit der Neuausrichtung<br />

<strong>des</strong> Verkehrsangebots im Raum Gründau – Gelnhausen und der einhergehenden zusätzlicher<br />

Verknüpfung mit dem SPNV in Niedermittlau Veränderungen in der Fahrgastnachfrage<br />

eintreten. Schwerpunkte der Angebotsanpassung im ländlichen Raum sind<br />

die Umstellung <strong>des</strong> bisherigen Regelangebots mit Bussen auf AST-Verkehre und die<br />

Konzentration der Busverkehrsleistungen auf die durchaus auch in diesem Raum vorhandenen<br />

nachfragestarken Achsen. Hervorzuheben ist hier die Neustrukturierung im<br />

Südvogelsberg im Korridor Wächtersbach – Brachttal – Birstein und die Durchbindung<br />

der Ringlinien MKK-82/83 aus dem Jossgrund bis nach Wächtersbach und dem Gewerbestandort<br />

Wirtheim.<br />

In der Tab. VII-2 sind die Einzelmaßnahmen zu Gruppen aggregiert und hinsichtlich ihrer<br />

zu erwartenden verkehrlichen Wirkungen eingeschätzt. Die qualitativ orientierte<br />

Prognose gibt an, mit welchen Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage im ÖPNV nach<br />

erfolgter Umsetzung der Maßnahmen voraussichtlich zu rechnen sein wird.<br />

Seite 209


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Legende zur Prognose der Wirkungen von Maßnahmen auf die Fahrgastnachfrage<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Fahrgastnachfrage steigt deutlich an<br />

Fahrgastnachfrage steigt leicht an<br />

keine Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage<br />

Fahrgastnachfrage geht leicht zurück<br />

Fahrgastnachfrage geht deutlich zurück<br />

Aggregierte Maßnahmen Erläuterungen Wirkung<br />

Einrichtung zusätzlicher Verbindungen<br />

für den Jedermann-Verkehr im<br />

straßengebundenen ÖPNV<br />

Schließung von Netzlücken<br />

Gewinnung von zusätzlichen Fahrgastpotenzialen<br />

durch Anbindung<br />

von Gewerbestandorten<br />

neue Linien, Ausdehnung von Betriebszeiten,<br />

erweiterte Fahrtenangebote,<br />

geänderte Linienführungen,<br />

Anbindung weiterer publikumswirksamer<br />

Einrichtungen und Gebiete<br />

Anbindung Linie MKK-30 an beiden<br />

Endstellen an den SPNV (<strong>Main</strong>tal Ost<br />

und Rodenbach)<br />

Ergänzung <strong>des</strong> Liniennetzes im Bereich<br />

Gründau/Gelnhausen durch die<br />

Linie MKK-67<br />

Direkte Anbindung <strong>des</strong> Gewerbestandorts<br />

Hanau-Wolfgang aus Richtung<br />

Langenselbold und Erlensee<br />

Erweiterte Führung der Linie MKK-60<br />

Anbindung <strong>des</strong> Gewerbestandorts<br />

Wirtheim aus Richtung Bad Orb und<br />

Wächtersbach bzw. Biebergemünd<br />

Erweiterte Führung der Linien MKK-<br />

69 und MKK-82/83<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gewinnung von zusätzlichen Fahrgastpotenzialen<br />

im Verdichtungsraum<br />

Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten<br />

MKK-52/53<br />

<br />

Beschleunigung von Verbindungen<br />

durch gestreckte Linienführungen<br />

Beschleunigung der Verbindungen in<br />

die Oberzentren aus Richtung Ronneburg<br />

und Neuberg (MKK-56/57)<br />

Fahrzeitenverkürzung durch Verknüpfung<br />

mit dem SPNV in Langenselbold<br />

Bf an den RE Richtung Hanau<br />

und Frankfurt<br />

<br />

Seite 210


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Aggregierte Maßnahmen Erläuterungen Wirkung<br />

Entfall verbliebener Einzelfahrten auf<br />

lokalen Buslinien, z. B. an Wochenenden<br />

Ersatzloser Entfall von Linien ohne<br />

Kompensation durch parallele Angebote<br />

Fahrzeitenverkürzung und Verknüpfung<br />

mit dem SPNV in Hanau-<br />

Wilhelmsbad<br />

Neuordnung <strong>des</strong> Busangebots im Korridor<br />

Niederdorfelden/Schöneck –<br />

Hanau (MKK-31/32)<br />

Neuordnung <strong>des</strong> Liniennetzes im Bereich<br />

Gründau/Gelnhausen durch<br />

Linien MKK-66/67<br />

Durch den Ersatz mit AST-Angeboten,<br />

die teilweise über das bisherige (Bus-)<br />

Fahrtenangebot hinausgehen, verbessert<br />

sich die Nutzbarkeit das ÖPNV-<br />

System insgesamt.<br />

Aufgabe der Nachbuslinie n64 zwischen<br />

Frankfurt und <strong>Main</strong>tal<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Änderung und Umstrukturierung von<br />

Liniennummern nach Bediengebieten,<br />

besonders bei lokalen Buslinien<br />

verschafft mehr Transparenz, trägt<br />

zur Übersichtlichkeit bei und erleichtert<br />

die Kundenkommunikation<br />

<br />

größere investive Maßnahmen in die<br />

kommunale Infrastruktur für den<br />

ÖPNV: Umbau oder Neuanlage von<br />

Zentralen Busbahnhöfen (ZOB) und<br />

zentralen Umsteigehaltestellen<br />

kleinere investive Maßnahmen in die<br />

kommunale Infrastruktur für den<br />

ÖPNV: Aus-/Neu-/Umbau von Haltestellen<br />

(Positionen, Wartehallen)<br />

durch grundlegende Modernisierungen<br />

von Verknüpfungshaltestellen<br />

werden Umsteigebeziehungen (SPNV-<br />

Bus, Bus-Bus) gestärkt und der öffentliche<br />

Raum städtebaulich aufgewertet<br />

In Bezug auf das Verkehrsangebot<br />

handelt es sich um flankierende Maßnahmen,<br />

die aber die Reisequalität<br />

erkennbar verbessern und zu einem<br />

barrierefreien ÖPNV beitragen<br />

<br />

<br />

Tab. VII-2: Prognose der Wirkungen von Maßnahmen auf die Fahrgastnachfrage<br />

[eigener Entwurf]<br />

Nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen für lokalen straßengebundenen<br />

ÖPNV wird sich in der Gesamtschau das Fahrgastaufkommen im Kreisgebiet leicht erhöhen<br />

(um ca. +5 % im Jedermannverkehr). Die Achsen<br />

• Niederdorfelden/Schöneck – Hanau,<br />

• Bruchköbel – <strong>Main</strong>tal,<br />

• Langenselbold – Erlensee – Hanau-Wolfgang ,<br />

• Rodenbach – Hanau,<br />

Seite 211


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

• Ronneburg/Neuberg – Hanau (via Langenselbold),<br />

• Gründau – Gelnhausen und Hanau (durch Verknüpfung mit dem SPNV)<br />

stehen für einen stärkeren Fahrgastzuwachs.<br />

Dem steht ein erhebliches abnehmen<strong>des</strong> Fahrgastaufkommen in den übrigen Räumen<br />

gegenüber, hauptsächlich durch demographische Wandlungsprozesse (Rückgang der<br />

Anzahl Jugendlicher mit deutlichen Auswirkungen im Ausbildungsverkehr vgl. Abb.<br />

IV-1) begründet.<br />

Die prognostizierten Tendenzen verstärken oder verkehren sich ins Gegenteil im Falle<br />

einschneidender lokaler Ereignisse, wie beispielsweise<br />

• der Ansiedlung oder <strong>des</strong> Wegfalls größerer Arbeitgeber,<br />

• bei überdurchschnittlichen Veränderungen der Reisekosten,<br />

• bei merklichen Veränderungen der kommunalen Leistungs- und Infrastrukturvorhaltung.<br />

Streichungen oder Ergänzungen von Einzelfahrten im Busverkehr lassen sich nur innerhalb<br />

eines Linienbündels und auf Basis der im jeweiligen Verkehrsvertrag festgelegten<br />

Kostensätze für Zu- und Abbestellungen pro Nkm bewerten. Deshalb würde ein verbund-<br />

oder kreisweiter Durchschnittskostensatz pro Nkm keine belastbaren Aussagen<br />

für eine spezifische Fahrt generieren. Bei den Kosten für die Leistungen in einen Linienbündel<br />

spielt besonders die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge im Regel- und im Spitzenverkehr<br />

eine entscheidende Rolle. Werden aufgrund einer Umstrukturierung oder<br />

einer Einzelmaßnahme weniger Fahrzeuge benötigt, können sich sprunghafte Einsparungen<br />

ergeben. Sollen zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, ist hingegen<br />

mit Sprungkosten zu rechnen.<br />

Der über das Regelanagebot hinausgehende Fahrzeugeinsatz im schulbezogenen Linienverkehr<br />

stellt einen besonders großen Kostenblock dar. Der Fahrzeugeinsatz hängt<br />

im entscheidenden Maße ab<br />

• vom Fahrgastaufkommen im Ausbildungsverkehr,<br />

• von der Bündelfähigkeit <strong>des</strong> Fahrgastaufkommens in Bezug auf die Wohn- und<br />

Schulstandorte,<br />

• von den Einzugsgebieten der einzelnen Schulstandorte (zumutbare Reisezeiten) und<br />

• von den Veränderungen in der Bildungslandschaft im Allgemeinen und bei konkreten<br />

Schulstandorten im Besonderen (z. B. ausbildungsbezogene Angebote, Unterrichtsbeginn/-ende).<br />

Streichungen verbliebener Einzelfahrten an Wochenenden oder an Ferienwerktagen<br />

fallen aus Kostensicht weniger ins Gewicht als Einsparungen von Spitzenleistungen. Das<br />

sehr geringe Nachfrageaufkommen abseits der Achsen kann dennoch mit bedarfsorientieren<br />

Angebotsformen (AST) kostengünstiger und flexibler abgedeckt werden. Hier ist<br />

die Abrufquote einer AST-Linie maßgebend.<br />

Seite 212


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

3 Maßnahmenbewertung<br />

Bei der Maßnahmenbewertung handelt es sich um eine fachliche Prioritätenreihung, in<br />

die die aggregierten Maßnahmen zum Leistungsangebot hinsichtlich ihrer Wirkung aus<br />

Nachfragesicht einsortiert werden. Die Umsetzungshorizonte orientieren sich zumeist<br />

an den (Rest-)Laufzeiten von Bestandskonzessionen bzw. Verkehrsverträgen.<br />

3.1 Maßnahmengruppen mit Prioritäten zur Realisierung<br />

empfohlen<br />

Nachfolgend aufgeführte Maßnahmengruppen werden mit Prioritäten zur Realisierung<br />

empfohlen:<br />

Linie Linienverlauf Maßnahme Umsetzungshorizont Priorität<br />

MKK-22 Wachenbuchen –<br />

Hochstadt - Dörnigheim<br />

Halbierung der<br />

Fahrtenhäufigkeit (60-<br />

statt 30-min-Takt)<br />

Beschränkung <strong>des</strong> Linienwegs<br />

auf den Abschnitt<br />

Hochstadt -<br />

Dörnigheim<br />

Ab Dezember 2015<br />

(gemeinsam mit Verlängerung<br />

der Linie<br />

MKK-30 von Wachenbuchen<br />

Nach Bf <strong>Main</strong>tal<br />

Ost)<br />

<br />

MKK-24<br />

Schöneck - Niederdorfelden<br />

- Bischofsheim<br />

Beschränkung <strong>des</strong> Angebots<br />

auf Fahrten im<br />

Ausbildungsverkehr<br />

Ab Dezember 2015<br />

(gemeinsam mit Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Linienkonzepts<br />

MKK-31/32)<br />

<br />

n64<br />

Frankfurt Hugo-<br />

Junkers-Straße – Bischofsheim<br />

– Dörnigheim<br />

– Hochstadt –<br />

Wachenbuchen<br />

Einstellung wegen<br />

fehlenden Finanzierungsmöglichkeit<br />

Umsetzung durch Stadt<br />

<strong>Main</strong>tal kurzfristig<br />

<br />

MKK-30<br />

Rodenbach Bf – Erlensee<br />

– Bruchköbel –<br />

Hanau-Mittelbuchen –<br />

Wachenbuchen –<br />

<strong>Main</strong>tal Ost Bf<br />

Verlängerung von Wachenbuchen<br />

nach<br />

<strong>Main</strong>tal Ost Bf und von<br />

Rückingen nach Rodenbach<br />

Bf<br />

Ab Dezember 2015<br />

<br />

MKK-31<br />

MKK-32<br />

Oberdorfelden – Niederdorfelden<br />

– Hanau<br />

Freiheitsplatz und<br />

Bü<strong>des</strong>heim – Hanau-<br />

Mittelbuchen – Hanau<br />

Freiheitsplatz<br />

Aufteilung der ehemaligen<br />

Linie MKK-31 in<br />

zwei eigenständige<br />

Linien<br />

Ab Dezember 2015<br />

(gemeinsam mit Anpassung<br />

der Linie MKK-<br />

24) <br />

Seite 213


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Linie Linienverlauf Maßnahme Umsetzungshorizont Priorität<br />

MKK-52<br />

MKK-53<br />

Freigericht - Rodenbach<br />

– Hanau-<br />

Wolfgang – Hanau<br />

Freiheitsplatz<br />

MKK-52 mit Ortsbusfunktion<br />

Niederrodenbach<br />

– Oberrodenbach<br />

Verdichtung <strong>des</strong> Angebots<br />

in den Hauptverkehrszeiten<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Ortsbuskonzepts<br />

Rodenbach<br />

mit Erschließung<br />

von zusätzlichen Siedlungsbereichen<br />

in Niederrodenbach<br />

Ab Oktober 2015<br />

(möglichst gemeinsam<br />

mit Anpassung der<br />

Linienweg von MKK-51<br />

und MKK-60)<br />

<br />

MKK-54<br />

MKK-56<br />

MKK-57<br />

MKK-68<br />

Stadtverkehr Langenselbold<br />

Integration <strong>des</strong> Stadtverkehrs<br />

(ehemalige<br />

Linie MKK-59) in die<br />

übrigen Langenselbold<br />

bedienenden Linien<br />

Schrittweise bis Dezember<br />

2016<br />

<br />

MKK-56<br />

MKK-57<br />

Ronneburg - Langenselbold<br />

und Hammerbach<br />

- Langenselbold<br />

Einführung eines ganztägigen<br />

Grundangebots<br />

(bisher nur Fahrten<br />

im Ausbildungsverkehr)<br />

mit Anbindung<br />

an den Bahnhof Langenselbold<br />

(Lokalisierung<br />

<strong>des</strong> regionalen<br />

Verkehrs)<br />

Nach Abstimmung mit<br />

RMV ab September<br />

2016<br />

<br />

MKK-60<br />

Gelnhausen - Hasselroth<br />

– Langenselbold –<br />

Erlensee – Hanau-<br />

Wolfgang<br />

Einrichtung einer regelmäßigen<br />

Direktverbindung<br />

von Langenselbold<br />

und Erlensee<br />

zum Gewerbestandort<br />

Hanau-Wolfgang<br />

Innerhalb von Gelnhausen<br />

Anbindung <strong>des</strong><br />

Versorgungsschwerpunkts<br />

Coleman-Park<br />

Ab Oktober 2015<br />

(möglichst gemeinsam<br />

mit Umsetzung <strong>des</strong><br />

Angebotskonzepts auf<br />

den Linien MKK-52/53<br />

<br />

MKK-64<br />

Gelnhausen – Biebergemünd<br />

– Flörsbachtal<br />

Umstellung <strong>des</strong> Abschnitts<br />

Bieber – Lohrhaupten<br />

– Pfaffenhausen<br />

in der Grundbedienung<br />

auf AST<br />

Ab Dezember 2017<br />

<br />

MKK-66<br />

MKK-67<br />

MKK-68<br />

Gelnhausen - Gründau<br />

– Breitenborn<br />

Gelnhausen – Niedermittlau<br />

– Gründau –<br />

Breitenborn<br />

Gelnhausen – Gründau<br />

– Langenselbold -<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Angebotskonzept<br />

im Korridor<br />

Gelnhausen –<br />

Gründau – Langenselbold<br />

mit Verknüpfung<br />

zum SPNV zusätzlich in<br />

Niedermittlau Bf<br />

Ab Dezember 2015<br />

<br />

Seite 214


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Linie Linienverlauf Maßnahme Umsetzungshorizont Priorität<br />

MKK-69<br />

Ortsbus Biebergemünd Anbindung <strong>des</strong> Gewerbestandorts<br />

Wirtheim<br />

Regelmäßige Einbindung<br />

<strong>des</strong> Ortsteils Breitenborn<br />

in den Linienweg<br />

Spätestens Dezember<br />

2017<br />

<br />

MKK-71<br />

bis MKK-<br />

77,<br />

MKK-80<br />

Linienbündel Südvogelsberg<br />

Umsetzung eines neuen<br />

Betriebskonzepts<br />

mit Vereinheitlichung<br />

von Linienwegen und<br />

Fahrplanangebot im<br />

Jedermannverkehr,<br />

Umwandlung von Busverkehrsleistungen<br />

in<br />

AST-Verkehre<br />

Ab Dezember 2015<br />

<br />

MKK-82<br />

MKK-83<br />

Bad Orb - Jossgrund<br />

Einführung eines Bedienungskonzepts<br />

mit<br />

gegenläufigen Ringlinien<br />

und Durchbindung<br />

der Fahrten von<br />

Bad nach Wächtersbach<br />

sowie in den<br />

Hauptverkehrszeiten<br />

und zum Gewerbestandort<br />

Wirtheim<br />

Spätestens Dezember<br />

2017<br />

<br />

MKK-90<br />

bis MKK-<br />

99<br />

Linienbündel Schlüchtern<br />

/ Bergwinkel<br />

Umsetzung eines neuen<br />

Betriebskonzepts<br />

mit Vereinheitlichung<br />

von Linienwegen und<br />

Fahrplanangebot im<br />

Jedermannverkehr,<br />

Umwandlung von Busverkehrsleistungen<br />

in<br />

AST-Verkehre<br />

Ab Dezember 2014<br />

<br />

Tab. VII-3: Maßnahmengruppen mit Prioritäten zur Realisierung<br />

[eigener Entwurf]<br />

3.2 Maßnahmengruppen ohne Priorisierung<br />

Hierunter fallen Maßnahmen, die einer Kofinanzierung Dritter benötigen, sich in deren<br />

federführenden Aufgabenträgerschaft befinden, oder wenn es sich um Projekte in<br />

kommunaler Planungshoheit bzw. um Initiativen jenseits <strong>des</strong> herkömmlichen ÖPNV<br />

handelt:<br />

• Verlängerungen lokaler Linien der KVG in benachbarte Landkreise (z. B. in Richtung<br />

Frammersbach).<br />

Seite 215


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

• Herstellung eines barrierefreien und zeitgemäßen ÖPNV. Entsprechende Investitionen<br />

in die Infrastrukturen für den straßengebundenen ÖPNV, wie die Modernisierung<br />

von Zentralen Omnibusbahnhöfen und sonstiger Haltestellen, fallen in die Planungs-<br />

und Finanzierungszuständigkeiten der Städte und Gemeinden. Deshalb ist<br />

diese Maßnahmengruppe aus Sicht <strong>des</strong> Landkreises formell mit einer neutralen Priorisierung<br />

versehen.<br />

• Eventuelle Bürgerbusprojekte, seien es Linienverkehre nach § 42 PBefG oder soziale<br />

Fahrdienste, werden eine politische Unterstützung durch den <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erfahren.<br />

Die Initiierung und Ausgestaltung soll in Eigeninitiative durch die Städte und<br />

Gemeinden erfolgen.<br />

Seite 216


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

4 Nachfrageentwicklung, Kosten- und Erlösprognose<br />

Zum Ende <strong>des</strong> vergangenen Jahrzehnts ließ der wirtschaftliche Einbruch viele Nachfrageprognosen<br />

rasch Makulatur werden. Kaum waren diese angepasst, erholte sich die<br />

Wirtschaft wieder. Insofern sind mittel- bis langfristige Vorhersagen zur künftigen Entwicklung<br />

der Fahrgastzahlen nicht seriös möglich.<br />

Die Intention dieses Nahverkehrsplans liegt in<strong>des</strong> in einer weitestgehenden Fortführung<br />

<strong>des</strong> bestehenden Angebots, verbunden mit gezielten Verbesserungen, dort wo auch<br />

mittelfristig mit hoher Nachfrage zu rechnen ist, einerseits und Anpassungen im System<br />

(flexible Angebotsformen) insbesondere im ländlichen Raum andererseits. Insgesamt<br />

orientiert sich der gesamte lokale Busverkehr im Kreisgebiet an den gewachsenen Nachfragestrukturen.<br />

Insofern definiert sich das Ziel der vorgestellten Konzepte in einem Ausgleich der absehbaren<br />

Fahrgastverluste aufgrund von Bevölkerungsrückgängen mithilfe gezielter<br />

Verbesserungen im Angebot mit Neukundengewinnung, sodass im Ergebnis die künftige<br />

Nachfrage im Jedermannverkehr zumin<strong>des</strong>t auf dem Status quo gehalten werden<br />

kann.<br />

Zur Abschätzung der künftigen Nachfrage wird eine Verknüpfung aus den Daten der<br />

Fahrgasterhebung <strong>des</strong> RMV (EAV 2010) und der kreisweiten Bevölkerungsprognose mit<br />

einer qualifizierten Bewertung der neuen Angebotskomponenten (Ausweitung <strong>des</strong> Angebots<br />

in nachfragestarken Korridoren, Einführung <strong>des</strong> bedarfsgesteuerten AST-<br />

Verkehrs) hinterlegt. Dazu sind die heutigen Fahrgastzahlen nach den einzelnen Linienbündeln<br />

quantitativ zusammengefasst worden.<br />

Zur Nachfrageprognose sind die bedeutenden Bevölkerungsgruppen der 6 bis 18 jähren<br />

(Ausbildungsverkehr) und 18 bis 65 jährigen (Jedermannverkehr) den jeweiligen Einzugsbereichen<br />

der künftigen Linienbündel zugeordnet. Die prozentualen Veränderungen<br />

aus der Bevölkerungsprognose gehen in der bündelweisen Betrachtung in die Abschätzung<br />

<strong>des</strong> künftigen Fahrgastpotenzials ein.<br />

Festzustellen ist ein Rückgang <strong>des</strong> Potenzials in der Fahrgastgruppe <strong>des</strong> Jedermannverkehrs<br />

(18 bis 65 Jahre) bis 2019 (Betrachtungszeitraum der Bevölkerungsprognose <strong>des</strong><br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>) zwischen 2,5 % und 7 %. Die Personengruppe der für den Ausbildungsverkehr<br />

relevante Bevölkerungsgruppe der 6 bis 18 Jährigen ist mit 15 bis über<br />

30% Rückgang noch drastischer.<br />

Bei einer Fortführung <strong>des</strong> gegenwärtigen ÖPNV-Angebots ohne veränderte äußere<br />

Rahmenbedingungen, wie z. B. erhebliche Kostensteigerungen im motorisierten Individualverkehr,<br />

bedeutet dies gleichermaßen einen deutlicher Rückgang der Fahrgastnachfrage<br />

und damit der zu erwartenden Einnahmen. Auf der anderen Seite ist von<br />

steigenden Kosten bei der Betriebsleistungserbringung auszugehen (z. B. Tarifabschlüsse,<br />

Dieselpreis, hoher Fixkostenanteil bei den Spitzenleistungen im Ausbildungsverkehr).<br />

Ohne attraktivitätssteigernde Maßnahmen im ÖPNV-Angebot würde sich die Schere<br />

zwischen (Betriebs-)kosten und Erlösen weiter öffnen und die heute vorhandene Unterdeckung<br />

von ca. 1,5 Mio. EUR aus dem Haushalt <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> zusätzlich steigen<br />

lassen. Auf Basis der prozentualen Veränderungen in den genannten Altersgruppen<br />

Seite 217


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

wurden die Fahrgastzahlen der RMV-Erhebung für den Betrachtungszeitraum fortgeschrieben.<br />

In Abb. VII-1 werden die zu erwartenden Veränderungen der Fahrgastnachfrage im Jedermannverkehr<br />

in zwei Szenarien (ohne und mit vollständiger Umsetzung der Maßnahmen)<br />

dargestellt.<br />

Abb. VII-1: Entwicklung der Fahrgastnachfrage im Jedermannverkehr<br />

[eigener Entwurf]<br />

Ausgehend von den Fahrgastzahlen der RMV-Erhebung 2010 und den Prognosen der<br />

Einwohnerentwicklung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ist besonders in der Altersgruppe der 6- bis<br />

18- Jährigen mit erheblichen Nachfragerückgängen im Segment <strong>des</strong> Ausbildungsverkehrs<br />

zu rechnen (vgl Abb. IV-1).<br />

Seite 218


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Abb. VII-2: Entwicklung der Fahrgastnachfrage im Schul-/ Ausbildungverkehr<br />

[eigener Entwurf]<br />

In der Summe ergibt sich folgende Nachfrageveränderung:<br />

Die Nachfrage im Jedermannverkehr wird sich von 2010 (Erhebung zum EAV-Verfahren)<br />

von 3,82 Mio. Fahrgästen (alle lokalen Linienbündel)<br />

auf 3,90 Mio. Fahrgäste in 2018/19 erhöhen (+ 2 %).<br />

Die Nachfrage im Ausbildungsverkehr reduziert sich für den gleichen Betrachtungszeitraum<br />

von 6,11 Mio. Schülern / Auszubildenden<br />

auf 4,90 Mio Fahrgäste (Abnahme – ca. 19,8 %).<br />

Insgesamt ergibt sich eine Abnahme von 9,93 Mio. auf 8,80 Mio. Fahrgäste p.a. Die<br />

positive Nachfrageentwicklung aufgrund der im NVP vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

reicht nicht aus, um den bedeutenden Rückgang im Ausbildungsverkehr auszugleichen<br />

Der monetäre Aufwand für die Verkehrsleistung lag in 2010 bei 13,40 Mio. EUR auf<br />

Basis von 6,36 Mio bestellten Nutzwagen - Kilometerleistungen.<br />

Mit vollständiger Realisierung <strong>des</strong> Angebotskonzepts reduziert sich die Betriebsleistung<br />

im Busverkehr auf 5,82 Mio. Nkm, was unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung<br />

zu einem monetären Aufwand von 16,87 Mio. EUR (Preisstand 2013) führen würde.<br />

Seite 219


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

Hinzu kommen Aufwendungen für den neu einzuführenden AST-Verkehr, in dem 1,821<br />

Mio. Kilometer p.a. fahrplanmäßig angeboten werden, die bei einer tatsächlichen Abrufquote<br />

von ca. 15 % - ca. 276.000 Besetztkilometern - Aufwendungen über ca. 0,55<br />

Mio EUR erfordern werden.<br />

Insgesamt verändert sich somit das den Fahrgästen bereitgestellte<br />

verkehrliche Angebot von 6,36 Mio. auf 7,64 Mio. Fahrplankilometer (+ 20,1%),<br />

die Kosten hierfür erhöhen sich von 13,40 Mio. EUR auf 17,42 Mio. EUR (+ 13%),<br />

nach Preisstand 2013, jeweils pro Jahr und netto. In den Folgejahren ist aufgrund der<br />

Entwicklung der Personal- und Kraftstoffkosten mit einer Steigerung <strong>des</strong> Aufwands von<br />

jährlich etwa 2 % zu kalkulieren.<br />

Die Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen gemäß EAV 2010 lagen für das Jahr 2012 bei 9,41<br />

Mio. EUR, sie werden sich unter Zugrundelegung der prognostizierten Nachfrageveränderung<br />

und der jährlichen Tarifanpassungen bis Ende <strong>des</strong> Geltungszeitraums <strong>des</strong> NVP<br />

auf vsl. 9,68 Mio. EUR entwickeln,<br />

sodass sich als Unterdeckung der Betriebsleistungskosten in 2018 (fortgeschriebener<br />

Aufwand: 19,23 Mio. EUR, abzgl. fortgeschriebene Erlöszuscheidung 9,68 Mio. EUR)<br />

9,55 Mio. EUR p.a. ergibt,<br />

- ohne Berücksichtigung der Zuwendungen für den Lokalen Verkehr, Ausgleiche für<br />

Verkehrsleistungen für/von Dritte/n, Bestellungen im regionalen Verkehr und Kosten<br />

der Regieleistungen.<br />

Eine weitere Reduzierung der Betriebsleistungskosten ist mit einer Optimierung <strong>des</strong><br />

Fahrzeugeinsatzes in den Spitzenzeiten <strong>des</strong> Ausbindungsverkehrs realisierbar (vgl. <br />

<strong>Anlage</strong> I-2.2, Seite 14). Die Reduzierung <strong>des</strong> Fahrzeugbedarfs um ca. 15 Fahrzeuge im<br />

gesamten Kreisgebiet hängt allerdings wesentlich von der Umsetzung einer für die Organisation<br />

<strong>des</strong> ÖPNV optimierten Staffelung der Unterrichtsanfangs- und -endzeiten ab.<br />

Daneben ist die künftige Schulstandortentwicklung ein weiterer entscheidender Aspekt,<br />

um Kostenreduktionen von bis zu 1,6 Mio. EUR erreichen zu können. In der Summe ließe<br />

sich die Unterdeckung der Betriebsleistungskosten auf<br />

senken.<br />

ca. 7,95 Mio. EUR p.a.<br />

Seite 220


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Maßnahmenwirkung und -bewertung<br />

5 Investitionsplanung in ortsfeste <strong>Anlage</strong>n und<br />

sonstige Investitionen<br />

5.1 Fahrgastzähleinrichtungen<br />

Zur kontinuierlichen Überprüfung <strong>des</strong> Leistungsangebots ist die Erfassung der Fahrgastnachfrage<br />

ein wesentliches Element. Zur Optimierung der Erhebungsarbeit sollen in<br />

allen Linienbündeln Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzähleinrichtungen eingesetzt<br />

werden. Im Linienbündel <strong>des</strong> Stadtverkehrs <strong>Main</strong>tal ist bereits eine hinreichende<br />

Fahrzeuganzahl mit derartigen Geräten im Einsatz. Während der Laufzeit dieses Nahverkehrsplans<br />

sollen Fahrzeuge der übrigen Linienbündel mit entsprechender Hardware<br />

ausgestattet werden. Aus der bisherigen Erfahrung ist die Ausstattung von ca. 30% aller<br />

Fahrzeuge je Bündel vorzunehmen, um eine solide Datenbasis erhalten zu können.<br />

Die Fahrgastzählgeräte werden den Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt. Neben<br />

der Hardware umfasst die Beschaffung die laufende Wartung einer Software zur<br />

Auswertung der Zähldaten.<br />

Die Investitionssumme beträgt nach Stand April 2013 ca. 200.000 EUR, das Vergabeverfahren<br />

befand sich Mitte 2013 in der Ausschreibung.<br />

5.2 Haltestellenmodernisierung<br />

Das Programm zur Modernisierung der Haltestellen ist in fast allen Bereich <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> abgeschlossen. Aktuell erfolgt die Umsetzung im Stadtgebiet Schlüchtern.<br />

Die Gemeinden Jossgrund und Flörsbachtal beabsichtigen während der Laufzeit<br />

<strong>des</strong> Nahverkehrsplans ebenfalls die Haltestelleninfrastruktur zu modernisieren.<br />

Seite 221


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. II-1:<br />

Übersicht über die Lage <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> im Raum mit<br />

strukturräumlicher Gliederung in den hessischen Planungsregionen ............25<br />

Abb. II-2: Entwicklungsachsen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ......................................................30<br />

Abb. II-3:<br />

Abb. II-4:<br />

Zentralörtliche Gliederung <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> mit seinen<br />

Mittelbereichen ................................................................................................33<br />

Bevölkerungsdichte in den Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong>* .............................................................................................................37<br />

Abb. II-5: Altersverteilung der Wohnbevölkerung in den Strukturräumen, Städten<br />

und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Stand: 31.12.2010) ...........................38<br />

Abb. II-6: Zu- und Abnahme der Wohnbevölkerung in den Strukturräumen,<br />

Städten und Gemeinden <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2009-2019 und 2009-<br />

2029 ...................................................................................................................43<br />

Abb. II-7: Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis*<br />

2019 und 2029 nach Altersgruppen .................................................................44<br />

Abb. II-8: Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und<br />

Gemeinden im Verdichtungsraum ohne Hanau 2019 und 2029 nach<br />

Altersgruppen ...................................................................................................45<br />

Abb. II-9: Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und<br />

Gemeinden im Ordnungsraum 2019 und 2029 nach Altersgruppen ..............46<br />

Abb. II-10: Prognostizierter Aufbau der Wohnbevölkerung der Städte und<br />

Gemeinden im ländlichen Raum 2019 und 2029 nach Altersgruppen ............47<br />

Abb. II-11: Schüler an den Schulstandorten allgemeinbildender Schulen im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis*, Schuljahr 2010/11 (ohne Privatschulen und<br />

Förderschulen) ..................................................................................................53<br />

Abb. II-12: Regionaler Schienenverkehrsplan Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund<br />

(Ausschnitt) .......................................................................................................62<br />

Abb. II-13: Zusammensetzung <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens in Hessen nach<br />

Wegezwecken ...................................................................................................83<br />

Abb. II-14: Einsteiger je lokaler Linie Mo-Fr, RMV-Verbunderhebung 2010 ....................89<br />

Abb. II-15: Einsteiger je regionaler Linie Mo-Fr, Erhebung Busverkehr Hessen 2010 ......90<br />

Abb. III-1: Idealprinzip eines Integralen-Taktfahrplan-Systems ..................................... 116<br />

Abb. III-2: Schematisches Verbindungsmodell zwischen zentralen Orten ..................... 118<br />

Abb. III-3: Musterbeispiel zur Gestaltung der Bodenindikatoren an einer<br />

Haltestelle in barrierefreiem Ausbauzustand ................................................ 148<br />

Abb. IV-1: Beispiele für einfache Haltestellen an anbaufreien Außerortsstraßen ......... 171<br />

Abb. IV-2: Beispiele für Haltestellen mit eingeschränkter Aufenthaltsqualität ............ 172<br />

Abb. IV-3: Beispiel für zentrale Umsteigehaltestellen ohne (durchgängige)<br />

Barrierefreiheit ............................................................................................... 177<br />

Abb. IV-4: Beispiele für ausgebaute Haltestellen mit begrenzter barrierefreier<br />

Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste .................................... 178<br />

Seite 222


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. IV-5: Beispiele für Haltestellen mit eingeschränkter verkehrlicher<br />

Funktionalität ................................................................................................. 179<br />

Abb. IV-6: Beispiele für Haltestellen ohne durchgängige Außendarstellung im<br />

Corporate Design ............................................................................................ 180<br />

Abb. IV-7: Beispiele für Haltestellen ohne ausreichende<br />

Informationsmöglichkeiten ............................................................................ 181<br />

Abb. VII-1: Entwicklung der Fahrgastnachfrage im Jedermannverkehr ......................... 218<br />

Abb. VII-2: Entwicklung der Fahrgastnachfrage im Schul-/ Ausbildungverkehr ............. 219<br />

Seite 223


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. I-1: Auszug aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG in der Fassung<br />

der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 vom 28. November 2007 ..........................18<br />

Tab. II-1: Strukturräume im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ...............................................................28<br />

Tab. II-2: Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* ...............................................32<br />

Tab. II-3: Mittelbereiche, zugeordnete Grundzentren und zentrale Ortsteile ..............34<br />

Tab. II-4: Einwohner der Städte und Gemeinden im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ........................36<br />

Tab. II-5: Einwohnerentwicklung 2005 bis 2010 in den Strukturräumen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* ..................................................................................................40<br />

Tab. II-6: Einwohnerentwicklung 2009 bis 2029 in den Strukturräumen <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>* ..................................................................................................42<br />

Tab. II-7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Städte und Gemeinden<br />

(Arbeitsort) im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Stichtag: 30.06.2005 bzw. 30.06.2011) .....49<br />

Tab. II-8: Klinikstandorte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, ÖPNV-Anbindung ...............................55<br />

Tab. II-9: Tourismus 2010: Bettenangebot, Übernachtungen und<br />

Aufenthaltsdauer ..............................................................................................58<br />

Tab. II-10: Auswahl an Freizeit- und Naherholungszielen und deren ÖPNV-<br />

Anbindung ........................................................................................................60<br />

Tab. II-11: Betriebsbereite Schieneninfrastruktur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ..........................63<br />

Tab. II-12: SPNV-Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis (Fahrplanjahr 2012) .................................64<br />

Tab. II-13: SPNV-Bedienung auf Linien im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* (Fahrplanjahr 2012) .......65<br />

Tab. II-14: Stationen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis mit dort andienenden Linien .......................67<br />

Tab. II-15: Linienbündel und Aufgabenträger der auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis* verkehrenden Linien ..................................................................70<br />

Tab. II-16: Verknüpfungspunkte <strong>des</strong> BPNV-Systems im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis und in<br />

angrenzenden Landkreisen (Stand: Fahrplan 2012) ........................................74<br />

Tab. II-17: Haltestellen <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* ..............76<br />

Tab. II-18: Ausgewählte Merkmale regionalen Mobilitätsverhaltens im Vergleich ........82<br />

Tab. II-19: Kürzeste Reisezeiten aus <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* nach Hanau und Frankfurt<br />

im Vergleich IV - ÖV in der morgendlichen HVZ .............................................86<br />

Tab. II-20: Anzahl der zugelassener PKW und PKW-Dichte im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ..........91<br />

Tab. II-21: Belegung der Parkplätze an RE-Stationen im <strong>Kinzig</strong>tal ..................................92<br />

Tab. II-22: Stand der Umsetzung von Maßnahmen gemäß Netzhierarchie für den<br />

regionalen straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis .........................95<br />

Tab. II-23: Stand der Umsetzung von Maßnahmen gemäß Netzhierarchie für den<br />

lokalen straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis ..............................97<br />

Tab. II-24: Stand der Umsetzung korridorbezogener Maßnahmen zur Neuordnung<br />

<strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis .....................................98<br />

Tab. II-25: Stand der Umsetzung von Maßnahmen für zeitlich abgestimmte<br />

Anschlussbeziehungen .......................................................................................99<br />

Seite 224


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. III-1: Gemäß Min<strong>des</strong>tstandards vorgesehene Verbindungen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis* ............................................................................................................... 122<br />

Tab. III-2: Erschließungsqualitäten im ÖPNV .................................................................. 124<br />

Tab. III-3: Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Verbindungsqualitäten im ÖPNV ................ 128<br />

Tab. III-4: Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre: Kernraum .... 131<br />

Tab. III-5: Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre: Region ......... 132<br />

Tab. III-6: Bedienungsstandards <strong>des</strong> RMV für regionale Linienverkehre:<br />

Verbindung Kernraum-Region ....................................................................... 133<br />

Tab. III-7: Übersicht über Angebotstypen auf dem Gebiet <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

<strong>Kreises</strong>* ........................................................................................................... 140<br />

Tab. III-8: Haltestellenkategorisierung und qualitative Klassifizierungsmerkmale ...... 145<br />

Tab. III-9: Min<strong>des</strong>tstandards für die Ausstattung der Haltestellen <strong>des</strong><br />

straßengebundenen ÖPNV ............................................................................. 147<br />

Tab. IV-1: Schwachstellen in der räumlichen Erschließung ............................................ 166<br />

Tab. IV-2: Schwachstellen bei den Verbindungsqualitäten ........................................... 169<br />

Tab. IV-3: Allgemeine und exemplarische Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit im<br />

ÖPNV ............................................................................................................... 175<br />

Tab. V-1: Änderungen der Liniennummerierung .......................................................... 189<br />

Tab. V-2: (Takt-)Verknüpfungspunkte im Zug- und Busverkehr .................................... 190<br />

Tab. V-3: Verknüpfungspunkte mit zeitlich abgestimmten Anschlüssen zwischen<br />

Bus- und AST-Linien......................................................................................... 191<br />

Tab. V-4: Merkmale von Formen <strong>des</strong> Bürgerbusses ...................................................... 193<br />

Tab. V-5: Von den Städten und Gemeinden mitgeteilte Planungen und<br />

Investitionen in Bezug auf die ÖPNV-Infrastruktur ....................................... 197<br />

Tab. VI-1: Linienbündel für den lokalen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis* ........................... 203<br />

Tab. VII-1: Auswirkungen von Entwicklungen im Schulsystem auf den ÖPNV .............. 207<br />

Tab. VII-2: Prognose der Wirkungen von Maßnahmen auf die Fahrgastnachfrage ...... 211<br />

Tab. VII-3: Maßnahmengruppen mit Prioritäten zur Realisierung ................................. 215<br />

Seite 225


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Literaturverzeichnis<br />

Literaturverzeichnis<br />

BMFSFJ (= Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (2010): Gender<br />

<strong>Main</strong>streaming. Berlin. URL: http://www.gender-mainstreaming.net/gm/frauen-und-maenner-im-alltag,did=13480.html<br />

[26.04.2010]<br />

BMVBS (= Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2008):<br />

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Menschen. Bremerhaven (Reihe: „direkt“ – Verbesserung der Verkehrsverhältnissen in<br />

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Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (2012): Statistiken zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.<br />

Nürnberg<br />

FGSV (= Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (2010): Empfehlungen<br />

für Planung und Betrieb <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs. Forschungsprojekt <strong>des</strong><br />

Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) FA-Nr. 70.837/2009 im Auftrag <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />

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Heinz+Feier GmbH (2008): Fortschreibung <strong>des</strong> Nahverkehrsplanes <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

2008 - 2012. Wiesbaden.<br />

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (2010): Verkehrsmengenkarte für<br />

Hessen, Ausschnitt <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis Ausgabe 2010. Wiesbaden.<br />

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Verkehrsverwaltung informiert: Zur Förderung von Haltestellen und zur Planung<br />

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infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (2008): Ergebnisbericht Mobilität<br />

in Hessen 2002. Bonn.<br />

Kraftfahrtbun<strong>des</strong>amt (2012): Fahrzeugzulassungen (FZ), Bestand an Kraftfahrzeugen<br />

und Kraftfahrzeuganhängern nach Gemeinden 1. Januar 2011, Flensburg.<br />

Magistrat der Stadt Hanau, <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss, Verband der berufsbildenden<br />

Schulen der Stadt Hanau und <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> (2011): Fortschreibung<br />

Gemeinsamer Schulentwicklungsplan Teil B: Berufliche Schulen 2011-2016, Stadt Hanau,<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis, Verband der berufsbildenden Schulen der Stadt Hanau und <strong>des</strong><br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>, Hanau.<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss (o. J.): Entwurf Schulentwicklungsplan <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2012-2017, Teil A, Gelnhausen.<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis – Der Kreisausschuss (2011): Demographische Entwicklung im <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis. Ergebnisse der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung 2009 bis<br />

2034, Gelnhausen.<br />

Seite 226


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Literaturverzeichnis<br />

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den ÖPNV. Planung <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs aus Frauensicht. Hannover<br />

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-<strong>Main</strong>, traffiQ – Lokale Nahverkehrsgesellschaft<br />

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Stadt und Region. Verkehrsverhalten der Bevölkerung in Rhein-<strong>Main</strong> und Hessen. Frankfurt<br />

am <strong>Main</strong>, Kassel<br />

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beim Regierungspräsidium Darmstadt) (2011): Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan<br />

2010. Darmstadt.<br />

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unter: http://www.region-frankfurt.de/Verkehr/Verkehrsdatenbasis/Verkehrsdatenbasis-<br />

Rhein-<strong>Main</strong>-VDRM-, am 21.06.2012.<br />

RMV (=Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund) (1997): Kategorisierung und Ausstattung von Haltestellen<br />

im Verbundgebiet. Hofheim.<br />

RMV (=Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund) (2011): Ergebnisse RMV-Fahrgasterhebung <strong>Main</strong>-<br />

<strong>Kinzig</strong>-Kreis* 2010. Hofheim.<br />

RMV (=Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund) (2013): Fortschreibung Regionaler Nahverkehrsplan<br />

(RNVP) <strong>des</strong> Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbun<strong>des</strong>. Entwurfsstand zur Anhörung vom<br />

30.01.2013. Hofheim.<br />

Statistische Ämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder (2012): Bevölkerungsstand nach Geschlecht<br />

und Altersgruppen. Düsseldorf.<br />

Umlandverband Region Rhein-<strong>Main</strong> (1999): Verkehrsströme in der Region Frankfurt<br />

Rhein<strong>Main</strong>. Die Bedeutung einer einheitlichen Datenbasis für die Verkehrsplanung.<br />

Frankfurt.<br />

VDV (= Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) (2001): Verkehrserschließung und<br />

Verkehrsangebot im ÖPNV. Köln (VDV-Schriften, Heft 4)<br />

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

(2012): Versorgungsatlas: Struktur der Versorgung. Berlin. Abrufbar unter:<br />

http://www.versorgungsatlas.de/themen/struktur-der-versorgung/?tab=2&uid=20, am:<br />

11.06.2012.<br />

Verzeichnis der Rechtsquellen<br />

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2005 (GVBl. I 2005, 786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012<br />

(GVBl. I 2012, 466)<br />

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz –<br />

BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), zuletzt geändert durch Artikel 12 <strong>des</strong><br />

Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)<br />

Gesetz zur Regionalisierung <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz<br />

– RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 4 <strong>des</strong> Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598)<br />

Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz – HSchG), in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I<br />

S. 442), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. S.<br />

645)<br />

Seite 227


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Literaturverzeichnis<br />

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August<br />

1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2012 (BGBl. I S. 2598)<br />

Seite 228


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

ABl<br />

AST<br />

B+R<br />

BGBl<br />

BGG<br />

BPNV<br />

BvH<br />

BVWP<br />

CPC<br />

CPV<br />

DB<br />

DSA<br />

DTV<br />

EG<br />

EStW<br />

EW<br />

EWG<br />

GG<br />

GNO<br />

GPKW<br />

GVBl<br />

HE<br />

HLSV<br />

HMWVL<br />

HÖPNVG<br />

HSchG<br />

HVZ<br />

ICE<br />

Amtsblatt<br />

Anruf-Sammel-Taxi<br />

Bike+Ride<br />

Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />

Behindertengleichstellungsgesetz<br />

Buspersonennahverkehr<br />

DB Busverkehr Hessen GmbH<br />

Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan<br />

Central Product Classification<br />

Common Procurement Vocabulary<br />

Deutsche Bahn AG<br />

Dynamischer Schriftanzeiger<br />

Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Elektronisches Stellwerk<br />

Einwohner<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

Grundgesetz<br />

Gemeinsame Nahverkehrsorganisation<br />

Großraum-PKW<br />

Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen<br />

Hessen<br />

Hessisches Lan<strong>des</strong>amt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen<br />

Hessisches Schulgesetz<br />

Hauptverkehrszeit<br />

Inter-City-Express (Hochgeschwindigkeitszug der DB)<br />

Seite 229


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

ITF<br />

IV<br />

K+R<br />

LNO<br />

MIV<br />

NF<br />

NFÜ<br />

Nkm<br />

NVP<br />

NVZ<br />

ÖPNV<br />

OT<br />

ÖV<br />

P+R<br />

PBefG<br />

Pkm<br />

RB<br />

RBL<br />

RE<br />

RegG<br />

RMV<br />

SE<br />

S-Kurs<br />

SPFV<br />

SPNV<br />

STEP<br />

SvB<br />

vDDS<br />

VO<br />

ZOB<br />

Integraler Taktfahrplan<br />

Individualverkehr<br />

Kiss+Ride<br />

Lokale Nahverkehrsorganisation<br />

Motorisierter Individualverkehr<br />

Niederflur<br />

Niederflur Überland<br />

Nutzkilometer / Nutzwagenkilometer<br />

Nahverkehrsplan<br />

Nebenverkehrszeit<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Ortsteil<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Park+Ride<br />

Personenbeförderungsgesetz<br />

Personenkilometer<br />

Regional-Bahn<br />

Rechnergestütztes Betriebsleitsystem<br />

Regional-Express<br />

Regionalisierungsgesetz<br />

Rhein-<strong>Main</strong>-Verkehrsverbund<br />

StadtExpress (SPNV-Produkt <strong>des</strong> RMV)<br />

Kurs verkehrt nur an Schultagen<br />

Schienenpersonenfernverkehr<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Stationsentwicklungsplan<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

Verbundweite Datendrehscheibe <strong>des</strong> RMV<br />

Verordnung<br />

Zentraler Omnibusbahnhof<br />

Seite 230


Nahverkehrsplan <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis 2013 – 2018<br />

Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />

Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />

I<br />

<strong>Anlage</strong> I-1.1<br />

<strong>Anlage</strong> I-1.2<br />

<strong>Anlage</strong> I-2.1<br />

<strong>Anlage</strong> I-2.2<br />

<strong>Anlage</strong> I-3<br />

<strong>Anlage</strong> I-4<br />

<strong>Anlage</strong> I-5<br />

Einleitung<br />

Ergebnisprotokoll 1. Sitzung <strong>des</strong> Koordinationsausschusses<br />

Präsentation 1. Sitzung <strong>des</strong> Koordinationsausschusses<br />

Ergebnisprotokoll 2. Sitzung <strong>des</strong> Koordinationsausschusses<br />

Präsentation 2. Sitzung <strong>des</strong> Koordinationsausschusses<br />

Ergebnisprotokoll 3. Sitzung <strong>des</strong> Koordinationsausschusses<br />

Anhörungsberechtigte<br />

Dokumentation <strong>des</strong> Förmlichen Anhörungsverfahrens<br />

II<br />

Bestandsaufnahme<br />

<strong>Anlage</strong> II-1 Administrative Gliederung der Städte und Gemeinden<br />

<strong>Anlage</strong> II-2 Einwohner der Stadt- und Ortsteile der Städte und Gemeinden<br />

<strong>Anlage</strong> II-3 Alterszusammensetzung Einwohner der Städte und Gemeinden<br />

<strong>Anlage</strong> II-4 Schulstandorte, Entwicklung der Schülerzahlen - Grundschulen<br />

<strong>Anlage</strong> II-5 Schulstandorte, Entwicklung der Schülerzahlen - Weiterführende Schulen<br />

<strong>Anlage</strong> II-6 Schienenstrecken im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

<strong>Anlage</strong> II-7 Liniennetz <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

<strong>Anlage</strong> II-8 Fahrtenangebot nach Verkehrstagsgruppe<br />

<strong>Anlage</strong> II-9 Angebot Linienverkehre <strong>des</strong> straßengebundenen ÖPNV im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />

Kreis gemäß RMV-Fahrplanbuch 2012<br />

<strong>Anlage</strong> II-10 RMV-Tarifgebiete im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

<strong>Anlage</strong> II-11 RMV-Preisliste 2013<br />

<strong>Anlage</strong> II-12 Innere und äußere Pendlerverflechtungen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />

<strong>Anlage</strong> II-13 Verkehrsmengenkarte Ost und West<br />

III<br />

<strong>Anlage</strong> III-1<br />

IV<br />

<strong>Anlage</strong> IV-1<br />

<strong>Anlage</strong> IV-2<br />

V<br />

<strong>Anlage</strong> V-1<br />

VI<br />

<strong>Anlage</strong> VI- 1<br />

Anforderungsprofil<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen an die Qualität der im straßengebundenen<br />

ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge nach Kategorien<br />

Schwachstellenanalyse<br />

Matrix Verbindungsqualität<br />

Rückmeldungen aus den Kommunen im Rahmen der Datenabfrage zur<br />

Bestandsaufnahme und im Rahmen <strong>des</strong> Planungsprozesses bekanntgemachte<br />

Wünsche/Anregungen<br />

Angebotskonzept<br />

Steckbriefe linienweises Angebotskonzept straßengebundener ÖPNV<br />

Linienbündel<br />

Steckbriefe der Linienbündel lokaler Linien<br />

VII<br />

Maßnahmenwirkung und Bewertung<br />

keine <strong>Anlage</strong>n<br />

Seite 231

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