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Trotz alle<strong>de</strong>m ist bei <strong>de</strong>r Einfahrt in die Umweltzonen eine <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />

Plaketten, angebracht an <strong>de</strong>r Windschutzscheibe<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeuges, Pflicht. Auf dieser Plakette muss zusätzlich das<br />

aktuelle Kennzeichen <strong>de</strong>s Fahrzeugs vermerkt sein. Sollte keine<br />

Plakette an <strong>de</strong>m Fahrzeug angebracht sein, wird das unrechtmäßige<br />

Befahren <strong>de</strong>r Umweltzone <strong>de</strong>rzeitig mit einem Bußgeld von<br />

40 Euro geahn<strong>de</strong>t. Das gilt auch für Fahrzeuge, welche die Emissionswerte<br />

erfüllen, aber keine Plakette angebracht haben. Selbst<br />

geparkte Fahrzeuge ohne eine gültige Plakette, die während <strong>de</strong>s<br />

Parkens keine Schadstoffe ausstoßen, wer<strong>de</strong>n bestraft, da diese<br />

auch durch das Parken am Verkehr teilnehmen.<br />

Durch die Einhaltung aktueller Schadstoffnormen erfüllen normalerweise<br />

alle neu hergestellten Pkw die Voraussetzungen für<br />

<strong>de</strong>n Erhalt einer grünen Umweltplakette. Somit kommt man <strong>als</strong><br />

Fuhrparkverantwortlicher <strong>de</strong>mzufolge nur selten in die Verlegenheit<br />

sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn meist ist<br />

alles sprichwörtlich im „grünen Bereich“. Dennoch sollte man<br />

nicht vergessen, das auf <strong>de</strong>r Plakette vermerkte Kennzeichen zu<br />

aktualisieren, falls ein Fahrzeug zum Beispiel in einer an<strong>de</strong>ren<br />

Filiale beziehungsweise an einem an<strong>de</strong>ren Standort zugelassen<br />

wird. In diesen Fällen können die Feinstaubplaketten unter an<strong>de</strong>rem<br />

bei <strong>de</strong>n Zulassungsbehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n technischen Diensten<br />

wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und <strong>de</strong>n abgasuntersuchungsberechtigten<br />

Werkstätten, wie zum Beispiel bei A.T.U erworben<br />

wer<strong>de</strong>n. Zum Erwerb <strong>de</strong>r Plakette für in Deutschland zugelassene<br />

Kraftfahrzeuge ist die Vorlage <strong>de</strong>s Fahrzeugscheins o<strong>de</strong>r Fahrzeugbriefs<br />

beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung notwendig.<br />

Der Bezug <strong>de</strong>r aufklebbaren Folien ist mittlerweile auch<br />

online möglich. In <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Online-Angeboten müssen<br />

meistens die sogenannten Emissionsschlüssel aus <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen für das Fahren<br />

in Umweltzonen mit <strong>de</strong>n Plaketten versehen wer<strong>de</strong>n. Die Ausgabe<br />

erfolgt dann, anhand <strong>de</strong>r EG-Typgenehmigung, welche die für das<br />

Fahrzeug gültige Plakette festlegt. Für ausländische Fahrzeuge<br />

gibt es aber auch ein vereinfachtes Verfahren, das sich am Zulassungsjahr<br />

orientiert. Sollte ein Fahrzeug trotz älterem Zulassungsdatum<br />

die Emissionswerte für eine bessere Eingruppierung<br />

<strong>de</strong>r Schadstoffklasse erfüllen, kann dies durch die Vorlage <strong>de</strong>r<br />

Herstellererklärung erfolgen. Die Zuordnung <strong>de</strong>r Schadstoffklassen<br />

<strong>de</strong>r in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge richtet sich nach<br />

<strong>de</strong>n sogenannten Emissionsschlüsselnummern, die seit 1. Oktober<br />

2005 im Feld 14.1 <strong>de</strong>s Kfz-Scheins zu fin<strong>de</strong>n sind. Bei Ausfertigungen<br />

vor diesem Datum ist die Schlüsselnummer am oberen Rand<br />

<strong>de</strong>s Scheines im Feld „zu 1“ enthalten. Um schnell sicher zu sein,<br />

in welche Schadstoffgruppe ein Fahrzeug eingeordnet ist, bieten<br />

Unternehmen wie <strong>de</strong>r TÜV Rheinland auf ihren Webseiten sogenannte<br />

Feinstaubrechner (www.tuv.feinstaubplakette.<strong>de</strong>) an, bei<br />

<strong>de</strong>nen nach <strong>de</strong>r Eingabe <strong>de</strong>r Schlüsselnummern sofort angezeigt<br />

wird, welcher Schadstoffklasseneinordnung dies entspricht.<br />

Wie so oft, gibt es aber auch hier zahlreiche Ausnahmen. So ist<br />

es zum Beispiel land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,<br />

zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Oldtimern sowie Kraftfahrzeugen,<br />

mit <strong>de</strong>nen Personen fahren o<strong>de</strong>r gefahren wer<strong>de</strong>n,<br />

die außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt, hilflos o<strong>de</strong>r blind sind, erlaubt,<br />

Umweltzonen auch ohne die notwendige Plakette zu befahren.<br />

Aber auch je<strong>de</strong> Kommune o<strong>de</strong>r Stadt kann Ausnahmen von<br />

einem Fahrverbot individuell regeln.<br />

Auf <strong>de</strong>r einen Seite besteht zwar keine grundsätzliche Pflicht<br />

zum Erwerb einer Feinstaubplakette, auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite ist<br />

die Alternative außerhalb einer Umweltzone zu parken, um dann<br />

öffentliche Verkehrsmittel o<strong>de</strong>r Carsharing zu nutzen, keine wirkliche<br />

Option für Berufskraftfahrer. So bleibt es <strong>de</strong>n meisten Fuhrparkverantwortlichen<br />

nicht erspart, auf die akkurate Ausweisung<br />

<strong>de</strong>r Schadstoffklasse und <strong>de</strong>s aktuellen Kennzeichens zu achten.<br />

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