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RECHT<br />

Geldbuße nicht weniger <strong>als</strong> 250 Euro , aber auch<br />

nicht mehr zu betragen (AG Borna, Urteil vom<br />

28.09.2011, Az. 6 OWi 151 Js 30642/11).<br />

Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung<br />

von 31 km/h innerorts ist die Ahndung mit einer<br />

spürbar erhöhten Geldbuße von 400 Euro ausreichend.<br />

Von <strong>de</strong>r Verhängung eines Fahrverbots<br />

ist abzusehen, wenn <strong>de</strong>r Betroffene (hier: Angewiesensein<br />

<strong>de</strong>s betroffenen Tierarztes mit einer<br />

sogenannten Fahrpraxis für Pfer<strong>de</strong> auf die Fahrerlaubnis)<br />

im Falle eines Fahrverbots mit erheblichen<br />

beruflichen Nachteilen rechnen müsste<br />

(AG W<strong>als</strong>ro<strong>de</strong>, Urteil vom 23.11.2010, Az. 5 OWi<br />

345 Js 30073/10 (461/10), 5 OWi 461/10).<br />

Wenn ein einmonatiges Fahrverbot für <strong>de</strong>n Betroffenen<br />

(hier: alleiniger Betreiber einer Kfz-<br />

Werkstatt ohne Angestellte) existenzvernichtend<br />

sein könnte und dies eine unverhältnismäßige<br />

Folge zu einer einmaligen – wenn auch<br />

erheblichen – fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung<br />

wäre, kommt ein Absehen vom<br />

Fahrverbot gegen Erhöhung (hier: Verdopplung)<br />

<strong>de</strong>r Geldbuße in Betracht (AG Gießen, Urteil vom<br />

04.06.2012, Az. 5202 OWi 107 Js 11549/12).<br />

vom Regelfahrverbot kann nur davon abgeraten<br />

wer<strong>de</strong>n, sich ohne fachkundige Hilfe womöglich<br />

im Anhörungs- o<strong>de</strong>r Einspruchsverfahren vor <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r vor Gericht um „Kopf<br />

und Kragen“ zu re<strong>de</strong>n. Hier ist <strong>de</strong>r Betroffene<br />

bei einem drohen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r im Bußgeldbescheid<br />

bereits angeordneten Fahrverbot gut beraten,<br />

anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine<br />

Erstberatung über die weiteren Möglichkeiten<br />

bei einem Rechtsanwalt für Verkehrs- und/o<strong>de</strong>r<br />

Strafrecht kann hier klarere Perspektiven schaffen.<br />

Selbst dann, wenn das Kind sprichwörtlich bereits<br />

in <strong>de</strong>n Brunnen gefallen ist und keine Möglichkeit<br />

mehr besteht, ein Fahrverbot aufheben<br />

zu lassen, kann zumin<strong>de</strong>st ein gewisser Handlungsspielraum<br />

gesichert und <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Führerscheinabgabe geplant und gegebenenfalls<br />

im Einspruchsverfahren zeitlich gesteuert<br />

wer<strong>de</strong>n. Denn das Fahrverbot wird erst mit<br />

Rechtskraft <strong>de</strong>r Bußgel<strong>de</strong>ntscheidung wirksam.<br />

Die Verbotsfrist wird <strong>de</strong>shalb erst ab <strong>de</strong>m Tage<br />

<strong>de</strong>r Abgabe <strong>de</strong>s Führerscheins in amtliche Verwahrung<br />

gerechnet. Bei ausländischen Fahrerlaubnissen<br />

wird hingegen gem. § 25 Abs.5 StVG<br />

ein Vermerk auf <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis angebracht,<br />

<strong>de</strong>nn ein EU-Führerschein o<strong>de</strong>r ein sonstiger<br />

ausländischer Führerschein wird nicht amtlich<br />

verwahrt, wenn <strong>de</strong>r Inhaber seinen Wohnsitz<br />

nicht in Deutschland hat. Nach Eintragung <strong>de</strong>s<br />

Fahrverbots müssen diese zurückgegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

weil sie im Ausland ungeachtet <strong>de</strong>s „<strong>de</strong>utschen<br />

Fahrverbots“ weiterhin benutzbar bleiben.<br />

Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, Lohmar<br />

Kontakt: kanzlei@fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />

Internet: www.fischer-lohmar.<strong>de</strong><br />

Befin<strong>de</strong>t sich ein Arbeitsloser in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r<br />

unmittelbar bevorstehen<strong>de</strong>n Existenzgründung<br />

und ist er für diese Tätigkeit, etwa zur Kun<strong>de</strong>nakquise,<br />

auf die Fahrerlaubnis angewiesen, kann<br />

von einem Regelfahrverbot abgesehen wer<strong>de</strong>n<br />

(AG Wuppertal, Urteil vom 08.04.2011, Az. 26<br />

OWi 267/10, 26 OWi 623 Js 1901/10 - 267/10).<br />

Macht <strong>de</strong>r Betroffene geltend, aufgrund einer<br />

Probefahrt mit einem ihm unbekannten und<br />

ungewohnten Fahrzeug eine innerörtliche Beschränkung<br />

<strong>de</strong>r zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

übersehen zu haben, schei<strong>de</strong>t eine<br />

Ausnahme von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot<br />

aufgrund beson<strong>de</strong>rer Tatumstän<strong>de</strong>,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Anerkennung eines privilegieren<strong>de</strong>n<br />

sogenannten Augenblicksversagens,<br />

regelmäßig aus (OLG Bamberg, Beschluss vom<br />

17.07.2012, Az. 3 Ss OWi 944/12).<br />

Eine Ausnahme von einem nach §§ 24a Abs. 1<br />

und 3, 25 Abs. 1 Satz 2 StVG i.V.m. § 4 Abs. 3<br />

BKatV verwirkten Regelfahrverbot kann nicht<br />

damit begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass die in § 24a Abs. 1<br />

StVG genannten Grenzwerte für die bußgeldbewehrte<br />

Atemalkohol- o<strong>de</strong>r Blutalkoholkonzentration<br />

nur geringfügig überschritten wur<strong>de</strong>n<br />

(OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 3<br />

Ss OWi 1374/12).<br />

Was ist im Falle eines drohen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verhängten<br />

Regelfahrverbots zu tun?<br />

Es ist anzuraten, es nach Möglichkeit erst gar<br />

nicht zur Festsetzung eines Fahrverbots im<br />

Bußgelbescheid kommen zu lassen, son<strong>de</strong>rn<br />

schon im Rahmen <strong>de</strong>r Anhörung <strong>de</strong>n Kontakt<br />

zur Bußgeldstelle zu suchen, um <strong>de</strong>n Versuch<br />

zu unternehmen, dass gegen eine Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Geldbuße von <strong>de</strong>m eigentlich auszusprechen<strong>de</strong>n<br />

Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen wird.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r Vielzahl <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkbaren Fallgestaltungen,<br />

<strong>de</strong>r differenzierten und immer restriktiver<br />

wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsprechung zu Fahrverboten<br />

und zu <strong>de</strong>n Ausnahmen durch Absehen<br />

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