VOR RHABEN âENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein
VOR RHABEN âENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein
VOR RHABEN âENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 0 ‐ 41 „Entwicklungsbereich Leysser“, Stadt <strong>Idar</strong>‐<strong>Oberstein</strong><br />
Textliche Festsetzungen 9<br />
1.3.3 Stellung der baulichen Anlagen<br />
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, dass der First parallel zur Erschließungsstraße verläuft.<br />
Ausnahmen sind bei Eckgebäuden und an Straßenbiegungen zugelassen, soweit sie städtebaulich<br />
vertretbar sind und die Zustimmung der Stadt hierzu erteilt wird.<br />
1.4 Nebenanlagen<br />
(gem. § 14 BauNVO)<br />
In den Misch‐ und Kerngebieten sind Nebenanlagen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig.<br />
1.4.1 Garagen und Stellplätze<br />
(§ 12 BauNVO)<br />
Garagen und Stellplätze sind auf dem gesamten Baugrundstück zulässig.<br />
1.5 Verkehrsflächen<br />
(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />
Verkehrsflächen werden gemäß den Einträgen in der Planzeichnung festgesetzt.<br />
1.6 Mit Geh‐, Fahr‐ und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Die in der Planzeichnung dargestellten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit<br />
und Anlieger zu belasten.<br />
1.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft<br />
(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
1.7.1 Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen<br />
Zur Begrenzung der Versiegelung sind Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.<br />
Auf den zukünftigen Parkplatzflächen sollten sowohl aus gestalterischen, als auch aus stadtökologischen<br />
Gründen sowie zur Verringerung von Aufheizungseffekten der Fahrzeuge der Kunden<br />
und Besucher großkronige Laubbäume (ein Baum je 20 Stellplätze) vorgesehen werden.<br />
1.8 Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Pflanzenauswahl<br />
Bei der Bepflanzung von unbebauten Grundstücksflächen in den Mischgebieten und der Stellplatzbereiche<br />
im Kerngebiet sind ortstypische Pflanzenarten gem. den beigegebenen Listen oder<br />
vergleichbar zu wählen.<br />
WSW & Partner GmbH ‐ Hertelsbrunnenring 20 ‐ 67657 Kaiserslautern ‐ Tel. (0631) 3423‐0 ‐ Fax (0631) 3423‐200