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VOR RHABEN „ENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 0 ‐ 41 „Entwicklungsbereich Leysser“, Stadt <strong>Idar</strong>‐<strong>Oberstein</strong><br />

Textliche Festsetzungen 9<br />

1.3.3 Stellung der baulichen Anlagen<br />

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, dass der First parallel zur Erschließungsstraße verläuft.<br />

Ausnahmen sind bei Eckgebäuden und an Straßenbiegungen zugelassen, soweit sie städtebaulich<br />

vertretbar sind und die Zustimmung der Stadt hierzu erteilt wird.<br />

1.4 Nebenanlagen<br />

(gem. § 14 BauNVO)<br />

In den Misch‐ und Kerngebieten sind Nebenanlagen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig.<br />

1.4.1 Garagen und Stellplätze<br />

(§ 12 BauNVO)<br />

Garagen und Stellplätze sind auf dem gesamten Baugrundstück zulässig.<br />

1.5 Verkehrsflächen<br />

(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

Verkehrsflächen werden gemäß den Einträgen in der Planzeichnung festgesetzt.<br />

1.6 Mit Geh‐, Fahr‐ und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Die in der Planzeichnung dargestellten Flächen sind mit einem Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit<br />

und Anlieger zu belasten.<br />

1.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

1.7.1 Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen<br />

Zur Begrenzung der Versiegelung sind Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.<br />

Auf den zukünftigen Parkplatzflächen sollten sowohl aus gestalterischen, als auch aus stadtökologischen<br />

Gründen sowie zur Verringerung von Aufheizungseffekten der Fahrzeuge der Kunden<br />

und Besucher großkronige Laubbäume (ein Baum je 20 Stellplätze) vorgesehen werden.<br />

1.8 Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Pflanzenauswahl<br />

Bei der Bepflanzung von unbebauten Grundstücksflächen in den Mischgebieten und der Stellplatzbereiche<br />

im Kerngebiet sind ortstypische Pflanzenarten gem. den beigegebenen Listen oder<br />

vergleichbar zu wählen.<br />

WSW & Partner GmbH ‐ Hertelsbrunnenring 20 ‐ 67657 Kaiserslautern ‐ Tel. (0631) 3423‐0 ‐ Fax (0631) 3423‐200

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