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VOR RHABEN „ENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 0 ‐ 41 „Entwicklungsbereich Leysser“, Stadt <strong>Idar</strong>‐<strong>Oberstein</strong><br />

Textliche Festsetzungen 16<br />

4 HINWEISE<br />

Baugrund<br />

Die Anforderungen der DIN 1054 an den Baugrund sollen beachtet werden. Gegebenenfalls sind Baugrunduntersuchungen<br />

vorzunehmen.<br />

Bauzeitliche Grundwasserhaltung/hohe Grundwasserstände<br />

Sofern während der Bauphase hohe Grundwasserstände auftreten bzw. durch starke Niederschläge ein<br />

Aufstau aus den grundwasserstauenden Schichten hervorgerufen wird, kann eine Grundwasserhaltung<br />

erforderlich werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen unteren Wasserbehörde<br />

einzuholen.<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

Teilbereiche des Bebauungsplanes befinden sich im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet.<br />

Oberflächenwasser<br />

Niederschlagswasser von Dachflächen soll einer Regenwasseranlage zugeführt und als Brauchwasser<br />

(Toilettenspülung, Bewässerung, etc.) verwendet oder in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.<br />

Niederschlagswassernutzung<br />

Bei einer Niederschlagswassernutzung dürfen keine Verbindungen zum Trinkwassernetz hergestellt<br />

werden.<br />

Bei der Installation sind die technischen Regeln, insbesondere DIN 1988 und DIN 2001 zu beachten.<br />

Der Träger der Wasserversorgung bzw. das Gesundheitsamt ist gem. Trinkwasserverordnung über solche<br />

Planungen zu informieren.<br />

Hinweise zu unterirdischen Leitungen<br />

In allen Straßen sind geeignete und ausreichende Trassen für Telekommunikationslinien vorzusehen.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Verund<br />

Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen‐ und Verkehrswesen zu beachten.<br />

Archäologische Funde<br />

Funde bei Erd‐ und Bauarbeiten müssen nach § 17 DSchPflG unverzüglich gemeldet werden.<br />

Die Fundstelle ist soweit als möglich unverändert zu lassen und die Funde sorgfältig gegen Verlust zu<br />

sichern.<br />

Hinweise zur Gestaltung von Werbeanlagen<br />

Werbeanlagen sind bevorzugt als nicht von innen beleuchtete Anlagen auszubilden, wie z. B. als auf die<br />

Wandfläche aufgesetzte Buchstaben aus Holz oder Metall und als auf die Fassade oder nicht durchscheinendes<br />

Material aufgemalte Schriftzüge<br />

WSW & Partner GmbH ‐ Hertelsbrunnenring 20 ‐ 67657 Kaiserslautern ‐ Tel. (0631) 3423‐0 ‐ Fax (0631) 3423‐200

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