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VOR RHABEN „ENT STAD NBEZOG TWICKL DT ... - Idar-Oberstein

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 0 ‐ 41 „Entwicklungsbereich Leysser“, Stadt <strong>Idar</strong>‐<strong>Oberstein</strong><br />

Textliche Festsetzungen 12<br />

3 Werbeanlagen max. 2,00 x 2,00 m<br />

4 Werbeanlagen max.1,50 x 1,50 m am Treppen‐/Aufzugsturm auf Höhe der Fußgängerbrücke<br />

3 Hinweistafeln/ ‐pfeile max. 1,50 x 1,00m an den Einfahrten und der Ausfahrt<br />

2 Werbetafeln max.3,50 x 2,50 m je Gebäudeseite (ausgenommen zur B41 Naheüberbauung).<br />

Im Bereich des nicht überbaubaren Baulandes (Parkplatz, Grünflächen) sind keine<br />

weiteren Werbetafel zulässig.<br />

Fahnen gelten als Werbeanlagen. Pro Grundstücksseite sind 3 Fahnenmaste bis max. 8,00 m<br />

über Oberkante (OK) der Straßenoberfläche der jeweils zugeordneten Verkehrsfläche zulässig .<br />

Davon unberührt sind auf den Schaufenstern Beschriftungen, Bemalungen und Beklebungen nur<br />

bis zu 10 % der jeweiligen Glasfläche zulässig<br />

Anbringungsort:<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung statthaft. Sie dürfen nur an den Wandflächen<br />

des zugehörigen Gebäudes und auf dem Vordach errichtet werden. Zur B 41 (Naheüberbauung)<br />

sind Werbeanlagen grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Die freistehenden Hinweistafeln an den Ein‐ und Ausfahrten dürfen eine Höhe von 2,50m, gemessen<br />

von der Oberkante (OK) der Straßenoberfläche der jeweils zugeordneten Verkehrsfläche,<br />

nicht überschreiten.<br />

Gestaltung:<br />

Anlagen in fluoreszierenden Farben sowie Anlagen mit Wechsel‐, Lauf‐ oder Blinklicht und andere<br />

sonstige Stufen‐ und Intervall‐Schaltungen als Werbeanlagen sind unzulässig.<br />

Allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Werbeanlagen (unverbindlich)<br />

Werbeanlagen sind bevorzugt als nicht von innen beleuchtete Anlagen auszubilden, wie z. B. als<br />

auf die Wandfläche aufgesetzte Buchstaben aus Holz oder Metall und als auf die Fassade oder<br />

nicht durchscheinendes Material aufgemalte Schriftzüge<br />

Genehmigungspflicht<br />

Aus stadtgestalterischen Gründen bedürfen ansonsten genehmigungsfreie Werbeanlagen einer<br />

Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.<br />

2.1.5 Einfriedungen<br />

Die Gesamthöhe der Einfriedungen darf das Maß von 2.00 m, gemessen ab Oberkante Geländeoberfläche,<br />

nicht überschreiten.<br />

WSW & Partner GmbH ‐ Hertelsbrunnenring 20 ‐ 67657 Kaiserslautern ‐ Tel. (0631) 3423‐0 ‐ Fax (0631) 3423‐200

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