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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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Anlage F <strong>zum</strong> <strong>Bericht</strong> der Ad-hoc AG EURO HAWK<br />

A (Alpha)<br />

Kontrollierter Luftraum. Nur Instrumentenflug-Verkehr (IFR) erlaubt.<br />

Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Flugverkehr wird gestaffelt.<br />

In Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Zeit nicht vorhanden.<br />

B (Bravo)<br />

Kontrollierter Luftraum. IFR- und Sichtflug-Verkehr (VFR) erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe<br />

erforderlich. VFR- und IFR-Flüge werden untereinander und gegeneinander gestaffelt.<br />

In Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Zeit nicht vorhanden.<br />

C (Charlie)<br />

Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe<br />

erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt. VFR-<br />

Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr.<br />

In Deutschland in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in Alpennähe ab FL 130) bis<br />

FL 660. In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der<br />

jeweiligen Flugplatzkontrollzone. Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht. Minima für VFR-Flüge:<br />

Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km (über FL100 8 km).<br />

In Österreich in der Regel der komplette Luftraum ab FL 195 (CTA) und innerhalb bestimmter<br />

Special Rules Areas (z.B. SRA Wien).<br />

D (Delta)<br />

Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe<br />

erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt und erhält<br />

Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr. VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über<br />

anderen Flugverkehr.<br />

In Deutschland als Kontrollzone (D-CTR) selber oder über den Kontrollzonen von<br />

Verkehrsflugplätzen als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht im Sichtflug. Minima für VFR-Flüge:<br />

Abstand von Wolken (außer CTR) vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km. In<br />

Kontrollzonen (D-CTR) ist in Deutschland kein Wolkenmindestabstand gefordert, Wolken<br />

dürfen lediglich nicht berührt werden, außerdem Bodensicht 5 km.<br />

In Österreich in der Regel der komplette Luftraum zwischen FL 125 und FL 195 (CTA), sowie<br />

innerhalb von Kontrollzonen und bestimmter Special Rules Areas.<br />

E (Echo)<br />

Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe nur für<br />

IFR erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt. Verkehrsinformationen<br />

über VFR-Verkehr werden jeglichem Flugverkehr soweit möglich erteilt.<br />

In Deutschland grundlegend ab 2500 ft über Grund, um Kontrollzonen abgesenkt auf 1700 ft<br />

und/oder 1000 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kt unter FL 100. Minima für VFR-<br />

Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 8 km.<br />

In Österreich von der Untergrenze des überwachten Luftraumes aufwärts bis FL 125 (CTA)<br />

und innerhalb bestimmter Terminal Control Areas.<br />

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