Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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militärische Investitionen besser eingesetzt werden.“ Insoweit hat der<br />
Bundesrechnungshof empfohlen, „das veraltete System so schnell wie möglich und<br />
vollständig außer Dienst zu stellen, zu prüfen, ob die Beschaffung eines<br />
Nachfolgesystems bedarfsgerecht ist und ggf. dessen Bereitstellung mit Nachdruck<br />
zu verfolgen.“ Dabei gehe er weiterhin „davon aus, dass auch den internationalen<br />
Partnern eher an der zügigen Einführung eines leistungsfähigen Nachfolgesystems<br />
gelegen ist, als am Beibehalten eines veralteten Systems, das die militärischen<br />
Forderungen und internationalen Verpflichtungen schon lange nicht mehr erfüllt.“<br />
Seit 2000 wurden durch verschiedene Studien Möglichkeiten zur Schließung der<br />
Fähigkeitslücke untersucht (vergleiche Anlage E). Im März 2001 beauftragte die<br />
Integrierte Arbeitsgruppe Fähigkeitsanalyse - Nachrichtengewinnung und Aufklärung<br />
(IAGFA NG&A) die Erstellung einer Systemfähigkeitsforderung (SFF) 1 für die<br />
Luftgestützte Weiträumige Überwachung und Aufklärung. Bereits am<br />
19. Oktober 2001 wurde ein sogenanntes „Project Agreement – High Altitude Long<br />
Endurance (HALE) Unmanned Aerial Vehicle (UAV) Concept of Operations, Sensor<br />
Integration and Flight Demonstration Project“ zwischen dem US Department of<br />
Defense und dem BMVg unterzeichnet. Diese Vereinbarung sollte die Basis für die<br />
Vorbereitung und Durchführung der GLOBAL HAWK Demonstrationsflüge in<br />
Deutschland schaffen. Weiterhin sind im Vorfeld für diese Flugdemonstration eine<br />
Bewertung durch die WTD 61/ML durchgeführt und entsprechende Verfahren mit der<br />
Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) vereinbart worden. Zu diesem Zweck erfolgte<br />
eine Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen vor Ort in den USA. Im<br />
Ergebnis sind für ein Luftfahrzeug der US Air Force (GLOBAL HAWK RQ-4A) die<br />
Überflug- und Landerechte für sechs Flüge in drei Wochen in Deutschland erteilt<br />
worden. Die Demonstrationsflüge fanden im Oktober 2003 in Nordholz statt.<br />
In der vom Generalinspekteur der Bundeswehr am 18. August 2002 unterzeichneten<br />
SFF für die Luftgestützte Weiträumige Überwachung und Aufklärung wird zur<br />
möglichen Trägerart (bemannt oder unbemannt) u.a. ausgeführt, dass er sich in die<br />
vorhandenen zivilen Luftraumstrukturen einordnen können muss. Zur Umsetzung<br />
dieser Systemfähigkeitsforderung wurde das Phasendokument „Abschließende<br />
funktionale Forderung“ für das System SLWÜA (AF SLWÜA) erarbeitet. Das<br />
Dokument hat Staatssekretär Dr. Eickenboom am 27. August 2004 gebilligt. Darin ist<br />
1 Ein bedarfsbegründendes Dokument gemäß den Verfahrensregeln Customer Product Management 2001.