Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 65 -<br />
Die NATO beschafft ein System auf Basis des technisch fortgeschritteneren<br />
GLOBAL HAWK Block 40.<br />
Zulassung und Zertifizierung der NATO AGS Core Luftfahrzeuge erfolgen in der<br />
Zuständigkeit Italiens durch die italienische militärische Zulassungsbehörde (DAA).<br />
Dazu hat die NATO Beschaffungsagentur NAGSMA im Januar 2013 eine<br />
entsprechende Vereinbarung mit der DAA unterzeichnet. Die DAA hat mit Schreiben<br />
vom 28. Mai 2013 <strong>zum</strong> Stand der Zulassungsarbeiten berichtet. Das Thema wird im<br />
Rahmen des nächsten NAGSMO BoD (12. – 13. Juni 2013) diskutiert werden.<br />
3.4.2. Konsequenzen auf die Nationale Beistellung für NATO AGS<br />
Deutschland hat sich bereit erklärt, über die Beteiligung an NATO AGS (Core) hinaus<br />
weitere vier Luftfahrzeuge zu NATO AGS beizustellen, ohne sich jedoch<br />
abschließend auf ein bestimmtes Flugzeugmuster festzulegen. Dafür wurde zunächst<br />
eine planerische Vorsorge getroffen. Aufgrund der mittelfristigen finanzplanerischen<br />
Rahmenbedingungen ist derzeit eine Realisierung ab 2023 geplant. Art, Umfang und<br />
Kosten dieses separaten Projektes sind noch nicht festgelegt.<br />
3.5. Auswirkungen auf MALE Überbrückungslösung<br />
Die Beschaffung der Anfangsausstattung MALE-Komponente zur Deckung des<br />
Bedarfs an einem System abbildende Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes<br />
wurde im Jahr 2007 gebilligt. Zu dem Zeitpunkt waren keine geeigneten Systeme<br />
marktverfügbar.<br />
Derzeit werden für die MALE UAS Überbrückungslösung verfügbare Systeme<br />
untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet. Auch für diese Systeme besteht ein<br />
Risiko für das Erreichen einer deutschen Musterzulassung. Durch Beauftragung<br />
vorgezogener Untersuchungen kann das Zulassungsrisiko weiter eingegrenzt<br />
werden. Die vollständige Reduktion des Zulassungsrisikos vor Abschluss des<br />
Beschaffungsvertrags ist damit indessen nicht möglich.