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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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Dem BRH ist in einem Gespräch am 28. Januar 2012 angeboten worden, ebenfalls<br />

dem TAA beizutreten. Hierzu sah er auf Grund seiner in der Verfassung normierten<br />

Rechte keine Veranlassung. Unabhängig davon hätte sich ein entsprechender Beitritt<br />

zeitaufwendig gestaltet und längere Zeit in Anspruch genommen.<br />

Ein Verstoß gegen US-Exportvorschriften ist in den USA strafbewehrt. Verstöße<br />

können nach US-Recht u.a. mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren sowie Geldstrafen<br />

bis zu 1 Mio. US-$ pro Verstoß geahndet werden. Darüber hinaus können die<br />

beteiligten Vertragspartner mit dem Aussetzen oder der Verweigerung von<br />

Exportprivilegien sowie von Beschaffungen der US Regierung ausgeschlossen<br />

werden. Dementsprechend werden die Mitarbeiter von deutschen Firmen, z.B. der<br />

Firma EADS/Cassidian, mit einem firmen-internen Leitfaden unterrichtet 32 .<br />

In diesem Sinne wurde im Zusammenhang mit einem Vorläufer-TAA der Firma IABG<br />

im Jahre 2010 konkret ein Verstoß unterstellt und dem BMVg u.a. angeraten, der<br />

IABG zu empfehlen, sich ggf. strafmildernd selbst beim US Department of State,<br />

Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) anzuzeigen. Bei näherer Darlegung<br />

des Sachverhaltes durch die IABG hat die US-Seite seinerzeit akzeptiert, dass der<br />

Vorwurf unberechtigt war.<br />

Weiterhin hat die Firma Northrop Grumman der Firma EURO HAWK GmbH<br />

mitgeteilt, dass der BRH nicht zu den Unterzeichnern des TAA gehört und im TAA<br />

nicht als Berechtigter identifiziert ist. Sie weist ferner darauf hin, dass es eine<br />

Verletzung der ITAR Bestimmungen sei 33 , technische Daten unberechtigt oder ohne<br />

schriftliche Genehmigung der US-Regierung an ausländische Dritte weiterzugeben.<br />

Hintergrund für die rechtlichen Bedenken des BAAINBw ist die oben dargestellte<br />

Tatsache, dass eine vom US Department of State nicht genehmigte Herausgabe<br />

derjenigen Dokumente, die einem Sperrvermerk unterliegen, strafrechtliche<br />

Konsequenzen für die Beteiligten – auch für die deutschen – in den USA haben<br />

kann 34,35,36 .<br />

32 Leitfaden der Firma EADS Defence & Security BCTC 0434 D1 0609 „Import-, Export-, und Handelsvorschriften der USA<br />

33 ITAR §127.1(a) (2) US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />

http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html<br />

34 Ref. Böer, Gruber, Homann, Praxis der US-[Re-]Exportkontrolle [EAR ITAR OFAC], 2. Auflage 2011, Bundesanzeiger Verlag, Seite 162<br />

35 Leitfaden der Firma EADS Defence & Security BCTC 0434 D1 0609 „Import-, Export-, und Handelsvorschriften der USA“

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