Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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Dem BRH ist in einem Gespräch am 28. Januar 2012 angeboten worden, ebenfalls<br />
dem TAA beizutreten. Hierzu sah er auf Grund seiner in der Verfassung normierten<br />
Rechte keine Veranlassung. Unabhängig davon hätte sich ein entsprechender Beitritt<br />
zeitaufwendig gestaltet und längere Zeit in Anspruch genommen.<br />
Ein Verstoß gegen US-Exportvorschriften ist in den USA strafbewehrt. Verstöße<br />
können nach US-Recht u.a. mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren sowie Geldstrafen<br />
bis zu 1 Mio. US-$ pro Verstoß geahndet werden. Darüber hinaus können die<br />
beteiligten Vertragspartner mit dem Aussetzen oder der Verweigerung von<br />
Exportprivilegien sowie von Beschaffungen der US Regierung ausgeschlossen<br />
werden. Dementsprechend werden die Mitarbeiter von deutschen Firmen, z.B. der<br />
Firma EADS/Cassidian, mit einem firmen-internen Leitfaden unterrichtet 32 .<br />
In diesem Sinne wurde im Zusammenhang mit einem Vorläufer-TAA der Firma IABG<br />
im Jahre 2010 konkret ein Verstoß unterstellt und dem BMVg u.a. angeraten, der<br />
IABG zu empfehlen, sich ggf. strafmildernd selbst beim US Department of State,<br />
Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) anzuzeigen. Bei näherer Darlegung<br />
des Sachverhaltes durch die IABG hat die US-Seite seinerzeit akzeptiert, dass der<br />
Vorwurf unberechtigt war.<br />
Weiterhin hat die Firma Northrop Grumman der Firma EURO HAWK GmbH<br />
mitgeteilt, dass der BRH nicht zu den Unterzeichnern des TAA gehört und im TAA<br />
nicht als Berechtigter identifiziert ist. Sie weist ferner darauf hin, dass es eine<br />
Verletzung der ITAR Bestimmungen sei 33 , technische Daten unberechtigt oder ohne<br />
schriftliche Genehmigung der US-Regierung an ausländische Dritte weiterzugeben.<br />
Hintergrund für die rechtlichen Bedenken des BAAINBw ist die oben dargestellte<br />
Tatsache, dass eine vom US Department of State nicht genehmigte Herausgabe<br />
derjenigen Dokumente, die einem Sperrvermerk unterliegen, strafrechtliche<br />
Konsequenzen für die Beteiligten – auch für die deutschen – in den USA haben<br />
kann 34,35,36 .<br />
32 Leitfaden der Firma EADS Defence & Security BCTC 0434 D1 0609 „Import-, Export-, und Handelsvorschriften der USA<br />
33 ITAR §127.1(a) (2) US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />
http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html<br />
34 Ref. Böer, Gruber, Homann, Praxis der US-[Re-]Exportkontrolle [EAR ITAR OFAC], 2. Auflage 2011, Bundesanzeiger Verlag, Seite 162<br />
35 Leitfaden der Firma EADS Defence & Security BCTC 0434 D1 0609 „Import-, Export-, und Handelsvorschriften der USA“