Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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§ 95 Abs. 1 BHO 29 bestimmt grundsätzlich der BRH, welche Unterlagen und<br />
Auskünfte er zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält und ihm deshalb<br />
innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben sind.<br />
Eine Beschränkung der Prüfungs- und Erhebungsrechte des BRH kann sich <strong>zum</strong><br />
einen aus verfassungsrechtlich geschützten Rechten Dritter, <strong>zum</strong> anderen aus<br />
Normen beteiligter Drittstaaten ergeben, die die unbeschränkte Weitergabe von<br />
Unterlagen einschränken. Hierunter fallen beispielsweise die US Exportregeln wie<br />
ITAR, die eine Weitergabe an Dritte von der vorherigen Zustimmung des US<br />
Department of State abhängig machen 30 .<br />
Diese Beschränkungen werden in Einzelverträgen mit dem US-Auftragnehmer, nicht<br />
den US Behörden, in so genannten Technical Assistance Agreements (TAA)<br />
umgesetzt. Mit einem TAA wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass<br />
technische Informationen aus den USA verbracht werden dürfen. Das unterzeichnete<br />
TAA wird dem US Department of State zur Zustimmung übersandt. Mit<br />
Unterzeichnung des TAA verpflichten sich die Parteien zugleich, die<br />
US-Exportregularien einzuhalten. Das TAA ist Voraussetzung für die Erteilung der<br />
Exportgenehmigung 31 .<br />
Üblicherweise werden TAA’s mit US Firmen nicht im Namen der Bundesrepublik<br />
Deutschland, sondern vom BMVg und allen in Deutschland am<br />
Informationsaustausch beteiligten Stellen geschlossen. Im vorliegenden Fall wurde<br />
das TAA mit der Firma Northrop Grumman u.a. auch durch die Bundesanstalt für<br />
Flugsicherung, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die<br />
Firma IABG unterzeichnet.<br />
Der verfassungsrechtliche Anspruch des BRH auf Einsichtnahme in alle Unterlagen<br />
kollidiert im Projekt EURO HAWK mit den vorgenannten Regularien der<br />
US Exportkontrolle, die im TAA vertraglich vereinbart wurden.<br />
29 § 95 Abs. 1 BHO: „Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer<br />
bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.<br />
30 ITAR §123.1 US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />
http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html<br />
31 ITAR §124.1 US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />
http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html