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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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§ 95 Abs. 1 BHO 29 bestimmt grundsätzlich der BRH, welche Unterlagen und<br />

Auskünfte er zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält und ihm deshalb<br />

innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben sind.<br />

Eine Beschränkung der Prüfungs- und Erhebungsrechte des BRH kann sich <strong>zum</strong><br />

einen aus verfassungsrechtlich geschützten Rechten Dritter, <strong>zum</strong> anderen aus<br />

Normen beteiligter Drittstaaten ergeben, die die unbeschränkte Weitergabe von<br />

Unterlagen einschränken. Hierunter fallen beispielsweise die US Exportregeln wie<br />

ITAR, die eine Weitergabe an Dritte von der vorherigen Zustimmung des US<br />

Department of State abhängig machen 30 .<br />

Diese Beschränkungen werden in Einzelverträgen mit dem US-Auftragnehmer, nicht<br />

den US Behörden, in so genannten Technical Assistance Agreements (TAA)<br />

umgesetzt. Mit einem TAA wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass<br />

technische Informationen aus den USA verbracht werden dürfen. Das unterzeichnete<br />

TAA wird dem US Department of State zur Zustimmung übersandt. Mit<br />

Unterzeichnung des TAA verpflichten sich die Parteien zugleich, die<br />

US-Exportregularien einzuhalten. Das TAA ist Voraussetzung für die Erteilung der<br />

Exportgenehmigung 31 .<br />

Üblicherweise werden TAA’s mit US Firmen nicht im Namen der Bundesrepublik<br />

Deutschland, sondern vom BMVg und allen in Deutschland am<br />

Informationsaustausch beteiligten Stellen geschlossen. Im vorliegenden Fall wurde<br />

das TAA mit der Firma Northrop Grumman u.a. auch durch die Bundesanstalt für<br />

Flugsicherung, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die<br />

Firma IABG unterzeichnet.<br />

Der verfassungsrechtliche Anspruch des BRH auf Einsichtnahme in alle Unterlagen<br />

kollidiert im Projekt EURO HAWK mit den vorgenannten Regularien der<br />

US Exportkontrolle, die im TAA vertraglich vereinbart wurden.<br />

29 § 95 Abs. 1 BHO: „Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer<br />

bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.<br />

30 ITAR §123.1 US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />

http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html<br />

31 ITAR §124.1 US Department of State Directorate of Defense Trade Controls, Online im Internet unter<br />

http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar_official.html

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