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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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Mit Schreiben vom 12. Juni 2008 hat der Auftragnehmer das BWB offiziell über den<br />

Stand der Zulassungen ihrer Unterauftragnehmer EADS und Northrop Grumman als<br />

LTB (Entwicklung und Produktion) unterrichtet. Bzgl. EADS wurde auf eine bereits<br />

vorhandene Zulassung als LTB durch das BWB hingewiesen. Für Northrop<br />

Grumman wurden fünf Zertifikate vorgelegt, die vom BWB als nicht ausreichend<br />

betrachtet wurden. Weitere Unterlagen wurden angefordert. Auch diese wurden vom<br />

BWB als nicht als ausreichend bewertet.<br />

Am 28. Juli 2009 wurde der CLS 1 Vertrag unterzeichnet, in dem in der Anlage 1<br />

Anhang 2 die Mindestanforderungen zur Zulassung der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH als LTB<br />

zur Unterstützung des operationellen Flugbetriebs mit dem Full Scale Demonstrator<br />

vereinbart sind.<br />

In zwei Besprechungen im BWB im Jahr 2011 mit der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH, der<br />

WTD 61/ML und BWB Abt. T wurde im Hinblick auf die mit dem CLS 1 Vertrag<br />

beauftragten industriellen Zulassungsaktivitäten klargestellt, dass die<br />

<strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH eine Zulassung als LTB sowohl für alle Arbeiten am Luftfahrzeug,<br />

die in Deutschland durchgeführt werden, als auch für den vertraglich geforderten<br />

Flugbetrieb in der Verantwortung der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH benötigt.<br />

Der Flugbetrieb bis <strong>zum</strong> Sommer 2011 in den USA sowie der Überführungsflug von<br />

den USA nach Deutschland wurden ohne eine Zulassung der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH als<br />

luftfahrttechnischer Betrieb durchgeführt. Der Flugbetrieb in den USA wurde unter<br />

Aufsicht der US Air Force auf ihrem Erprobungsflugplatz Edwards Air Force Base<br />

durchgeführt. Dort kann eine Gefährdung unbeteiligter Dritter ausgeschlossen<br />

werden. Für den Überführungsflug nach Deutschland gab es eine Genehmigung der<br />

Abteilung T des BWB, diesen Flug ohne eine solche Anerkennung durchführen zu<br />

können.<br />

Im Rahmen weiterer Abstimmungen wurde am 2. August 2012 festgelegt, dass die<br />

<strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH sowohl als Entwicklungs- als auch als Instandsetzungsbetrieb<br />

umfänglich zugelassen sein muss, um den anstehenden Entwicklungsflugbetrieb in<br />

Deutschland durchführen zu können. Am 7. August 2012 wurden im Rahmen einer<br />

Besprechung im BWB u. a. die Erfordernisse einer Zulassung der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH<br />

als LTB erörtert. Das Thema wurde in einer Folgebesprechung am 24. August 2012

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