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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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aber höhere Betriebskosten zur Folge sowie ein hohes Risiko, dass ein<br />

bestimmungsgemäßer Flugbetrieb in Folge von Auflagen nur unter Einschränkungen<br />

durchgeführt werden könnte.<br />

Am 17. Dezember 2012 wurde BAAINBw beauftragt, eine abschließende<br />

zusammenfassende Bewertung zur Zulassbarkeit der EURO HAWK Serie <strong>zum</strong><br />

19. Dezember 2012 vorzulegen.<br />

Die Staatssekretäre Wolf und Beemelmans sind mit einer von den Abteilungen Plg,<br />

FüSK und SE mitgezeichneten Informationsvorlage vom 20. Dezember 2012 durch<br />

BMVg AIN wie folgt unterrichtet worden:<br />

„Der dauerhafte Betrieb von EURO HAWK Serienflugzeugen erfordert<br />

grundsätzlich eine Musterzulassung nach ZDv 19/1. Diese wäre nur mit<br />

unverhältnismäßig hohem Aufwand (Kosten bis zu 600 Mio. €) zu erreichen. Sie<br />

ist damit nach herkömmlichen Verfahren als unrealistisch zu bewerten.<br />

Die Möglichkeiten einer alternativen Zulassung für einen langfristig ausgelegten<br />

Flugbetrieb der EURO HAWK Serien-Luftfahrzeuge sind aus derzeitiger Sicht<br />

ebenfalls nicht akzeptabel.<br />

Die Beschaffung der EURO HAWK Serie ist daher nicht mehr weiter zu verfolgen.<br />

Der Betrieb des für EURO HAWK national entwickelten Integrierten SIGINT<br />

Systems (ISIS) ist auch auf Basis einer alternativen Trägerplattform unter<br />

Einhaltung des geplanten Kostenrahmens für die Beschaffung mit<br />

beherrschbaren Risiken realisierbar. Nach Validierung der ersten Erkenntnisse<br />

wird dazu eine separate Vorlage bis 31. März 2013 erfolgen.“<br />

Am 3. Januar 2013 legte BAAINBw an BMVg AIN V 5 den abschließenden,<br />

zusammenfassenden <strong>Bericht</strong> zu den alternativen Zulassungsmöglichkeiten vor. Eine<br />

Aussage zu einer belastbaren und konkreten Handlungsoption für einen alternativen<br />

Zulassungsweg ist dort nicht getroffen. Vielmehr wurde empfohlen, die Bewertung<br />

mit dem Ziel eines abschließenden Ergebnisses bis <strong>zum</strong> I. Quartal 2014 fortzuführen.<br />

BMVg AIN V 5 berichtete dazu am 3. Januar 2013 an Abteilungsleiter AIN, dass der<br />

Vorschlag zur Fortführung der Untersuchung bis <strong>zum</strong> I. Quartal 2014 wegen der<br />

hohen Risiken nicht geteilt wird.

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