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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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BMVg Rü VI 2 hat diese Informationen dahingehend bewertet, dass das Projekt nicht<br />

mehr im vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmen realisierbar ist. Die<br />

Leitung des BMVg wurde mit Vorlage vom 8. Februar 2012 an Staatssekretär<br />

Beemelmans erstmals über die erhöhten technischen, zeitlichen und finanziellen<br />

Risiken für die Erlangung einer Musterzulassung der EURO HAWK Serie und die<br />

damit verbundenen voraussichtlichen Mehrkosten der Serie von bis zu 600 Mio. €<br />

informiert. Es wurde in der Vorlage dargelegt, nunmehr einen alternativen<br />

Zulassungsweg (wie oben dargestellt) verfolgen zu wollen. Staatssekretär<br />

Beemelmans hat diese Vorlage am 13. Februar 2012, Staatssekretär Wolf am<br />

15. Februar 2012 zur Kenntnis genommen.<br />

In der Folge wurde das Parlament <strong>zum</strong> Projekt EURO HAWK wie aus der Anlage G<br />

ersichtlich unterrichtet.<br />

Am 28. Februar 2012 wurde in einer Besprechung unter Leitung BMVg Rü VI 1 mit<br />

den zuständigen Referaten im BMVg (Fü S II 2, Fü L II 1, Fü L II 5, Rü VI 2),<br />

BWB (L3, L5.1) sowie WTD 61/ML festgestellt, dass der vorgeschlagene<br />

Zulassungsweg nach Ziffer 316 der ZDv 19/1 durch die Luftwaffe kritisch bewertet<br />

wird. BMVg Fü L II 1 beauftragte am 29. Februar 2012 eine rechtliche Prüfung durch<br />

BMVg R II 5. Die Stellungnahme BMVg R II 5 wurde am 5. März 2012 vorgelegt.<br />

Danach scheidet die vorgeschlagene Vorgehensweise nach Ziffer 316 der ZDv 19/1<br />

im Ergebnis aus, da von den regulären Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht<br />

abgewichen werden kann. Eine Abweichung ist nur zulässig, wenn sie der<br />

Herstellung und Wahrung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr dient.<br />

Gegenüber der Leitung BMVg wurde in einer allgemeinen Rüstungsbesprechung am<br />

1. März 2012 der oben genannte alternative Zulassungsweg erwähnt.<br />

Am 2. März 2012 beauftragte BMVg Rü VI 2 das BWB zur Vorlage einer<br />

umfassenden Darstellung, wie es bisher zu der Einschätzung, die Muster- und<br />

Verkehrszulassung realisieren zu können, gekommen ist. Der <strong>Bericht</strong> wurde am<br />

13. März 2012 vorgelegt. Abteilungsleiter Rüstung wurde umgehend folgendermaßen<br />

informiert:<br />

„Trotz Ausschöpfung aller Informationsmöglichkeiten vor Vertragsabschluss war<br />

nicht zu erkennen, dass eine umfassende Musterzulassung für den EURO HAWK<br />

möglicherweise scheitert.

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