Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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Ein erhöhtes zeitliches und finanzielles Risiko zur Zulassung ist in der ersten<br />
Zwischenentscheidung zur AF SLWÜA dargestellt. Diese wurde am<br />
13. November 2006 vom Generalinspekteur der Bundeswehr unterzeichnet und am<br />
12. Dezember 2006 durch den zuständigen Staatssekretär gebilligt. Dort wird u.a.<br />
ausgeführt: „Der Musterzulassungsprozess für das System SLWÜA (EURO HAWK)<br />
nach ZDv 19/1 ist mit einem höheren Risiko in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht<br />
behaftet, als <strong>zum</strong> Zeitpunkt der AF-Erstellung bekannt war. Ursächlich hierfür ist eine<br />
<strong>zum</strong> Teil unterschiedliche Philosophie im Zulassungsprozess für den Träger<br />
GLOBAL HAWK durch die US Streitkräfte im Vergleich <strong>zum</strong> angestrebten<br />
Zulassungsprozess EURO HAWK durch das Musterprüfwesen der Bundeswehr<br />
(WTD 61/ML). Die dem US-amerikanischen Zulassungsprozess zugrunde liegenden<br />
Vorschriften, Verfahrensweisen, Sicherheitsforderungen und erbrachten Nachweise<br />
und Dokumente sind daher ggf. durch weitere Nachweise und Dokumente<br />
entsprechend des Musterzulassungsprozesses nach ZDv 19/1 zu ergänzen. Zugleich<br />
sind international anerkannte, einheitliche Zulassungsvorschriften für unbemannte<br />
Luftfahrzeuge zurzeit noch in Erarbeitung. Die Vorschriften für den<br />
Musterzulassungsprozess des EURO HAWK müssen daher sukzessive aus den<br />
Vorschriften der bemannten Luftfahrt abgeleitet werden, um gleichwertige<br />
Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Sich hieraus eventuell ergebende,<br />
ergänzend durchzuführende Maßnahmen im Rahmen des<br />
Musterzulassungsprozesses für den EURO HAWK umfassen daher aufgrund ihrer<br />
gegenwärtig noch unzureichenden Überschaubarkeit auch Risiken in finanzieller und<br />
zeitlicher Hinsicht.“<br />
Die USA stellen für Systeme, die den Exportbeschränkungen (ITAR) 19 unterliegen,<br />
vor Vertragsschluss keine umfassenden Nachweis- und Qualifikationsunterlagen<br />
bereit. Dies ist gängige Praxis. Dies galt in der Vergangenheit und gilt in der<br />
Gegenwart für sogenannte Foreign Military Sales (FMS) – Käufe genauso wie für<br />
sogenannte Direct Commercial Sales (DCS, Direktkäufe bei der amerikanischen<br />
wehrtechnischen Industrie), wenn Vertragsbestandteile auf Leistungen bezogen sind,<br />
die von den USA für schützenswert eingestuft sind und somit den ITAR unterliegen.<br />
Wegen dieser nicht verhandelbaren Praxis der USA konnte vor Vertragsschluss<br />
keine Bewertung der notwendigen Qualifikationsunterlagen stattfinden. Dieser<br />
Regelung muss sich jede Nation unterwerfen, die in den USA Rüstungsgüter<br />
19 ITAR: International Traffic in Arms Regulation