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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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Ein erhöhtes zeitliches und finanzielles Risiko zur Zulassung ist in der ersten<br />

Zwischenentscheidung zur AF SLWÜA dargestellt. Diese wurde am<br />

13. November 2006 vom Generalinspekteur der Bundeswehr unterzeichnet und am<br />

12. Dezember 2006 durch den zuständigen Staatssekretär gebilligt. Dort wird u.a.<br />

ausgeführt: „Der Musterzulassungsprozess für das System SLWÜA (EURO HAWK)<br />

nach ZDv 19/1 ist mit einem höheren Risiko in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht<br />

behaftet, als <strong>zum</strong> Zeitpunkt der AF-Erstellung bekannt war. Ursächlich hierfür ist eine<br />

<strong>zum</strong> Teil unterschiedliche Philosophie im Zulassungsprozess für den Träger<br />

GLOBAL HAWK durch die US Streitkräfte im Vergleich <strong>zum</strong> angestrebten<br />

Zulassungsprozess EURO HAWK durch das Musterprüfwesen der Bundeswehr<br />

(WTD 61/ML). Die dem US-amerikanischen Zulassungsprozess zugrunde liegenden<br />

Vorschriften, Verfahrensweisen, Sicherheitsforderungen und erbrachten Nachweise<br />

und Dokumente sind daher ggf. durch weitere Nachweise und Dokumente<br />

entsprechend des Musterzulassungsprozesses nach ZDv 19/1 zu ergänzen. Zugleich<br />

sind international anerkannte, einheitliche Zulassungsvorschriften für unbemannte<br />

Luftfahrzeuge zurzeit noch in Erarbeitung. Die Vorschriften für den<br />

Musterzulassungsprozess des EURO HAWK müssen daher sukzessive aus den<br />

Vorschriften der bemannten Luftfahrt abgeleitet werden, um gleichwertige<br />

Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Sich hieraus eventuell ergebende,<br />

ergänzend durchzuführende Maßnahmen im Rahmen des<br />

Musterzulassungsprozesses für den EURO HAWK umfassen daher aufgrund ihrer<br />

gegenwärtig noch unzureichenden Überschaubarkeit auch Risiken in finanzieller und<br />

zeitlicher Hinsicht.“<br />

Die USA stellen für Systeme, die den Exportbeschränkungen (ITAR) 19 unterliegen,<br />

vor Vertragsschluss keine umfassenden Nachweis- und Qualifikationsunterlagen<br />

bereit. Dies ist gängige Praxis. Dies galt in der Vergangenheit und gilt in der<br />

Gegenwart für sogenannte Foreign Military Sales (FMS) – Käufe genauso wie für<br />

sogenannte Direct Commercial Sales (DCS, Direktkäufe bei der amerikanischen<br />

wehrtechnischen Industrie), wenn Vertragsbestandteile auf Leistungen bezogen sind,<br />

die von den USA für schützenswert eingestuft sind und somit den ITAR unterliegen.<br />

Wegen dieser nicht verhandelbaren Praxis der USA konnte vor Vertragsschluss<br />

keine Bewertung der notwendigen Qualifikationsunterlagen stattfinden. Dieser<br />

Regelung muss sich jede Nation unterwerfen, die in den USA Rüstungsgüter<br />

19 ITAR: International Traffic in Arms Regulation

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